2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
Mitteilung Ausschuss 1869/2017 vom 14.06.2017
Stand: Am 22.06.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 14.06.2017 Vorlagen-Nummer 1869/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 19.06.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle (Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flücht- lingen außerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlossene Feinkonzept sieht re- gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der 2. Tätigkeitsbericht zum Stand 31.03.2017. Im Berichtszeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017 wurden 42 neue Beschwerden an das Amt für Wohnungswesen herangetragen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Rückmel- dung an die Ombudsstelle liegt bei 5 Arbeitstagen und ist den teilweise umfangreichen Re- cherchearbeiten zur vorgetragenen Beschwerde geschuldet. Im zweiten Tätigkeitsbericht werden unter TOP 4 Empfehlungen ausgesprochen. Im Kern betreffen die Empfehlungen die Themen: - Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im Sinne der „Exit-Option“ - Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie - Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ombudsstelle Die Verwaltung ergänzt die Ausführungen der Ombudsstelle um nachfolgende Ausführun- gen: Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im Sin- ne der „Exit-Option“ Die aktuelle Unterbringungssituation wurde in Vorlagen und Mitteilungen mehrfach und um- fassend erläutert. Die Verwaltung setzt alle verfügbaren Ressourcen ein, um eine den Bedar- fen der Geflüchteten angemessene Unterbringung zu erreichen. Aufgrund der Situation der vergangenen Jahre mussten jedoch ergänzende Unterbringungsformen realisiert werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, so zum Beispiel die Leichtbauhallenstandorte. Derzeit kann geschätzt werden, dass etwa 70-80% der in Köln lebenden Flüchtlinge der Gruppe „besonders schutzbedürftiger Personen“ anzurechnen sind. Allein in Unterkünften mit 2 Gemeinschaftsverpflegung (Leichtbauhallen, Gewerbehallen und Bestandsgebäude) leben noch über 3.000 Personen. Dem daraus resultierenden Handlungsbedarf wird die Verwaltung gerecht, indem sie die Umsetzung der Flächenvorlage 4008/2016 sowie weitere, bereits in Projektion befindliche Standorte schnellstmöglich umsetzen wird. Die in den Mindeststan- dards bewusst formulierte „Exit-Option“ nach einer Woche kann jedoch zum jetzigen Zeit- punkt leider in den seltensten Fällen eingehalten werden. Hierfür wurden dem Rat z.B. neue Standorte in der Vorlage 4008/2016 zur Errichtung vorge- schlagen, weitere Standorte sind darüber hinaus bereits in der Projektion oder Bauphase für die Jahre 2017ff. Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie Die EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wurde bislang nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung ist daher bislang nicht verpflichtend. Es ist selbstverständlich, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten dennoch versucht, mög- lichst viele Punkte der EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen. Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ombudsstelle Die Abteilung Wohnraumversorgung übernimmt die koordinierte Beantwortung aller Anfragen der Ombudsstelle, die das Amt für Wohnungswesen betreffen. Hierdurch ist eine direkte und zielgerichtete Kommunikation mit der Ombudsstelle sichergestellt, es gibt feste Ansprech- partner. Die Beantwortung und Klärung der konkreten Einzelfälle erfolgt stets in Rücksprache mit allen Akteuren. Die Rückmeldungen an die Ombudsstelle entsprechen den ermittelten Sachverhalten bei städtischen Mitarbeitern, beauftragten Trägern sowie Wachdienstunter- nehmen. Die Ombudsstelle wird in ihrer Arbeit umfassend durch die Sicherstellung eines schnellen Informationsaustausches und Angeboten zu persönlichen Gesprächsterminen unterstützt. Angesprochene Sachverhalte konnten bisher schnell und unbürokratisch geklärt werden. Es gibt feste Quartalsgespräche mit der Ombudsstelle im Amt für Wohnungswesen unter Teilnahme der Flüchtlingskoordination OB, die jeweils in der Mitte eines jeden Tätigkeitsbe- richts liegen, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit der Kontaktierung der beiden genannten, städtischen Ansprechpart- ner. Die Verwaltung prüft stets die Umsetzbarkeit aller genannten Empfehlungen bzw. setzt diese bereits in Teilen um. So verfügen die Wachdienstmitarbeiter über alle erforderlichen Qualifi- kationen zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Dennoch erfolgt im Beschwerdefall immer auch die Kommunikation mit den Bewachungsunternehmen, um im Bedarfsfall zusätzliche Schulun- gen für die Mitarbeiter anzubieten. Auch durch die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wohnungswesen, dem Amt für Soziales und Senioren und dem Amt für Kinder Jugend und Familie konnte der Empfehlung, Obdachlosigkeit bei Fällen verwaltungsinterner Schnittstel- len zu vermeiden, bereits durch geregelte Verfahrensabläufe Rechnung getragen werden. gez. Dr. Rau -
Ombudsstelle_2._Tätigkeitsbericht
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Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 2. Tätigkeitsbericht Stand: 31.03.2017 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 info@ombudsstelle.koeln http://ombudsstelle.koeln Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 2 Gliederung Ziffer Titel Seite 1. Kurzzusammenfassung 3 2. Tätigkeit im ersten Quartal 2017 4 2.1 Personal 4 2.2 Vernetzung 4 2.3 Bekanntmachung 4 2.4 Einverständnis zur Datenweitergabe und Mandatsverständnis 4 3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 6 3.1 Kategorienbildung 6 3.2 Übersichtsdarstellung 7 3.3 Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen 11 4. Empfehlungen 19 5. Anhang 22 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 3 1. Kurzzusammenfassung Die Ombudsstelle legt zum Ende des ersten Quartals 2017, wie im „Feinkonzept zur Einrich- tung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“1 vorgesehen, ihren zweiten Tätigkeitsbericht vor. Er knüpft an den ersten Bericht vom 09.12.2016 an und umfasst den Zeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017. Dargestellt werden zunächst (Kapitel 2) wesentliche organisatorische Aspekte im ersten Quartal 2017 hinsichtlich des Personals, der Vernetzung, der Bekanntmachung und des Mandats. Kapitel 3 widmet sich der Auswertung der im Berichtszeitraum bearbeiteten Be- schwerdefälle. Dazu wird zuerst die Kategorienbildung erläutert, dann eine quantitative Aus- wertung der Beschwerdeverfahren im Berichtszeitraum vorgenommen und schließlich wer- den die Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen dargestellt. Auf dieser Grund- lage beruhen die Empfehlungen der Ombudsstelle in Kapitel 4. Der Anhang enthält Termin- übersichten, den Aushang der Ombudsstelle und die Dokumentation der einzelnen Be- schwerdefälle. Im Berichtszeitraum bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 59 Beschwerden. Davon wur- den 17 Verfahren aus dem vorhergehenden Berichtszeitraum fortgeführt und 42 Beschwer- den neu erfasst. Hinweisgeber waren verstärkt Professionelle; ungefähr im gleichen Umfang gingen jedoch Beschwerden von Flüchtlingen und Freiwilligen ein. In den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen alle fortgeführten Verfahren und nahezu 9 von 10 neuen Beschwer- defällen. Informationsanfragen richtete die Ombudsstelle an das Amt für Wohnungswesen, verstärkt auch an das Gesundheitsamt sowie andere Akteure. Wiederum bezogen sich die Hinweise überwiegend auf die Kategorie „Verstoß gegen Menschenwürde“, gefolgt von „Dis- kriminierung“ und „Gewalt“. Erneut wurde nur eine Beschwerde der Kategorie „sexueller Übergriff“ zugeordnet. Thematische Schwerpunkte waren wie zuvor die Unterbringung in Turnhallen und Notaufnahmen und die Situation schutzbedürftiger Personen. Die Ombuds- stelle beurteilte die Mehrzahl der fortgeführten Beschwerden als voll (47 %) oder teilweise (24 %) gerechtfertigt. Unter den neu erfassten Beschwerden, zu rd. einem Drittel noch unab- geschlossen, wurden 31 % als voll und 12 % als teilweise gerechtfertigt beurteilt. In 55 % der fortgeführten und in 43 % der neuen Verfahren wurde, bezogen auf die individuelle Be- schwerde, volle oder teilweise Abhilfe festgestellt. Eine grundsätzliche Abhilfe erschien hin- gegen als Ausnahme. Die Ombudsstelle empfiehlt zusätzlich zum Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung auch die Beendigung der Hallenunterbringung zu planen, mindestens aber die zu erfüllenden be- sonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen zu defi- nieren und die Ressourcen für eine „Exit-Option“ bereitzustellen. Weiterhin wird die kommu- nale Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie empfohlen durch systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und Entwicklung von Unterbringungsressourcen. Dazu sollten die Stadt- verwaltung und die Fachstellen freier Träger zusammenarbeiten. Dies gilt auch für die Ent- wicklung eines Übergangsmanagements bei Entlassung junger Flüchtlinge aus der Jugend- hilfe. Weitere Empfehlungen greifen erneut die Transparenz von Regularien und die Qualifi- zierung des Wachdienstes auf. Abschließende Empfehlungen richten sich auf die Sicherstel- lung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung: Zum einen sollte der ungehinderte Zugang der Ombudspersonen zu allen, auch den gewerblichen Unterkünften, abgesichert werden, zum anderen sollten im Sinne einer „Fehlerkultur“ die Grundlagen für eine transparente Kom- munikation von Stadtverwaltung und Auftragnehmer_innen mit der Ombudsstelle verbessert werden. Zu wünschen ist schließlich eine Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordination und den Fachämtern. 