2008/0420
ICE-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar Südliche Trassenführung für die Anbindung Darmstadts
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
28016 Zeichen
1 Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar Erläuterungen zur südlichen Anbindung Darmstadt NETZE 22.08.2008 3 Inhaltsverzeichnis 1 VERANLASSUNG 4 2 TRASSENVERLAUF NÖRDLICH DER ESCHOLLBRÜCKER STRAßE 5 3 STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN IM PLANUNG SGEBIET 6 4 SPORTANLAGE EICHE UND KLEYERSTRAßE / WESTRANDERSCHL IEßUNG 8 5 LÄRMSCHUTZ 10 5.1 S CHALL -EMISSIONSPEGEL AN DER E SCHOLLBRÜCKER S TRAßE 11 5.2 P EGELVERGLEICH S TRAßE /S CHIENE 12 5.3 Z UGGESCHWINDIGKEIT AN DER E SCHOLLBRÜCKER S TRAßE 13 6 ZUGÄNGLICHKEIT ZUM WALD 14 7 MINIMIERUNG DER EINGRIFFE IN NATUR UND LANDSCHAFT 1 6 8 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN AUF DARMSTÄDTER GEMARKUNG 18 9 FFH- UND VOGELSCHUTZGEBIETE / ARTENSCHUTZ 19 10 PRÜFUNG GROßRÄUMIGER TRASSENVARIANTEN 20 11 VERLEGUNG DER TRASSE AUF DIE WESTSEITE DER A 5 22 11.1 N ATURSCHUTZ 22 11.2 S CHUTZGUT M ENSCH 22 11.3 K OSTEN 22 12 ZUSAMMENFASSUNG UND TRASSENEMPFEHLUNG 24 12.1 E NTSCHEIDUNGSMATRIX 25 13 FOTODOKUMENTATION 26 13.1 B EREICH N UTZFAHRZEUGE UND P ORSCHEZENTRUM W IEST 26 13.2 B EREICH B ETRIEBSGELÄNDE D ÖHLER 28 13.3 B EREICH B ETRIEBSGELÄNDE REAL 31 13.4 B EREICH US K ASERNE 34 13.5 B EREICH H EIMSTÄTTENSIEDLUNG 36 4 1 Veranlassung Mit Schreiben vom 03.03.2008 erhielt die DB Netz AG den in der Stadtverordnetenver- sammlung vom 26.02.2008 beschlossenen Forderungskat alog der Stadt Darmstadt zur Streckenführung des Bahnprojektes Neubaustrecke (NB S) Rhein/Main – Rhein/Neckar auf Darmstädter Gemarkung. Entsprechend der Reihenfolge der Kriterien des Ford erungskataloges der Stadt Darmstadt werden im Folgenden die einzelnen Punkte bewertet. Für den geplanten eingleisigen südli- chen Anbindungsast vom Darmstädter Hauptbahnhof bis zur Einfädelung mit der zweiglei- sigen Haupttrasse der Neubaustrecke entlang der Aut obahn A67 werden folgende Tras- senvarianten untersucht: Alle Varianten werden vom Darmstädter Hauptbahnhof kommend zunächst parallel zur be- stehenden Main-Neckar-Bahn Richtung Süden geführt. Die Bahn-1-Variante führt nach Unterquerung der Scheppallee im Bogen an die E- schollbrücker Straße und folgt dieser Straße parall el auf der Nordwestseite bis zur Einfäde- lung mit der Haupttrasse. Die anderen Varianten ver lassen die Main-Neckar-Bahn bereits nach Unterquerung der Hilpertstraße und führen im B ogen durch das Nathan-Hale-Depot der amerikanischen Streitkräfte. Der Behördenentwurf führt mitten durch die Kelley Baracks der US-Armee und den Darm- städter Westwald geradlinig auf die Eschollbrücker Straße zu, die jedoch erst nach der Ü- berquerung der Autobahn A5 erreicht wird. Ein Minde stabstand von 110 m wird dadurch gegenüber den Wohngebieten gewährleistet. Die ander en Varianten folgen der Verlänge- rung der Scheppallee nördlich der Kelley Baracks. Die Bahn-2-Variante führt nach Verlassen der Kelley Baracks im Doppelb ogen an die E- schollbrücker Straße auf Höhe des Ernst-Ludwig-Park s. Die Stadtschneisen-Variante folgt im Darmstädter Westwald geradlinig der Stadt schneise und führt nach Querung der Autobahn A5 im Bogen nac h Süden Richtung Haupttrasse. Die Reitschneisen-Variante biegt noch vor der Autobahn von der Stadtschneise a uf die Reitschneise ab. Alle Varianten setzen voraus, dass die US-Streitkräfte bis zum Baubeginn wie geplant aus dem Nathan-Hale-Depot und den Kelle y Barracks abziehen. 5 2 Trassenverlauf nördlich der Eschollbrücker Straße 1. a): „Der Tieflage der Main-Neckar-Bahn folgend i st ein trassierungstechnisch sinn- voller Verlauf nördlich der Eschollbrücker Straße au szubilden.“ Alle genannten Varianten sind trassierungstechnisch möglich. Trassierungstechnisches Ziel ist jedoch eine möglichst kurze Streckenlänge. Größ ere Streckenlängen sind im Bau und in der anschließenden Unterhaltung teurer und die Fahr zeit verlängert sich, außerdem wird der Flächenverbrauch und somit der Eingriff in die Landschaft größer. Bei der exakten Trassierung (s. Bild unten) von 3 d er 5 Varianten wurde ermittelt, dass der Behördenentwurf die kürzeste Streckenlänge aufweist , gefolgt von der Reitschneisenvari- ante mit 130 m Mehrlänge und der Bahn-1-Variante mi t 200 m Mehrlänge. Behördenentwurf Reitschneisenvariante Bahn-1-Variante 6 3 Städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Planung sgebiet 1. b): „Die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichke iten von ortsansässigen Unter- nehmen im Planungsgebiet sind für die Stadt Darmsta dt unabdingbar und ohne Ein- schränkungen zeitlicher und räumlicher Art sicherzu stellen. Die Erschließung aller Grundstücke entlang der Trasse ist sicher zu stelle n.