3166/2017
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2016
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Anlage 3 Bilanz_2016
3270 Zeichen
2016 Vorjahr Euro Euro Euro A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 66.98 4,27 B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 49.820,26 55.459,05 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 528.55 1.800,55 502.183.505,54 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 27.775.547,62 16.699.042 ,41 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 203.488.386,31 172.347 .305,12 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 210.029.303, 57 204.977.227,96 4. Einlagen bei Kreditinstituten 6.000.000,00 975.894.858,31 6.000.000,00 C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 1. Versicherungsnehmer 40.142,36 67.530,28 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 76.275,76 101.639, 38 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 573.984,37 600.895,6 7 II. Sonstige Forderungen 273.620,08 964.022,57 240.979,40 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte 33.896,19 43.993,72 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 52.377.930,72 45.890.440,29 III. andere Vermögensgegenstände 6.812.152,08 59.223.978,9 9 6.722.416,34 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 10.066.444,01 9.536. 708,90 II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 5.184,55 10.07 1.628,56 86.401,71 Summe der Aktiva 1.046.154.488,43 965.620.530,04 Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln Jahresbilanz zum 31.12.2016 Aktiva 2016 Vorjahr Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Jahresüberschuss 1. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 II. Gewinnrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 2.695.251,96 2.695.251,96 2.432.772,26 B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung 1.037.504.880,59 957.427.007,34 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 120.697,55 1.037.625.578,14 97.655,88 C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.826.011,00 3.536.843,00 II. Sonstige Rückstellungen 1.123.872,96 4.949.883,96 1.077.732,36 D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 1. Versicherungsnehmern 14.468,32 6.110,97 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 25.194,09 51.527,5 6 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 632.372,15 855.418,9 4 II. Sonstige Verbindlichkeiten 200.523,18 872.557,74 104.544,02 davon: aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) E. Rechnungsabgrenzungsposten 11.216,63 11.216,63 30.917,71 Summe der Passiva 1.046.154.488,43 965.620.530,04 Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. Hartmut Maier Verantwortlicher Aktuar Jahresbilanz zum 31.12.2016 Passiva Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln
Anlage 2 Anlagenspiegel 2016
2380 Zeichen
Anlagenspiegel zum 31.12.2016 Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Vorjahr Geschäftsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterun g des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Summe A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 55.459,05 0,00 0,00 0,00 0,00 5.638,79 49.820,26 B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 502.183.505,54 29.423.407,11 0,00 3.055.112,10 0,00 0,00 528.551.800,55 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 16.699.042,41 11.127.469,88 0,00 357.903,94 306.939,27 0 ,00 27.775.547,62 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 172.347.305,12 41.754.0 00,00 0,00 10.612.918,81 0,00 0,00 203.488.386,31 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 204.977.227,9 6 6.006.572,59 0,00 954.496,98 0,00 0,00 210.029.303,57 c) Darlehen und Vorauszahlungen auf VS 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Einlagen bei Kreditinstituten 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Summe BIII. 902.207.081,03 88.311.449,58 0,00 14.980.431,83 306.939 ,27 0,00 975.845.038,05 902.262.540,08 88.311.449,58 0,00 14.980.431,83 306.939 ,27 5.638,79 975.894.858,31 Insgesamt 902.262.540,08 88.311.449,58 0,00 14.980.431,83 306.939 ,27 5.638,79 975.894.858,31 Zwischensumme B.I.-III.
Anlage 4 GuV_2016
2120 Zeichen
2016 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 143.438.713,48 143.438.713,48 140.597.152,10
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 387.739,95 523.214,83
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 36.575.293,64 39.044.939,18
c) Erträge aus Zuschreibungen 306.939,27 501.493,82
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 19.347,90 37.289.320,76 642.724,21
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 97.146.568,63 95.091.621,40
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle 23.041,67 97.169.610,30 11.015,54
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen 80.077.873,25 80.077.873,25 82.997.886,37
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 1.782.514,52 1.683.053,29
b) Sonstige Aufwendungen 449.394,19 2.231.908,71 275.173,61
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-
aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 719.231,56 566.960,01
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 5.638,79 35.427,53
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 750,64 725.620,99 0,00
523.020,99 648.386,39
II.
1. Sonstige Erträge 7.567,71 23.799,70
2. Sonstige Aufwendungen 268.109,00 291.687,75
262.479,70 380.498,34
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 86.331,23
5. Sonstige Steuern 0,00 5.484,47
262.479,70 288.682,64
7. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00
8. Einstellungen in Gewinnrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 262.479,70 288.682,64
0,00 0,00
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
9. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Versicherungstechnische Rechnung
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Nichtversicherungstechnische Rechnung
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3166/2017 Freigabedatum 28.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2016 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016 fest. Kassenausschuss (ZVK) 27.11.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, aufzustellen. Der Jahresabschluss wird entsprechend § 106 GO NW von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen geprüft. Gemäß Beschluss des Kassenausschusses ZVK vom 28.03.2017 wurde der Prüf- auftrag für den Jahresabschluss 2016 mit Einverständnis der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen an die RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Bericht der RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 22. September 2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 enthält folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Zusatzversorgungs- kasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (insbesondere der §§ 341ff. HGB und der RechVersV) und den ergänzenden Regelungen in der Satzung der Zusatzversorgungskasse liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Zusatzversorgungskasse. Unsere Aufga- be ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich- tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si- cherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk- samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zusatzversorgungskasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver- mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Zusatzversorgungskasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 22. September 2017 3 RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dr. Basting) (Barndt) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) wird nach Vorlage der entsprechenden Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses ihren abschlie- ßenden Vermerk zu den Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übersenden. Anlagen
Anlage 5 Lagebericht 2016
