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0186/2020

Husarenstraße in Rondorf; 66380/03; Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.01.2020

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Anlage 2 Darstellung Beteiligung

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Ansehen

Anlage 6 Textliche Festsetzungen

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Anlage 6 a Hinweise Satzung

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Ansehen

Anlage 5 Satzung

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Ansehen

Anlage 4 Satzungsbegründung

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Ansehen

Anlage 3 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Plan

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Anlage 2 Darstellung Beteiligung

6206 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 66380/03 
–Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf– eingegangenen  
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im 
Rahmen einer Abendveranstaltung am 30.10.2012 durchgeführt und in einer Niederschrift doku-
mentiert. Die Abendveranstaltung fand zu den Städtebaulichen Planungskonzepten “Husarenstra-
ße“ sowie “Kapellenstraße“ statt. Im Nachgang zur Abendveranstaltung sind bis zum 13.11.2012 
drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Eine der eingegangenen Stellungnah-
men bezog sich auf die Husarenstraße. 
Nachfolgend werden die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Argumente, sowohl aus 
der Abendveranstaltung als auch aus der schriftlichen Eingabe, dokumentiert und ihre Berücksich-
tigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufge-
führt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und 
des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung ge-
stellt.  
 
Inhalt der Stellungnahmen: Stellungnahme der Verwaltung: 
1. Verkehrssituation 
 
1.1  
Einführung einer Geschwindigkeitsbegren-
zung auf Tempo 50 bereits in einem größeren 
Abstand zum Ortseingang, damit ab dem Ort-
schild das Tempolimit 30 eingehalten wird. 
 
 
1.1 
Wird teilweise berücksichtigt 
Um eine sichere Erschließung des Plangebietes 
an die Kapellenstraße (L92) in Köln-Rondorf vor-
nehmen zu können, erfolgt derzeit die Übertra-
gung der Straßenbaulast vom Landesbetrieb 
Straßenbau NRW auf die Stadt Köln im Bereich 
zwischen Husarenstraße und B51. Dies dient 
dazu, die Kapellenstraßen dahingehend umzuge-
stalten, dass eine gefahrlose Querung und An-
bindung ermöglicht wird. Durch den Straßenbau-
lastwechsel kann gegebenenfalls auch die er-
laubte Höchstgeschwindigkeit angepasst werden. 
Dies wird im Rahmen der zukünftigen Umgestal-
tungsmaßnahmen vom Amt für Straßen und Ver-
kehrstechnik konkretisiert. 
1.2 
Es wird darauf hingewiesen, dass die fehlen-
den Parkplätze das Hauptproblem, nicht nur 
an der Schule "St. George’s School", sondern 
auch im gesamten Stadtteil Rondorf sind. 
1.2 
Wird teilweise berücksichtigt 
Die Verkehrssituation an der Husarenstraße wird 
sich durch die geplanten Sportplätze an der Ka-
pellenstraße nicht weiter verschärfen. Auf dem 
Gelände der geplanten Sportanlagen sind 66 
Stellplätze vorgesehen, die von der Kapellen-
straße erschlossen werden. Des Weiteren sind 
auf dem Gelände der St. George’s School 96 
schuleigene Stellplätze vorhanden, die im Be-
reich der geplanten Schulsportplatzerweiterung

- 2 - 
 
/ 3 
 
Inhalt der Stellungnahmen: Stellungnahme der Verwaltung: 
durch 50 Stellplätze ergänzt werden. Durch die 
genannten Maßnahmen wird sich die Verkehrssi-
tuation entspannen. 
Die gesamte Verkehrssituation in Köln-Rondorf 
kann im Rahmen dieses Planverfahrens nicht 
betrachtet werden. 
1.3 
Die planerische Freihaltung eines Anschlus-
ses eines künftigen Radweges Richtung "Am 
Höfchen", möglichst am Ende der "Pater Prinz 
Straße" zwischen Schule und Johannishof. 
 
1.3 
Wird nicht berücksichtigt 
Der Vorschlag liegt außerhalb des Plangebietes 
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66382/02, 
der seit dem 20.10.2010 rechtgültig ist. Deshalb 
kann die Anregung im jetzigen Planverfahren 
nicht berücksichtigt werden. Die Anregung kann 
in zukünftigen Planverfahren  wieder aufgenom-
men werden. 
2. Zusammenlegung der Sportanlage 
Es wird gefragt, warum die St. George’s 
School eine eigene Sportanlage baut, die Ka-
pazität der städtischen Anlage (Kapellenstra-
ße) sollte für alle Nutzungen genügen. 
Wird nicht berücksichtigt 
Die St. George’s School muss Sportarten anbie-
ten, die in Deutschland eher unüblich sind. Dazu 
gehören unter anderem Hockey und Cricket. Die-
se Sportarten erfordern andere Tore und Liniie-
rungen. Bei 800 Schülern und Schülerinnen ist 
außerdem eine parallele Nutzung der Sportflä-
chen erforderlich und für die circa 70 Internats-
schüler und -innen werden auch in den Nachmit-
tags- und Abendstunden sportliche Aktivitäten 
angeboten. 
3. P+R-Anlage 
Anregungen bezüglich der Betrachtung eines 
Gesamtkonzeptes indem eine gemeinsame 
Stellplatzfläche für die Schule, die Sportplätze 
und die geplante Haltestelle der Stadtbah-
nerweiterung dient. 
Wird teilweise berücksichtigt 
Da im Rahmen der Verlängerung der StadtbahnI-
inie (3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn) bereits ein 
P+R-Parkplatz am Bonner Verteiler geplant ist, 
besteht im Bereich Rondorf kein Bedarf für eine 
weitere P+R-Anlage. Sollte die 4. Baustufe der 
Nord-Süd Stadtbahn realisiert werden, ist die 
Notwendigkeit einer weiteren P+R-Anlage im Be-
reich der Endhaltestelle zu prüfen. 
4. Baubeginn 
 
Kenntnisnahme  
Es kann kein konkreter Zeitpunkt benannt wer-
den. 
5. Emission 
5.1  
Es wird sich nach Umweltgutachten in Bezug 
auf Lärm-, Licht- und Staubemissionen infor-
miert.  
 
5.1 
Wird teilweise berücksichtigt 
Im Umweltbericht werden  Aussagen zu den Ein-
griffen in den Naturhaushalt aufgrund der Reali-
sierung der Planung sowie den geplanten Ver-

- 3 - 
 
 
 
Inhalt der Stellungnahmen: Stellungnahme der Verwaltung: 
meidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beschrie-
ben. Aussagen zur Lärmbelastung durch den 
Straßenverkehr sowie die Sportplatznutzung 
(Sportlärm) werden in einer Schalltechnische 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes der 
Stadt Köln (August 2011, Ergänzungen Juli 2015) 
getroffen. 
Staubemissionen werden durch die Umsetzung 
und den Betrieb des Sportplatzes nicht ausge-
setzt und verursachen demnach keine Belästi-
gungen der Nachbarschaft. 
 
5.2 
Es wird erfragt, inwiefern die Ergebnisse der 
Gutachten zur Kenntnis genommen werden 
können. 
5.2 
Kenntnisnahme  
Während der Offenlage wurden alle Gutachten 
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 
Die Bürgerinnen und Bürger hatten in diesem 
Zeitraum die Möglichkeit zu der Planung Stellung 
zu nehmen. Im Rahmen der Offenlage sind keine 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt abgege-
ben worden.

Anlage 6 Textliche Festsetzungen

2428 Zeichen

A N L A G E  6  
Textliche Festsetzungen 
 
1. Begrünungsmaßnahmen 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB ist die Fläche für den Gemeinbedarf – Schulsportanlage - 
außerhalb der Sportflächen sowie außerhalb des Gerätehauses, der Stellplätze und der 
Wege als Scherrasen - HM51 (PA112) anzulegen. 
 
 
2. Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden auf den Ausgleichflächen im Plangebiet folgende 
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt: 
 
Die Ausgleichsfläche M1 ist als Baumreihe - BF31 (GH741) - auf Scherrasen - HM51 
(PA112) anzulegen. 
 
Die Ausgleichsfläche M2 ist zu 100 % als freiwachsende Hecke – BB 1 (GH 411) anzulegen. 
 
Die Ausgleichsfläche M3 ist als extensive Fettwiese – EA 31 (LW 41112) anzulegen. 
 
3. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sind auf der geplanten Stellplatzanlage und 
angrenzend an deren Zufahrt 11 Straßenbäume - BF32 (GH742) – anzupflanzen. Die 
Baumscheiben dürfen eine Mindestgröße von 6 m² nicht unterschreiten. 
 
Alle Pflanzmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten. 
 
 
4. Externe Ausgleichsmaßnahmen 
 
M5 - In der Gemarkung Meschenich, Flur 54 wird das Flurstück 68 als Ackerbrache – HA 2 
(LW51) angelegt. Auf 75% der Fläche durch Einsatz einer Saatgutmischung mit ein- und 
mehrjährigen Pflanzen wird eine dauerhafte Begrünung mit hohem Blühangebot geschaffen 
werden. Die restlichen 25% der Fläche werden der Selbstbegrünung überlassen. Die Fläche 
wird einmal jährlich gemäht unter Abtransport des Mahdgutes, die Mahd erfolgt erst ab dem 
01. August eines Jahres. 
 
M6 - In der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 7 wird das Flurstück 308 auf 4150 m² als 
einheimischer, standortgerechter Laubholzforst – AX 11 (GH 3131) angelegt. 
 
 
5. Niederschlagswasser 
 
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 44 Landeswassergesetz NRW und § 55 Abs. 
2 Wasserhaushaltsgesetz ist das Niederschlagswasser, das im Bereich der Sportplätze und 
des Gerätehauses anfällt, in der vorhandenen Versickerungseinrichtung südöstlich des 
Plangebietes oder im Plangebiet selbst zu versickern. Die Auflagen der Wasserschutzzonen-
Verordnung des Wasserwerkes Hochkirchen für die Wasserschutzzone III sind zu beachten. 
 
Nachrichtliche Übernahmen 
 
Das Plangebiet liegt in der auf Grundlage von § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch 
Verordnung festgesetzten Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkirchen. 
Die Ge- und Verbote der Wasserschutzzonen-Verordnung sind zu beachten.

Anlage 6 a Hinweise Satzung

1773 Zeichen

A N L A G E  6  a  
 
 
 
 
Hinweise: 
1. Gemäß der §§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW ist beim Auffinden von 
archäologischen Bodenfunden das Römisch-Germanische-Museum als zuständige 
Untere Denkmalschutzbehörde in Köln zu benachrichtigen und die Fundstelle in 
unverändertem Zustand zu belassen. 
 
2. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der Bundes- 
Bodenschutzverordnung und des Landes-Bodenschutzgesetzes NRW sind zu 
beachten. 
 
3. Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen einschließlich der Baumstandorte ist im 
Bereich des Bebauungsplanes nur zur Information vermerkt. 
 
4. Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur 
gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der 
Anlage zur Satzung der Stadt-Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen 
nach § 135 a bis 135c BauGB vom 15.12.2011 (Amtsblatt der Stadt-Köln vom 
04.01.2012) festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind 
als Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet. 
 
5. Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern beziehungsweise 
Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist 
der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten. 
 
6. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkirchen. 
Die entsprechende Wasserschutzzonen-Verordnung ist zu beachten. 
 
7. Laut Artenschutzprüfung vom 02.09.2014 (Büro Uwedo) ist als vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahme die Anlage einer 2.500 m² großen Ackerbrache erforderlich als 
Ausgleich für den Wegfall eines Feldlerchen-Brutplatzes im Plangebiet. Gemäß § 39 
BNatSchG ist  die Baufeldräumung im Zeitraum zwischen dem 01. März und dem  
30. September eines Jahres verboten.

Anlage 5 Satzung

278 Zeichen

GRZ 
GFZ 
BMZ 
z. B. III
z. B. III
z. B. III/V
FD
SD
GRZ 
GFZ 
BMZ 
z. B. III
z. B. III
z. B. III/V
FD
SD
St
Ga
Gst
GGa
TGa
WR
g
-o-
E
D
H
ED
T
WS
WB
MD
MI
MK
GE
GI
SO
D
WA
50 100 Meter
I,III
S,W
     46.71
0
N
Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich
gemäß §1a Abs.3 Satz 6 BauGB

Anlage 4 Satzungsbegründung

44187 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  4  
612Fedd2449 -2016Ke2SB 
 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)  
zum Bebauungsplan 66380/03 
Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf 
  
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Die "St. George's School" wurde 2008 als Privatschule westlich der Husarenstraße errichtet. Die 
Schülerzahl ist mittlerweile auf über 800 Kinder angewachsen. Dies führt dazu, dass die vorhan-
denen Schulsporteinrichtungen regelmäßig überbelegt sind und bis in die Abendstunden genutzt 
werden. Zusätzlich werden auf dem vorhandenen Sportplatz an den Wochenenden und in den Fe-
rien Vergleichswettkämpfe mit anderen Schulen ausgerichtet. Die bestehenden Schulsporteinrich-
tungen reichen derzeit nicht mehr aus, um ein ausreichendes Sportangebot anzubieten.  
 
Mit Schreiben vom 23.11.2011 hat die "St. George's School" an der Husarenstraße für eine circa 
1,4 ha große Fläche nördlich der jetzigen Schulflächen einen Antrag zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes gestellt. Planungsziel ist die Festsetzung weiterer Schulsportflächen.  
 
Das zusätzliche Flächenangebot soll auch dazu genutzt werden, unterschiedliche Sportarten 
auf räumlich getrennten Sportplätzen anzubieten. Dies sollen insbesondere ein Rugby- und ein 
Hockeyfeld sein.  
 
Ziel dieser Planung ist es, nördlich der "Internationalen Schule St. George's" und östlich der Husa-
renstraße eine Schulsportplatznutzung zu ermöglichen. Diese soll als "Fläche für den Gemeinbe-
darf" mit der Zweckbestimmung "Schulsportanlage" festgesetzt werden. 
 
Durch die neuen Sportflächen ergibt sich ein Flächenbedarf von circa 1,7 ha. Hiervon liegen circa 
3 500 m² im Bereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes der "St. George's School".  
 
Die betroffenen zusätzlichen Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt und sind im Flä-
chennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf – Schule, Sportplatz -  dargestellt.  
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet liegt im Kölner Stadtteil Rondorf. Das gesamte Plangebiet umfasst die Flurstücke 
261 und 265, Flur 6, der Gemarkung Rondorf, mit einer Gesamtfläche von circa 2,3 ha. 
 
Es liegt nördlich der "Internationalen Schule St. George's" und östlich der Husarenstraße. 
 
2.2 Vorhandene Struktur  
 
Die Planfläche wurde überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im südlichen Plangebiet befindet 
sich eine hergestellte Ausgleichsfläche (Wiese), die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und 
Landschaft auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans Nummer 66382/02 Internationale 
Schule "St. George's School" in Köln-Rodenkirchen dient.

- 2 - 
 
/ 3 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Aufgrund der abweichenden Darstellung wurde der FNP im Parallelverfahren geändert.  
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebietes L 18: "Freiräume um Meschenich, Immen-
dorf und Rondorf". Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Land-
schaftsplanes außer Kraft, sofern sie den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen 
und der Träger der Landschaftsplanung im zugrundeliegenden FNP-Verfahren nicht widerspro-
chen hat.  
 
 
4. Begründung der Planinhalte 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Die geplante Schulsportanlage wird als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung 
"Schulsportanlage" festgesetzt. 
 
Es sind ein Rugbyfeld, ein Hockeyfeld, eine Fläche für ein Gerätehaus und eine Stellplatzanlage 
geplant. 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksflächen 
 
Aufgrund der geplanten Schulsportplatznutzung sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nut-
zung nicht erforderlich. Für das geplante Gerätehaus wird die überbaubare Grundstücksfläche 
durch Baugrenzen bestimmt. 
 