“ Von der Firma Döhler und vom Autohaus Wiest sind Er weiterungspläne bekannt, die aller- dings noch nicht in einem Bebauungsplan festgeschri eben wurden. Die Firma Döhler plant eine Erweiterung ihrer Produ ktionsgebäude Richtung Norden in das Nathan-Hale-Depot hinein, sobald die amerikanischen Streitkräfte abgezogen sind. Das Autohaus Wiest möchte ihre beiden Verkaufsgebäu de zusammenführen. Dazu soll der Standort an der Eschollbrücker Straße aufgegeben un d an den Standort an der Hilpertstra- ße verlagert werden, indem Richtung Süden ebenfalls in das Nathan-Hale-Depot hinein erweitert wird. Die folgende Darstellung zeigt die Erweiterungsflächen dieser Firmen und die Trassenverläufe der einzelnen Varianten in dies em Bereich. Autohaus Wiest Erweiterung Wiest Hilpertstraße Auto- haus Wiest Firma Döhler Erweiterung Döhler 7 Aus der Darstellung kann man entnehmen, dass die Ba hn-1-Variante als einzige Variante die Erweiterung der Firma Döhler und des Autohauses Wiest wie bisher beabsichtigt er- möglicht. Die Bahn-2-, Stadt- und Reitschneisenvari ante durchquert dagegen das geplante Erweiterungsgelände für die Firma Döhler auf fast d er gesamten Länge. Im Behördenent- wurf wird lediglich eine rund 15.000 m² große dreie ckige Fläche vom Döhler-Erweiterungs- gelände beschnitten (rote große Schraffur im Plan), nordöstlich wäre jedoch eine 20.000 m² große Ersatzfläche vorhanden (rote kleine Schraffur im Plan). Eine weitere Fläche stünde auf dem Gelände vom Autohaus Wiest an der Eschollbr ücker Straße zur Verfügung, sobald das Autohaus beide Standorte an der Hilpertstraße z usammenführt. Eine Tunnellösung in diesem Bereich hätte folgende Nachteile: • Tunnel sind deutlich teurer herzustellen als ebener dige Bahnstrecken, ihre Notwen- digkeit ist zur Genehmigung der Finanzierung durch den Bund ausführlich zu be- gründen. • Bei einem Tunnel müsste auch die Entwässerungsanlag e „Südsammler“ unterfahren werden. Der Tunnel verlängert sich dadurch auf ca. 300 m Länge mit anschließen- den Trogbauwerken von jeweils 150 m Länge. Dies füh rt zu entsprechenden Mehr- kosten. • Die vorgesehene Unterkellerung von Teilen der neuen Döhler-Anlage ist bei einem Tunnel nicht möglich. • Die Produktion arbeitet mit Feinwaagen im halb-/aut omatischen Bereich, dies könnte bei Erschütterungen zu mangelhaften Produkten führe n. • Die Firma Döhler könnte erst nach Fertigstellung de s Tunnelteilstückes mit ihrer Er- weiterung beginnen. Bei allen Varianten muss eine Straßenüberführung an gepasst werden (Hilpertstraße), wäh- rend bei der Bahn-1-Variante zusätzlich auch die St raßenüberführung Scheppallee ange- passt werden müsste. Um die Wegeverbindung Riedstra ße bei der Bahn-1-Variante auf- recht zu erhalten, wäre eine Tieflage der NBS in di esem Bereich notwendig, da hier kaum Entwicklungslänge für eine Straßenrampe durch den g eringen Abstand zur Eschollbrücker Straße zur Verfügung steht. Bei der Bahn-1-Variante müsste außerdem zusätzlich zu den anderen Varianten das Auto- haus Wiest und der Grünzug entlang der Main-Neckar- Bahn weichen. Der Parkplatz des Lidl-Marktes würde entfallen und die Erschließung d es Lidl-Marktes müsste in anderer Form gesichert werden. Außerdem müssten die Kaserne ngebäude entlang der Eschollbrü- cker Straße abgebrochen werden. Eine Erschließung d er Grundstücke von der Eschollbrü- cker Straße aus in Richtung Norden wäre nicht mögli ch. Die anderen Varianten führen dagegen nur durch das Nathan-Hale-Depot und die Kelley Baracks, die bisher der Öffentlichkeit nicht zur Ve rfügung standen und die nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte zur Neuplanung anst ehen. Die Bahntrasse kann städtebau- lich zur Trennung von Nutzungseinheiten dienen. Unter Berücksichtigung der Erweiterungspläne der Fi rma Döhler und des Autohauses Wiest und der Erschließung der Grundstücke nördlich der E schollbrücker Straße stellt sich der Behördenentwurf in ebenerdiger Bauweise hier als be ste und zugleich kostengünstigste Variante heraus. 8 4 Sportanlage Eiche und Kleyerstraße / Westranderschl ießung 1. c): „Die heute öffentlich zugängliche Straße zwis chen Sportanlage Eiche und Kley- erstraße muss erhalten bleiben. Der beabsichtigte eb enerdige Ausbau zur Westrand- erschließungsstraße muss gewährleistet werden.“ Diese Forderung bedeutet für die Variante Bahn1 ein e Führung in diesem Bereich in Tiefla- ge und Bau einer ebenerdigen Straßenbrücke, die spä ter für die geplante Westrander- schließungsstraße verwendet werden kann. Daraus erg ibt sich zwingend eine Anrampung zur Überbrückung des Höhenunterschiedes zwischen ge ländegleicher Lage und der Tras- senführung unter der Straßenbrücke hindurch. Die En tscheidung, ob man aus der Tieflage der Main-Neckar-Bahn auftaucht, um für die Unterfüh rung der Westranderschließungsstra- ße wieder abzutauchen, oder die Tieflage durch Führ ung der Trasse in einem Trog beibe- hält, ist noch zu treffen. Hierin besteht indirekt die weitestgehende Möglichkeit, der Stadt Darmstadt beim Punkt Schallschutz entgegenzukommen; dies verursacht jedoch hohe Baukosten. Das Variantenbündel der restlichen Varianten quert die Westranderschließungsstraße wei- ter nördlich. Hier ist eine Straßenüberführung über die ebenerdig verlaufende Bahntrasse möglich. Für die Anrampung der Brücke ist genug Pla tz vorhanden, so dass ein ebenerdi- ger Anschluss der Westranderschließungsstraße an di e Eschollbrücker Straße realisiert werden kann. Insgesamt ist festzuhalten, dass zur Erfüllung dies er Forderung die Baukosten der Bahn-1- Variante deutlich höher als bei den restlichen Vari anten anzusetzen sind. 9 10 5 Lärmschutz 1. d): „Lärmschutzmaßnahmen sind in jedem Fall entla ng der gesamten Streckenfüh- rung zu realisieren. Die Lärmschutzmaßnahmen sind st adtbildverträglich und raum- sparend einzubinden. Störungen sind auf ein Mindestm aß zu reduzieren.