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3284/2017

Ehemaliges Schulgebäude Merkenicher Straße 219

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.11.2017, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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3248-2017 Anlage BV5 Nippes zu Atelierhaus Merkenicher Straße 219

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3234 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  27.10.2017 
 3284/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
 
Ehemaliges Schulgebäude Merkenicher Straße 219 
Die Bezirksvertretung hat mehrere Fragen zur ehemaligen Schule Merkenicher Str. 219, die seit 1970 
als Atelierhaus genutzt wird.  
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt 
 
 
1. Wie ist der Mietvertrag gestaltet hinsichtlich der Art der Nutzung, der Zuständigkeit für die 
Pflege des Hauses und Grundstücks sowie der Mietdauer bzw. Kündigungszeiten? 
Das Atelierhaus wird von vier Künstlern und einer Künstlerin genutzt, die teilweise seit 1976 dort 
arbeiten. Vier der Mietverträge sind unbefristet, ein Mietvertrag ist auf fünf Jahre befristet, da das 
Kulturamt bei Neuvermietungen nur noch befristete Mietverträge abschließt. 
Für die Instandhaltung des Hauses und des Grundstücks ist das Kulturamt zuständig, die Pflege 
des Außengeländes ist Angelegenheit der Mieter. 
 
 
2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung gegen die Vermüllung des Grundstücks? 
Der Eindruck, dass das Grundstück vermüllt ist, wird von der Verwaltung nicht geteilt. Die Mieter 
sind für die Müllentsorgung zuständig und nutzen dazu auch den bereitgestellten Müllcontainer. 
Bei dem entstandenen Eindruck der Vermüllung ist zu berücksichtigen, dass die Mieter Künstler 
sind und das Außengelände z. B. von einer Holzbildhauerin für ihre Arbeiten genutzt wird; ein 
weiterer Künstler arbeitet mit Verpackungsmaterial. 
 
 
3. Ist geplant, das Haus zu sanieren, um es z. B. auf den energetisch neuesten Stand zu 
bringen? (Von außen sind veraltete Fenster zu erkennen.) 
Die Mittel zur Bauunterhaltung aller städtischen Atelierhäuser lassen nur die notwendigsten In-
standhaltungsmaßnahmen zu. Insoweit ist eine energetische Sanierung des Hauses aktuell nicht 
vorgesehen.  
 
 
4. Steht das Haus unter Denkmalschutz? 
Das Atelierhaus steht unter Denkmalschutz, aber nicht das Nebengebäude mit der ehemaligen 
Toilettenanlage.  
 
 
5. Wurden andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft, einschließlich Abbruch und Nutzung für 
Wohnungsbau? 
Die Kulturverwaltung ist in intensiven Gesprächen mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster, um dieses Grundstück im Rahmen des Baulückenprogramms unter Einbeziehung 
von Wohnungsbau zu optimieren. Eine Veräußerung des Grundstücks an einen Investor wird

2 
 
dann jedoch mit Auflagen verbunden. Damit sollen der Erhalt und die Sanierung des denkmalge-
schützten Atelierhauses und auch die Übernahme der Mietverträge der Ateliernutzungen gesi-
chert werden. Nur so kann das Kulturamt aufgrund der Knappheit an günstigen Ateliers die un-
bedingt notwendigen Atelierräume erhalten. Dabei müssen jedoch auch die spezifischen Anfor-
derungen zur Ausübung der künstlerischen Arbeit berücksichtigt werden.  
Der flache, nicht unter Denkmalschutz stehende Anbau (Toilettenanlagen) soll in diesem Zuge 
niedergelegt werden. 
 
 
6. Kann die Toilettenanlage separat abgerissen und dieses Teilgrundstück für eine Wohnbe-
bauung freigegeben werden? 
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

3248-2017 Anlage BV5 Nippes zu Atelierhaus Merkenicher Straße 219

1830 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.09.2017 
AN/1313/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
Schulgebäude Merkenicher Str. 219 
- Anfrage der CDU - 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
das ehemalige Schulgebäude Merkenicher Str. 219 in Niehl ist nach unserem derzeitigen Kennt-
nisstand an Künstler vermietet. Das Haus und das Grundstück gehören der Stadt Köln und befin-
den sich in einem verwahrlosten Zustand. Außerdem befindet sich links vom Gebäude eine unbe-
nutzte Toilettenanlage. Die CDU Fraktion bittet um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Mietvertrag gestaltet hinsichtlich der Art der Nutzung, der Zuständigkeit für die Pfle-
ge des Hauses und Grundstücks sowie der Mietdauer bzw. Kündigungszeiten? 
2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung gegen die Vermüllung des Grundstücks? 
3. Ist geplant, das Haus zu sanieren, um es zum Beispiel auf den energetisch neuesten Stand zu 
bringen? (von außen sind veraltete Fenster zu erkennen) 
4. Steht das Haus unter Denkmalschutz? 
5. Wurden andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft, einschließlich Abbruch und Nutzung für Woh-
nungsbau? 
6. Kann die Toilettenanlage separat abgerissen und dieses Teilgrundstück für eine Wohnbebau-
ung freigegeben werden? 
 
 
 
gez. Schmitz       gez. Winz  
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Tel: 0221-221 95 305 
Fax: 0221-221 95 394 
 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-bv5@stadt-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes  
Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3284/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.10.2017
Erstellt
25.10.2017 08:22