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0747/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der BV Köln-Chorweiler am 29.01.2026 betreffend "Olympiafolgen für Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.05.2026, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9558 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 28.04.2026 
 0747/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
Sportausschuss 07.05.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der 
Sitzung der BV Köln-Chorweiler am 29.01.2026 betreffend "Olympiafolgen für Köln" 
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler AN/0160/2026 
„Olympiafolgen für Köln“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1: 
Welche finanziellen Risiken trägt die Stadt Köln nach aktuellem Stand, wie ist das Verhältnis 
der endgültigen Kosten für die letzten vier olympischen Bewerberstädte im Vergleich zu den 
ursprünglichen Kostenschätzungen und könnte es dadurch zu einer Haushaltssicherung durch 
die Bezirksregierung kommen? 
 
Antwort:  
 
Nach derzeitigem Konzept sollen die Durchführungskosten der Olympischen und Paralympi-
schen Spiele (Games Organising Budget) vollständig aus privaten und sportbezogenen Ein-
nahmen (u. a. TV-Rechte, Sponsoring, Ticketverkäufe, IOC-Beiträge) gedeckt werden; der 
DOSB rechnet für KölnRheinRuhr aktuell mit Durchführungskosten von rund 4,8 bis 4,9 Mrd. 
Euro, erwarteten Einnahmen von rund 5,2 Mrd. Euro und damit einem geplanten Überschuss 
von mehreren Hundert Millionen Euro. Für die Deckung der Durchführungskosten werden 
nach heutigem Stand keine öffentlichen Mittel benötigt; lediglich für die Paralympischen Spiele 
ist voraussichtlich ein begrenzter Zuschuss aus öffentlicher Hand einzuplanen. 
 
Die Stadt Köln verfolgt die klare Linie, dass aus einer möglichen Bewerbung kein zusätzliches 
strukturelles Haushaltsrisiko entstehen darf. 
 
Zu Frage 2: 
Wie realistisch sind die von manchen Politikern ins Gespräch gebrachten erheblichen Verbes-
serungen der ÖPNV-Infrastruktur rechtzeitig für Olympia, insbesondere eine Verlängerung 
bzw. ein Abzweig der KVB-Linie 5 oder 15 bis nach Kreuzfeld? 
 
Antwort: 
 
Eine Olympia- & Paralympics-Bewerbung würde grundsätzlich Katalysator der Entwicklung 
sein, allem voran zur Priorisierung, Finanzierung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit 
übergeordneter infrastruktureller Bedarfe im Kölner Norden - so auch übergeordneter, ver-
kehrsinfrastruktureller Projekte wie z.B. die Qualifizierung der S-Bahn-Station Blumenberg o-
der der Ausbau und die Verlängerung des Blumenbergswegs in Abstimmung mit Bund, Land

2 
 
NRW und Deutscher Bahn. 
Die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele hätte den maßgeblichen Vorteil, 
die Ertüchtigung und den Ausbau des erforderlichen Infrastrukturpaketes auf Straße und 
Schiene auf übergeordneter Ebene zu priorisieren. 
Insgesamt zeigen zahlreiche ehemalige Austragungsorte, dass eine Austragung Olympischer 
und Paralympischer Spiele ein positiver Katalysator für die Stadtentwicklung und auch die 
Verkehrsinfrastruktur sein kann. 
Eine Verlängerung der KVB-Linien 5 oder 15 mit Anschluss an Blumenberg/ Kreuzfeld ist der-
zeit (und mittelfristig) kein Bestandteil der Planungen für Kreuzfeld. Eine Verlängerung der Li-
nie 15 ist zudem kein Projekt in der ÖPNV-Netzentwicklung (vgl. Vorlagen-Nr. 2779/2025). 
Dies ist u. a. auch mit einer höchstwahrscheinlich nicht gewährleisteten Förderfähigkeit eines 
Streckenausbaus verbunden, da bereits eine deutlich leistungsfähigere und vor allem parallele 
S-Bahn-Verbindung mit deutlich kürzeren Reisezeiten von der S-Bahn-Station Blumenberg 
bspw. in Richtung des Kölner Hauptbahnhofs existiert. Aus Sicht der Verwaltung wird der Aus-
bau dieser S-Bahn-Station eine wesentliche Rolle zur Verbesserung der An- und Abreise nach 
Kreuzfeld darstellen. 
Sollte sich durch eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele eine Verände-
rung der Sachlage zur Finanzierung einstellen, würden Verwaltung und KVB, ggf. mit dem 
SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland, die ÖPNV-Anbindung über eine S-Bahn, eine Stadtbahn 
oder eine Seilbahn neu überprüfen und bewerten. 
 
 
Zu Frage 3: 
Ist eine Olympiabewerbung mit den Klimazielen der Stadt vereinbar und ist auch dann der Be-
schluss über einen nachhaltigen Stadtteil Kreuzfeld als so genannte "Woodhood" und "Gar-
tenstadt" umsetzbar? 
 
Antwort: 
 
Auf der für das Olympische / Paralympische Dorf und temporäre Olympiastadion vorgesehe-
nen Fläche ist die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld in Vorbereitung, aktuell ist die 
Planungsphase Technische Masterplanung finalisiert worden. Die Planungen zum neuen 
Stadtteil Kreuzfeld werden ganzheitlich im Sinne einer nachhaltigen und flexiblen Flächenent-
wicklung vorangetrieben. Das bisherige und politisch legitimierte Entwurfskonzept „The Wood-
hood – Gartenstadt 2.0“ spielt dabei die zentrale, entscheidende Rolle. Es umfasst sämtliche 
Aspekte einer nachhaltigen, robusten, ressourcenschonenden und zukunftsorientierten Stadt-
teilentwicklung (z.B. in Mobilitäts-, Energieversorgungs-, Klimaverträglichkeits- und Regen-
wassermanagementkonzepten), entwickelt aus den landschaftlichen Gegebenheiten des 
Standortes und der Umgebung. 
 
