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1900/2018

Darstellung der Sofortmaßnahmen am Eisenmarkt

Mitteilung BV 26.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2018, TOP 10.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

6572 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 1900/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
 
Darstellung der Sofortmaßnahmen am Eisenmarkt 
Am 19.02.2018 hat die BV 1 zu einer Ortsbesichtigung auf den Eisenmarkt eingeladen. 
Der Antrag der CDU AN//1739/2017 fordert die Umgestaltung des Eisenmarktes.  
Das Stadtplanungsamt weist auf die Prioritätenliste hin, in der die Stadtbezirke Kölner Plätze 
benannt haben, für die eine gestalterische Verbesserung vorgesehen ist. Bereits 2001/2002 
hat der Stadtentwicklungsausschuss das Konzept zur gestalterischen Verbesserung der Köl-
ner Plätze „Auf die Plätze“ beschlossen. Die Neuplanung des Eisenmarktes ist auf der Priori-
tätenliste aktuell nicht berücksichtigt.  
Daraufhin haben Vertreter der BV 1 und Vertreter der Verwaltung gemeinsam mögliche So-
fortmaßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Eisenmarktes identifiziert.  
 
Am 07.03.2018 hat eine verwaltungsinterne Ortsbegehung auf dem Eisenmarkt stattgefun-
den zur Prüfung der Machbarkeit und Festlegung der erörterten Sofortmaßnahmen aus der 
o.g. Ortsbegehung am 19.02.2018. 
Teilnehmer aus der Verwaltung:  
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (-67-), Amt für Straßen und Verkehrstechnik (-66-), 
Stadtplanungsamt (-61-), AWB, Stadtraummanagement 
 
Darstellung der Sofortmaßnahmen  
 
1. Baumeinfassungen aus Beton 
Während der Ortsbegehung mit Vertretern der BV1 kam die Anregung, auf den Be-
toneinfassungen der Hochbeete Sitzelemente anzuordnen.  
Auf Grund der maroden, gebrochenen und beschädigten Hochbeeteinfassungen ist 
dieser Vorschlag aus technischer und finanzieller Begutachtung nicht als Adhoc – 
Maßnahme umzusetzen. Die Betoneinfassungen sind derart marode, dass eine solche 
Maßnahme umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auslösen würden, die den finanziel-
len Aufwand bei weitem dem Nutzen entgegenstellen würde. Die während des Orts-
termins angedachte Lösung ist daher nicht sinnvoll, zumal ein Provisorium dieser Art 
keine Verbesserung der Gesamtsituation darstellen würde.  
Alternativ könnten die bereits vorgesehenen sechs Bänke durch weitere vier Standorte 
ergänzt werden, um zusätzliche Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Es werden bei der 
Aufstellung der Standardbänke die Notwendigkeiten während der jährlichen Veranstal-
tungen berücksichtigt. 
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik wird die sechs Standardbänke kurzfristig 
aufstellen. Kosten: Die finanzielle Deckung von ca. 18.000,- € wird von Amt 66 investiv 
veranschlagt.

2 
 
 
2. Eigentumsverhältnisse nördlicher Platzbereich 
Der nördliche Platzbereich befindet sich im Besitz der Stadt Köln. Die Verwaltung 
schlägt in diesem Falle vor die flachen Beete und die gepflanzten Tannen zu entfer-
nen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bereits bestätigt, dass die 
Entfernung dieser Beete in den nächsten 3-4 Monaten möglich sein wird. Die Überres-
te des Jägerzauns sind bereits durch 67 entfernt worden. 
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 67 übernommen und als Unterhaltungsmaß-
nahme gekennzeichnet. 
 