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Lagebericht 2016 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Allgemeines Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2016 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) in der Fassung der 12. Änderung vom 13.11.2013 beziehungsweise der 13. Änderung vom 07.12.2015. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zu- satzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hinaus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbei- trag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Be- richtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeit- nehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 26.09.2016 hat der Kassenausschuss ZVK auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, bis zum Jahr 2021 einschließlich, also für weitere fünf Jahre die zuvor genannten Hebesätze in unveränderter Höhe beizubehalten. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der je- weils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand fortgeführt. Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je- weils gültigen Fassung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassen- ausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zugestimmt. Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Ver- sicherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das Ministerium für Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Am 29.04.2016 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen erzielt. Gegenstand dieser Tarifeinigung war auch die Zusatzversorgung, die in der Anlage 6 dieser Einigung geregelt wird. Gegenstand der Änderung des ATV-K ist im Wesentlichen die Einführung eines zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrages. Das Finanzierungs- konzept der ZVK sieht eine entsprechende zusätzliche Beteiligung der Arbeitnehmer nicht vor (s. oben). Der Jahresabschluss 2016 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetz- buch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17.07.2015 erstellt. 2 Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen gegenüber dem Vorjahr von rund 86.509.688 Euro auf 87.694.264 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die tariflichen Vergütungssteigerungen im Jahr 2016 und Vergütungserhöhungen aufgrund der durchschnittlichen Alterssteigerung bei den Beschäftigten der Mitglieder. Zusatzbeiträge sind insgesamt im Jahr 2016 in Höhe von 48.256.205 Euro (Vorjahr 46.415.830 Euro) zugeflossen. 1 Im Jahr 2016 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.112.446 Euro (Vor- jahr 4.159.739 Euro) an Beiträgen sowie 233.464 Euro (Vorjahr 256.552 Euro) an sonstigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versiche- rung sind 2016 inklusive Beitragsüberleitung und Beitragsrückgewähr insgesamt um 2.054.947 Euro auf 97.146.569 Euro (Vorjahr 95.091.621 Euro) gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2016 sowie die ge- stiegene Anzahl von Rentnerinnen und Rentnern zurückzuführen. Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2016 auf 36.563.700 Euro gegenüber 40.109.985 Euro im Jahr 2015 ver- ringert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass im Ergebnis 2015 außerordentliche Erträge im Bereich der Immobilien sowie Immobilienspezialfons durch den Verkauf von Objekten erzielt wurden. In 2016 sind auf Ebene der Kasse keine außerordentlichen Erträge durch die Veräuße- rung von Immobilien angefallen. Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: Im Mai 2016 wurde eine neue Assel-Liability-Management (ALM)- Studie als Grundlage für die weitere Kapitalanlagestrategie der Kasse erstellt. Dem weiter vorherrschenden Niedrig- zinsniveau wird hiermit Rechnung getragen. Im Ergebnis besteht ein Anpassungsbedarf für die Zielquoten einzelner Anlageklassen. Für den KÖZU-FundMaster wurde ein neues Kon- zept beschlossen. Die Kapitalmärkte hatten im Jahr 2016 erhebliche politische und wirtschaftliche Risiken zu bewältigen. Themen des Jahres waren beispielsweise die Veröffentlichung der Panama- Papers, das Atomabkommen mit dem Iran, der Sturz der brasilianischen Präsidentin, der sogenannte Militärputsch in der Türkei, die Entscheidung Großbritanniens für den Austritt aus der EU (BREXIT) sowie das italienische Verfassungsreferendum und die US-Wahlen, die im Ergebnis einen Kurswechsel gegenüber der Politik der bisherigen Regierungen er- warten lassen. Bedingt durch die hohe negative Marktschwankung zum Beginn des Jahres 2016 und den Umstrukturierungsprozess im Bereich der liquiden Kapitalanlagen war die Kasse im Jahr 2016 nur mit einem geringen Anteil in Aktien investiert. Der KÖZU- FundMaster konnte im Jahr 2016 eine Rendite von 2,74 % erwirtschaften. Dies ist der be- 2 sonders guten Entwicklung im Rentenbereich zu verdanken. Es wurde eine Ausschüttung in Höhe von 6 Millionen Euro vorgenommen, was einer GDV-Rendite von 2,55% entspricht. Die Qualität der Anleihen des Direktanlagebereiches wurde in den Bonitäten erhöht. Hier konnten im vergangen Jahr 50 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 4,5 Millionen Euro für die Freiwillige Versicherung investiert werden. Die Kasse konnte in den jüngsten Neuinvestments der Anlageklasse seit dem Jahresende 2016 eine leichte Renditeverbes- serung erzielen. Analog zu den Vorjahren ist es auch im Jahr 2016 zu einer weiteren Verteuerung bei der Anlageklasse Immobilien und in den Kernbereichen der Anlageklasse Infrastruktur gekom- men. Im Bereich der Immobilienspezialfonds wurde ein neuer Fonds, für Infrastrukturin- vestments wurden drei neue Fonds jeweils mit Schwerpunkt in Europa gezeichnet. Kapitalabrufe der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (18,4 Millionen Euro), Infrastruktur (6,2 Millionen Euro) und Private Debt (2,6 Millionen Eu- ro) haben im Wesentlichen plangemäß stattgefunden. Analog den Vorjahren trug die Anla- geklasse der Immobilien auch im Jahr 2016 spürbar zum Kapitalanlageergebnis bei. Hier wurde eine Rendite von 4,35% (GDV) erwirtschaftet. Die Anlageklasse der Infrastrukturinvestments hat eine Rendite von 5,47% auf das abgeru- fene Kapital erwirtschaftet. Über die sich noch vornehmlich im Aufbau befindliche Anlageklasse von Private Debt konn- te in 2016 noch keine Rendite erwirtschaftet werden. Die laufende Bruttoverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Ge- samtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2016 insgesamt 3,94 % nach GDV (Vorjahr 4,66 %). Die Nettorendite (diese berücksichtigt auch die Auf- wendungen sowie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 3,89 % (Vorjahr 4,64 %). Ohne die Ausschüttungen aus dem FundMaster hätte diese 3,25 % betragen. Für die Freiwillige Versicherung betrüge die ausgewiesene Nettorendite 2,90 %. Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) auch im Jahr 2016 nicht realisiert werden. Aufgrund von Minderaufwendungen und Mehrein- nahmen an anderer Stelle erfolgte der Aufbau der Kapitaldeckung jedoch weiterhin planmäßig. Es ist eine Steigerung der Bewertungsreserve von 74.595.529 Euro auf 82.295.039 Euro fest- zustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von 91.634.165 Euro (Vorjahr 83.792.080 Euro) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von 9.339.126 Euro (Vorjahr 9.196.550 Euro). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster be- trug 17.149.237 Euro, die der Direktanlagen 44.605.912 Euro, der Immobilienfonds 8.712.915 Euro, der Infrastrukturbeteiligungen 5.387.189 Euro sowie der Gebäude im Direktbe- stand 4.680.180 Euro. Aus den in 2015 neu aufgelegten Private Debt Fonds ergibt sich eine Bewertungsreserve von 1.759.603 Euro. Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent- sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber- schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilder- ten Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grundsätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorgenannten „Buy and Hold“ Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direktanlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaf- fungskosten bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- bezie- hungsweise Abgangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. 3 Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2016: Jahresabschluss Euro Wirtschaftsplan Euro Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen 74.828.279 70.334.100 Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotie- rung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 5.512.074 4.718.800 Jahresüberschuss vor Dotierung der versicherungs- technischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 80.340.353 75.052.900 Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2016 und 2015 folgt eine zusammengefasste Be- trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis 2016 Euro Ergebnis 2015 Euro Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 143.438.714 140.597.152 Erträge aus Kapitalanlagen 37.289.321 40.712.372 Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklusive Personal- und Sachkostenanteil) 725.621 602.387 Aufwendungen für Versicherungsfälle (inclusive Rück- stellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 97.169.610 95.102.637 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) 2.231.909 1.958.227 Ergebnis der nichtversicherungstechnischen Rechnung -260.542 -359.704 Jahresüberschuss vor Dotierung der versicherungs- technischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 80.340.353 83.286.569 Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2016 über den Werten des Wirtschafts- plans und unter dem Ergebnis des Vorjahres liegt. Im Gegensatz zu 2015 waren in 2016 keine außerordentlichen Erträge durch den Verkauf von Immobilien zu verbuchen. 