0186/2020
Husarenstraße in Rondorf; 66380/03; Satzungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Darstellung Beteiligung
6206 Zeichen
/ 2 Anlage 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 66380/03 –Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 30.10.2012 durchgeführt und in einer Niederschrift doku- mentiert. Die Abendveranstaltung fand zu den Städtebaulichen Planungskonzepten “Husarenstra- ße“ sowie “Kapellenstraße“ statt. Im Nachgang zur Abendveranstaltung sind bis zum 13.11.2012 drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Eine der eingegangenen Stellungnah- men bezog sich auf die Husarenstraße. Nachfolgend werden die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Argumente, sowohl aus der Abendveranstaltung als auch aus der schriftlichen Eingabe, dokumentiert und ihre Berücksich- tigung im weiteren Verfahren dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufge- führt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung ge- stellt. Inhalt der Stellungnahmen: Stellungnahme der Verwaltung: 1. Verkehrssituation 1.1 Einführung einer Geschwindigkeitsbegren- zung auf Tempo 50 bereits in einem größeren Abstand zum Ortseingang, damit ab dem Ort- schild das Tempolimit 30 eingehalten wird. 1.1 Wird teilweise berücksichtigt Um eine sichere Erschließung des Plangebietes an die Kapellenstraße (L92) in Köln-Rondorf vor- nehmen zu können, erfolgt derzeit die Übertra- gung der Straßenbaulast vom Landesbetrieb Straßenbau NRW auf die Stadt Köln im Bereich zwischen Husarenstraße und B51. Dies dient dazu, die Kapellenstraßen dahingehend umzuge- stalten, dass eine gefahrlose Querung und An- bindung ermöglicht wird. Durch den Straßenbau- lastwechsel kann gegebenenfalls auch die er- laubte Höchstgeschwindigkeit angepasst werden. Dies wird im Rahmen der zukünftigen Umgestal- tungsmaßnahmen vom Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik konkretisiert. 1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die fehlen- den Parkplätze das Hauptproblem, nicht nur an der Schule "St. George’s School", sondern auch im gesamten Stadtteil Rondorf sind. 1.2 Wird teilweise berücksichtigt Die Verkehrssituation an der Husarenstraße wird sich durch die geplanten Sportplätze an der Ka- pellenstraße nicht weiter verschärfen. Auf dem Gelände der geplanten Sportanlagen sind 66 Stellplätze vorgesehen, die von der Kapellen- straße erschlossen werden. Des Weiteren sind auf dem Gelände der St. George’s School 96 schuleigene Stellplätze vorhanden, die im Be- reich der geplanten Schulsportplatzerweiterung - 2 - / 3 Inhalt der Stellungnahmen: Stellungnahme der Verwaltung: durch 50 Stellplätze ergänzt werden. Durch die genannten Maßnahmen wird sich die Verkehrssi- tuation entspannen. Die gesamte Verkehrssituation in Köln-Rondorf kann im Rahmen dieses Planverfahrens nicht betrachtet werden. 1.3 Die planerische Freihaltung eines Anschlus- ses eines künftigen Radweges Richtung "Am Höfchen", möglichst am Ende der "Pater Prinz Straße" zwischen Schule und Johannishof. 1.3 Wird nicht berücksichtigt Der Vorschlag liegt außerhalb des Plangebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66382/02, der seit dem 20.10.2010 rechtgültig ist. Deshalb kann die Anregung im jetzigen Planverfahren nicht berücksichtigt werden. Die Anregung kann in zukünftigen Planverfahren wieder aufgenom- men werden. 2. Zusammenlegung der Sportanlage Es wird gefragt, warum die St. George’s School eine eigene Sportanlage baut, die Ka- pazität der städtischen Anlage (Kapellenstra- ße) sollte für alle Nutzungen genügen. Wird nicht berücksichtigt Die St. George’s School muss Sportarten anbie- ten, die in Deutschland eher unüblich sind. Dazu gehören unter anderem Hockey und Cricket. Die- se Sportarten erfordern andere Tore und Liniie- rungen. Bei 800 Schülern und Schülerinnen ist außerdem eine parallele Nutzung der Sportflä- chen erforderlich und für die circa 70 Internats- schüler und -innen werden auch in den Nachmit- tags- und Abendstunden sportliche Aktivitäten angeboten. 3. P+R-Anlage Anregungen bezüglich der Betrachtung eines Gesamtkonzeptes indem eine gemeinsame Stellplatzfläche für die Schule, die Sportplätze und die geplante Haltestelle der Stadtbah- nerweiterung dient. Wird teilweise berücksichtigt Da im Rahmen der Verlängerung der StadtbahnI- inie (3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn) bereits ein P+R-Parkplatz am Bonner Verteiler geplant ist, besteht im Bereich Rondorf kein Bedarf für eine weitere P+R-Anlage. Sollte die 4. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn realisiert werden, ist die Notwendigkeit einer weiteren P+R-Anlage im Be- reich der Endhaltestelle zu prüfen. 4. Baubeginn Kenntnisnahme Es kann kein konkreter Zeitpunkt benannt wer- den. 5. Emission 5.1 Es wird sich nach Umweltgutachten in Bezug auf Lärm-, Licht- und Staubemissionen infor- miert. 5.1 Wird teilweise berücksichtigt Im Umweltbericht werden Aussagen zu den Ein- griffen in den Naturhaushalt aufgrund der Reali- sierung der Planung sowie den geplanten Ver- - 3 - Inhalt der Stellungnahmen: Stellungnahme der Verwaltung: meidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beschrie- ben. Aussagen zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr sowie die Sportplatznutzung (Sportlärm) werden in einer Schalltechnische Stellungnahme des Stadtplanungsamtes der Stadt Köln (August 2011, Ergänzungen Juli 2015) getroffen. Staubemissionen werden durch die Umsetzung und den Betrieb des Sportplatzes nicht ausge- setzt und verursachen demnach keine Belästi- gungen der Nachbarschaft. 5.2 Es wird erfragt, inwiefern die Ergebnisse der Gutachten zur Kenntnis genommen werden können. 5.2 Kenntnisnahme Während der Offenlage wurden alle Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit zu der Planung Stellung zu nehmen. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen im Stadtplanungsamt abgege- ben worden.
Anlage 6 Textliche Festsetzungen
2428 Zeichen
A N L A G E 6 Textliche Festsetzungen 1. Begrünungsmaßnahmen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB ist die Fläche für den Gemeinbedarf – Schulsportanlage - außerhalb der Sportflächen sowie außerhalb des Gerätehauses, der Stellplätze und der Wege als Scherrasen - HM51 (PA112) anzulegen. 2. Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden auf den Ausgleichflächen im Plangebiet folgende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt: Die Ausgleichsfläche M1 ist als Baumreihe - BF31 (GH741) - auf Scherrasen - HM51 (PA112) anzulegen. Die Ausgleichsfläche M2 ist zu 100 % als freiwachsende Hecke – BB 1 (GH 411) anzulegen. Die Ausgleichsfläche M3 ist als extensive Fettwiese – EA 31 (LW 41112) anzulegen. 3. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sind auf der geplanten Stellplatzanlage und angrenzend an deren Zufahrt 11 Straßenbäume - BF32 (GH742) – anzupflanzen. Die Baumscheiben dürfen eine Mindestgröße von 6 m² nicht unterschreiten. Alle Pflanzmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten. 4. Externe Ausgleichsmaßnahmen M5 - In der Gemarkung Meschenich, Flur 54 wird das Flurstück 68 als Ackerbrache – HA 2 (LW51) angelegt. Auf 75% der Fläche durch Einsatz einer Saatgutmischung mit ein- und mehrjährigen Pflanzen wird eine dauerhafte Begrünung mit hohem Blühangebot geschaffen werden. Die restlichen 25% der Fläche werden der Selbstbegrünung überlassen. Die Fläche wird einmal jährlich gemäht unter Abtransport des Mahdgutes, die Mahd erfolgt erst ab dem 01. August eines Jahres. M6 - In der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 7 wird das Flurstück 308 auf 4150 m² als einheimischer, standortgerechter Laubholzforst – AX 11 (GH 3131) angelegt. 5. Niederschlagswasser Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 44 Landeswassergesetz NRW und § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist das Niederschlagswasser, das im Bereich der Sportplätze und des Gerätehauses anfällt, in der vorhandenen Versickerungseinrichtung südöstlich des Plangebietes oder im Plangebiet selbst zu versickern. Die Auflagen der Wasserschutzzonen- Verordnung des Wasserwerkes Hochkirchen für die Wasserschutzzone III sind zu beachten. Nachrichtliche Übernahmen Das Plangebiet liegt in der auf Grundlage von § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung festgesetzten Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkirchen. Die Ge- und Verbote der Wasserschutzzonen-Verordnung sind zu beachten.