“ Die Bahn gewährleistet beim Schallschutz die Einhal tung aller gesetzlichen Vorgaben nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Schallschutzgutac hten hat ergeben, dass aufgrund der Belastung der Strecke (1 Zug pro Stunde und Ric htung; geringe Geschwindigkeiten, kein Nachtverkehr, kein Güterverkehr) vsl. nur bei der Bahn-1-Variante an der Eschollbrü- cker Straße zwei kurze Schallschutzwände erforderli ch werden. Auf der folgenden Seite sind Schall-Emissionspegel an der Eschollbrücker Straße für den Straßenverkehr und die Schiene dargestellt. Die Ang aben für den Straßenverkehr stammen aus Angaben des Straßenverkehr- und Tiefbauamtes de r Stadt Darmstadt. Den beiden Ta- bellen ist zu entnehmen, dass bei einer Geschwindig keit von v = 100 km/h des Zuges der Emissionspegel der Schiene geringer ist als der der Straße. Bei einer Geschwindigkeit von v = 200 km/h des Zuges liegt der Emissionspegel der Schiene ca. 1,7 dB(A) über dem der Straße. Anhand des folgenden Lageplanes, in dem die Geschwi ndigkeit des Zuges dargestellt ist, erkennt man, dass im Bereich der Heimstättensiedlun g die Geschwindigkeit des Zuges bis max. v = 100 km/h beträgt. Selbst im Bereich des Er nst-Ludwig-Parks fährt der Zug mit ei- ner Geschwindigkeit von ca. 130 km/h. Daraus ist er sichtlich, dass die Lärmbelästigung aus der Straße im gesamten Bereich höher einzuschätzen ist als die aus der Bahn. In einem weiteren Diagramm ist dargestellt, wie der Pegel-Zeit-Verlauf bei gleichem Mitte- lungspegel für Straße und Schiene aussieht. Während von der Straße ein mehr oder weni- ger durchgehender Schallpegel vorhanden ist, ergibt sich für die Schiene nur jeweils eine Pegelspitze für die beiden Zugfahrten pro Stunde. Um die Lärmbelästigung der Bürger an der Eschollbrü cker Straße insgesamt zu reduzieren, wäre ein Schallschutz zwischen den Wohngebieten auf der einen Seite und der Straße und der Bahntrasse auf der anderen Seite sinnvoller anz uordnen als zwischen Straße und Bahntrasse. Dies kann jedoch nicht durch das Bahnpr ojekt finanziert werden. Allerdings könnten evtl. Überschussmassen aus dem Trassenbau z um Aufschütten eines Walls am Ernst-Ludwig-Park zur Verfügung gestellt werden, fa lls der Abstand der Wohnhäuser zur Straße dafür ausreicht. Für die Variante „Behördenentwurf“ werden vermutlic h keine Schallschutzmaßnahmen er- forderlich, da der Trassenverlauf durch Industrie- bzw. Waldgebiet geht. Die Wohnhäuser der Heimstättensiedlung und des Ernst-Ludwig-Parks liegen mindestens 110 m von der Trassenachse entfernt. Durch diese große Entfernung und zusätzlich durch die Schallab- sorption im Wald sind die Züge im Wohngebiet kaum z u hören und nur unwesentlich lauter als in der noch weiter entfernten Reit- und Stadtsc hneisenvariante. 11 5.1 Schall-Emissionspegel an der Eschollbrücker Straße 12 5.2 Pegelvergleich Straße/Schiene 13 5.3 Zuggeschwindigkeit an der Eschollbrücker Straße 100 km/h 120 km/h 140 km/h 14 6 Zugänglichkeit zum Wald 1. e): „Die Zugänglichkeit zum Wald ist barrierefrei , sicher und ohne Umwege zu ge- währleisten.“ Durch die Parallellage mit der Eschollbrücker Straß e am Waldrand erschweren die Bahn-1- und die Bahn-2-Variante die Zugänglichkeit in den W ald, da es aus Kostengründen nicht sinnvoll ist, für jeden einzelnen Waldweg eine Unte r- oder Überführung an der Bahntrasse zu bauen. Im Gegensatz zu den anderen Varianten zer schneiden sie jedoch nicht den Wald und es sind keine Umwege innerhalb des Waldes nötig . Bei der Bahn-1-Variante wäre im Bereich der Heimstä ttensiedlung (südlich der Sportanlage Eiche) eine Fußgänger- und Radfahrer-Überführung mö glich. Sinnvoll wäre es sicherlich, diese Überführung nicht nur über die Bahntrasse, so ndern auch über die Eschollbrücker Straße zu führen – dies setzt jedoch eine Kostenbet eiligung der Stadt voraus. Weiterhin ist denkbar, einen Weg parallel zur BAB A5 unterhalb de r Eisenbahnbrücke über die Autobahn vorzusehen. 