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0752/2021

Vorlage eines Konzepts zur Förderung des Open-Air-Angebots ab April bis September 2021 – Sommer Köln 2021

Mitteilung Ausschuss 01.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 09.03.2021, TOP 8.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

15453 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  01.03.2021 
 0752/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021 
 
Vorlage eines Konzepts zur Förderung des Open-Air-Angebots ab April bis September 2021 – 
Sommer Köln 2021 
2020 wurde durch die Stabsstelle Events in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt von Juli bis Ende 
September 2020 unter Corona-Bedingungen die Veranstaltungsreihe „Sommer Köln“ mit rund 50 O-
pen-Air-Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt. Hierbei handelte es sich zum einen um Veranstal-
tungen, die von der Stabsstelle Events betreut wurden, zum anderen um Programmangebote, die 
seitens lokaler Veranstaltenden und Kulturschaffenden eingebracht wurden. Das Programm wurde an 
den Spielorten Eisenmarkt, Jugendpark, Stadtgarten, Odonien, Schokoladenmuseum bzw. Sport- und 
Olympiamuseum, Leo-Amann-Park sowie in den Innenhöfen des Bürgerzentrums Porz und der 
Hochschule für Musik und Tanz z.T. bei freiem Eintritt angeboten. Sowohl im Rahmen des „Sommer 
Köln“, aber vor allem auch darüber hinaus hat das Kulturamt zahlreiche Open Air-Veranstaltungen 
aller Sparten in Form von unbürokratischen unterjährigen Projektförderungen unterstützt. 
2021 wird sich die Stadt Köln bei ihrem Open-Air-Bühnenangebot auf die Unterstützung nicht-
städtischer Veranstaltenden und Kulturschaffenden konzentrieren, die ab April coronabedingt mit ih-
ren Veranstaltungen in den öffentlichen Raum ausweichen, Open-Air-Bühnen bespielen und eigene 
Open-Air-Formate veranstalten wollen. 
Im Rahmen der städtischen Unterstützungsmaßnahmen sollen daher Open-Air-Standorte unter drei 
Kategorien von der Stadt unterstützt und gefördert werden: 
Kategorie 1: etablierte Open-Air-Bühnen (Standorte), die 2021 Kontingente für Veranstaltende der 
freien Szene zur Verfügung stellen 
Kategorie 2: coronabedingt eingerichtete Open-Air-Standorte/Formate, die eine coronabedingte 
Strukturförderung erhalten und/oder die einer ordnungsbehördlichen Sondergenehmigung bedürfen. 
Kategorie 3: städtische Open-Air-Bühnen (mietfrei für geförderte Veranstaltende) 
Zurzeit findet in der Verwaltung noch die genehmigungsrechtliche Prüfung für alle eingeplanten O-
pen-Air-Standorte/Bühnen statt sowie die Festlegung der Bedingungen eines beschleunigten Ge-
nehmigungsverfahrens für Open Air-Formate. Zu berücksichtigen ist dabei, dass durch kurzfristige 
Änderungen der Corona-Schutzverordnung NRW die Bedingungen für Open-Air-Standorte/Formate 
auch jeweils kurzfristig wieder anzupassen sind. Zudem gilt es zu betonen, dass durch baurechtliche, 
umweltrechtliche und ordnungsbehördliche Rahmenbedingungen einer längerfristigen Bespielung von 
Standorten sehr enge Grenzen gesetzt sind. 
 
Beabsichtigtes Vorgehen zur Förderung des Open-Air-Angebots der Stadt Köln: 
Mit welchem Ziel fördert die Stadt Köln das Open Air-Angebot? 
Das Ziel der Stadt Köln ist, mit der Förderung des Open-Air-Angebots unter den oben genannten drei 
Kategorien 2021 trotz der Corona-Beschränkungen, kulturelle Veranstaltungsformate so früh wie 
möglich im Jahr unter Beachtung der aktuellen Hygienevorschriften wieder möglich zu machen. Die 
Bühnen sollen als alternative Spielstätte vorranging der hiesigen Kulturszene angeboten werden,

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welche ihre Indoor-Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich oder gar 
nicht durchführen kann. Auf diesem Wege soll zahlreichen in der Stadt und der Region lebenden Kul-
turschaffenden erneut die Möglichkeit eröffnet werden, wieder vor Publikum aufzutreten und die 
coronabedingten Ausfälle und deren Auswirkungen etwas abfedern zu können. 
Da für die Umsetzung des Open-Air-Angebots keine zusätzlichen städtischen Haushaltsmittel und 
Personalressourcen zur Verfügung stehen, muss die Umsetzung eines Konzepts zur Förderung des 
Open-Air-Angebots möglichst ressourcensparend erfolgen und darf wenig zulasten anderer zentraler 
Aufgaben der beteiligten Dienststellen (Kulturamt, Stabsstelle Events, Ordnungsamt, Gesundheits-
amt, Bauaufsichtsamt) der Stadtverwaltung erfolgen. Dieses Spannungsverhältnis gilt es in der Um-
setzung zu berücksichtigen. 
 