1 Ratsbeschluss v. 28.06.2016, 1826/2016 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 4 2. Organisatorische Entwicklungen im ersten Quartal 2017 2.1. Personal Frau Cario schied im Februar 2017 aus dem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis als Verwal- tungskraft aus. Die Stelle wird zum 01.04.2017 neu besetzt mit Frau Julia Wilhelm (Diplom- Industrie-Archäologin). Unverändert ist die Besetzung der Teilzeitstellen der Ombudsperso- nen. 2.2. Vernetzung Die Ombudsstelle setzte ihre Vorstellungs- und Kooperationsgespräche mit Ämtern und Ak- teur_innen im Flüchtlingsbereich fort. So wurden die Gespräche mit dem Amt für Wohnungswesen auf verschiedenen Ebenen fort- gesetzt, ein kontinuierlicher Austausch wurde zugesagt. In der Linie der Gespräche mit Fachämtern und weiteren Dienststellen fand zudem ein erstes Gespräch mit dem Jobcenter Köln statt. Die Tätigkeit der Ombudsstelle wurde weiteren Trägern der Flüchtlingsbetreuung resp. ihren Teams vorgestellt (Diakonie Köln, Caritas Köln, SKM Köln, Diakonie Michaelshoven, Interna- tionaler Bund Köln, DRK Köln) sowie Beratungseinrichtungen und Fachstellen (Therapie- zentrum für Folteropfer, Internationale Familienberatung, AntiDiskriminierungsBüro/ÖgG, Vingster Treff, Antidiskriminierungsbüro/Caritas, Jugendmigrationsdienst IB, agisra). Fachlich tauschte sich die Ombudsstelle zudem mit Hochschullehrer_innen der TH Köln aus (Frau Prof. Dr. Zinsmeister, Herr Prof. Dr. Ottersbach) und nahm an der Fachtagung „Folter- opfer sehen – Versorgungswege bahnen“ (Universitätsklinikum Düsseldorf) teil. Der Leiter der Ombudsstelle berichtete über die Tätigkeit der Einrichtung auf Einladung von politischen Gremien (Ausschuss Soziales und Senioren, Integrationsrat). Zudem referierte er auf Einladung eines Arbeitskreises einer Ratsfraktion (AK Migration der grünen Ratsfraktion) und einer Ratsgruppe (Ratsgruppe Die Linke). Vereinbart ist zudem die Vorstellung bei einer weiteren Teambesprechung der Diakonie Mi- chaelshoven und im Beratungszentrum rubicon. Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen konnte den Tagesordnungspunkt „Bericht der Om- budsstelle“ in der Märzsitzung nicht verhandeln und vertagte ihn auf Mai 2017. 2.3. Bekanntmachung Ein Aushang zur Bekanntmachung der Ombudsstelle wurde erstellt (s. Anhang) und in bis- lang sieben Sprachen übersetzt. Der Aushang wurde über das Amt für Wohnungswesen an die Unterkünfte verbreitet und ausgehängt. Die anderen Sprachversionen werden sukzessive über die Website zur Verfügung gestellt.2 2.4. Einverständnis zur Datenweitergabe und Mandatsverständnis In Abstimmung mit der Stadtverwaltung entwickelte die Ombudsstelle ein Formular zur Voll- machtserteilung durch Beschwerdeführende resp. Betroffene i.S. eines Einverständnisses zur Datenweitergabe an die Ombudspersonen. Dies entspricht dem Mandatsverständnis der Ombudsstelle. Ihr wesentlicher Zweck ist die „Si- cherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 2 Der Internetauftritt befindet sich noch im Ausbau, ebenso die Datenbank. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 5 entstehen“ (Feinkonzept, S. 1).3 Die Aufgabenstellung einer neutralen Beratung und Bewer- tung von Problemlagen ist der öffentliche Auftrag der Ombudsstelle. Das Mandat der Ombuds- personen entsteht genuin durch den Ratsauftrag. Hinweise und Beschwerden sind Auslöser für die unabhängige Entscheidung über das Tätigwerden der Ombudsstelle. Für die Tätigkeit besteht die Verpflichtung, gesetzliche Vorgaben zu beachten und das Wohl der Betroffenen vornehmlich zu berücksichtigen. Ausfluss der Orientierung auf das Wohl der Betroffenen ist u.a. die Aufgabe, sie in bestehende Beratungs- und Hilfsangebote zu vermitteln. 3 Die Ombudsstelle ist als fachlich unabhängige Instanz eingerichtet, der im Falle von Beschwerden bzgl. der Unterbringung und Betreuung im Bereich der Stadtverwaltung Köln eine eigene Kompetenz zur Tatsachenermittlung und Beschwerdebewertung zukommt. Die Neutralität und Unabhängigkeit der Ombudsstelle ist im Feinkonzept in Abgrenzung zur Stadtverwaltung und zu Einrichtungen des Unter- bringungs- und Betreuungssystems herausgestellt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 6 3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 3.1. Kategorienbildung In Bezug auf die (kommunale) Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bearbeitet die Ombudsstelle Beschwerden zu den gravierenden Problemen „Gewalt und sexuelle Über- griffe, Diskriminierungen, Verletzungen der Menschenwürde“ (Ratsbeschluss v. 10.05.2016, 1252/2016, S. 2).4 Im Rahmen der fachlichen Klärung ist jeweils zu prüfen, ob ein eingegangener Hinweis resp. eine eingegangene Beschwerde einer oder mehreren dieser vorgegebenen Kategorien zuzu- ordnen ist. Dabei werden diese Kategorien wie folgt ausgelegt: • Gewalt: Der Begriff „Gewalt" wird je nach Disziplin und Kontext unterschiedlich ge- fasst. Für den Kontext des Beschwerdeverfahrens werden Formen körperlicher, psy- chischer und sexualisierter Gewalt eingeschlossen. Damit berücksichtigt die Ombuds- stelle juristische5 sowie weitere fachliche Definitionen im Blick auf Gewaltverhältnisse in pädagogischen/sozialen Einrichtungen6 und Gewaltschutzkonzepte für die Flücht- lingsunterbringung7. • Sexuelle Übergriffe: Der Begriff legt möglicherweise eine Eingrenzung auf Sexual- straftaten nahe (vgl. dreizehnter Abschnitt des Strafgesetzbuches: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Sexuelle Belästigungen in Form von verbalen und/ oder körperlichen Annäherungen, die unterhalb der Strafbarkeitsschwelle (§ 184h StGB) liegen, sollten jedoch nach Auffassung der Ombudsstelle einbezogen werden (vgl. Einbeziehung sexualisierter Aspekte in Bezug auf Gewalt). • Diskriminierung: Im sozialwissenschaftlichen Sinne bezeichnet der Begriff eine unge- rechtfertigte Benachteiligung von Großgruppen oder einzelnen Angehörigen solcher Gruppen entlang der Bewertung konstruierter Merkmale durch dominante Gruppen oder Einzelne.8 Im rechtlichen Kontext kommt es auf das Zusammentreffen von unge- rechtfertigter Benachteiligung und normiertem Diskriminierungsgrund9 an. Einge- schlossen sind neben unmittelbaren bzw. direkten Formen der Diskriminierung auch 4 Das Feinkonzept nennt insbesondere die Themenkomplexe „sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen und Verletzungen der Menschenwürde“. 5 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Gewalt als körperlich wirkender Zwang, der die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen beeinträchtigt, gefasst (vgl. BGH NJW 1995, 2643). Das in Art. 1631 Abs. 2 BGB definierte Recht auf gewaltfreie Erziehung greift wei- ter, indem es „[k]örperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maß- nahmen“ untersagt. 6 Vgl. Hafeneger, Benno (2013): Beschimpfen, bloßstellen, erniedrigen: Beschämung in der P ädago- gik. Frankfurt a.M. 7 Das am 30.03.2017 veröffentlichte „Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes NRW“ nimmt zum einen Bezug auf die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesgerichtsho- fes. Zum anderen wird Gewalt als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung verstanden mit Be- zug auf das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“: „Unter Gewalt werden demnach alle Handlungen einschließlich ge- schlechtsspezifischer Gewalt subsumiert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftli- chen Schäden oder Leiden bei Menschen führen oder führen können, inklusive der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder priva- ten Leben. Unter psychischer Gewalt ist auch die Herabwürdigung durch Gesten oder verbale Atta- cken zu verstehen, die die Würde eines Menschen verletzen. Hierunter sind insbesondere auch ras- sistische, geschlechtsfeindliche sowie trans- und homophobe Äußerungen zu subsumieren“ (S. 8). 8 Vgl. hierzu die von Oliver Trisch (2013: Der Anti-Bias-Ansatz: Beiträge zur theoretischen Fundierung und Professionalisierung der Praxis. Stuttgart, S. 111) vorgeschlagene zweite Arbeitsdefinition. 9 Gemäß Art. 2 AEMR hat „[j]eder … Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Reli- gion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt o- der sonstigem Stand.“ Gem. Art. 3 Abs. 3 GG darf „[n]iemand … wegen seines Geschlechtes, seiner 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 7 mittelbare bzw. indirekte Formen (durch scheinbar neutrale Vorschriften). Zu berück- sichtigen sind neben der individuellen Ebene insbesondere strukturelle bzw. institutio- nelle Dimensionen. Schließlich soll intersektional das Zusammenwirken verschiede- ner Diskriminierungsformen berücksichtigt werden.10 • Verletzungen der Menschenwürde (im Weiteren: Verstoß gegen die Menschen- würde11): Das Grundgesetz definiert in Art. 1 Abs. 1 die Würde des Menschen als un- antastbar und verpflichtet den Staat zu ihrer Achtung und ihrem Schutz. Dies schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur den Schutz „vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst“ ein, der Mensch darf auch nicht „zum bloßen Ob- jekt des Staates“ gemacht werden (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - Rn. 121). Das Menschenwürdeprinzip beinhaltet, wie Dieter Birnbacher herausstellt (1995: Mehrdeutigkeiten im Begriff der Menschenwürde. In: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 1/1995, S. 6), einen Minimalstandard der Zumutbar- keit: Versorgung mit den notwendigen Existenzmitteln, Freiheit von starkem und fort- dauerndem Schmerz sowie ein Mindestmaß an Freiheit und Selbstachtung. Diese Grenzsetzung sowohl für inhumanes Handeln als auch für inhumanes Unterlassen kann erhebliche Folgen haben: „Auch wenn die vom Menschenwürdeprinzip postu- lierten Rechte minimale Rechte sind, kann der zu ihrem effektiven Schutz erforderli- che Aufwand beträchtlich sein“ (ebd.). Insoweit es zu Überschneidungen zwischen den Kategorien kommt, findet je nach Kategori- sierung eine unterschiedliche Akzentuierung statt. Hervorzuheben ist, dass die Zuordnung einer Beschwerde zu einer der vier vorgegebenen Kategorien im Wesentlichen vom Vortrag der Beschwerdeführenden ausgeht und nicht gleichzusetzen ist mit einer abschließenden Bewertung ihrer Rechtfertigung. Für die Auswertung der Beschwerdefälle werden zum einen die vom Rat vorgegebenen Be- griffe als deduktive Kategorien übernommen. Zum anderen werden empirisch begründete Kategorien und Unterkategorien aufgenommen.12 Soweit sie nicht selbsterklärend sind, wer- den diese induktiv gebildeten Kategorien bei ihrer Einführung erläutert. 