15 Auch beim Behördenentwurf ist die Zugänglichkeit zu m Wald eingeschränkt. Ein Beispiel für mögliche Waldwegeveränderungen zeigt folgende A bbildung: Die Neuzerschneidung des Waldes durch den Behördene ntwurf könnte dazu genutzt wer- den, einen neuen Waldweg entlang der Trasse anzuleg en. Dafür könnten andere, dadurch entfallende bisherige Wegeverbindungen aufgeforstet werden. Dieser Weg würde – bei Fortführung des Weges entlan g der Trasse innerhalb eines neuen Grünzuges in den Kelley Baracks - Fußgängern und Ra dfahrern aus Richtung Eschollbrü- cken, dem Ernst-Ludwig-Park und der Heimstättensied lung als schnelle, kreuzungsfreie Verbindung Richtung Hauptbahnhof und in die Innenst adt dienen. Beispiel für mögliche Waldweg e- veränderungen beim Behörden- entwurf Trasse Behördenentwurf aufzugebende Wege neue Wege neue Brücken bzw. Un terführungen für Fuß gänger im Trassenbereich 16 7 Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft 1. f): „Der Eingriff in Natur und Landschaft ist au f das unumgängliche Maß zu redu- zieren. Das Minimierungsgebot ist unbedingt zu beac hten. Insbesondere der Wald- einschlag im Bereich der Trassenführung und die Sch utzabstände zur Strecke sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Es ist darzulegen, inwieweit während der Baupha- se weitere Eingriffe in die Natur und Landschaft mi nimiert und vermieden werden können.“ Die Forderung ist eine gesetzliche Vorgabe und wird uneingeschränkt berücksichtigt. Das folgende Bild stellt den Flächenverbrauch der Varianten Bahn 1, den „Behördenent- wurf“ und die Reitschneisenvariante als Lageplan sc hematisch dar. Die genaue Breite des jeweils zu rodenden Waldstreifens hängt stark vom v or Ort jeweils vorhandenen Zustand des Waldes ab. Im Plan dargestellt ist eine Breite von jeweils 30 m links und rechts der Gleisachse. 17 Durch die Bündelung mit der Eschollbrücker Straße w eist die Bahn-1-Variante den gerings- ten Waldflächenrodungsbedarf von 95.000 m² auf. Der Behördenentwurf benötigt 120.000 m². Die Reitschneisenvariante kann aufgrund der erf orderlichen Kurven kaum mit den vor- handenen Waldwegen gebündelt werden und hat im Wald die größte Streckenlänge aller Varianten. Sie weist daher den größten Waldflächenr odungsbedarf in Höhe von 140.000 m² auf. Nach der Rodung und dem Trassenbau kann der Wald je doch wieder aufgeforstet werden. Wichtig dabei ist, eine abgestufte Höhenentwicklung durch entsprechende Baum- und Straucharten dauerhaft zu gewährleisten. Sichergest ellt werden soll dadurch, dass keine Bäume auf die Bahntrasse fallen können. Schon in we nigen Jahren nach Fertigstellung hat die neue Trasse wieder ein begrüntes Erscheinungsbi ld. Die eigentliche Trasse hat nur ei- nen Flächenbedarf inkl. beidseitiger Randstreifen a m Schottergleis von 7,20 m. Die folgen- de Zeichnung zeigt gestrichelt die zu fällenden Bäu me und in schwarz die abgestuft neu zu pflanzenden Bäume bei allen Varianten bis auf die B ahn-1-Variante: Bei der Bahn-1-Variante beträgt der Mindestabstand der Gleisachse zum Fahrbahnrand der Eschollbrücker Straße ca. 15 m. Zum Schutz vor hera bfallenden Gegenständen von Lkw ist vsl. eine Abwurfsicherung zwischen der Straße und d er Bahntrasse erforderlich. 18 8 Kompensationsmaßnahmen auf Darmstädter Gemarkung 1. g): „Bei unvermeidlichen Eingriffen im Stadtgebi et Darmstadts sind Ausgleichs- maßnahmen schwerpunktmäßig auf Darmstädter Gemarkung z u erbringen.“ Ziel der Bahn ist es ebenfalls, die Kompensationsma ßnahmen schwerpunktmäßig auf Darmstädter Gemarkung zu erbringen - sofern die Flä chenverfügbarkeit gewährleistet ist. Hierzu laufen Gespräche sowohl mit dem Forstamt Dar mstadt als auch der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA ). Vom Forstamt Darmstadt wurde ein Vorschlagskatalog mit Kompensationsmaßnahmen übergeben, dieser wird zurzeit durch die Umweltplan er geprüft. Vsl. werden von der BIMA im Bereich des Vogelschutz gebietes „Griesheimer Sand“ um- fangreiche Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur V erfügung stehen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Darmstadt/Diebur g und der Oberen Naturschutzbe- hörde des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde ange regt, in diesem Bereich die an- grenzenden Kalkmagerrasen-Standorte der FFH-Gebiete „Beckertanne“ und „Griesheimer Düne“ zu erweitern. Angestrebt wird die Modellierun g von Dünen mit kalkhaltigen Sanden aus dem Trassenbau. 19 9 FFH- und Vogelschutzgebiete / Artenschutz 1. h): „FFH- und Vogelschutzgebiete dürfen nicht an getastet werden. Der Schutz der Arten der Roten Liste, insbesondere der Arten der A nlage IV der FFH-Richtlinie auch außerhalb förmlicher Schutzgebiete ist zu berücksich tigen.“ Diese Forderung ist eine gesetzliche Vorgabe und wi rd uneingeschränkt berücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der FFH-Gebiete ist durch die Varianten zur Südanbindung Darm- stadts bis auf die Stadtschneisenvariante nicht geg eben. Die Stadtschneisenvariante schneidet die zwischen d en FFH-Teilgebieten "Beckertanne von Darmstadt mit angrenzenden Flächen" liegenden i nzwischen degenerierten Dünenbe- reiche innerhalb der Kiefernwälder, die keinem Schu tzstatus unterliegen. Dies bedeutet eine Zerschneidung und Barrierewirkung, mit der Fol ge einer Störung und/oder Beeinträch- tigung der sog. Vernetzungsfunktionen unter den Tei lgebieten. Dies widerspricht den Aus- führungen zum Monitoring und Management des FFH-Geb ietes, die wegen gestörter Ver- netzungsfunktionen die Herstellung zusätzlicher Ver bindungskorridore zwischen den Teil- gebieten empfehlen. Die Kartierung der Anhang IV Arten läuft entlang de r gesamten Trasse bis in den Herbst hinein. Eine Teilauswertung (zeitlich und räumlich) ist sehr aufwendig und lässt zudem kei- ne vorhabensversagenden Erkenntnisse für den Bereic h der Südanbindung erwarten. 