Die klare Vorgabe der Stadt Köln in weitergehenden Olympia-Bestrebungen liegt in der Zu-
grundelegung und Weiterentwicklung des bisherigen Planungskonzeptes, um die - unter akti-
ver Öffentlichkeitsbeteiligung - entstandenen wertvollen Ergebnisse und Erkenntnisse zu wah-
ren. Mit Verstetigung der weiteren Olympischen und Paralympischen Bewerbungsschritte soll 
das Planungskonzept Kreuzfelds bestmöglich mit Bedarfen und Anforderungen an ein einla-
dendes Olympisches / Paralympisches Dorf und funktionales temporäres Stadion übereinge-
bracht werden. Dies bedarf einer qualifizierten und sorgfältigen Planung. 
 
Die Entwicklung Kreuzfelds ist damit, auch mit einer Weiterqualifizierung im Kontext Olympi-
scher und Paralympischer Bedarfe, mit den Leitlinien der Stadtstrategie 2030+ und überge-
ordneten Klimazielen vereinbar. 
 
 
 
Zu Frage 4: 
Für den Fall, dass es ein olympisches Dorf (und ggf. Sportstätten) in Kreuzfeld geben sollte: 
Zu welchem Anteil könnten diese im Anschluss unverändert und kostengünstig für Wohnbe-
darf und lokalen Breitensport genutzt werden oder wie teuer wäre ein anschließend nötiger 
Abriss, Rück- und Umbau?

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Antwort: 
 
Ein übergeordnetes olympisches Ziel ist eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung. Demnach 
sollen dann geschaffene bauliche Strukturen weiterentwickelt und langfristig in die Kölner 
Stadtstruktur übergehen, um einen dauerhaften funktionalen Mehrwert über Olympische und 
Paralympische Spiele hinaus zu bilden. Konkret bedeutet dies, dass bereits bei der Vorberei-
tung eines Olympia-Konzeptes Umnutzungs-, Weiterqualifizierungs- und Rückbaumöglichkei-
ten der zu entwerfenden Bausteine mitgedacht werden müssen. 
Im Zuge der Planung des Olympischen / Paralympischen Dorfes sollen die jetzigen konzeptio-
nellen Planungen Kreuzfelds aufgegriffen werden. Die sogenannten Kreuzfelder „Hoods“ kön-
nen als Siedlungsinseln mit zentraler, flexibler Struktur und modularer Bauweise zunächst 
temporär zur siedlungsbezogenen Unterbringung der Athletinnen und Athleten und zur De-
ckung infrastruktureller Bedarfe genutzt werden. Langfristig können die Hoods in die Stadt-
struktur übergehen und damit zur Schaffung unterschiedlicher Wohnraumangebote für die Be-
völkerung beitragen und für dauerhaften Wohnraum sorgen. Auch das vorgesehene Leichtath-
letikstadion soll im Sinne einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Entwicklung nach Olym-
pia weiter genutzt werden. Ein temporäres Stadion bedarf einer zentralen, gut erreichbaren 
Lage, die sorgfältig zu prüfen ist; gleichzeitig muss es sich in die langfristigen Konzeptionen 
für die Weiterentwicklung Kreuzfelds als vielseitigen Sport-, Spiel- und Erholungs-, Bildungs- 
oder Wohnraum einfügen. 
Es ist vorgesehen, dass das Olympische und Paralympische Dorf mit Leichtathletikstadion 
nach den Spielen als Wohnquartier weitergenutzt wird und damit dringend benötigten Wohn-
raum im Kölner Norden schafft. Eine genaue, objektscharfe Kostenaufstellung für die hierfür 
erforderlichen Investitionen – einschließlich möglicher Rück- und Umbauaufwendungen – ist 
derzeit noch in Arbeit; konkrete Aussagen zu Anteilen unverändert nutzbarer Gebäude oder 
zu exakten Kosten eines möglichen Abrisses, Rück- oder Umbaus können zum jetzigen Zeit-
punkt daher noch nicht verlässlich getroffen werden. 
 
Zu Frage 5: 
Um welche Zeiträume verschiebt sich durch eine Bewerbung Kölns die Fertigstellung Kreuz-
felds maximal im Falle einer Zu- bzw. einer Absage für Olympia und damit auch die geplante, 
dringend benötigte Wohnbebauung? 
Eine konkrete Einschätzung ist abhängig vom jeweiligen Austragungsjahr in 2036/40/44, eine 
valide Aussage ist daher nicht zu treffen. 
Der bisherige Aufsiedlungszeitraum Kreuzfelds ist nach erfolgreicher Planrechtsschaffung zwi-
schen 2032 und 2040 avisiert. Bestandteil der Planung ist allerdings, dass geplante überge-
ordnete Infrastrukturmaßnahmen wie der in Landesverantwortung stehende Ausbau des Blu-
menbergswegs und die gemeinsam mit der Deutschen Bahn und go.Rheinland zu ertüchti-
gende S-Bahn-Station Blumenberg, in einem zeitlichen Einklang realisiert werden können. 
Grundsätzlich sind die Olympischen und Paralympischen Spiele damit eine Chance und ein 
Katalysator für die Gesamtprojektentwicklung, verbunden mit der Ertüchtigung übergeordne-
ter, infrastruktureller Bedarfe im Kölner Norden, auf welche die Stadt Köln nur mittelbar Ein-
fluss hat (S-Bahn Blumenberg, Blumenbergsweg). 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

07.05.2026 Sportausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0747/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.04.2026
Erstellt
12.03.2026 15:23