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1697/2023

Managementbericht des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen

Mitteilung Ausschuss 26.06.2023

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Managementbericht V_ 2021-2022

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Managementbericht V_ 2021-2022

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Managementbericht  2021 - 2022

2 
Managementbericht V 2021-2022   
Inhaltsverzeichnis 
1 Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen...................................................................... 3 
2 Integriertes Management und der Masterplan im Dezernat V ....................................................... 4 
3 Stand und Entwicklungen – allgemeine Vorbemerkungen ............................................................. 5 
3.1 Handlungsfeld Beschäftigung .................................................................................................. 6 
3.1.1 Allgemeine Entwicklungen .............................................................................................. 6 
3.1.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Beschäftigung ........... 7 
3.1.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Beschäftigung, Masterplan Version 2.1 ............. 7 
3.2 Handlungsfeld Einkommen ..................................................................................................... 9 
3.2.1 Allgemeine Entwicklungen .............................................................................................. 9 
3.2.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Einkommen ............. 10 
3.2.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Einkommen, Masterplan Version 2.1 .............. 11 
3.3 Handlungsfeld Gesundheit .................................................................................................... 13 
3.3.1 Allgemeine Entwicklungen ............................................................................................ 13 
3.3.2 Ziele und operative Kennzahlen im Handlungsfeld Gesundheit ................................... 14 
3.3.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Gesundheit, Masterplan Version 2.1 ............... 18 
3.4 Handlungsfeld Wohnen ......................................................................................................... 20 
3.4.1 Allgemeine Entwicklungen ............................................................................................ 20 
3.4.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Wohnen .................. 21 
3.4.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Wohnen, Masterplan Version 2.1 .................... 23 
3.5 Handlungsfeld soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe/Einbindung ..................... 25 
3.5.1 Allgemeine Entwicklungen ............................................................................................ 25 
3.5.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Soziale, 
gesellschaftliche und politische Teilhabe/Einbindung .................................................................. 26 
3.5.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Soziale, gesellschaftliche und politische 
Teilhabe/Einbindung, Masterplan Version 2.1 .............................................................................. 27

3 
1 Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Innerhalb der städtischen Verwaltung mit ihren neun Dezernaten gestaltet das Dezernat V mit seinen 
rund 28501 Mitarbeitenden auf ungefähr 2480 Stellen wesentliche Themen, die in den 17 
Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG) adressiert und auch für Kommunen2 
beschrieben sind: 
 Keine Armut (SDG 1) 
 Kein Hunger (SDG 2) 
 Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) 
 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8) 
 Weniger Ungleichheiten (SDG 10) 
 Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) 
 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16) 
Das Dezernat verfolgt das Ziel, für Menschen in Köln gute Lebensbedingungen erreichbar zu machen, 
unabhängig von der eigenen aktuellen Lebenslage. Wir arbeiten dafür, dass  
 alle Menschen in einer Wohnung wohnen können, auch obdachlose Menschen und 
Menschen, die als Geflüchtete nach Köln kommen, und dafür, dass bezahlbarer Wohnraum 
zur Verfügung steht; (Vision Handlungsfeld Wohnen: Alle Bevölkerungsgruppen haben 
Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum; SDG 11.1.1: Bis 2030 den Zugang zu 
angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle 
sicherzustellen); 
 Menschen bezahlte, sozialversicherungspflichtige und gute Arbeit haben und sich hierin 
weiterentwickeln können; (Vision Handlungsfeld Beschäftigung: Alle Menschen können am 
Arbeitsleben teilhaben (SDG 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges 
Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle 
fördern); 
 Menschen in besonderen Lebenslagen in ihrem Unterstützungsbedarf Hilfe erfahren und sie 
die gesetzlich vorgesehenen und darüber hinaus vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Hilfen erhalten (Vision Handlungsfeld Einkommen: Alle Menschen sind materiell abgesichert, 
SDG 1: Armut in jeder Form und überall beenden); 
 Menschen an allen wesentlichen Aspekten unseres Lebens teilhaben können und dass 
vorhandene Barrieren abgebaut werden (Vision: Alle Menschen beteiligen sich am 
gesellschaftlichen Leben; SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen); 
 Gesundheitsgerechtigkeit besteht, also das Gesundheitswesen sowohl in Krisen- als auch in 
„normalen“ Zeiten auch für Menschen in besonderen Lebenssituationen und für Menschen 
mit geringerem Bezug zu Gesundheitsthemen und -dienstleistungen zur Verfügung steht und 
eine hohe fachliche Qualität und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt; (Vision: Alle 
Menschen in Köln können gesund aufwachsen und leben; SDG 3: Ein gesundes Leben für alle 
Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern); 
 Stadtteile und Quartiere, in denen eine gute Entwicklung der Lebensqualität ihrer Menschen 
eingeschränkt ist, besondere Maßnahmen und Unterstützungsleistungen erfahren; (Vision: 
                                                           
1 Stand: 1.5. 2023, inkl. städtische Mitarbeitende Jobcenter 
2  SDG-Indikatoren für Kommunen – Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals der 
Vereinten Nationen in deutschen Kommunen. 2., vollständig überarbeitete Auflage, Gütersloh 2020. 
Bertelsmann Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher Landkreistag, Deutscher 
Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik, Engagement Global 
(Servicestelle Kommunen in der Einen Welt), Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion 
(Hrsg.). https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/sdg-indikatoren-fuer-
kommunen-all

4 
Alle Menschen beteiligen sich am gesellschaftlichen Leben; SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit 
und starke Institutionen); 
 der soziale Zusammenhalt in unserer Stadtgesellschaft gestärkt wird; (Vision: Alle Menschen 
beteiligen sich am gesellschaftlichen Leben; SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke 
Institutionen). 
Mit diesen Zielen und auf der Basis der aktuell vom Kölner Rat beschlossenen Stadtstrategie3 leisten 
wir im Dezernat unseren Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Stadt zu einer Stadt des guten 
Lebens.  
Die Ämter und Dienststellen des Dezernats erfüllen zu einem weit überwiegenden Teil gesetzliche 
Aufgaben. In der Gestaltung des Finanz- und Personalhaushalts nehmen diese Aufgaben über 98 
Prozent der Ressourcen ein. Ziel ist es, die zur Erledigung dieser Aufgaben notwendigen Prozesse zu 
beschreiben, zu optimieren,  zu automatisieren sowie zu digitalisieren.  
Zusätzlich zu den gesetzlichen „Pflicht“-leistungen ist das Dezernat für die Umsetzung politisch 
beschlossener Maßnahmen zuständig, die oftmals als „freiwillige“ Leistungen solche Leistungen 
darstellen, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen. Der Aufbau solcher freiwilligen 
Leistungen sowie die Veränderung von wesentlichen Prozessen erfolgen in Projekten. Besonderes 
Merkmal von Projekten ist, dass diese zeitlich begrenzt sind. Solche Projekte können in Prozesse 
einmünden, sofern sie Leistungen etablieren, die fortgesetzt erbracht werden sollen.  
Angesichts der schnellen Veränderungen und Ausweitungen der Aufgaben sowie der durch den 
demografischen Wandel verursachten hohen Fluktuation der Mitarbeitenden sind 
Prozessentwicklungen, -optimierungen, -beschreibungen und -automatisierungen von 
entscheidender Bedeutung, um die Verwaltung nachhaltig weiterzuentwickeln und zukunftsfähig 
aufzustellen. Die organisationale Weiterentwicklung des Dezernats und seiner Ämter ist deshalb  
relevant für die Sicherung der Leistungsfähigkeit für die Menschen und Einrichtungen in unserer 
Stadt. Sie erfolgt im Rahmen eines dezernatsweiten Veränderungsmanagements, das wiederum 
wesentliches Merkmal des integrierten Managements des Dezernats ist.  
2 Integriertes Management und der Masterplan im Dezernat V 
Im Dezernat wurden in den vergangenen fünf Jahren die Grundzüge eines integrierten Managements 
etabliert, das uns darin unterstützt, unsere Prozesse und Projekte zu steuern und ihre Effizienz und 
Effektivität zu steigern. Wesentliches Merkmal unseres integrierten Managements ist die 
Formulierung von Zielbildern in einer Vision. Diese Vision gibt Orientierung; an ihr richten wir 
unseren Masterplan als die Strategie zur Zielerreichung aus, den wir in Fünfjahreszyklen überprüfen 
und fortschreiben. Der Masterplan enthält strategische Ziele, die in konkreten Projekten und 
Prozessen erreicht werden sollen. Wir haben ihn der Kölner Kommunalpolitik im Jahr 2021 
vorgestellt4. Eine wesentliche Grundlage für den Masterplan ist der vom Kölner Stadtrat beauftragte 
und vom Dezernat im Jahr 2021 vorgelegte 1. Kölner Lebenslagenbericht5. Dieser stellt empirische 
Daten für wichtige Lebenslagen der Menschen in Köln zusammen und beschreibt den Ist-Zustand, 
von dem aus die weitere Entwicklung erfolgen soll. In regelmäßiger Aktualisierung und Erweiterung 
soll der Lebenslagenbericht die Veränderung der Lebensbedingungen aufzeigen und die 
Strategieanpassung innerhalb des Masterplans unterstützen. Im Rahmen des integrierten 
                                                           