Anlage 6 a Hinweise Satzung
1773 Zeichen
A N L A G E 6 a Hinweise: 1. Gemäß der §§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW ist beim Auffinden von archäologischen Bodenfunden das Römisch-Germanische-Museum als zuständige Untere Denkmalschutzbehörde in Köln zu benachrichtigen und die Fundstelle in unverändertem Zustand zu belassen. 2. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der Bundes- Bodenschutzverordnung und des Landes-Bodenschutzgesetzes NRW sind zu beachten. 3. Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen einschließlich der Baumstandorte ist im Bereich des Bebauungsplanes nur zur Information vermerkt. 4. Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Anlage zur Satzung der Stadt-Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis 135c BauGB vom 15.12.2011 (Amtsblatt der Stadt-Köln vom 04.01.2012) festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind als Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet. 5. Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern beziehungsweise Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten. 6. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkirchen. Die entsprechende Wasserschutzzonen-Verordnung ist zu beachten. 7. Laut Artenschutzprüfung vom 02.09.2014 (Büro Uwedo) ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme die Anlage einer 2.500 m² großen Ackerbrache erforderlich als Ausgleich für den Wegfall eines Feldlerchen-Brutplatzes im Plangebiet. Gemäß § 39 BNatSchG ist die Baufeldräumung im Zeitraum zwischen dem 01. März und dem 30. September eines Jahres verboten.
Anlage 5 Satzung
278 Zeichen
GRZ
GFZ
BMZ
z. B. III
z. B. III
z. B. III/V
FD
SD
GRZ
GFZ
BMZ
z. B. III
z. B. III
z. B. III/V
FD
SD
St
Ga
Gst
GGa
TGa
WR
g
-o-
E
D
H
ED
T
WS
WB
MD
MI
MK
GE
GI
SO
D
WA
50 100 Meter
I,III
S,W
46.71
0
N
Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich
gemäß §1a Abs.3 Satz 6 BauGB
Anlage 4 Satzungsbegründung
44187 Zeichen
/ 2
A N L A G E 4
612Fedd2449 -2016Ke2SB
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan 66380/03
Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf
1. Anlass und Ziel der Planung
Die "St. George's School" wurde 2008 als Privatschule westlich der Husarenstraße errichtet. Die
Schülerzahl ist mittlerweile auf über 800 Kinder angewachsen. Dies führt dazu, dass die vorhan-
denen Schulsporteinrichtungen regelmäßig überbelegt sind und bis in die Abendstunden genutzt
werden. Zusätzlich werden auf dem vorhandenen Sportplatz an den Wochenenden und in den Fe-
rien Vergleichswettkämpfe mit anderen Schulen ausgerichtet. Die bestehenden Schulsporteinrich-
tungen reichen derzeit nicht mehr aus, um ein ausreichendes Sportangebot anzubieten.
Mit Schreiben vom 23.11.2011 hat die "St. George's School" an der Husarenstraße für eine circa
1,4 ha große Fläche nördlich der jetzigen Schulflächen einen Antrag zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes gestellt. Planungsziel ist die Festsetzung weiterer Schulsportflächen.
Das zusätzliche Flächenangebot soll auch dazu genutzt werden, unterschiedliche Sportarten
auf räumlich getrennten Sportplätzen anzubieten. Dies sollen insbesondere ein Rugby- und ein
Hockeyfeld sein.
Ziel dieser Planung ist es, nördlich der "Internationalen Schule St. George's" und östlich der Husa-
renstraße eine Schulsportplatznutzung zu ermöglichen. Diese soll als "Fläche für den Gemeinbe-
darf" mit der Zweckbestimmung "Schulsportanlage" festgesetzt werden.
Durch die neuen Sportflächen ergibt sich ein Flächenbedarf von circa 1,7 ha. Hiervon liegen circa
3 500 m² im Bereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes der "St. George's School".
Die betroffenen zusätzlichen Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt und sind im Flä-
chennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf – Schule, Sportplatz - dargestellt.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Kölner Stadtteil Rondorf. Das gesamte Plangebiet umfasst die Flurstücke
261 und 265, Flur 6, der Gemarkung Rondorf, mit einer Gesamtfläche von circa 2,3 ha.
Es liegt nördlich der "Internationalen Schule St. George's" und östlich der Husarenstraße.
2.2 Vorhandene Struktur
Die Planfläche wurde überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im südlichen Plangebiet befindet
sich eine hergestellte Ausgleichsfläche (Wiese), die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und
Landschaft auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans Nummer 66382/02 Internationale
Schule "St. George's School" in Köln-Rodenkirchen dient.
- 2 -
/ 3
3. Planungsvorgaben
3.1 Flächennutzungsplan (FNP)
Aufgrund der abweichenden Darstellung wurde der FNP im Parallelverfahren geändert.
3.2 Landschaftsplan
Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebietes L 18: "Freiräume um Meschenich, Immen-
dorf und Rondorf". Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Land-
schaftsplanes außer Kraft, sofern sie den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen
und der Träger der Landschaftsplanung im zugrundeliegenden FNP-Verfahren nicht widerspro-
chen hat.
4. Begründung der Planinhalte
4.1 Art der baulichen Nutzung
Die geplante Schulsportanlage wird als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung
"Schulsportanlage" festgesetzt.
Es sind ein Rugbyfeld, ein Hockeyfeld, eine Fläche für ein Gerätehaus und eine Stellplatzanlage
geplant.
4.2 Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksflächen
Aufgrund der geplanten Schulsportplatznutzung sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nut-
zung nicht erforderlich. Für das geplante Gerätehaus wird die überbaubare Grundstücksfläche
durch Baugrenzen bestimmt.
5. Erschließung
Die Husarenstraße ist in endgültiger Form ausgebaut. Dieser Ausbau entspricht den Festsetzun-
gen des seit dem 20.10.2010 rechtskräftigen Bebauungsplanes 66382/02. Er endet somit an der
südlichen Grenze des vorliegenden Bebauungsplan-Entwurfes. Die Erweiterung der Sportanlage
mit neuen Parkmöglichkeiten und einer neuen Zufahrt ist umgesetzt. Zur Anbindung des Sportplat-
zes an die Husarenstraße ist diese bis zu einer Stellplatzzufahrt verlängert und entsprechend der
im südlich angrenzenden Bebauungsplan 66382/02 festgesetzten Verkehrsfläche ausgebaut. Im
Weiteren ist das Plangebiet über die Kapellenstraße und die Brühler Landstraße mittelbar an das
überregionale Verkehrsnetz angebunden. Eine Anbindung an das Autobahnnetz erfolgt über die
Brühler Landstraße und die Militärringstraße. In Richtung Nordosten besteht eine innerstädtische
Anbindung über die Rodenkirchener Straße und die Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Rodenkir-
chen. In gleicher Richtung kann über die Bonner Straße die A 555 erreicht werden.