3 Lage der Kasse Kapitalanlagen und Vermögen Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 73.632.318 Euro (8,16 %) auf 975.894.858 Euro an. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2016 betrugen 52.377.931 Euro. Das Gesamtvermögen der ZVK stieg um 80.533.958 Euro (8,34 %) auf 1.046.154.488 Euro. Im Berichtsjahr 2016 investierte der Abrechnungsverband der Pflicht- versicherung 5.656.234 Euro in den KÖZU-FundMaster, 17.243.937 Euro in Immobilienfonds, 2.310.370 Euro in Infrastrukturbeteiligungen sowie 2.444.780 Euro in die Anlageklasse Private Debt. Der Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung investierte im gleichen Zeitraum 343.712 Euro in den KÖZU-FundMaster, 147.470 Euro in Infrastrukturbeteiligungen und 128.673 Euro in Private Debt. Im Laufe des Jahres konnte der Abrechnungsverband der 4 Pflichtversicherung Direktanlagen zu einem Nennwert von 50 Millionen Euro, der Abrechnungs- verband der Freiwilligen Versicherung 4,5 Millionen Euro investieren. Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen bei der Pflichtversicherung 13.030.564 Euro, die der Freiwilligen Versicherung 1.949.868 Euro. Bestand Pflichtversicherung: In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentnerinnen und Rentner von 19.893 um 286 (Vorjahr 347) auf 20.179 Fälle gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiv Pflichtversicherten um 478 auf 38.281 gewachsen. Die Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 989 auf 38.247. Insgesamt ergibt sich damit ein Versi- chertenbestand von 76.528. 5 Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 52,71 (Vorjahr 52,17) Betriebsrentner. Hier machen sich bereits geringfügig die Auswirkungen der demografischen Faktoren bemerkbar. Bei den Mitgliedschaften haben sich keine Veränderungen ergeben. Es sind im Berichtsjahr keine Zu- und Abgänge im Bestand zu verzeichnen. Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.212 (Vorjahr 3.146) Verträge. Hierin sind 538 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. 6 Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: Zum Jahresende 2016 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 425 (Vorjahr 346) Rentenbe- rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. Die dabei zu leis- tenden Beträge sind steigend. Im Vergleich zum Vorjahr wurden ca. 24 % mehr Leistungen ausgezahlt. 7 Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt Euro Bruttogehälter Euro 31.12.2016 26,35 1.911.897 1.499.232 31.12.2015 25,37 1.580.934 1.171.512 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäftigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die antei- lige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK er- stattet. Der Beschäftigtenstand ist im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr geringfügig gestiegen. 4 Organisation des Risikomanagements Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement sind in der Kasse etabliert und werden laufend weiter entwickelt. Für das Risikomanagement soll im Jahr 2017 ein Risikohandbuch entwickelt werden. Auch sollen im Jahr 2017 die Notfallpläne der Kasse als Bestandteil des Gesamtrisikomanagements überarbeitet werden. Die Risikotragfähigkeit der Kasse für den jeweiligen Abrechnungsverband wird zum Jahresan- fang ermittelt und in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar entsprechend den Zielen der Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehenden Risikobudgets erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Das Risikobudget wird auf Jahressicht jeweils in der 1. Sitzung des Kassenausschusses eines Jahres freigegeben. Die Kapitalanlage wurde im Berichtsjahr 2016 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK durchgeführt. Die Neufassung der Richtlinie für die Vermögensanlage wurde am 22.11.2016 beschlossen. Diese wurde durch den mit der Internen Revision beauftragten externen Wirtschaftsprüfer BDO auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. 5 Risiken der künftigen Entwicklung Berichte des Verantwortlichen Aktuars Das letzte Finanzierungsgutachten des Verantwortlichen Aktuars datierte aus dem Jahr 2011. Mit einer Neuerstellung eines Finanzierungsgutachtens wurde im Herbst 2015 begonnen. Die Ergebnisse des Finanzierungsgutachtens wurden vom Verantwortlichen Aktuar in der 2.Sitzung des Kassenausschusses im Jahr 2016 am 23.05.2016 präsentiert. In seinen versicherungsmathematischen Betrachtungen hat der Verantwortliche Aktuar zur Fi- nanzierung der Pflichtversicherung den Datenbestand zum Stand 31.12.2014 zugrunde gelegt. Der Verantwortliche Aktuar stellt fest, dass unter der Voraussetzung des bisherigen Finanzie- rungskonzepts die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes als solide und gesichert beur- teilt werden kann. Alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen können mit dem derzeitigen Finanzierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauer- haft finanziert werden. Er empfiehlt, den Rechnungszins auf 3,25 % zu senken. Um die Risiken 8 aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, empfiehlt der Verant- wortliche Aktuar des Weiteren auch künftig einen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben und für den Zeitraum des kommenden Deckungsabschnittes bis einschließlich des Jahres 2021 die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag unverändert beizubehalten. Der Kas- senausschuss ZVK hat einen entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 26.09.2016 ge- troffen. Die Berichte des Verantwortlichen Aktuars weisen bereits länger darauf hin, dass die in der Pflichtversicherung bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungs- grundlagen zu geringe Sicherheitsspannen enthalten. Da der Rechnungszins in der Leistungs- phase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, sollte weiterhin die Deckungsrückstellung gestärkt werden Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Gewährung von Bonuspunkten stan- den wie bisher auch im Jahr 2016 nicht zur Verfügung. Darüber hinaus würde die Gewährung von Bonuspunkten den Aufbau der Kapitaldeckung konterkarieren. Bei weiterhin planmäßiger Entwicklung kann die Belastung für die Mitglieder ab dem Jahr 2030 voraussichtlich schrittweise reduziert werden. Der Rechnungszins 2. Ordnung ist aufgrund der bekannten Entwicklungen an den Kapitalmärk- ten bereits im Jahr 2012 von den tariflichen Grundlagen (im Durchschnitt 4,8 %, 3,25 % in der Anwartschaftsphase und 6,3 % in der Leistungsphase) auf 3,75 % reduziert worden. Aus Grün- den der Vergleichbarkeit innerhalb der AKA und mit den Vorjahren wird der Kapitaldeckungs- grad auf der Basis des Rechnungszinses der tariflichen Grundlagen weiterhin informatorisch ausgewiesen. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2016 war weiterhin positiv. Die Rechnungszinsen konnten erreicht werden. Die eingegangenen satzungsmäßigen Verpflichtungen (Garantieleistungen) sind nach den vorliegenden Kenntnissen daher weiterhin gesichert. Allerdings gibt der Verantwortliche Aktuar zu bedenken, dass vor dem Hintergrund des andauernden Niedrigzinsniveaus insbesondere bei dem Tarif 2002 Maßnahmen zur weite- ren Bedeckung der Verpflichtungen erforderlich werden könnten. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegen- überstehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risiken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzver- sorgungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den gegenläufigen Effekt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Aktuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulier- ten Mittel, die den tatsächlichen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Ange- messenheit der Kalkulationsgrundlage bilden. Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver- tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An- wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Bei den biometrischen Rech- nungsgrundlagen wird seit dem Jahr 2009 sukzessive über einen Zeitraum von 10 Jahren auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZVK) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor 9 Dr. Heubeck. Wie oben bereits dargestellt, wird mit den RTZVK ein ausreichender Sicherheits- puffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet. Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009 und Tarif 2012) werden diese Richttafeln angewandt. Unter Berücksichtigung dieser Änderung in der Biometrie ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als ausreichend anzu- sehen. Trotz der guten Ergebnisse ist es auch zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwick- lung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge, die Entwicklung der Biomet- rie und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rechnungsgrundlagen vorzunehmen. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spürbar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2016 bei 37,2 % (Rechnungszins 3,25 %). Für den Kapitaldeckungsgrad werden seit dem Jahr 2010 vom Verantwortlichen Aktuar jährlich Planwerte für einen Zeitraum von 10 Jahren entwickelt und dem Kassenausschuss vorgelegt, so dass ein Plan-Ist-Vergleich und eine bessere Be- obachtung der Entwicklung des Kapitaldeckungsgrades möglich ist. Im Jahr 2016 konnten die Planwerte erneut überschritten werden. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumindest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier insbesondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi- talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangrei- chen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2016 noch keine wesentlichen Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenom- mene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Re- duktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung erkennbar. Mit seinem Urteil vom November 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Tarifvertragspar- teien erstmalig aufgefordert die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften zu überarbeiten. Rentenfern ist grundsätzlich, wer am 31.12.2001 schon und am 01.01.2002 noch pflichtversi- chert war und das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet hatte. Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30.05.2011 verständigten sich die Tarifvertragspartei- en darauf, die bisherige Regelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften im Grund- satz beizubehalten. Die Berechnung wurde jedoch durch eine Vergleichsberechnung ergänzt, um eine Nachbesserung der rentenfernen Startgutschriften bei Versicherten mit langen Ausbil- dungszeiten, den so genannten „Späteinsteigern“, zu erreichen. Die Kasse hatte die Neurege- lung mit der 10. Änderungssatzung vom 26.01.2012 umgesetzt. Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 09.03.2016 entschieden, dass die Regelung zu den Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach dem Vergleichsmodell unwirksam ist. 10 Die Auswirkungen der Urteile des BGH lassen sich zurzeit noch nicht abschätzen. Die Tarifver- tragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 08.06.2017 auf die Eckpunkte für eine Neuregelung der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verständigt. Insgesamt werden sich dadurch für einen großen Teil der im Jahr 2001 rentenfernen Beschäftigten Nachbesse- rungen bei ihren Startgutschriften ergeben. Eine satzungsrechtliche Umsetzung und anschlie- ßende Neuberechnung der betroffenen rentenfernen Startgutschriften wird zeitnah nach Um- setzung der Neuregelung durch einen entsprechenden Änderungstarifvertrag erfolgen. Von ei- ner Mehrbelastung in der Deckungsrückstellung ist auszugehen. Die Auswirkungen lassen sich noch nicht einschätzen, hierdurch dürften sich jedoch keine größeren Risiken ergeben. Die Regelungen zur Berechnung der rentennahen Startgutschriften sind mit dem Urteil des BGH vom 24.09.2008 wirksam. Des Weiteren wird sich auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug erst allmählich spürbar auf die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenhöhe auswirken. Die Höhe der durch- schnittlich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung, - bezogen auf die Altersrenten - ist gering- fügig von 439,42 Euro auf 438,56 Euro gesunken. Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis- tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft ge- treten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorübergehende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die wirt- schaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente ist aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es ist jedoch spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Alters- versorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente gelten- den Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Tarifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit nicht absehbar. Beitragsentwicklung Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstel- lung vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weniger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Aufgrund der verein- barten Änderungen im TVöD sind die Umlagen und Zusatzbeiträge weiter gestiegen. Für die Entwicklung der Beiträge werden auch die weiteren Vereinbarungen der Tarifpartner wesentli- che Auswirkungen haben. Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2016 in der Summe kein Personalabbau festzustellen. Die Anfang des Jahres 2016 erneut durchgeführte schriftliche Befragung der Mitglieder hat bestä- tigt, dass für den Zeitraum von 2016 bis 2020 von der weit überwiegenden Anzahl der Mit- gliedsunternehmen keine signifikanten Veränderungen im Versichertenbestand erwartet wer- den. Die Ergebnisse der Umfragen aus dem Jahr 2011 und Anfang 2016 haben sich damit im Berichtsjahr bestätigt. Einziges Mitglied mit einem spürbaren Personalabbau ist weiterhin die Sparkasse KölnBonn. Auch hier bewegen sich die Daten bisher aber im Rahmen der bekannten Planungen. Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, haben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Eine Ausgleichsverpflich- tung hat sich auch im Jahr 2016 nicht ergeben. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der Partiellen Mitglied- schaften der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich grundsätzlich bewährt. Die 11 Sparkasse KölnBonn führt seit Ende 2016 eine Reintegration der S-Rhein-Estate (SRE) in die Kernorganisation durch. In diesem Zusammenhang hätte es aufgrund der divergierenden Zu- gangsjahre zu einer ungleichen Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Zuordnung zur ZVK und der RZVK kommen können. Da sich das vereinbarte Verhältnis der Anzahl der Versicherten wiederum deutlich zugunsten der ZVK entwickelt hat, wurde es der Sparkasse KölnBonn auf Ihren Wunsch hin im Sinne einer Ausnahmeregelung gestattet, die von der SRE integrierten Personen ausschließlich bei der RZVK anzumelden. Die Wahrschein- lichkeit, dass ein (für die ZVK nachteiliges) Korrekturjahr notwendig wird, sollte sich hierdurch deutlich reduzieren. Finanzielle Vor- und Nachteile aus der trilateralen Vereinbarung sind für die Kasse bisher nicht festzustellen. Des Weiteren ist die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien bei- spielsweise bei der Beendigung der ZVK-Mitgliedschaft oder einem Übergang von Unterneh- mens- beziehungsweise Aufgabenbereichen auf Nicht-ZVK-Mitglieder hinsichtlich der Beitrags- entwicklung zu beachten. Die ZVK der Stadt Köln hat mit der 12. Änderung vom 13.11.2013 sowie der 13. Änderung der Satzung der ZVK der Stadt Köln vom 07.12.2015 Anpassungen der Ausgleichsregularien vor- genommen. Mit der Änderung wurde ein Amortisations- und Erstattungsmodell hinsichtlich der Zahlung von Ausgleichsbeträgen in das ZVK-Satzungsrecht aufgenommen. Eine vergleichbare Neuregelung in der VBL-Satzung war Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat mit seinem Urteil IV 2R 172/15 vom 07.09.2016 entschieden, dass auch die Neuregelung in der VBL-Satzung unwirksam ist. Allerdings hat der BGH die Grundlagen eines reinen Erstattungsmodells als rechtlich unbedenklich eingestuft. Aktuell ist eine entsprechende Überarbeitung der Satzungsregularien in Vorbereitung. Kapitalanlagerisiken Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapital- anlagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzinsphase), das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschüttungsbestandteile, das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwicklungen, das Risiko von negativen Währungsschwankungen, das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerhafter Illiquidität das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und das Risiko der Wiederanlage. Im Jahr 2016 wurde im Mai eine neue ALM-Studie erstellt. Im November wurde darüber hinaus hierauf angepasst eine Neufassung der Richtlinie für die Vermögensanlage beschlossen. Mit der ALM-Studie wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener Anlage- klassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungszins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das aktuell weiter vorherrschende Niedrig- zinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festver- zinslichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erwirtschaftet werden. Die Kasse ist da- her wie in den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit höheren Risiken zu investieren. Positiv zu erwähnen ist, dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen er- griffen hat, um sukzessive in andere Anlageklassen hinein zu wachsen. Für die illiquiden Anla- geklassen konnten daher noch Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese wei- sen mittlerweile einen moderaten Risikopuffer aus. Bei Neuinvestments im illiquiden Bereich 12 wird dies analog zum Jahr 2015 zunehmend schwieriger und auch die Risikopuffer für Invest- ments mit moderaten Risiken reduzieren sich zunehmend. Die Gesamtliquidität der Kasse wird fortlaufend geplant und überwacht. Bereits im Januar 2016 wurde das für den Aktienbereich mit dem Asset Manager vereinbarte Risikobudget fast erreicht. Hierdurch bedingt erfolgte in diesem Mandat eine Desinvestition der Aktien. Aufgrund der laufenden Krisenberichterstattungen im Jahr 2016, die Neuberechnung der ALM-Studie und auch die hieraus resultierenden Umstruktu- rierungsmaßnahmen für den KÖZU-FundMaster wurde bislang kein neues Investment in die Ak- tienmärkte getätigt. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird durch umfangreiche interne und externe Maßnahmen durch die Asset Manager und das Kapitalanlagencontrolling über- wacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getra- gen. Die überwiegenden Investitionen im Rentenbereich des KÖZU-FundMaster dürfen grund- sätzlich nicht schlechter als im Investmentgrade geratet sein. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds, Infrastrukturfonds sowie neu auch Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanforderung bei Abschluss der Verträge begegnet. Dem Risiko der Wiederanlage kann sich die Kasse in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld nicht entziehen. Seit dem Jahr 2009 sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden, um die Fälligkeiten der Kapitalanlagen laufzeitenkongruent zu verteilen und Klumpenrisiken zu vermei- den. Darüber hinaus werden, wie oben bereits dargestellt, zunehmend alternative Anlageklas- sen erschlossen, um die Breite an gesetzlich zulässigen und investierbaren Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Risiko-/Renditeausprägungen auszunutzen. Diese Strategie stößt zuneh- mend an Grenzen und wird auch in den Folgejahren eine Herausforderung für die Kasse sein. Sonstige Risiken Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jeder- zeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Sicherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Über die Beschaffung einer Wertpapierdatenbank wurde weiterhin noch nicht abschließend ent- schieden. Derzeit werden die Abbildung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich durch die Master-KVG und den Vermögensverwalter für die Di- rektanlagen zuverlässig gewährleistet. Die Vorhaben auf der EU-Ebene, die Solvabilitätsanfor- derungen mittels einer Novellierung der Pensionsfondsrichtlinie (IORP-Richtlinie) auf die be- triebliche Altersversorgung zu übertragen, haben sich auch im Jahr 2016 nicht konkretisiert. Be- reits umgesetzt sind die bekannten Anforderungen aus der 1. und 2. Säule von Solvency II (Ri- sikomanagement und Informationspflichten). Eine Umsetzung der IORP-Richtlinie in nationales Recht ist bis 2019 vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob hieraus finanzielle Anforderungen re- sultieren. Die Kasse wird die Entwicklung auch unter Rückgriff auf den Verband, die Arbeitsge- meinschaft kommunaler und kirchlicher Zusatzversorgungskassen (AKA), weiter verfolgen. 6 Künftige Entwicklung Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten zwei Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträgen, Leistungen, Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und ins- besondere von dem Ergebnis aus Kapitalanlagen geprägt. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK weiter fortsetzen wird und insbesondere die Beitragseinzahlungen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichblei- benden oder leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwal- tungskosten deutlich übersteigen werden. 13 Besondere Risiken und Chancen für das Ergebnis der ZVK in den nächsten Jahren ergeben sich darüber hinaus vor allem aus dem Ergebnis der Kapitalanlagen. Diesem Risiko wurde be- reits mit der Senkung des Rechnungszinses auf 3,25% begegnet. Es bleibt eng zu beobachten, ob dieser bei einer anhaltenden Niedrigzinsphase erreicht werden kann. Unabhängig hiervon geht die Geschäftsführung davon aus, auch in den kommenden Jahren stabile Jahresüber- schüsse erzielen zu können. Köln, den 05.09.2017 Thomas Blaeser Stefanie Grünert Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Anlage 1 Anhang 2016
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Anhang zum Jahresabschluss 2016 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Ei- genbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die am KÖZU-FundMaster und den Immobilienfonds sowie der Infrastrukturbeteiligungen gehal- tenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Basis des von der jeweiligen Gesellschaft festge- stellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. Dezember 2016 ermittelt. Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- ten. Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer- tet. Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge- gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen. 1 In der Pflichtversicherung erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2010 die Umstellung auf neue biometri- sche Rechnungsgrundlagen. Der Übergang erfolgt dabei in 10 Jahresschritten. Diese biometri- schen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und all ihrer Kooperationspartner abgeleitet. Zum 31.12.2016 sind be- reits sieben Schritte erfolgt. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- ten berechnet. Zur Berechnung wurde der Garantiezins von 2,25 % verwendet. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. 2 3 Angaben zur Bilanz Aktiva A. Immaterielle Vermögensgegenstände A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Hier war bisher der anteilige Wert der Nutzungsrechte an der Versorgungssoftware NVS-Futura sowie der Wert sonstiger Softwarelizenzen ausgewiesen. Die Nutzungs- rechte sind mit dem 31.12.2016 vollständig abgeschrieben. B. Kapitalanlagen B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Diese Kapitalanlage beinhaltet mit 49.820,26 Euro das Verwaltungsgebäude Jakor- denstraße. Für die Immobilie Jakordenstraße liegt ein Wertgutachten eines vom TÜV Rheinland zertifizierten Sachverständigen für Bewertungen von Häusern und Grundstücken mit Stand März 2017 vor. Für das Verwaltungsgebäude wurden planmäßige Abschreibungen von 5.638,79 Euro vorgenommen. B.II. Sonstige Kapitalanlagen B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere KÖZU-FundMaster Fondspreis 30.12. 87,81 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 2.738.363 166.402 2.904.765 Marktwert/Euro 240.458.491,67 14.611.931,99 255.070.423,66 Buchwert/Euro 223.528.555,35 14.392.630,48 237.921.185,83 Differenz/Euro 16.929.936,32 219.301,51 17.149.237,83 Ausschüttung/Euro 5.656.284,76 343.715,24 6.000.000,00 Immobilienfonds: Warburg-HIH KOOP Fonds Fondspreis 30.12. 101,94 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 531.429 32.238 563.667 Marktwert/Euro 54.173.872,26 3.286.341,72 57.460.213,98 Buchwert/Euro 53.858.203,88 3.287.721,96 57.145.925,84 Differenz/Euro 315.668,38 -1.380,24 314.288,14 Ausschüttung/Euro 2.234.668,50 145.882,80 2.380.551,30 3 Warburg-HIH Deutschland TOP 5 Fonds Fondspreis 30.12. 133,54 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 235.415 8.720 244.135 Marktwert/Euro 31.437.319,10 1.164.468,80 32.601.787,90 Buchwert/Euro 28.939.355,36 1.077.731,45 30.017.086,81 Differenz/Euro 2.497.963,74 86.737,35 2.584.701,09 Ausschüttung/Euro 444.934,35 16.480,80 461.415,15 Aachener Grund-Invest-Fonds Fondspreis 30.12. 120,26 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 33.302 7.392 40.694 Marktwert/Euro 4.004.898,52 888.961,92 4.893.860,44 Buchwert/Euro 4.027.528,73 889.402,67 4.916.931,40 Differenz/Euro -22.630,21 -440,75 -23.070,96 Ausschüttung/Euro 203.235,42 33.098,68 236.334,10 BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II Fondspreis 30.12. 120,72 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 155.068 8.162 163.230 Marktwert/Euro 18.719.808,96 985.316,64 19.705.125,60 Buchwert/Euro 17.042.004,56 896.995,81 17.939.000,37 Differenz/Euro 1.677.804,40 88.320,83 1.766.125,23 Ausschüttung/Euro 1.194.023,60 62.847,40 1.256.871,00 UI Real Estate 4 (Hofstatt) Fondspreis 30.12. 99,83 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 193.638,32 10.225,00 203.863,32 Marktwert/Euro 19.330.913,49 1.020.761,75 20.351.675,24 Buchwert/Euro 18.997.331,18 1.000.005,00 19.997.336,18 Differenz/Euro 333.582,31 20.756,75 354.339,06 Ausschüttung/Euro 1.107.611,19 58.487,00 1.166.098,19 4 CBRE Fondspreis 30.12. 