20 10 Prüfung großräumiger Trassenvarianten 2.: „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt der Bahn AG, neue Tendenzen der Meinungsbildung im Bereich der Bergstraße und Baden– Württemberg aufzunehmen, welche aus verschiedenen Gründen die Prüfung einer Riedquerung zwischen der Raumordnungsvariante entlang der vorhandenen Main-N eckar-Bahn / Autobahn A5 und der Autobahn A67 fordern. Für die Stadt Darmstadt wäre der Bau der NBS RM/RN entlang der vorhandenen Main-Neckar-Bahn (Variante IV) im Besonderen aus Gr ünden des Lärmschutzes nicht auszuschließen.“ Für das Planfeststellungsverfahren werden für den V ariantenvergleich alle „sich aufdrän- genden Varianten“ der Raumordnung mit untersucht, h ierzu gehört neben der Trassenfüh- rung an der BAB A5 auch die Riedquerung und die Var iante „C“ südlich von Lorsch diago- nal quer durch den Wald (s. Variantenspektrum auf d er nächsten Seite). Es zeichnet sich zum aktuellen Planungsstand ab, da ss sich der Bahntrassenbau entlang der A67 sinnvoll mit der Erweiterung der BAB A67 vo n 4 auf 6 Autospuren verbinden lässt. Die Umweltbelastungen während der Baumaßnahmen könn ten somit im Gegensatz zur Raumordnungsvariante IV einmalig an der A67 gebünde lt werden. Es wird auf die Resolution der Bergstraßen-Städte B ensheim am 13.03.2008 und Zwingen- berg am 30.04.2008 verwiesen, in der sie die Raumor dnungsvariante IV entlang der A5 eindeutig ablehnten. 21 22 11 Verlegung der Trasse auf die Westseite der A 5 3.: „Die Verlegung der Haupttrasse von der östlichen auf die westliche Seit e der A 5 soll durch die Bahn geprüft werden.“ Die Wahl der Ost- oder Westseite der A 5 für die Ha upttrasse wurde durch die Bahn inten- siv auf die Auswirkungen hinsichtlich Naturschutz, Schutzgut Mensch und Kosten überprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Ost- gegenü ber der Westseite der A 5 für die Tras- se eindeutig zu bevorzugen ist. 11.1 Naturschutz Auf der Ostseite befindet sich zwischen BAB und dem ausgewiesenen FFH-Gebiet Becker- tanne südlich des Darmstädter Kreuzes ein Korridor (s. Luftbild auf der nächsten Seite), der mit ausreichender Breite die neue Trasse aufnimmt, so dass das FFH-Gebiet nicht beein- trächtigt wird. Auf der Westseite muss dagegen dies es FFH-Gebiet auf 890 m Länge durchquert werden; dies führt dort zu erheblichen B eeinträchtigungen. Die Durchfahrung des Vogelschutzgebietes Griesheime r Sand ist auf der Ostseite 740 m kürzer (Westseite 1600 m, Ostseite 860 m). Wesentli ch für die Beurteilung ist darüber hin- aus die Verteilung von wertgebenden Biotopen und Ar ten - hierbei ist die Betroffenheit auf der Westseite deutlich höher (s. Karte „Artverteilu ng“ auf der nächsten Seite). Im Planfest- stellungsverfahren kann nur die Osttrasse durch Opt imierung und Durchführung von Ver- meidungs- und Minderungsmaßnahmen auf eine „Nichter heblichkeit“ gebracht werden. FFH- und Vogelschutzgebiete gewährleisten den europ äischen Artenschutz, für den nach geltendem Recht die verträglichste, zumutbare Varia nte gewählt werden muss - nur diese ist im Planfeststellungsverfahren genehmigungsfähig . Dieses zwingend zu beachtende Vorgehen ist keiner Abwägung zugänglich. Alle ander en Schutzgüter stehen dahinter zu- rück, da sie nicht wie der europäische Artenschutz zur Unzumutbarkeit einer Alternative führen können. Dies gilt auch für die - aus Naturschutzsicht - oft angesprochenen westexponierten Wald- ränder, die bei der Osttrasse entstehen. Einerseits sind im betroffenen Bereich westlich von Darmstadt - aus Naturschutzsicht - gerade nicht die Wald-, sondern die offenen Sandflä- chen wertvoll. Andererseits können im Rahmen der Ba umaßnahme neue Waldränder durch Unterpflanzungen aufgebaut werden. Waldrandschäden werden im Rahmen der Planung mitbilanziert und ausgeglichen und durch entspreche nde Maßnahmen minimiert. 11.2 Schutzgut Mensch Durch die Troglage und ggf. zusätzliche aktive Lärm schutzmaßnahmen ist beim Schutzgut Mensch bei der Osttrasse im Bereich der Siedlung Ta nn keine Lärmbelästigung zu befürch- ten. Die Westlage führt hingegen zu größeren Eingri ffen in Siedlungsbereiche (Weiterstadt und Griesheim). 11.3 Kosten Zur Einfädelung des südlichen Anbindungsastes von D armstadt in die Haupttrasse müsste bei Westlage der Haupttrasse dieser Anbindungsast m it einer Brücke über die A 5 geführt werden mit Zusatzkosten in zweistelliger Millionenh öhe. Liegt die Haupttrasse auf der Ost- seite, sind diese Zusatzkosten nicht nötig. 