AN/2337/2021
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.7 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG - Fortschreibung 2022 bis 2026"
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Änderungsantrag CDU-Grüne - StraWeKo 2022
2971 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Gleichlautend:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Porz, den 03.11.21
Änderungsantrag zur Sitzung der BV Porz am 04.11.2021
hier: TOP 7.7 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG - Fortschreibung 2022
bis 2026
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu demTOP 7.7 beschließen zu lassen
Beschlussentwurf :
Die Bezirksvertretung Porz hat durch die schriftlihce Beantwortung der an die Verwaltung gestellten
Fragen zuder Vorlage erhebliche Bedenken gegen die in der Vorlage genannte KAG Pflicht. Die Ana-
lyse ist wie folgt:
Frage 3 und 4 und die dortigen Antworten stehen im krassen Widerspruch zu Frage 9 und deren Ant-
wort ( Die Straßenzustandskontrolle wird aber sehr sorgfältig ausgeführt, sodass eine diesbezügliche
Befürchtung unbegründet ist) .
Die weitere Antwort. (Die gleiche Problematik entsteht jedoch auch, wenn nicht genügend finanzielle
und personelle Ressourcen für die Straßenerhaltung zur Verfügung gestellt werden. ) . Empfiehlt die
Ablehnung der Vorlage, da nicht sicher gestellt ist, dass notwendige Reparaturen durch Untätigkeit
der Stadt Köln zu KAG pflichtigen Sanierungen wurden. Die Antwort zu Frage 1 ( Bei der Entschei-
dung, welche Sanierungsoption dann tatsächlich zum Tragen kommt, sind darüber hinaus auch noch
die personellen und finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen....) und die Antwort zu Frage 3 ( Der
Umfang der Liste ist der personellen und finanziellen Situation der Fachdienststelle geschuldet.) lässt
eigentlich keinen anderen Schluss zu, als dass es zur gängigen Praxis der Stadt gehört Straßen nicht
nach Zustand sondern nach Personalsituation reparieren und sanieren lässt und damit die KAG Pflicht
durch verpasste Reparaturen entsteht.
Um Klagen der Anwohner zu entgehen und noch zusätzliche Kosten zu verursachen müsste die BV
diese Vorlage ablehnen.
Da es sich hierbei um ein Anhörungsrecht handelt müssen wir den Rat beauftragen die Sachlage ein-
wandfrei zu klären und die KAG Pflicht sorgfältig auf rechtliche Sicherheit prüfen zu lassen.
Ende der Analyse BV 7
Sie beauftragt den Verkehrsausschuß und den Rat nach der vorliegenden Analyse in allen Punkten
noch einmal auf die rechtmäßige KAG Pflicht vordem endgültigen Beschluss prüfen zu lassen. Die er-
wähnte Antwort der Verwaltung ist dem Verkehrsausschuss und dem Rat zur Verfügung zu stellen.
Unter dem Vorbehalt der Klärung der rechtlichen Sachlage zur KAG Pflicht stimmt die BV 7 den Stras-
senprojekten in Porz zu
Begründung: erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz
Dieter Redlin
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2337/2021
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 02.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 08:12