 
5. Erschließung 
 
Die Husarenstraße ist in endgültiger Form ausgebaut. Dieser Ausbau entspricht den Festsetzun-
gen des seit dem 20.10.2010 rechtskräftigen Bebauungsplanes 66382/02. Er endet somit an der 
südlichen Grenze des vorliegenden Bebauungsplan-Entwurfes. Die Erweiterung der Sportanlage 
mit neuen Parkmöglichkeiten und einer neuen Zufahrt ist umgesetzt. Zur Anbindung des Sportplat-
zes an die Husarenstraße ist diese bis zu einer Stellplatzzufahrt verlängert und entsprechend der 
im südlich angrenzenden Bebauungsplan 66382/02 festgesetzten Verkehrsfläche ausgebaut. Im 
Weiteren ist das Plangebiet über die Kapellenstraße und die Brühler Landstraße mittelbar an das 
überregionale Verkehrsnetz angebunden. Eine Anbindung an das Autobahnnetz erfolgt über die 
Brühler Landstraße und die Militärringstraße. In Richtung Nordosten besteht eine innerstädtische 
Anbindung über die Rodenkirchener Straße und die Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Rodenkir-
chen. In gleicher Richtung kann über die Bonner Straße die A 555 erreicht werden.  
 
5.1 Ruhender Verkehr 
 
Durch die Planung entsteht ein Bedarf an Parkplatzflächen, der durch die Anlage einer entspre-
chend großen Stellplatzfläche gedeckt ist. Die circa 50 Stellplätze können von den Besuchern der 
Schulsportanlage genutzt werden und sollen durch eine entsprechende Bepflanzung eingegrünt 
werden. 
 
5.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
 
Im Bereich der Kapellenstraße verkehren zwei Buslinien (Linien 131 und 132), die eine wichtige 
Verbindungsfunktion zwischen den einzelnen Ortsteilen darstellen.

- 3 - 
 
/ 4 
 
 
 
6. Eingriff/Ausgleichsflächen 
 
Die Planung löst einen Eingriff aus, der vollständig ausgeglichen werden soll.  
 
Durch die Ausgleichsmaßnahmen M 1 (Baumreihe auf Scherrasen), M 2 (Strauchhecke) und M 3 
(Anlage einer Ackerbrache) sowie das Pflanzen von Bäumen kann der Eingriff im Plangebiet nicht 
vollständig kompensiert werden (siehe im Umweltbericht unter Punkt 7.6.1.3). Ein Ausgleich au-
ßerhalb des Plangebietes soll zusätzlich realisiert werden. Unter Berücksichtigung der plangebiets-
internen und der externen Ausgleichsmaßnahmen kann der Eingriff durch die geplanten Sportflä-
chen mit Stellplatzanlage jedoch vollständig ausgeglichen werden. 
 
7. Klimaschutz / Anpassung an Klimawandelfolgen 
 
Dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen folgende Maßnahmen: 
- Anpflanzung von insgesamt elf Straßenbäumen 
- Realisierung der Maßnahmen M1, M2 und M3 sowie der externen Ausgleichsmaßmahmen. 
 
8. Umweltbericht 
 
Einleitung 
 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb-
nisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
 
8.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes 
 
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche mit der 
Zweckbestimmung Schulsportanlage. Die "Internationale St. George's School" in Rondorf möchte 
nördlich der vorhandenen Sportanlage zwei neue Sportplätze sowie eine zugehörige Stellplatzan-
lage errichten. 
 
8.1.1 Beschreibung Bestand 
Im Plangebiet liegen eine planungsrechtlich gesicherte Ausgleichsfläche (Wiese) aus dem Bebau-
ungsplan-Verfahren "Internationale Schule Rondorf" und eine Ackerfläche vor. Das Plangebiet 
grenzt im Süden an das vorhandene Schulgelände der "Internationalen St. George's School" an. 
 
8.1.2 Beschreibung Nullvariante 
Die Planung wird nicht umgesetzt, das heißt, die vorhandenen Nutzungen bleiben langfristig erhal-
ten. Im vorliegenden Fall entspricht die Nullvariante dem Bestand. Auf eine Prognose der Nullvari-
ante wird daher im Umweltbericht bei der Beschreibung der einzelnen erheblich betroffenen 
Schutzgüter verzichtet. 
 
8.1.3 Beschreibung Planung 
Die "Internationale St. George's School" möchte über den vorhandenen Sportplatz hinaus ihr 
Sportgelände nach Norden um ein Hockeyfeld und ein Rugbyfeld erweitern. Die beiden Sportfelder 
werden als Kunstrasenplätze angelegt. Entlang der Husarenstraße soll die südlich vorhandene 
Stellplatzanlage nach Norden verlängert werden mit Ein- und Ausfahrt auf die Husarenstraße. Im 
Bereich der Stellplatzanlage werden elf Baumpflanzungen vorgesehen. Hier soll der heute schon 
vorhandene Bring- und Holverkehr bei besonderen Schulsportereignissen eine zusätzliche Stell-
platzreserve erhalten. Ein Mehrverkehr wird durch die Planung nicht ausgelöst. Zwischen Stell-
platzanlage und Husarenstraße soll eine schmale Grünfläche integriert werden. Östlich der Sport-
felder werden zwei Maßnahmenflächen geplant, die zur freien Feldflur vermitteln werden.

- 4 - 
 
/ 5 
 
 
8.2 Bedarf an Grund und Boden 
 
Die Größe des Plangebietes ohne die externe Ausgleichsmaßnahme beträgt 21 750 m². Die Größe 
der einzelnen vorhandenen und geplanten Nutzungen zeigt die folgende Tabelle: 
Bestand  Fläche in m² Planung Fläche in m² 
Ackerfläche  21 502 Sportfelder 10 676 
Maßnahmenfläche Wiese   2 070 Pkw-Stellplätze/ 
Geräteschuppen 
1 964 
 
  Erschließung 735 
--- --- Ausgleichsmaßnahmen M2 + 
M3 
  4 500 
--- ---  Scherrasenfläche mit Wegen    4 070 
--- --- Maßnahmenfläche M1  788 
Summe  23 572 Summe  23 572 
Außerhalb des Plangebietes 
Bestand  Fläche in m² Planung Fläche in m² 
Ackerfläche   8 472 Ackerbrache (Artenschutz)   4 372 
  Aufforstung    4 150 
 
8.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Darüber hinaus wird die Baumschutz-
satzung der Stadt Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen 
Schutzgütern näher beschrieben. 
 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
8.4 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete:  
solche Gebiete sind mehrere Kilometer vom Plangebiet entfernt; 
- Oberflächenwasser ist weder heute vorhanden noch zukünftig geplant; 
- Abwasser: Schmutzwasser fällt nicht an, Niederschlagswasser wird versickert  
(siehe 7.5 Grundwasser); 
- Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Das Plangebiet beziehungsweise die Planung  
weisen keine Relevanz für diesen Umweltbelang auf; 
- Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Es kommt durch die Planung nicht zu zu-
sätzlichen Luftschadstoffemissionen; 
- Erschütterungen sind nicht vorhanden und werden durch die Planung nicht ausgelöst; 
- Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt; 
- Gefahrenschutz, zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Explosionsgefahr,  
ist für das Plangebiet nicht zu erwarten; 
- Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
 
8.5 Nicht erheblich durch die Planung betroffene Umweltbelange 
- -Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt wird von der Fauna und Flora im Plangebiet be-
stimmt. Diese ist mit einem Feldlerchenbrutplatz und der vorhandenen Extensivwiese als 
durchaus hoch anzusprechen. Im Bereich der betroffenen Ackerfläche ist die biologische 
Vielfalt als eher gering zu bewerten. Die Einschränkung der biologischen Vielfalt im Plange-

