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AN/1285/2018

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 10.1, betr.: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen;

Änderungsantrag BV4 (Die Linke) 10.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.11.2018, TOP 10.8.1

Änderungsantrag (Die Linke BV4)

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Änderungsantrag (Die Linke BV4)

2583 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1285/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 10.1, betr.: Planunterlagen den 
stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen; 
Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 (1572/2018) 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 10. September 2018 
aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, die augenscheinlich bestehenden 
unterschiedlichen Rechtsauffassungen bzgl. der Durchsetzbarkeit der Wohnraumschutzsatzung im 
Bereich des Herkules-Hochhauses, welche zwischen Stadtplanungsamt, Amt für Wohnungswesen und 
u.U. Bauaufsichtsamt bestehen, auszuräumen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
mitzuteilen. 
Ziel muss sein, in diesem Bereich der Wohnraumschutzsatzung Geltung zu verschaffen und einen Beitrag 
zur Linderung der Wohnungsnot zu leisten. 
Insofern wird die Beschlussfassung, über die Vorlagennummer 1572/2018 zurückgestellt. 
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 war für den Bau der Stadtautobahn aufgestellt worden und sieht 
um das Hochhaus ein Kerngebiet vor. Im Herkules-Hochhaus wird eine große Anzahl an illegalen 
Ferienwohnungen betrieben. 
Aufgrund des im Bebauungsplan eingetragenen Kerngebietes sieht die Verwaltung keine Handhabe in 
diesem Gebiet die Wohnraumschutzsatzung anzuwenden (1850/2017 sowie E-Mail-Verkehr mit dem 
Amt für Wohnungswesen vom 19.07.2017). 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Aus diesem Grunde ist eine Aufhebung des Bebauungsplanes notwendig, um eine weitere ungenehmigte 
und ungeahndete Zweckentfremdung von Wohnraum zu bekämpfen. Die Durchsetzung der 
Wohnraumschutzsatzung ist zwingend notwendig, um die Wohnungsnot zu lindern. 
Anders wird die Sachlage nun in Anlage 3 durch das Stadtplanungsamt dargestellt. Eine endgültige 
Klärung kann nicht seitens der Politik vorgenommen werden, sondern hier ist die einheitliche 
Verwaltungsmeinung gefragt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 419
  • Stadtautobahn
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1285/2018
Typ
Änderungsantrag BV4 (Die Linke)
Datum
10.09.2018
Erstellt
10.09.2018 15:31