23 Übersicht Artverteilung 24 12 Zusammenfassung und Trassenempfehlung Nach detaillierter Untersuchung aller Forderungen d es Darmstädter Stadtverordnetenbe- schlusses vom 26.02.2008 empfiehlt die Bahn als Vor zugstrasse für den südlichen Anbin- dungsast den Behördenentwurf in ebenerdiger Bauweis e. Der Behördenentwurf hat die kürzeste Streckenlänge, den geringsten Flächenverbrauch, die kürzeste Fahrzeit und die niedrigsten Kosten al ler Trassenvarianten. Die geplante Erweiterung der Firma Döhler ist beim Behördenentwurf durch eine geringe Flächenverschiebung möglich. Bei der Bahn-2-, Stadt - und Reitschneisenvariante kann sich die Firma Döhler dagegen nicht wie vorgesehen erwei tern. Eine Tunnellösung scheidet nach den vorgenommenen Untersuchungen aus. Die Bahn -1-Variante verursacht keinen Konflikt mit der Döhler-Erweiterung, allerdings ist die Erschließung der Grundstücke an der Eschollbrücker Straße Richtung Norden nicht möglich . Die ebenerdige Anbindung der Verlängerung der Kleye rstraße an die Eschollbrücker Stra- ße ist bei allen Varianten möglich, führt bei der B ahn-1-Variante allerdings durch die Unter- fahrung der Straße zu deutlichen Mehrkosten gegenüb er den anderen Varianten. Beim Waldflächenverbrauch liegt der Behördenentwurf im Mittelfeld. Durch die Bündelung mit der Eschollbrücker Straße wird bei der Bahn-1-V ariante am wenigsten Waldfläche be- nötigt und der Darmstädter Westwald nicht zerschnit ten. Der Waldflächenbedarf ist bei der Stadtschneisenvariante am höchsten. Diese Trasse fü hrt zudem als einzige Variante zwi- schen zwei FFH-Gebieten hindurch und ist somit ökol ogisch nicht durchsetzbar. Je weiter entfernt eine Trassenvariante von der Esc hollbrücker Straße liegt, umso geringer sind die Lärmstörungen durch den Eisenbahnverkehr i n den Wohngebieten. Mit 110 m Mindestentfernung vom Ernst-Ludwig-Park liegt die B ehördenvariante im Mittelfeld. Aller- dings sind aktive Schallschutzmaßnahmen laut Gutach ten bereits bei der Bahn-1-Variante nicht nötig. Unabhängig von den einzelnen Trassenvarianten werde n – Flächenverfügbarkeit voraus- gesetzt – Ausgleichsmaßnahmen schwerpunktmäßig auf Darmstädter Gemarkung er- bracht. Bei der Überprüfung der Autobahn-Ost- oder Westlage der Haupttrasse wurde festgestellt, dass die Westtrasse aufgrund der größeren Beeinträc htigungen von FFH- und Vogel- schutzgebieten gegenüber der Osttrasse nicht durchs etzbar ist. 25 12.1 Entscheidungsmatrix 26 13 Fotodokumentation Die folgenden Fotos dokumentieren die derzeitige Si tuation. 13.1 Bereich Nutzfahrzeuge und Porschezentrum Wiest 27 13.2 28 Bereich Betriebsgelände Döhler 29 30 31 13.3 Bereich Betriebsgelände REAL 32 33 34 13.4 Bereich US Kaserne 35 36 13.5 Bereich Heimstättensiedlung 37 38
2008/0420
12794 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.09.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Grünflächen- und Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0420 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: ICE-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar Südliche Trassenführung für die Anbindung Darmstadts Vorlage vom: 23.9.2008 Beschlussvorschlag: 1. Die Erläuterungen der Deutschen Bahn (DB) zur südlichen Anbindung Darmstadts vom 22.08.2008 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die von der DB vorgestellten Varianten erfüllen die Bedingungen der Stadt Darmstadt an die südliche Trassenführung nicht. 3. In einer Abwägung der beiden Ziele eines Schutzes der Wohnbevölkerung einerseits und des Schutzes des zusammenhängenden Waldgebiets andererseits kann die planerische Einschränkung der DB auf nur ebenerdige Trassierungsvarianten aus Sicht der Stadt Darmstadt nicht akzeptiert werden. 4. Die Stadt Darmstadt fordert die DB auf, eine erneute Untersuchung unter Berücksichtigung von Tieflage und Deckelung der Trasse – insbesondere im Bereich der Eschollbrücker Straße – zum Schutz der Anwohner vorzunehmen. 5. Der Erhalt der vorhandenen öffentlich genutzten Straße zwischen Kleyerstraße und 2 ... Eschollbrücker Straße bzw. die Neuplanung einer solchen Verbindung als Westranderschließungsstraße (B3-Verlängerung) ist unverzichtbar. 6. Die wirtschaftlichen Interessen der Stadt zur Entwicklung künftiger Gewerbeflächen und die Interessen ortsansässiger Unternehmen verbieten eine Zerschneidung der heutigen Kelley- Barracks. Anlagen: DB Erläuterung zur südlichen Anbindung Darmstadts vom 22.08.2008 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung: Anlass Am 22.08.2008 haben Vertreter der Deutschen Bahn in der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Überlegungen zur Lösung der noch offenen Fragen bei der südlichen Anbindung Darmstadts vorgestellt. Die Aussagen der Bahn liegen schriftlich vor (siehe Anlage). Grundlage dieser Ausarbeitung war der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2008. Von der Bahn werden 5 ebenerdige Trassenvarianten betrachtet: - Bahn-1-Variante (entlang der Eschollbrücker Straße) - Behördenentwurf (Querung der Kelley-Barracks Näherung Eschollbrücker Straße) - Bahn-2-Variante (Umfahrung Kelley-Barracks und Näherung Eschollbrücker