1926/2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen betreffend den Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 07.06.2023 1926/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 12.06.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (per E-Mail am 05.06.2023 übersandt) betreffend die Vorlage "Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori- Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln" (1126/2023) Zu 2: - Wie ist Beos als Vertragspartner aufgestellt? Die BEOS AG als Ansprechpartner für die Vertragsverhandlungen hat den Bühnen schriftlich übermittelt: „Der Eigentümer und künftige Vertragspartner für die Anmietung des Depots ist die: „IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd im eige- nen Namen und für Rechnung des Sondervermögens „BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ Ferdinandstraße 61 20095 Hamburg“ - Wie belastbar ist die Absichtserklärung des Vermieters zur energetischen Sanierung, wie belastbar ist die Aussage, dass dadurch keine Mehrkosten entstehen? Was ge- schieht, wenn dies doch der Fall sein sollte? Die Verwaltung hat keinen Anlass an der Seriosität des potentiellen Vertragspartners zu zwei- feln. Seit über zehn Jahren im Interim besteht ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis auf dem Carlswerkgelände. Herausforderungen werden im Dialog gelöst. Die BEOS AG hat nach Gesprächen mit der Geschäftsführung des Unternehmens ein hohes Interesse an nachhaltig wirkenden ESG-Maßnahmen nicht nur am Depot sondern auch auf dem Gelände. Die Verwaltung hält die Ansätze für tauglich, um das Gebäude ökologisch nachhalti- ger zu betreiben. Aus der ehemaligen Industriehalle wird allerdings mit vertretbarem wirtschaft- lichem Aufwand nach Überzeugung aller niemals ein Gebäude mit „Passivhausstandard“ wer- den können. Beschlusspunkt 2 d) „Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entste- 2 hen.“ ist wörtlich zu nehmen: Mehrkosten im Bereich ESG müssen vom Eigentümer übernom- men werden, oder führen im Bereich der Nebenkosten so zu Einsparungen, dass sie per Saldo nicht zu Mehrkosten führen. Solche sinnvollen Umschichtungen innerhalb des Bühnenbudgets wären keine Mehrkosten im Sinne des Beschlusses. Zu 3: - Wie sieht das Konzept TanzKoeln genau aus? – Bitte stellen Sie dies allen Fraktionen noch einmal in einer kurzen Übersicht zur Verfügung. Das Konzept TanzKöln ist Anhang der Untersuchung „actori 2020 Tanz“ (S. 542 ff) und fungiert als Modell, welches zur Berechnung realistischer Annahmen durch actori für den Betrieb einer Tanzcompany herangezogen wird. Die konkrete Ausgestaltung des Tanzes auf Basis der Modellberechnungen und des Grund- satzbeschlusses wird sodann als internationale Konzeptausschreibung erfolgen. - Wie soll die internationale Konzeptausschreibung konkret aussehen? Ist darin auch eine mögliche Ensemblekooperation vorgesehen? Zur Frage der Ensemblekooperationen wurde im 4. AK intensiv diskutiert (siehe Protokoll 4. AK auf Seiten 4 & 5: „(…) Das Thema Kooperationen wurde bereits in diversen Runden erörtert. (…) Wie bespro- chen soll das Tanzkonzept europaweit ausgeschrieben werden. Die Beteiligung der Freien Szene und Kooperationen sind dabei wichtige Komponenten, eine eigene Intendanz für die Sparte ist nicht zwingend. Ohne den Beschluss kann die Ausschreibung nicht ve röffentlicht werden.“ Mit anderen Worten: Auf Basis der Konzeptausschreibung sind Kooperationen ausdrücklich möglich. Ein sich Bewerbender, oder ein sich bewerbendes Kollektiv können sich als Koopera- tion von verschiedenen Ensembles, oder beispielsweise auch in Kooperation mit einer anderen Kommune auf die Ausschreibung bewerben. Darüber hinaus wird als Auszug aus den sich im Entwurf befindlichen Ausschreibungsunterla- gen hiermit folgender Ausschreibungsansatz zur Kenntnis gereicht: … Ziel ist es, Köln wieder dauerhaft als kreativen Ort für den Tanz mit internationaler Strahl- kraft zu etablieren. Das Modell einer klassischen künstlerischen Intendanz mit einer herausragenden künst- lerischen Persönlichkeit mit internationalem Renommee, die einer