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AN/1406/2023

Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein

FDP/KSG Anfrage nach § 4 21.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2024, TOP 6.1

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

3310 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/1406/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 28.08.2023 
 
Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 28. August 2023 zu setzen: 
 
Zum Stichtag 30.06.2022 verbüßten rund 4.400 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe in deut-
schen Justizvollzugsanstalten, weil die zuvor gegen sie verhängte Geldstrafe nicht gezahlt 
wurde. In jedem vierten Fall handelt es ich laut einer Recherche von „FragDenStaat“ sowie 
auch nach einer Studie der Soziologin Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie in Köln 
um eine Inhaftierung wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein. 
 
Vor der Inhaftierung bestehen zwar Möglichkeiten der Ratenzahlung, der gemeinnützigen Ar-
beit und auch der Pfändung, die laut Bögelein aber vielen Betroffenen gar nicht bewusst 
sind. 
 
„Die bei Ersatzfreiheitsstrafen zugrundeliegenden Vergehen sind meistens klassische Ar-
mutsdelikte“, sagt Bögelein. „Drei Viertel der Betroffenen sind Langzeitarbeitslose, jeder 
fünfte hat keinen festen Wohnsitz, überdurchschnittlich viele haben eine Suchterkrankung – 
15 Prozent sind suizidgefährdet.“  
 
Bei § 265a StGB, der das Fahren ohne gültigen Fahrschein unter Strafe stellt, handelt es 
sich um ein sog. relatives Antragsdelikt, sodass Fahren ohne gültigen Fahrschein in der Re-
gel nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn die Tat angezeigt wird. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen zum 
Umgang der KVB mit Personen, die ohne gültigen Fahrschein erwischt werden. 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
 
1. Wie viele Personen werden ohne gültigen Fahrschein seitens der KVB (im Quartal, halb-
jährig, im Jahr) erfasst und inwiefern ist eine Veränderung seit Einführung des 49-Euro-Ti-
ckets feststellbar? 
2. Gegen wie viele Personen wird das sog. erhöhte Fahrentgelt geltend gemacht und in wie 
vielen Fällen ist die Geltendmachung auch erfolgreich im Sinne einer vollständigen Zahlung? 
3. Inwiefern wird von der KVB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Personen ohne 
gültigen Fahrschein anzuzeigen und somit ein Strafverfahren gegen die Personen einzulei-
ten? 
4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob gegen Personen ohne gültigen Fahrschein 
Anzeige seitens der KVB gestellt wird? 
5. Inwieweit wird die KVB in Fällen einer gestellten Strafanzeige über den Ausgang des 
Strafverfahrens informiert und kann hierüber Auskunft erteilen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite      Volker Görzel 
Fraktionsgeschäftsführer     Rechtspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1406/2023
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
21.08.2023
Erstellt
14.08.2023 15:17