3.2. Übersichtsdarstellung Die quantitative Auswertung beruht auf der tabellengestützten vorläufigen Fallerfassung, den Fallakten und einer Übersichtsdarstellung der einzelnen Beschwerden und Hinweise (s. An- hang). Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner re- ligiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließlich wen- det sich in § 1 gegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Her- kunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. 10 Das Konzept der „Intersektionalität“ geht zurück auf die Juristin Kimberlé W. Crenshaw (2005: Car- tographie des marges: Intersectionnalité, politiques de l'identité et violences contre les femmes de couleur. In: Cahiers du genre, Heft 39 [2005]. Online unter: http://www.cairn.info/article_p.php?ID_AR- TICLE=CDGE_039_0051 [01.04.2017]). Z.B. verwendet Sarah Mazouz das Konzept zur sozialwissen- schaftlichen Analyse der Verwobenheit und des Zusammenwirkens von „Schicht“, „Ethnie“ und „Gen- der“ als ungleichheitsgenerierenden Faktoren (2009: Rollenteilung und Ausschreitungen in den Ban- lieues. In: Ottersbach, Markus/Zitzmann, Thomas [Hg.]: Jugendliche im Abseits: Zur Situation in fran- zösischen und deutschen marginalisierten Stadtquartieren. Leverkusen, S. 77-91). 11 Die Menschenwürde kann nach Auslegung des BVerfG keinem Menschen genommen werden. Ver- letzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt. 12 Der Kategorienrahmen kann also am Material entsprechend differenziert und ggf. erweitert werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Zahl der induktiven Kategorien fallbezogen auf bis zu vier beschränkt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 8 1. BZ13 (Stand 09.12.16) 2. BZ14 (Stand 31.03.17) fortgeführt aus 1. BZ neu im 2. BZ absolut % absolut % absolut % Beschwerdefälle 37 100 17 100 42 100 namentlich / anonym namentlich 36 97 16 94 40 95 anonym 1 3 1 6 2 5 Hinweisgebende15 Flüchtlinge 25 68 14 82 14 33 Freiwillige 9 24 1 6 7 17 Professionelle 10 27 3 18 20 48 andere 0 0 0 0 5 12 Vorermittlung ja 17 46 9 53 15 36 nein 20 54 8 47 27 64 Aufgabenbereich ja 28 76 17 100 37 88 nein 9 24 0 0 5 12 vor Ort ja 15 41 12 71 9 21 nein 22 59 5 29 33 79 Befragung ja 23 62 16 94 34 81 nein 14 38 1 6 8 19 Auskunftsersuchen15 AfW 18 49 13 76 20 48 GA 5 14 4 24 12 29 and. Ämter 0 0 1 6 4 19 and. Akteure 11 30 4 24 14 33 Abgabe/Verweis 9 24 1 6 6 14 Vermittlung 6 16 5 29 6 14 Bearbeitungsstand offen 17 46 3 18 13 31 geschlossen 20 54 14 82 29 69 Kategorisierung der Beschwerde15 Gewalt 9 24 5 29 5 12 sex. Übergriff 1 3 0 0 1 2 Diskriminierung 12 32 4 24 13 31 MW-Verstoß 24 65 15 88 32 76 Turnhalle/ Notauf- nahme 21 57 14 82 21 50 schutzbed. Perso- nen 21 57 13 76 23 55 Rechtfertigung der Be- schwerde ja 13 35 8 47 13 31 teilweise 7 19 4 24 5 12 nein 1 3 0 0 3 7 ungeklärt16 16 43 5 29 21 50 Indiv. Abhilfe voll 12 32 4 24 10 24 teilweise 7 19 6 35 8 19 nicht 6 16 5 29 7 17 ungeklärt16 12 32 2 12 17 40 Grds. Abhilfe voll 2 5 0 0 1 2 teilweise 1 3 2 12 2 5 nicht 9 24 15 88 17 40 ungeklärt16 25 68 0 0 22 52 13 Erster Berichtszeitraum: 15.08.2016 – 09.12.2016 14 Zweiter Berichtszeitraum: 10.12.2016 – 31.03.2017 15 Mehrfachnennungen möglich 16 „Ungeklärt“ dient u.a. als Auffangkategorie für zurückgezogene Beschwerden und unabgeschlos- sene Verfahren, deren Bewertung aussteht. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 9 Im Zeitraum 10.12.2016 - 31.03.2017 bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 59 Beschwer- den. In 17 Fällen führte sie die Bearbeitung aus dem Zeitraum 15.08.2016 - 09.12.2016 fort und schloss sie zumeist ab (14 Fälle, 82 %). Überdurchschnittlich häufig waren Flüchtlinge die Hinweisgebenden in diesen Fällen gewesen (14 Fälle, 82 %), meist hatten Vorermittlungen stattgefunden und alle fortgeführten Fälle fielen in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle. Für Ermittlungen nutzten die Ombudspersonen in diesen Fällen zumeist den Zugang zu den Unterkünften (71 %), führten bei allen 16 namentlichen Hinweisen Befragungen durch (94 %) und baten überdurchschnittlich häufig Ämter um Auskunft. Im Vergleich zu den im ersten Be- richtszeitraum abgeschlossenen Fällen wurde anteilig häufiger in weitere Hilfen vermittelt. In 71 % der fortgeführten Fälle beurteilte die Ombudsstelle die Beschwerden als voll gerechtfer- tigt (47 %) oder teilweise gerechtfertigt (24 %), für die restlichen Fälle wurde diesbezüglich keine Klärung erreicht. Eine individuelle Abhilfe der Beschwerde wurde demnach in 24 % der fortgeführten Beschwerden voll erreicht, in 35 % der Fälle mindestens teilweise. Eine grund- sätzliche Abhilfe konnte hingegen in keinem der fortgeführten Fälle voll erreicht werden, im- merhin jedoch eine teilweise Abhilfe in 12 % der Fälle, z.B. durch eine verbesserte ämter- übergreifende Kooperation beim Übergang aus der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen und durch eine Klärung hinsichtlich des Postversands sei- tens des Amtes für Wohnungswesen.17 Grundsätzlich ungelöst blieben hingegen Probleme wie der „Schulplatznotstand“. Im aktuellen Berichtszeitraum kamen 42 Beschwerden neu hinzu, davon zwei im Dezember 2016, elf im Januar 2017, 16 im Februar 2017 und 13 Fälle im März 2017.18 Zum Stichtag 31.03.2017 sind von diesen neu aufgenommenen Beschwerden 13 (31%) noch offen und 29 (69%) abgeschlossen. Als Hinweisgebende wurden 14 Flüchtlinge, sieben Freiwillige, 20 Professionelle und fünf andere Akteure gezählt.19 Anders als im ersten Berichtszeitraum ka- men somit mehr Hinweise von Professionellen als von Flüchtlingen.20 Der Anteil anonymer Hinweise war weiterhin marginal. Vorermittlungen stellte die Ombudsstelle in einem guten Drittel (36 %) dieser Fälle an und bejahte zu 88 % eine Zuständigkeit im eigenen Aufgaben- bereich. Für ihre Ermittlungen nutzten die Ombudspersonen den Zugang zu Flüchtlingsunter- künften in neun neu aufgenommenen Fällen (21 %) und somit seltener im Vergleich zum ers- ten Berichtszeitraum und als bei den fortgeführten Fällen.21 Befragungen führten die Om- budspersonen hingegen deutlich häufiger durch als im ersten Berichtzeitraum. Auskunftser- suchen richtete die Ombudsstelle am häufigsten an das Amt für Wohnwesen. Es kam zudem zu einem deutlichen Anstieg der Anfragen an das Gesundheitsamt.22 In sechs neu erfassten Fällen (14%) gab die Ombudsstelle die Beschwerde mindestens in Teilen ab bzw. verwies an andere Stellen, z.B. an Flüchtlingsberatungsstellen und Rechtsanwält_innen (asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen) und an das Amt für Wohnwesen (technische Fragen sowie Hinweis auf möglicherweise unlautere Geschäftsmethoden bei der Wohnungsvermittlung). 17 Ungeklärt blieb der Vorwurf einer ungerechtfertigten ungleichen Anwendung einer neutralen Abwe- senheitsregelung in der gewerblichen Unterkunft. 18 Der Fall mit der Nummer 16/12/08 wurde aus technischen Gründen nicht vergeben und wird nicht mitgezählt. 19 Mehrfachnennungen möglich 20 Im ersten Berichtszeitraum wurden 25 Flüchtlinge, neun Freiwillige und zehn Professionelle als Hin- weisgebende dokumentiert. 21 Hinweisgebende nutzten vermehrt die Möglichkeit, Beschwerden mit Hilfe elektronischer Kommuni- kationsmittel an die Ombudsstelle weiterzuleiten. Zudem suchten Betroffene vermehrt die Geschäfts- stelle während der Sprechzeiten auf. Anzunehmen ist, dass dies ein Effekt der zunehmenden Be- kanntheit infolge der Öffentlichkeitsarbeit ist. 22 Auch Fragen an andere Ämter nahmen zu, so an das Amt für Kinder, Jugend und Familie und an Dienststellen des Amtes für Soziales und Senioren. Auskunftsersuchen an anderen Akteure richteten sich an Ärzt_innen, Einrichtungen freier Träger (z.B. Therapiezentrum für Folteropfer, Erziehungsbera- tung, Antidiskriminierungsbüro, Beschwerdemanagement in Landeseinrichtungen, Wohlfahrtsver- bände), Freiwillige und Landesbehörden (Bezirksregierungen). Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 10 Vermittlungen (sechs neu erfasste Fälle, 14%) fanden statt zu Psychiater_innen, Rechtsan- wält_innen und in weitere Hilfs- und Beratungsangebote. Hinsichtlich der Zuordnung zu den deduktiven Kategorien23 fällt im Vergleich zum ersten Berichtszeitraum die Abnahme der Ka- tegorisierungen „Gewalt“ auf (Rückgang der Häufigkeit von neun auf fünf) und die Zunahme bei der Kategorie „Verstoß gegen die Menschenwürde“ (Anstieg von 24 auf 32 Fälle). Wie im ersten Berichtszeitraum erfolgte wieder eine Kodierung einer Beschwerde als „sexueller Übergriff“. Nahezu unverändert sind die Nennungen in der Kategorie „Diskriminierung“ (leichte Zunahme von 12 auf 13). Die induktiv gebildete Kategorie „Turnhalle/Notaufnahme“ hat weiterhin eine hohe Bedeutung (21 Nennungen).24 Bei der (Sammel-)Kategorie „schutz- bedürftige Personen“ nahm die Häufigkeit absolut zu (von 21 auf 23). 