3511/2024
Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm "Digitalpakt NRW" vom 25.11.2024
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Mitteilung Ausschuss
8782 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 22.11.2024 3511/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Digitalisierungsausschuss 25.11.2024 Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm "Digitalpakt NRW" vom 25.11.2024 Vierte Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ stehen der Stadt Köln 47,333 Millionen Euro zur Digitalisierung der Kölner Schulen zur Verfügung. Durch den zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 10% und die nicht förderfähigen Kosten erhöht sich die gesamte Investitionssumme um ca. 6,5 Millionen € Eigenmittel auf etwa 53,834 Millionen €. Am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Digitalisierung der Kölner Schulen beschlossen (Session-Vorlage 0844/2020). Bisher erfolgten drei Sachstandsmitteilungen: Vorlage 1 (Session 2790/2023) am 20.11.2023 Vorlage 2 (Session 1073/2024) am 22.04.2024 Vorlage 3 - Aktualisierung Sachstand vom 22.04.2024 (Session 1688/2024) in Sondersitzung ASW am 26.06.2024 Die vorliegende Sachstandsmitteilung schreibt die o. g. Mitteilungen fort und gibt einen aktuel- len Überblick. Aktueller Stand der Maßnahmen Um die Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln abrufen zu können, ist eine Fördermaß- nahme grundsätzlich bis 31.10.2024 vollständig umzusetzen und schlusszurechnen. Andern- falls besteht keine Förderfähigkeit. Seit Mitte 2024 hat die Bezirksregierung die Möglichkeit eröffnet, mit entsprechender Begrün- dung Förderzeiträume im Einzelfall bis maximal Juni 2025 zu verlängern. Eine weitere Verlän- gerung ist laut Bezirksregierung nicht möglich, da die Fördermittel vom Bund bereitgestellt werden und das Land bzw. die Bezirksregierung gegenüber dem Bund ebenfalls strenge Frist- vorgaben einzuhalten hat. Des Weiteren behält sich der Fördermittelgeber die Möglichkeit der Kürzung von Fördergeldern bei allen verlängerten Maßnahmen grundsätzlich vor. 2 Daraufhin wurde die Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Fertigstellung aller laufenden Maß- nahmen erneut geprüft und es wurden für alle zeitkritischen Maßnahmen Verlängerungsan- träge gestellt. Im Folgenden wird ein Überblick über die Sachstände der einzelnen Fördermaßnahmen gege- ben: a.) Modernisierung der Datenverkabelung in Kölner Schulen Die Modernisierung der Datenverkabelung bildet das Fundament für die Digitalisierung eines jeden Schulstandorts. Für die neue Verkabelung beauftragt die Stadt Köln zunächst ein Ingeni- eurbüro mit der Fachplanung, um anschließend auf Basis der Fachplanung die Verkabelungs- arbeiten an eine Elektrofirma zu vergeben. Von den ursprünglich 60 geplanten Maßnahmen wurden Anfang 2024 17 Förderanträge zu- rückgezogen, da deren Fertigstellung aufgrund des Baufortschritts und vorhandener Verzöge- rungen in keinem Fall bis zum Ende des Förderzeitraums erfolgen konnten. Um die Fördermit- tel zu sichern, wurden Ersatzmaßnahmen beantragt (Details im Absatz Ersatzmaßnahmen). Für alle noch laufenden Maßnahmen wurden ab Mitte 2024 – sofern erforderlich – Verlänge- rungsanträge gestellt und zum Teil bis Juni 2025 gewährt: Anzahl Schulen Fördervolumen Schulen mit Fördermaßnahme 43 16,4 Mio. € Davon fristgerechte Fertigstellung: - sehr wahrscheinlich oder bereits erfolgt 29 9,8 Mio. € - Wahrscheinlichkeit mittel bis hoch 9 5,6 Mio. € - Wahrscheinlichkeit gering bis unmöglich 5 1,0 Mio. € Nach aktuellem Stand sind 5 Maßnahmen dem Status „Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Fertigstellung gering bis unmöglich“ zugeordnet. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der Insolvenz einer Baufirma, welche mit 18 Maßnahmen beauftragt war, mit der Folge, dass diese größtenteils neu ausgeschrieben werden mussten. b.) Präsentationstechnik (interaktive Tafeln in Form von TouchPanels) Gesamtzahl Fördervolumen (gerundet) TouchPanels ursprüngliche Planung 2941 15,6 Mio. € Davon voraussichtlich fristgerechte Fertigstel- lung: 2941 12,6 Mio. € Nicht genutztes Fördervolumen: 3 Mio. € Zusätzliche Beschaffung (Details unter Ersatz- beschaffungen) 770 3,5 Mio. € Nach aktuellem Stand können alle ursprünglich zur Förderung vorgesehenen TouchPanels fristgerecht beschafft, montiert und schlussgerechnet werden. Da die Geräte insgesamt güns- tiger beschafft werden konnten als in der Planung bzw. im Förderantrag veranschlagt, werden zusätzliche Panels gefördert. c.) Schulisches WLAN Die W-LAN Ausleuchtung der Schulen zur Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe sowie im An- schluss die Installation der W-LAN Accesspoints erfolgt durch eine Firma mit entsprechendem 3 Rahmenvertag. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtanzahl der durch den Rahmenvertrags- partner bis zum Ende des Förderzeitraums 31.10.2024 realisierten Installationen: Gesamtzahl Fördervolumen (gerundet) Fertiggestellte Schulen: 73 3,5 Mio. € Nicht genutztes Fördervolumen: 1,4 Mio. € Nach der Ausleuchtung einer großen Anzahl von Schulen bis zum Frühjahr 2024 wurde deut- lich, das oft mehr Accesspoints installiert werden müssen, als im Förderantrag ursprünglich geplant waren. Daher ergab sich bei der Hochrechn ung auf alle 73 Schulen nach damaliger Schätzung eine Kostensteigerung von durchschnittlich 30 %, was die für den W-LAN Ausbau veranschlagten Fördermittel voraussichtlich zu 86 % ausgeschöpft hätte. Im Verlauf des Jahres stellte sich heraus, dass die Gesamtanzahl der zusätzlich benötigten Accesspoints doch geringer ausfällt, als im Frühjahr 2024 hochgerechnet. Zudem wurde durch einen neuen Rahmenvertrag die zu beschaffende IT-Infrastruktur günstiger als ursprünglich ge- plant. Daher stehen im Bereich WLAN-Ausbau aktuell rund 1,4 Mio. € Fördermittel zur Verfü- gung, die teilweise zur Kostendeckung in anderen Bereichen herangezogen werden. d.) Fachraumausstattungen An drei Berufskollegs werden neue Fachraumausstattungen finanziert. Aktueller Sachstand: Maßnahme Fördervolumen (gerundet) Sachstand Digitale Laborti- sche für das Wer- ner-von-Siemens Berufskolleg 2,6 Mio. € Die Fachplanung ist abgeschlossen, Ausschreibung sowie Vergabe sind erfolgt. Aufgrund diverser Verzö- gerungen bei der Fachplanung, der Vergabe und der laufenden Umsetzung wurde eine Maßnahmenver- längerung bis 30.06.2025 beantragt und gewährt. Aktuell ist bereits absehbar, dass bis zum maximal verlängerten Förderzeitraum nur 9 von 21 Räumen abnahme- und damit förderfähig ausgestattet wer- den können. CNC-Technik für das Berufskolleg Ulrichgasse 0,2 Mio. € Maßnahme ist abgeschlossen, der Mittelabruf wurde beim Fördermittelgeber eingereicht Automatisierungs- labor für das Hans- Böckler-Berufskol- leg 0,5 Mio. € Die Maßnahme wurde bis Ende August 2024 wegen massiver Lieferprobleme als kritisch eingestuft. Eine Verlängerung des Förderzeitraums wurde daher bis 02/2025 beantragt und gewährt. Alle Lieferungen sind zwischenzeitlich erfolgt. Der Antrag auf Mitte- labruf wird zeitnah gestellt. Ersatzmaßnahmen Für die nicht genutzten Fördermittel aus den zuvor erläuterten Maßnahmen wurden seit An- fang 2024 laufend diverse Ersatzmaßnahmen zur Förderung beantragt und der Förderzeit- raum wurde bis 31.12.2024 bzw. teilweise bis 28.02.2025 gewährt. Diese setzen sich aktuell wie folgt zusammen: Ersatzmaßnahme Volumen För- derantrag Umsetzungsstatus Risikoeinschätzung 4 Weitere Touchpanels 3,5 Mio. € rund 70% förderfähig installiert Für die restlichen 30% kritisch bis nicht umsetzbar iPads (Ersatz Altgeräte) 2,1 Mio. € abgeschlossen, Mitte- labruf in Vorbereitung gering Fachraum-PCs (Ersatz Altgeräte) 5,5 Mio. € 60% förderfähig instal- liert, 75% unkritisch 25% kritisch Peripherie für Lehrer*in- nen Endgeräte 0,6 Mio. € abgeschlossen, Mitte- labruf in Vorbereitung mittel (Förderfähigkeit nicht 100% sicher) Virtuelle Schweißgeräte/ Fachraumausstattung 0,2 Mio. € abgeschlossen, Mitte- labruf beantragt gering Abruf der Fördermittel Der Fördermittelabruf bei der Bezirksregierung Köln ist grundsätzlich erst möglich, sobald die Maßnahmen eines Förderantrags abgeschlossen und schlussgerechnet sind. Daher tritt die Stadt Köln mit eigenen finanziellen Mitteln in Vorleistung. Für alle bis 31.10.2024 förderfähigen und abgeschlossenen Maßnahmen wird bzw. wurde der Mittelabruf bis 08.11.2024 beantragt. Für alle Maßnahmen mit verlängerter Förderlaufzeit er- folgt die Beantragung nach Fertigstellung, spätestens bis Mitte 2025. Nächste Sachstandsmitteilung Die nächste Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ ist für Früh- jahr/Sommer 2025 geplant. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ulrichgasse 0
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Details
- Aktenzeichen
- 3511/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 06.11.2024 10:03