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1911/2020

Annahme einer Schenkung von 35 Pflanzkübeln der Kölner Grün Stiftung

Eilentscheidung Hauptausschuss 06.07.2020

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Anlage 2, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

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Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung BV 1

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 2, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

714 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 17.07.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.07.2020  
öffentlich 
5.1.3 Annahme einer Schenkung von 35 Pflanzkübeln der Kölner Grün Stif-
tung 
1911/2020 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss nimmt gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW die großzügige 
Schenkung über 35 Pflanzkübel der Kölner Grün Stiftung dankend an. Die Aufstel-
lung dieser Pflanzkübel ist eine Maßnahme der ersten Stufe zur Realisierung des 
Verkehrsführungskonzeptes im Bereich der Altstadt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung BV 1

4310 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1911/2020/1 
Freigabedatum 
03.07.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Annahme einer Schenkung von 35 Pflanzkübeln der Kölner Grün Stiftung 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Am 22. Juni 2020 wurden die ersten Maßnahmen des Verkehrsführungskonzeptes Altstadt der Öf-
fentlichkeit vorgestellt. Daher ist es geboten, über die Annahme der Schenkung zeitnah zu entschei-
den. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Schenkungsannahme der 35 Pflanzkübel zustimmend zur 
Kenntnis. 
 
 
Datum 
02.07.2020 
 Abstimmungsergebnis 
zugestimmt 
 Unterschrift 
gez. Hupke 
 Unterschrift 
gez. Leitner

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Am 26.03.2019 hat der Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Innenstadt 
das Verkehrsführungskonzept Altstadt als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung des Bereichs 
rund um die Via Culturalis beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, kurzfristig umsetzbare 
Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung von öffentlichen Verkehrsflächen zu veranlassen, um 
die Straßenräume in der Kölner Altstadt aufzuwerten. 
Ziel des Konzeptes ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, den Fuß- und Radverkehr zu stärken, 
die allgemeinen Parkflächen im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Kfz-Verkehrsbelastung in 
der Altstadt zu senken. Zudem sollen die Wegebeziehungen für Fußgängerinnen und Fußgänger ver-
bessert und erhöht werden und die Altstadt eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität erfahren. 
Als weitere wesentliche Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsbelastung und zur Erhöhung der 
Aufenthaltsqualität ist der Entfall aller Kurzzeitstellplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen.  
Mit Umsetzung der ersten Stufe des Verkehrsführungskonzeptes werden städtebauliche Aufwertun-
gen vorgenommen. Es werden zusätzliche Sitzelemente installiert, Bäume in Baumkübeln aufgestellt 
sowie bauliche Anpassungen wie das Anheben von ehemaligen Stellplätzen auf Bürgersteigniveau 
vorgenommen, um Gehwege zu verbreitern. Auf den freiwerdenden Flächen werden außerdem zu-
sätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder, Angebote für E-Scooter-Leihsysteme und 
Flächen für Außengastronomie (Am Hof und Quatermarkt) zur Verfügung gestellt. 
 
Die Kölner Grün Stiftung hat sich bereit erklärt die Finanzierung zur Anschaffung der Baumkübel in 
Höhe von 110.000 € zu übernehmen.  
Die Verwaltung hat vorab geprüft, ob in diesen Bereichen kurzfristig auch Bäume gepflanzt werden 
können. Dies ist jedoch aufgrund der unterirdischen Leitungssituation und der Straßenquerschnitte im 
Bestand nicht möglich.  
Die insgesamt 35 Kübel werden so positioniert, dass eine städtebauliche Aufwertung des Bereichs 
erfolgt. Die Kübel werden mit folgenden Baumarten bepflanzt: 
 
 Amelanchier lamarckii - Felsenbirne 
 Eleagnus x ebbingei - Ölweide 
 Koelreutheria paniculata - Blasenesche 
 Zelkova serrata ‚Greenvase‘ oder Village Green - Zelkove 
 Maackia amruensis - Gelbholz 
 Parrotia persica - Eisenholzbaum 
 Cotinus coggygria - Perückenstrauch 
 Ptelea trifoliata - Kleeulme 
 Cornus alternifolia - Hartriegel 
 Calicarpa bodinieri 'Profusion' - Schönfrucht 
 Euodia hupehensis - Tausendblütenstrauch 
 Albizia julibrissin ‚Ombrella‘ - Seidenbaum 
 
Die Kübel sind 1,00 m hoch und die Aufstellfläche beträgt 1,25 m x 1,25 m. Die Kübel verfügen über 
ein Wasserreservoir und sind so konstruiert, dass ein Umsetzen mit entsprechendem Gerät problem-
los möglich ist. Dies kann aufgrund der anstehenden Veranstaltungen und umfangreichen Baum-
maßnahmen in der Altstadt erforderlich werden. 
Die Reinigung der Baumkübel wird durch das Amt für öffentliche Ordnung (KASA) durchgeführt. Die 
Entfernung von Aufklebern und Graffitis sind durch den Vertrag mit der AWB abgedeckt. Die Pflege 
der Pflanzen wird durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sichergestellt.  
Die Anpflanzung von Bäumen beeinflusst das städtische Klima positv.