5.1 Ruhender Verkehr
Durch die Planung entsteht ein Bedarf an Parkplatzflächen, der durch die Anlage einer entspre-
chend großen Stellplatzfläche gedeckt ist. Die circa 50 Stellplätze können von den Besuchern der
Schulsportanlage genutzt werden und sollen durch eine entsprechende Bepflanzung eingegrünt
werden.
5.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Im Bereich der Kapellenstraße verkehren zwei Buslinien (Linien 131 und 132), die eine wichtige
Verbindungsfunktion zwischen den einzelnen Ortsteilen darstellen.
- 3 -
/ 4
6. Eingriff/Ausgleichsflächen
Die Planung löst einen Eingriff aus, der vollständig ausgeglichen werden soll.
Durch die Ausgleichsmaßnahmen M 1 (Baumreihe auf Scherrasen), M 2 (Strauchhecke) und M 3
(Anlage einer Ackerbrache) sowie das Pflanzen von Bäumen kann der Eingriff im Plangebiet nicht
vollständig kompensiert werden (siehe im Umweltbericht unter Punkt 7.6.1.3). Ein Ausgleich au-
ßerhalb des Plangebietes soll zusätzlich realisiert werden. Unter Berücksichtigung der plangebiets-
internen und der externen Ausgleichsmaßnahmen kann der Eingriff durch die geplanten Sportflä-
chen mit Stellplatzanlage jedoch vollständig ausgeglichen werden.
7. Klimaschutz / Anpassung an Klimawandelfolgen
Dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen folgende Maßnahmen:
- Anpflanzung von insgesamt elf Straßenbäumen
- Realisierung der Maßnahmen M1, M2 und M3 sowie der externen Ausgleichsmaßmahmen.
8. Umweltbericht
Einleitung
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb-
nisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt.
8.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Schulsportanlage. Die "Internationale St. George's School" in Rondorf möchte
nördlich der vorhandenen Sportanlage zwei neue Sportplätze sowie eine zugehörige Stellplatzan-
lage errichten.
8.1.1 Beschreibung Bestand
Im Plangebiet liegen eine planungsrechtlich gesicherte Ausgleichsfläche (Wiese) aus dem Bebau-
ungsplan-Verfahren "Internationale Schule Rondorf" und eine Ackerfläche vor. Das Plangebiet
grenzt im Süden an das vorhandene Schulgelände der "Internationalen St. George's School" an.
8.1.2 Beschreibung Nullvariante
Die Planung wird nicht umgesetzt, das heißt, die vorhandenen Nutzungen bleiben langfristig erhal-
ten. Im vorliegenden Fall entspricht die Nullvariante dem Bestand. Auf eine Prognose der Nullvari-
ante wird daher im Umweltbericht bei der Beschreibung der einzelnen erheblich betroffenen
Schutzgüter verzichtet.
8.1.3 Beschreibung Planung
Die "Internationale St. George's School" möchte über den vorhandenen Sportplatz hinaus ihr
Sportgelände nach Norden um ein Hockeyfeld und ein Rugbyfeld erweitern. Die beiden Sportfelder
werden als Kunstrasenplätze angelegt. Entlang der Husarenstraße soll die südlich vorhandene
Stellplatzanlage nach Norden verlängert werden mit Ein- und Ausfahrt auf die Husarenstraße. Im
Bereich der Stellplatzanlage werden elf Baumpflanzungen vorgesehen. Hier soll der heute schon
vorhandene Bring- und Holverkehr bei besonderen Schulsportereignissen eine zusätzliche Stell-
platzreserve erhalten. Ein Mehrverkehr wird durch die Planung nicht ausgelöst. Zwischen Stell-
platzanlage und Husarenstraße soll eine schmale Grünfläche integriert werden. Östlich der Sport-
felder werden zwei Maßnahmenflächen geplant, die zur freien Feldflur vermitteln werden.
- 4 -
/ 5
8.2 Bedarf an Grund und Boden
Die Größe des Plangebietes ohne die externe Ausgleichsmaßnahme beträgt 21 750 m². Die Größe
der einzelnen vorhandenen und geplanten Nutzungen zeigt die folgende Tabelle:
Bestand Fläche in m² Planung Fläche in m²
Ackerfläche 21 502 Sportfelder 10 676
Maßnahmenfläche Wiese 2 070 Pkw-Stellplätze/
Geräteschuppen
1 964
Erschließung 735
--- --- Ausgleichsmaßnahmen M2 +
M3
4 500
--- --- Scherrasenfläche mit Wegen 4 070
--- --- Maßnahmenfläche M1 788
Summe 23 572 Summe 23 572
Außerhalb des Plangebietes
Bestand Fläche in m² Planung Fläche in m²
Ackerfläche 8 472 Ackerbrache (Artenschutz) 4 372
Aufforstung 4 150
8.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Darüber hinaus wird die Baumschutz-
satzung der Stadt Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen
Schutzgütern näher beschrieben.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
8.4 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange
- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete:
solche Gebiete sind mehrere Kilometer vom Plangebiet entfernt;
- Oberflächenwasser ist weder heute vorhanden noch zukünftig geplant;
- Abwasser: Schmutzwasser fällt nicht an, Niederschlagswasser wird versickert
(siehe 7.5 Grundwasser);
- Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Das Plangebiet beziehungsweise die Planung
weisen keine Relevanz für diesen Umweltbelang auf;
- Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Es kommt durch die Planung nicht zu zu-
sätzlichen Luftschadstoffemissionen;
- Erschütterungen sind nicht vorhanden und werden durch die Planung nicht ausgelöst;
- Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt;
- Gefahrenschutz, zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Explosionsgefahr,
ist für das Plangebiet nicht zu erwarten;
- Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.
8.5 Nicht erheblich durch die Planung betroffene Umweltbelange
- -Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt wird von der Fauna und Flora im Plangebiet be-
stimmt. Diese ist mit einem Feldlerchenbrutplatz und der vorhandenen Extensivwiese als
durchaus hoch anzusprechen. Im Bereich der betroffenen Ackerfläche ist die biologische
Vielfalt als eher gering zu bewerten. Die Einschränkung der biologischen Vielfalt im Plange-
- 5 -
/ 6
biet wird durch arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb
des Plangebietes aufgefangen.
- Landschaft/Ortsbild: Es handelt sich beim Plangebiet und seiner Umgebung um eine Orts-
randsituation, die im Bereich um den Johannishof noch eine ursprüngliche Anmutung auf-
weist. Im Bereich der internationalen Schule und dem benachbarten, in Umsetzung befindli-
chen Einfamilienhausgebiet kann nicht von einem gestalteten Übergang von Ortslage in den
Freiraum gesprochen werden. Die geplante Eingrünung der neuen Pkw-Stellfläche und der
Sportfelder trägt zur Gestaltung des zukünftigen Übergangs von Bebauung in die freie Land-
schaft bei.
- Boden: Im Plangebiet liegt ein Braunerdeboden vor, der als schutzwürdig eingestuft wird
aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit. Seine Bodenfunktionen werden durch die Anlage von
Pkw-Stellplätzen und der beiden Spielfelder mit Kunstrasenbelag langfristig und erheblich
gestört. Als Kompensation kann die Extensivierung der Bodennutzung im Bereich der ge-
planten externen Ausgleichsmaßnahme "Ackerbrache" und "Aufforstung" (siehe Punkt
7.6.1.1) wirken. Hier kann eine langfristige Erholung von Bodenstrukturen von Verdichtung,
Dünger- und Pestizideintrag aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen.
