3284/2017
Ehemaliges Schulgebäude Merkenicher Straße 219
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 27.10.2017 3284/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 Ehemaliges Schulgebäude Merkenicher Straße 219 Die Bezirksvertretung hat mehrere Fragen zur ehemaligen Schule Merkenicher Str. 219, die seit 1970 als Atelierhaus genutzt wird. Die Verwaltung antwortet wie folgt 1. Wie ist der Mietvertrag gestaltet hinsichtlich der Art der Nutzung, der Zuständigkeit für die Pflege des Hauses und Grundstücks sowie der Mietdauer bzw. Kündigungszeiten? Das Atelierhaus wird von vier Künstlern und einer Künstlerin genutzt, die teilweise seit 1976 dort arbeiten. Vier der Mietverträge sind unbefristet, ein Mietvertrag ist auf fünf Jahre befristet, da das Kulturamt bei Neuvermietungen nur noch befristete Mietverträge abschließt. Für die Instandhaltung des Hauses und des Grundstücks ist das Kulturamt zuständig, die Pflege des Außengeländes ist Angelegenheit der Mieter. 2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung gegen die Vermüllung des Grundstücks? Der Eindruck, dass das Grundstück vermüllt ist, wird von der Verwaltung nicht geteilt. Die Mieter sind für die Müllentsorgung zuständig und nutzen dazu auch den bereitgestellten Müllcontainer. Bei dem entstandenen Eindruck der Vermüllung ist zu berücksichtigen, dass die Mieter Künstler sind und das Außengelände z. B. von einer Holzbildhauerin für ihre Arbeiten genutzt wird; ein weiterer Künstler arbeitet mit Verpackungsmaterial. 3. Ist geplant, das Haus zu sanieren, um es z. B. auf den energetisch neuesten Stand zu bringen? (Von außen sind veraltete Fenster zu erkennen.) Die Mittel zur Bauunterhaltung aller städtischen Atelierhäuser lassen nur die notwendigsten In- standhaltungsmaßnahmen zu. Insoweit ist eine energetische Sanierung des Hauses aktuell nicht vorgesehen. 4. Steht das Haus unter Denkmalschutz? Das Atelierhaus steht unter Denkmalschutz, aber nicht das Nebengebäude mit der ehemaligen Toilettenanlage. 5. Wurden andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft, einschließlich Abbruch und Nutzung für Wohnungsbau? Die Kulturverwaltung ist in intensiven Gesprächen mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, um dieses Grundstück im Rahmen des Baulückenprogramms unter Einbeziehung von Wohnungsbau zu optimieren. Eine Veräußerung des Grundstücks an einen Investor wird 2 dann jedoch mit Auflagen verbunden. Damit sollen der Erhalt und die Sanierung des denkmalge- schützten Atelierhauses und auch die Übernahme der Mietverträge der Ateliernutzungen gesi- chert werden. Nur so kann das Kulturamt aufgrund der Knappheit an günstigen Ateliers die un- bedingt notwendigen Atelierräume erhalten. Dabei müssen jedoch auch die spezifischen Anfor- derungen zur Ausübung der künstlerischen Arbeit berücksichtigt werden. Der flache, nicht unter Denkmalschutz stehende Anbau (Toilettenanlagen) soll in diesem Zuge niedergelegt werden. 6. Kann die Toilettenanlage separat abgerissen und dieses Teilgrundstück für eine Wohnbe- bauung freigegeben werden? Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. gez. Laugwitz-Aulbach
3248-2017 Anlage BV5 Nippes zu Atelierhaus Merkenicher Straße 219
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.09.2017 AN/1313/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Schulgebäude Merkenicher Str. 219 - Anfrage der CDU - Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, das ehemalige Schulgebäude Merkenicher Str. 219 in Niehl ist nach unserem derzeitigen Kennt- nisstand an Künstler vermietet. Das Haus und das Grundstück gehören der Stadt Köln und befin- den sich in einem verwahrlosten Zustand. Außerdem befindet sich links vom Gebäude eine unbe- nutzte Toilettenanlage. Die CDU Fraktion bittet um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Mietvertrag gestaltet hinsichtlich der Art der Nutzung, der Zuständigkeit für die Pfle- ge des Hauses und Grundstücks sowie der Mietdauer bzw. Kündigungszeiten? 2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung gegen die Vermüllung des Grundstücks? 3. Ist geplant, das Haus zu sanieren, um es zum Beispiel auf den energetisch neuesten Stand zu bringen? (von außen sind veraltete Fenster zu erkennen) 4. Steht das Haus unter Denkmalschutz? 5. Wurden andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft, einschließlich Abbruch und Nutzung für Woh- nungsbau? 6. Kann die Toilettenanlage separat abgerissen und dieses Teilgrundstück für eine Wohnbebau- ung freigegeben werden? gez. Schmitz gez. Winz CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3284/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.10.2017
- Erstellt
- 25.10.2017 08:22