3 Ratsbeschluss, 1987/2021 
4 Mitteilung, 0190/2021 
5 Ratsbeschluss, 0615/2020

5 
Managements haben wir einen Steuerungskreislauf beschrieben, der einen wiederkehrenden Zyklus 
der Anpassung von Zielen, Strategien und Maßnahmen beschreibt.  
Die strategischen Ziele des Masterplans und ggf. auch die konkreten Maßnahmen und Kennzahlen 
werden mit den internationalen Nachhaltigkeitszielen abgeglichen und weisen auch Bezüge zum 
wirkungsorientierten Haushalt der Stadt Köln auf. Nach der Logik „die Finanzen unterstützen die 
Strategie“ sollen in den Folgejahren die Strategien des Masterplans Einfluss auf den 
wirkungsorientierten Haushalt entwickeln.  
Das integrierte Management beschreibt wesentliche Merkmale der Steuerungsprozesse und 
 -instrumente im Dezernat. Ihre Anwendung erhöht die Transparenz, klärt die Rollen- und 
Kompetenzverteilungen und wird die Führungskultur im Dezernat beeinflussen.  
3 Stand und Entwicklungen – allgemeine Vorbemerkungen 
Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis zum Jahr 2040 weiterwachsen. 
Die verschiedenen (Bevölkerungs- und Alters-) Gruppen wachsen jedoch nicht gleich stark. Die Kölner 
Stadtgesellschaft verändert sich, sie wird jünger, älter und zugleich bunter:  
 Der Abhängigkeitsquotient zeigt: Das Verhältnis der abhängigen zu den unabhängigen 
(erwerbsfähigen) Altersgruppen verändert sich. Während im Jahr 2018 auf 51 Kinder, 
Jugendliche und ältere Menschen 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter kommen, 
verändert sich das Verhältnis im Jahr 2040 auf 59 zu 100. Dies bedeutet, dass im Jahr 2040 
100 Erwachsene im erwerbsfähigen Alter 59 Kinder, Jugendliche und Senioren „versorgen“ 
müssen: der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sinkt.  
 Die Altersgruppe der ab 65-Jährigen wird bis 2040 um 27 Prozent steigen. Die Gruppe der ab 
80-Jährigen wird um 33 Prozent steigen. 
 Gleichzeitig wird der Anteil der Kölner*innen mit Zuwanderungsgeschichte steigen. Im Jahr 
2018 betrug dieser noch 39 Prozent. Bei den unter 18-Jährigen waren es bereits 54 Prozent.  
Die demografischen Veränderungen haben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, das Betreuungs- und 
Bildungssystem, das Sozial- und Gesundheitssystem und die Versorgung und Pflege älterer 
Menschen. Damit auch in Zukunft für möglichst viele Menschen Existenz und Teilhabe gesichert und 
der Zusammenhalt der Stadtgesellschaft gewährleistet wird, ist es wichtig, den demografischen 
Wandel der Stadtgesellschaft proaktiv zu gestalten. Wesentliche Aspekte dabei sind:  
 Wohlstand, Einkommen und damit Existenzen sichern, Armutsrisiken bekämpfen 
 Fachkräftemangel entgegenwirken - Erwerbstätigkeit von Menschen mit 
Zuwanderungsgeschichte fördern - Qualifizierung verbessern 
 Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern - Betreuungs-, Versorgungs- und 
Pflegeinfrastruktur an die demografische Entwicklung anpassen. 
 
Im Folgenden werden für die wesentlichen Handlungsfelder des Dezernats für Soziales, Gesundheit 
und Wohnen zunächst allgemeine Entwicklungen skizziert und bewertet; Beispiele aus laufenden 
Prozessen und Projekten sollen Einblick in die operative Arbeit geben.

6 
3.1 Handlungsfeld Beschäftigung 
3.1.1 Allgemeine Entwicklungen 
Erwerbstätigkeit bedeutet im ökonomische Sinne: Erwerb eines Einkommens zum Lebensunterhalt 
und eines bestimmten Lebensstandards. Der mögliche Lebensstandard wird maßgeblich durch das 
Erwerbseinkommen definiert und materielle Notlagen können dadurch abgewendet werden.  
Positiv zu bewerten sind:  
 Die Erwerbstätigenquote ist in Köln zwischen 2011 und 2020 von 68,2 auf 74,3 Prozent 
gestiegen.  
 Die Arbeitslosenquote schwankt insgesamt zwischen 2012 und 2021 um ca. 9 Prozent, 
lediglich im Jahr 2018 lag sie bei 7,4 und im Jahr 2019 bei 7,6 Prozent. 
 Die Quote der Langzeitarbeitslosen ist von 2015 bis 2020 von 5,3 auf 4,6 Prozent gesunken. 
 Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum von 45 auf 
39,1 Prozent gesunken. 
 Der Anteil der erwerbstätigen Personen, die ergänzend Hilfe nach SGB II in Anspruch nehmen 
(Ergänzer*innen), ist von 25,7 im Jahr 2011 auf 23 Prozent im Jahr 2020 gesunken.  
 Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Niedriglohnbereich ist von 
16,9 im Jahr 2011 auf 14,7 Prozent im Jahr 2020 gesunken. 
Kritisch zu bewerten sind:  
 Der Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen ist von 2015 bis 2020 von 5,6 auf 6,5 Prozent 
gestiegen, allerdings schwankt dieser Wert seit 2012 zwischen 5 und 6,5 Prozent.  
 Der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer*innen liegt im Jahr 2021 
immer noch 13,6 Prozent unter dem Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 
Einheimischen, allerdings betrug der Unterschied 2012 noch 19,4 Prozent.  
 Der kontinuierliche Beschäftigungsanstieg der letzten zehn Jahre ist in Folge der Corona-
Pandemie zum Stillstand gekommen. Mit dem leichten Rückgang um 3.000 Beschäftigte  
(- 0,5 Prozent von Mitte 2020 bis Mitte 2019) liegt Köln verglichen  mit anderen deutschen 
Großstädten im Mittelfeld.6 
 Insbesondere die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse ist um rund ein 
Zehntel deutlich zurückgegangen (-11 600 oder -9,1 Prozent). Zeitgleich stieg die Zahl der 
Arbeitslosen in Köln im Jahresdurchschnitt 2020 deutlich gegenüber 2019 auf 55.200 (+19 
Prozent  oder +8 800)7 
 Von den Beschäftigtenrückgängen und Übergang in Arbeitslosigkeit waren am stärksten die 
Jüngeren unter 25 Jahre betroffen8. 
Der Lebenslagenbericht weist an verschiedenen Stellen auf eingeschränkte berufliche 
Teilhabechancen junger Erwachsener im Alter von 18 bis 34 Jahren hin. Insbesondere junge 
Ausländer*innen benötigen mehr Unterstützung beim Übergang in eine Ausbildung und auf dem 
Weg zum Ausbildungserfolg. Je früher in der Bildungskette die Unterstützung ansetzt 
(Sprachkenntnisse, Schulbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen), desto besser sind die Chancen für 
einen guten späteren beruflichen Einstieg.  
                                                           
6 vgl. Statistische Nachrichten 7/2021 
7 ebenda 
8 ebenda

7 
3.1.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Beschäftigung 
Die für die Jahre 2021/2022 gesetzten Ziele9 (Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten 
Arbeitsmarkt integriert) konnten mit der Strategie „Zielgruppengerechte Aktivierung und 
Qualifizierung“ durch das Programm KomProArbeit umgesetzt werden: hier wurde bereits im 
Oktober 2021 die Zielzahl von 100 zu integrierenden Langzeitarbeitslosen durch das Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren erreicht. In 2022 wurde die Zielzahl mit 104 ebenfalls erreicht bzw. übertroffen. 
Auch das Ziel des Jobcenters, mehr als 37 Prozent der Menschen nachhaltig bzw. bedarfsdeckend zu 
integrieren, konnte in beiden Jahren erreicht und gegenüber dem Jahr 2021 weiter gesteigert 
werden (die Quote lag im Gesamtjahr 2021 bei 58, in 2022 bei 66 Prozent). 
Die in 2022 geplante kontinuierliche Beschäftigung von 56 Prozent wurde ebenfalls mit 
durchschnittlich 62 Prozent klar übertroffen. Auch das 2021er Ziel, monatlich mindestens 15 
arbeitsmarktferne Jugendliche zu erreichen, wurde in den Monaten Januar bis Oktober 2021 mit 
durchschnittlich 41 Beratungsgesprächen deutlich übertroffen. Daher wurde die Kennzahl im Jahr 
2022 auf 40 zu erreichende arbeitsmarktferne Jugendliche erhöht mit dem Ergebnis von 43 
Kontakten im gesamten Jahr. Den besonderen Schwierigkeiten von arbeitsmarktfernen Frauen mit 
zielgruppengerechten Kontakt- und Unterstützungsangeboten zu begegnen, konnte dagegen – auch 
aufgrund pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen – nur z.T. erreicht werden, obwohl auch 
digitale Formate erprobt wurden. 
3.1.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Beschäftigung, Masterplan Version 2.1 
Vision: Alle Menschen können am Arbeitsleben teilhaben10  Strategisches Ziel: Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert (B1)11 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
100 Langzeitarbeitslose mit besonderen 
Vermittlungshemmnissen sind von 
KomProArbeit ergänzend unterstützt 
(B1_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
60 Langzeitarbeitslose mit besonderen 
Vermittlungshemmnissen sind in 
Kooperation mit dem Jobcenter, Amt 11 
und KGAB in der Stadtverwaltung 
integriert und perspektivisch geeignet für 
den ersten Arbeitsmarkt (SGB II, §16i; 
B1_I2) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Übergangsmanagement 
mit Anbieter*innen und 
Fachverwaltung (S2_B) 
Mehr als 37 Prozent der Menschen sind 
dauerhaft ohne Leistungsbezug 
(nachhaltig integriert; B1_I3) 
Mehr als 37 Prozent der 
Menschen sind nach Integration 
in den Arbeitsmarkt mind. 3 
Monate ohne Leistungsbezug 
(Anteil an bedarfsdeckenden 
Integrationen) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
Monatlich sind mindestens 15 
arbeitsmarktferne Jugendliche erreicht 
(B1_I4) 
Monatlich sind mindestens 40 
arbeitsmarktferne Jugendliche 
erreicht (B1_I4) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
                                                           
9 Vgl. Masterplan Dezernat V, 0190/2021, Version 2.0 
10 SDG 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und 
menschenwürdige Arbeit für alle fördern  
11 SDG 8.5.1: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, 
einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen erreichen

8 
Strategisches Ziel: Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert (B1)11 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Mind. 150 sehr arbeitsmarktferne Frauen 
(insbesondere auf Grund kultureller 
Hemmnisse) sind kontaktiert (B1_I5) 
Mind. 150 arbeitsmarktferne 
Frauen/Familien (insbesondere 
aufgrund kultureller Hemmnisse) 
sind kontaktiert (B1_I5) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
Bei Qualifizierungsangeboten (beruflicher 
Weiterbildung) beträgt der Anteil der 
Frauen mind. 35 Prozent (B1_I6) 
Bei Qualifizierungsangeboten 
(beruflicher Weiterbildung) 
beträgt der Anteil der Frauen 
mind. 38 Prozent (B1_I6) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
Die Integration von schwerbehinderten 
Menschen ist um mind. 8,9 Prozent zum 
tatsächlich erreichten Jahresendwert 2020 
gesteigert (B1_I7) 
Die Integration von 
schwerbehinderten Menschen ist 
um mind. 10 (+ 2 Prozent) zum 
tatsächlich erreichten 
Jahresendwert 2021 (487) 
gesteigert (=497; B1_I7) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
 Strategisches Ziel: Drehtüreffekte werden vermieden (B2)12 
   