möglichen Kompag- nie als Choreograf*in vorsteht, ist vorstellbar aber kein Muss. Stattdessen besteht auch die Möglichkeit, alternative zukunftsweisende Leitungsmodelle zu entwickeln, etwa die Sparte mit einem künstlerischen Kollektiv an der Spitze aufzubauen, oder interdiszipli- näre Leitungsstrukturen zu etablieren. Auch eine Tanzsparte mit einer kuratorisch arbei- tenden Persönlichkeit als Leitung und mit wechselnden Choreografinnen und Choreo- grafen oder Projektleiter*innen ist denkbar und ausdrücklich erwünscht, wenn dies für eine zugrundeliegende innovative künstlerische Vision sinnvoll ist und eine Zusammen- arbeit mit herausragenden Choreograf*innen auf internationalem Niveau ermöglicht. Vo- rausgesetzt werden dabei vor allem eine gute künstlerische Vernetzung und Arbeitser- fahrungen im internationalen Kunst- und Kulturbereich. Es wird erwartet, dass ein neues Konzept inhaltlich und künstlerisch ein Bewusstsein der künstlerischen Vorgeschichte des Tanzes in Köln und des Status Quo beinhaltet und künstlerisch nicht hinter das Bestehende zurückfällt, sondern daran anknüpft und es zukunftsfähig weiterentwickelt. Das gilt insbesondere für die Aspekte Internationalität, Interkulturalität und Diversität sowie für die grundsätzliche Beachtung aktueller und weg- weisender Impulse bei der Weiterentwicklung des zeitgenössischen modernen Tanzes. 3 Ausdrücklich erwünscht sind dabei Vorschläge für ein Zusammenwirken mit anderen künstlerischen Disziplinen und eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen der Stadt Köln. Dabei sollen vor allem die Aspekte künstlerischer Nachwuchsförderung, In- terdisziplinarität, Diversität und kulturelle Teilhabe berücksichtig werden, sowie ein Schwerpunkt auf künstlerische Forschung, die Kooperation mit wissenschaftlichen Ein- richtungen (zum Beispiel mit dem Deutschen Tanzarchiv, lokalen Hochschulen und Uni- versitäten) und insbesondere den Einbezug der freien Szene in Köln gelegt werden. … - Was ist für die Zeit von 2024 bis 2025 geplant? Nach aktuellem Stand soll spätestens zu Beginn der Spielzeit 2025/26 de r Tanz in Köln als dritte eigenständige künstlerische Sparte neben Oper und Schauspiel an den Bühnen Köln etabliert sein. Der Zeitplan sieht vor, dass Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase ab 2023 und der Produktions- und Spielbetrieb spätestens ab 2025/26 erfolgen. Die Jahre 2024 und 2025 werden mit Umzügen, Einrichtungen, Neustart der Bühnen am Offen- bachplatz, Tanzkonzeptausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase der Tanzsparte etc. ausreichend Herausforderungen für den Bühnenbetrieb bereithalten. Auf Basis eines politischen Beschlusses und einer gesicherten Finanzierung könnte das BoD am Schauspiel Köln um eine Spielzeit verlängert werden. Damit könnte ein kontinuierliches Tanzangebot in Köln sichergestellt werden. - In welchem Umfang werden Tanz-Aufführungen am Offenbachplatz geplant? Insgesamt sieht das Berechnungsmodell mittelfristig an den Bühnen rund 100 Tanzveranstal- tungen vor. Dazu zählen rund 40 Vorstellungen der Tanzsparte und 32 Vorstellungen aus der freien Szene am Depot. Am Offenbachplatz sind 22 Vorstellungen im Rahmen der internatio- nalen Tanzgastspiele geplant. Hinzu kommen ggf. weitere Vorstellungen, die durch sparten- übergreifende Kooperationen entstehen. Die Kooperation der Oper mit dem BoD im Rahmen der Produktion „Der Zwerg / Petruschka“ im Staatenhaus kann als richtungsweisendes Beispiel für das interdisziplinäre Zusammenarbeiten der Sparten angesehen werden. Die Bühnen Köln werden bei unterstelltem Beschluss über vier Bühnen am Offenbachplatz so- wie zwei Bühnen am Depot verfüge n. Es ist das Wesen eines Grundsatzbeschlusses, dass detaillierte Spielpläne noch nicht vorliegen. Es ist Ausfluss der künstlerischen Freiheit der In- tendant*innen, Eigenproduktionen sowie Gastspiele in allen sechs Spielstätten der Bühnen stattfinden lassen zu können. Sobald Planungssicherheit für die Bühnen besteht, werden kon- kretere Spielpläne erarbeitet werden können. Der Musterspielplan wurde verschiedentlich dargestellt und