1695/2017
Externe juristische Sachverständigentätigkeit / Grunderneuerung Mülheimer Brücke
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Anlage 1: Anerkennungsschreiben 14 von 2017-05-18
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14 „5.2017 141/1 Engug 18. Mai au 9) ante QchpIA a. AA.| os 8 ALS Externe juristische Betreuung im Rahmen der Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brü- cke (141/15/02/17) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 785.400,00 EUR brutto/660.000,00 EUR netto 69 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.05.2017 legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Beauf- tragung einer externen juristischen Betreuung im Rahmen der Gesamtinstandsetzung Mül- heimer Brücke vor. Zur Sicherstellung einer effizienten, d.h. auch kostenvermeidenden Rechtsberatung ist es nach Ihren Angaben dringend erforderlich, dass eine ausreichend präsente und kompetente juristische Betreuung gewährleistet ist. Die Rücksprache von 69 mit 30 hat ergeben, dass dort im fraglichen Zeitraum kein freies eigenes juristisches Personal zu Verfügung steht. Der von Ihnen in der Anlage zur Bedarfsprüfung beschriebene Bedarf umfasst It. der Kosten- kalkulation für 4 Jahre 660.000 EUR netto/785.400 EUR brutto. Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an. Aufgrund des Volumens und der Dauer dieses und vergleichbarer Bedarfe habe ich eine Durchschrift an Dezernat I gegeben. Ich bitte um Überprüfung, ob diese Art der Bedarfsde- ckung auf Dauer und grundsätzlich als wirtschaftlich angesehen wird. Mit freühdlichen Grüßen *
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/69/1 Vorlagen-Nummer 1695/2017 Freigabedatum 03.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Externe juristische Sachverständigentätigkeit / Grunderneuerung Mülheimer Brücke Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt den Bedarf an juristischer Beratung in Höhe von 652.000,00 € an und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine externe, juristische Sachverständigentätigkeit. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 652.00,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln obliegt nach dem Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) die hoheitliche Aufgabe und die Pflicht, Brü- ckenbauwerke und sonstige Ingenieurbauwerke nach den anerkannten Regeln der Technik entspre- chend instand zu halten und die Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung Rechnung tragend wurden an der Mülheimer Brücke die gesetzlich vorgeschrie- benen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Die Ergebnisse hieraus zeigen einen nicht mehr aufschiebbaren, umfangreichen Instandsetzungsbedarf an allen Teil- bauwerken des Brückenzuges und zogen bereits verkehrliche Beschränkungen hinsichtlich der zuläs- sigen Tonnage von LKW (max. 30 t) nach sich. Dies ist u.a. auch wegen der Anbindung des Straßen- güterverkehrs an den Hafen Köln Niehl aus verkehrlicher Sicht von nicht unerheblicher Bedeutung. Aufgrund der festgestellten und dokumentierten Schäden sowie weiterer Erkenntnisse im Rahmen von weiterführenden Untersuchungen und Berechnungen wurde eine externe Ingenieurgemeinschaft durch die Verwaltung mit der Instandsetzungsplanung für den gesamten Brückenzug beauftragt. Die- se Planungsleistungen sind abgeschlossen, der Auftrag für die erforderliche Baumaßnahme soll zu Beginn des III. Quartals 2017 vergeben werden, für die Durchführung ist ein zeitlicher Horizont von rd. 4 Jahren angesetzt. Das Projekt „Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke“ ist ein Bauvorhaben, in welchem ein Bauvo- lumen von ca. 101 Millionen innerhalb dieser 4 Jahre umgesetzt werden soll. Die Erfahrung aus ande- ren Großprojekten zeigt, dass dabei durchaus regelmäßig juristische Probleme im Rahmen der Vergabe und Ausführung auftreten können, z.Bsp: 1. Vergabephase • ggf. Teilnahme an Aufklärungsgesprächen • Betreuung von Rügen und Nachprüfungsverfahren, soweit erforderlich 3 • Beratung zum Vertragsabschluss (bei eventueller Bindefristverlängerung und Ver- tragsfristenanpassung) 2. Beratung bei der Vertragsdurchführung (Anti-Claim-Management), insbesondere • Sichtung von rechtlich relevantem Schriftverkehr mit dem Auftragnehmer (Früherkennung von aufkommenden Rechtsproblemen) • Prüfung und Bearbeitung von Behinderungsanzeigen des Auftragnehmers • Prüfung und Bearbeitung von Nachtragsangeboten sowie Schriftverkehr zu Nachträgen (in rechtlicher Hinsicht) • Prüfung und Beratung zu Mängelansprüchen • Streitige Abrechnungsfragen • Schlussrechnungsprüfung Zur Sicherstellung einer effizienten, d.h. auch kostenvermeidenden Rechtsberatung ist es daher drin- gend erforderlich, dass eine ausreichend präsente und kompetente juristische Betreuung gewährleis- tet ist. Beim Rechts-und Versicherungsamt der Stadt Köln steht im fraglichen Zeitraum kein freies, eigenes juristisches Personal zur Verfügung, welches den zu erwartenden hohen und intensiven Be- ratungsbedarf abdecken könnte. Die dort eingesetzten Juristinnen und Juristen sind mit einer stetig steigenden Anzahl von Bauprozessen befasst, beraten ständig gesamtstädtisch eine wachsende Zahl von Bauprojekten und begleiten Großprojekte wie Stadtarchiv, Opernbaustelle und Rautenstrauch- Joest-Museum. Daher ist eine juristische Beratung für die Grunderneuerung der Mülheimer Brücke extern zu verge- ben. RPA: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) erhielt Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen nebst Kostenermittlung und erkennt in seinem Schreiben vom 18.05.2017 unter der RPA-Nummer 141/15/02/17 den Bedarf, dem Grunde und der Höhe nach, vollumfänglich an. Finanzierung: Die voraussichtlichen Gesamtkosten aller erforderlichen Leistungen schließen mit einer Summe in Höhe von 652.000,00 € ab. Die bis Anfang III. Quartals 2017 geplante Durchführung der Ausschreibung und Vergabe der oben beschriebenen Leistung wird federführend vom Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln reali- siert. Die benötigten Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 einschließlich der Finanzplanung bis 2021 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-0-0310 Grunderneuerung Mülheimer Brücke berücksichtigt. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist äußerst dringlich, da die Rechtberatung bereits während der schon laufenden Verga- bephase erforderlich ist und im September 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1695/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27