Beantwortung einer Anfrage der FDP-Frakion zum Thema "Sachstand Einführung fälschungssicherer Schulbescheinigungen" (AN/0249/2025)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1147/2025 vom 05.05.2025
Stand: Am 12.05.2025 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 05.05.2025 1147/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Frakion zum Thema "Sachstand Einführung fälschungssicherer Schulbescheinigungen" (AN/0249/2025) Die Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 06.03.2025 (AN/0249/2025) wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Erste Strukturen zur Bekämpfung von Kindergelderschleichung wurden bereits geschaffen und zeigen Erfolg. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung von MISSIMO in Köln? Antwort: Bereits seit Mitte letzten Jahres erfolgen Aktivitäten zur Bekämpfung von Kindergelderschlei- chung. Das Amt für Schulentwicklung hat hierzu die Kölner Schulen zur Übermittlung von Ver- dachtsfällen aufgefordert. Demnach haben ca. 70 Schulen entsprechende Datensätze / Prüf- fälle an die Familienkasse übermittelt. Nach Auskunft der Familienkasse NRW liegen dort ca. 400 Prüffälle aus Köln vor. Die Stadt Köln wird nunmehr auch das Modell MISSIMO zur Anwendung bringen, um diese bereits vorhandenen Strukturen und Meldewege zu institutionalisieren und zu standardisieren. Frage 2: Inwieweit wurde der bisher fehlende SPOC eingerichtet? Antwort: Es wurde ein „Single Point of Contact“ (SPOC) in diesem Verfahren beim Amt Bürgerdienste eingerichtet. Die fachliche Bearbeitung und der Austausch mit dem LKA wird beim Zentrum für Kriminalprä- vention und Sicherheit (ZKS) angebunden. Frage 3: Können nun auf kommunaler Ebene Fallzahlen zum Kindergeldbetrug erhoben werden? Antwort: Grundsätzlich wird das Amt Bürgerdienste als SPOC die von den beteiligten Ämtern (Bürger- dienste, Amt für Schulentwicklung, Amt für Kinder Jugend und Familie, Gesundheitsamt) ge- meldeten Verdachtsfälle im Sinne des § 116 Abgabenordnung in Köln dokumentieren und an die Familienkasse übermitteln. 2 Inwieweit es sich bei diesen Verdachtsfällen tatsächlich um Betrugstaten handelt, werden erst die Ermittlungen der Familienkasse ergeben. Frage 4: Wie viele Fälle von Kindergeldbetrug konnten in Köln bereits aufgedeckt werden und welcher Schaden wurde durch den Betrug verursacht? Antwort: Die Fälle und identifizierten Betrugstaten mit entsprechendem finanziellem Schaden werden auf Grundlage der Prüfungen durch die Familienkasse bzw. die Bundesagentur für Arbeit er- mittelt und veröffentlicht. Der Verwaltung liegen hierzu keine Zahlen vor. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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12.05.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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