Straße) - Stadtschneise (entlang Stadtschneise bis über die A5) - Reitschneise (Stadtschneise, anschließend Reitschneise) Die Deutsche Bahn beschreibt die einzelnen Varianten und prüft diese in Hinblick auf die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt formulierten Anforderungen. In einer zusammenfassenden Matrix werden die verschiedenen Trassenvarianten gegenüber gestellt und bewertet. Aus diesem Bewertungsverfahren geht der sogenannte Behördenentwurf als beste Trassenvariante hervor. Innerhalb der Stadtverwaltung Darmstadt wurden die Ausarbeitungen der Bahn durch Stadtplanungsamt, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Grünflächen- und Umweltamt und Straßenverkehrs- und Tiefbauamt geprüft und bewertet. Die einzelnen Stellungnahmen der Fachämter wurden durch das Stadtplanungsamt zu dieser Gesamtstellungnahme der Stadtverwaltung zusammengefasst. Erläuterung Alle von der Bahn vorgeschlagenen ebenerdigen Trassenvarianten haben für die Stadt Wissenschaftsstadt Darmstadt inakzeptable Auswirkungen. Stadtschneise und Reitschneise Die Stadtschneise und die Reitschneise bedeuten großen Waldverlust und Waldzerschneidung bzw. die Tangierung von FFH-Gebieten, so dass diese Trassenvarianten im Planfeststellungsverfahren aus diesem Grund scheitern könnten. Eine Abwägung zugunsten einer durch den Wald verlaufenden Trasse widerspricht dem naturschutzrechtlichen Minimierungsgebot, weil eine Bündelung der Neubaustrecke mit der Eschollbrücker Straße möglich ist und der gesetzlich geforderte Lärmschutz für die Anwohner eingehalten werden kann. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen alle Trassenvarianten große Einschnitte in den Naturhaushalt des Westwaldes dar, die Stadtschneise und die Reitschneise jedoch die größten. Aus forstfachlicher Sicht ist jeder Eingriff in den bereits stark vorgeschädigten Westwald abzulehnen, da beiderseits der Bahntrasse ein Streifen von jeweils knapp 30 Metern zu roden wäre, d.h. mit dem Bahnkörper ergäbe sich eine Waldrodung auf insgesamt 65 – 70 m Breite. Die Bahn-2-Variante Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Bahn-2-Variante ebenfalls abzulehnen, da die Trasse im östlichen Teil auch von einer Bündelung mit der Eschollbrücker Straße abweicht, was einen beidseitigen Waldeinschlag erforderlich macht. Zudem entstehen kleine, kaum nutzbare und für den Naturhaushalt relativ wertlose Waldinseln. 4 ... Aus forstfachlicher Sicht sollten sog. „Zwickelflächen“, bei denen auf Grund der Trassenführung kleinere Waldflächen abgeschnitten werden, vermieden bzw. minimiert werden. Die Bahn-2-Variante verhindert noch mehr als der Behördenentwurf die Erweiterung der Gewerbeflächen ortsansässiger Unternehmen. Der Behördenentwurf Der sogenannte Behördenentwurf beeinträchtigt die beabsichtigte Entwicklung ortsansässiger Unternehmen und zerschneidet auch die einzigen wesentlichen Potentialflächen für Gewerbe im Stadtgebiet. Selbst die Bahn stellt in ihren Erläuterungen vom 22.08.2008 fest: „Aus der Darstellung kann man entnehmen, dass die Bahn-1-Variante als einzige Variante die Erweiterung der Firma Döhler und des Autohauses Wiest wie bisher beabsichtigt ermöglicht.“ (DB- Erläuterung S.7, 1.Satz) Im Besonderen die Firma Döhler mit zahlreichen Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe hat für die mögliche Erweiterung von Produktionsanlagen qualitative Anforderungen, die nicht an beliebiger Stelle erfüllt werden können. Die Verlegung der Trasse in Tieflage ist im Bereich der Kasernen ohne zwingende Gründe nicht durchsetzbar, weil diese Flächen dem Bund bereits gehören und die Planung der benachbarten Firmen bei einer Finanzierung der Trasse rechtlich unerheblich sind. Die Bahn weist zu Recht darauf hin, dass mit einer Untertunnelung auch die Erweiterung von Gewerbebetrieben in diesem Bereich bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten behindert wäre. Aus naturschutzfachlicher und forstfachlicher Sicht gilt für diese Trasse das Gleiche wie für die Bahn-2-Variante. Die Bahn-1-Variante Wegen der Bündelung mit der Eschollbrücker Straße ist bei dieser Variante der Waldeinschlag deutlich geringer als bei den nördlicheren Varianten und es entstehen keine Waldinseln. Aus naturschutzfachlicher und aus forstfachlicher Sicht ist diese Trassenvariante zwar immer noch ein Eingriff, aber im Vergleich besser zu bewerten als die nördlicher gelegenen Varianten. Bei einer ebenerdigen Trassierung wäre jedoch die von der Stadt Darmstadt geplante Westranderschließungsstraße technisch nicht an die Eschollbrücker Straße anzuschließen, ohne mit aufwändigen Unterführungs- oder Überführungsbauwerken in Bereiche der heutigen Wohnsiedlung einzugreifen. Die Erschließung der künftigen Gewerbeflächen im Bereich der heutigen Kelley-Barracks von der Eschollbrücker Straße aus wäre bei ebenerdiger Lage nur unzureichend realisierbar. Auch aus stadtgestalterischer Sicht wäre eine ebenerdige Bahn-1-Variante abzulehnen, da mit der Trassenlage eine deutlich wahrnehmbare