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Mind. 56 Prozent der Kund*innen im SGB 
II-Bezug sind in kontinuierlicher 
Beschäftigung (nachhaltig integriert = 
nach einer Integration 6 Mon in SVB; 
B2_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Übergangsmanagement 
mit Anbieter*innen und 
Fachverwaltung (S2_B) 
Lotsenmodell (S3_B) 
Instrumentarium zur 
Stabilisierung bzw. 
Vermeidung von 
Abbrüchen für U25 (S4_B)  Strategisches Ziel: Erstmalige Arbeitslosigkeit ist vermieden (B3)13 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Monatlich werden mind. 100 U25-jährige 
Leistungsbeziehende durch aufsuchende 
Arbeit betreut (SGB II, §16h; B3_I1) 
Monatlich werden mind. 140 
U25-jährige Leistungsbeziehende 
in Projekten für schwer 
erreichbare Jugendliche betreut 
(SGB II, §16h; B3_I1) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
Besondere Konzepte für 
Menschen mit 
Integrationshemmnissen 
(S6_B)  Strategisches Ziel: Berufliche Qualifizierung ist verbessert (B4)14 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Förderung beruflicher Weiterbildung FbW 
- Ziel Berufsabschluss; mind. 860 
Menschen im SGB II-Bezug haben an einer 
abschlussorientierten beruflichen 
Weiterbildung teilgenommen (FbW - Ao; 
B4_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Enge Begleitung und 
individueller Zuschnitt von 
Unterstützungsangeboten 
(S5_B) 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B)  Strategisches Ziel: Berufliche Perspektiven sind verbessert (B5)15 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Mind. 37 Prozent der Menschen im SGB II-
Bezug und in einer beruflichen 
Weiterbildung (FbW) - erreichen einen 
Berufsabschluss; B5_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Enge Begleitung und 
individueller Zuschnitt von 
Unterstützungsangeboten 
(S5_B) 
                                                           
12 vgl. SDG 8.5.1, ebenda 
13 SDG 8.6: Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder 
Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern 
14 vgl. SDG 8.6, ebenda 
15 vgl. SDG 8.6, ebenda

9 
Strategisches Ziel: Berufliche Perspektiven sind verbessert (B5)15 
Zielgruppengerechte 
Aktivierung und 
Qualifizierung (S1_B) 
3.2 Handlungsfeld Einkommen 
3.2.1 Allgemeine Entwicklungen 
Das Einkommen, das den privaten Haushalten zur Verfügung steht, ist eine wichtige Ressource, um 
die Lebenslagen in materieller und auch in nichtmaterieller Hinsicht zu gestalten. Langfristig dient 
das Einkommen dem Aufbau einer sozialen Sicherung durch den Erwerb von Rentenansprüchen und 
Vermögen. Des Weiteren können über den Arbeitsplatz soziale Beziehungen geknüpft werden, die in 
mehreren Hinsichten bereichernd wirken können: sie erweitern das soziale Umfeld und die 
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, können partizipationsfördernd im Hinblick auf Vereins- und 
Parteimitgliedschaften wirken und sich im Bedarfsfall auch zu informellen Unterstützungssystemen 
entwickeln. Ökonomischer Wohlstand, soziale Anerkennung und die Einbindung in soziale Netzwerke 
kommen (zusammen mit dem Bildungsstand) im sozialen Status zum Ausdruck. Aus der Perspektive 
subjektiver Lebensplanung ist dieser Prozess zunächst als sozialer Aufstieg konzipiert. Dies erweist 
sich jedoch vielfach als brüchig – insbesondere bei den Personengruppen, die problembelastete 
Startbedingungen haben oder deren Situation sich im Lebensverlauf verschlechtert16.  
Positiv zu bewerten sind:  
 Köln ist ein starker Wirtschaftsstandort. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Kölns betrug im Jahr 
2018 64,54 Mrd. Euro insgesamt und damit 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr, 34 Prozent mehr 
als im Jahr 2010 (mehr als das 1,5fache des Landesdurchschnitts). Damit zählt Köln zu den 
wirtschaftsstärksten Kommunen in NRW.  
 In der Stadt Köln ist das verfügbare Einkommen im Zeitraum von 2010 bis 2017 um 13 
Prozent angestiegen, womit der Anstieg für diesen Zeitraum etwas niedriger war als in 
Nordrhein-Westfalen (+15 Prozent) und Deutschland (+16 Prozent).  
 
Kritisch zu bewerten sind:  
 Obwohl in Köln das BIP pro Kopf über dem Landesdurchschnitt liegt, ist das Einkommen pro 
Kopf unterdurchschnittlich, weil am BIP auch Erwerbstätige mitwirken, die von außerhalb 
Kölns einpendeln. Dies zeigt sich auch im verfügbaren Einkommen pro Kopf, das im Jahr 2018 
„nur“ ca. 22.400 Euro betrug und damit dem Landesdurchschnitt (ca. 22.500 Euro) ensprach. 
Die Zahlen zeigen: Nicht alle Kölner*innen profitieren vom starken Wirtschaftsstandort.  
 23 Prozent der Kölner*innen leben in einem relativen Armutsrisiko, das bedeutet, sie haben 
ein Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze (weniger als 60 Prozent des 
Einkommens-Medians). Auch hier ist eine Zuwanderungsgeschichte mit einem höheren 
Armutsrisiko assoziiert: 38 Prozent der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben ein 
Armutsrisiko, während es nur 17 Prozent der Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte sind.  
 42 Prozent der Haushalte mit drei und mehr Kindern sind armutsgefährdet. Kinder und 
Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund weisen ein dreimal so hohes 
Armutsrisiko auf (41%) wie Kinder und Jugendliche aus Familien ohne Migrationshintergrund 
(15%). 
 Kinderarmut hängt zudem eng mit der Qualifikation der Eltern zusammen. Eltern ohne 
Berufsabschluss haben zu 59% ein Armutsrisiko.17 
                                                           
16 Kölner Lebenslagenbericht, S. 336 
17 Leben in Köln-Umfrage 2016

10 
 
Für die Zukunft der Stadtgesellschaft ist es wichtig, den starken Wirtschaftsstandort zu erhalten und 
auszubauen und gleichzeitig Armutsrisiken zu bekämpfen, so dass mehr Kölner*innen am 
Wirtschaftsgeschehen teilhaben und höhere Einkommen erzielen können. 
Moderiert wird das Einkommen wesentlich von der Beschäftigung. Für Menschen, die kein 
Einkommen durch Beschäftigung erzielen können oder im Rahmen ihres Erwerbslebens nur geringe 
oder keine Absicherung für den Ruhestand aufbauen konnten, greifen die sozialen 
Sicherungssysteme.  
3.2.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Einkommen 
Die für die Jahre 2021/2022 gesetzten Ziele zur Vision „Alle Menschen sind materiell abgesichert“ 
und den Teilzielen „Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem“, 
„Menschen in akuten materiellen Notlagen ist sofort und angemessen geholfen“ und „Menschen 
sind bei der Überwindung von Hilfebedürftigkeit/Armutsrisiken/Armutsgefährdung unterstützt“ 
konnten auf Grund der Pandemie und der akuten Handlungsbedarfe im Kontext des Ukrainekrieges 
noch nicht mit den geplanten Indikatoren nachverfolgt werden.  
Beobachtbar war bezüglich des Ziels „Existenzsicherung ist im Sinne der Bürger*innen zukunftssicher 
aufgestellt“ und dem Indikator „Zahl der Menschen, die Hilfen nach dem 3. Kapitel SBG XII erhalten“ 
ein leichter Rückgang der Fallzahlen, für den ein coronabedingt geringerer Übergang von 
Hilfeempfänger*innen aus dem SGB II vermutet wird. In 2022 hingegen war ein leichter Anstieg der 
Fallahlen zu beobachten. 
Die Zahl der Empfänger*innen von Leistungen nach dem 4. Kapitel des SBG XII (Grundsicherung im 
Alter) ist im Jahr 2021 moderat angestiegen. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Empfänger*innen von 
Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent an. 
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in 2021 Leistungen nach dem AsylbLG erhielten, ist um ca. 7 
Prozent zurückgegangen. Ende 2022 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach 
dem AsylbLG nahezu auf dem Stand wie Ende 2021. Die unterjährige Entwicklung der Anzahl der 
Bedarfsgemeinschaften in 2022 im Kontext des Ukrainekrieges zeigt die nachfolgende Grafik:

11 
 
Bedarfsgemeinschaften 2022 
Im Steuerungsverständnis des Dezernats V ist neben dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess 
auch der Blick auf die „Befähiger-Kriterien“ gerichtet. Hier wurde das Ziel der Stellenbesetzungsquote 
(95 Prozent) im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren für das Jahr 2021 mit 94,8 Prozent nur um 0,2 
Prozentpunkte verfehlt. Dieses Ergebnis konnte trotz coronabedingter Ausfälle erreicht werden. Für 
das Jahr 2022 wurde eine Stellenbesetzungsquote von lediglich 93,8 Prozent erreicht. Dies begründet 
sich dadurch, dass kurzfristig im 3.Quartal 2022 aufgrund der Ukrainekrise bereitgestellte 
Mehrstellen nur verzögert besetzt werden konnten. 
3.2.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Einkommen, Masterplan Version 2.1 
Strategisches 
Ziel: 
Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem (E1)18 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Leistungsberechtigte mit laufenden 
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 
3. und 4. Kapitel SGB XII und SGB II pro 
1.000 Einwohner*innen (E1_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Stärkung 
rechtskreisübergreifende 
Verwaltung (S1_E) 
Sozialraumorientierte 
Verwaltung und 
Leistungserbringung 
(S2_E)  Strategisches Ziel: Menschen in akuten materiellen Notlagen ist sofort und angemessen geholfen 
(E2)19 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
                                                           
18 SDG 1.3.1: Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle 
umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes. 
19 SDG 1.3.2: Bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen.