25 Als voll gerechtfertigt weist die Statistik 31 % der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenommenen Fälle aus. Teilweise gerechtfertigt waren demnach 12 %, ungerechtfertigt 7 % und für 50 % der Be- schwerden blieb die Frage der Rechtfertigung (bislang) ungeklärt.26 In zehn der 42 Fälle (24%) kam es auf individueller Ebene zu einer vollen Abhilfe der Beschwerde, in acht Fällen (19%) zu einer teilweisen Abhilfe.27 Eine Abhilfe im Grundsatz wurde nur in einem Fall voll erreicht (Gewährleistung der Warmwasserversorgung für ein Wohnheim) und in zwei Fällen teilweise (Regelung von Zimmerkontrollen28, verbesserte Abstimmung zwischen dem Sozia- len Dienst des Amtes für Wohnungswesen und der Fachstelle Wohnen des Amtes für Sozia- les und Senioren zur Vermeidung von akuter Obdachlosigkeit29). Keine grundsätzliche Ab- hilfe wurde im zweiten Berichtszeitraum für 17 Beschwerden (40%) dokumentiert (z.B. schutzbedürftige Personen in Turnhallen, mangelnde Barrierefreiheit in Unterkünften). Als in dieser Hinsicht „ungeklärt“ wurde die Hälfte der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenom- menen Beschwerdefälle gewertet.30 Die Bedeutung der (Sammel-)Kategorie „schutzbedürftige Personen“ tritt noch stärker her- vor, wenn eine personenbezogene Zuordnung erfolgt, indem z.B. ausgewiesen wird, dass eine Beschwerde mehrere Minderjährige betrifft. Für die im Berichtszeitraum neu aufgenom- menen 42 Beschwerden wurden personenbezogen 66 Fälle von Schutzbedürftigkeit erfasst (gegenüber 55 personenbezogenen Fällen von Schutzbedürftigkeit aus 37 Beschwerden des ersten Berichtszeitraums). Minderjährige stellen in beiden Zeiträumen die größte Gruppe. 23 In der Zuordnung der Fälle in die entsprechenden Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich. 24 Bei der Zuordnung zu den induktiven Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich. 25 Weitere induktive Kategorien, die im Berichtszeitraum gebildet wurden, sind : „Zugang Auszugsma- nagement“, „Polizei/Verhältnismäßigkeit“, „Gesundheit“ und „Pflege“, „Schutz der Privatsphäre“, „Transfer“ „Regelungen der Abwesenheit“, „Belastungsfaktoren am Kind und Familie“, „Konflikte mit Mitarbeiter/in des AfW“, „Verweigerte Unterbringung“, „Briefgeheimnis“ und „Zustellung der Post“, „reli- giöse Diskriminierung“ und „religiöser Konflikt“, „Verletzung des Rechtes auf eheliches Zusammenle- ben“, „Beleidigung“, „Zutrittsverbot“ und „Hausverbot“, „Beschulung“, „Rückverlegung in eine Turnhal- lenunterbringung“ und „Ausstattung der Unterkunft“. 26 „Ungeklärt“ dient u.a. als Auffangkategorie für zurückgezogene Beschwerden und unabgeschlos- sene Verfahren, deren Bewertung aussteht. 27 Im zweiten Berichtszeitraum sind als individuelle Abhilfe Umzüge in Privatwohnungen, geregelte Zimmerkontrollen, die den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, die Anbindungen an Hilfe -, Betreu- ungs- und Beratungsangebote sowie die Anbindungen an Fachärzte, Psychiater und Frühförderzen- tren, die Behebung der Weitergeleiteten technischen Probleme in den Unterkünften und die Verlegun- gen aus der Turnhallen in geeignete Unterbringungen gewertet. 28 Ungeklärt blieb jedoch wiederum der Vorwurf einer ungerechtfertigten ungleichen Anwendung einer neutralen Abwesenheitsregelung in der gewerblichen Unterkunft. 29 Ohne Abhilfe bzw. ungeklärt blieben andere Aspekte der Beschwerde. 30 Als hinsichtlich der grundsätzlichen Abhilfe „ungeklärt“ wurden u.a. Beschwerden gezählt, die zu- rückgezogen wurden, nicht in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen oder noch nicht abge- schlossen wurden. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 11 3.3. Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen 3.3.1. Turnhalle/Notaufnahme Unbeschadet des fortschreitenden Abbaus der Turnhallenunterbringung bezogen sich viele Beschwerden auf Unterbringungsbedingungen in Turnhallen und anderen Notaufnahmeein- richtungen, die als dauerhaft unzumutbar erlebt wurden. Als Belastungsfaktoren wurden ins- besondere ein permanent hoher Lärmpegel, räumliche Enge sowie das Fehlen von Rück- zugsräumen (Ruhe- und Schutzräumen) genannt. Wiederholter Beschwerdepunkt war zu- dem die hygienische Situation in gemeinschaftlich genutzten Essensräumen und Sanitäran- lagen. Als belastend empfunden wurden auch technische Defekte im Sanitärbereich und das wiederholte Auftreten von Infektionskrankheiten in Massenunterkünften. Die Belastung durch die Bedingungen in Turnhallen und anderen Notaufnahmen betraf in be- sonderem Maße schutzbedürftige Personen (s.u.). Die Einhaltung der „Exit-Option“ für schutzbedürftige Personen entsprechend der Mindeststandards der Stadt Köln31 (bei Vorlie- gen gesundheitlicher Gründe Verlegung aus Notmaßnahme in bessere Unterkunft binnen ei- ner Woche)32 konnte nach Angaben der Verwaltung vom 21.02.2017 mangels Unterbrin- gungsressourcen nicht zugesagt werden. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 waren zu dieser Zeit „viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren Neugeborenen in Turnhallen untergebracht“. Aber auch alleinstehende Männer klagten über Belastungen und Konflikte bei langandauernder Unterbringung in Notaufnah- men. Es kam zu Lösungen in Einzelfällen. 31 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln, Stand 03.08.2016, 0745/2016/1, beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 32 „Für die Unterbringung in Notmaßnahmen (insbesondere Turnhallen und weiteren Hallenunterkünf- ten) gelten für alle [schutzbedürftigen] Gruppen besondere Anforderungen oder es besteht eine Exit- Option. D.h.: Die Betroffenen werden spätestens nach einer Woche in eine bessere Unterkunft umge- siedelt, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die den Umzug aus gesundheitlichen Gründen anraten“ (ebd.; Ergänzung d. Verf.). 35 1 0 0 9 2 0 2 3 1 2 41 0 3 1 3 2 1 1 7 7 0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Minderjährige umF Menschen m. Behinderung 65+ Schwangere Alleinerz. m. mj. Kindern Opfer v. Menschenhandel schwer körperl. Erkrankte Menschen m. psychischer Störung Folter-, Vergewaltigg.s- u. Gewaltopfer (u.a. FGM) LGBTIQ* Häufigkeit im 1. (blau) und 2. (orange) Berichtszeitraum Schutzbedürftige Gruppen Erfassung von Schutzbedürftigkeit, personenbezogen Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 12 3.3.2. schutzbedürftige Personen Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Allein- erziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schwe- ren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Fol- ter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien werden in der nicht abschließenden Aufzählung des Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie33 als vulnerable An- tragsteller_innen auf internationalen Schutz genannt, die Mindeststandards für die Unterbrin- gung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln zählen Schwule, Lesben und Transgender hinzu.34 Den Mitgliedstaaten ist aufgegeben, in dem einzelstaatlichen Recht die spezielle Si- tuation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen (Art. 21) sowie die besonderen Bedürfnisse Schutzbedürftiger zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass diesen bei der Auf- nahme Rechnung getragen wird (Art. 22). Mangels Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht35 sind Regelungen unmittelbar anzuwenden, soweit sie ausreichend konkret be- stimmte individuelle Rechte betreffen.36 In einer großen Zahl der Fälle war wiederum die Berücksichtigung der besonderen Bedürf- nisse Schutzbedürftiger Gegenstand der Beschwerde. Im Folgenden erfolgt eine Differenzie- rung nach Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen.37 Minderjährige Begleitete Flüchtlingskinder und -jugendliche waren häufig und vielfältig Betroffene in Be- schwerdeverfahren. Die Lebenssituation ist, insbesondere bei langer Verweildauer in den Gemeinschaftsunterkünften, mit hohen Belastungen verbunden,38 die Studien zufolge mit psychischen Problemen und Auffälligkeiten korrelieren.39 In vier Beschwerdefällen monierten Eltern die dauerhafte Belastung ihrer Kinder in einer Turnhalle, die zu diesem Zeitpunkt wegen ansteckender Krankheiten von einem Transfer- stopp betroffen war. Eine Priorisierung der Verlegung dieser Familien aus gesundheitlichen Gründen wurde abgelehnt. 33 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle- gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas- sung) 34 Die Mindeststandards der Stadt Köln zählen als schutzbedürftige Personengruppen insbesondere auf: Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern; kranke Menschen; Menschen mit Behinderungen; Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen; Minderjährige, auch im Familienverbund; Opfer von Menschenhandel; Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen physischer, psychischer oder sexueller Gewalt erlitten haben; Personen über 65; Schwangere; Schwule, Lesben, Transgender; traumatisierte Menschen; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 35 Zur Frage der Umsetzung in nationales Recht führte die Bundesregierung unter dem Datum 04.07.2016 u.a. aus, ein besonderes Screening- oder Clearingverfahren sei durch die Richtlinie nicht vorgeschrieben und für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens seien die Länder zuständig. Unb e- schadet dessen prüfe die Bundesregierung, ob weiterer bundesrechtlicher Regelungsbedarf bestehe (Drs. 18/9009, 04.07.2016, Antwort d. Bundesregierung auf d. Kl. Anfrage u.a. der Fraktion B‘ 90/DIE GRÜNEN. Online unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/090/1809009.pdf [31.03.2017]). 36 Die Regelungen der EU-Aufnahmerichtlinie sind in Deutschland unmittelbar anzuwenden, insoweit die Umsetzungsfrist (20.07.2015) abgelaufen, eine Umsetzung in nationales Recht nicht erfolgt ist und ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte enthalten sind (vgl. Frings, Dorothee [2016]: Um- setzung bzw. Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie. Online unter: downloads.akademie-rs.de/migra- tion/20160129_frings_aufnahmerichtlinie.pdf [31.03.2017]). 37 Einzelne Fälle sind mehreren Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen zuzuordnen. 38 Vgl. Lewek, Mirjam/Naber, Adam (2017): Kindheit im Wartezustand: Studie zur Situation von Kin- dern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Hrsgg. v. Deutsches Komitee für UNICEF. 39 Vgl. Gavranidou, Maria u.a. (2008): Traumatische Erfahrungen, aktuellen Lebensbedingungen im Exil und psychische Belastung junger Flüchtlinge. In: Kindheit und Entwicklung, Jg. 17, H. 4, S. 224- 231. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 13 In zwei weiteren Fällen wurden die Essenversorgung für Kinder in Notaufnahmeeinrichtun- gen moniert, ein Problem, das auch die UNICEF-Studie zu begleiteten Flüchtlingskindern ak- tuell benennt.40 In einem Fall erfolgte entgegen einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes eine Verlegung der Familie in eine andere Notaufnahme mit Gemeinschaftsverpflegung. Bei fortbestehenden Problemen der Nahrungsaufnahme des Kindes gelang auch der Zugang zu Hilfen zur Erziehung nicht,41 schließlich aber zwecks Diagnostik die Anbindung bei einem Frühförderzentrum. Im zweiten Fall stand für einen untergewichtigen Säugling in der Notauf- nahmeeinrichtung zeitweise nicht die geeignete Babynahrung zur Verfügung. Im einem weiteren Fall wurde angegeben, dass aufgrund einer schweren Epilepsieerkran- kung eines Kindes Betreuungsangebote in der Unterkunft nicht in Anspruch genommen wer- den konnten. In einem aus September 2016 fortgeführten Fall wurde eine ungeeignete Unterbringung bei psychischer Belastung eines Kindes nach einem Polizeieinsatz moniert (s.u.), woraufhin ein Umzug aus der Notaufnahmehalle in eine gewerbliche Unterkunft erfolgte. Zu einer fortgeführten Beschwerde wegen fehlender Schulplätze für in einer Turnhalle unter- gebrachte Kinder räumte das Schulamt generell ein, dass Wartelisten für zugewanderte Kin- der und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bestehen („Schulplatznotstand“). Als ungerechtfertigt erschienen eine Beschwerde über die Verweigerung des familiären Zu- sammenlebens42 sowie eine Beschwerde über eine unzureichende Versorgung eines er- krankten Kindes. Behinderte Bearbeitet wurden drei Beschwerden, die ungeeignete Unterbringungsbedingungen für Kör- perbehinderte thematisierten. Dies war in zwei Fällen zu bestätigen, wobei in einem der Fälle Abhilfe durch Verlegung erfolgte und im anderen die Möglichkeit einer Pflegeheimunterbrin- gung im Raum stand.43 In einem Fall waren möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürf- nisse gegeneinander abzuwägen. Schwangere Verfolgt wurden Beschwerden hinsichtlich der Unterbringung von Schwangeren in Turnhallen und (infolge von Verlegung nach der Entbindung) von Wöchnerinnen mit Säuglingen in Not- aufnahmeeinrichtungen. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 waren zu dieser Zeit „viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren Neugebore- nen in Turnhallen untergebracht“. In einem Einzelfall wurde ein separater Bereich zum Stillen eingerichtet, um die Bedürfnisse nach Privatsphäre und Ruhe in der Turnhalle aufzufangen. Die Verlegung aus der Turnhalle in die Notaufnahme war in der Regel als Verbesserung zu werten. Den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppen wird die Hallenunterbringung (auch in Leichtbauhallen) jedoch regelmäßig nicht gerecht. Opfer des Menschenhandels Ein Opfer von Menschenhandel beschwerte sich über eine als diskriminierend empfundene Behandlung und eine unzureichende Unterstützung nach einem Verweis aus dem System des Wohnungsamtes an die Fachstelle Wohnen (vgl. Themen Obdachlosigkeit, gewerbliche Unterkünfte und Auszugsmanagement). 40 „Auch die Essensversorgung in Form von Sachleistungen – Kantinenessen oder Lebensmittelpake- ten – kann sich negativ auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen auswirken. Das kann in bestimm- ten Fällen zu einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder gesundheitlichen Problemen durch nicht-bedarfsgerechte oder unzureichende Versorgung führen: Stillende Mütter, Kleinkinder und Kin- der mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel bei Allergien und Diabetes) sind hiervon besonders be- droht. Dies ist besorgniserregend, da unzureichende Ernährung gerade bei Kleinkindern bereits nach kurzen Zeiträumen zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen kann“ (Lewek/Naber, S. 36). 41 Der Grund war die Furcht der Eltern, das Jugendamt werde das Kind wegnehmen. 42 Tatsächlich hatte der bereits länger in Deutschland aufhältige, in einem Wohnheim untergebrachte Kindsvater abgelehnt, zu seiner Familie in eine Turnhalle zu ziehen. 43 Im dritten Fall fehlten bislang ärztliche Nachweise. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 14 Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen: Abgeschlossen wurden zwei im ersten Berichtszeitraum begonnene Beschwerdeverfahren schwer erkrankter Personen, deren Unterbringungsbedingungen (Turnhalle resp. Wohnheim) laut ärztlichen Attesten jeweils ungeeignet waren. Im Einzelfall konnten erhobene Vorwürfe (unbegründete Antragsablehnung, überlange Bearbeitungszeit) nur unzureichend entkräftet werden; die Ombudsstelle kritisierte zudem, dass ihr Arbeitsmaterialien des Wohnungsamtes (Kriterienkatalog Auszugsmanagement) nicht zur Verfügung gestellt wurden. In den Einzel- fällen kam es jeweils zu (teils deutlichen) Verbesserungen der Wohnsituation. Personen mit psychischen Störungen: Moniert wurden ungeeignete Unterbringungsbedingungen für traumatisierte Personen in fünf Fällen. In drei Fällen erfolgten bei Vorliegen von aussagekräftigen Attesten Verlegungen - in einem Fall aus einer Turnhalle in eine Notaufnahmeeinrichtung, in zwei Fällen in andere Un- terkünfte. In einem weiteren Fall erfolgte trotz entsprechender Empfehlung der beauftragten Stadtärztin44 bislang keine Verlegung aus der Turnhalle, stattdessen sollte die zuständige Sozialarbeiterin die Familie unterstützen. Eine abschließende Bearbeitung dieses Falles steht noch aus. Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physi- scher oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien Im Fall eines Folteropfers wurde eine unangemessene Unterbringung in der Turnhalle mo- niert. Bei der Umsetzung des durch eine psychotherapeutische Stellungnahme nachgewie- senen Bedarfs einer Einzelunterbringung wurde eine viermonatige Verzögerung festgestellt. Dies wertet die Ombudsstelle als gravierendes Versäumnis, auch mit Blick auf die Anti-Fol- ter-Konvention.45 Auch im Fall eines weiteren Folteropfers wurde eine unangemessene Unterbringung in der Turnhalle beklagt. Deutlich wurde, dass bislang keine psychotherapeutische Versorgung er- folgte. Das Beschwerdeverfahren ist noch anhängig. Eine größere Gruppe von Beschwerdeverfahren, die fortgeführt (ein Fall) oder neu aufge- nommen (vier Beschwerden) wurden, betraf Gewaltopfer (vgl. 3.3.4 Gewalt). In einem Fall wurde ein versuchter sexueller Übergriff auf eine junge Frau in einer Landesun- terkunft sowie eine Kopfverletzung durch eine Gewalttat in einer Kölner Turnhallenunterkunft angegeben. Nach anfänglicher Unklarheit über Abläufe kam es zu einer raschen Reaktion der Stadtverwaltung und einer für die Betroffenen zufriedenstellenden Unterbringungslösung. Drei Fälle betrafen Apostat_innen, die angaben, im Herkunftsland, auf der Flucht und/oder in Deutschland bereits Gewalt erlitten zu haben. Die Beschwerdeführenden gaben religiös mo- tivierte Diskriminierung resp. Gewalttaten gegen christliche Konvertit_innen, meist durch Mit- bewohner_innen muslimischen Glaubens, an sowie ungeeignete Unterbringungsbedingun- gen. Strittige Vorwürfe konnten, religiös motivierte Diskriminierung und Gewalt betreffend, 44 „[E]ine Veränderung der Unterbringung in eine geschlossene Privatwohnung“ wurde als medizinisch dringend notwendig attestiert. 45 So heißt es in Art. 14 Abs. 1 der Anti-Folter-Konvention CAT: „Jeder Vertragsstaat stellt in seiner Rechtsordnung sicher, dass das Opfer einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein ein- klagbares Recht auf gerechte und angemessene Entschädigung einschließlich der Mittel für eine mög- lichst vollständige Rehabilitation hat“ (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, un- menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984, BGBl. 1990 II S. 246). Nach Auslegung des mit der Kontrolle der Vertragsumsetzung beauftragten Ausschusses gegen Folter handelt es sich um unbedingte, nicht zu verschiebende Verpflichtungen des Vertragsstaates. Die Anwendung sei nicht auf Opfer mit Inlandsbezug beschränkt, sondern es sei sicherzustellen, dass alle Folteropfer Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung erhalten (Committee against Torture: Ge- neral comment No. 3 [2012]: Implementation of article 14 by States parties, CAT/C/GC/3, Nrn. 12 und 22). 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 15 bislang in keinem Fall aufgeklärt werden.46 In einem aus dem ersten Berichtszeitraum fortge- führten Fall einer Beschwerde gegen städtische Auftragnehmer wegen religiös motivierter Diskriminierung hinterfragte die Ombudsstelle die Sachverhaltsaufklärung der Verwaltung. Den besonderen Bedürfnissen von Gewaltopfern genügt eine Hallenunterbringung aus Sicht der Ombudsstelle regelmäßig nicht. Nicht im Berichtszeitraum in Beschwerden thematisiert wurden die besonderen Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen, von LGBTIQ* u.a. Aufgrund unklarer Altersangaben konn- ten Betroffene nicht eindeutig als ältere Menschen (65 Jahre und älter) identifiziert werden. Im Falle einer Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern wurden andere Formen der Schutzbedürftigkeit als vorrangig gewertet. Für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürfnisse gegeneinander ab- zuwägen sind, wären im Sinne von fachlicher Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien zu beschreiben. 