1,2595 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 20.016.028,82 872.408,29 20.888.437,11 Marktwert/Euro 25.210.188,30 1.098.798,24 26.308.986,54 Buchwert/Euro 24.019.326,46 1.006.348,72 25.025.675,18 Differenz/Euro 1.190.861,84 92.449,52 1.283.311,36 Ausschüttung/Euro 841.887,27 36.694,09 878.581,36 Aberdeen Fondspreis 30.12. 52,70 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 653.065 18.854 671.919 Marktwert/Euro 34.417.507,60 993.634,15 35.411.141,75 Buchwert/Euro 34.576.945,77 1.000.016,16 35.576.961,93 Differenz/Euro -159.438,17 -6.382,01 -165.820,18 Ausschüttung/Euro 1.211.370,27 34.972,28 1.246.342,55 Cordea Savills Fondspreis 30.12. 1.203,47 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 17.390,940 913,784 18.304,724 Marktwert/Euro 20.929.474,56 1.099.711,63 22.029.186,19 Buchwert/Euro 19.000.000,00 1.000.000,00 20.000.000,00 Differenz/Euro 1.929.474,56 99.711,63 2.029.186,19 Ausschüttung/Euro 998.239,96 52.451,20 1.050.691,16 Invesco IREEF Fondspreis 30.12. 114,556 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 213.930,4368 8.913,7682 222.844,2050 Marktwert/Euro 24.507.015,12 1.021.125,63 25.528.140,75 Buchwert/Euro 24.000.000,00 1.000.000,00 25.000.000,00 Differenz/Euro 507.015,12 21.125,63 528.140,75 Ausschüttung/Euro 854.652,10 35.610,49 890.262,59 5 Art Invest Fondspreis 30.12. 101,35 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 25.900,00 5.000,00 30.900,00 Marktwert/Euro 2.624.965,00 506.750,00 3.131.715,00 Buchwert/Euro 2.590.000,00 500.000,00 3.090.000,00 Differenz/Euro 34.965,00 6.750,00 41.715,00 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 Infrastrukturbeteiligungen: Axa Infrastructure Fund III SCA SICAR Fondspreis 30.12. 11,80 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 1.416.512,32 90.415,68 1.506.928,00 Marktwert/Euro 16.714.590,26 1.066.888,74 17.781.479,00 Buchwert/Euro 14.165.123,20 904.156,80 15.069.280,00 Differenz/Euro 2.549.467,06 162.731,94 2.712.199,00 Ausschüttung/Euro 1.176.604,89 75.102,44 1.251.707,33 First State EDIF Fondspreis 30.12. 1,1367Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 18.751.200 1.196.886 19.948.086 Marktwert/Euro 21.314.489,04 1.360.500,32 22.674.989,36 Buchwert/Euro 18.799.998,25 1.200.000,76 19.999.999,01 Differenz/Euro 2.514.490,79 160.499,56 2.674.990,35 Ausschüttung/Euro 1.082.628,12 69.103,96 1.151.732,08 Private Debt HSBC Basket Fondspreis 30.12. 199,159 Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 57.000 3.000 60.000 Marktwert/Euro 11.352.052,46 597.476,45 11.949.528,91 Buchwert/Euro 11.210.000,00 590.000,00 11.800.000,00 Differenz/Euro 142.052,46 7.476,45 149.528,91 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 6 Alcentra Fondspreis 30.12. 1,3187Euro Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung ZVK gesamt Anteile/Stück 4.799.797,10 252.620,90 5.052.418,00 Marktwert/Euro 6.329.367,09 333.124,58 6.662.491,67 Buchwert/Euro 4.799.797,10 252.620,90 5.052.418,00 Differenz/Euro 1.529.569,99 80.503,68 1.610.073,67 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 Buchwerte der Fonds gesamt: Euro KÖZU-FundMaster 237.921.185,83 Immobilienfonds 238.708.917,71 Infrastrukturbeteiligungen 35.069.279,01 Private Debt 16.852.418,00 Summe 528.551.800,55 B.II.2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen 27.775.547,62 Euro Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. B.II.3. Sonstige Ausleihungen B.II.3.a Namensschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen 107.500.000,00 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 25.500.000,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 20.900.000,00 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 31.000.000,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 18.588.386,31 Euro Summe 203.488.386,31 Euro B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen Schuldscheinforderungen 193.659.303,57 Euro Darlehen an Mitglieder - Darlehen an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 0,00 Euro - Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro Summe 210.029.303,57 Euro 7 B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung. Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen Kapitalanlagen 2016 Buchwert Euro Zeitwert Euro Bewertungs- reserve Euro I. Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken a) Verwaltungsgebäude 49.820,26 4.730.000,00 4.680.179,74 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) KÖZU-FundMaster 237.921.185,83 255.070.423,66 17.149.237,83 b) Immobilienspezialfonds 238.708.917,71 247.421.833,39 8.712.915,68 c) Infrastrukturbeteiligungen 35.069.279,01 40.456.468,36 5.387.189,35 d) Private Debt 16.852.418,00 18.612.020,58 1.759.602,58 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 27.775.547,62 31.293.185,00 3.517.637,38 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschrei- bungen aa) Namensschuldverschrei- bungen 107.500.000,00 119.525.896,19 12.025.896,19 ab) Öffentliche Namenspfand- briefe 25.500.000,00 31.880.113,95 6.380.113,95 ac) Namensschuldverschrei- bungen von Mitgliedern 20.900.000,00 22.910.308,41 2.010.308,41 ad) Hypothekennamenspfand- briefe 31.000.000,00 34.140.307,10 3.140.307,10 ae) ABS-Namensschuldver- schreibungen 18.588.386,31 18.588.386,31 0,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen ba) Schuldscheindarlehen 193.659.303,57 211.190.953,93 17.531.650,36 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00 0,00 4. Einlagen bei Kreditinstituten 6.000.000,00 6.000.000,00 0,00 Summe 975.894.858,31 1.058.189.896,88 82.295.038,57 8 Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auf 922.713.343,89 Euro, die der Zeitwerte auf 1.001.203.054,11 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 78.489.710,22 Euro. Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung auf 53.181.514,42 Euro, die der Zeitwerte auf 56.986.842,77 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 3.805.328,35 Euro. C. Forderungen C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: C.I.1. Versicherungsnehmer Hier sind Forderungen in Höhe von 39.942,36 Euro aus überzahlten Rentenleistungen der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicherten in Höhe von 200,00 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen sind. C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2016 sowie sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 69.353,73 Euro, die am Bi- lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Ebenso sind hier Beitragsforderungen ge- gen die Arbeitgeber der Pflichtversicherten mit individuell vereinbarten Zusatzleistun- gen in Höhe von 6.922,03 Euro enthalten, die zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen waren. 9 C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung in Höhe von 573.984,37 Euro. Sie wurden im Januar 2017 voll- ständig beglichen. C.II. Sonstige Forderungen Hier handelt es sich unter anderem um Zinsen aus einem Darlehen in Höhe von 208.717,50 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen sind sowie um Forderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kasse aus als Darlehen gewährten Gehalts- be- ziehungsweise Besoldungsvorschüssen in Höhe von 300,00 Euro. D. Sonstige Vermögensgegenstände D.I. Sachanlagen und Vorräte Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- schaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand 43.993,72 Euro Zugang 11.859,84 Euro Planmäßige Abschreibungen/Abgänge -21.957,37 Euro Summe 33.896,19 Euro D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Es handelt sich um den Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) sowie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2016. D.III. Andere Vermögensgegenstände Es handelt sich um die Rentenzahlung für den Monat Januar 2017, die bereits im De- zember 2016 fällig war und an die Rentenempfänger ausgezahlt wurden. E. Rechnungsabgrenzungsposten E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten Abgegrenzte Zinsen aus Darlehen und Wertpapieren 10.066.444,01 Euro E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.184,55 Euro Passiva A. Eigenkapital A.I. Jahresüberschuss Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- rungstechnischen Rückstellungen gebucht. 10 A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der ZVK Satzung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 2.695.251,96 Euro. Für das Jahr 2016 wurde durch den Verantwortlichen eine Zufüh- rung in Höhe von 262.479,70 Euro errechnet. B. Versicherungstechnische Rückstellungen B.I. Deckungsrückstellung Pflichtversicherung - Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 570.940.049,87 Euro. Nach der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars wurden 35.458.729,82 Euro für das Jahr 2016 zugeführt. - Rückstellung für Leistungsverbesserung gemäß § 58 Absatz 1 Satz 2 der ZVK- Satzung Die Rückstellung für Leistungsverbesserung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 Absatz 1 Satz 2 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapi- talgedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Gewährung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassen- ausschuss beschlossen. Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. - Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- wiesen. Das Vermögen beträgt 411.619.498,60 Euro. Dieses teilt sich auf in 354,3 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 57,3 Mio. Euro der kol- lektiven Kapitalstärkung. Freiwillige Versicherung - Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt Köln für die freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem technischen Ge- schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhängi- ge Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Basis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen ermit- telt. Die Deckungsrückstellung beträgt 53.905.039,25 Euro. Für das Jahr 2016 wurden nach Berechnung des Verantwortlichen Aktuars 5.249.594,00 Euro zugeführt. 11 B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- trag in Höhe von 105.228,67 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 15.468,88 Euro ausgewiesen. C. Andere Rückstellungen C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamtinnen und Be- amten der Stadt Köln in Höhe von 3.826.011,00 Euro (Vorjahr 3.536.843,00 Euro). Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versiche- rungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfah- ren. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Beamte mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsver- pflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998. C.II. Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2016 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Endstand 31.12.2016 Euro Euro Euro Euro Euro Urlaubsansprüche der Mitarbeiter (-innen) 69.703,49 69.703,49 0,00 87.589,09 87.589,09 Leistungsorientier- te Bezahlung 25.200,00 25.200,00 0,00 0,00 0,00 Beihilferückstel- lung 778.215,00 0,00 1.375,00 67.810,00 844.650,00 Rückstellung für Altersteilzeit 90.814,00 54.800,00 0,00 0,00 36.014,00 Rückstellung Auf- bewahrung Ge- schäftsunterlagen 19.800,00 1.800,00 0,00 1.800,00 19.800,00 Kosten Versiche- rungsmathema- tik/Aktuar 19.040,00 19.040,00 0,00 19.040,00 19.040,00 Interne Jahresab- schlusskosten 19.000,00 19.000,00 0,00 21.000,00 21.000,00 Externe Jahresab- schluss- und Prüf- kosten 23.140,00 22.220,50 0,00 22.220,50 23.140,00 Druck des Ge- schäftsberichtes 6.600,00 1.981,35 618,65 2.800,00 6.800,00 Rückstellung für Sonstiges 26.219,87 21.333,33 0,00 60.953,33 65.839,87 Summe 1.077.732,36 235.078,67 1.993,65 283.212,92 1.123.872,96 12 Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht. Für einige betriebliche Aufwendungen, die noch das Jahr 2016 betreffen, wurde eine Rückstellung „Sonstiges“ gebildet, da die entsprechenden Kostenabrechnungen der Dienstleister zum Jahresabschluss noch nicht vorlagen. D. Andere Verbindlichkeiten D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge- genüber D.I.1. Versicherungsnehmern Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontenangaben des Versicherungsnehmers nicht ausgezahlt werden konnten und um Erstattungen von zu viel gezahlten Beiträgen. D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Es handelt sich um Rückzahlungsansprüche der Mitglieder. Sämtliche Verbindlichkei- ten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2017 erfüllt. D.III. Sonstige Verbindlichkeiten Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- tersvermögensgesetz. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2017 erfüllt. E. Rechnungsabgrenzungsposten Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein- gegangen sind. 13 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Pflichtversicherung Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 87.694.264,12 Euro sind gegenüber dem Vor- jahr um 1.184.576,56 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2016 48.256.204,84 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 1.840.375,10 Euro gestie- gen. In 2016 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entsprechen- de Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 3.071.584,66 Euro für 481 (Vorjahr 508) Fälle an die ZVK übergeleitet. Hierin enthalten ist ein Betrag von 350.987,61 Euro, der im Rahmen einer in 2003 erfolgten Ausgleichszahlung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zurückgerechnet und erstattet wurde. Weiterhin sind in diesem Posten Einnahmen zur Abwendung der Rentenkürzung we- gen eines Versorgungsausgleiches in Höhe von 70.749,30 Euro (14 Fälle) enthalten. Freiwillige Versicherung Hier sind die für das Jahr 2016 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung in Höhe von 4.112.446,24 Euro ausgewiesen. Diese sanken gegenüber dem Vorjahr um 47.292,48 Euro (1,14 %). In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2016 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (219.449,37 Euro). Diese werden wie die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der Punktetabelle bewertet. Außerdem enthält dieser Posten die Gegenwertzahlung für eine Vertragsübertragun- gen von anderen Altersvorsorgeanbietern in Höhe von 14.014,95 Euro (Vorjahr eben- falls 1 Fall). 14 I.2. Erträge aus Kapitalanlagen I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Der Betrag in Höhe von 387.739,95 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße. Im Geschäftsjahr 2016 wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes eine kalkulatorische Miete in Höhe von 104.413,01 Euro gebucht. Diese kalkulatorische Miete wird durch einen entspre- chenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung kompensiert. I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: Darlehen an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 30.066,54 Euro Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 1.142.820,00 Euro Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 6.000.000,00 Euro Immobilienfonds 9.567.147,40 Euro Infrastrukturbeteiligungen 2.403.439,41 Euro Namensschuldverschreibungen 3.642.009,42 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 1.113.274,44 Euro Schuldscheindarlehen 9.114.949,72 Euro Inhaberschuldverschreibungen 967.001,92 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 681.950,00 Euro Termin- und Festgeldzinsen 228.140,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 972.636,03 Euro Auflösung Agien -130.563,71 Euro Reduzierung Disagio 7.552,47 Euro Summe 36.575.293,64 Euro 15 I.2.c Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr aufgrund der Verein- nahmung von Zahlungen auf die Schuldscheinforderungen im Rahmen des Insolvenz- verfahrens der ehemaligen Lehman Brothers Holdings Inc.; USA. I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Es wurden im Jahr 2016 keine Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen erzielt. I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle Pflichtversicherung Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 92.855.834,80 Euro und sind ge- genüber dem Vorjahr um 1,61 % (Vorjahr + 2,62 %) gestiegen. Maßgeblich für diese Steigerung sind im Wesentlichen die zum 01.07.2016 vorgenommene Dynamisierung der Betriebsrenten sowie die Zunahme bei der Anzahl der Betriebsrentenempfängerin- nen und Betriebsrentenempfänger. In 41 Fällen (Vorjahr 46) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK- Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 108.965,29 Euro. In 50 Fällen (Vorjahr 46) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (10.643,22 Euro). In 585 Fällen (Vorjahr 566) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie- dene Rentenversicherungsträger überwiesen (490.224,28 Euro). In 284 Fällen (Vorjahr 348) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- wertausgleich durchgeführt (3.068.343,59 Euro). Freiwillige Versicherung Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2016 eingetretenen Versicherungsfälle in der Freiwilligen Versicherung betrugen 522.023,20 Euro (Vorjahr 397.402,69 Euro). Es wurden 32.924,36 Euro für Beitragsabfindungen an 6 (Vorjahr 7) Versicherungs- nehmerinnen und Versicherungsnehmer nach Vertragskündigung gezahlt. In 2016 er- folgte eine Abgabe von Altersvorsorgevermögen an einen anderen Anbieter (1.209,80 Euro). In 2 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- samt 2.464,75 Euro aufgewendet. In 3 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (219,81 Euro). Rückzahlungen von Zu- lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver- sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 29.819,95 Euro. I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde in der Pflichtversicherung um 21.566,68 Euro, in der Freiwilligen Versicherung um 1.474,99 Euro erhöht. 