- 5 - 
 
/ 6 
 
biet wird durch arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb 
des Plangebietes aufgefangen. 
- Landschaft/Ortsbild: Es handelt sich beim Plangebiet und seiner Umgebung um eine Orts-
randsituation, die im Bereich um den Johannishof noch eine ursprüngliche Anmutung auf-
weist. Im Bereich der internationalen Schule und dem benachbarten, in Umsetzung befindli-
chen Einfamilienhausgebiet kann nicht von einem gestalteten Übergang von Ortslage in den 
Freiraum gesprochen werden. Die geplante Eingrünung der neuen Pkw-Stellfläche und der 
Sportfelder trägt zur Gestaltung des zukünftigen Übergangs von Bebauung in die freie Land-
schaft bei. 
- Boden: Im Plangebiet liegt ein Braunerdeboden vor, der als schutzwürdig eingestuft wird 
aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit. Seine Bodenfunktionen werden durch die Anlage von 
Pkw-Stellplätzen und der beiden Spielfelder mit Kunstrasenbelag langfristig und erheblich 
gestört. Als Kompensation kann die Extensivierung der Bodennutzung im Bereich der ge-
planten externen Ausgleichsmaßnahme "Ackerbrache" und "Aufforstung" (siehe Punkt 
7.6.1.1) wirken. Hier kann eine langfristige Erholung von Bodenstrukturen von Verdichtung, 
Dünger- und Pestizideintrag aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen. 
- Grundwasser: Im Plangebiet findet Grundwasserneubildung statt. Der mengenmäßige Zu-
stand des Grundwasserkörpers wird im "elwas.web" des Landes NW als gut bewertet, der 
chemische Zustand aufgrund der Nitratbelastung im Grundwasser als schlecht. Durch die 
Umsetzung der Planung ist aufgrund der Versiegelung der Stellplatzanlage und der Kunstra-
senfelder zunächst eine Einschränkung der Grundwasserneubildung zu erwarten. Ein Versi-
ckerungskonzept zur Entwässerung der geplanten Spielfelder, des Geräteschuppens, der 
Stellplatzanlage und der Wege zeigt, dass im vorhandenen Versickerungsbecken eine Auf-
nahme des zusätzlich vorhandenen Niederschlagswassers möglich ist. Zugrundgelegt wurde 
ein fünfjährliches Regenereignis, die vorhandene Mulde weist eine Größe von 1 120 m² und 
eine Tiefe von 1,50 m auf, eine maximale Einstautiefe wurde mit circa 0,35 m ermittelt. Damit 
wird das Niederschlagswasser vor Ort dem Naturhaushalt wieder zur Verfügung gestellt. Im 
Bebauungsplan wird eine entsprechende Festsetzung aufgenommen. 
- Luftschadstoffe – Emissionen und Immissionen: Das Plangebiet liegt in einer Zone mittlerer 
Luftgüte, der Standort ist damit für die Nutzung geeignet. Die geplante Erweiterung der 
Sportfläche dient dem regulären vorhandenen Schulbetrieb und soll gelegentlich für sportli-
che Veranstaltungen im Rahmen des Schulbetriebes genutzt werden. Entsprechend wird 
durch die Umsetzung der Planung kein zusätzlicher Pkw-Verkehr ausgelöst, und die Umset-
zung der Planung führt nicht zu neuen Luftschadstoff-Emissionen oder -immissionen. 
- Klima, Kaltluft/Ventilation: Das Plangebiet liegt im Bereich eines größeren Freiraumes, der 
gemäß der Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als stark klimaaktive Fläche 
(Klasse 5) eingestuft ist. Aufgrund der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Ände-
rungen der Oberfläche (Stellplätze, Zufahrt, Kunstrasenplätze) wird das Potenzial der Fläche 
zur Kaltluftentstehung eingeschränkt. Die geplanten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet kön-
nen diese Einschränkung nicht mindern. Die lokale ortsrandnahe Versorgung von Rondorf 
mit Kaltluft wird nach der Umsetzung der Planung nicht erheblich eingeschränkt. 
- Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter 
Umgang mit Abfällen und Abwässern: Erhebliche Mengen an Abfällen, Gerüche, Abwasser 
(Schmutzwasser) und Lichtemissionen fallen im Plangebiet zukünftig nicht an. Sollte eine 
Flutlichtanlage vorgesehen werden, muss diese so errichtet werden, dass an der zukünftigen 
Einfamilienhausbebauung südöstlich der Sportflächen die Richtwerte des Lichterlasses NRW 
für ein reines Wohngebiet (WR) eingehalten werden. 
- Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkir-
chen. Zur Beachtung der entsprechenden Wasserschutzzonen-Verordnung wird ein Hinweis 
in den Bebauungsplan aufgenommen. 
- Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen ... zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes nach den Buchstaben a, c und d (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt): Die Wechselwirkungen zwischen Vegetation und Eignung

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als Tierlebensraum, zwischen Boden und Lokalklima sowie zwischen Boden und Grundwas-
ser werden nach Umsetzung der Planung eingeschränkt. Minderungsmaßnahmen dazu sind, 
soweit möglich, bei den entsprechenden einzelnen Umweltbelangen / Schutzgütern be-
schrieben. 
 
8.6 Erheblich durch die Planung betroffene Umweltbelange 
 
8.6.1 Natur und Landschaft  
 
8.6.1.1 Landschaftsplan 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g BauGB) 
Bestand: 
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L 18 "Freiräume um Meschenich, 
Immendorf und Rondorf". Der Bereich ist mit dem Entwicklungsziel (EZ) 3 "Ausgestaltung und 
Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden Elementen" belegt.  
Prognose (Plan): 
Während die geplante Anlage von Sportfeldern mit Kunstrasenbelag und Pkw-Stellplätzen den 
Schutzzielen des Landschaftsplanes widerspricht, gehen die geplanten Baumpflanzungen (M1) 
und die internen Ausgleichsmaßnahmen M2 und M3 mit dem EZ 3 konform. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die externen Ausgleichsmaßnahmen – Anlage einer Ackerbrache (Artenschutz) und Anlage einer 
Aufforstung südlich der BAB A4 dienen auch der Aufwertung des Landschaftsraumes und entspre-
chen dem Entwicklungsziel 3 des Landschaftsplanes. 
Bewertung: 
Die den Planungszielen widersprechenden Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftspla-
nes treten mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft, da der Träger der Landschafts-
planung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen hat. 
 
8.6.1.1 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Baumschutzsatzung Stadt Köln 
Bestand:  
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist intensiv ackerbaulich geprägt. Am Südrand des Plan-
gebietes ist als Ausgleichsmaßnahme aus dem Bebauungsplan-Verfahren "Internationale Schule 
Rondorf" eine Extensivwiese angelegt. Östlich und nördlich grenzen intensiv genutzte Ackerflä-
chen an das Plangebiet, westlich bildet die Husarenstraße als befestigter Feldweg die Plange-
bietsgrenze. Auch westlich der Husarenstraße liegen intensiv genutzte Ackerflächen. Südlich des 
Plangebietes liegt das Schulgelände der Internationalen Schule Rondorf mit dem vorhandenen 
Sportfeld sowie den Schulgebäuden und intensiv gepflegten Grünflächen. 
Prognose (Plan):  
Die Fläche wird komplett überplant. An ihre Stelle treten versiegelte Flächen (Zufahrt mit Pkw-
Stellplätzen), geringwertige Biotope wie Sportplätze, sowie im Bereich der Maßnahmenflächen 
etwas höherwertige Biotoptypen. Aufgrund der Sportnutzung wird der Bereich nach Umsetzung der 
Planung ökologisch geringwertiger sein als im Bestand 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Der Bebauungsplan Entwurf sieht innerhalb des Geltungsbereiches drei Maßnahmenflächen vor, 
die mit unterschiedlichen Bepflanzungen angelegt werden: 
M 1  am westlichen Plangebietsrand: Anlage einer Scherrasenfläche, 
M 2  am östlichen Plangebietsrand: Pflanzung einer freiwachsenden Hecke mit 10 m Breite, 
M 3  am östlichen Plangebietsrand: Anlage einer Extensivwiese. 
Zusätzlich wird festgesetzt, dass im Bereich der Stellplatzanlage elf Straßenbäume zu pflanzen 
sind. Damit werden im Geltungsbereich die Möglichkeiten zur Minderung der Eingriffe ausge-
schöpft. Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich wird auf dem Grundstück Gemarkung Meschenich,

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Flur 54, Flurstück 68, eine 4 372 m² große Ackerbrache angelegt. Diese dient auch dem natur-
schutzrechtlichen Ausgleich und im Bereich Rondorf einem funktionalen Ausgleich für den Eingriff 
in die Biotope im Plangebiet. Weiterhin werden südlich der BAB A 4 in der Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 7, 4 150 m² des Flurstücks 308 als einheimischer, standortgerechter Laubwald aufge-
forstet, um so die hier fehlende Abschirmung der Freiflächen südlich des BAB A 4 vor verkehrsbe-
dingten Immissionen zu gewährleisten. Die Anlage der internen und externen Ausgleichsflächen 
wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert. Daher ist keine Zuordnung der Aus-
gleichsmaßnahmen zu den Eingriffen erforderlich. 
Bewertung:  
Während die im Plangebiet vorhandene Ausgleichsfläche -Wiese- eine höhere Biotopqualität auf-
weist, stellt die intensiv genutzte Ackerfläche im größeren Teil des Plangebietes einen eher ge-
ringwertigen Biotoptyp dar. Seine Bedeutung liegt eher im Bereich der Lebensraumfunktion für 
Tierarten des Offenlandes und der Ortsränder. Durch die Anlage mehrerer Maßnahmenflächen an 
den Rändern des Plangebietes und die Anlage zweier externer Ausgleichsflächen (Ackerbrache 
beziehungsweise Aufforstung), kann ein funktionaler Ausgleich für den Eingriff in die Funktionen 
der Biotope im Plangebiet erreicht werden. 
 
