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1952/2019

Gestaltungsplanung für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Friedhof Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 28.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.09.2019, TOP 4.2.1

Anlage 7

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Ansehen

Anlagen 2 bis 6

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Anlage 7

1531 Zeichen

Anlage 7 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 
'Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' an Sie am 
06.09.2019 geschickt 
 
Zuständiges Gremium:  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
 
Thema/Name der Vorlage:  
Gestaltungsplanung für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Friedhof Porz 
 
Nummer der Vorlage:  
1952/2019 
 
Ich bin selbst betroffen:  
Ich nutze das Angebot beziehungsweise meine Familie nutzt das Angebot. 
 
Anderer Grund:  
 
Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber:  
Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte mehr erfahren und eigene 
Ideen einbringen. 
 
Andere Gründe:  
Beim Friedhof Porz handelt es sich um einen öffentlich genutzten und zugänglichen 
Ort/Raum, daher halte ich eine Bürger*innenbeteiligung für die Gestaltungsplanung 
nicht nur für optional, sondern für die Berücksichtigung der Bedürfnisse der 
Besucher*innen und Anwohner*innen als zwingend notwendig. 
 
Vorname:  
Marcel 
 
Nachname:  
Hövelmann 
 
Weitergabe meines Namens an das Entscheidungsgremium?:  
Meine Anregung kann gerne mit meinem Namen an das Entscheidungsgremium 
weitergegeben werden. 
 
Ich habe von dem Pilotversuch und diesem Vorschlag zur Durchführung einer 
Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt erfahren:  
Presse 
 
Ich finde dieses Angebot:  
hilfreich und nützlich 
 
Meine Verbesserungsvorschläge:  
...hilfreich und nützlich, falls die Anregungen über diesen Weg auch produktiv 
aufgegriffen werden.

Informationen zu Bildern und sonstigen Materialien:

Anlagen 2 bis 6

12484 Zeichen

Anlage 1 Anlage 2

Anlage 2Anlage 3

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Porz“  LP / 23.05.2019 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 1/3 
 
Gestaltungskonzept Köln-Porz, Flur 31 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Spuren des Lebens Auengarten Bauerngarten 
Grabstellen 60 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
12 / 35 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetzungen / Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 
18 / 21 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetzungen / Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 
Grabmal ohne Grabmal; 
Bronzeschriftzug an 
Kalksandsteinmauer 
Findlinge od. stehende 
Naturstein-Stelen; eingehauene 
od. aufgesetzte Beschriftung 
Basaltstele, 
eingehauene od. aufgesetzte 
Beschriftung 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Hochbeete in 
Kalksandsteinmauern 
mit Staudenbepflanzung 
(Lavendel, Salbei, Thymian, 
etc.); ggf. ergänzt um Gehölze 
(Olive, Weinrebe, o.ä.) 
erprobte und aufeinander 
abgestimmte Blatt- und 
Blütenstaudenmischung 
Anlage im Stile eines rustikalen 
Bauerngartens; Abgrenzung mit 
Staketenzaun-Elementen; 
niedrige Heckeneinfassung an 
Vorderseite der Gräber; 
Spalierobst, Stauden, etc. 
Blumenschmuck/ 
Wechselbepflanzung 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellflächen für 
Gedenkfloristik 
keine Blumenbeete vorgesehen;  keine Blumenbeete vorgesehen; 
zusätzl. Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke 
oder Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Wassergebundene Wegedecke, 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung; 
ggf. innen: Mulchwege ohne 
Unterbau; keine Einfassung; 
Wassergebundene Wegedecke 
oder Schotter-/Kieswege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung)

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Porz“  LP / 23.05.2019 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 2/3 
 
Gestaltungskonzept Köln-Porz, Flur 31 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Garten der Lichter Ruhehain Pfade der Erinnerung 
Grabstellen 9 / 9 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetzungen / Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 
30 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetzungen / Grab; 
17 Stellen (Sarg); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 
Grabmal Stumpfstelen, 
eingebautes Lichtelement od. 
Ornament zur Symbolik Licht 
Liegestein (Kopfstein) Liegestein (Kopfstein) 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Steingarten mit Kiesflächen, 
Stauden und Solitärgehölzen; 
Gestaltung im Stile eines 
japanischen Gartens 
Bodendecker je nach Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Cotoneaster, Euonymus, 
Waldsteinia); zusätzlich 
vereinzelte Sträucher, z.B. 
Amelanchier lamarckii 
Bodendecker je nach Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Cotoneaster, Euonymus, 
Waldsteinia) 
Blumenschmuck/ 
Wechselbepflanzung 
zentrales Blumenbeet; 
zusätzl. Abstellflächen für 
Floristik 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke 
oder Schotter-/Kieswege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
 
Wassergebundene Wegedecke 
oder Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Wassergebundene Wegedecke 
gem. DIN 18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht und 
Deckschicht; Einfassung aus 
Natursteinpflaster 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
(siehe Erläuterung)

