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2193/2019

Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens "Bezirksvertretung Rodenkirchen gegen den Rat der Stadt Köln", VG Köln - Az. 4 K 4950/18

Mitteilung Ausschuss 01.07.2019

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 05.08.2019, TOP 2.1.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3385 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 01.07.2019 
 2193/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 
Hauptausschuss 05.08.2019 
 
Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens "Bezirksvertretung 
Rodenkirchen gegen den Rat der Stadt Köln", VG Köln - Az. 4 K 4950/18 
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 6. Juni 2019 die Klage der Bezirksvertretung Rodenkirchen ge-
gen den Rat der Stadt Köln verhandelt (Az. 4 K 4950/18). Gegenstand des Verfahrens war die Frage, 
welches Gremium zuständig ist, die Verwaltung zu beauftragen, die Umstufung einer Kreisstraße zu 
einer Gemeindestraße gegenüber der Bezirksregierung anzuzeigen (§ 8 Abs. 2 Straßen- und Wege-
gesetz NRW). Die Beteiligten haben sich nach ausführlicher Erörterung über das weitere Vorgehen 
verständigt und vor diesem Hintergrund das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. 
 
Der Verkehrsausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 in Zusam-
menhang mit der beabsichtigten Neugestaltung und städtebauliche Aufwertung der Sürther Straße in 
Rodenkirchen beauftragt, für Teilbereiche der Kreisstraße K 28 und K 30 Umstufungen in Gestalt von 
Abstufungen zur Gemeindestraße anzuzeigen. Die Entscheidung über die Umstufung trifft daran an-
schließend die Bezirksregierung Köln als Straßenaufsichtsbehörde (§ 8 Abs. 3 Straßen- und Wege-
gesetz NRW). Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertrat die Auffassung, sie und nicht der Ver-
kehrsausschuss sei für diese Beauftragung zuständig. 
Auf Antrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen bestätigte der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 
15. Januar 2019 die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses (Vorlage 0004/2018). 
Die gegen die Beschlüsse des Verkehrsausschusses vom 5. Dezember 2017 und des Hauptaus-
schusses vom 15. Januar 2019 eingereichte Klage wurde nach entsprechenden Hinweisen der Kam-
mer im Verhandlungstermin am 6. Juni 2019 übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Präsidentin des 
Verwaltungsgerichts Köln und Vorsitzende der 4. Kammer erläuterte zuvor, die Anzeige der Umstu-
fung sei grundsätzlich ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Darüber hinaus sei dies eine gebun-
dene Entscheidung, bei der kein Ermessen bestehe. Der Rat habe sich mit entsprechender Regelung 
in der Zuständigkeitsordnung dieses Geschäft jedoch gem. § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vor-
behalten. Nach dem Wortlaut der Zuständigkeitsordnung sei derzeit – abhängig von der bezirklichen 
oder überbezirklichen Bedeutung – entweder die Bezirksvertretung oder der Verkehrsausschuss für 
die Umstufungsanzeige zuständig (vgl. §§ 2 Abs. 1 Ziff. 3.6, 21 Abs. 1 Ziff. 10 der Zuständigkeitsord-
nung der Stadt Köln). Das Gericht erklärte weiter, dass die Umstufungsanzeige angesichts der dafür 
maßgeblichen straßenrechtlichen Regelungen vermutlich ohne jede Ausnahme wegen der erforderli-
chen stadtweiten Betrachtung (Gesamtkonzept etc.) in die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses 
falle. Zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten hat das Gericht angeregt, die Zuständigkeitsordnung in 
diesem Punkt klarer zu fassen. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wird dem Rat vorge-
legt. 
 
Entsprechend dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 5. Dezember 2017 wird die Abstufung 
bei der Bezirksregierung Köln angezeigt.

2 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.08.2019 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2193/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.07.2019
Erstellt
18.06.2019 08:24