12 
Strategisches Ziel: Menschen in akuten materiellen Notlagen ist sofort und angemessen geholfen 
(E2)19 
Armutsgefährdungsquote (Quelle 
Benchmarking), bundesweiter Wert im 
Vergleich zum Ergebnis Stadt Köln (E2_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Stärkung 
rechtskreisübergreifende 
Verwaltung (S1_E)  Strategisches Ziel: Menschen sind bei der Überwindung von 
Hilfebedürftigkeit/Armutsrisiken/Armutsgefährdung unterstützt (E3)20 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Kinderarmut: Anteil der Bevölkerung 
unter 15 Jahren erhält - selbst oder 
indirekt durch die Bedarfsgemeinschaft - 
Sozialgeld nach SGB II (E3_I1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Zielgruppengerechte 
Aktivierungsangebote 
und Maßnahmen (S3_E) 
Altersarmut: Leistungsempfänger*innen 
Grundsicherung im Alter nach SGB XII 
(E3_I2) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Maßnahmen zur 
Förderung der 
Selbsthilfepotentiale 
(S4_E)  Strategisches Ziel: Existenzsicherung ist im Sinne der Bürger*innen zukunftssicher aufgestellt (E4)21 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Fallzahl 3. Kapitel SGB XII: 
Bedarfsgemeinschaften mit Hilfe zum 
Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII - 
Menschen im Alter unterhalb der 
Altersgrenze, die vorübergehend nicht mehr 
als 3 Stunden tgl. arbeiten können; E4_I1.1)  
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Stärkung Infrastruktur 
und Arbeitsumgebung 
(S5_E) 
Fallzahl 4. Kapitel SGB XII: 
Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung (4. 
Kapitel SGB XII - Menschen im Alter 
oberhalb der Altersgrenze oder Menschen 
im Alter unterhalb der Altersgrenze, die 
dauerhaft nicht mehr als 3 Stunden tgl. 
arbeiten können; E4_I1.2) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Fallzahl Asylbewerber-Leistungsgesetz: 
Fallzahl mit Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; 
E4_I1.3) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Fallzahl Eingliederungshilfe: Fallzahl mit 
Leistungen der Eingliederungshilfe im 
Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers 
Stadt Köln (E4_I1.4) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Befähiger-Kennzahlen   
Am Jahresende beträgt die 
Stellenbesetzungsquote 95 Prozent 
(E4_BI1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Aufbau eines 
strategischen 
Personalmanagements 
(S6_E) 
                                                           
20 vgl. SDG 1.3.2, ebenda 
21 SDG 1.3.1: Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle 
umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes.

13 
3.3 Handlungsfeld Gesundheit 
3.3.1 Allgemeine Entwicklungen 
Im sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung22 wird bestätigt, dass „die 
körperliche und seelische Gesundheit […] einen wichtigen Einfluss auf die Möglichkeiten einer Person, 
ihr Leben zu gestalten, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, sich zu bilden und auf andere Weise am 
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben [hat]. Umgekehrt haben die Lebensumstände einen wesentlichen 
Einfluss auf die Gesundheit. In der Bewältigung der Pandemie zeigt sich besonders deutlich, wie 
wichtig ein leistungsfähiges Gesundheitswesen ist. […] Die mittlere Lebenserwartung ab Geburt hat 
über die letzten 25 Jahre insgesamt und für alle untersuchten Einkommensgruppen zugenommen, es 
sind aber deutliche Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen zu beobachten. Dies ist auch 
darauf zurückzuführen, dass in Deutschland nach wie vor Bürgerinnen und Bürger mit niedrigerem 
sozialem Status häufiger von chronischen Krankheiten und Beschwerden betroffen sind. Höhere 
gesundheitliche Risiken und Belastungen im Kindesalter manifestieren sich häufig in gesundheitlichen 
Einschränkungen in späteren Lebensjahren. Im gesundheitsrelevanten Verhalten zeichnet sich ein 
ähnliches Bild ab. Internationale Studien sehen insbesondere im Tabakkonsum, in ungünstigem 
Ernährungsverhalten und Bewegungsmangel, in geringerer Bekanntheit und Nutzung von 
Möglichkeiten und Angeboten der Gesundheitsvorsorge sowie größeren Belastungen im Lebens- und 
Arbeitsumfeld wichtige Gründe für den Fortbestand dieser Ungleichheiten.“ Im DKV-Report von 
202123 bewertet die überwiegende Zahl der 2.800 repräsentativ befragten Menschen ihren eigenen 
Gesundheitszustand als gut (39 Prozent) oder sehr gut (21 Prozent). Allerdings erreichen nur 11 
Prozent der befragten Deutschen den Benchmark für ein gesundes Leben in den fünf abgefragten 
Lebensbereichen körperliche Aktivität, Ernährung, Rauchen, Alkohol und Stressempfinden. Dies ist 
seit Beginn der Befragungsreihe im Jahr 2010 der niedrigste Wert (2018: 16 Prozent). Das bedeutet: 
die Deutschen fühlen sich gesünder, als ihr Lebensstil es erwarten lässt.  
Kinder haben das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Ist 
bei Erwachsenen durch eine chronisch schlechte Gesundheit das Risiko für Armut erhöht, verhält es 
sich bei Kindern in umgekehrter Weise: Armut macht Kinder krank. Zu diesem Ergebnis kommt die 
KiGGS-Studie (Welle 2), die belegt, dass Kinder mit niedrigem sozio-ökonomischen Status einen 
schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand und häufiger gesundheitsbezogene Einschränkungen 
aufweisen. Vor allem bei der psychischen Gesundheit manifestieren sich die Unterschiede. Bildung, 
Beruf, und Nettoeinkommen der Eltern beeinflussen demnach unmittelbar den Gesundheitszustand 
der Kinder, aber auch das Gesundheitsverhalten der Eltern (z.B. Teilnahme an 
Früherkennungsuntersuchungen) und damit auch mittelbar jenes der Kinder (z.B. Sportverhalten 
oder Ernährungsverhalten). 
Positiv zu bewerten sind:  
 Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt bis 2040 an: bei Frauen von 83,46 Jahren auf 
85 Jahre. Männer haben, von aktuell 79,01 Jahren, bis 2040 ein Lebensalter von 82 Jahren zu 
erwarten. 
                                                           
22 Lebenslagen in Deutschland, Der Sechste Armuts - und Reichtumsbericht der Bundesregierung Kurzfassung, 
S. LXIII, Berlin 2021 
23 Prof. Dr. Ingo Froböse, Dr. Birgit Wallmann-Sperlich, Der DKV-Report 2021 Wie gesund lebt Deutschland?, 
Köln, 2021

14 
 Durch den ÖGD Pakt konnten im Jahr 2022 29 Stellen für rd. 2 Mio. Euro eingerichtet 
werden, weitere 51,75 Stellen für rd. 5,3 Mio. € wurden befristet beantragt und sollen 
anhand von einer vorgeschriebenen Mindestquote in den kommenden Jahren besetzt 
werden. Durch die zusätzlichen Stellen kann das Gesundheitsamt strategisch gestärkt und 
ausgebaut werden. Es ist allerdings abzuwarten, ob die befristeten Stellen in unbefristete 
Stellen umgewandelt werden, um nachhaltige Effekte zu erzielen. 
 Der durchschnittliche Anteil der Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung eine U8-
Untersuchung nachweisen konnten, hat sich von 88 Prozent im Jahr 200724 auf 95 Prozent im 
Jahr 2018 verbessert.  
 Der gesamtstädtische Durchschnitt an übergewichtigen Kindern (bei der 
Schuleingangsuntersuchung) ist vom Jahr 2012 zu 2018 von 12 Prozent auf 11 Prozent 
zurückgegangen.  
 Die Zahngesundheit von Kindern in der 1. Klasse der Grundschulen in Köln hat sich von 
2012/13 bis 2018/19 verbessert (Anteil der Kinder mit naturgesundem Gebiss ist von 57% auf 
63% gestiegen). 
Kritisch zu bewerten sind:  
 Vor allem bei der psychischen Gesundheit manifestieren sich die Unterschiede. Das Risiko, im 
Kindesalter psychische Auffälligkeiten zu zeigen oder an einer Aufmerksamkeitsdefizit-
/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zu erkranken, ist bei Mädchen und Jungen aus der unteren 
sozialen Schicht um das 2,8- bis 4,4-fache höher als bei Kindern, die in einer Familie mit 
hohem sozioökonomischem Status leben (Kuntz et al. 2018) 
 Wichtige Daten (Marker-Indikatoren wie Übergewicht, U8-Untersuchungen) konnten in der 
Pandemie nicht wie üblich in den Schuleingangsuntersuchungen erhoben werden. Es besteht 
deshalb ein Daten-Defizit für die beiden Jahre 2020 und 2021.  
 Eine Datenlücke besteht zudem hinsichtlich der Querschnittsthemen, da für die Stadt Köln 
keine separierten Kategorien der Daten der Schuleingangsuntersuchung nach 
Migrationshintergrund oder nach Behinderung vorliegen. Daher können nur eingeschränkt 
Aussagen zur Kindergesundheit dieser Teilgruppen getroffen werden. 
 Für die Jahre 2016 bis 2018 waren die Anteile von Kindern mit vollständigen U8-
Untersuchungen insbesondere in sozioökonomisch schlechter gestellten Stadtteilen niedriger 
als in den wohlhabenderen Stadtteilen. Hinzu kommen die Unterschiede nach dem 
Bildungsniveau der Eltern: Bei Kindern, deren Eltern ein hohes Bildungsniveau hatten, lag der 
Anteil bei 98 Prozent, bei Kindern mit Eltern mit niedrigem Bildungsniveau betrug dieser 91 
Prozent.  
 Für die 2018 in den Schuleingangsuntersuchungen vorgestellten Kinder lagen die Anteile von 
Kindern mit Übergewicht in Familien mit niedrigem Bildungsniveau bei 19 Prozent im 
Gegensatz zu 6 Prozent der Kinder aus Familien mit hohem Bildungsniveau.  
3.3.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Gesundheit 
Die Vision des Dezernates V „Alle Menschen in Köln können gesund aufwachsen und leben“25 und 
das für die Jahre 2021/2022 gesetzte Ziel „Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) 
Versorgung ist für alle Menschen erreichbar“ konnten mit der Strategie „Schaffung 
                                                           
24 Kindergesundheit im Vorschulalter Gesundheitsbericht 2009, Köln 2009, S. 31.  
25 SDG 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

15 
gesundheitsfördernder Verhältnisse“ durch engmaschige Kontrollen der Apotheken, Krankenhäuser 
und Heime umgesetzt werden. Die Zielzahlen wurden – außer im Lockdown Januar/Februar 2021 – in 
beiden Jahren erreicht und oftmals sogar übertroffen. 
Mit der Pandemie wurde die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erheblich deutlicher 
und so konnte das Gesundheitsamt die eigenen Weiterentwicklungsüberlegungen mit den 
Fördermöglichkeiten durch den ÖGD-Pakt flankieren. 
Das Gesundheitsamt ist mit 562 „Vollzeitäquivalenten“ (VZÄ) Corona-Personal ins Jahr 2022 
gestartet. Die extrem verlaufende Welle zu Beginn des Jahres hatte es erforderlich gemacht, das 
Personal für die Corona-Pandemie auf 660 VZÄ aufzustocken. Einhergehend mit der Bewältigung der 
Pandemie wurde das Personal im Jahresverlauf wieder reduziert. Zum Jahresende waren 345 VZÄ in 
der Pandemiebekämpfung eingesetzt. In 2023 soll das Corona-Personal bis auf einen noch 
festzulegenden Mindestbestand reduziert werden, um dadurch den Erhalt der bewährten Strukturen 
des etablierten Pandemiemanagements im Gesundheitsamt zu sichern. 
Die Stadt Köln hat sich kontinuierlich an die Lageentwicklung der Corona-Pandemie angepasst und 
war hierdurch – im Vergleich zum Bund und anderen Großstädten in Deutschland – in Bezug auf die 
Sterberate und die Inzidenz gut aufgestellt. 
Insbesondere die Sterberate der Stadt Köln liegt, bis auf eine kleine Abweichung im April und eine 
etwas größere Abweichung im Dezember, kontinuierlich unter der des Bundes, teilweise bei der 
Hälfte. Ebenso verdeutlicht die Grafik der Inzidenz (Seite 15), dass Köln auch hier kontinuierlich im 
Vergleich zum Bund auf einem ähnlichen Niveau ist.