8.6.1.2 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW 
Bestand:  
Im Plangebiet, dem benachbarten Plangebiet "Kapellenstraße" und deren Nahbereich wurde von 
Anfang März bis Mitte Juni 2014 eine faunistische Erhebung durchgeführt mit den in der Tabelle 
aufgeführten Ergebnissen. Die aufgeführten Tierarten wurden im Untersuchungsgebiet beobach-
ten. Es bedeuten:  
+  = planungsrelevant und  
–  = besonders geschützte Arten,  
FFH  = Art des Anhangs IV der Flora Fauna Habitat Richtlinie,  
RL  = Rote Liste Niederrheinische Bucht: 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß "Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW" 
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Art Status planungs-
relevant 
FFH RL  
Braunkehlchen Durchzügler +  3 
Feldlerche Brutvogel +  3 
Graureiher Überflug +   
Mäusebussard Nahrungsgast +   
Mehlschwalbe Nahrungsgast +  V 
Rauchschwalbe Nahrungsgast +  V 
Buntspecht Überflug -   
Dohle Nahrungsgast -   
Elster Nahrungsgast -   
Gimpel Nahrungsgast -   
Graugans Überflug -   
Grünfink Nahrungsgast -   
Haussperling Nahrungsgast -  V 
Heckenbraunelle Nahrungsgast -   
Klappergrasmücke Nahrungsgast -  V 
Kohlmeise Nahrungsgast -   
Lachmöwe Überflug -   
Mauersegler Nahrungsgast -   
Rabenkrähe Durchzügler -   
Rotkehlchen Nahrungsgast -   
Stieglitz Nahrungsgast -

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Stockente Überflug -   
Zilpzalp Nahrungsgast -   
 
Im Plangebiet konnte ein Feldlerchen-Brutpaar festgestellt werden. 
 
Prognose (Plan/Nullvariante):  
Mit dem Bau der geplanten Sportanlage und der Anlage der geplanten Pflanz- und Ausgleichsmaß-
nahmen wird sich der Lebensraum gegenüber dem heutigen Zustand erheblich verändern und ein 
Brutplatz der Feldlerche wegfallen. Eine erhebliche Störung weiterer planungsrelevanter Arten ist 
nicht zu erwarten, da davon auszugehen ist, dass der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche und 
die Anlage der Sportplätze nicht mit einem essenziellen Nahrungsraumverlust der Nahrungsgäste 
einhergeht, da auch in den Randbereichen der Sportanlagen weiterhin eine Jagd von Kleinsäugern 
möglich sein wird. Durch die geplante Eingrünung der Sportanlagen durch die Strauchhecke und die 
vorgelagerte Fettwiese, entstehen, mit Ausnahme für die Feldlerche, neue Nahrungs- und De-
ckungsräume für die im Untersuchungsraum kartierten Vogelarten. Die Feldlerchen dagegen gehö-
ren zu den Bodenbrütern und legen ihre Nester in Ackerkulturen, im Grünland und in Brachen an, 
wobei sie deutliche Abstände zu Vertikalstrukturen einhalten. Das Planvorhaben geht mit arten-
schutzrechtlichen Konflikten mit dem Brutbestand der Feldlerche einher, da ein Brutplatz dauerhaft 
verloren gehen wird. Zudem rücken die störenden anthropogenen Nutzungen weiter nach Norden 
und Westen vor, so dass Störungen angrenzender Brutvorkommen nicht ausgeschlossen sind. Im 
Rahmen der Baufeldräumung sind gegebenenfalls Tötungen von Individuen der Art möglich, daher 
sind auch hierfür artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Zum artenschutzrechtlichen Ausgleich wird auf dem Grundstück Gemarkung Meschenich, Flur 54, 
Flurstück 68, eine 4 372 m² große Ackerbrache angelegt, um den Feldlerchen ein dauerhaftes 
Ausweichen in angrenzende Bestände zu ermöglichen und die Brutmöglichkeit dort zu optimieren 
und auszuweiten. Die Ackerbrache wird als Einsaatbrache mit Fehlstellen zur Selbstbegrünung 
angelegt und muss einmal jährlich gemäht werden unter Abfuhr des Mahdgutes. Die Anlage der 
Ackerbrache muss vor der Baufeldräumung im Plangebiet erfolgen, um den damit verbundenen 
Verlust eines Brutplatzes der Feldlerche übergangslos auszugleichen. 
Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit und der Baube-
ginn vor der Brutzeit (also vor April) beginnen. Hierzu wird ein Hinweis in den Bebauungsplan auf-
genommen. Die Anlage und Unterhaltung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wird im 
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Betreiber der geplanten Sportanlage gesichert. 
Die im Plangebiet vorgesehen Pflanzmaßnahmen dienen den im Plangebiet und seiner Umgebung 
festgestellten ubiqitären Vogelarten als Nahrungs- und Deckungsraum und puffern Störungen 
durch den Sportplatzbetrieb auf die angrenzenden Ackerflächen ab.  
Bewertung:  
Im Rahmen einer avifaunistischen Kartierung wurden im Plangebiet sowohl streng geschützte als 
auch besonders geschützte Vogelarten erfasst. Mit Ausnahme eines Feldlerchen Brutpaares nut-
zen die Vogelarten das Plangebiet als Nahrungshabitat oder wurden beim Überflug festgestellt. 
Zum Ausglich des Verlustes des Feldlerchen Brutplatzes wird südlich von Rondorf eine 4 372 m² 
große Ackerbrache angelegt und dauerhaft erhalten. Weitere Maßnahme ist der Hinweis auf eine 
terminierte Baufeldräumung. Damit kann die Verletzung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 
BNatSchG vermieden werden. Die Anlage von Pflanzmaßnahmen im Plangebiet trägt zur Schaf-
fung von Nahrungs- und Deckungsraum für die meisten der kartierten Vogelarten bei. 
 
8.6.1.3 Eingriff/Ausgleich 
(§ 1a Satz 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landschaftsgesetz NRW, § 1a BauGB 
Bestand:  
Im Plangebiet liegt eine planungsrechtlich gesicherte und umgesetzte Ausgleichsmaßnahme  
-Wiese- aus dem Bebauungsplan-Verfahren "Internationale Schule St. George's" vor. Die hier 
festgesetzte Aufwertung muss zunächst verlagert werden. Im zweiten Schritt wird der tatsächliche 
Eingriff in den aktuellen Entwicklungsstand der Wiese ermittelt.

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Die folgende Tabelle A zeigt die Bestandwerte im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich: 
Köln-
Code 
Spor-
beck Biotoptyp Fläche 
m² 
Biotop- 
Wert P /m² 
Gesamt-
wert 
LW 2 HA 2 Ackerrain       95     14       1 330  
LW 41112 EA 31 Fettwiese  
(alte Ausgleichsfläche - 
heutiger Zustand) 
  2 070     10   20 700 
LW 1 HA 0 Acker  11 458       6    68 748 
LW 1 HA 0 Acker 735 6 4 410 
  Gesamtfläche  14 358 ---  95 188 
 
Tabelle B Bestandswert im restlichen Bereich der geplanten Sportanlage: 
Köln-
Code 
Spor-
beck Biotoptyp Fläche 
m² 
Biotop- 
Wert P /m² 
Gesamt-
wert 
LW 1 HA 0 Acker 9 202       6   55 212 
 
Tabelle C – zu verlagernde Aufwertung der Ausgleichswiese: 
LW 41112 EA 31 Fettwiese  
(alte Ausgleichsfläche - 
Aufwertung zu verlagern) 
  2 070       8   16 560 
 
