A-W/0004/2011
Streuobstwiese im Bürgerpark Meckelbach
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Originalantrag
3423 Zeichen
1 Münster, 31.01.2011 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West Frau Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Streuobstwiese im Bürgerpark Meckelbach Die Verwaltung wir gebeten, • zu prüfen, ob planerisch eine weitere Streuobstwie se oder eine Bepflanzung von Wirtschaftswegen linear oder punktuell in Mecklenbe ck mit Obstbäumen ausgewiesen werden kann. Um unnötigen Flächenverbra uch landwirtschaftlich genutzter Flächen zu vermeiden ist zu prüfen, ob z. B. eine bereits ausgewiesene Ausgleichsfläche im Suchraum Mecklenbeck durch eine Streuobstwiese „veredelt“ werden kann. • die durch Fressschäden abgestorbenen Obstbäume im Bürgerpark Meckelbach - so weit finanziell möglich - im Herbst 2011 zu ersetzen und alle Obstbäume im Bürgerpark mit einem Einzelbaumschutz gegen Verbiss zu versehen. Begründung: Streuobstwiesen sind das Ergebnis historischer Land nutzung und zählen seit Jahrhunderten zu den landschaftsprägenden Elementen unserer Münst erländer Kulturlandschaft. Höfe und Siedlungen waren von Grüngürteln aus Obstbäumen umg eben. Aufgrund der Lebensraumvielfalt herrschte ein großes Nahrungsang ebot für Tiere, was sich in einem hohen Artenreichtum widerspiegelte. Durch den wachs enden Wohlstand sowie das reichliche und preisgünstige Obstangebot auf dem Ma rkt ließ das Interesse an der Obstselbstversorgung in der Bevölkerung stark nach. Die Pflege der Altbestände wurde vernachlässigt, junge Bäume kaum mehr nachgepflanzt. In Nordrhein-Westfalen ist daher ein starker Rückgang an Streuobstwiesen zu verzeichnen. Dabei gehören Streuobstwiesen zu den wertvollsten durch den Menschen geschaffenen Le bensräumen. Sie beleben das Landschaftsbild und sind von außerordentlicher Bede utung für den Artenschutz. Streuobstwiesen werden insbesondere mit zunehmendem Alter ökologisch wertvoll, wenn regelmäßige Pflege und Nachpflanzungen für eine dau erhafte Sicherung des Bestandes gesorgt haben. Mit Bäumen aller Altersstufen sind s ie besonders abwechslungsreich und bieten zahlreichen Tierarten einen Lebensraum. 2 Obstbäume in der freien Landschaft sind ohne Schutz dem Verbiss durch Wild- und Weidetiere ausgesetzt. Im Mecklenbecker Grüngürtel Meckelbachwiesen sind durch Abbiss- und Nageschäden von Wildtieren in diesem Winter starke Schäden an den Obstbäumen der Streuobstwiese entstanden. Soll die Streuobstwiese langfristig erhalten bleiben, müssen geeignete Maßnahmen für einen adäquaten Schutz der Streuobstwiese sorge n, um den „Lebensraum Streuobstwiese“ im Meckelbachtal zu erhalten. Eine vollkommen intakte, also gesunde und somit unb eschädigte Rinde des Baumes ist für seine Vitalität und Lebenserwartung von größter Wic htigkeit. Selbst einmalige Fraß schäden beeinflussen die Baumgesundheit erheblich. Durch diese Wunden können besonders bei Apfelbäumen Pilze eintreten. Insbesondere junge Bäume sind stark gefährdet. Als Schutz der Obstbäume und um die Einzäunung der gesamten St reuobstwiese zu vermeiden ist ein Einzelbaumschutz erforderlich. Die bisher verwendeten Baumspiralen waren nicht sonderlich haltbar und konnten die Obstbäume vor Fraßschäden nicht schützen. gezeichnet: Peter Wolfgarten Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Bernd Krekeler Andreas van der Meulen Angela Stähler Elisabeth Westrup
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0004/2011
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 31.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37