AN/0411/2020
Ergänzungsantrag SPD - Stellplatzregulierung für Elektrokleinstfahrzeuge
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Änderungsantrag SPD - Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen
4315 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 12.03.2020 Änderungsantrag / Ergänzungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12.03.2020 hier: Top 7.1. Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen - Stellplatzregulierung für Elektrokleinstfahrzeuge Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den Anbietern von E-Rollern im Stadtgebiet Porz mit dem Ziel, stationär installierte Entleih- und Rückgabestationen in ausreichender Zahl für E-Roller durch die Anbieter von E- Rollern einrichten zu lassen, aufzunehmen. 2. Dabei muss gewährleistet werden, dass ausschließ lich an diesen Stationen das Ausleihen und die Rückgabe eines E-Rollers vorgenommen werden kann. 3. Alle Kosten, die mit diesen E-Roller-Stationen i n Verbindung stehen, haben die jeweiligen Verleihfirmen zu tragen. 4. Die Stadtverwaltung wird zusätzlich aufgefordert , der Bezirksvertretung Porz vor Ablauf der Legislaturperiode über den Fortschritt in diesem Anliegen zu berichten. Begründung: Die Einführung eines neuen Verkehrsmittels erfordert einen erheblichen Regulierungsbedarf, auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die seit wenigen Monaten in Köln zu Verfügung stehenden E-Roller verschiedener Anbieter bilden da keine Ausnahme. Eine solche Phase muss genauestens beobachtet und analysiert werden. Auch wenn chaotische Zustände wie in anderen Großstädten (zum Beispiel Paris oder Marseille) in Köln noch nicht in gleichem Umfang eingetreten sind, entwickeln sich bereits jetzt Herausforderungen in exakt den gleichen Problemfeldern, mit denen man sich dort auseinandersetzt. Neben anderen Aspekten sei hier die Stellplatzproblematik angesprochen. Der Rat hat bereits im Vorfeld der Einführung der E-Roller mit den Betreibern Regelungen vereinbart, die bestimmten Bereiche in Köln zu Parkverbotszonen für Elektrokleinstfahrzeuge erklären. Dies zeigt, dass es grundsätzlich Möglichkeiten eines regulierenden Eingreifens in diesem Punkt gibt, wenn der politische Wille da ist. Genau wie beim Fahrrad gilt für die E-Scooter die Berechtigung am ruhenden Verkehr auf öffentlichen Wegen teilzunehmen, sie dürfen also prinzipiell überall dort abgestellt werden, wo sie den übrigen Verkehr nicht unverhältnismäßig stören. Umsichtigkeit und Rücksichtnahme eines jeden sozial eingestellten E-Roller-Nutzers sind hier ganz stark gefordert, damit andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, nicht behindert werden. Dazu fordern auch die Anbieter von E-Rollern nachdrücklich auf. Nun ist jedoch nach kürzester Zeit zu beobachten, dass in den zum Abstellen freigegebenen Bereichen die E-Scooter kreuz und quer abgestellt oder abgelegt werden. Bürgersteige, aber auch Radfahrwege werden dadurch oftmals unzulässig verengt oder blockiert. Besonders prägnant tritt dies im Innenstadtbereich auf, insbesondere wenn sich ein Pulk von abgestellten E-Rollern gebildet hat. Da wird der Bürgersteig für den Fußgänger oft zur Slalomstrecke und zum Hindernisparcours. Dies ist inakzeptabel und sollte unverzüglich abgestellt werden. Eine Begleiterscheinung dessen ist die negative Auswirkung auf das Stadtbild des Stadtbezirks Porz. Auch wenn die E-Roller erst verhältnismäßig kurz im Einsatz sind, ist bereits jetzt Handlungsbedarf gegeben hier regulierend einzugreifen. Die Behinderungen sowie die Verletzungsrisiken anderer Verkehrsteilnehmer sind zu minimieren und ein geordnetes, sympathisches Stadtbild zu bewahren. Die E-Roller benötigen daher feste Stellplätze, die ein gesichertes Abstellen ermöglichen. Ob dies über eigene Sammelstationen, in Verbindung mit den StadtRAD-Stationen, an entsprechenden Vorrichtungen an Laternen oder auf andere Weise erfolgt, muss erarbeitet werden. Die Anbieter sind hier gefordert eine Lösung anzubieten, deren technische Umsetzung zu realisieren und die damit verbundenen Kosten zu übernehmen. Dr. Simon Bujanowski Andreas Weidner Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0411/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 12.03.2020
- Erstellt
- 12.03.2020 13:33