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0150/2018

Stadtbahnhaltestelle Chorweiler - Brandschutztechnische Nachrüstung

Mitteilung Ausschuss 23.01.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.03.2018, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3084 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2018 
 0150/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
 
Stadtbahnhaltestelle Chorweiler - Brandschutztechnische Nachrüstung 
Sachstand der Planung und Umsetzung 
Die unterirdische Stadtbahnhaltestelle in Köln- Chorweiler wird als gemeinsame Verkehrsstation des 
Regionalverkehrs NRW (DB AG) und der KVB AG betrieben. Das Bauwerk wurde in den 1970-iger 
Jahren zur Erschließung des Stadtteiles Köln-Chorweiler mit öffentlichen Verkehrsmitteln errichtet.  
 
Mit Beschluss vom 14.07.2011 (Vorlage 0027/2011) hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der 
Planung der brandschutztechnischen Nachrüstung des städtischen Teils der Haltestelle beauftragt. 
Die Planung erfolgt durch eine von der Stadt Köln extern beauftragte Ingenieurgemeinschaft, welche 
sowohl die baulichen wie auch die technischen Maßnahmen plant. Entgegen der Mitteilung an den 
Verkehrsausschuss vom 14.06.2012 war es aus vergaberechtlicher Sicht nicht möglich, die gesamte 
Planung und Ausführung an die KVB zu beauftragen. Die Beauftragung der externen Ingenieurge-
meinschaft konnte aufgrund von Verzögerungen bei der EU-weiten Vergabe erst Mitte 2014 erfolgen.  
 
Planungsgrundlage für die Brandschutzsanierung ist ein Brandschutzkonzept, welches die gesamte 
Haltestelle betrachtet und sowohl die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Bereich der DB AG 
als auch im städtischen Zuständigkeitsbereich beschreibt.  
 
Die brandschutztechnische Ertüchtigung der Haltestelle erfolgt in mehreren Stufen. Durch die Umset-
zung von Vorabmaßnahmen wurde der Brandschutz der Haltestelle für die Fahrgäste und Nutzer in-
soweit verbessert, als dass die Haltestelle bis zur Umsetzung der Hauptmaßnahmen sicher weiter 
betrieben werden kann. Bei den Vorabmaßnahmen handelt es sich z. B. um Maßnahmen zur Verbes-
serung der Selbstrettung, wie der Schaffung von provisorischen Entrauchungsöffnungen im südlichen 
Zugangsbauwerk. Die Umsetzung folgender Maßnahmen wurde abgeschlossen: 
 
• Abbruch von Abhangdecken auf der Fahrebene der DB und Montage einer Akustikdecke so-
wie eine Lichtanlage 
• Austausch von Brandschutztüren, diverse Brandschutzbekleidungs-, Trockenbau- und Maler-
arbeiten im Bereich der DB AG 
• Neubau brandschutztechnischer Infrastruktur (Löschwasserentnahmestellen) auf dem ge-
meinsam genutzten Mittelbahnsteig 
• Schaffung von provisorischen Entrauchungsöffnungen in den Zugangsbauwerken 
 
Auf Grund von Änderungen in den technischen Regeln und geltenden rechtlichen Vorschriften musste 
das Brandschutzkonzept überarbeitet und fortgeschrieben werden. Das fortgeschriebene Brand-
schutzkonzept wurde durch die DB AG erneut dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung und Genehmi-
gung vorgelegt. Erst nach Genehmigung des Brandschutzkonzepts kann die Planung der Hauptmaß-
nahmen fortgeführt werden. Nach Auskunft des Eisenbahnbundesamtes wird das Genehmigungsver-
fahren voraussichtlich im 3. Quartal 2018 beendet werden.

2

Beratungsverlauf (2)

01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0150/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.01.2018
Erstellt
11.01.2018 15:31