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1147/2025

Beantwortung einer Anfrage der FDP-Frakion zum Thema "Sachstand Einführung fälschungssicherer Schulbescheinigungen" (AN/0249/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 12.05.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2544 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 05.05.2025 
 1147/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Frakion zum Thema "Sachstand Einführung 
fälschungssicherer Schulbescheinigungen" (AN/0249/2025) 
Die Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 06.03.2025 (AN/0249/2025) wird wie 
folgt beantwortet: 
 
Frage 1: 
Erste Strukturen zur Bekämpfung von Kindergelderschleichung wurden bereits geschaffen 
und zeigen Erfolg. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung von MISSIMO in Köln? 
 
Antwort: 
Bereits seit Mitte letzten Jahres erfolgen Aktivitäten zur Bekämpfung von Kindergelderschlei-
chung. Das Amt für Schulentwicklung hat hierzu die Kölner Schulen zur Übermittlung von Ver-
dachtsfällen aufgefordert. Demnach haben ca. 70 Schulen entsprechende Datensätze / Prüf-
fälle an die Familienkasse übermittelt. Nach Auskunft der Familienkasse NRW liegen dort ca. 
400 Prüffälle aus Köln vor.  
 
Die Stadt Köln wird nunmehr auch das Modell MISSIMO zur Anwendung bringen, um diese 
bereits vorhandenen Strukturen und Meldewege zu institutionalisieren und zu standardisieren.  
 
 
Frage 2: 
Inwieweit wurde der bisher fehlende SPOC eingerichtet? 
 
Antwort: 
Es wurde ein „Single Point of Contact“ (SPOC) in diesem Verfahren beim Amt Bürgerdienste 
eingerichtet. 
 
Die fachliche Bearbeitung und der Austausch mit dem LKA wird beim Zentrum für Kriminalprä-
vention und Sicherheit (ZKS) angebunden. 
 
 
Frage 3: 
Können nun auf kommunaler Ebene Fallzahlen zum Kindergeldbetrug erhoben werden? 
 
Antwort: 
Grundsätzlich wird das Amt Bürgerdienste als SPOC die von den beteiligten Ämtern (Bürger-
dienste, Amt für Schulentwicklung, Amt für Kinder Jugend und Familie, Gesundheitsamt) ge-
meldeten Verdachtsfälle im Sinne des § 116 Abgabenordnung in Köln dokumentieren und an 
die Familienkasse übermitteln.

2 
 
 
Inwieweit es sich bei diesen Verdachtsfällen tatsächlich um Betrugstaten handelt, werden erst 
die Ermittlungen der Familienkasse ergeben. 
 
 
Frage 4: 
Wie viele Fälle von Kindergeldbetrug konnten in Köln bereits aufgedeckt werden und welcher 
Schaden wurde durch den Betrug verursacht? 
 
Antwort: 
Die Fälle und identifizierten Betrugstaten mit entsprechendem finanziellem Schaden werden 
auf Grundlage der Prüfungen durch die Familienkasse bzw. die Bundesagentur für Arbeit er-
mittelt und veröffentlicht. Der Verwaltung liegen hierzu keine Zahlen vor. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1147/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.05.2025
Erstellt
15.04.2025 14:08