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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 10.1, betr.: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen;

Änderungsantrag BV4 (Die Linke) AN/1285/2018 vom 10.09.2018

Stand: Am 05.11.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Änderungsantrag (Die Linke BV4)

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    Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1285/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 10.1, betr.: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen; Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 (1572/2018) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 10. September 2018 aufzunehmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, die augenscheinlich bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen bzgl. der Durchsetzbarkeit der Wohnraumschutzsatzung im Bereich des Herkules-Hochhauses, welche zwischen Stadtplanungsamt, Amt für Wohnungswesen und u.U. Bauaufsichtsamt bestehen, auszuräumen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Ehrenfeld mitzuteilen. Ziel muss sein, in diesem Bereich der Wohnraumschutzsatzung Geltung zu verschaffen und einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot zu leisten. Insofern wird die Beschlussfassung, über die Vorlagennummer 1572/2018 zurückgestellt. Begründung: Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 war für den Bau der Stadtautobahn aufgestellt worden und sieht um das Hochhaus ein Kerngebiet vor. Im Herkules-Hochhaus wird eine große Anzahl an illegalen Ferienwohnungen betrieben. Aufgrund des im Bebauungsplan eingetragenen Kerngebietes sieht die Verwaltung keine Handhabe in diesem Gebiet die Wohnraumschutzsatzung anzuwenden (1850/2017 sowie E-Mail-Verkehr mit dem Amt für Wohnungswesen vom 19.07.2017). Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Aus diesem Grunde ist eine Aufhebung des Bebauungsplanes notwendig, um eine weitere ungenehmigte und ungeahndete Zweckentfremdung von Wohnraum zu bekämpfen. Die Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ist zwingend notwendig, um die Wohnungsnot zu lindern. Anders wird die Sachlage nun in Anlage 3 durch das Stadtplanungsamt dargestellt. Eine endgültige Klärung kann nicht seitens der Politik vorgenommen werden, sondern hier ist die einheitliche Verwaltungsmeinung gefragt. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.8.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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