Mandari Insight

AN/0411/2020

Ergänzungsantrag SPD - Stellplatzregulierung für Elektrokleinstfahrzeuge

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 12.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020

Änderungsantrag SPD - Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag SPD - Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen

4315 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 12.03.2020 
Änderungsantrag / Ergänzungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
12.03.2020  
hier:     Top 7.1. Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen - 
Stellplatzregulierung für Elektrokleinstfahrzeuge 
Beschluss: 
 
1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Gespräche  mit den Anbietern von E-Rollern 
im Stadtgebiet Porz mit dem Ziel, stationär installierte Entleih- und 
Rückgabestationen in ausreichender Zahl für E-Roller durch die Anbieter von E-
Rollern einrichten zu lassen, aufzunehmen. 
2. Dabei muss gewährleistet werden, dass ausschließ lich an diesen Stationen das 
Ausleihen und die Rückgabe eines E-Rollers vorgenommen werden kann. 
3. Alle Kosten, die mit diesen E-Roller-Stationen i n Verbindung stehen, haben die 
jeweiligen Verleihfirmen zu tragen. 
4. Die Stadtverwaltung wird zusätzlich aufgefordert , der Bezirksvertretung Porz vor 
Ablauf der Legislaturperiode über den Fortschritt in diesem Anliegen zu berichten. 
 
Begründung: 
 
Die Einführung eines neuen Verkehrsmittels erfordert einen erheblichen 
Regulierungsbedarf, auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die seit wenigen Monaten in Köln 
zu Verfügung stehenden E-Roller verschiedener Anbieter bilden da keine Ausnahme. 
 
Eine solche Phase muss genauestens beobachtet und analysiert werden. Auch wenn 
chaotische Zustände wie in anderen Großstädten (zum Beispiel Paris oder Marseille) 
in Köln noch nicht in gleichem Umfang eingetreten sind, entwickeln sich bereits 
jetzt Herausforderungen in exakt den gleichen Problemfeldern, mit denen man sich 
dort auseinandersetzt. Neben anderen Aspekten sei hier die Stellplatzproblematik 
angesprochen. 
Der Rat hat bereits im Vorfeld der Einführung der E-Roller mit den Betreibern Regelungen 
vereinbart, die bestimmten Bereiche in Köln zu Parkverbotszonen für 
Elektrokleinstfahrzeuge erklären. Dies zeigt, dass es grundsätzlich Möglichkeiten eines 
regulierenden Eingreifens in diesem Punkt gibt, wenn der politische Wille da ist.

Genau wie beim Fahrrad gilt für die E-Scooter die Berechtigung am ruhenden Verkehr 
auf öffentlichen Wegen teilzunehmen, sie dürfen also prinzipiell überall dort abgestellt 
werden, wo sie den übrigen Verkehr nicht unverhältnismäßig stören. Umsichtigkeit 
und Rücksichtnahme eines jeden sozial eingestellten E-Roller-Nutzers sind hier ganz 
stark gefordert, damit andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, nicht 
behindert werden. Dazu fordern auch die Anbieter von E-Rollern nachdrücklich auf. 
 
Nun ist jedoch nach kürzester Zeit zu beobachten, dass in den zum Abstellen 
freigegebenen Bereichen die E-Scooter kreuz und quer abgestellt oder abgelegt werden. 
Bürgersteige, aber auch Radfahrwege werden dadurch oftmals unzulässig verengt 
oder blockiert. Besonders prägnant tritt dies im Innenstadtbereich auf, insbesondere 
wenn sich ein Pulk von abgestellten E-Rollern gebildet hat. Da wird der Bürgersteig für 
den Fußgänger oft zur Slalomstrecke und zum Hindernisparcours. Dies ist inakzeptabel 
und sollte unverzüglich abgestellt werden. 
Eine Begleiterscheinung dessen ist die negative Auswirkung auf das Stadtbild des 
Stadtbezirks Porz. 
Auch wenn die E-Roller erst verhältnismäßig kurz im Einsatz sind, ist bereits jetzt 
Handlungsbedarf gegeben hier regulierend einzugreifen. Die Behinderungen sowie 
die Verletzungsrisiken anderer Verkehrsteilnehmer sind zu minimieren und ein 
geordnetes, sympathisches Stadtbild zu bewahren. Die E-Roller benötigen daher feste 
Stellplätze, die ein gesichertes Abstellen ermöglichen. Ob dies über eigene 
Sammelstationen, in Verbindung mit den StadtRAD-Stationen, an entsprechenden 
Vorrichtungen an Laternen oder auf andere Weise erfolgt, muss erarbeitet werden. Die 
Anbieter sind hier gefordert eine Lösung anzubieten, deren technische Umsetzung zu 
realisieren und die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.  
 
 
Dr. Simon Bujanowski    Andreas Weidner 
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0411/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
12.03.2020
Erstellt
12.03.2020 13:33