räumliche Barriere entstehen würde, die durch teilweise begleitende Lärmschutzwände noch verstärkt würde. Aus den vorgenannten Gründen ist die Bahn-1-Variante nur in Tieflage zu akzeptieren. Eine Tieflage dieser Trassenvariante erlaubt die ebenerdige Anbindung der geplanten Westranderschließungsstraße und eine Erschließung der heutigen Kelley-Barracks durch zumindest eine zusätzliche Brücke von der Eschollbrücker Straße aus. Die Bahn-1-Variante wird sich trotz leichten Anstiegs bis zur Autobahn 5 im Bereich der Heimstättensiedlung dort in Troglage befinden. Damit wäre eine Querung durch Brücken von niedriger Höhe (und damit kurzen Rampen) möglich. Durch die Troglage wird auch die Schallausbreitung positiv für die angrenzenden Wohngebiete beeinflusst. Die Bahn führt dazu in Ihrer Stellungnahme vom 22.08.2008 aus: „Die Entscheidung, ob man aus der Tieflage der Main-Neckar-Bahn auftaucht, um für die Unterführung der Westranderschließungsstraße wieder abzutauchen, oder die Tieflage durch 5 ... Führung der Trasse in einem Trog beibehält, ist noch zu treffen. Hier besteht indirekt die weitgehende Möglichkeit, der Stadt Darmstadt beim Punkt Schallschutz entgegenzukommen; dies verursacht jedoch hohe Baukosten.“ (DB-Erläuterung S.4, 1. Absatz) Weil die Troglage bzw. die abschnittweise Deckelung der Trasse (Tunnel) im Bereich der Heimstättensiedlung die Anwohner einerseits vor Schall schützt und andererseits die Barrierewirkung der Trasse am weitesten mildert, kann durch geeignete Planung eine Ausgewogenheit der unterschiedlichen Interessen erreicht werden. Andere Varianten Die Bahn hat in Ihrer Stellungnahme vom 22.08.2008 das gesamte Variantenspektrum zur Ermittlung der Vorzugsvariante grafisch dargestellt. Darunter befinden sich mehrere Trassenvariante für die Hauptstrecke (2a,2b,2c,4a,4b), welche eine Neutrassierung im Darmstädter Süden entbehrlich machen würden. Diese Trassierungsmöglichkeiten liegen jedoch außerhalb des Prüfungsauftrags, welcher durch die Vereinbarung der Stadt Darmstadt und der Bahn zur sogenannte Konsenstrasse abgesteckt wurde. Eine Beurteilung dieser Trassenvarianten ist derzeit auch nicht möglich, da keine weitergehenden Informationen hierfür vorliegen. Eine Auseinandersetzung damit wird erst mit Vorlage der qualifizierten Planfeststellungsunterlagen möglich sein. Verlegung der Haupttrasse von der östlichen auf die westliche Seiten der Autobahn A5/A67 Aus den Unterlagen der Bahn geht hervor, dass aus naturschutzrechtlichen Gründen die Ostlage der Trasse vorzuziehen ist. Die Bahn weist darauf hin, dass im Vergleich der beiden Seiten nicht nur die unterschiedliche Länge der Trasse in FFH-Gebieten zu beachten sei, sondern auch die tatsächliche Betroffenheit der geschützten Arten in diesen Bereichen. Auch bei einer solchen Prüfung schneidet die östlich der Autobahn gelegene Trasse besser ab. Es wird von der Bahn ebenfalls ausgeführt, dass durch die Troglage und ggf. zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen mit einer Einhaltung des gesetzlich geforderten Lärmschutzes im Bereich der Siedlung Tann auszugehen ist. Zusammenfassende Bewertung Mit der vorliegenden Untersuchung der südlichen Anbindung Darmstadts erfüllt die DB die Anforderungen aus dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2008 nicht. Die DB hat bei ihrer Betrachtung der möglichen Lösungen bereits enge wirtschaftliche Rahmenbedingungen gesetzt. Die Einschränkung der Bahn auf nur ebenerdige Trassenentwürfe kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt heraus nicht akzeptiert werden. Eine fachlich fundierte Abwägung zwischen verschiedenen technisch machbaren Trassenvarianten ist nur möglich, wenn auch die Tieflage und gegebenenfalls auch eine Abdeckung der Trasse (Tunnellage) in Erwägung gezogen wird. Ein Ausschluss der Trassentieflage für Neubaustrecken ist angesichts der vorhandenen Tieflage der historischen Main-Neckar-Bahn im Untersuchungsgebiet schwer nachvollziehbar. Bereits mit Beschluss vom 28.8.2007 hatte die Stadtverordnetenversammlung gefordert, zum Schutz von Anwohnern und Natur „geeignete bauliche Maßnahmen (Tunnel, Troglage, Abdeckung)“ zu treffen. Die insgesamt geringsten negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und auf die Eingriffe in das zusammenhängende Waldgebiet legen eine Trassenvariante nah, welche in Tieflage entlang der Eschollbrücker Straße geführt wird (Bahn-1-Variante in Tieflage). Zum Schutz der Anwohner und zugunsten einer sicheren Querungsmöglichkeit ist zumindest eine abschnittweise Deckelung (Tunnellage) unerlässlich. Darmstadt, 23.09.2008 VI / 61.1 –ah Nst. 3572 6 ... Dezernent I Walter Hoffmann Oberbürgermeister Dezernent III Klaus Feuchtinger Stadtrat Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Kleyerstraße
- Eschollbrücker Straße 5
- Hilpertstraße
- Stadtschneise
- Reitschneise
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0420
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.09.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00