16 
  
 
 
Die Bewältigung der Herausforderungen durch die Ukraine-Zuwanderung bzw. die Zuwanderung 
insgesamt hat im Jahr 2022 deutliche Personalkapazitäten für die medizinische Versorgung der 
Geflüchteten gebunden, wie die untenstehende Grafik verdeutlicht. Durchgängig lagen die Fallzahlen 
seit Beginn der Krise im März zwischen 3.400 und 4.000 Fällen pro Monat. In der Spitze gab es 4.213 
Beratungsfälle im Monat.

17 
 
 
In Bezug auf das strategische Ziel „Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen und übertragbare 
Krankheiten zu bekämpfen“ konnten die gesetzten Ziele (anhand der Indikatoren: Beratungen 
Prostituiertenschutzgesetz §10, Beratungen und Untersuchungen im Bereich sexuelle Gesundheit 
(STI) sowie die Entwicklung der Inzidenzen COVID19) positive Ergebnisse in den Jahren 2021/2022 
erreicht und übertroffen werden.  
Das strategische Ziel, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen zu fördern, 
konnte pandemiebedingt nicht vollständig erreicht werden. Allerdings wurde im 
Sozialraumprogramm des Dezernates („Lebenswerte Veedel – Bürger*innen und 
Sozialraumorientierung in Köln“) das Schwerpunktthema Kinder- und Jugendgesundheit bearbeitet, 
in zwei stadtweiten Konferenzen die Strategien entwickelt, mit denen zukünftig in der Verwaltung 
und in den Sozialraumgebieten an der Verbesserung der Kinder- und Jugendgesundheit gearbeitet 
werden soll. Bis Ende 2022 fanden in allen Sozialraumgebieten dazu Sozialraumkonferenzen statt, 
aus denen dann spezifische Zielsetzungen und Projekte abgeleitet werden sollen.  
Die Umsetzung der Stärkung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) konnte 2022 begonnen werden, 
weil über den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mittel für einige Stellen in städtischer 
Trägerschaft akquiriert werden konnten. Für das Jahr 2023 sind Haushaltsmittel für die SPZ in 
Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege eingeplant. 
Im Hinblick auf das vierte strategische Ziel, der Prävention und der Behandlung des 
Suchtmittelmissbrauchs, konnte mit der Einrichtung des Drogenkonsumraums am Neumarkt (wie 
zuvor auch schon mit dem mobilen Angebot) ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Der

18 
Konsumraum am Neumarkt wird von den Betroffenen sehr gut angenommen; weitere Maßnahmen 
zur Entspannung der Situation am Neumarkt sowie in Kalk und in Mülheim wurden begonnen.  
Die pflegerische Versorgung – ambulant und stationär – sowohl quantitativ als auch qualitativ weiter 
auszubauen, stellt ein weiteres strategisches Ziel im Handlungsfeld Gesundheit dar. Hier wurden mit 
dem Projekt „Zukunft Pflege Köln“ wichtige Weichenstellungen vorgenommen Die nächste Erhebung 
der Plätze der ambulanten und stationären Versorgung wird erst mit dem 3. Bericht nach dem Alten- 
und Pflegegesetzt (APG) NRW möglich sein, der Mitte 2023 zur Veröffentlichung fertig gestellt sein 
soll. 
Bezogen auf die Tagespflegeplätze ist in 2021 gleichwohl schon ein Ausbau um 28 Plätze und in 2022 
um weitere 16 Plätze gelungen. Bezogen auf die Tagespflegeangebote konnte die Anzahl dieser in 
2021 um zwei weitere Tagespflegen und in 2022 um eine weitere Tagespflege ausgebaut werden. 
 
Das Ziel einer kleinräumigen Übersicht der ambulanten Palliativversorgung (G1_I2) konnte umgesetzt 
werden. Eine Übersicht findet sich hier: https://so-in.stadt-koeln.de/gesundheitsangebote  
 
3.3.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Gesundheit, Masterplan Version 2.1 
Vision: Alle Menschen in Köln können gesund aufwachsen und leben26  Strategisches Ziel: Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle 
Menschen erreichbar (G1)27 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Durchführung von 
Regelbesichtigungen in den 
Apotheken (Anzahl der inspizierten 
Apotheken = 72/a; G1_I1.1) 
Durchführung von 
Regelbesichtigungen in den 
Apotheken (Anzahl der inspizierten 
Apotheken = 6/Monat; G1_I1.1) 
Schaffung 
gesundheitsfördernder 
Verhältnisse (S2_G) 
Krankenhaushygiene: 48 
durchgeführte Begehungen/a 
(G1_I1.2) 
Krankenhaushygiene: 
Regelbegehungen pro Monat = 4 
(G1_I1.2) 
Heimhygiene: 96 durchgeführte 
Begehungen/a (G1_I1.3) 
Heimhygiene: Regelbegehungen 
pro Monat = 8 (G1_I1.3) 
Wiederaufnahme der Schuleingangs-
Untersuchungen: 80 Prozent der 
Schulanfänger*innen der Jahrgänge 
2021/ 2022 sind bis September 2021 
untersucht (G1_I2) 
Anzahl der 
Schuleingangsuntersuchungen, 
inklusive der Seiteneinsteigenden- 
Untersuchung 
Entwicklung und Stärkung von 
Gesundheitskompetenz 
(S4_G) 
Ergebnisse aus Projekten  
Gesundheitsamt ist organisatorisch 
weiterentwickelt, Projektplan ist 
erstellt und Umsetzung begonnen 
(G1_BI2) 
Projektplan ist erstellt und die 
Umsetzung begonnen. Projekt 
„Gesundheitsamt der Zukunft“ ist 
initiiert und in 2022 weitergeführt. 
Schaffung 
gesundheitsfördernder 
Verhältnisse (S2_G) 
 Strategisches Ziel: Menschen sind vor Gesundheitsgefahren geschützt; übertragbare Krankheiten 
sind bekämpft (G2)28 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Beratungen 
Prostituiertenschutzgesetz § 10: Plan 
2021: mind. 700 (G2_I1) 
Anzahl der Beratungskontakte, 
Beratung nach § 10 
Entwicklung und Stärkung von 
Gesundheitskompetenz 
(S4_G) 
                                                           
26 SDG 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern 
27 SDG 3.8.2: Zu Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten für alle erreichbar 
28 SDG 3.3.2: Bis 2030 andere übertragbare Krankheiten (neben Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien, 
vernachlässigte Tropenkrankheiten, Hepatitis und durch Wasser übertragbare Krankheiten) bekämpfen

19 
Prostituiertenschutzgesetz: 2022 
monatlicher Zielwert: 100; (G2_I18) 
Schaffung 
gesundheitsfördernder 
Verhältnisse (S2_G) 
Anzahl der Beratungen und 
Untersuchungen im Bereich sexuelle 
Gesundheit (STI) : Plan 2021: mind. 
7.000 (G2_I2) 
Anzahl der Beratungskontakte, 
Beratung zur sexuellen Gesundheit, 
HIV und andere STI: 2022 
monatlicher Zielwert: 450 (G2_I17) 
Entwicklung und Stärkung von 
Gesundheitskompetenz 
(S4_G) 
Schaffung 
gesundheitsfördernder 
Verhältnisse (S2_G) 
durchschnittliche Inzidenz Covid-19 
(G2_I3), Anzahl der im 
Zusammenhang mit der Covid-
Pandemie verstorbenen Menschen 
(G2_I4) 
Kennzahlen in 2022 nicht weiter 
erfasst, keine Steuerung möglich. 
Entwicklung und Stärkung von 
Gesundheitskompetenz 
(S4_G) 
Schaffung 
gesundheitsfördernder 
Verhältnisse (S2_G)   Strategisches Ziel: Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert (G3)29 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Kindergesundheit: kindliche 
Adipositas Stichtagsprävalenz 
(Einschulung) sinkt im Vergleich zum 
Vorjahr (G3_I2) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Entwicklung und Stärkung von 
Gesundheitskompetenz 
(S4_G) 
Zahngesundheit steigt im Vergleich 
zum Vorjahr (Kinder mit 
naturgesundem Gebiss; G3_I3) 
Zahngesundheit: Untersuchte 
Kinder in Kindertagesstätten und in 
Grundschulen, davon Kinder mit 
gesunden Zähnen in % (G1_I1.11; 
G1_I1.12) 
Entwicklung und Stärkung von 
Gesundheitskompetenz 
(S4_G) 
Sicherung der (kinder-) 
ärztlichen und zahnärztlichen 
Grundversorgung (inkl. ÖDG) 
insbesondere für Menschen 
mit Zugangshemmnissen, z.B. 
Wohnungslose, Suchtkranke, 
Menschen mit 
Behinderungen, Geflüchtete, 
Nichtversicherte (S3_G) 
Anzahl krisenpräventiver Angebote 
(Beratungen) des 
Sozialpsychiatrischen Dienstes ist 
höher als die Anzahl von 
Interventionen (G3_I4) 
Anteil der präventiven an der 
Gesamtzahl der Angebote 
(Beratungen) des 
Sozialpsychiatrischen Dienstes 
(Verhinderung von 
Kriseninterventionen) in % (G3_I6) 
Zielgruppen- und setting-
spezifische Vorgehensweisen 
(S11_G) 
Ergebnisse aus Projekten   
Bearbeitung des 
Schwerpunktthemas Kinder- und 
Jugendgesundheit im Rahmen des 
Programms Lebenswerte Veedel – 
Bürger- und Sozialraumorientierung 
in Köln  
 Zielgruppen- und setting-
spezifische Vorgehensweisen 
(S11_G) 
SPZs sind gestärkt (2021 mehr 
personelle Ressourcen ggü. 2020; 
G3_I6) –  
aktueller Stand: nicht realisierbar, da 
keine entsprechenden Mittel 
zugeteilt! 2022 noch fraglich. 
 Sicherung der (kinder-) 
ärztlichen und zahnärztlichen 
Grundversorgung (inkl. ÖGD) 
insbesondere für Menschen 
mit Zugangshemmnissen30 
(S3_G)  
                                                           