Der auszugleichende Eingriffswert (Tabellen A und C abzüglich Gesamtwert Tabelle D) im Plangebiet 
beträgt 110 498 Biotoppunkte. 
Prognose (Plan):  
Die folgende Tabelle D zeigt den Gesamtwert der geplanten Maßnahmen im Bereich der Sportan-
lage - ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich - nach Umsetzung der Planung: 
Köln-
Code 
Spor-
beck Biotoptyp Fläche 
m² 
Biotop- 
Wert P /m² 
Gesamt-
wert 
VF 211 HY 1 Verkehrsfläche 
Stellplätze; Fahr- und 
Fußwege 
   1 589       0            0 
PA 312 HY 2 Sportanlagen (Rugby) 
mit Kunstrasenbelag 
  6 490       0            0 
PA 312 HY 2 Sportanlagen (Hockey) 
mit Kunstrasenbelag 
  4 186       0            0 
PA 312 HY 2 Sonstige Sportanlagen 773 0 0 
VF 211 HY 1 Verkehrsfläche 
Gerätehaus 
      375       0            0                                     
VF 211 HY 1 Verkehrsfläche Ertüchti-
gung Husarenstraße 
735 0 0 
PA 122 HM 51 M 1 Scherrasen, Einzel-
bäume 
210 6 1 250 
Summe 14 358 1 250 
 
Tabelle E zeigt die Biotopwerte nach Umsetzung der Planung außerhalb des ausgleichs-
pflichtigen Eingriffsbereiches 
 
PA 122  HM 51 Scherrasen zwischen 
Sportflächen 
  4 064       6    18 798 
PA 122 HM 51 M 1 Scherrasen, Einzel-
bäume 
578 6 3 468 
GH 741 BF 31 M 4 Einzelbäume mit  
mittlerem Baumholz 
       66       13         858

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(11 Bäume á 6 m²)  
GH 411 BB 1 M2 freiwachsende Hecke    1 212     17  20 604              
LW 41112 EA 31 M3 Fettwiese, extensiv  3 288     14    46 292 
  Summe  9 202      90 020 
 
Hiervon ist der Bestandswert der restlichen Fläche aus Tabelle B abzuziehen (90 020 - 55 212), 
damit werden durch die Pflanzmaßnahmen im Plangebiet 34 808 Biotopwertpunkte erzielt.  
Gegenüber dem Gesamteingriffswert von 110 498 BWP verbleibt damit ein Defizit von 
75 690 BWP (Biotopwertpunkte), das durch externe Ausgleichsflächen ausgeglichen wird.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Die durch die Anlage der externen Ausgleichsflächen erzielte Aufwertung wird in den folgenden 
Tabellen dargestellt: 
Tabelle F Bestandswert der externen Ausgleichsflächen: 
KölnCode Spor-
beck 
Biotoptyp ÖW / m² Fläche  
in m² 
GW 
LW1 HA0 Acker 6 4 372   26 232 
LW1 HA0 Acker 6  4 150    24 900 
Summe  8 522    51 132 
Tabelle G Planwerte der externen Ausgleichsflächen 
KölnCode Spor-
beck 
Biotoptyp ÖW / m² Fläche  
in m² 
GW 
LW51 HA2 Ackerbrache 14 4 372   61 208 
GH3131 AX11 Aufforstung, junges Stan-
genholz 
16  4 150    66 400 
Summe  8 522  127 608 
Die Aufwertung der beiden externen Ackerflächen erzielt einen Gesamtwert von 76 476 Biotop-
wertpunkten (Tabelle G abzüglich Tabelle F). Damit wird der Eingriff von 75 690 BWP durch die 
geplante Sportanlage ausgeglichen. 
Bewertung:  
Unter Berücksichtigung der plangebietsinternen und der externen Ausgleichsmaßnahmen kann der 
Eingriff durch die geplanten Sportflächen mit Stellplatzanlage vollständig ausgeglichen werden. 
 
8.6.2.1 Mensch/Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, Freizeitlärm-
erlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
Bestand:  
Das Plangebiet ist heute lärmvorbelastet aus dem Sportlärm des vorhandenen Sportfeldes der 
"Internationalen Schule Rondorf" und durch den Straßenverkehrslärm der Kapellenstraße. Da mit 
der geplanten Erweiterung der Sportplätze keine sensible beziehungsweise schutzwürdige Nut-
zung vorgesehen wird, ist eine Erfassung der Lärmvorbelastung nicht notwendig. 
Prognose (Plan):  
Nach Umsetzung der Planung kommt es zur Emission von Sportlärm und der Zunahme von Ver-
kehrslärm im Bereich der geplanten Pkw-Stellplatzanlage. Diese Emissionsquellen wurden fach-
gutachterlich untersucht. Die nächstgelegene sensible Nutzung ist das geplante "Reine Wohnge-
biet" (WR) westlich der "Internationalen Schule Rondorf". Die beiden nördlichsten Baukörper wur-
den als relevante Immissionsorte ausgewählt (IO 1 = westliches Baufeld, IO 2 = östliches Baufeld) 
und die relevanten Lärmpegel für zwei Immissionshöhen – EG und 1. OG ermittelt. 
1.) Sportlärm 
Die Lärmimmissionen werden nach der 18. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) beur-
teilt:

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tags außerhalb Ruhezeiten tags innerhalb Ruhezeiten nachts (22 bis 6 Uhr) 
50 dB(A) 45 dB(A) 35 dB(A) 
Im Nachtzeitraum findet keine Sportplatznutzung statt. Innerhalb der Ruhezeiten findet keine 
Schulsportnutzung statt beziehungsweise die Dauer der Veranstaltungen an Sonntagen unter-
schreitet die Dauer innerhalb derer die Ruhezeiten zu berücksichtigen sind. 
Richtwert für seltene Ereignisse (18-mal pro Jahr) 
tags außerhalb Ruhezeiten tags innerhalb Ruhezeiten nachts (22 bis 6 Uhr) 
60 dB(A) 55 dB(A) 45 dB(A) 
Nach Auskunft der Schulleitung ist wochentags von einem Regelbetrieb auf den neuen Sportplät-
zen von sieben Stunden Dauer auszugehen, der maximal bis 20 Uhr andauert. Dabei werden die 
Sportfelder nicht über die ganze Zeit genutzt. Unterschieden wird zwischen Schulsport und Sport 
allgemein (Internatssport, Sport-AG). Weiterhin werden pro Jahr zwei Sportveranstaltungen/Tur-
niere mit circa 100 Spielern und circa 100 Zuschauern sonntags von 11 bis 14 Uhr geplant. Eine 
Beschallung ist nicht vorgesehen. Diese Veranstaltungen werden als seltene Ereignisse (gemäß 
Punkt 1.5 des Anhangs zur 18.BImSchV) eingestuft und damit nicht weiter betrachtet. Eine weiter-
gehende Nutzung der Sportfelder durch Sportvereine oder andere Nutzer ist nicht vorgesehen. 
Schulsport/allgemeiner Sport:  
Gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV soll bei Schulsportanlagen von einer Festsetzung der Be-
triebszeiten abgesehen werden. Damit unterstellt der Gesetzgeber den Schulsportanlagen eine 
gewisse Privilegierung und relativiert damit eine strenge Anwendung der Immissionsrichtwerte. 
Der anzusetzende Immissions-Richtwert (IWR) von 50 dB(A) wird am Immissionsort 1 durch den 
Schulsport um bis zu 6 dB(A) überschritten. Der Sport allgemein führt am IO 1 nicht zur Über-
schreitung des IWR. Am IO 2 führt der Schulsport zu einer Überschreitung des IWR um bis zu 
4 dB(A). Der Sport allgemein unterschreitet den IWR am IO 2. 
Spitzenpegel:  
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den IWR um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten. 
Beispielhaft könnten dies Schiedsrichterpfiffe sein. Zur Einhaltung dieses Kriteriums sollte der Ab-
stand zwischen Schallquelle und IO 1 mindestens 31 m betragen. Dies ist durch den Abstand zwi-
schen dem geplanten südlichen Sportfeld (Rugby) zum IO 1 von deutlich über 50 m sichergestellt. 
Überlagerung mit den Sportlärmimmissionen der geplanten Sportanlage Kapellenstraße:  
Eine Untersuchung auf der Basis der schalltechnischen Stellungnahme zu der Planungsmaßnah-
me an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf aus 08/2011 zeigt, dass die geplante Sportanlage an 
der zukünftigen Wohnbebauung (WR) westlich der "Internationalen Schule" akustisch irrelevant ist. 
Seltene Ereignisse:  
Der für ein WR tags außerhalb der Ruhezeiten anzusetzende IWR von 60 dB(A) wird bei Nutzung 
des bereits vorhandenen Multifunktionsspielfeldes am IO 1 eingehalten und am IO 2 unterschritten. 
Bei Nutzung der geplanten Sportfelder nördlich des vorhandenen Mehrzweckspielfeldes wird der 
IWR für seltene Ereignisse entsprechend eingehalten bzw. unterschritten. 
2.) Pkw-Stellplätze 
Berücksichtigt wurden in der schalltechnischen Untersuchung 50 neue Stellplätze, aktuell geplant 
sind 29 Stellplätze. Der Regelbetrieb (Schulsport/allgemeiner Sport) wird nicht zu einem erhöhten 
Pkw-Aufkommen führen, da sich die Schülerzahl nicht erhöht und damit auch der Bring- und Hol-
verkehr nicht erhöht. Bei den zweimal jährlich geplanten seltenen Ereignissen wird eine erhöhte 
Nutzung der Pkw-Stellplätze angenommen, die durch eine 30 %ige Erhöhung des simulierten 
Fahrzeugaufkommens berücksichtigt wird. Der IWR gemäß TA Lärm für ein WR tags außerhalb 
der Ruhezeiten von 50 dB(A) und für seltene Ereignisse von 55 dB(A) wird an beiden IO durch den 
parkplatzlärm deutlich unterschritten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Die Sportanlage wird nicht in den Ruhezeiten werktags von 6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr betrie-
ben, ebenso nicht sonn- und feiertags von 7 bis 9 Uhr und 20 bis 22 Uhr. Nur zweimal jährlich fin-
det ein Betrieb sonntags, auch während der Ruhezeit von 13 bis 14 Uhr statt, an den übrigen

