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AN/2337/2021

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.7 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG - Fortschreibung 2022 bis 2026"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 02.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.11.2021

Änderungsantrag CDU-Grüne - StraWeKo 2022

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Änderungsantrag CDU-Grüne - StraWeKo 2022

2971 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den   03.11.21 
 
Änderungsantrag     zur Sitzung der BV Porz am  04.11.2021  
hier:      TOP 7.7 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG - Fortschreibung 2022 
bis 2026  
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu demTOP 7.7 beschließen zu lassen  
 
Beschlussentwurf : 
Die Bezirksvertretung Porz hat durch die schriftlihce Beantwortung der an die Verwaltung gestellten 
Fragen zuder Vorlage erhebliche Bedenken gegen die in der Vorlage genannte KAG Pflicht. Die Ana- 
lyse ist wie folgt:  
Frage 3 und 4  und die dortigen Antworten stehen im krassen Widerspruch zu Frage 9 und deren Ant- 
wort ( Die Straßenzustandskontrolle wird aber sehr sorgfältig ausgeführt, sodass eine diesbezügliche 
Befürchtung unbegründet ist)  . 
Die weitere Antwort. (Die gleiche Problematik entsteht jedoch auch, wenn nicht genügend finanzielle 
und personelle Ressourcen für die Straßenerhaltung zur Verfügung gestellt werden. ) . Empfiehlt die 
Ablehnung der Vorlage, da nicht sicher gestellt ist, dass notwendige Reparaturen durch Untätigkeit 
der Stadt Köln zu KAG pflichtigen Sanierungen wurden. Die Antwort zu Frage 1 ( Bei der Entschei- 
dung, welche Sanierungsoption dann tatsächlich zum Tragen kommt, sind darüber hinaus auch noch 
die personellen und finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen....)   und die Antwort zu Frage 3 ( Der 
Umfang der Liste ist der personellen und finanziellen Situation der Fachdienststelle geschuldet.)  lässt 
eigentlich keinen anderen Schluss zu, als dass es zur gängigen Praxis der Stadt gehört Straßen nicht 
nach Zustand sondern nach Personalsituation reparieren und sanieren lässt und damit die KAG Pflicht 
durch verpasste Reparaturen entsteht. 
Um Klagen der Anwohner zu entgehen und noch zusätzliche Kosten zu verursachen müsste die BV 
diese Vorlage ablehnen.  
Da es sich hierbei um ein Anhörungsrecht handelt müssen wir den Rat beauftragen die Sachlage ein- 
wandfrei zu klären und die KAG Pflicht sorgfältig auf rechtliche Sicherheit prüfen zu lassen.  
Ende der Analyse BV 7  
Sie beauftragt den Verkehrsausschuß und den Rat nach der vorliegenden Analyse in allen Punkten 
noch einmal auf die rechtmäßige KAG Pflicht vordem endgültigen Beschluss prüfen zu lassen. Die er- 
wähnte  Antwort der Verwaltung ist dem Verkehrsausschuss und dem Rat zur Verfügung zu stellen. 
Unter dem Vorbehalt der Klärung der rechtlichen Sachlage zur KAG Pflicht stimmt die BV 7 den Stras- 
senprojekten in Porz zu  
 Begründung: erfolgt mündlich  
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
Stefan Götz 
    Dieter Redlin      
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2337/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
02.11.2021
Erstellt
04.11.2021 08:12