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

4735 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1911/2020 
Freigabedatum 
02.07.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Annahme einer Schenkung von 35 Pflanzkübeln der Kölner Grün Stiftung 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Bezirksvertretung Innenstadt  Anhörung per DE 
1911/2020/1 
Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Am 22. Juni 2020 wurden die ersten Maßnahmen des Verkehrsführungskonzeptes Altstadt der Öf-
fentlichkeit vorgestellt. Daher ist es geboten, über die Annahme der Schenkung zeitnah zu entschei-
den. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss nimmt gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW die großzügige Schenkung über 35 
Pflanzkübel der Kölner Grün Stiftung dankend an. Die Aufstellung dieser Pflanzkübel ist eine Maß-
nahme der ersten Stufe zur Realisierung des Verkehrsführungskonzeptes im Bereich der Altstadt. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Am 26.03.2019 hat der Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Innenstadt 
das Verkehrsführungskonzept Altstadt als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung des Bereichs 
rund um die Via Culturalis beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, kurzfristig umsetzbare 
Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung von öffentlichen Verkehrsflächen zu veranlassen, um 
die Straßenräume in der Kölner Altstadt aufzuwerten. 
Ziel des Konzeptes ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, den Fuß- und Radverkehr zu stärken, 
die allgemeinen Parkflächen im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Kfz-Verkehrsbelastung in 
der Altstadt zu senken. Zudem sollen die Wegebeziehungen für Fußgängerinnen und Fußgänger ver-
bessert und erhöht werden und die Altstadt eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität erfahren. 
Als weitere wesentliche Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsbelastung und zur Erhöhung der 
Aufenthaltsqualität ist der Entfall aller Kurzzeitstellplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen.  
Mit Umsetzung der ersten Stufe des Verkehrsführungskonzeptes werden städtebauliche Aufwertun-
gen vorgenommen. Es werden zusätzliche Sitzelemente installiert, Bäume in Baumkübeln aufgestellt 
sowie bauliche Anpassungen wie das Anheben von ehemaligen Stellplätzen auf Bürgersteigniveau 
vorgenommen, um Gehwege zu verbreitern. Auf den freiwerdenden Flächen werden außerdem zu-
sätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder, Angebote für E-Scooter-Leihsysteme und 
Flächen für Außengastronomie (Am Hof und Quatermarkt) zur Verfügung gestellt. 
 
Die Kölner Grün Stiftung hat sich bereit erklärt die Finanzierung zur Anschaffung der Baumkübel in 
Höhe von 110.000 € zu übernehmen.  
Die Verwaltung hat vorab geprüft, ob in diesen Bereichen kurzfristig auch Bäume gepflanzt werden 
können. Dies ist jedoch aufgrund der unterirdischen Leitungssituation und der Straßenquerschnitte im 
Bestand nicht möglich.  
Die insgesamt 35 Kübel werden so positioniert, dass eine städtebauliche Aufwertung des Bereichs 
erfolgt. Die Kübel werden mit folgenden Baumarten bepflanzt: 
 
 Amelanchier lamarckii - Felsenbirne 
 Eleagnus x ebbingei - Ölweide 
 Koelreutheria paniculata - Blasenesche 
 Zelkova serrata ‚Greenvase‘ oder Village Green - Zelkove 
 Maackia amruensis - Gelbholz 
 Parrotia persica - Eisenholzbaum 
 Cotinus coggygria - Perückenstrauch 
 Ptelea trifoliata - Kleeulme 
 Cornus alternifolia - Hartriegel 
 Calicarpa bodinieri 'Profusion' - Schönfrucht 
 Euodia hupehensis - Tausendblütenstrauch 
 Albizia julibrissin ‚Ombrella‘ - Seidenbaum 
 
Die Kübel sind 1,00 m hoch und die Aufstellfläche beträgt 1,25 m x 1,25 m. Die Kübel verfügen über 
ein Wasserreservoir und sind so konstruiert, dass ein Umsetzen mit entsprechendem Gerät problem-
los möglich ist. Dies kann aufgrund der anstehenden Veranstaltungen und umfangreichen Baum-
maßnahmen in der Altstadt erforderlich werden.

3 
 
Die Reinigung der Baumkübel wird durch das Amt für öffentliche Ordnung (KASA) durchgeführt. Die 
Entfernung von Aufklebern und Graffitis sind durch den Vertrag mit der AWB abgedeckt. Die Pflege 
der Pflanzen wird durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sichergestellt.  
Die Anpflanzung von Bäumen beeinflusst das städtische Klima positv.

Beratungsverlauf (2)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 18.5 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1911/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
06.07.2020
Erstellt
24.06.2020 07:45