diskutiert. Zuletzt im Detail im 4. Arbeitskreis actori am 03.02.2023 auf Folie 57. Im Protokoll des 4. AK zu finden auf Seite 37. - In welcher Höhe werden Fördermittel erwartet, in welcher Höhe eingeworben werden? Was geschieht, wenn dauerhafte Fördermittel nicht zur Verfügung stehen, oder nur eingeschränkt, wenn das Einwerben nicht erfolgreich ist? Es werden Fördermittel in Höhe von 2 Mio. EUR erwartet. Voraussetzung dafür ist zum einen die Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses und zum anderen eine förderfähige Konzept- vergabe. Falls die Mittel nicht eingeworben werden gilt Beschlusspunkt 6: „… Ab 2025: Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Va- riante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der 4 Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwen- dungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Be- schluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschich- tungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden. - Zum Automatismus – Tanzkompanie und Depot – sind andere Optionen geprüft wor- den wie Erhalt des Depots mit Aufwertung des Tanzes, aber ohne eigene Tanzsparte, sondern mit Ensemblekooperation, ähnlich wie jetzt mit dem BoD? (Zum Hintergrund: die Bühnen sind gemäß Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln auch jetzt Dreisparten- haus: Gegenstand der Einrichtung ist der Betrieb eines Dreisparten-Theaters zur Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der Zweck der Einrichtung umfasst insbesondere die Aufführungen von Bühnenwerken aller Gattungen im Musik-, Tanz- und Sprechtheater.) Eine Definition der „dritten Sparte“ wurde in der Vergangenheit im Betriebsausschuss Bühnen häufig diskutiert. Verschiedene Ansätze sind hier durchaus denkbar. Klassischerweise wird eine „Sparte“ (und dies ist auch die Haltung der Stadt Köln) dann als vollwertige Sparte definiert, wenn sie selbst produziert. Die Verortung dieser selbst produzierenden Tanzsparte vorwiegend im Depot 1 auf Basis des Konzeptes „actori 2020 Tanz“ hat insbesondere den Hintergrund, dass der Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten als sinnvoll erachtet wird (siehe dazu die Erkenntnis in Beschluss- punkt 2 b) und dessen Begründung). Diese Erkenntnisse erfolgen auf Basis der eigens ange- fertigten Machbarkeitsstudie. Im Rahmen der sicherlich mannigfaltig denkbaren Bespielungsmöglichkeiten des Depots wurde die Verwaltung vom einstimmig im Betriebsausschuss Bühnen am 25.01.2022 per Ergänzungs- antrag (AN/0216/2022) gefassten Beschluss dahingehend geleitet, dass eine Lösung für den Tanz unter Beibehaltung der internationalen Tanzgastspiele zu präsentieren ist. Das Haus soll so klar als „Drei-Sparten-Haus“ erkennbar sein. Zur Frage der Ensemblekooperationen wurde im 4. AK intensiv diskutiert - siehe Protokoll 4. AK auf Seite 4 & 5: „Das Thema Kooperationen wurde bereits in diversen Runden erörtert. (…) Wie besprochen soll das Tanzkonzept europaweit ausgeschrieben werden. Die Beteiligung der Freien Szene und Kooperationen sind dabei wichtige Komponenten, eine eigene Intendanz für die Sparte ist nicht zwingend. Ohne den Beschluss kann die Ausschreibung nicht veröffentlicht werden.“ Festzuhalten ist, dass die Kooperation mit dem BoD in der jetzigen Form eine künstlerische Entscheidung des Schauspielintendanten Stefan Bachmann war. Mit dem Grundsatzbeschluss verfolgt die Stadt Köln das Ziel, eine kontinuierliche Stärkung des Tanzes zu ermöglichen und zu institutionalisieren. zu 4: - Was plant die Verwaltung zur Erhaltung des CarlsGartens? Soll es einen Betreiber geben? Der Erhalt bzw. der Weiterbetrieb des Carlsgartens wird sowohl vom Eigentümer des Geländes als auch von den Bühnen vorgesehen. Die Fläche ist Teil des Mietangebotes de r BEOS AG (siehe Protokoll des 3. AK actori auf Seite 3 & Folie 65). Die Beschlussvorlage sieht zunächst die Bühnen in der Verantwortung für den operativen Betrieb des Depots. Hierzu zählt bis auf 5 weiteres dann auch der Betrieb des Carlsgartens. Eine Ausgliederung auf einen anderen Be- treiber – soweit dies politisch gewollt sein sollte – ist durchaus denkbar. - Was ist geplant zur Gastronomie – soll sie ausgeschrieben werden? Auch der aktuelle Gastronom stellt die Frage, wie es auf dem Gelände gastronomisch weiter- gehen soll. Grundvoraussetzung für einen Weiterbetrieb der Gastronomie ist die langfristige Anmietung des Depots, so wie sie in der Vorlage vorgeschlagen wird. Ein kontinuierlicher und lückenloser Weiterbetrieb durch den aktuellen Gastronomen ist durch die aktuelle Vertragslage möglich. Diese Vertragslage kann allerdings mit ausreichendem Vor- lauf beendet werden und ein neuer Pächter im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskon- zession ausgeschrieben werden. Zu 5: - Wie sieht ein mögliches Konzept zur Nutzung konkret aus? Grundlage für einen möglichen Betrieb in der Spielzeit 2024/25 kann der Musterspielplan aus actori sein (zu finden z.B. im Protokoll des 3. AK auf Folie 88 sowie dem Protokoll des 2. AK Folie 27): Der Musterspielplan sieht in Summe rund 170 Vorstellungen und Veranstaltungen für das Depot vor, die sich aus dem Schauspiel (72 Vorstellungen und 5 Gastspiele) sowie 40 Tanzvorstellungen, 32 Vorstellungen der Freien Szene sowie knapp 20 weiteren Veranstaltun- gen zusammensetzen. Weiteres Potenzial für zusätzliche Veranstaltungen ist grundsätzlich ge- geben, so dass langfristig eine Weiterentwicklung des Programms möglich ist. Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, würde das Depot in einer Pi- lotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus. Die Verwaltung erachtet es als notwendig, den operativen Betrieb jedenfalls in der Pilotphase durch die Bühnen organisieren zu lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass rund 7.600 qm und zwei Versammlungsstätten nahtlos, verkehrssicher und logistisch angemess en zu betreiben sind. Hinzukommt die Pflege des Carlsgartens und die Koordination der Gastronomie, des Ei- gentümers und der Nachbarn. Es wird nochmals betont, dass eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen möglich ist und auf Basis der Evaluierungen geprüft werden wird. Es wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Weiterbetrieb ohne ein konkretes Konzept und ohne die Anwendung der durch die Bühnen in über zehn Jahren Spielbetrieb gewonnenen Erfahrungen aus Sicht der Verwaltung unrealistisch ist. - Wer organsiert die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen vor Ort, wer wird ku- ratieren? Hier wird zunächst auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage verwiesen: Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pi- lotphase zunächst [operativ; Anm. der Verwaltung] durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Büh- nen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheini- scher Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus. 6 Hierzu wurden bereits einige Gespräche mit Vertreter*innen der freien Szene geführt und ent- sprechendes Vertrauen aufgebaut. Es scheint insbesondere erforderlich zu sein, die aktuell handelnden Akteur*innen der freien Szene sowie die Vertreter*innen der Bühnen an einen Tisch einzuladen. Sodann sind in einem moderierten und auf Augenhöhe angelegten Format gegen- seitige Produktionsweisen, Herausforderungen, künstlerische Ideen, zeitliche Vorläufe, Sorgen, Nöte und möglicherweise auch gegenseitige Vorurteile zu eruieren. Die Betriebsleitung der Bühnen vertritt die Auffassung, dass mit dem klaren Ratsauftrag aus Beschlusspunkt 4 der Grundstein für ein kooperatives Miteinander gelegt ist: - „Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offen- bachplatz zu gewährleisten.“ - Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröf- fentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen. - Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsaus- schuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.