- Grundwasser: Im Plangebiet findet Grundwasserneubildung statt. Der mengenmäßige Zu-
stand des Grundwasserkörpers wird im "elwas.web" des Landes NW als gut bewertet, der
chemische Zustand aufgrund der Nitratbelastung im Grundwasser als schlecht. Durch die
Umsetzung der Planung ist aufgrund der Versiegelung der Stellplatzanlage und der Kunstra-
senfelder zunächst eine Einschränkung der Grundwasserneubildung zu erwarten. Ein Versi-
ckerungskonzept zur Entwässerung der geplanten Spielfelder, des Geräteschuppens, der
Stellplatzanlage und der Wege zeigt, dass im vorhandenen Versickerungsbecken eine Auf-
nahme des zusätzlich vorhandenen Niederschlagswassers möglich ist. Zugrundgelegt wurde
ein fünfjährliches Regenereignis, die vorhandene Mulde weist eine Größe von 1 120 m² und
eine Tiefe von 1,50 m auf, eine maximale Einstautiefe wurde mit circa 0,35 m ermittelt. Damit
wird das Niederschlagswasser vor Ort dem Naturhaushalt wieder zur Verfügung gestellt. Im
Bebauungsplan wird eine entsprechende Festsetzung aufgenommen.
- Luftschadstoffe – Emissionen und Immissionen: Das Plangebiet liegt in einer Zone mittlerer
Luftgüte, der Standort ist damit für die Nutzung geeignet. Die geplante Erweiterung der
Sportfläche dient dem regulären vorhandenen Schulbetrieb und soll gelegentlich für sportli-
che Veranstaltungen im Rahmen des Schulbetriebes genutzt werden. Entsprechend wird
durch die Umsetzung der Planung kein zusätzlicher Pkw-Verkehr ausgelöst, und die Umset-
zung der Planung führt nicht zu neuen Luftschadstoff-Emissionen oder -immissionen.
- Klima, Kaltluft/Ventilation: Das Plangebiet liegt im Bereich eines größeren Freiraumes, der
gemäß der Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als stark klimaaktive Fläche
(Klasse 5) eingestuft ist. Aufgrund der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Ände-
rungen der Oberfläche (Stellplätze, Zufahrt, Kunstrasenplätze) wird das Potenzial der Fläche
zur Kaltluftentstehung eingeschränkt. Die geplanten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet kön-
nen diese Einschränkung nicht mindern. Die lokale ortsrandnahe Versorgung von Rondorf
mit Kaltluft wird nach der Umsetzung der Planung nicht erheblich eingeschränkt.
- Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter
Umgang mit Abfällen und Abwässern: Erhebliche Mengen an Abfällen, Gerüche, Abwasser
(Schmutzwasser) und Lichtemissionen fallen im Plangebiet zukünftig nicht an. Sollte eine
Flutlichtanlage vorgesehen werden, muss diese so errichtet werden, dass an der zukünftigen
Einfamilienhausbebauung südöstlich der Sportflächen die Richtwerte des Lichterlasses NRW
für ein reines Wohngebiet (WR) eingehalten werden.
- Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkir-
chen. Zur Beachtung der entsprechenden Wasserschutzzonen-Verordnung wird ein Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen.
- Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen ... zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes nach den Buchstaben a, c und d (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, biologische Vielfalt): Die Wechselwirkungen zwischen Vegetation und Eignung
- 6 -
/ 7
als Tierlebensraum, zwischen Boden und Lokalklima sowie zwischen Boden und Grundwas-
ser werden nach Umsetzung der Planung eingeschränkt. Minderungsmaßnahmen dazu sind,
soweit möglich, bei den entsprechenden einzelnen Umweltbelangen / Schutzgütern be-
schrieben.
8.6 Erheblich durch die Planung betroffene Umweltbelange
8.6.1 Natur und Landschaft
8.6.1.1 Landschaftsplan
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g BauGB)
Bestand:
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L 18 "Freiräume um Meschenich,
Immendorf und Rondorf". Der Bereich ist mit dem Entwicklungsziel (EZ) 3 "Ausgestaltung und
Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden Elementen" belegt.
Prognose (Plan):
Während die geplante Anlage von Sportfeldern mit Kunstrasenbelag und Pkw-Stellplätzen den
Schutzzielen des Landschaftsplanes widerspricht, gehen die geplanten Baumpflanzungen (M1)
und die internen Ausgleichsmaßnahmen M2 und M3 mit dem EZ 3 konform.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die externen Ausgleichsmaßnahmen – Anlage einer Ackerbrache (Artenschutz) und Anlage einer
Aufforstung südlich der BAB A4 dienen auch der Aufwertung des Landschaftsraumes und entspre-
chen dem Entwicklungsziel 3 des Landschaftsplanes.
Bewertung:
Die den Planungszielen widersprechenden Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftspla-
nes treten mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft, da der Träger der Landschafts-
planung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen hat.
8.6.1.1 Pflanzen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Baumschutzsatzung Stadt Köln
Bestand:
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist intensiv ackerbaulich geprägt. Am Südrand des Plan-
gebietes ist als Ausgleichsmaßnahme aus dem Bebauungsplan-Verfahren "Internationale Schule
Rondorf" eine Extensivwiese angelegt. Östlich und nördlich grenzen intensiv genutzte Ackerflä-
chen an das Plangebiet, westlich bildet die Husarenstraße als befestigter Feldweg die Plange-
bietsgrenze. Auch westlich der Husarenstraße liegen intensiv genutzte Ackerflächen. Südlich des
Plangebietes liegt das Schulgelände der Internationalen Schule Rondorf mit dem vorhandenen
Sportfeld sowie den Schulgebäuden und intensiv gepflegten Grünflächen.
Prognose (Plan):
Die Fläche wird komplett überplant. An ihre Stelle treten versiegelte Flächen (Zufahrt mit Pkw-
Stellplätzen), geringwertige Biotope wie Sportplätze, sowie im Bereich der Maßnahmenflächen
etwas höherwertige Biotoptypen. Aufgrund der Sportnutzung wird der Bereich nach Umsetzung der
Planung ökologisch geringwertiger sein als im Bestand
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Der Bebauungsplan Entwurf sieht innerhalb des Geltungsbereiches drei Maßnahmenflächen vor,
die mit unterschiedlichen Bepflanzungen angelegt werden:
M 1 am westlichen Plangebietsrand: Anlage einer Scherrasenfläche,
M 2 am östlichen Plangebietsrand: Pflanzung einer freiwachsenden Hecke mit 10 m Breite,
M 3 am östlichen Plangebietsrand: Anlage einer Extensivwiese.
Zusätzlich wird festgesetzt, dass im Bereich der Stellplatzanlage elf Straßenbäume zu pflanzen
sind. Damit werden im Geltungsbereich die Möglichkeiten zur Minderung der Eingriffe ausge-
schöpft. Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich wird auf dem Grundstück Gemarkung Meschenich,
- 7 -
/ 8
Flur 54, Flurstück 68, eine 4 372 m² große Ackerbrache angelegt. Diese dient auch dem natur-
schutzrechtlichen Ausgleich und im Bereich Rondorf einem funktionalen Ausgleich für den Eingriff
in die Biotope im Plangebiet. Weiterhin werden südlich der BAB A 4 in der Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 7, 4 150 m² des Flurstücks 308 als einheimischer, standortgerechter Laubwald aufge-
forstet, um so die hier fehlende Abschirmung der Freiflächen südlich des BAB A 4 vor verkehrsbe-
dingten Immissionen zu gewährleisten. Die Anlage der internen und externen Ausgleichsflächen
wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert. Daher ist keine Zuordnung der Aus-
gleichsmaßnahmen zu den Eingriffen erforderlich.
