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AN/0478/2021

Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigs-Gymnasiums

SPD Anfrage nach § 4 05.03.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 26.04.2021, TOP 1.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3189 Zeichen

An die Vorsitzende des  
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 
Frau Stefanie Ruffen 
  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2021 
 
AN/0478/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.03.2021 
 
Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigs-Gymnasiums 
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wie der Presse (Kölnische Rundschau, 02.03.2021) zu entnehmen war, entsteht im Bürger-
park Nord an der Escher Straße derzeit das Interimsquartier des Dreikönigsgymnasiums, 
damit die Generalsanierung und Erweiterung des Gymnasiums mit hoher Priorität durch-
geführt werden kann. Leider wurde nach Presseinformation eine erhebliche Fläche zur Ein-
richtung von Parkplätzen für die Schule asphaltiert und Bäume dafür gefällt.  
Die SPD begrüßt das Interimsquartier für das DKG ausdrücklich, damit der bereits im Sep-
tember 2009 gefasste Beschluss zum Ausbau des Ganztages an dieser Schule jetzt bald 
umgesetzt wird.  Dass in besonderen Einzelfällen und vorübergehend auch als Grünflächen 
ausgewiesene Bereiche herangezogen werden, werten wir als einen wichtigen Schritt zur 
Beschleunigung des Schulbaus und zur Sicherung und Ausweitung der Platz-Kapazitäten. 
Angemessene räumliche Lern-Voraussetzungen für unsere Schüler*innen und die Gewähr-
leistung der Schulpflicht sind als ebenso wichtige Ziele im politischen Handeln zu bewerten 
wie die Erreichung von Klimazielen und dürfen nicht zu Lasten von Sportanlagen durchge-
setzt werden. 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:  
1. Die Landesbauordnung trifft Regelungen für die Fälle, in denen notwendige Stell-
plätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können, und bietet 
dafür die Möglichkeit des Verzichts auf die Stellplätze (§ 50 / § 51 BauO NRW). Welche 
Abwägungen hat die Verwaltung in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens vorge-
nommen, bevor sie sich für die Asphaltierung der Parkfläche entschieden hat?  
 
2. Inwieweit wurden die Möglichkeiten nach Stellplatzablöse-Satzung für Bauvorhaben, die 
für öffentliche Zwecke genutzt werden, geprüft und berücksichtigt?

- 2 - 
 
3. Welche kreativen und flexiblen Handlungsoptionen bestehen aus Sicht der Verwaltung, 
um die Versiegelung von Grünflächen im Umfeld der Interimsbauten so gering wie mög-
lich zu halten?  
 
4. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportentwicklungsplanung (0149/2019) im 
Rat am 04.04.2019 wurden auch Entsiegelungen von Pausenhöfen zur Anlage multifunk-
tionaler Bewegungs- und Freiflächen vereinbart. Welche Anstrengungen werden von der 
Verwaltung unternommen, um das Außengelände der Interimsschule möglichst naturnah 
zu belassen? 
 
Die Beantwortung bitten wir auch in den Ausschuss Schule und Weiterbildung und den 
Sportausschuss zu geben.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0478/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
05.03.2021
Erstellt
05.03.2021 10:36