“ Zur Realität der Produktion von künstlerischen Inhalten gehört allerdings auch, dass die han- delnden Personen zueinander finden müssen, gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden muss und die Etablierung sinnvoller Prozesse ein gewisses Maß an Zeit und Organisation be- dürfen. Bisher ist kein*e künstlerische*r Kurator*in mit eigener Entscheidungsverantwortung vorgese- hen. Es ist denkbar, eine Programmkoordination einzusetzen, sollte dies künftig gewünscht o- der notwendig werden. Das Depot wird durch seine Vielfalt ein herausragendes und erkennba- res Profil als diverser und offener Spielort in der Kölner Bühnenlandschaft werden. Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft werden. - Wer wird vor Ort die Bühnen – und Haustechnik stellen, wenn die Bühnen am Offen- bachplatz sind? Die Personalbedarfe für einen Betrieb des Depots (ohne Schauspiel) wurden auf Basis des Musterspielplans im Gutachten „actori 2020 Tanz“ für die bühnentechnischen Bereiche mit 11,4 VZÄ und für die haustechnischen Bereiche mit 3,8 VZÄ veranschlagt und beim Betreiber veror- tet. Dies sichert die Abwicklung der spiel- und probenbezogenen Aufwände im angenommenen Umfang ab. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Bereiche ist dem Gutachten aus S. 478 ff. zu entnehmen. - Das Depot als Spielstätte für die Freie Szene – in wie fern sind Aufführungen über die eigentliche darstellende Kunst (Format Theater, Tanz) und Festivals hinaus auch Auf- führungen aller freien performativen Künste, inklusive Musik und Musiktheater, vor- gesehen? Aufführungen aller freien performativen Künste, inklusive Musik und Musiktheater sind selbst- verständlich denkbar, insbesondere in Form der Einbindung innerhalb gemeinsamer Produkti- onen. Allen Beteiligten muss allerdings auch klar sein, dass nicht sämtliche künstlerischen Rauman- forderungen innerhalb Kölns durch die Anmietung des Depots gelöst werden können. 7 - Wie schlüsseln sich die Kosten der Betreibergesellschaft Depot genau auf? Die Aufwendungen für die Betreibergesellschaft Depot werden mit rd. 2,5 Mio. EUR veran- schlagt. Rund 1,74 Mio. EUR (70%) davon fallen für Personalkosten an, um das Depot für den Tanz wie auch die Freie Szene „spielbereit“ zu halten. Die übrigen ca. 770 TEUR (30%) fallen für „Sonstige betriebliche Aufwände“ an. Unter „Sonstige betriebliche Aufwände“ fallen einer- seits Kosten für die Feuersicherheitswachen (ca. 30 TEUR), die Vermarktung der Spielstätte (ca. 50 TEUR), für die Hausbewirtschaftung (im Wesentlichen Wartung sowie Betriebskosten für Energie, Reinigung etc. – ca. 166 TEUR) sowie Kosten für anteilige Mieten, Versicherung, Wirtschaftsprüfung und Geschäftsausstattung – ca. 526 TEUR). Eine detaillierte Kostenaufstellung gibt es in „actori 2020 Tanz“ auf dem Folien 463-469. Sowie als Zusammenfassung im Protokoll des 2. AK actori auf Folie 29. Zu 6: - Was geschieht, wenn die Gelder von außen nicht so fließen, wie erhofft und wenn höhere Kosten anfallen? Was bedeutet es, wenn es heißt Umschichtungen im Dezer- nat sollen die Kosten gegenfinanzieren und der allgemeine Haushalt? Woher kom- men die Gelder? Siehe zunächst oben und Beschlusspunkt 6: „… Ab 2025: Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Va- riante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwen- dungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Be- schluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschich- tungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden.“ Es gilt für die Bühnen der Grundsatz: Mindererträge führen zu Minderaufwendungen – siehe Beschlusspunkt 6 a) - Ist gesichert, dass durch die Finanzierung des wachsenden Betriebskostenzuschus- ses der städtischen Bühnen keine Mittel, die der freien Szene zur Verfügung stehen, gebunden werden? Der Haushalt wird vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Verteilung der zur Verfügung ste- henden Mittel steht in seiner Verantwortung. - Welche Summen werden aus einer KFA der Geschäftsleute eingeplant? Die Einbindung der KFA auf Geschäftsreisende müsste zunächst vom Rat der Stadt Köln be- schlossen werden. Hierzu wird mit der gegenständlichen Vorlage zunächst ein Auftrag an die Verwaltung erteilt, einen solchen Beschluss als eine mögliche Finanzierung vorzubereiten. Auf Basis derzeitiger Hochrechnungen wird durch die Ausweitung der KFA auf Geschäftsrei- sende ab 2025 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 7,0 Mio. Euro gerechnet. 