Bewertung:
Während die im Plangebiet vorhandene Ausgleichsfläche -Wiese- eine höhere Biotopqualität auf-
weist, stellt die intensiv genutzte Ackerfläche im größeren Teil des Plangebietes einen eher ge-
ringwertigen Biotoptyp dar. Seine Bedeutung liegt eher im Bereich der Lebensraumfunktion für
Tierarten des Offenlandes und der Ortsränder. Durch die Anlage mehrerer Maßnahmenflächen an
den Rändern des Plangebietes und die Anlage zweier externer Ausgleichsflächen (Ackerbrache
beziehungsweise Aufforstung), kann ein funktionaler Ausgleich für den Eingriff in die Funktionen
der Biotope im Plangebiet erreicht werden.
8.6.1.2 Tiere
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW
Bestand:
Im Plangebiet, dem benachbarten Plangebiet "Kapellenstraße" und deren Nahbereich wurde von
Anfang März bis Mitte Juni 2014 eine faunistische Erhebung durchgeführt mit den in der Tabelle
aufgeführten Ergebnissen. Die aufgeführten Tierarten wurden im Untersuchungsgebiet beobach-
ten. Es bedeuten:
+ = planungsrelevant und
– = besonders geschützte Arten,
FFH = Art des Anhangs IV der Flora Fauna Habitat Richtlinie,
RL = Rote Liste Niederrheinische Bucht: 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß "Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW"
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW.
Art Status planungs-
relevant
FFH RL
Braunkehlchen Durchzügler + 3
Feldlerche Brutvogel + 3
Graureiher Überflug +
Mäusebussard Nahrungsgast +
Mehlschwalbe Nahrungsgast + V
Rauchschwalbe Nahrungsgast + V
Buntspecht Überflug -
Dohle Nahrungsgast -
Elster Nahrungsgast -
Gimpel Nahrungsgast -
Graugans Überflug -
Grünfink Nahrungsgast -
Haussperling Nahrungsgast - V
Heckenbraunelle Nahrungsgast -
Klappergrasmücke Nahrungsgast - V
Kohlmeise Nahrungsgast -
Lachmöwe Überflug -
Mauersegler Nahrungsgast -
Rabenkrähe Durchzügler -
Rotkehlchen Nahrungsgast -
Stieglitz Nahrungsgast -
- 8 -
/ 9
Stockente Überflug -
Zilpzalp Nahrungsgast -
Im Plangebiet konnte ein Feldlerchen-Brutpaar festgestellt werden.
Prognose (Plan/Nullvariante):
Mit dem Bau der geplanten Sportanlage und der Anlage der geplanten Pflanz- und Ausgleichsmaß-
nahmen wird sich der Lebensraum gegenüber dem heutigen Zustand erheblich verändern und ein
Brutplatz der Feldlerche wegfallen. Eine erhebliche Störung weiterer planungsrelevanter Arten ist
nicht zu erwarten, da davon auszugehen ist, dass der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche und
die Anlage der Sportplätze nicht mit einem essenziellen Nahrungsraumverlust der Nahrungsgäste
einhergeht, da auch in den Randbereichen der Sportanlagen weiterhin eine Jagd von Kleinsäugern
möglich sein wird. Durch die geplante Eingrünung der Sportanlagen durch die Strauchhecke und die
vorgelagerte Fettwiese, entstehen, mit Ausnahme für die Feldlerche, neue Nahrungs- und De-
ckungsräume für die im Untersuchungsraum kartierten Vogelarten. Die Feldlerchen dagegen gehö-
ren zu den Bodenbrütern und legen ihre Nester in Ackerkulturen, im Grünland und in Brachen an,
wobei sie deutliche Abstände zu Vertikalstrukturen einhalten. Das Planvorhaben geht mit arten-
schutzrechtlichen Konflikten mit dem Brutbestand der Feldlerche einher, da ein Brutplatz dauerhaft
verloren gehen wird. Zudem rücken die störenden anthropogenen Nutzungen weiter nach Norden
und Westen vor, so dass Störungen angrenzender Brutvorkommen nicht ausgeschlossen sind. Im
Rahmen der Baufeldräumung sind gegebenenfalls Tötungen von Individuen der Art möglich, daher
sind auch hierfür artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich wird auf dem Grundstück Gemarkung Meschenich, Flur 54,
Flurstück 68, eine 4 372 m² große Ackerbrache angelegt, um den Feldlerchen ein dauerhaftes
Ausweichen in angrenzende Bestände zu ermöglichen und die Brutmöglichkeit dort zu optimieren
und auszuweiten. Die Ackerbrache wird als Einsaatbrache mit Fehlstellen zur Selbstbegrünung
angelegt und muss einmal jährlich gemäht werden unter Abfuhr des Mahdgutes. Die Anlage der
Ackerbrache muss vor der Baufeldräumung im Plangebiet erfolgen, um den damit verbundenen
Verlust eines Brutplatzes der Feldlerche übergangslos auszugleichen.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit und der Baube-
ginn vor der Brutzeit (also vor April) beginnen. Hierzu wird ein Hinweis in den Bebauungsplan auf-
genommen. Die Anlage und Unterhaltung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wird im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Betreiber der geplanten Sportanlage gesichert.
Die im Plangebiet vorgesehen Pflanzmaßnahmen dienen den im Plangebiet und seiner Umgebung
festgestellten ubiqitären Vogelarten als Nahrungs- und Deckungsraum und puffern Störungen
durch den Sportplatzbetrieb auf die angrenzenden Ackerflächen ab.
Bewertung:
Im Rahmen einer avifaunistischen Kartierung wurden im Plangebiet sowohl streng geschützte als
auch besonders geschützte Vogelarten erfasst. Mit Ausnahme eines Feldlerchen Brutpaares nut-
zen die Vogelarten das Plangebiet als Nahrungshabitat oder wurden beim Überflug festgestellt.
Zum Ausglich des Verlustes des Feldlerchen Brutplatzes wird südlich von Rondorf eine 4 372 m²
große Ackerbrache angelegt und dauerhaft erhalten. Weitere Maßnahme ist der Hinweis auf eine
terminierte Baufeldräumung. Damit kann die Verletzung von Verbotstatbeständen gemäß § 44
BNatSchG vermieden werden. Die Anlage von Pflanzmaßnahmen im Plangebiet trägt zur Schaf-
fung von Nahrungs- und Deckungsraum für die meisten der kartierten Vogelarten bei.
8.6.1.3 Eingriff/Ausgleich
(§ 1a Satz 3 BauGB)
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landschaftsgesetz NRW, § 1a BauGB
Bestand:
Im Plangebiet liegt eine planungsrechtlich gesicherte und umgesetzte Ausgleichsmaßnahme
-Wiese- aus dem Bebauungsplan-Verfahren "Internationale Schule St. George's" vor. Die hier
festgesetzte Aufwertung muss zunächst verlagert werden. Im zweiten Schritt wird der tatsächliche
Eingriff in den aktuellen Entwicklungsstand der Wiese ermittelt.
- 9 -
/ 10
Die folgende Tabelle A zeigt die Bestandwerte im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich:
Köln-
Code
Spor-
beck Biotoptyp Fläche
m²
Biotop-
Wert P /m²
Gesamt-
wert
LW 2 HA 2 Ackerrain 95 14 1 330
LW 41112 EA 31 Fettwiese
(alte Ausgleichsfläche -
heutiger Zustand)
2 070 10 20 700
LW 1 HA 0 Acker 11 458 6 68 748
LW 1 HA 0 Acker 735 6 4 410
Gesamtfläche 14 358 --- 95 188
Tabelle B Bestandswert im restlichen Bereich der geplanten Sportanlage:
Köln-
Code
Spor-
beck Biotoptyp Fläche
m²
Biotop-
Wert P /m²
Gesamt-
wert
LW 1 HA 0 Acker 9 202 6 55 212
Tabelle C – zu verlagernde Aufwertung der Ausgleichswiese:
LW 41112 EA 31 Fettwiese
(alte Ausgleichsfläche -
Aufwertung zu verlagern)
2 070 8 16 560
Der auszugleichende Eingriffswert (Tabellen A und C abzüglich Gesamtwert Tabelle D) im Plangebiet
beträgt 110 498 Biotoppunkte.