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Porz“  LP / 23.05.2019 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 3/3 
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege - 
(gültig für die Bestattungsgärten Köln) 
 
 
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. 
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. 
Gärtnerische Neuanlage 
- fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze 
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes 
- eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung 
Jahreszeitliche Grabpflege 
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen 
   (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) 
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) 
  (Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) 
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen 
  (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) 
Notwendige Instandhaltung 
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist) 
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen 
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis)

Anlage 5

Preisblatt-Muster
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 21.12.2018
Friedhof: _PORZ__________ Flur: _31 ____________________
Sargwahlgrabstätte  Gebühren/Kosten Urnenwahlgrabstätte  Gebühren/Kosten 
Gebühr für den Erwerb des 
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
    1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des 
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
    1.905,00 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in 
Normallage
       775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung        349,00 € 
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und 
pro Jahr
         77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und 
pro Jahr
         76,20 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in 
Tieflage
       995,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen 
liegenden Grabstein
         97,00 € Genehmigungsgebühr für einen 
liegenden Grabstein
         97,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen 
stehenden Grabstein
       346,00 € Genehmigungsgebühr für einen 
stehenden Grabstein
       346,00 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    3.646,40 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
       545,90 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
         74,00 € 
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.03.2019;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 3

Preisblatt-Muster
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
    4.467,90 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
       731,40 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
         90,00 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    5.777,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    4.536,80 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
    1.001,70 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
       551,20 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
       121,00 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
       100,00 € 
Grabpflegevertrag F (Garten der 
Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
    8.935,80 € Grabpflegevertrag F (Garten der 
Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
    7.075,50 € 
Grabpflegevertrag F (Garten der 
Lichter), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
    1.393,90 € Grabpflegevertrag F (Garten der 
Lichter), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
       869,20 € 
Grabpflegevertrag F (Garten der 
Lichter), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
       185,00 € Grabpflegevertrag F (Garten der 
Lichter), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
       158,00 € 
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 2 von 3

Preisblatt-Muster
Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    8.140,80 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
    5.897,85 € 
Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), 
Aufpreis für die 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
    1.367,40 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), 
Aufpreis für die 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
       896,75 € 
Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
       173,00 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
       131,00 € 
Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege 
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung 
siehe Beiblatt.
    4.611,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege 
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung 
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
       906,30 € Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
         90,00 € Grabpflegevertrag A (Pfade der 
Erinnerung), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
 - Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Sascha Haake
Tel.: +49/221/5691048-12 Tel.: +49/2 21/2 21-25 108
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 3 von 3

Beschlussvorlage Ausschuss

3598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 1952/2019 
Freigabedatum 
20.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Friedhof Porz 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhof s-
gärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für ein Kooperationsgrabfeld auf Flur 031 des Frie d-
hofs Porz. 
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes mit der Genosse n-
schaft die Details der Kooperation vertraglich zu vereinbaren und, soweit von grundleg enden R e-
gelungen des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im August 2015 beschlossenen 
Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) abgewichen wird, die sen dem AVR zur 
Genehmigung vorzulegen.  
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbesta t-
tungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27  Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen 
Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachau s-
schuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden.  
 
Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberic htes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpr o-
bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum 
Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feue r-
bestattungsanlage der Stadt Köln aufg ehoben.  
 
Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 
2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertrag s-
gestaltung von Kooperationsgrabflächen eingeführt.  
 
Die Genossenschaft d er Kölner Friedhofsgärtner hat mit Schreiben vom 23.05.2019 den Antrag 
auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf dem Friedhof Porz gestellt. Es soll auf dem 
Gräberfeld Flur 031 (s. Anlagen 2 und 3) mit einer Größe von ca. 961 m² realisiert werden. H ier-
bei sind keine Eingriffe in den bestehenden Baumbestand erforderlich. Größeres Strauch - und 
Buschwerk, welches entfernt oder in die Planung integriert werden müsste, ist auf der vorges e-
henen Fläche nicht vorhanden. Allerdings sind im Planungsbereich noc h insgesamt 17 Wah l-
grabstätten mit zu beachtenden Nutzungs - und Ruhezeiten vorhanden, die bei der Planung und 
Gestaltung des Kooperationsgräberfeldes berücksichtigt worden sind. Diese Grabstätten bleiben 
mit ihren Grabaufbauten sowie der jeweils individuel len Grabbepflanzung bestehen und werden 
in das neugestaltete und dauerhaft gepflegte Umfeld integriert.  
 
Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der 
Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die dar über hinaus geforderten Nachweise, 
insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren 
über eine Treuhandstelle, liegen vor.  
 
Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 6 
beigefügt.  
 
Die Details der Planung sind in dem als Anlagen 4 bis 5 beigefügten Konzept beschrieben. Die 
denkmalpflegerische Erlaubnis zu der beantragten Gestaltungsplanung liegt vor.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (2)

10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1952/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.08.2019
Erstellt
04.06.2019 10:33