Für welche Zeiträume sind die Open-Air-Angebote geplant? 
Das Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots – Sommer Köln 2021 - sieht einen generellen 
Umsetzungszeitraum von April bis September 2021 vor. Hierbei ist jedoch der unterschiedliche Be-
spielungszeitraum jedes/r einzelnen Open-Air-Standortes/Bühne in den drei Kategorien zu beachten. 
Zurzeit befindet sich die Auswahl der potentiell geeigneten Bühnenstandorte noch in der Abstimmung 
mit den für die Genehmigung zuständigen Fachämtern (Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt, Umweltamt, 
Grünflächenamt, Gesundheitsamt). 
 
Welche Bühnen/Veranstaltungsflächen sollen bespielt und erschlossen werden? 
Bei der derzeitigen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Open-Air-Standorte soll eben-
falls nach den drei oben aufgelisteten Kategorien vorgegangen werden. Ziel ist es, besonders viele 
Tageskontingente zur Open-Air-Bespielung zur Verfügung stellen zu können. 
 
Mit welchen städtischen Leistungen sollen die Open-Air-Bühnen der Szene zur Verfügung ge-
stellt werden? 
Die Unterstützung und Förderung der Stadt Köln für das Open-Air-Angebot sieht pro Kategorie unter-
schiedliche Leistungen vor: 
Kategorie 1: etablierte Open-Air-Bühnen (Standorte), die 2021 Kontingente für Veranstalter*innen der 
freien Szene zur Verfügung stellen 
Unterstützungsleistung der Stadt: Die Stabsstelle Events hat im Vorfeld der Konzepterstellung Kon-
takt mit attraktiven etablierten Open-Air-Standorten aufgenommen, die aufgrund ihrer Lage, Bühnen-
größe und technischen Ausstattung attraktiv für freie Kulturveranstaltungen sind, und deren Bereit-
schaft abgefragt, Zeitkontingente für freie Veranstalter*innen frei zu halten. Die Namen, Standorte 
und (Miet-)Konditionen dieser Open-Air-Spielstätten werden – in Absprache mit den jeweiligen Be-
treiber*innen – der freien Kulturveranstalterszene kommuniziert und als Auftrittsmöglichkeit angebo-
ten. 
Die Kontaktaufnahme sowie der Abschluss der jeweiligen Mietverträge erfolgt danach selbstständig 
zwischen der Spielstätte und der Veranstalterszene. 
Die Kulturveranstaltenden können grundsätzlich für Produktion und Präsentation beim Kulturamt ei-
nen unterjährigen Projektkostenzuschuss inkl. eines ggf. erforderlichen Mietzuschusses beantragen. 
Es gelten hier die regulären Förderbedingungen des Kulturamtes. Das Kulturamt berät über diese 
Projektförderung. 
 
Kategorie 2: 2021 coronabedingt eingerichtete Open-Air-Standorte und Formate, die eine coronabe-
dingte Strukturförderung erhalten und/oder einer ordnungsbehördlichen Sondergenehmigung bedür-
fen 
Unterstützungsleistung der Stadt: Bereits 2020 sind unterschiedliche Veranstaltende aus der freien 
Szene mit Konzepten für neue Open-Air-Standorte/Formate an die Stadt (Stabsstelle Events, Kultur-
amt, Wirtschaftsförderung) herangetreten. Diese Standorte haben größtenteils bereits 2020 bewie-
sen, dass sie als Spielstätten für die freie Kulturveranstalterszene unter den Hygienevorgaben der 
Stadt funktionieren können und auch genehmigungsrechtlich umsetzbar sind. Sie wurden z. T. 2020 
mit Projektzuschüssen des Kulturamtes sowie einer Förderung durch die Wirtschaftsförderung unter-
stützt. Die Betreiber*innen dieser Standorte sind auch für 2021 wieder auf die Stadt zugekommen. 
Zurzeit wird die Genehmigungsfähigkeit für längerfristige Bespielungen dieser Standorte durch die 
zuständigen Fachämter geprüft. Das Kulturamt plant die Spielstätten und ihre Infrastruktur 2021 aus