3.3.3. Polizei/Verhältnismäßigkeit47 Im Berichtszeitraum abgeschlossen wurden drei Beschwerden infolge des Polizeieinsatzes vom 20.09.2016 in der Notaufnahme Turnhalle Dorotheenstraße.48 Zwei der Beschwerden wurden ohne konkrete Feststellungen abgeschlossen. Im dritten Fall wurde bei einer Minder- jährigen im frühkindlichen Alter eine Gesundheitsschädigung ärztlich diagnostiziert. Die El- tern entschieden sich gegen eine weitere medizinische und rechtliche Abklärung, sodass un- klar bleibt, ob der Polizeieinsatz ursächlich für die Gesundheitsschädigung war und ob evtl. Entschädigungsansprüche bestehen. Weiterhin in Bearbeitung ist noch ein Beschwerdefall in diesem Kontext. Im Rahmen einer laufenden kinderpsychiatrischen Diagnostik soll abgeklärt werden, ob eine dauerhafte Ge- sundheitsschädigung besteht und ob ggf. der Polizeieinsatz als ursächlich festzustellen ist. Die Familie wurde aufgrund der Schließung der Turnhalle in eine andere Notaufnahme ver- legt. 3.3.4. Gewalt Die Beschwerden richteten sich auf Übergriffe unter Bewohnern. Mehrfach wurde angege- ben, die Täter hätten Rauschmittel konsumiert. In zwei Fällen erfolgten schnelle Verlegungen zum Schutz der Betroffenen bzw. zur Vermeidung weiterer Eskalation. In anderen Fällen wurde Beschwerdeführende von Seiten der Verwaltung anscheinend als Täter angesehen. Den Beschwerden zufolge waren meist alleinstehende Männer die Opfer und auch die Atta- cken gingen demnach meist von Männern aus. Frauen als Gewaltopfer thematisierte die Beschwerde einer Familie. Die Mutter wurde dem- nach in einer Kölner Notaufnahmeeinrichtung Opfer einer Körperverletzung. In diesem Fall wurde eine Mitbewohnerin als Täterin benannt. Angegeben wurde zudem ein versuchter se- xueller Übergriff auf die volljährige Tochter in einer Landesunterkunft. 46 In einem Fall stand Aussage gegen Aussage, in einem zweiten gemeldeten Fall kam der Kontakt nicht zustande, in einem dritten Fall verzichtete der Beschwerdeführer auf die Klärung zugunsten ei- nes weniger belastenden Vorgehens, ein vierter Fall befindet sich noch in der Bearbeitung . 47 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass ein Grundrechtseingriff einen legitimen Zweck verfolgt und geeignet, erforderlich sowie angemessen ist. 48 Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war ein Ju- gendlicher durch ein Sondereinsatzkommando in der mit Familien belegten Turnhalle festgenommen worden. Nach dem Einsatz klagten Bewohner_innen der Turnhalle über psychische und körperliche Belastungen und stellten die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 16 Dies war der einzige Beschwerdefall mit der Kodierung „sexueller Übergriff“. In einem ande- ren Beschwerdeverfahren wollte die Betroffene ihren Bericht über sexuelle Belästigungen in einer Hallenunterkunft nicht gegenüber Behörden thematisieren, weil sie fürchtete, vor Sank- tionen nicht ausreichend geschützt zu werden.49, 50 Im Sinne des Gewaltschutzes und effekti- ver Beschwerdemöglichkeiten wird im Empfehlungsteil dieses Berichtes eine Verhaltensricht- linie resp. Selbstverpflichtung der städtischen Auftragnehmer_innen zum Umgang mit Be- schwerdefällen vorgeschlagen. 3.3.5. Obdachlosigkeit Fortgeführt und abgeschlossen wurde das Beschwerdeverfahren eines 18-Jährigen, der nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung nicht durch den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen untergebracht worden war. Wie von der Ombudsstelle angeregt, wurde eine ämterübergreifende Zusammenarbeit zugesagt, um künftig die Problematik zu verhin- dern. Bearbeitet wurde zudem eine Beschwerde wegen des Verweises einer obdachlosen Person durch den Tagesdienst an die zu diesem Zeitpunkt geschlossene Fachstelle Wohnen. Die Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Sozialen Dienst und der Fachstelle Wohnen sichergestellt sei, dass im Fall eines Verweises an die jeweils andere Dienststelle außerhalb der Dienstzeiten weiterhin eine Aufnahme möglich sei. Die Ombudsstelle wertete dies als Zusicherung, in Fällen akuter Obdachlosigkeit Betroffene nicht an ihnen unzugängli- che Dienste zu verweisen, sondern Obdachlosigkeit effektiv zu vermeiden. 3.3.6. Gewerbliche Unterkünfte (Hotels u.ä.) Vereinzelt bezogen sich Beschwerden auf Schwierigkeiten bei der Unterbringung in Hotels. Bzgl. einer Beschwerde, in der eine Abmeldung einer Person aus einem Hotel infolge von Konflikten unter Bewohner_innen als ungerechtfertigt beklagt wurde, blieb es bei gegensätz- lichen Darstellungen. Eine weitere Beschwerde wurde nicht ausreichend konkretisiert, um den Vorwürfen (Hausverbot gegen Freiwillige, dauerhafte technische Mängel, unerfüllte Be- dürfnisse von Schutzbedürftigen) konkret nachzugehen. Beide Fällen wiesen auf Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen der gewerblichen Unterkunftsbetreiber hin sowie auf Ängste und Abhängigkeitsgefühle. Insofern besteht eine Parallele zu einer im ersten Be- richtszeitraum zurückgezogenen Beschwerde betr. rassistischer Diskriminierung i.R. einer Hotelunterbringung. Eine Diskriminierung wurde in zwei weiteren Beschwerden einer gewerblichen Unterkunfts- betreiberin vorgeworfen. In beiden Fällen wurde eine ungerechtfertigte Benachteiligung be- klagt: Durch ungleiche Anwendung der neutralen Abwesenheitsregelung werde eine andere ethnische Gruppe weniger kontrolliert und insofern bevorzugt. Dieser Vorwurf konnte objektiv weder verifiziert noch falsifiziert werden, da nach Auskunft der Verwaltung in Hotelbetrieben keine Dokumentationspflicht hinsichtlich Abwesenheiten besteht. Zudem richtete sich ein Vorwurf auf eine Verletzung des Postgeheimnisses und ein weiterer auf übermäßige Zim- merkontrollen. Diesbezüglich sagte die Verwaltung Klarstellungen intern und gegenüber der Betreiberin zu, sodass Klärung und Abhilfe erreicht wurden. 49 Im Sinne des Wohls der Betroffenen konnte die Vorgehensweise entsprechend angepasst werden. Ihr Ziel einer Verlegung in einen geschützteren Rahmen erreichte sie. Ungelöst ist jedoch das Prob- lem, dass in Situationen starken Machtungleichgewichts Abhängigkeit, Verunsicherung und Ein- schüchterung gefördert werden. Im Sinne des Gewaltschutzes sollte dagegen präventiv gearbeitet werden. 50 Die grundsätzliche Problematik wurde bereits im ersten Tätigkeitsbericht berührt. Dargestellt war dort der Fall einer anderen Beschwerdeführerin, der durch einen Auftragnehmer der Stadt Köln ange- kündigt worden war, von einer Strafanzeige gegen sie abzusehen, wenn sie Vorwürfe einer sexuellen Belästigung zurücknehme. Die Vorwürfe konnten im Beschwerdeverfahren nicht geklärt werden. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 17 3.3.7. Auszugsmanagement Die Liste für den Zugang zum Auszugsmanagement wurde im Februar 2017 bis Jahresende geschlossen. Beklagt wurden seitens der Hinweisgebenden zuvor zum einen Unklarheiten bzgl. des Zu- gangs zum Auszugsmanagement über den Sozialen Dienst des Wohnungsamtes. Im Falle eines epileptisch erkrankten Kindes erfolgte die Aufnahme auf die Liste erst verzögert, nach dreimonatiger Aufenthaltsdauer in Köln, kurz vor dem Anmeldestopp. In einem anderen Fall wurde moniert, dass Kommunikationsmängel zwischen Wohnungsamt und Sozialarbeit vor Ort die Einschreibung in das Hilfsprojekt erschwerten. Auch eine weitere Beschwerde rich- tete sich auf Probleme des Projektzugangs, wurde aber nicht weiterverfolgt, weil eine zusätz- liche Belastungssituation befürchtet wurde. Beschwerden richteten sich zum anderen auf eine Schlechterstellung anerkannter Flücht- linge, die nach Ausscheiden aus dem Unterbringungssystem des Wohnungsamtes und Übergang in die Zuständigkeit der Fachstelle Wohnen keinen Zugang zum Auszugsmanage- ment erhielten. 3.3.8. Konflikte von Bewohner_innen mit dem Sozialen Dienst Drei Beschwerden betrafen Konflikte von Bewohner_innen mit dem Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen, das Verhalten von Mitarbeiterinnen wurde als respektlos be- klagt. In einem Fall fand ein Konfliktgespräch statt, das nicht zur Klärung des ursprünglichen Vorwurfs führte, jedoch das Handeln der Verwaltung bzgl. Priorisierung und Ablauf einer Ver- legung verdeutlichte; dies wurde auf Seiten der Beschwerdeführenden teilweise als Abhilfe empfunden. In einem anderen, noch anhängigen Beschwerdeverfahren fanden sich für die erhobenen Vorwürfe (Beleidigung, ungerechtfertigtes Zutrittsverbot u.a.) bisher keine Belege. 3.3.9. Mutmaßlicher Betrug bei Wohnungssuche Einen Hinweis des Antidiskriminierungsbüros der Caritas auf mutmaßlich unlautere Ge- schäftsmethoden einer Maklerfirma im Zusammenhang der Wohnungsvermittlung an Flücht- linge leitete die Ombudsstelle an das Wohnungsamt weiter. Zu Fragen der Kriminalpolizei musste die Ombudsstelle wiederum an das Antidiskriminierungsbüro verweisen. 3.3.10. Zugang zur Gesundheitsversorgung Fallbezogen trat das Thema nicht erneut auf. Im Nachgang zum Vorbericht teilte das Job- center mit, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Dolmetscherkostenübernahme ausschließt. 3.3.11. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombuds- stelle Kritische Aspekte bzgl. der Möglichkeiten zur unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle ergaben sich in verschiedener Hinsicht. Der Zugang zu Notaufnahmen und Wohnheimen gelang regelmäßig. Allerdings kam es in einem Einzelfall zu Hindernissen, möglicherweise aufgrund ungenügender Information von Wachdienstmitarbeitern über die Befugnisse der Ombudspersonen. In einer gewerblichen Unterkunft wurde in einem Fall der ungehinderte Zugang zu und das vertrauliche Gespräch mit Bewohner_innen seitens der Betreiberin verweigert. Die Verwaltung verwies auf eine mangelnde Regelungskompetenz den Zutritt zu gewerblichen Unterkünften betreffend, sagte Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 18 jedoch zu, die konkrete Betreiberin auf die Erwünschtheit der Aufgabenwahrnehmung der Ombudspersonen hinzuweisen. Weiterhin waren städtische Auftragnehmer resp. ihre Mitarbeiter_innen angehalten, der Om- budsstelle keine Auskunft in Beschwerdefällen zu geben. Stattdessen erfolgte wiederum eine (vereinheitlichte) Darstellung zu den Beschwerden über das Beschwerdemanagement des Amtes für Wohnungswesen. Die Ombudsstelle äußerte fallbezogen Kritik hinsichtlich der Sachverhaltsermittlung sowie der Detailliertheit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit von Angaben.51 Weiterhin erhielt die Ombudsstelle keine Auskunft zu Wachbucheinträgen52; auch amtsin- terne Richtlinien wurden ihr nicht zugänglich gemacht.53 51 Vgl. etwa Fallnummer 16/11/10: Es erfolgte eine Übertragung wesentlicher Teile der Sachverhalts- ermittlung auf den beauftragten Wachdienst, gegen dessen Mitarbeiter die Vorwürfe gerichtet waren. Die der Ombudsstelle zur Verfügung gestellten Angaben waren weder ausreichend detailliert noch vollständig. Widersprüche blieben ungelöst, ohne dass Konsequenzen konkret absehbar wären. 