 
 
 
 
3. Trennung des südlichen zum nördlichen Platzbereich durch Hochbeete 
In Abstimmung mit 66 und 67 ist der Vorschlag der Verwaltung hier den flachen Teil 
des Hochbeets zu entfernen. Mit dieser Maßnahme wird die Großzügigkeit des Plat-
zes verbessert. Nicht einsehbare Bereiche werden durch die Beseitigung von niedriger

3 
 
Bepflanzung aufgehoben. Die Durchführung dieser Maßnahme ist ab Oktober 2018 
möglich und wird einen Kostenaufwand von ca. 9.000,-€ auslösen.  
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 67 aus dem Budget für Stadtverschönerung 
übernommen. 
Die Entfernung des gesamten Hochbeetes bis zur Treppe löst finanziell sehr auf-
wendige Maßnahmen an der Treppenanlage aus. Es ist mit Kosten von ca. 40.000,-€ 
zu rechnen und ist im Zuge der Ad Hoc Maßnahme nicht zu empfehlen. 
66 wird prüfen, ob an anderer Stelle des Platzes altes Pflaster aufgenommen werden 
kann um Entsprechendes an dieser Stelle einzusetzten Ansonsten wird an dieser Stel-
le ein heller Pflasterbelag sichtbar sein, ähnlich wie auf dem Foto siehe Nr. 5.  
Das Gehölz in dem verbleibenden Hochbeet wird zurückgeschnitten.  
Die Betonkübel auf der Treppenanlage werden entfernt. 
 
  
  
 
 Nr. 5 
 
4. Hochbeet lichten gegenüber Eingang Theater Hänneschen 
Die Eiben des Hochbeets werden zurückgeschnitten, das Beet freigestellt und mit 
Rindenmulch abgedeckt. 
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 67 übernommen und als Unterhaltungsmaß-
nahme gekennzeichnet. 
 
5. Verkehrssicherheit herstellen, Baumscheiben anpassen 
Vorerst werden 6 Stadtbänke mit Rückenlehne aufgestellt. Durch die Entfernung der 
verrotteten Holzbänke werden Stolperkanten freigelegt. Um diese zu beseitigen wer-
den Baumeinfassungen angemessen vergrößert, um durch Wurzeln hochgedrückte 
Plattenbeläge zu vermeiden und das Gesamtbild zu verbessern. 
Kosten: Die Finanzierung wird von Amt 66 übernommen und als Unterhaltungsmaß-
nahme gekennzeichnet.

4 
 
   
  
 
6. Abfallbehälter versetzen und neu beschichten 
Zurzeit werden Abfallbehälter in DB 703 dunkelgrau und mit transparenter Schutz-
schicht (zur Vereinfachung der Reinigung) auf der Pilotstrecke Hohenzollernring auf-
gestellt. Erweist sich diese Beschichtung als nachhaltig wird auch auf dem Eisenmarkt 
diese Beschichtung vorgesehen. Entsprechend der neuen Bankstandorte werden die 
Abfallbehälter, vorerst in Edelstahl, in ihrer Positionierung angepasst. 
 
7. Bezirksordnungsdienst 
Die Beseitigung von Schrottfahrrädern fällt in die Zuständigkeit des Bezirksordnungs-
dienstes. Der Bezirksordnungsdienst wurde entsprechend informiert. 
 
              
  
 
8. RheinEnergie  
Die Beschichtung des Trafohauses im nördlichen Platzbereich in RAL 7024 und trans-
parenter Schutzschicht wird an die RheinEnergie weitergegeben. 
 
9. Lieferverkehr, privates Parken, Abstellen von Müllbehältern bzw. Müllcontainern 
Das Bauverwaltungsamt erklärt, dass die Platzfläche des Eisenmarktes kein gewidme-
tes Straßenland ist. Die Fläche ist ausgeschildert als Fußgängerzone und ist nur für 
den Lieferverkehr entsprechend der zugelassenen Lieferzeiten freigegeben. 
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik meldet zurück, dass eine Parkbewirtschaf-
tung nicht vorliegt. 
Das Abstellen von Müllbehältern bzw. Müllcontainern außerhalb der Abholzeiten im öf-
fentlichen Straßenland ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende unerlaubte 
Sondernutzung.  
Intensivierte Kontrollen werden durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hohenzollernring
  • Eisenmarkt

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Details

Aktenzeichen
1900/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.06.2018
Erstellt
05.06.2018 12:21