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Sonntagen im Jahr soll kein Betrieb stattfinden. Ebenso ist in den Ferienzeiten nur eine geringe 
Sportplatznutzung anzunehmen. 
Die berechneten Überschreitungen des IWR am IO 1 und IO 2 durch die Lärm-Immissionen des 
Schulsports sind hinzunehmen, da der Schulsport gemäß § 5 Absatz 3 der 18. BImSchV privile-
giert ist; es soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten abgesehen werden. Die Privilegierung 
des Schulsportes stellt wegen seiner positiven Auswirkungen einen wichtigen Bestandteil des 
staatlichen Bildungsauftrages dar. 
Die Schüttung des im rechtskräftigen Bebauungsplan "Internationale Schule Rondorf" vorgesehe-
nen 2,5 m hohen Lärmschutzwalles zwischen dem vorhandenen Mehrzweckspielfeld und dem 
festgesetzten "Reinen Wohngebiet" (WR) würde nur geringfügig zur Immissionsminderung betra-
gen. Dennoch empfiehlt es sich, den Wall vor Inbetriebnahme der neuen Sportfelder anzulegen 
und zu bepflanzen, so dass die Außenbereiche der zukünftigen Einfamilienhäuser etwas vor den 
Sportlärm-Immissionen geschützt sind. Weitere Minderungsmaßnahmen sind nicht notwendig. 
Bewertung:  
Durch die Umsetzung der Planung kommt es zur Erhöhung von Sportlärm-Immissionen und in ge-
ringem Maße zu einer Erhöhung von Parkplatzlärm. Als schützenswerte Nutzung wurde das im 
Bebauungsplan "Internationale Schule "St. George's" ausgewiesene "Reine Wohngebiet" betrach-
tet. Durch den Schulsport auf den geplanten Sportfeldern kommt es tagsüber außerhalb der Ruhe-
zeiten zu einer Richtwertüberschreitung von maximal 6 dB(A). Diese Überschreitung ist hinnehm-
bar, da dem Schulsport gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV eine gewisse "Privilegierung" zugebil-
ligt werden kann. Minderungsmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen. 
 
8.6.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Standortalternativen und Planungsvarianten liegen nicht vor und können daher nicht geprüft wer-
den. 
 
8.7 Zusätzliche Angaben 
 
8.7.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf  
  Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Neben den bei der Stadt allgemein vorliegenden Umweltinformationen und den Stellungnahmen 
zum Bebauungsplan-Verfahren wurden folgende Unterlagen verwendet: 
 ACCON Köln: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Erweiterung der Sportanlage 
und der Parkierungsanlagen der "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf, 
05/2014; 
 Uwedo Umweltplanung Dortmund: Bebauungsplanverfahren "Husarenstraße/Kapellen-
straße" in Köln Rondorf, Artenschutzprüfung Stufe II (vertiefende Prüfung der Verbotstatbe-
stände), 09/2014; 
 Uwedo Umweltplanung Dortmund: Bebauungsplan-Verfahren "Husarenstraße/Kapellen-
straße" in Köln-Rondorf – Artenschutzmaßnahme – Herstellungs- und Pflegekonzept, 
08/2015; 
 Ingenieurbüro Holzem und Hartmann Neunkirchen-Seelscheid: Niederschlagswasserkonzept 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "St. George's – The English International School" 
in Köln-Rondorf, 8/2015; 
 Lill + Sparla, Köln: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum  Bebauungsplan  Nummer 
66380/03 "Sportanlagen St. George's School" Köln-Rondorf, 07/2016; 
 
8.7.2 Zusammenfassung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. 
Nicht betroffen durch Auswirkungen der Planung sind die Umweltbelange / Schutzgüter: 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete 
 Oberflächenwasser

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 Abwasser 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
 Erschütterungen 
 Altlasten 
 Gefahrenschutz, zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Explosionsgefahr 
 Kultur- und sonstige Sachgüter 
Nicht erheblich betroffen durch Auswirkungen der Planung sind die Umweltbelange / Schutzgüter: 
 Biologische Vielfalt: im Bereich der Wiese und eines Feldlerchenbrutplatzes eher hoch, sonst 
gering zu bewerten. Diese wird durch verschiedene Maßnahmen in und außerhalb des Plan-
gebietes insgesamt erhalten; 
 Landschaft/Ortsbild: die geplante Eingrünung kaschiert den Eingriff in die Landschaft; 
 Boden: der schützenswerte Boden wird langfristig und erheblich beeinträchtigt, im Bereich 
der externen Artenschutzfläche kann eine Verbesserung von Bodeneigenschaften eintreten; 
 Grundwasser: Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung kann durch die Versicke-
rung des Niederschlagswasser in der vorhandenen Versickerungseinrichtung aufgefangen 
werden; 
 Luftschadstoffe – Emissionen und Immissionen: es kommt nicht zu einer erheblichen Emis-
sion von zusätzlichen Luftschadstoffen, da kein zusätzlicher Verkehr ausgelöst wird; 
 Klima, Kaltluft/Ventilation: durch die Umsetzung der Planung wird das Potenzial der Fläche 
zur Kaltluftentstehung eingeschränkt. Die geplanten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet kön-
nen diese Einschränkung nicht mindern. Die lokale ortsrandnahe Versorgung von Rondorf 
mit Kaltluft wird nach der Umsetzung der Planung nicht erheblich eingeschränkt. 
 Vermeidung von Emissionen: erhebliche Mengen an Abfällen, Gerüche, Abwasser (Schutz-
wasser) und Lichtemissionen fallen im Plangebiet zukünftig nicht an. 
 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Hochkir-
chen. Zur Beachtung der entsprechenden Wasserschutzzonen-Verordnung ist ein Hinweis in 
den Bebauungsplan aufzunehmen. 
 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen ... zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes nach den Buchstaben a, c und d (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt): die wenigen betroffenen Wechselwirkungen werden nach 
Umsetzung der Planung eingeschränkt. Minderungsmaßnahmen dazu sind, soweit möglich, 
bei den entsprechenden einzelnen Umweltbelangen / Schutzgütern beschrieben. 
Erheblich betroffen durch Auswirkungen der Planung sind die Umweltbelange / Schutzgüter: 
Landschaftsplan: 
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L 18 "Freiräume um Meschenich, 
Immendorf und Rondorf". Die geplanten internen und externen Ausgleichsmaßnahmen entspre-
chen den Zielen des Landschaftsplanes. 
Die den Planungszielen widersprechenden Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftspla-
nes treten mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft. 
Pflanzen:  
Während die im Plangebiet vorhandene Ausgleichsfläche - Wiese - eine höhere Biotopqualität 
aufweist, stellt die intensiv genutzte Ackerfläche im größeren Teil des Plangebietes einen eher ge-
ringwertigen Biotoptyp dar. Seine Bedeutung liegt eher im Bereich der Lebensraumfunktion für 
Tierarten des Offenlandes und der Ortsränder. Durch die Anlage mehrerer Maßnahmenflächen an 
den Rändern des Plangebietes und die Anlage zweier externer Ausgleichsflächen (Ackerbrache 
und Aufforstung), kann ein funktionaler Ausgleich in die Funktionen der Biotope im Plangebiet er-
reicht werden. 
Tiere:

