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A-W/0004/2011

Streuobstwiese im Bürgerpark Meckelbach

Antrag an die BV West 31.01.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.02.2011, TOP 4.4

Originalantrag

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Originalantrag

3423 Zeichen


	




1 
 
Münster, 31.01.2011 
 
 
 
 
An die 
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West 
Frau Elisabeth Westrup 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Streuobstwiese im Bürgerpark Meckelbach 
 
Die Verwaltung wir gebeten,  
 
• zu prüfen, ob planerisch eine weitere Streuobstwie se oder eine Bepflanzung von 
Wirtschaftswegen linear oder punktuell in Mecklenbe ck mit Obstbäumen 
ausgewiesen werden kann. Um unnötigen Flächenverbra uch landwirtschaftlich 
genutzter Flächen zu vermeiden ist zu prüfen, ob z. B. eine bereits ausgewiesene 
Ausgleichsfläche im Suchraum Mecklenbeck durch eine  Streuobstwiese „veredelt“ 
werden kann.  
 
• die durch Fressschäden abgestorbenen Obstbäume im Bürgerpark Meckelbach - so 
weit finanziell möglich - im Herbst 2011 zu ersetzen und alle Obstbäume im 
Bürgerpark mit einem Einzelbaumschutz gegen Verbiss zu versehen. 
 
 
Begründung: 
 
 
Streuobstwiesen sind das Ergebnis historischer Land nutzung und zählen seit Jahrhunderten 
zu den landschaftsprägenden Elementen unserer Münst erländer Kulturlandschaft. Höfe und 
Siedlungen waren von Grüngürteln aus Obstbäumen umg eben. Aufgrund der 
Lebensraumvielfalt herrschte ein großes Nahrungsang ebot für Tiere, was sich in einem 
hohen Artenreichtum widerspiegelte. Durch den wachs enden Wohlstand sowie das 
reichliche und preisgünstige Obstangebot auf dem Ma rkt ließ das Interesse an der 
Obstselbstversorgung in der Bevölkerung stark nach.  Die Pflege der Altbestände wurde 
vernachlässigt, junge Bäume kaum mehr nachgepflanzt. In Nordrhein-Westfalen ist daher ein 
starker Rückgang an Streuobstwiesen zu verzeichnen.  Dabei gehören Streuobstwiesen zu 
den wertvollsten durch den Menschen geschaffenen Le bensräumen. Sie beleben das 
Landschaftsbild und sind von außerordentlicher Bede utung für den Artenschutz. 
Streuobstwiesen werden insbesondere mit zunehmendem  Alter ökologisch wertvoll, wenn 
regelmäßige Pflege und Nachpflanzungen für eine dau erhafte Sicherung des Bestandes 
gesorgt haben. Mit Bäumen aller Altersstufen sind s ie besonders abwechslungsreich und 
bieten zahlreichen Tierarten einen Lebensraum.

2 
 
Obstbäume in der freien Landschaft sind ohne Schutz  dem Verbiss durch Wild-  und 
Weidetiere ausgesetzt. Im Mecklenbecker Grüngürtel Meckelbachwiesen sind durch Abbiss- 
und Nageschäden von Wildtieren in diesem Winter starke Schäden an den Obstbäumen der  
Streuobstwiese entstanden. Soll die Streuobstwiese langfristig erhalten bleiben, müssen  
geeignete Maßnahmen für einen adäquaten Schutz der Streuobstwiese sorge n, um den 
„Lebensraum Streuobstwiese“ im Meckelbachtal zu erhalten.  
 
Eine vollkommen intakte, also gesunde und somit unb eschädigte Rinde des Baumes ist für 
seine Vitalität und Lebenserwartung von größter Wic htigkeit. Selbst einmalige Fraß schäden 
beeinflussen die Baumgesundheit erheblich. Durch diese Wunden können besonders bei 
Apfelbäumen Pilze eintreten. Insbesondere junge Bäume sind stark gefährdet. Als Schutz 
der Obstbäume und um die Einzäunung der gesamten St reuobstwiese zu vermeiden ist ein 
Einzelbaumschutz  erforderlich. Die bisher verwendeten Baumspiralen  waren nicht 
sonderlich haltbar und konnten die Obstbäume vor Fraßschäden nicht schützen.  
 
 
gezeichnet: 
 
Peter Wolfgarten 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Ingeborg Hißmann 
Bernd Krekeler 
Andreas van der Meulen 
Angela Stähler 
Elisabeth Westrup

Beratungsverlauf (1)

08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0004/2011
Typ
Antrag an die BV West
Datum
31.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37