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2677/2025

Beantwortung der Anfrage AN/1214/2025 der SPD-Fraktion bezüglich der Belegungsplanung des Rossio-Gebäudes in Köln Deutz

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.09.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.09.2025, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4124 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 01.09.2025 
 2677/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 01.09.2025 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1214/2025 der SPD-Fraktion bezüglich der 
Belegungsplanung des Rossio-Gebäudes in Köln Deutz 
Text der Anfrage: 
1. Ist die Baufertigstellung und damit eine Nutzung des Gebäudes zum Ende 2025 sicherge-
stellt (Bitte die vorgesehenen Umzugstermine für die entsprechenden Ämter und Dienststellen 
ausweisen)? 
2. Wird der in der Beschlussvorlage 0821/2024 dargestellte Gesamtkostenrahmen eingehal-
ten? 
3. Wird das in der Beschlussvorlage 0821/2024 ausgewiesene Budget für die Ausbauanforde-
rungen der Stadt Köln in Höhe von 24,5 Mio. EUR eingehalten? 
4. Welche Gesamtkosten veranschlagt die Verwaltung derzeit (Stand August 2025) für die 
Vorbereitung und Ausstattung des Rossio-Gebäudes entsprechend dem Kölner Verwaltungs-
standard? 
5. Ist die konkrete Bedarfsplanung für die Nutzung der Räumlichkeiten des Rossio-Gebäudes 
durch die städtischen Ämter und Dienststellen aktuell (August 2025) vollständig abgeschlos-
sen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Im Kaufvertrag wurde ein Zeitfenster für die Übergabe festgelegt zwischen Februar und Au-
gust 2026. Die Verwaltung beabsichtigt, die Eigentümer des Bürogebäudes „Rossio“ und de-
ren beauftragte Vertreter mit der Planung und Umsetzung der besonderen städtischen Anfor-
derungen an das Bürogebäude „Rossio“ zu beauftragen. Die Verwaltung hinterfragt und prüft 
alle Notwendigkeiten der städtischen Anforderungen sehr kritisch mit dem Ziel, zusätzliche 
Kosten zu minimieren und konnte somit bereits entsprechende Einsparungen erreichen. 
Im Ergebnis kann eine Verzögerung der Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes nicht 
gänzlich ausgeschlossen werden. 
 
Das Gebäude wurde durch die Verwaltung von Beginn an als nichtöffentliches Gebäude ge-
plant, das heißt es wurden dort keine Dienststellen mit Laufkundschaft oder einer großen Zahl 
an Terminkundschaft eingeplant. Im Vorfeld des Kaufs des Objektes wurden Dienststellen 
identifiziert, welche im Rahmen der Abmietstrategie in das Objekt umgezogen werden kön-
nen. Im weiteren Prozess wurden die Bedarfe konkretisiert. Rund 95 % der ursprünglich ge-
planten Dienststellen werden im Objekt untergebracht. Die minimale Abweichung ergab sich 
durch die Fortschreibung von Bedarfen in einem laufenden Prozess. Der Bezug durch städti-
sche Dienststellen ist 2 bis 3 Monate nach Übergabe des städtischen Gebäudes an die Ge-
bäudewirtschaft geplant, da zunächst noch IT-Arbeiten durchgeführt werden und das Ge-
bäude möbliert werden muss. Ebenso sind in der Zeit gegebenenfalls Mängelbeseitigungen 
durch den Verkäufer vorzunehmen. Da im Kaufvertrag ein Zeitfenster zur Übergabe mit der

2 
 
Ankündigung mindestens 6 Monate vorher definiert ist, gibt es aktuell noch keine konkreten 
Umzugstermine für die geplanten Dienststellen. 
 
Zu 2.) und 3.) 
Es werden – wie auch bei allen anderen städtischen Büronutzungen – zusätzliche Kosten auf-
grund besonderer Anforderungen der Stadt Köln an ein Verwaltungsgebäude erwartet. Derzeit 
werden die Notwendigkeiten der städtischen Anforderungen kritisch geprüft, so dass schon 
entsprechende Einsparungen erreicht werden konnten.  
Es wurde ein modernes Bürogebäude gekauft, welches schon viele Ansprüche und hohe 
Standards erfüllt, allerdings müssen die spezifischen Anforderungen an ein Verwaltungsge-
bäude der Stadt Köln noch umgesetzt werden. Insbesondere handelt es sich hierbei um die 
städtische IT-Verkabelung. Es ist vorgesehen, dass im Wesentlichen Dienststellen ohne 
dienststellenspezifische Sonderanforderungen einziehen werden.  
 
Zu 4.) 
Die Gesamtkosten können Stand jetzt noch nicht abschließend beziffert werden, da aktuell 
noch mit dem Eigentümer über stadtspezifische Anforderungen verhandelt wird und weitere 
Reduzierungen geprüft werden. 
 
Zu 5.) 
Aktuell ist die Belegungsplanung – soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich – fortgeschritten 
und steht kurz vor der Finalisierung.  
 
 
Gez. Haack i.V. für Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2677/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.09.2025
Erstellt
27.08.2025 12:30