AN/1406/2023
Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein
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FDP Anfrage nach § 4
3310 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1406/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.08.2023 Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 28. August 2023 zu setzen: Zum Stichtag 30.06.2022 verbüßten rund 4.400 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe in deut- schen Justizvollzugsanstalten, weil die zuvor gegen sie verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wurde. In jedem vierten Fall handelt es ich laut einer Recherche von „FragDenStaat“ sowie auch nach einer Studie der Soziologin Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie in Köln um eine Inhaftierung wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein. Vor der Inhaftierung bestehen zwar Möglichkeiten der Ratenzahlung, der gemeinnützigen Ar- beit und auch der Pfändung, die laut Bögelein aber vielen Betroffenen gar nicht bewusst sind. „Die bei Ersatzfreiheitsstrafen zugrundeliegenden Vergehen sind meistens klassische Ar- mutsdelikte“, sagt Bögelein. „Drei Viertel der Betroffenen sind Langzeitarbeitslose, jeder fünfte hat keinen festen Wohnsitz, überdurchschnittlich viele haben eine Suchterkrankung – 15 Prozent sind suizidgefährdet.“ Bei § 265a StGB, der das Fahren ohne gültigen Fahrschein unter Strafe stellt, handelt es sich um ein sog. relatives Antragsdelikt, sodass Fahren ohne gültigen Fahrschein in der Re- gel nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn die Tat angezeigt wird. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen zum Umgang der KVB mit Personen, die ohne gültigen Fahrschein erwischt werden. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 1. Wie viele Personen werden ohne gültigen Fahrschein seitens der KVB (im Quartal, halb- jährig, im Jahr) erfasst und inwiefern ist eine Veränderung seit Einführung des 49-Euro-Ti- ckets feststellbar? 2. Gegen wie viele Personen wird das sog. erhöhte Fahrentgelt geltend gemacht und in wie vielen Fällen ist die Geltendmachung auch erfolgreich im Sinne einer vollständigen Zahlung? 3. Inwiefern wird von der KVB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Personen ohne gültigen Fahrschein anzuzeigen und somit ein Strafverfahren gegen die Personen einzulei- ten? 4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob gegen Personen ohne gültigen Fahrschein Anzeige seitens der KVB gestellt wird? 5. Inwieweit wird die KVB in Fällen einer gestellten Strafanzeige über den Ausgang des Strafverfahrens informiert und kann hierüber Auskunft erteilen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Volker Görzel Fraktionsgeschäftsführer Rechtspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1406/2023
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 14.08.2023 15:17