29 vgl. SDG 3.4.2, ebenda 
30 Z.B. Wohnungslose, Suchtkranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete, Nichtversicherte

20 
Strategisches Ziel: Prävention und Behandlung des Suchtmittelmissbrauchs ist gestärkt (G4)31 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Anzahl der Konsumvorgänge in 
Drogenkonsumräumen: 2019 = 
10765, 2020: 21371. Für 2021 
Beobachtung der Entwicklung. 
(G4_I2) 
Anzahl der Konsumvorgänge in 
Drogenkonsumräumen: 2022 
Zielwert 1.250 (G4_I4) 
Zielgruppen- und setting-
spezifische Zielgruppen- und 
setting-spezifische 
Vorgehensweisen (S11_G) 
Zwei Drogenkonsumräume im 
rechtsrheinischen sind zur 
Inbetriebnahme in Vorbereitung  Strategisches Ziel: Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ 
ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt (G5)32 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Stationäre Palliativversorgung ist 
verbessert (Steigerung der Platzzahl 
gegenüber dem Vorjahr 2020 = 40; 
G1_I1)  
 Sicherstellung ambulanter 
und stationärer Pflege 
(S14_G) 
Sicherstellung ambulanter 
und stationärer Pflege 
(S14_G) 
Plätze der ambulanten Versorgung 
pflegebedürftiger Menschen sind im 
Vergleich zum vorherigen APG-
Bericht quantitativ ausgebaut 
(G5_I3.1) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Plätze der stationären Versorgung 
sind im Vergleich zum vorherigen 
APG-Bericht quantitativ ausgebaut 
(G5_I3.2) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Tagespflegeplätze sind in 2021 um 
mindestens 43 Plätze ausgebaut 
(G5_4.1) 
Tagespflegeplätze sind in 2022 um 
mindestens 32 Plätze ausgebaut 
(G5_4.1) 
in 2021 sind mind. 3 neue 
Tagespflegeeinrichtungen ausgebaut 
(G5_4.2) 
in 2022 sind mind. 2 neue 
Tagespflegeeinrichtungen 
ausgebaut (G5_4.2) 
Die Fachkräftesituation ist im 
Vergleich zum vorherigen Bericht zur 
örtlichen Planung (APG) verbessert 
(G5_I5) 
Kennzahl aus 2021 unverändert 
übernommen. 
Es besteht eine kleinräumige 
Übersicht der ambulanten 
Palliativversorgung (G1_I2) 
umgesetzt: https://so-in.stadt-
koeln.de/gesundheitsangebote 
 
Ergebnisse aus Projekten  
Zukunft der Pflege: Gemeinsam die 
Pflege in Köln zukunftssicher 
gestalten; Projektplan ist umgesetzt 
(G5_I6) 
 
3.4 Handlungsfeld Wohnen  
3.4.1 Allgemeine Entwicklungen 
Im Dezernat V beschäftigen sich vor allem das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren mit dem Thema Wohnraum für Menschen, die auf Grund ihres eingeschränkten 
                                                           
31 SDG 3.5: Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs 
und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken 
32 SDG 3.8.2: Zu Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten für alle erreichbar

21 
Einkommens oder weiteren Schwierigkeiten nur bedingt Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt 
haben oder von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind.  
Gleichwohl ist das Wohnen von gesamtstädtischen Entwicklungen nicht losgelöst zu betrachten. 
Detailliert wurde das Thema im Sozialbericht des Landes NRW berücksichtigt33.  
Positiv zu bewerten ist der Zuzug jüngerer Menschen. 
Kritisch zu bewerten sind neben dem Mangel an Wohnraum und den steigenden Kosten folgende 
Aspekte: 
 Gemäß dem sog. Basis-Szenario der Empirica-Studie (Gutachten zur Ermittlung des künftigen 
Wohnungsbedarfs und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040, vgl. Mitteilung 3435/2020) 
steigt die Zahl der Haushalte von ca. 564.000 im Jahr 2018 auf 605.200 im Jahr 2040. Um 
diese zusätzlichen Haushalte in den Jahren 2018 bis 2040 mit Wohnungen versorgen zu 
können, müssten jährlich rund 1.900 neue Wohnungen in Köln entstehen. Dies ist deutlich 
weniger als die jährliche Bauleistung in den Jahren 2000 bis 2018. Im Szenario 3 stiege die 
Zahl der Haushalte auf 675.000, was jährlich einen Bedarf von 5.200 Wohnungen bedeuten 
würde. Aus diesen Gründen steigt die Zahl der Haushalte, die als unterversorgt gelten 
(weniger Räume als Personen). Gleichzeitig sinken die Chancen, innerstädtisch den 
Wohnraum den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Dies dürfte einer der Gründe für den 
Verlust an Haushalten mit Kindern an das Umland darstellen. Anmerkung: Eine aktualisierte 
Wohnraumbedarfsberechnung auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose für Köln 2022 
bis 2050 (vgl. Mitteilung 3926/2022) liegt derzeit noch nicht vor. 
 Der Anteil von Senior*innenhaushalten, und hier auch der Einpersonenhaushalte, wird bis 
2040 um 27 Prozentpunkte steigen.  
 Die Mietbelastungsquote betrug bereits im Jahr 2016 33,5 Prozent des verfügbaren 
Einkommens und dürfte in den letzten Jahren weiter deutlich gestiegen sein (näheres wird 
die nächste „Leben in Köln“-Umfrage erbringen). Überdurchschnittliche Belastungen weisen 
Alleinerziehendenhaushalte (41,6 Prozent) und Senior*innen auf (37,2 Prozent).  
 Die Anzahl und der Anteil geförderter Mietwohnungen sind seit dem Jahr 2000 bis 2021 
deutlich zurückgegangen (von 64.658 auf 37.916, von 12,5 auf 6,8 Prozent). Da in den Jahren 
2023 bis 2032 über 20.000 Mietwohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung fallen 
werden, wird dieser Anteil vermutlich weiter sinken.  
3.4.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Wohnen 
Die Dezernatsvision „Alle Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu angemessenem und bezahlbarem 
Wohnraum“ wird durch das strategische Ziel „Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu 
angemessenem und barrierearmem Wohnraum34 konkretisiert.  
Förderergebnis 2021 und 2022 für die öffentliche Wohnraumförderung 
Für 2021 konnten Bewilligungen für insgesamt 1.254 Wohnungen ausgesprochen werden, unterteilt 
                                                           
33 Sozialbericht NRW 2020, Arbeitsausschuss Armut und Sozialberichterstattung der LAG FW NRW: Dr. Frank 
Johannes Hensel, Michaela Hofmann, Markus Harmann, Marco Eschenbach, Barbara Allebrod 
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, 
Düsseldorf 2021.  
34 SDG 11.1.1: Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur 
Grundversorgung für alle sicherzustellen.

22 
in 845 Wohneinheiten (WE) im Neubau und 376 WE, die modernisiert werden. Für das Jahr 2022 
konnten Bewilligungen für insgesamt 1.327 Wohnungen ausgesprochen werden, unterteilt in 334 WE 
im Neubau und 993 WE, die modernisiert werden. Alle Wohnungen unterliegen nach Fertigstellung 
bzw. Abschluss der Modernisierungsarbeiten einer Mietpreis- und Belegungsbindung. 
Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells 2021 und 2022 
Im Jahr 2021 wurde nur das Vorhaben am Damiansweg als B-Plan-Satzung beschlossen. Es wurde ein 
städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells, u.a. zur Realisierung 
öffentlich-geförderten Wohnungsbaus vereinbart. Dort bauen die GAG Immobilien AG und die Vista 
Reihenhaus GmbH & Co. KG rund 45.500 qm Geschossfläche Wohnen, aufgeteilt in 245 WE in 
Mehrfamilienhäusern und 125 WE in Einfamilienhäusern. 186 WE sind öffentlich gefördert. Durch 
Personal- und Lieferengpässe mehrerer Firmen verzögert sich die Fertigstellung bis Anfang 2024. In 
2022 wurden insgesamt vier Verfahren abgeschlossen mit einer Geschossfläche von insgesamt 
26.640 qm und 279 öffentlich geförderten WE. 
Gleichzeitig wurde der Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine neue Wohnraumschutzsatzung 
Rechnung getragen (gültig ab 1.7.2021).  
Wohngeldbewilligungen und Abarbeitung der Anträge vom Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2021 
Die Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge von acht Wochen konnte nicht in 80 Prozent der 
Bewilligungen erreicht werden. Lediglich 67 Prozent der Bewilligungen (zwischenzeitlich 43% im März 
2021) wurden innerhalb von 8 Wochen beschieden. Die 1.157 offenen Anträge aus dem Zeitraum 
01.01.2020 bis 30.06.2021 wurden bis auf 89 Fälle (Stand 11.10.2022, aktuell 71 Fälle) abgearbeitet. 
Über diese Anträge konnte bisher nicht entschieden werden, weil auf Rückmeldungen von Jobcenter 
(SGB II) und Familienkasse (Kinderzuschlag) gewartet werden muss, um die Beseitigung der 
Hilfebedürftigkeit durch die Wohngeldbewilligung nachzuweisen und vorrangige 
Erstattungsansprüche zu befriedigen. Das Ziel, eine Stellenbesetzungsquote von 90 Prozent zu 
erreichen, wurde erfüllt.  
Das strategische Ziel, Menschen mit Wohnhemmnissen (inkl. vulnerable Gruppen) Wohnen zu 
ermöglichen, wurde erreicht: 2021 konnten 361 Wohnungen im Rahmen des bestehenden 
Belegrechtsvertrags mit der GAG neu bezogen werden und 873 Personen neu mit Wohnraum 
versorgt werden.  
Die Wohnraumversorgung im Rahmen des Projekts Housing First ist im Jahr 2021 angelaufen. Bis 
Oktober konnten fünf Personen so mit Wohnraum versorgt werden. In 2022 wurde deutlich, dass 
eine soziale und trägerübergreifende Wohnraumagentur das Projekt voranbringen könnte.  
Für das Projekt Obdachlose mit Zukunft (OMZ) konnte 2021 ein Ersatzobjekt (Gummersbacher Str. 
25) gefunden werden, jedoch nur befristet bis 2023, in das die Gruppe im Januar 2021 eingezogen ist. 
Das Haus in der Gummersbacher Straße steht im Eigentum der GAG AG. Diese plant den Abriss und 
die Nutzung des Grundstücks zur Erstellung modernen Wohnraums mit mehr Wohneinheiten im 
Rahmen des geförderten Wohnungsbaus. 
Das Ziel dieses Projektes war, dass obdachlose Menschen in dem Gebäude gemeinschaftlich und 
selbstverwaltet leben. Das Projekt konnte sich nicht stabilisieren. Insbesondere auch aufgrund der 
zunehmend heterogenen und wechselnden Bewohnerschaft ist ein Aufbau selbstverwaltender 
Strukturen nicht gelungen.