52 16/11/10 53 16/11/13 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 19 4. Empfehlungen Die Ombudsstelle empfiehlt: Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung der Ressourcen für die „Exit-Option“ Die Ombudsstelle empfiehlt zusätzlich zum Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung auch eine Perspektive für die Beendigung der Hallenunterbringung zu erarbeiten, mindestens aber die zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen zu definieren und die Ressourcen für eine „Exit- Option“ bereitzustellen. Nicht nur die Turnhallen sind über Kurzaufenthalte hinaus für die Unterbringung un- geeignet, sondern auch die Unterbringung in weiteren Hallen ist offenkundig mit ho- hen Belastungen für die Bewohner_innen verbunden. Insbesondere den besonderen Bedürfnissen von schutzbedürftigen Personen genügt eine Hallenunterbringung aus Sicht der Ombudsstelle regelmäßig nicht. Solange noch eine Unterbringung in Notmaßnahmen erfolgt, empfiehlt die Ombuds- stelle unverändert, die dort zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbe- dürftige Personen weiter zu definieren (Schutzmechanismen, Rückzugsräume54 und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die offenbar unzureichenden Ressourcen für die „Exit-Option“ (Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen einer Woche in eine bessere Unterkunft) zu schaffen. Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie Vor dem Hintergrund der aktuellen Feststellungen, etwa im Falle eines Folteropfers die verzögerte Umsetzung eines nachgewiesenen Bedarfs an Einzelunterbringung betreffend, werden die Empfehlungen aus dem 1. Tätigkeitsbericht bekräftigt, erstens eine systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und besonderer Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen zu verankern, zweitens Konzepte für alternative Unter- bringungsressourcen (weiter) zu entwickeln und drittens den Begriff „kindgerechte Umgebung“ in den Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln zu definieren (altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmög- lichkeiten, Rückzugsräume für Kinder und Stillende). Anzuregen ist zudem, in jedem Einzelfall die Ausstattung mit geeigneter Babynahrung sicherzustellen. An die Stadtverwaltung und die Fachstellen freier Träger gerichtet empfiehlt die Om- budsstelle nun zudem, eine gemeinsame Konzeption zur Umsetzung der EU-Aufnah- merichtlinie im kommunalen Kontext zu erarbeiten, die zum einen Verfahren zur sys- tematischen Feststellung der Schutzbedürftigkeit und der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen beinhaltet55 und zum anderen Anforderungen an alterna- tive Unterbringungsressourcen56 für schutzbedürftige Personen beschreibt. Vermeidung von Obdachlosigkeit Die Vermeidung von Obdachlosigkeit ist nicht nur Aufgabe gemäß Ordnungsbehör- dengesetz, sondern als Versorgung mit dem Lebensnötigsten direkte Folge des Men- schenwürdeprinzips. Ausdrücklich zu begrüßen sind daher die Absprachen des Sozi- 54 Die Einrichtung von Ruheräumen (wie z.B. Stillzimmern und anderen Rückzugsräumen) sollte als präventive Maßnahme im Rahmen eines Kinderschutzkonzeptes umgesetzt werden (vgl. Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin [2016]: Handlungsleitfaden zum Kinderschutz in Flücht- lingsunterkünften, S.11). 55 Aufgegriffen werden sollten Erfahrungen aus dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. 56 Auch für andere Unterbringungsformen, insb. gewerbliche Unterkünfte, erscheint die Beschreibung eines Minimalstandards als erforderlich. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 20 alen Dienst des Amtes für Wohnungswesen mit dem Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie und der Fachstelle Wohnen, um von der Ombudsstelle dargestellte Fallkonstel- lationen zu begegnen, in denen Obdachlosigkeit nicht effektiv vermieden wurde. Empfohlen wird hierzu, ein städtisches Meldeverfahren für diesbezügliche Problem- fälle zu implementieren, das erfasst, in welchen Konstellationen und wie häufig eine Unterbringung Obdachloser erst nachträglich erfolgt, etwa aufgrund eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder aus anderen Gründen, und ein evtl. not- wendiges Nachsteuern erlaubt. Management des Übergangs junger Flüchtlinge aus der Jugendhilfe in Folgeun- terbringung Zu begrüßen ist die angekündigte ämterübergreifende Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Wohnungswesen, um Schwie- rigkeiten bei der Unterbringung von aus der Jugendhilfe Entlassenen zu vermeiden. Für die Konzeption und Gestaltung eines umfassenderen Übergangsmanagements empfiehlt die Ombudsstelle darüber hinaus, freie Träger aus der Jugendhilfe und dem Flüchtlingsbereich einzubeziehen. Transparente Regularien Die Ombudsstelle hält ihre Empfehlung aus dem 1. Tätigkeitsbericht aufrecht. Wie in den Mindeststandards der Stadt Köln bereits formuliert, sollten in den Einrichtungen verständliche, altersgerechte Information für die Kinder (und deren Eltern) über ihre Rechte57 und zu Ansprechpartner/innen bei Sorgen und Problemen zur Verfügung stehen. Generell sollte eine klare Übersichtsdarstellung der Zuständigkeiten und Be- schwerdemöglichkeiten an allen Unterbringungsorten erfolgen. Dies schließt auch Regelungen zur Abmeldung bei Abwesenheit ein. Zudem sollten der Ombudsstelle in begründeten Fällen auf Anfrage amtsinterne Richtlinie, Bescheidmuster u.ä. zugänglich gemacht werden. Qualifizierung des Wachdienstes Die Ombudsstelle empfiehlt weiterhin, das professionelle Rollenverständnis des Wachdienstes durch Schulungen weiter zu verbessern. Präventiver Gewaltschutz Die Ombudsstelle empfiehlt, im Sinne des präventiven Gewaltschutzes und effektiver Beschwerdemöglichkeiten eine Verhaltensrichtlinie zum Umgang mit Beschwerdefäl- len resp. eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auftragnehmer_in- nen einzuführen, die das Lernen aus Fehlern fördern und verhindern sollte, dass Missstände aus Furcht vor Sanktionen nicht oder nicht vollumfänglich benannt wer- den. Ferner wird empfohlen, für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutz- bedürfnisse gegeneinander abzuwägen sind, Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien zu beschreiben, um eine fachliche Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit herzustellen. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombuds- stelle Die Ombudsstelle empfiehlt, ihren ungehinderten Zugang zu Unterkünften sicherzu- stellen durch erneute Instruktion der Wachdienstmitarbeiter_innen und durch Auf- nahme einer entsprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betreiber_innen von Unterkünften. 57 Anzuregen wäre auch eine Prüfung, ob vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von untergebrachten Flüchtlingen vor unlauteren Geschäftsmethoden möglich sind, etwa in Kooperation mit Verbraucherbe- ratung. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 21 Weiter empfiehlt sie, im Sinne einer „Fehlerkultur“ eine Grundlage für eine transpa- rente Kommunikation städtischer Bediensteter und Auftragnehmer_innen mit der Om- budsstelle herzustellen. Wünschenswert wäre eine direkte Auskunftserteilung der Be- teiligten an die Ombudsstelle, hilfsweise die Sicherstellung einer umfassenden und detaillierten Auskunftserteilung durch das Amt für Wohnungswesen. In begründeten Fällen sollten der Ombudsstelle auch Auskünfte zu Wachbucheinträgen sowie zu amtsinternen Richtlinien und Verfahren erteilt werden. Ggf. kann eine solche Rege- lung in Verbindung mit der o.g. Verhaltensrichtlinie resp. Selbstverpflichtung zum Um- gang mit Beschwerdefällen getroffen werden. Zu wünschen ist schließlich eine Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordination und den Fachämtern. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 22 5. Anhang 5.1. Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum (10.12.2016- 31.03.2017) 14.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle beim Therapiezentrum für Folteropfer (Caritasver- band Köln): Frau Brandt-Wilhelmy und Team 21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Internationalen Familienberatung (Caritas- verband Köln): Frau A. Domke 21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Köln (Fachdienst Migration): Frau M. Domke und Team 05.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Wohnraum für Flücht- linge): Herr Müller und Team 12.01.2017: Gespräch im Amt für Wohnungswesen mit Herrn Oster, Herrn Ludwig, Frau Adams und Herrn Käufer 18.01.2017: Bericht zur Tätigkeit der Ombudsstelle auf Einladung des Arbeitskreises Flücht- linge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement des Integrationsra- tes 19.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Notaufnahme Luzer- ner Weg): Herr Kahraman und Team 23.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim SKM Köln: Herr Graf und Team 24.01.2017: Fachgespräch mit dem AntiDiskriminierungsBüro (ÖgG): Frau Karangwa, Frau Mogultay und Frau Simon 25.01.2017: Empfang des Teams des Vingster Treff e.V. in der Ombudsstelle und Vorstel- lung der Tätigkeit 25.01.2017: Vorstellung der Tätigkeit der Ombudsstelle bei der Ratsgruppe Die Linke 26.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Antidiskriminierungs- büro): Frau Angioni, Frau Meder 26.01.2017: Besuch der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren 06.