Gestaltungsplanung für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Friedhof Porz
Beschlussvorlage Ausschuss 1952/2019 vom 28.08.2019
Stand: Am 12.09.2019 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 1952/2019 Freigabedatum 20.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Friedhof Porz Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhof s- gärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für ein Kooperationsgrabfeld auf Flur 031 des Frie d- hofs Porz. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes mit der Genosse n- schaft die Details der Kooperation vertraglich zu vereinbaren und, soweit von grundleg enden R e- gelungen des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im August 2015 beschlossenen Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) abgewichen wird, die sen dem AVR zur Genehmigung vorzulegen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbesta t- tungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachau s- schuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberic htes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpr o- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feue r- bestattungsanlage der Stadt Köln aufg ehoben. Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertrag s- gestaltung von Kooperationsgrabflächen eingeführt. Die Genossenschaft d er Kölner Friedhofsgärtner hat mit Schreiben vom 23.05.2019 den Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf dem Friedhof Porz gestellt. Es soll auf dem Gräberfeld Flur 031 (s. Anlagen 2 und 3) mit einer Größe von ca. 961 m² realisiert werden. H ier- bei sind keine Eingriffe in den bestehenden Baumbestand erforderlich. Größeres Strauch - und Buschwerk, welches entfernt oder in die Planung integriert werden müsste, ist auf der vorges e- henen Fläche nicht vorhanden. Allerdings sind im Planungsbereich noc h insgesamt 17 Wah l- grabstätten mit zu beachtenden Nutzungs - und Ruhezeiten vorhanden, die bei der Planung und Gestaltung des Kooperationsgräberfeldes berücksichtigt worden sind. Diese Grabstätten bleiben mit ihren Grabaufbauten sowie der jeweils individuel len Grabbepflanzung bestehen und werden in das neugestaltete und dauerhaft gepflegte Umfeld integriert. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die dar über hinaus geforderten Nachweise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 6 beigefügt. Die Details der Planung sind in dem als Anlagen 4 bis 5 beigefügten Konzept beschrieben. Die denkmalpflegerische Erlaubnis zu der beantragten Gestaltungsplanung liegt vor. -
Anlagen 2 bis 6
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Anlage 1 Anlage 2 Anlage 2Anlage 3 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Porz“ LP / 23.05.2019 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1/3 Gestaltungskonzept Köln-Porz, Flur 31 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Spuren des Lebens Auengarten Bauerngarten Grabstellen 60 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab 12 / 35 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 18 / 21 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); Grabmal ohne Grabmal; Bronzeschriftzug an Kalksandsteinmauer Findlinge od. stehende Naturstein-Stelen; eingehauene od. aufgesetzte Beschriftung Basaltstele, eingehauene od. aufgesetzte Beschriftung Neuanlage/ Grundbepflanzung Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Staudenbepflanzung (Lavendel, Salbei, Thymian, etc.); ggf. ergänzt um Gehölze (Olive, Weinrebe, o.ä.) erprobte und aufeinander abgestimmte Blatt- und Blütenstaudenmischung Anlage im Stile eines rustikalen Bauerngartens; Abgrenzung mit Staketenzaun-Elementen; niedrige Heckeneinfassung an Vorderseite der Gräber; Spalierobst, Stauden, etc. Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellflächen für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; zusätzl. Abstellfläche für Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung; ggf. innen: Mulchwege ohne Unterbau; keine Einfassung; Wassergebundene Wegedecke oder Schotter-/Kieswege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Porz“ LP / 23.05.2019 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 2/3 Gestaltungskonzept Köln-Porz, Flur 31 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Garten der Lichter Ruhehain Pfade der Erinnerung Grabstellen 9 / 9 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 30 Stellen (Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab; 17 Stellen (Sarg); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); Grabmal Stumpfstelen, eingebautes Lichtelement od. Ornament zur Symbolik Licht Liegestein (Kopfstein) Liegestein (Kopfstein) Neuanlage/ Grundbepflanzung Steingarten mit Kiesflächen, Stauden und Solitärgehölzen; Gestaltung im Stile eines japanischen Gartens Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Cotoneaster, Euonymus, Waldsteinia); zusätzlich vereinzelte Sträucher, z.B. Amelanchier lamarckii Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Cotoneaster, Euonymus, Waldsteinia) Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung zentrales Blumenbeet; zusätzl. Abstellflächen für Floristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke oder Schotter-/Kieswege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Porz“ LP / 23.05.2019 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 3/3 - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) Anlage 5 Preisblatt-Muster Kooperationsgemeinschaft Stand: 21.12.2018 Friedhof: _PORZ__________ Flur: _31 ____________________ Sargwahlgrabstätte Gebühren/Kosten Urnenwahlgrabstätte Gebühren/Kosten Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.905,00 € Gebühr für eine Sargbestattung in Normallage 775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 76,20 € Gebühr für eine Sargbestattung in Tieflage 995,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 3.646,40 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 545,90 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 74,00 € 1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte gültig ab 01.03.2019; Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 1 von 3 Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 4.467,90 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 731,40 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 90,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.777,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 4.536,80 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 1.001,70 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 551,20 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 121,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 100,00 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 8.935,80 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 7.075,50 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 1.393,90 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 869,20 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 185,00 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 158,00 € Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 2 von 3 Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 8.140,80 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.897,85 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 1.367,40 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 896,75 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 173,00 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 131,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 4.611,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 906,30 € Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 90,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister 50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Herr Sascha Haake Tel.: +49/221/5691048-12 Tel.: +49/2 21/2 21-25 108 Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 3 von 3 -
Anlage 7
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Anlage 7 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' an Sie am 06.09.2019 geschickt Zuständiges Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Thema/Name der Vorlage: Gestaltungsplanung für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Friedhof Porz Nummer der Vorlage: 1952/2019 Ich bin selbst betroffen: Ich nutze das Angebot beziehungsweise meine Familie nutzt das Angebot. Anderer Grund: Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber: Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte mehr erfahren und eigene Ideen einbringen. Andere Gründe: Beim Friedhof Porz handelt es sich um einen öffentlich genutzten und zugänglichen Ort/Raum, daher halte ich eine Bürger*innenbeteiligung für die Gestaltungsplanung nicht nur für optional, sondern für die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Besucher*innen und Anwohner*innen als zwingend notwendig. Vorname: Marcel Nachname: Hövelmann Weitergabe meines Namens an das Entscheidungsgremium?: Meine Anregung kann gerne mit meinem Namen an das Entscheidungsgremium weitergegeben werden. Ich habe von dem Pilotversuch und diesem Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt erfahren: Presse Ich finde dieses Angebot: hilfreich und nützlich Meine Verbesserungsvorschläge: ...hilfreich und nützlich, falls die Anregungen über diesen Weg auch produktiv aufgegriffen werden. Informationen zu Bildern und sonstigen Materialien:
Beratungsverlauf
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12.09.2019 zuletzt
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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