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dem Budget der Corona-Sondermaßnahmen (Beschlussvorlage 3270/2020, Maßnahme Erschließung 
von alternativen Spielstätten) im Zuge eines Projektkostenzuschusses zu fördern. Eine Förderung 
richtet sich nach folgenden Kriterien: 
 die Spielstätte muss ordnungsbehördlich genehmigt sein 
 der Zugang für Agierende verschiedener Sparten muss gegeben sein 
 eine Basisausstattung von Technik und Infrastruktur muss gewährleistet sein 
 der/die Antragsteller*in legt ein kurzes Konzept über geplante Inhalte, Umfang und Konditio-
nen der Nutzung vor 
 
Kategorie 3: städtische Open-Air-Bühne/n (mietfrei für geförderte Veranstaltende) 
In Ergänzung zu den bereits 2020 im Rahmen des „Sommer Köln“ bespielten Open-Air-Flächen wird 
in diesem Jahr ein zusätzlicher Bühnenstandort geprüft: „An der Schanz“ in Köln-Riehl am Rheinufer. 
Hinsichtlich der Programmierung dieser Bühne soll zunächst den Kölner Veranstaltenden und Kultur-
schaffenden die Möglichkeit geboten werden, diese zu bespielen. Sollten die verfügbaren Kapazitäten 
nicht ausgeschöpft werden, würde die Stabsstelle Events Kunstschaffende im Rahmen des Sommer 
Köln-Programms zusätzlich engagieren. 
Die Stabsstelle Events befindet sich diesbezüglich aktuell in Abstimmung mit den zuständigen 
Fachämtern (32, 63, 57, 67 und 53) in der genehmigungsrechtlichen Prüfung. Die Stabsstelle Events 
wird als Betreiberin die Bühne installieren und ihre Bespielung (Bewachung, Technik usw.) betreuen. 
 
Welche städtischen Budgets sind für welche Unterstützungsleistungen vorgesehen? 
Die Stadt Köln geht zurzeit von folgendem Förderbedarf für die unterschiedlichen Kategorien aus. Die 
Bedarfe werden gedeckt durch die im Ratsbeschluss zur Verfügung gestellten Mittel sowie von Mitteln 
der Stabsstelle Events (140.000 Euro): 
- 150.000 Euro – Aufstockung des Projektzuschuss-Budgets des Kulturamtes für unterjährige 
Projektförderung an Kategorie 1 und 3 
- 150.000 Euro – Aufstockung des Projektzuschuss-Budgets des Kulturamtes zur Projektförde-
rung an Kategorie 2 
- 140.000 Euro Erschließung, Installation und Betrieb der städtischen Bühne/n, Kategorie 3 
(Kalkulation gilt für max. dreiwöchige Bespielung; Honorare sind nicht erfasst) 
- 20.000 Euro Honorierung eines Programmmanagers für die städtische Bühne, Kategorie 3 
(abhängig von Anzahl und Nutzungswochen der genehmigten Spielstätten) 
 
Für welche veranstaltenden Zielgruppen sind die unterschiedlichen Standorte geeignet? 
Die veranstaltenden Zielgruppen hängen von den Bespielbedingungen der einzelnen Standorte ab. 
Die Auflistung der veranstaltenden Zielgruppen pro Open Air-Standort wird mit dem Konzept zur För-
derung des Open- Air-Angebots vorgelegt. 
Grundsätzlich sind folgende Zielgruppen geplant: 
Kategorie 1: Einzelkünstler*innen, Gruppen und Veranstaltende aller Sparten 
Kategorie 2: Einzelkünstler*innen, Gruppen und Veranstaltende aller Sparten 
Kategorie 3: Gruppen/Künstler*innen der Sparten Tanz, Theater, Literatur und artverwandte Sparten 
 
Wie funktioniert die Programmierung der unterschiedlichen Open-Air-Bühnen? 
Wer betreut Open-Air-Bühnen-Veranstaltungen? 
Das Unterstützungsangebot der Stadt hat zum Ziel, die Bedingungen der freien Kulturveranstaltenden 
im Corona-Jahr 2021 für einen baldigen Veranstaltungsstart zu bereiten, d. h. ein Schwerpunkt der 
städtischen Aufgaben liegt in der Koordinierung und Abklärung der Bedingungen, die Open-Air-
Veranstaltungen in der Stadt 2021 erleichtern und möglichst finanzierbar machen. Es ist das Ziel der 
Stadt Köln die Kulturschaffenden und Veranstaltenden zu stärken, die Stadt tritt somit in Kategorie 1 
und 2 nicht als Veranstalterin auf. 
In Kategorie 3, wenn Kulturschaffende auf der städtischen Bühne auftreten, aber nicht selbst Veran-
stalter*in sind, tritt die Stadt Köln (Stabsstelle Event) als Veranstalterin auf. Für eine reibungslose 
Organisation des Programmes auf den städtischen Open-Air-Bühne/n bedarf es daher ggf. eines ko-
ordinierenden Projektmanagers, der die Zeitkontingente auf die interessierten Kunstschaffenden mit 
Vorlauf verteilt und als Ansprechpartner für akute Probleme in der Vorbereitung und Durchführung der 
Veranstaltungen zur Verfügung steht. Zudem obliegt ihm die Abstimmung des Programms mit den 
Interessenvertretungen der einzelnen Kunstsparten bzw. dafür begründeten Jurys der Kunstsparten.

