AN/0478/2021
Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigs-Gymnasiums
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SPD Anfrage nach § 4
3189 Zeichen
An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Frau Stefanie Ruffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2021 AN/0478/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.03.2021 Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigs-Gymnasiums Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wie der Presse (Kölnische Rundschau, 02.03.2021) zu entnehmen war, entsteht im Bürger- park Nord an der Escher Straße derzeit das Interimsquartier des Dreikönigsgymnasiums, damit die Generalsanierung und Erweiterung des Gymnasiums mit hoher Priorität durch- geführt werden kann. Leider wurde nach Presseinformation eine erhebliche Fläche zur Ein- richtung von Parkplätzen für die Schule asphaltiert und Bäume dafür gefällt. Die SPD begrüßt das Interimsquartier für das DKG ausdrücklich, damit der bereits im Sep- tember 2009 gefasste Beschluss zum Ausbau des Ganztages an dieser Schule jetzt bald umgesetzt wird. Dass in besonderen Einzelfällen und vorübergehend auch als Grünflächen ausgewiesene Bereiche herangezogen werden, werten wir als einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Schulbaus und zur Sicherung und Ausweitung der Platz-Kapazitäten. Angemessene räumliche Lern-Voraussetzungen für unsere Schüler*innen und die Gewähr- leistung der Schulpflicht sind als ebenso wichtige Ziele im politischen Handeln zu bewerten wie die Erreichung von Klimazielen und dürfen nicht zu Lasten von Sportanlagen durchge- setzt werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Die Landesbauordnung trifft Regelungen für die Fälle, in denen notwendige Stell- plätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können, und bietet dafür die Möglichkeit des Verzichts auf die Stellplätze (§ 50 / § 51 BauO NRW). Welche Abwägungen hat die Verwaltung in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens vorge- nommen, bevor sie sich für die Asphaltierung der Parkfläche entschieden hat? 2. Inwieweit wurden die Möglichkeiten nach Stellplatzablöse-Satzung für Bauvorhaben, die für öffentliche Zwecke genutzt werden, geprüft und berücksichtigt? - 2 - 3. Welche kreativen und flexiblen Handlungsoptionen bestehen aus Sicht der Verwaltung, um die Versiegelung von Grünflächen im Umfeld der Interimsbauten so gering wie mög- lich zu halten? 4. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportentwicklungsplanung (0149/2019) im Rat am 04.04.2019 wurden auch Entsiegelungen von Pausenhöfen zur Anlage multifunk- tionaler Bewegungs- und Freiflächen vereinbart. Welche Anstrengungen werden von der Verwaltung unternommen, um das Außengelände der Interimsschule möglichst naturnah zu belassen? Die Beantwortung bitten wir auch in den Ausschuss Schule und Weiterbildung und den Sportausschuss zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0478/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 05.03.2021
- Erstellt
- 05.03.2021 10:36