23 
Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern und die vorgesehene Neubebauung 
voranzubringen, wird die Stadt Köln den Standort nun nach und nach bis Ende Mai 2023 leerziehen. 
Das Amt für Wohnungswesen hat die sich dort aufhaltenden Personen darüber per Aushang in 
mehreren Sprachen informiert. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren macht den Betroffenen 
verschiedene Beratungsangebote sowie individuelle Angebote für eine mögliche 
Anschlussunterbringung. In Kooperation mit qualitätsgesicherten Kölner Trägern und unter Nutzung 
der Erfahrungen beteiligungsorientierter Wohn- und Arbeitsprojekte erarbeitet das Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren aktuell ein Nachfolgeprojekt, das Selbstverwaltung als Ziel hat. Für das 
Nachfolgeprojekt konnte in 2022 bereits ein neues Gebäude (Winterberger Str. 9) gefunden werden. 
Schließlich hat sich auch die Vorhaltung von 1.500 Reserveplätze für geflüchtete Menschen durch 
den Krieg in der Ukraine als mehr als notwendig erwiesen. Allerdings ist die Unterbringungssituation 
– auch durch den insgesamt angespannten Wohnungsmarkt – extrem schwierig und stellt die 
Verwaltung und die Stadtgesellschaft vor enorme Herausforderungen.  
3.4.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Wohnen, Masterplan Version 2.1 
Vision: Alle Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum  Strategisches 
Ziel: 
Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu angemessenem und 
barrierearmem Wohnraum (W1)35 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Neuschaffung geförderter 
Wohnraum: 1000/a (W1_I1) 
Entfällt, da keine Aussagekraft Förderung von sozialem 
Wohnraum (S3_W) 
25 Voranfragen 25 eingegangene Voranfragen 
(Projekte) zum öffentlich-
geförderten Wohnungsbau 
(Neubau u. Modernisierungen) 
Förderung von sozialem 
Wohnraum (S3_W) 
1.000 eingegangene Förderantrage 
mit Wohneinheiten (WE) 
1.000 beantragte, öffentlich 
geförderte WE (Neubau u. 
Modernisierungen) 
Förderung von sozialem 
Wohnraum (S3_W) 
1.000 ausgesprochene 
Bewilligungen 
1.000 bewilligte, öffentlich 
geförderte WE (Neubau u. 
Modernisierungen) 
Förderung von sozialem 
Wohnraum (S3_W) 
600 fertig gestellt Neubau 
Wohneinheiten 
600 fertig gestellte öffentlich 
geförderte Neubau-WE  
Förderung von sozialem 
Wohnraum (S3_W) 
140 fertig gestellte modernisierte 
Wohneinheiten 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Förderung von sozialem 
Wohnraum (S3_W) 
Neuschaffung von 
preisgedämpftem Wohnraum (500 
Wohnungen/a, W1_I7) 
Ruhend gestellt bis das Konzept 
erarbeitet und beschlossen wird. 
Baulandmanagement, 
Flächenbereitstellung, Einsatz 
städtischer Grundstücke 
(S2_W) 
Kooperatives Baulandmodell 
(S9_W) 
Beobachtung des Anteils der Fälle 
aus dem Kooperativen 
Baulandmodell an tatsächlich 
später geförderten Förderungen 
(W1_I8) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Baulandmanagement, 
Flächenbereitstellung, Einsatz 
städtischer Grundstücke 
(S2_W) 
Kooperatives Baulandmodell 
(S9_W) 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
                                                           
35 SDG 11.1.1: Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur 
Grundversorgung für alle sicherzustellen.

24 
Strategisches 
Ziel: 
Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu angemessenem und 
barrierearmem Wohnraum (W1)35 
Intensivierung der 
Wohnungsaufsicht 
(Wohnraumschutzsatzung; W1_I9) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Bestandserhalt durch 
Wohnraumschutz (S1_W) 
Befähiger-Kennzahlen   
durchschnittliche Dauer der 
Antragsbearbeitung 
Wohngeldanträge geringer als 8 
Wochen (W1_Bl1) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Prävention von 
Wohnungslosigkeit und 
Management von Hilfen für 
Obdachlose (S5_W)  Strategisches Ziel: Menschen mit Wohnhemmnissen (inkl. vulnerable Gruppen) ist Wohnen ermöglicht 
(W2)36  Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Jährlich sind 250 Wohnungen im 
Rahmen des bestehenden 
Belegrechtsvertrages mit der GAG 
neu bezogen (W2_I1) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Management von 
Belegrechtswohnungen (S4_W) 
Jährlich sind 750 Personen im 
Rahmen des bestehenden 
Belegrechtsvertrages mit der GAG 
neu mit Wohnraum versorgt 
(W2_I2) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Mehr als fünf Menschen in 
„housing first“ (W2_I3) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Konzepte für Menschen mit 
speziellen 
Unterstützungsbedarfen 
(S6_W) 
Obdachlose mit Zukunft: Gebäude 
gefunden (W2_I4) 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Prävention von 
Wohnungslosigkeit und 
Management von Hilfen für 
Obdachlose (S5_W) 
Ein drittes Frauenhaus ist mit 10 
zusätzlichen Plätzen für Köln neu 
eingerichtet (W2_I5) (Entwicklung 
Projektplan in %) 
 
Kennzahl wurde in 2022 
ausgesetzt, da mit dem MHKBD 
zunächst eine Finanzierungslösung 
gefunden werden muss 
 
Konzepte für Menschen mit 
speziellen 
Unterstützungsbedarfen 
(S6_W) 
2021 sind mehr als 20 Menschen in 
einem neuen niedrigschwelligen 
Wohn- und Arbeitsprojekt (W2_I6) 
Kennzahl wurde in 2022 
ausgesetzt, da OMZ zunächst bis 
2023 im Ersatzobjekt   
 
Konzepte für Menschen mit 
speziellen 
Unterstützungsbedarfen 
(S6_W) 
1500 Reserveplätze f. Flüchtlinge 
(Korridor zwischen 1250 und 1750; 
W2_I7) 
 
Kennzahl unverändert 
übernommen aus 2021 
Wohnraumversorgung von 
Flüchtlingen gemäß Leitlinien 
(S7_W) 
 Steigerung der Unterbringung 
Geflüchteter in abgeschlossenen 
Wohneinheiten auf 90 Prozent 
Wohnraumversorgung von 
Flüchtlingen gemäß Leitlinien 
(S7_W) 
Ergebnisse aus Projekten   
Teilnahme am Programm „Erwerb 
und Verlängerung Bindungen“ 
durch das Land NRW (W2_I8) 
ruhend gestellt, da das 
Landesprogramm aufgrund der 
Konditionen nicht von 
Wohnungswirtschaft angenommen 
wurde. 
Management von 
Belegrechtswohnungen (S4_W) 
 
                                                           
36 SDG 11.1.1: Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur 
Grundversorgung für alle sicherzustellen.

25 
Strategisches Ziel: verantwortlicher Ressourcenverbrauch (W6)37 
Ergebnisse aus Projekten  Strategien 
Konzept für nachhaltige Nutzung 
von Flächen für Wohnbebauung 
liegt vor (W6_I1) 
unverändert übernommen aus 
2021 
Stadtentwicklungsplanung 
(S10_W) 
 Strategisches Ziel: Neue Wohnformen sind entwickelt (W7)38 
Ergebnisse aus Projekten  Strategien 
jährlich ein neues innovatives 
Wohnprojekt in Betrieb (W7_I1) 
unverändert übernommen aus 
2021 
Konzepte für Menschen mit 
speziellen 
Unterstützungsbedarfen 
(S6_W)  Strategisches Ziel: Segregation ist gemildert (W5)39 
Ergebnisse aus Projekten  Strategien 
2021: Segregationsteilindex 
„günstiger Wohnraum“ ist gebildet 
und ab 2022 anwendbar (Bau von 
gefördertem Wohnungsbau in 
NICHT benachteiligten Stadtteilen; 
Bau von preisgedämpften 
Wohnungen in NICHT 
benachteiligten Stadtteilen (W5_I1)  
unverändert übernommen aus 
2021 
Stadtentwicklungsplanung 
(S10_W) 
 Strategisches Ziel: Kölner Wohnquartiere sind insbesondere mit sozialer Infrastruktur versorgt (W9)40 
Ergebnisse aus Projekten  Strategien 
Index „Soziale Infrastruktur“ ist 
gebildet und ab 2022 anwendbar 
(dezernatsübergreifend; W9_I1) 
unverändert übernommen aus 
2021 
Stadtentwicklungsplanung 
(S10_W) 
 
3.5 Handlungsfeld soziale, gesellschaftliche und politische 
Teilhabe/Einbindung 
3.5.1 Allgemeine Entwicklungen 
Gesellschaftliche Teilhabe – die Einbindung in das soziale Umfeld und die politische sowie 
zivilgesellschaftliche Partizipation – ist von großer Bedeutung. Soziale Beziehungen bieten in 
schwierigen Lebenssituationen Stabilität und Rückhalt. Politische und zivilgesellschaftliche 
Partizipation können zudem aus der gemeinwohlorientierten Aktivität heraus das Gefühl vermitteln, 
Teil der Gesellschaft zu sein. Damit kann Partizipation einen Beitrag dazu leisten, Gefühle von 
Ausgrenzung und Isolation zu reduzieren, die armutsgefährdete Menschen häufiger empfinden. Die 
kulturelle und politische Einbindung von Kindern und Jugendlichen ist wichtig für das Funktionieren 
einer Demokratie. Insbesondere Minderjährige, die aus sozial belasteten und bildungsfernen 
Haushalten stammen, kann die kulturelle und politische Bildung Teilhabechancen eröffnen, indem 
ihnen Partizipationsmöglichkeiten in der Gesellschaft aufgezeigt werden. Dennoch ist es so, dass 
ehrenamtliches Engagement, politisches Interesse und das Freizeitverhalten der Kinder und 
Jugendlichen stark vom finanziellen und sozialen Hintergrund des Elternhauses abhängig sind.  
Positiv zu bewerten sind:  
                                                           
37 Vgl. SDG 11.3.1 
38 Vgl. SDG 11.3.1 
39 SDG 11.3.1: Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten. 
40 Vgl. SDG 11.3.1