Prognose (Plan):
Die folgende Tabelle D zeigt den Gesamtwert der geplanten Maßnahmen im Bereich der Sportan-
lage - ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich - nach Umsetzung der Planung:
Köln-
Code
Spor-
beck Biotoptyp Fläche
m²
Biotop-
Wert P /m²
Gesamt-
wert
VF 211 HY 1 Verkehrsfläche
Stellplätze; Fahr- und
Fußwege
1 589 0 0
PA 312 HY 2 Sportanlagen (Rugby)
mit Kunstrasenbelag
6 490 0 0
PA 312 HY 2 Sportanlagen (Hockey)
mit Kunstrasenbelag
4 186 0 0
PA 312 HY 2 Sonstige Sportanlagen 773 0 0
VF 211 HY 1 Verkehrsfläche
Gerätehaus
375 0 0
VF 211 HY 1 Verkehrsfläche Ertüchti-
gung Husarenstraße
735 0 0
PA 122 HM 51 M 1 Scherrasen, Einzel-
bäume
210 6 1 250
Summe 14 358 1 250
Tabelle E zeigt die Biotopwerte nach Umsetzung der Planung außerhalb des ausgleichs-
pflichtigen Eingriffsbereiches
PA 122 HM 51 Scherrasen zwischen
Sportflächen
4 064 6 18 798
PA 122 HM 51 M 1 Scherrasen, Einzel-
bäume
578 6 3 468
GH 741 BF 31 M 4 Einzelbäume mit
mittlerem Baumholz
66 13 858
- 10 -
/ 11
(11 Bäume á 6 m²)
GH 411 BB 1 M2 freiwachsende Hecke 1 212 17 20 604
LW 41112 EA 31 M3 Fettwiese, extensiv 3 288 14 46 292
Summe 9 202 90 020
Hiervon ist der Bestandswert der restlichen Fläche aus Tabelle B abzuziehen (90 020 - 55 212),
damit werden durch die Pflanzmaßnahmen im Plangebiet 34 808 Biotopwertpunkte erzielt.
Gegenüber dem Gesamteingriffswert von 110 498 BWP verbleibt damit ein Defizit von
75 690 BWP (Biotopwertpunkte), das durch externe Ausgleichsflächen ausgeglichen wird.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die durch die Anlage der externen Ausgleichsflächen erzielte Aufwertung wird in den folgenden
Tabellen dargestellt:
Tabelle F Bestandswert der externen Ausgleichsflächen:
KölnCode Spor-
beck
Biotoptyp ÖW / m² Fläche
in m²
GW
LW1 HA0 Acker 6 4 372 26 232
LW1 HA0 Acker 6 4 150 24 900
Summe 8 522 51 132
Tabelle G Planwerte der externen Ausgleichsflächen
KölnCode Spor-
beck
Biotoptyp ÖW / m² Fläche
in m²
GW
LW51 HA2 Ackerbrache 14 4 372 61 208
GH3131 AX11 Aufforstung, junges Stan-
genholz
16 4 150 66 400
Summe 8 522 127 608
Die Aufwertung der beiden externen Ackerflächen erzielt einen Gesamtwert von 76 476 Biotop-
wertpunkten (Tabelle G abzüglich Tabelle F). Damit wird der Eingriff von 75 690 BWP durch die
geplante Sportanlage ausgeglichen.
Bewertung:
Unter Berücksichtigung der plangebietsinternen und der externen Ausgleichsmaßnahmen kann der
Eingriff durch die geplanten Sportflächen mit Stellplatzanlage vollständig ausgeglichen werden.
8.6.2.1 Mensch/Lärm
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, Freizeitlärm-
erlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)
Bestand:
Das Plangebiet ist heute lärmvorbelastet aus dem Sportlärm des vorhandenen Sportfeldes der
"Internationalen Schule Rondorf" und durch den Straßenverkehrslärm der Kapellenstraße. Da mit
der geplanten Erweiterung der Sportplätze keine sensible beziehungsweise schutzwürdige Nut-
zung vorgesehen wird, ist eine Erfassung der Lärmvorbelastung nicht notwendig.
Prognose (Plan):
Nach Umsetzung der Planung kommt es zur Emission von Sportlärm und der Zunahme von Ver-
kehrslärm im Bereich der geplanten Pkw-Stellplatzanlage. Diese Emissionsquellen wurden fach-
gutachterlich untersucht. Die nächstgelegene sensible Nutzung ist das geplante "Reine Wohnge-
biet" (WR) westlich der "Internationalen Schule Rondorf". Die beiden nördlichsten Baukörper wur-
den als relevante Immissionsorte ausgewählt (IO 1 = westliches Baufeld, IO 2 = östliches Baufeld)
und die relevanten Lärmpegel für zwei Immissionshöhen – EG und 1. OG ermittelt.
1.) Sportlärm
Die Lärmimmissionen werden nach der 18. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) beur-
teilt:
- 11 -
/ 12
tags außerhalb Ruhezeiten tags innerhalb Ruhezeiten nachts (22 bis 6 Uhr)
50 dB(A) 45 dB(A) 35 dB(A)
Im Nachtzeitraum findet keine Sportplatznutzung statt. Innerhalb der Ruhezeiten findet keine
Schulsportnutzung statt beziehungsweise die Dauer der Veranstaltungen an Sonntagen unter-
schreitet die Dauer innerhalb derer die Ruhezeiten zu berücksichtigen sind.
Richtwert für seltene Ereignisse (18-mal pro Jahr)
tags außerhalb Ruhezeiten tags innerhalb Ruhezeiten nachts (22 bis 6 Uhr)
60 dB(A) 55 dB(A) 45 dB(A)
Nach Auskunft der Schulleitung ist wochentags von einem Regelbetrieb auf den neuen Sportplät-
zen von sieben Stunden Dauer auszugehen, der maximal bis 20 Uhr andauert. Dabei werden die
Sportfelder nicht über die ganze Zeit genutzt. Unterschieden wird zwischen Schulsport und Sport
allgemein (Internatssport, Sport-AG). Weiterhin werden pro Jahr zwei Sportveranstaltungen/Tur-
niere mit circa 100 Spielern und circa 100 Zuschauern sonntags von 11 bis 14 Uhr geplant. Eine
Beschallung ist nicht vorgesehen. Diese Veranstaltungen werden als seltene Ereignisse (gemäß
Punkt 1.5 des Anhangs zur 18.BImSchV) eingestuft und damit nicht weiter betrachtet. Eine weiter-
gehende Nutzung der Sportfelder durch Sportvereine oder andere Nutzer ist nicht vorgesehen.
Schulsport/allgemeiner Sport:
Gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV soll bei Schulsportanlagen von einer Festsetzung der Be-
triebszeiten abgesehen werden. Damit unterstellt der Gesetzgeber den Schulsportanlagen eine
gewisse Privilegierung und relativiert damit eine strenge Anwendung der Immissionsrichtwerte.
Der anzusetzende Immissions-Richtwert (IWR) von 50 dB(A) wird am Immissionsort 1 durch den
Schulsport um bis zu 6 dB(A) überschritten. Der Sport allgemein führt am IO 1 nicht zur Über-
schreitung des IWR. Am IO 2 führt der Schulsport zu einer Überschreitung des IWR um bis zu
4 dB(A). Der Sport allgemein unterschreitet den IWR am IO 2.
Spitzenpegel:
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den IWR um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.
Beispielhaft könnten dies Schiedsrichterpfiffe sein. Zur Einhaltung dieses Kriteriums sollte der Ab-
stand zwischen Schallquelle und IO 1 mindestens 31 m betragen. Dies ist durch den Abstand zwi-
schen dem geplanten südlichen Sportfeld (Rugby) zum IO 1 von deutlich über 50 m sichergestellt.