- 14 - 
 
 
 
Im Rahmen einer avifaunistischen Kartierung wurden im Plangebiet sowohl streng geschützte als 
auch besonders geschützte Vogelarten erfasst. Mit Ausnahme eines Feldlerchen Brutpaares nut-
zen die Vogelarten das Plangebiet als Nahrungshabitat oder wurden beim Überflug festgestellt. 
Zum Ausgleich des Verlustes des Feldlerchen Brutplatzes wird südlich von Rondorf eine 4 372 m² 
große Ackerbrache angelegt und dauerhaft erhalten. Weitere Minderungsmaßnahme ist eine ter-
minierte Baufeldräumung. Damit kann die Verletzung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 
BNatSchG vermieden werden. Die Anlage von Pflanzmaßnahmen im Plangebiet trägt zur Schaf-
fung von Nahrungs- und Deckungsraum für die meisten der kartierten Vogelarten bei. 
Eingriff/Ausgleich:  
Unter Berücksichtigung der plangebietsinternen und der externen Ausgleichsmaßnahmen kann der 
Eingriff durch die geplanten Sportflächen mit Stellplatzanlage vollständig ausgeglichen werden. 
Mensch/Lärm:  
Durch die Umsetzung der Planung kommt es zur Erhöhung von Sportlärm-Immissionen und in ge-
ringem Maße zu einer Erhöhung von Parkplatzlärm. Als schützenswerte Nutzung wurde das im 
Bebauungsplan "Internationale Schule St. George's" ausgewiesene "Reine Wohngebiet" betrach-
tet. Durch den Schulsport auf den geplanten Sportfeldern kommt es tagsüber außerhalb der Ruhe-
zeiten zu einer Richtwertüberschreitung von maximal 6 dB(A). Diese Überschreitung ist hinnehm-
bar, da dem Schulsport gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV eine gewisse "Privilegierung" zugebil-
ligt wird. Minderungsmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.

Anlage 3 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen

2042 Zeichen

Anlage 3 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 66380/03 
–Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf– eingegangenen  
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger 
öffentlicher Belange  
______________________________________ ________________________________________________  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Ba ugesetzbuch 
(BauGB) wurde vom 27.01.2016 bis zum 01.03.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 4 Ste l-
lungnahmen eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend we r-
den in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre B e-
rücksichtigung im weiteren Verfahren  dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweil i-
ge erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Ver-
waltung 
1.  Bezirksregierung Düsseldorf  
- Dezernat 22.5 -  
Kampfmittelbeseitigungsdie
nst (KBD) 
Es haben sich keine neuen 
Erkenntnisse zur 
Kampfmittelbelastung für den 
beantragten Bereich ergeben. 
Kenntnisnahme  
2.  Industrie- und 
Handelskammer zu Köln 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme  - 
3.  Landesbetrieb Straßenbau 
NRW  
Niederlassung Köln  
Keine Bedenken 
(Die Straßenbauverwaltung 
verweist auf Zusammenhänge 
mit dem BPl 66380/02 und das 
Wohnungsbauprojekt Rondorf-
West) 
Kenntnisnahme  
4.  Stadtwerke Köln GmbH 
Abteilung Liegenschaften 
Keine Bedenken 
 
Wir möchten jedoch darauf 
hinweisen, dass im Zuge der 
Erweiterung des Siedlungs-
gebietes nördlich von Rondorf 
Planungen für eine mögliche 
Stadtbahntrasse bestehen, 
deren genaue Lage allerdings 
noch nicht festliegt. Daher bit-
ten wir bei baulichen Erweite-
rungen zu beachten, dass in 
diesem Bereich Flächen für 
eine Gleistrasse freigehalten 
werden müssen (siehe beige-
fügte Übersicht). 
 
Ja Die Gleistrasse wird in 
Abstimmung mit der KVB 
berücksichtigt 
Stand April 2016

Beschlussvorlage Rat

4627 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 fedd ma 
Vorlagen-Nummer 
 0186/2020 
Freigabedatum 
 29.01.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan 66380/03 
Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Bebauungsplan 66380/03 für das Gebiet östlich der Husarenstraße die Flur-
stücke 261 und 265, Flur 6 der Gemarkung Rondorf —Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf— 
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 
(BGBl. I S. 2 414)in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBL. I S. 1722) in Ver-
bindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung gelten-
den Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung 
Die "St. George's School" wurde 2008 als Privatschule westlich der Husarenstraße errichtet. Die 
Schülerzahl ist mittlerweile auf über 800 Kinder angewachsen. Dies führt dazu, dass die vorhandenen 
Schulsporteinrichtungen regelmäßig überbelegt sind und bis in die Abendstunden genutzt werden. 
Zusätzlich werden auf dem vorhandenen Sportplatz an den Wochenenden und in den Ferien Ver-
gleichswettkämpfe mit anderen Schulen ausgerichtet. Die bestehenden Schulsporteinrichtungen rei-
chen derzeit nicht mehr aus, um ein ausreichendes Sportangebot anzubieten.  
 
Mit Schreiben vom 23.11.2011 hat die "St. George's School" an der Husarenstraße für eine circa 1,4 
ha große Fläche nördlich der jetzigen Schulflächen einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungs-
planes gestellt. Planungsziel ist die Festsetzung weiterer Schulsportflächen.  
Das zusätzliche Flächenangebot soll auch dazu genutzt werden, unterschiedliche Sportarten auf 
räumlich getrennten Sportplätzen anzubieten. Dies sollen insbesondere ein Rugby- und ein Ho-
ckeyfeld sein.  
 
Ziel dieser Planung ist es, nördlich der "Internationalen Schule St. George's" und östlich der Husaren-
straße eine Schulsportplatznutzung zu ermöglichen. Diese soll als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit 
der Zweckbestimmung "Schulsportanlage" festgesetzt werden. 
 
Durch die neuen Sportflächen ergibt sich ein Flächenbedarf von circa 2,3 ha. Hiervon liegen circa      
3 500 m² im Bereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes der "St. George's School".  
Die betroffenen zusätzlichen Flächen wurden landwirtschaftlich genutzt und waren im Flächennut-
zungsplan als Grünfläche und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Der Flä-
chennutzungsplan wurde zwischenzeitlich entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans 
geändert. 
 
Die Offenlage fand in der Zeit vom 24.11. bis 23.12.2016 einschließlich statt. Während der Offenlage-
frist sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. 
Die eingegangenen Schreiben zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (durchgeführt in einer 
Abendveranstaltung am 30.10.2012) sind in der Anlage 2 dargestellt. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand 
in der Zeit vom 27.01.2016 bis zum 01.03.2016 statt.  
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme der Archäologischen Bo-
dendenkmalpflege eingegangen und ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen 
worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 3 dargestellt. 
 
Da die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vor dem 13. Mai 2017 erfolgt sind, wird von der 
Überleitungsvorschrift des §245 c Abs. 1 BauGB Gebrauch gemacht. Das Verfahren wird daher nach 
der vor dem 13. Mai 2017 geltenden Fassung des BauGB abgeschlossen. 
 
6 Anlagen

3 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der  
§ 4.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
Anlage 4 Begründung nach § 9 Absatz 8 BauGB 
Anlage 5 Satzungsplan 
Anlage 6 Textliche Festsetzungen 
Anlage 6 a Hinweise Satzung

Anlage 1 Plan

358 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66380/03+XVDUHQVWUD‰HLQ.|OQ5RQGRUI
0 10050 200300 Meter

Beratungsverlauf (3)

17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0186/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.01.2020
Erstellt
20.01.2020 11:43