16 I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in der Pflichtversicherung um 74.828.279,25 Euro, in der Freiwilligen Versicherung um 5.249.594,00 Euro erhöht. I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Besoldung der Beamten 563.983,07 Euro Vergütung an Beschäftigte 415.585,40 Euro Sonstiger Personalaufwand 531,25 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 80.516,95 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 86.297,89 Euro Beihilfen an Beamte 61.397,22 Euro Beihilfen an Beschäftigte 205,70 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 1.720,80 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 38.957,38 Euro Aufwand für EDV 262.150,23 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 45.227,96 Euro Telefon- und Postgebühren 21.310,29 Euro Bürobedarf 9.047,93 Euro Sonstige Abschreibungen 62.012,09 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 123.958,36 Euro Sonstige Aufwendungen 9.612,00 Euro Summe 1.782.514,52 Euro - Personalkosten In den Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2016 nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub, für Pensionsverpflichtungen sowie für Altersteilzeit berücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen werden von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. - Aufwand für EDV Der Posten beinhaltet mit 235.311,10 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- zung des dortigen Rechenzentrums sowie die anteiligen Kosten für Betrieb, Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen und die Nutzung der vom Re- chenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen. - Vergütung für bezogene Dienstleistungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten an Verwaltungskosten-, Betriebskosten- und Fallkostenerstattungen - Sonstige Abschreibungen Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. - Sonstiger Verwaltungsaufwand Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- toführungsgebühren, Druckaufträge etc. 17 - Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). I.5.b Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. Besoldung der Beamten 167.192,58 Euro Vergütung an Beschäftigte 123.200,15 Euro Sonstiger Personalaufwand 157,49 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 23.869,22 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 25.582,98 Euro Beihilfen an Beamte 18.201,18 Euro Beihilfen an Beschäftigte 60,98 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 510,13 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 11.548,90 Euro Aufwand für EDV 7.805,80 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 13.153,95 Euro Telefon- und Postgebühren 6.197,81 Euro Bürobedarf 2.631,47 Euro Sonstige Abschreibungen 18.035,39 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 28.450,64 Euro Sonstige Aufwendungen 2.795,52 Euro Summe 449.394,19 Euro I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- lagen aufgeteilt: Besoldung der Beamten 132.001,74 Euro Vergütung an Beschäftigte 97.268,87 Euro Sonstiger Personalaufwand 124,34 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 18.845,21 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 20.198,25 Euro Beihilfen an Beamte 14.370,18 Euro Beihilfen an Beschäftigte 48,14 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 402,76 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 9.118,08 Euro Aufwand für EDV 3.849,44 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 6.486,88 Euro Telefon- und Postgebühren 3.056,46 Euro Bürobedarf 1.297,71 Euro Sonstige Abschreibungen 8.894,16 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 14.030,45 Euro 18 Aufwendungen Verwaltung der Kapitalanlagen 387.860,28 Euro Sonstige Aufwendungen 1.378,61 Euro Summe 719.231,56 Euro Der Betrag in Höhe von 387.860,28 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (203.771,49 Euro), für die Verwaltung der Direktanlagen (28.560,00 Euro), für den Betrieb der Immobilie inklusive Nebenkosten und Bauunterhaltungskosten (85.357,43 Euro) sowie Zeichnungskosten für einen Infrastrukturfonds (70.000,00 Euro). I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen Es handelt sich um die planmäßige Abschreibung auf die Immobilie Jakorden- straße 18-20 in Höhe von 5.638,79 Euro. I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen Im Jahr 2016 sind Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 750,64 Euro entstanden. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Das versicherungstechnische Ergebnis nach der Dotierung der Rückstellungen weist einen Gewinn in Höhe von 523.020,99 Euro aus. 19 II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II.1. Sonstige Erträge Verwaltungskostenerstattung 3.188,47 Euro Sonstige Zinsen Pflichtversicherung 0,08 Euro Sonstige betriebliche Erträge 2.088,56 Euro Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 618,65 Euro Periodenfremde Erträge 1.671,95 Euro Summe 7.567,71 Euro II.2. Sonstige Aufwendungen Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 176.842,15 Euro Zinsaufwendungen Rückstellungen ATZ 4.540,70 Euro Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 38.910,75 Euro Gutachter – und Beratungskosten allgemein 20.420,40 Euro Kosten Jahresabschluss 24.325,50 Euro Kosten AKA-Tagungen 25,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 3.044,50 Euro Summe 268.109,00 Euro II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 262.479,70 Euro aus. II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Jahr 2016 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. II.5. Sonstige Steuern Sonstige Steuern sind im Jahr 2016 nicht angefallen. II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Der Jahresüberschuss beträgt 262.479,70 Euro. II.8. Einstellung in die Verlustrücklage Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 262.479,70 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen. 20 5 Mitglieder der Organe der ZVK I. Kassenausschuss Mitglieder des Kassenausschuss Stadtdirektor Guido Kahlen Leiter der Kasse und Vorsitzender des Kas- senausschusses bis 30.11.2016 Rolf Brief Sparkasse KölnBonn Stellvertretender Kassenleiter und Stellvertre- tender Vorsitzender des Kassenausschusses, vom 01.12.2016 bis 31.12.2016 Leiter der Kasse Mitgliedervertretung Stellvertretung Helmut Blömeke Stadt Köln Bernd Rosenberger Stadt Köln Christiane Weigand Sparkasse KölnBonn NN Rainer Plaßmann Stadtwerke Karl-Heinz Böhle RheinEnergie AG Wolfgang Hüsken Kliniken der Stadt Köln gGmbH Dr. Bernhard Steinmetz Flughafen Köln/Bonn GmbH Versichertenvertretung Stellvertretung Jörg Dicken Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Wolfgang Heimes Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Rolf Brief Vorsitzender Personalrat Sparkasse KölnBonn Marco Steinborn Betriebsrat Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG Valentin Pilz Betriebsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Marion Krohn-Muheibesch Betriebsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Gerhard Vollmer Betriebsrat RheinEnergie AG Peter Sterzl Betriebsratsvorsitzender Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Gastsitze Beatrix Schmitz Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG Thomas Philippi (bis 31.07.2016) SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Kai Kanscheit (ab 01.08.2016) SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Klaus Mehren Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 21 II. Geschäftsführung VA Thomas Blaeser Geschäftsführer der ZVK VA Stefanie Grünert Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 6 Ergänzende Angaben Personal Der Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihil- fekasse am Jahresende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 2016 2015 Beamtinnen und Beamte 15,88 13,88 Beschäftigte 10,47 11,49 Summe 26,35 25,37 Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 184.370,26 Euro (Vorjahr 136.319,36 Euro). Hierbei berücksichtigt wurde eine anteilige Personalkostenverrech- nung des Geschäftsführers von 20,00 % zulasten der Beihilfekasse, deren Leitung dem Geschäftsführer zusätzlich obliegt. Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 40.579,93 Euro. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per- sonen wurden nicht getätigt. Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2016 noch Verpflichtungen in Höhe von 42,59 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 31,07 Mio. Euro und aus Private Debt 11,95 Mio. Euro. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2016 durch die RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprüfung 2015 betrugen 21.301,00 Euro (brut- to). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde in gleicher Höhe gebildet. Köln, den 05.09.2017 Thomas Blaeser Stefanie Grünert Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3166/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.11.2017
- Erstellt
- 12.10.2017 12:22