Überlagerung mit den Sportlärmimmissionen der geplanten Sportanlage Kapellenstraße:
Eine Untersuchung auf der Basis der schalltechnischen Stellungnahme zu der Planungsmaßnah-
me an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf aus 08/2011 zeigt, dass die geplante Sportanlage an
der zukünftigen Wohnbebauung (WR) westlich der "Internationalen Schule" akustisch irrelevant ist.
Seltene Ereignisse:
Der für ein WR tags außerhalb der Ruhezeiten anzusetzende IWR von 60 dB(A) wird bei Nutzung
des bereits vorhandenen Multifunktionsspielfeldes am IO 1 eingehalten und am IO 2 unterschritten.
Bei Nutzung der geplanten Sportfelder nördlich des vorhandenen Mehrzweckspielfeldes wird der
IWR für seltene Ereignisse entsprechend eingehalten bzw. unterschritten.
2.) Pkw-Stellplätze
Berücksichtigt wurden in der schalltechnischen Untersuchung 50 neue Stellplätze, aktuell geplant
sind 29 Stellplätze. Der Regelbetrieb (Schulsport/allgemeiner Sport) wird nicht zu einem erhöhten
Pkw-Aufkommen führen, da sich die Schülerzahl nicht erhöht und damit auch der Bring- und Hol-
verkehr nicht erhöht. Bei den zweimal jährlich geplanten seltenen Ereignissen wird eine erhöhte
Nutzung der Pkw-Stellplätze angenommen, die durch eine 30 %ige Erhöhung des simulierten
Fahrzeugaufkommens berücksichtigt wird. Der IWR gemäß TA Lärm für ein WR tags außerhalb
der Ruhezeiten von 50 dB(A) und für seltene Ereignisse von 55 dB(A) wird an beiden IO durch den
parkplatzlärm deutlich unterschritten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die Sportanlage wird nicht in den Ruhezeiten werktags von 6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr betrie-
ben, ebenso nicht sonn- und feiertags von 7 bis 9 Uhr und 20 bis 22 Uhr. Nur zweimal jährlich fin-
det ein Betrieb sonntags, auch während der Ruhezeit von 13 bis 14 Uhr statt, an den übrigen
- 12 -
/ 13
Sonntagen im Jahr soll kein Betrieb stattfinden. Ebenso ist in den Ferienzeiten nur eine geringe
Sportplatznutzung anzunehmen.
Die berechneten Überschreitungen des IWR am IO 1 und IO 2 durch die Lärm-Immissionen des
Schulsports sind hinzunehmen, da der Schulsport gemäß § 5 Absatz 3 der 18. BImSchV privile-
giert ist; es soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten abgesehen werden. Die Privilegierung
des Schulsportes stellt wegen seiner positiven Auswirkungen einen wichtigen Bestandteil des
staatlichen Bildungsauftrages dar.
Die Schüttung des im rechtskräftigen Bebauungsplan "Internationale Schule Rondorf" vorgesehe-
nen 2,5 m hohen Lärmschutzwalles zwischen dem vorhandenen Mehrzweckspielfeld und dem
festgesetzten "Reinen Wohngebiet" (WR) würde nur geringfügig zur Immissionsminderung betra-
gen. Dennoch empfiehlt es sich, den Wall vor Inbetriebnahme der neuen Sportfelder anzulegen
und zu bepflanzen, so dass die Außenbereiche der zukünftigen Einfamilienhäuser etwas vor den
Sportlärm-Immissionen geschützt sind. Weitere Minderungsmaßnahmen sind nicht notwendig.
Bewertung:
Durch die Umsetzung der Planung kommt es zur Erhöhung von Sportlärm-Immissionen und in ge-
ringem Maße zu einer Erhöhung von Parkplatzlärm. Als schützenswerte Nutzung wurde das im
Bebauungsplan "Internationale Schule "St. George's" ausgewiesene "Reine Wohngebiet" betrach-
tet. Durch den Schulsport auf den geplanten Sportfeldern kommt es tagsüber außerhalb der Ruhe-
zeiten zu einer Richtwertüberschreitung von maximal 6 dB(A). Diese Überschreitung ist hinnehm-
bar, da dem Schulsport gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV eine gewisse "Privilegierung" zugebil-
ligt werden kann. Minderungsmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.
8.6.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
Standortalternativen und Planungsvarianten liegen nicht vor und können daher nicht geprüft wer-
den.
8.7 Zusätzliche Angaben
8.7.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Neben den bei der Stadt allgemein vorliegenden Umweltinformationen und den Stellungnahmen
zum Bebauungsplan-Verfahren wurden folgende Unterlagen verwendet:
ACCON Köln: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Erweiterung der Sportanlage
und der Parkierungsanlagen der "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf,
05/2014;
Uwedo Umweltplanung Dortmund: Bebauungsplanverfahren "Husarenstraße/Kapellen-
straße" in Köln Rondorf, Artenschutzprüfung Stufe II (vertiefende Prüfung der Verbotstatbe-
stände), 09/2014;
Uwedo Umweltplanung Dortmund: Bebauungsplan-Verfahren "Husarenstraße/Kapellen-
straße" in Köln-Rondorf – Artenschutzmaßnahme – Herstellungs- und Pflegekonzept,
08/2015;
Ingenieurbüro Holzem und Hartmann Neunkirchen-Seelscheid: Niederschlagswasserkonzept
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "St. George's – The English International School"
in Köln-Rondorf, 8/2015;
Lill + Sparla, Köln: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nummer
66380/03 "Sportanlagen St. George's School" Köln-Rondorf, 07/2016;
8.7.2 Zusammenfassung
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt.
Nicht betroffen durch Auswirkungen der Planung sind die Umweltbelange / Schutzgüter:
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete
Oberflächenwasser
- 13 -
/ 14
Abwasser
Erneuerbare Energien/Energieeffizienz
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden
Erschütterungen
Altlasten
Gefahrenschutz, zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Explosionsgefahr
Kultur- und sonstige Sachgüter
Nicht erheblich betroffen durch Auswirkungen der Planung sind die Umweltbelange / Schutzgüter:
Biologische Vielfalt: im Bereich der Wiese und eines Feldlerchenbrutplatzes eher hoch, sonst
gering zu bewerten. Diese wird durch verschiedene Maßnahmen in und außerhalb des Plan-
gebietes insgesamt erhalten;
Landschaft/Ortsbild: die geplante Eingrünung kaschiert den Eingriff in die Landschaft;
Boden: der schützenswerte Boden wird langfristig und erheblich beeinträchtigt, im Bereich
der externen Artenschutzfläche kann eine Verbesserung von Bodeneigenschaften eintreten;
Grundwasser: Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung kann durch die Versicke-
rung des Niederschlagswasser in der vorhandenen Versickerungseinrichtung aufgefangen
werden;
Luftschadstoffe – Emissionen und Immissionen: es kommt nicht zu einer erheblichen Emis-
sion von zusätzlichen Luftschadstoffen, da kein zusätzlicher Verkehr ausgelöst wird;
Klima, Kaltluft/Ventilation: durch die Umsetzung der Planung wird das Potenzial der Fläche
zur Kaltluftentstehung eingeschränkt. Die geplanten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet kön-
nen diese Einschränkung nicht mindern. Die lokale ortsrandnahe Versorgung von Rondorf
mit Kaltluft wird nach der Umsetzung der Planung nicht erheblich eingeschränkt.
Vermeidung von Emissionen: erhebliche Mengen an Abfällen, Gerüche, Abwasser (Schutz-
wasser) und Lichtemissionen fallen im Plangebiet zukünftig nicht an.
Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkir-
chen. Zur Beachtung der entsprechenden Wasserschutzzonen-Verordnung ist ein Hinweis in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen ... zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes nach den Buchstaben a, c und d (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, biologische Vielfalt): die wenigen betroffenen Wechselwirkungen werden nach
Umsetzung der Planung eingeschränkt. Minderungsmaßnahmen dazu sind, soweit möglich,
bei den entsprechenden einzelnen Umweltbelangen / Schutzgütern beschrieben.
Erheblich betroffen durch Auswirkungen der Planung sind die Umweltbelange / Schutzgüter:
Landschaftsplan:
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L 18 "Freiräume um Meschenich,
Immendorf und Rondorf". Die geplanten internen und externen Ausgleichsmaßnahmen entspre-
chen den Zielen des Landschaftsplanes.
Die den Planungszielen widersprechenden Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftspla-
nes treten mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft.
Pflanzen:
Während die im Plangebiet vorhandene Ausgleichsfläche - Wiese - eine höhere Biotopqualität
aufweist, stellt die intensiv genutzte Ackerfläche im größeren Teil des Plangebietes einen eher ge-
ringwertigen Biotoptyp dar. Seine Bedeutung liegt eher im Bereich der Lebensraumfunktion für
Tierarten des Offenlandes und der Ortsränder. Durch die Anlage mehrerer Maßnahmenflächen an
den Rändern des Plangebietes und die Anlage zweier externer Ausgleichsflächen (Ackerbrache
und Aufforstung), kann ein funktionaler Ausgleich in die Funktionen der Biotope im Plangebiet er-
reicht werden.
Tiere:
- 14 -
Im Rahmen einer avifaunistischen Kartierung wurden im Plangebiet sowohl streng geschützte als
auch besonders geschützte Vogelarten erfasst. Mit Ausnahme eines Feldlerchen Brutpaares nut-
zen die Vogelarten das Plangebiet als Nahrungshabitat oder wurden beim Überflug festgestellt.
Zum Ausgleich des Verlustes des Feldlerchen Brutplatzes wird südlich von Rondorf eine 4 372 m²
große Ackerbrache angelegt und dauerhaft erhalten. Weitere Minderungsmaßnahme ist eine ter-
minierte Baufeldräumung. Damit kann die Verletzung von Verbotstatbeständen gemäß § 44
BNatSchG vermieden werden. Die Anlage von Pflanzmaßnahmen im Plangebiet trägt zur Schaf-
fung von Nahrungs- und Deckungsraum für die meisten der kartierten Vogelarten bei.
Eingriff/Ausgleich:
Unter Berücksichtigung der plangebietsinternen und der externen Ausgleichsmaßnahmen kann der
Eingriff durch die geplanten Sportflächen mit Stellplatzanlage vollständig ausgeglichen werden.
Mensch/Lärm:
Durch die Umsetzung der Planung kommt es zur Erhöhung von Sportlärm-Immissionen und in ge-
ringem Maße zu einer Erhöhung von Parkplatzlärm. Als schützenswerte Nutzung wurde das im
Bebauungsplan "Internationale Schule St. George's" ausgewiesene "Reine Wohngebiet" betrach-
tet. Durch den Schulsport auf den geplanten Sportfeldern kommt es tagsüber außerhalb der Ruhe-
zeiten zu einer Richtwertüberschreitung von maximal 6 dB(A). Diese Überschreitung ist hinnehm-
bar, da dem Schulsport gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV eine gewisse "Privilegierung" zugebil-
ligt wird. Minderungsmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.
Anlage 3 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen
2042 Zeichen
Anlage 3 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 66380/03 –Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ______________________________________ ________________________________________________ Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Ba ugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.01.2016 bis zum 01.03.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 4 Ste l- lungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend we r- den in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre B e- rücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweil i- ge erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Ver- waltung 1. Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdie nst (KBD) Es haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung für den beantragten Bereich ergeben. Kenntnisnahme 2. Industrie- und Handelskammer zu Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme - 3. Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln Keine Bedenken (Die Straßenbauverwaltung verweist auf Zusammenhänge mit dem BPl 66380/02 und das Wohnungsbauprojekt Rondorf- West) Kenntnisnahme 4. Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften Keine Bedenken Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge der Erweiterung des Siedlungs- gebietes nördlich von Rondorf Planungen für eine mögliche Stadtbahntrasse bestehen, deren genaue Lage allerdings noch nicht festliegt. Daher bit- ten wir bei baulichen Erweite- rungen zu beachten, dass in diesem Bereich Flächen für eine Gleistrasse freigehalten werden müssen (siehe beige- fügte Übersicht). Ja Die Gleistrasse wird in Abstimmung mit der KVB berücksichtigt Stand April 2016
Beschlussvorlage Rat
4627 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 fedd ma Vorlagen-Nummer 0186/2020 Freigabedatum 29.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan 66380/03 Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Bebauungsplan 66380/03 für das Gebiet östlich der Husarenstraße die Flur- stücke 261 und 265, Flur 6 der Gemarkung Rondorf —Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414)in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBL. I S. 1722) in Ver- bindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung gelten- den Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die "St. George's School" wurde 2008 als Privatschule westlich der Husarenstraße errichtet. Die Schülerzahl ist mittlerweile auf über 800 Kinder angewachsen. Dies führt dazu, dass die vorhandenen Schulsporteinrichtungen regelmäßig überbelegt sind und bis in die Abendstunden genutzt werden. Zusätzlich werden auf dem vorhandenen Sportplatz an den Wochenenden und in den Ferien Ver- gleichswettkämpfe mit anderen Schulen ausgerichtet. Die bestehenden Schulsporteinrichtungen rei- chen derzeit nicht mehr aus, um ein ausreichendes Sportangebot anzubieten. Mit Schreiben vom 23.11.2011 hat die "St. George's School" an der Husarenstraße für eine circa 1,4 ha große Fläche nördlich der jetzigen Schulflächen einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungs- planes gestellt. Planungsziel ist die Festsetzung weiterer Schulsportflächen. Das zusätzliche Flächenangebot soll auch dazu genutzt werden, unterschiedliche Sportarten auf räumlich getrennten Sportplätzen anzubieten. Dies sollen insbesondere ein Rugby- und ein Ho- ckeyfeld sein. Ziel dieser Planung ist es, nördlich der "Internationalen Schule St. George's" und östlich der Husaren- straße eine Schulsportplatznutzung zu ermöglichen. Diese soll als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Schulsportanlage" festgesetzt werden. Durch die neuen Sportflächen ergibt sich ein Flächenbedarf von circa 2,3 ha. Hiervon liegen circa 3 500 m² im Bereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes der "St. George's School". Die betroffenen zusätzlichen Flächen wurden landwirtschaftlich genutzt und waren im Flächennut- zungsplan als Grünfläche und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Der Flä- chennutzungsplan wurde zwischenzeitlich entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans geändert. Die Offenlage fand in der Zeit vom 24.11. bis 23.12.2016 einschließlich statt. Während der Offenlage- frist sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Schreiben zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (durchgeführt in einer Abendveranstaltung am 30.10.2012) sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 27.01.2016 bis zum 01.03.2016 statt. Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme der Archäologischen Bo- dendenkmalpflege eingegangen und ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 3 dargestellt. Da die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vor dem 13. Mai 2017 erfolgt sind, wird von der Überleitungsvorschrift des §245 c Abs. 1 BauGB Gebrauch gemacht. Das Verfahren wird daher nach der vor dem 13. Mai 2017 geltenden Fassung des BauGB abgeschlossen. 6 Anlagen 3 Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der § 4.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Anlage 4 Begründung nach § 9 Absatz 8 BauGB Anlage 5 Satzungsplan Anlage 6 Textliche Festsetzungen Anlage 6 a Hinweise Satzung
Anlage 1 Plan
358 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66380/03+XVDUHQVWUDHLQ.|OQ5RQGRUI 0 10050 200300 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0186/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.01.2020
- Erstellt
- 20.01.2020 11:43