26 
 Die Wahlbeteiligung an den Landtagswahlen hat sich von 59 Prozent im Jahr 2013, über 65 
Prozent im Jahr 2017 zunächst positiv entwickelt, ist dann allerdings im Jahr 2022 auf 57 
Prozent gesunken. An der Bundestagswahl haben sich 73 Prozent der Wahlberechtigten im 
Jahr 2013, 76 Prozent im Jahr 2017 und 78 Prozent der Wahlberechtigten im Jahr 2021 
beteiligt.  
 Große Teile der Jugendlichen sind gesellschaftlich gut eingebunden: In der Jugendbefragung 
aus dem Jahr 2018 geben 60 Prozent der Jugendlichen an, sich freiwillig zu engagieren, 61 
Prozent geben an, ein (sehr) starkes Interesse für Politik zu haben und dieser Anteil steigt mit 
dem Lebensalter an.  
 Personen im mittleren Erwachsenenalter (35 Jahre bis 59 Jahre) haben ein stärkeres 
politisches Interesse als Personen in anderen Lebensphasen und nehmen vergleichsweise am 
häufigsten an Wahlen teil. Sie engagieren sich auch am häufigsten zivilgesellschaftlich. 
 Positiv zu bewerten ist das größere Interesse von Menschen mit Schwerbehinderung, 
insbesondere an Kommunalpolitik und Entscheidungen des Stadtrates.41  
Kritisch zu bewerten sind:  
 Das Engagement für die Gemeinschaft und das Interesse von Jugendlichen korreliert negativ 
mit den finanziellen Möglichkeiten.  
 Junge Erwachsene (18 bis unter 34 Jahre) interessieren sich weniger für Politik (41 Prozent 
hatten ein starkes Interesse) als Jugendliche und ältere Erwachsene. Junge Erwachsene in 
Köln beteiligen sich auch weniger an Wahlen als andere Altersgruppen und nehmen die 
Möglichkeit zur politischen Mitgestaltung vergleichsweise wenig in Anspruch. 
 Das geringere Interesse an Politik insgesamt ist z. T. sowohl auf das mangelnde Wissen über 
Partizipationsmöglichkeiten als auch auf die eingeschränkten Möglichkeiten für Menschen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuführen. 
 Von sozialer Isolation bedroht sind insbesondere arbeitslose Menschen, Alleinerziehende 
und ältere Menschen. Kommen dann noch ökonomische Probleme hinzu, kann das die 
Isolationsgefahr noch erhöhen.  
3.5.2 Ausgewählte Ergebnisse zu operativen Zielen im Handlungsfeld Soziale, 
gesellschaftliche und politische Teilhabe/Einbindung 
Die Dezernatsvision „Alle Menschen beteiligen sich am gesellschaftlichen Leben“ wird durch das 
strategische Ziel „Das soziale Mit- und Füreinander ist gestärkt“ konkretisiert.  
Im Mentoringprogramm für geflüchtete Frauen (Mentegra) konnten sieben Tandems gebildet 
werden. Das Projekt wurde inzwischen beendet.  
Angestrebt wurde, die Zahl der Nutzer*innen des Köln-Pass zu steigern. Dieses Ziel wurde 
coronabedingt 2021 knapp verfehlt (Ziel: > 153.133 Personen; Ist: 152.083 Personen). In 2022 konnte 
das Ziel übertroffen werden (Ziel: > 152.083 Personen; Ist: 153.860 Personen) und damit die Zahl der 
Nutzer*innen gesteigert werden. 
                                                           
41 (Leben in Köln – Umfrage 2016)

27 
Eine erste Version des Förderprogramms „Dritte Orte“ wurde 2021 beschlossen. Das 
Förderprogramm wurde im Herbst 2022 aktualisiert und der standardisierte Erhebungs-und 
Bewertungsbogen wird seitdem angewendet. 
Im Hinblick auf das strategische Ziel „Menschen können Kultur und Freizeitangebote im 
Lebensumfeld inklusiv nutzen“ konnte die angestrebte Zahl der Besucher*innen in den 
Bürgerhäusern und -zentren coronabedingt leider nicht erreicht werden.  
3.5.3 Operative Ziele für das Handlungsfeld Soziale, gesellschaftliche und politische 
Teilhabe/Einbindung, Masterplan Version 2.1 
Vision: Alle Menschen beteiligen sich am gesellschaftlichen Leben 42  Strategisches Ziel: Das soziale Mit- und Füreinander ist gestärkt (SGP1)43 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
Soziale Integration ist über Mentegra 
(Mentoringprogramm für geflüchtete 
Frauen) gestärkt. 7 Tandems sind in 
Kooperation mit 16 bis 31.12.2021 
etabliert (SGP1_I1) 
Entfallen, da Mentoringprogramm 
beendet 
Nachhaltige 
zielgruppenspezifische 
Angebote (S4_SGP) 
Die Anzahl der Nutzer*innen Köln-
Pass liegt über dem Vorjahreswert 
mit Stichtag: 31.12.2020 (> 153.133; 
SGP1_I2) 
Die Anzahl der Nutzer*innen Köln-
Pass liegt über dem Vorjahreswert 
mit Stichtag: 31.12.2021 (> 152.083; 
SGP1_I2) 
Ausbau und 
Weiterentwicklung von 
Aktivierung und Befähigung 
(S3_SGP) 
Ergebnisse aus Projekten    
Konzeptentwurf für quantitative 
Wirksamkeitsnachweise im Sinne 
differenzierter 
Verwendungsnachweise des 
aufzusetzenden Förderprogramms 
"Dritte Orte" liegt vor (SGP1_I3) 
 Förderung von Begegnung 
und Integration (S2_SGP) 
Förderung 
Bürgerschaftlichen 
Engagements (S1_SGP) 
 Strategisches 
Ziel: 
Menschen können Kultur und Freizeitangebote im Lebensumfeld inklusiv nutzen (SGP2)44 
Kennzahlen aus Prozessen 2021 Kennzahlen aus Prozessen 2022 Strategien 
250.000 Besucher*innen städtischer 
Bürgerzentren (SGP2_I1) 
Entfallen  Förderung von Begegnung 
und Integration (S2_SGP) 
 28.000 Stunden Raumvergaben 
städtischer Bürgerzentren (SGP2_I2) 
Entfallen  
 
4 Fazit und Ausblick 
Der vorliegende Managementbericht hat sowohl eine Bedeutung in der (Weiter-)Entwicklung des 
integrierten strategischen Managements des Dezernats als auch in der internen und externen 
Information angestrebter und erreichter Arbeitsergebnisse. Er ist als ein wichtiger Meilenstein zu 
sehen. Die fortwährende Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente und Ziele wird auch zu einer 
Weiterentwicklung des jährlich angestrebten Managementberichts führen.  Perspektivisch werden 
die Projekte, Kern-, Unterstützungs- und Führungsprozesse des Dezernats systematisch und digital 
unterstützt gesteuert. Hierzu werden die Entwicklungsstände der Meilensteine in den Projekten 
                                                           
42 SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen 
43 SDG 16.7: Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, 
partizipatorisch und repräsentativ ist 
44 vgl. SDG 16.7, ebenda

28 
sowie die Indikatoren der Prozesse erhoben und berichtet. Aus diesen Berichten speist sich der 
Managementbericht, der deshalb in weiteren Entwicklungsstufen die Arbeit des Dezernats viel 
umfassender abbilden wird als derzeit.   
In Verbindung mit dem Lebenslagenbericht zeigt der Managementbericht die Wirksamkeit 
verschiedener gesetzlicher und freiwilliger, vom Rat beschlossener Maßnahmen. Er dient der 
Verwaltung und der Politik der Reflektion des Erreichten und unterstützt künftige Ziele und 
Strategien.  
Der Berichtszeitraum war wesentlich durch die Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt, in dem 
das Dezernat V eine Schlüsselposition innehatte. Dies führte sowohl zu einer Verlangsamung einiger 
Projekte und Prozesse als auch der Weiterentwicklung des Integrierten strategischen Managements. 
Der vorliegende Bericht ist deshalb eher als ein „work in progress“ denn als endgültig angestrebte 
Berichtsform hinsichtlich Umfang und Informationstiefe zu betrachten.

Mitteilung Ausschuss

2496 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/V-1 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2023/ 
26.06.2023 
 1697/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 14.08.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Integrationsrat 12.09.2023 
 
Managementbericht des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Mit vorliegender Mitteilung stellt das Dezernat seinen Managementbericht für die Jahre 2021 
und 2022 vor, der über angestrebte und erreichte Arbeitsergebnisse informiert. 
 
Der Managementbericht zeigt die Wirksamkeit verschiedener gesetzlicher und freiwilliger, vom 
Rat beschlossener Maßnahmen. Er dient der Verwaltung und der Politik zur Reflektion des Er-
reichten und unterstützt künftige Ziele und Strategien.  
 
Der Managementbericht speist sich aus dem dezernatsspezifischen Controlling, in dem Pro-
jekte, Kennzahlen, Entwicklungsstände sowie Indikatoren der Prozesse kontinuierlich erhoben 
werden. 
Der Berichtszeitraum war wesentlich durch die Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt, in 
dem das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen eine Schlüsselposition innehatte. 
Dies führte sowohl zu einer Verlangsamung einiger Projekte und Prozesse als auch der Wei-
terentwicklung des integrierten strategischen Managements. Der vorliegende Bericht ist eher 
als ein „work in progress“ denn als endgültig angestrebte Berichtsform hinsichtlich Umfang 
und Informationstiefe zu betrachten.  
 
Aufbau 
Der Managementbericht ist – entsprechend dem Masterplan des Dezernates – gegliedert in 
Handlungsfelder, die an die wesentlichen Lebensbereiche angelehnt sind:  
 
- Einkommen  
- Beschäftigung  
- Gesundheit  
- soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung  
- Wohnen 
 
Zu jedem Handlungsfeld sind jeweils:

2 
 
- allgemeine Entwicklungen,  
- ausgewählte Ergebnisse,  
- operative Ziele  
 
aufgeführt und erläutert. Dabei sind auch die Ergebnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 
2020 (0615/2020) einbezogen worden. 
 
Für die fünf Handlungsfelder werden zudem Bezüge zu den Nachhaltigkeitszielen der Verein-
ten Nationen hergestellt (Sustainable Development Goals, SDG). 
 
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen hat in seiner Mitteilung zum Masterplan 
(0190/2021) das Steuerungsverständnis des Dezernates sowie seine strategische Zielsetzung 
erläutert. 
 
Anlage 
Managementbericht des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (5)

14.08.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2023 Integrationsrat
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1697/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.06.2023
Erstellt
17.05.2023 16:56