8 Und allgemein: - Das Depot hat derzeit eine wichtige Rolle im Bereich der Kulturvermittlung und eine wichtige Rolle zur Vernetzung der Bühnen mit dem Stadtteil. Wie soll gewährleistete werden, das sich dies fortsetzt? Die vorhandene Kulturvermittlung und Vernetzung der Bühnen in den Stadtteil Mülheim könnte insbesondere gewährleistet und fortgesetzt werden, indem die Bühnen weiterhin der Betreiber des Depots wären. Jedenfalls für eine Übergangszeit sieht die Vorlage dies vor. Die Vernetzung in die Stadtgesellschaft und in einzelne Stadtteile werden maßgeblich von der jeweils verantwortlichen Intendanz geprägt. Es hängt damit auch davon ab, welchen Schwer- punkt der*die künftige Schauspielintendant*in an dieser Stelle setzen wird. - Wie belastbar sind Besucherzahlen für den Offenbachplatz, für die dritte Spielstätte Bühnen, für den Tanz? (Die Veranstaltungen von BOD sind derzeit nicht alle ausver- kauft). Die Rückgewinnung des Publikums an den Offenbachplatz auf Basis der Zahlen von vor der Sanierung stellt eine Herausforderung für den Bühnenbetrieb dar. In den Arbeitskreisen actori ist dies häufig diskutiert worden. In der gegenständlichen Vorlage wird dieses Risiko ausführlich auf Seite 12 dargestellt. Es wird Aufgabe der Betriebsleitung sein, rund 375.000 Besuchende in die Spielstätten der Bühnen inklusive des Depots als zahlende Gäste zu ziehen. Der Quartalsbericht der Bühnen zeigte zuletzt eine Auslastung des BoD von 85 %. - Wie werden die Bühnen hinsichtlich der dritten Spielstätte planen können, während sie an den Offenbachplatz mit den beiden Bühnen zurückkehren? Die Organisation des Spielbetriebes ist das Kerngeschäft der Bühnen. Weit mehr als eine De- kade lang wurde dieses Geschäft unter sehr herausfordernden Bedingungen im Interim ohne für das Publikum spürbare Zwischenfälle organisiert und abgewickelt. Sollte in den letzten gut zehn Jahren eine Vorstellung ausgefallen sein, so handelte es sich in der Regel um allgemeine unabwendbare Ereignisse, wie beispielsweise die Corona-Pandemie oder eine sonstige Erkran- kung von Künstler*innen. Interimsbedingt wurde keine Vorstellung abgesagt. Um dem Kerngeschäft bestmöglich nachkommen zu können, benötigen die Bühnen dringend Planungssicherheit, um mit dem entsprechenden Vorlauf den Spielbetrieb an allen dann zur Verfügung stehenden Spielstätten zu organisieren. Die theoretische Grundlage für den Betrieb aller sechs Spielstätten bietet das Gutachten „actori 2020 Tanz“ und sämtliche Zusatzberechnungen. Es bedarf einer Entscheidung, ob auf Basis dieser Überlegungen in die Praxis eingestiegen werden soll. Herausfordernd wird dann s ein, einen sogenannten „eingeschwungenen Zustand“ zu erreichen. - Wieso müssen zusätzliche Arbeitsräume angemietet werden und sind nicht in den Planungen des Offenbachplatzes vorgesehen? Die actori Gutachten haben 2014 und 2020 nachgewiesen, dass der Spie lbetrieb am Offen- bachplatz nur unter Anmietung weiterer Arbeitsräume dargestellt werden kann. Der Baube- schluss für den Offenbachplatz im Jahr 2011 auf Basis der damals vorliegenden Machbarkeits- studie von TheaPro hatte zu diesem Punkt nicht die erforderliche Detailtiefe, um diese zusätz- lichen Bedarfe und auch die Entwicklungen an Arbeitsflächen absehen zu können. Im 4. Ar- beitskreis actori wurde dargestellt (Folie 42 ff, Seite 3 des Protokolls), wieso diese zusätzlichen Arbeitsräume erforderlich sind, und welche Lösung die Verwaltung dazu vorschlägt. Die An- wendung von „New Work“ (also die gemeinsame Nutzung von Arbeitsplätzen) wird dabei bereits 9 berücksichtigt. Sämtliche Kosten für diese Anmietung sind in die Matrix-Berechnungen einge- flossen und Teil der Vorlage. Ein Verzicht auf die Anmietung dieser Räume würde den Neustart am Offenbachplatz ernsthaft gefährden. gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ferdinandstraße 61
- Offenbachplatz
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 1926/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.06.2023
- Erstellt
- 07.06.2023 10:36