1900/2018
Darstellung der Sofortmaßnahmen am Eisenmarkt
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Mitteilung BV
6572 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/VI
Vorlagen-Nummer
1900/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018
Darstellung der Sofortmaßnahmen am Eisenmarkt
Am 19.02.2018 hat die BV 1 zu einer Ortsbesichtigung auf den Eisenmarkt eingeladen.
Der Antrag der CDU AN//1739/2017 fordert die Umgestaltung des Eisenmarktes.
Das Stadtplanungsamt weist auf die Prioritätenliste hin, in der die Stadtbezirke Kölner Plätze
benannt haben, für die eine gestalterische Verbesserung vorgesehen ist. Bereits 2001/2002
hat der Stadtentwicklungsausschuss das Konzept zur gestalterischen Verbesserung der Köl-
ner Plätze „Auf die Plätze“ beschlossen. Die Neuplanung des Eisenmarktes ist auf der Priori-
tätenliste aktuell nicht berücksichtigt.
Daraufhin haben Vertreter der BV 1 und Vertreter der Verwaltung gemeinsam mögliche So-
fortmaßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Eisenmarktes identifiziert.
Am 07.03.2018 hat eine verwaltungsinterne Ortsbegehung auf dem Eisenmarkt stattgefun-
den zur Prüfung der Machbarkeit und Festlegung der erörterten Sofortmaßnahmen aus der
o.g. Ortsbegehung am 19.02.2018.
Teilnehmer aus der Verwaltung:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (-67-), Amt für Straßen und Verkehrstechnik (-66-),
Stadtplanungsamt (-61-), AWB, Stadtraummanagement
Darstellung der Sofortmaßnahmen
1. Baumeinfassungen aus Beton
Während der Ortsbegehung mit Vertretern der BV1 kam die Anregung, auf den Be-
toneinfassungen der Hochbeete Sitzelemente anzuordnen.
Auf Grund der maroden, gebrochenen und beschädigten Hochbeeteinfassungen ist
dieser Vorschlag aus technischer und finanzieller Begutachtung nicht als Adhoc –
Maßnahme umzusetzen. Die Betoneinfassungen sind derart marode, dass eine solche
Maßnahme umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auslösen würden, die den finanziel-
len Aufwand bei weitem dem Nutzen entgegenstellen würde. Die während des Orts-
termins angedachte Lösung ist daher nicht sinnvoll, zumal ein Provisorium dieser Art
keine Verbesserung der Gesamtsituation darstellen würde.
Alternativ könnten die bereits vorgesehenen sechs Bänke durch weitere vier Standorte
ergänzt werden, um zusätzliche Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Es werden bei der
Aufstellung der Standardbänke die Notwendigkeiten während der jährlichen Veranstal-
tungen berücksichtigt.
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik wird die sechs Standardbänke kurzfristig
aufstellen. Kosten: Die finanzielle Deckung von ca. 18.000,- € wird von Amt 66 investiv
veranschlagt.
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2. Eigentumsverhältnisse nördlicher Platzbereich
Der nördliche Platzbereich befindet sich im Besitz der Stadt Köln. Die Verwaltung
schlägt in diesem Falle vor die flachen Beete und die gepflanzten Tannen zu entfer-
nen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bereits bestätigt, dass die
Entfernung dieser Beete in den nächsten 3-4 Monaten möglich sein wird. Die Überres-
te des Jägerzauns sind bereits durch 67 entfernt worden.
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 67 übernommen und als Unterhaltungsmaß-
nahme gekennzeichnet.
3. Trennung des südlichen zum nördlichen Platzbereich durch Hochbeete
In Abstimmung mit 66 und 67 ist der Vorschlag der Verwaltung hier den flachen Teil
des Hochbeets zu entfernen. Mit dieser Maßnahme wird die Großzügigkeit des Plat-
zes verbessert. Nicht einsehbare Bereiche werden durch die Beseitigung von niedriger
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Bepflanzung aufgehoben. Die Durchführung dieser Maßnahme ist ab Oktober 2018
möglich und wird einen Kostenaufwand von ca. 9.000,-€ auslösen.
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 67 aus dem Budget für Stadtverschönerung
übernommen.
Die Entfernung des gesamten Hochbeetes bis zur Treppe löst finanziell sehr auf-
wendige Maßnahmen an der Treppenanlage aus. Es ist mit Kosten von ca. 40.000,-€
zu rechnen und ist im Zuge der Ad Hoc Maßnahme nicht zu empfehlen.
66 wird prüfen, ob an anderer Stelle des Platzes altes Pflaster aufgenommen werden
kann um Entsprechendes an dieser Stelle einzusetzten Ansonsten wird an dieser Stel-
le ein heller Pflasterbelag sichtbar sein, ähnlich wie auf dem Foto siehe Nr. 5.
Das Gehölz in dem verbleibenden Hochbeet wird zurückgeschnitten.
Die Betonkübel auf der Treppenanlage werden entfernt.
Nr. 5
4. Hochbeet lichten gegenüber Eingang Theater Hänneschen
Die Eiben des Hochbeets werden zurückgeschnitten, das Beet freigestellt und mit
Rindenmulch abgedeckt.
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 67 übernommen und als Unterhaltungsmaß-
nahme gekennzeichnet.
5. Verkehrssicherheit herstellen, Baumscheiben anpassen
Vorerst werden 6 Stadtbänke mit Rückenlehne aufgestellt. Durch die Entfernung der
verrotteten Holzbänke werden Stolperkanten freigelegt. Um diese zu beseitigen wer-
den Baumeinfassungen angemessen vergrößert, um durch Wurzeln hochgedrückte
Plattenbeläge zu vermeiden und das Gesamtbild zu verbessern.
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 66 übernommen und als Unterhaltungsmaß-
nahme gekennzeichnet.
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6. Abfallbehälter versetzen und neu beschichten
Zurzeit werden Abfallbehälter in DB 703 dunkelgrau und mit transparenter Schutz-
schicht (zur Vereinfachung der Reinigung) auf der Pilotstrecke Hohenzollernring auf-
gestellt. Erweist sich diese Beschichtung als nachhaltig wird auch auf dem Eisenmarkt
diese Beschichtung vorgesehen. Entsprechend der neuen Bankstandorte werden die
Abfallbehälter, vorerst in Edelstahl, in ihrer Positionierung angepasst.
7. Bezirksordnungsdienst
Die Beseitigung von Schrottfahrrädern fällt in die Zuständigkeit des Bezirksordnungs-
dienstes. Der Bezirksordnungsdienst wurde entsprechend informiert.
8. RheinEnergie
Die Beschichtung des Trafohauses im nördlichen Platzbereich in RAL 7024 und trans-
parenter Schutzschicht wird an die RheinEnergie weitergegeben.
9. Lieferverkehr, privates Parken, Abstellen von Müllbehältern bzw. Müllcontainern
Das Bauverwaltungsamt erklärt, dass die Platzfläche des Eisenmarktes kein gewidme-
tes Straßenland ist. Die Fläche ist ausgeschildert als Fußgängerzone und ist nur für
den Lieferverkehr entsprechend der zugelassenen Lieferzeiten freigegeben.
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik meldet zurück, dass eine Parkbewirtschaf-
tung nicht vorliegt.
Das Abstellen von Müllbehältern bzw. Müllcontainern außerhalb der Abholzeiten im öf-
fentlichen Straßenland ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende unerlaubte
Sondernutzung.
Intensivierte Kontrollen werden durch das Ordnungsamt durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Hohenzollernring
- Eisenmarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1900/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 26.06.2018
- Erstellt
- 05.06.2018 12:21