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Wie wird eine transparente Kommunikation des Open-Air-Angebots an die Szene gewährleis-
tet? 
Für eine transparente Kommunikation des oben beschriebenen Verfahrens und Angebots an Open-
Air-Standorten an potentielle Veranstaltende und Kulturschaffende wird eine Webseite im Rahmen 
der städtischen Internetpräsenz eingerichtet. Ebenso können Rundmails und Pressemitteilungen als 
Kommunikationsmittel dienen. 
 
Wie sehen die Regelungen zur Erleichterung von eingereichten Open-Air-Bühnen-Konzepten 
aus? 
Angesichts des derzeitigen weiterhin dynamischen Corona-Infektionsgeschehens kann zum jetzigen 
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ab wann und unter welchen Maßgaben der Corona-
Schutz-Verordnung Open-Air-Formate möglich sein werden. Zurzeit prüfen die zuständigen Fachäm-
ter (32, 63, 57, 67 und 53) die vorliegenden Anträge aus den Kategorien 2 und 3. Ziel ist standortbe-
zogen den genehmigungsrechtlichen Rahmen so festzulegen, dass vor Start der Open-Air-Saison 
klar ist, welche Veranstaltungsformate unter welchen Voraussetzungen an jedem Standort durchführ-
bar sind. Sobald eine Genehmigung für einen jeweiligen Standort positiv beschieden wurde, bedarf es 
für die Einzelveranstaltungen keiner gesonderten Prüfung. 
Für die Spielstätten der Kategorie 1 und 2 werden die regulären genehmigungsrechtlichen Bedingun-
gen gelten, die Veranstaltende in Köln nach geltendem Verfahren einzureichen haben. 
Grundsätzlich gilt weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW. 
 
Welche Öffnungsperspektive gibt es für Open-Air-Veranstaltungen? 
s.o. zurzeit keine Prognose möglich 
 
Welche Dienststellen in der Stadtverwaltung setzen das Konzept in der Stadt Köln um? 
Das Konzept wird in Zusammenarbeit von Kulturamt und Stabsstelle Events sowie durch die oben 
genannten genehmigungszuständigen Fachämter realisiert. 
Das Kulturamt besitzt seiner städtischen Aufgabe nach bei der Umsetzung des Open-Air-Konzeptes 
die Rolle, Fördermittel für die kulturveranstaltende -Szene bereitzustellen und auszuzahlen. Kultur-
veranstaltende der freien Szene, die Open-Air-Bühnen nutzen wollen und dafür eine finanzielle Un-
terstützung der Stadt Köln benötigen, werden vom Kulturamt bei ihrer Antragstellung beraten. Projekt-
förderungen werden geprüft und bewilligt. Die Kultur-Info-Stelle Corona berät Kulturschaffende zudem 
bei Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus oder zur Sicherung ihrer kulturellen Existenz. Sie 
berät und informiert über Hilfsangebote wie die städtische Corona-Sonderförderungen, Corona-
Aufstockungsfonds, Lärmschutzfonds oder weitere Unterstützungsleistungen ganz gleich, ob es sich 
um Angebote der Stadt Köln, des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes handelt. 
Die Stabsstelle Events unterstützt das Kulturamt bei der Recherche geeigneter Standorte sowie bei 
der Klärung der Genehmigungsfähigkeit der Open-Air-Flächen der drei genannten Kategorien. Sie 
koordiniert und kommuniziert die Verfügbarkeit der Kontingente der etablierten Open-Air-Bühnen der 
Kategorie 1. Darüber hinaus organisiert die Stabsstelle Events eigenverantwortlich die unter Katego-
rie 3 fallenden Bühnenstandorte. 
 
Hinweis zum aktuellen Stand der Konzepterarbeitung 
Sobald der beschriebene Prüfprozess abgeschlossen ist, wird das Konzept zur Förderung des Open-
Air-Angebots von April bis September 2021 unter Berücksichtigung des dafür zur Verfügung gestell-
ten Budgets gemäß Ratsbeschluss vom 04.02.2021 dem Rat zum Beschluss vorgelegt. 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • An der Schanz
  • Am Rheinufer
  • Eisenmarkt

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Details

Aktenzeichen
0752/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2021
Erstellt
26.02.2021 09:28