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Team des Jugendmigrationsdienstes des IB Köln 07.02.2017: Fachgespräch mit Frau Prof. Dr. Zinsmeister (Antidiskriminierungsrecht, TH Köln) 13.02.2017: Fachgespräch mit Herrn Prof. Dr. Ottersbach (Soziologie, TH Köln) 15.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Jobcenter Köln: Frau Arimond, Frau Lüder, Frau Trautmann 21.02.2017: Kontinuierlicher Austausch Ombudsstelle / Amt für Wohnungswesen: Frau Adams, Frau Bokranz, Herr Käufer 22.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Team der Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen agisra e.V. Köln 05.03.2017: Teilnahme an Veranstaltung „Sprechen wir über Rassismus…“ , VHS Forum 07.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Dienstbesprechung des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen 08.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre- chung der Unterkunft Eygelshovener Straße) 09.03.2017: Beantwortung von Fragen zum 1. Tätigkeitsberichtes der Ombudsstelle in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren 10./11.03.2017: Teilnahme an der Fachtagung „Folteropfer sehen - Versorgungspfade bah- nen“, Universitätsklinikum Düsseldorf 14.03.2017: Vorstellung der Tätigkeit der Ombudsstelle beim AK Migration der Fraktion B’90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 16.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Dienstbesprechung der Wohnh eimleitun- gen des IB: Herr Zinken und Team 20.03.2017: Bericht der Ombudsstelle anlässlich der Sitzung des Integrationsrates Köln 23.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim DRK Köln: Frau Machulla und Team 24.03.2017: Teilnahme an der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 23 5.2. Terminplanung April/Mai 2017 25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre- chung der Notaufnahme Ringstraße) 25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Beratungszentrum rubicon Köln 04.05.2017: Teilnahme an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“, Düssel- dorf 18.05.2017: Teilnahme an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“, Düssel- dorf Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 24 5.3. Ombudsstelle: Aushang 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 25 5.4. Einzelfalldokumentation Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 20.09.16 Namentl./ ano- nym N Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Gewalt unter Bewohnern ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Rückverlegung in TH Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Adlerwache Befragung Hinweisgeber Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse AfW untersagt Adlerwache Auskunft an OS. Kontakt zu Beschwerdeführer abgebrochen. Bewertung Am Beschwerdefall wird Dissens mit Verwaltung deutlich über Ausge- staltung der unabhängigen Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 26 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.2016 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung x Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehender mit minderjährigen Personen (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/ NA x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW,GA Befragung Betroffene, Kinder- und Jugendtherapeutin Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Kinder- und Jugendtherapeutin Ergebnisse Schulzuweisung des Kindes ist erfolgt. Einbindung des Kindes in kinderpsychiatrische Diagnostik ist erfolgt. Transfer aus der NA/TH in eine NA aufgrund im Zuge einer TH- Räu- mung. Weiterleitung Attest: Im Rahmen der Beschwerde das Attest der Fach- ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie weiterge- leitet. AfW lag das Attest nicht vor. Attest wurde vorher vom Betroffe- nen dem Träger vorgelegt. Ermittlungen bezüglich der fehlenden Wei- terleitung des Attestes offen. Medizinisches Gutachten des GA ausstehend Bewertung Sprachbarrieren erschweren Zugang und Durchführung einer kinder- psychiatrischen Behandlung. Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Alleinerziehender mit min- derjährigen Personen): s.16/12/02 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 27 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä- ßigkeit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen Sozialarbeit/ Wohn- heime Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be- schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Aufnahme in Bericht Umzug in andere NA Abschluss mangels Rückmeldung Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 28 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä- ßigkeit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürf- tiger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Personen mit psychi- schen Störungen Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersuchen Sozialarbeit/ Wohn- heim, Arzt, Gesund- heitsamt, AfW Befragung Hinweisgeber_in, Sozi- alarbeit/ Wohnheim, Arzt Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Fachärztliche Versorgung, psychologische Beratung, Gruppenangebote, Rechtshilfe Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be- schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Unterstützung durch Om- budsstelle beim Zugang zu fachärztlicher Versorgung und Aufnahme in 1. Bericht. Umzug in NA (Leichtbauhalle) im Zuge der TH-Räumung (12/16). Di- agnose: akute PTBS bei Kind (12/16). Anfragen der Ombudsstelle an 56, 53, AM (01/17). Kooperation Ombudsstelle - Erziehungsbera- tung. Eltern äußern Hoffnung auf Normalisierung in regulärem Wohn- heim und Furcht vor Sanktionen bei Inanspruchnahme von Rechten. Umzug in gewerbl. Unterkunft (23.01.17), Zugang zu AM zugesagt. Weitervermittlung in Hilfen (Rechtshilfe, muttersprachliche psycholo- gische Beratung und Gruppenangebote, AM) nicht angenommen. Bewertung Lt. ärztlicher Diagnose liegt Gesundheitsschädigung vor. Ob der Polizeieinsatz ursächlich für die Schädigung ist und wie in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs zu be- urteilen wäre, bleibt mangels weiterer medizinischer und rechtlicher Klärung offen. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 29 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä- ßigkeit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Asyl-/Aufenthaltsrecht Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersuchen Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis betr. Aufenthaltsrecht: Flüchtlingsberatung offen/ geschlossen ge- schl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be- schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Aufnahme in 1. Tätigkeits- bericht. Bzgl. asyl-/aufenthaltsrechtlicher Probleme Abgabe an Flüchtlingsbe- ratung. Anwaltliche Vertretung im Asylklageverfahren. Bewertung Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erlangt asylrechtliche Proble- matik Priorität. Beklagte Gesundheitsschädigung durch Polizeieinsatz bleibt unge- klärt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 30 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/08 Erfassung (TT/MM/JJ) 23.09.16 Namentl./ ano- nym a Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Beschulung ○ Diskriminierung induktiv 3 UN-Kinderrechtskonven- tion X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung j vor Ort Auskunftsersu- chen Kommunales Integrati- onszentrum; Schulamt Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Anfrage unbeantwortet => Wiedervorlage. Räumung TH in Zwischenzeit. Antwort Schulamt in 01/17 bestätigt generell Schulplatznotstand, Man- gel an Schulplätzen (Wartelisten für zugewanderte Kinder und Jugend- liche). Bewertung Auf anonyme Beschwerde hin erfolgt generelle Bestätigung des Man- gels an Schulplätzen mit Wartelisten für zugewanderte Kinder und Ju- gendliche. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 31 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA X Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör- perlicher Erkrankung (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Gesundheitsamt, AfW Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Nach Beschwerdeweiterleitung und Vorlage eines Attests über schwere Erkrankung und Bedarf an eig. Wohnung erhält OS am 06.12.16 Information, dass amtsärztl. Stellungnahme am 04.11.16 er- gangen. Verlegung aus Turnhalle am 15.12.16. Verlegung in gewerbl. Unterkunft (4 Bett-Zimmer) am 09.01.17. Beschwerdeführer teilt am 31.01.17 mit, dass er privat Wohnung su- chen will. Bewertung Verlegung aus Turnhalle nach Beschwerdeeingang. Teilweise Abhilfe, insoweit Verbesserung d. Wohnsituation ggü. Aus- gangssituation (Turnhalle). Individuelle Lösungssuche (priv. Wohnungssuche). Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 32 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/10 Erfassung (TT/MM/JJ) 25.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw, Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Religiöse Diskriminie- rung (Apostasie) ○ sex. Übergriff induktiv 2 Wachdienst X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Person, die sonstige schwere Form physi- scher Gewalt erlitten hat (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Eine Schlechterstellung oder Benachteiligung der Betroffenen wird sei- tens des AfW am 09.12.16 verneint. Zum Vorwurf einer Beleidigung durch Wachdienstmitarbeiter wird eine entlastende Stellungnahme des Wachdienstes wiedergegeben, die die Heimleitung als Entlastungszeu- gin benennt. Auszug der Betroffenen aus Turnhalle in private Wohnung am 15.12.16. Auf Nachfrage zum konkreten Geschehen wird am 19.01.17 angege- ben, dass der OS keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Angedeutet wird, Aussage stehe gegen Aussage. Auf weitere Nachfrage und Anregung konkreter Ermittlungsschritte hin stellt AfW am 07.03.17 klar, dass 1. die Heimleiterin keine Angaben zum Beleidigungsvorwurf machen kann, 2. nicht zu ermitteln ist, wer noch vor Ort war, 3. die Beschwerde beim Tagesdienst erfasst wurde und 4. Hinweise auf eine Zugehörigkeit zum Kreis der schutzbedürfti- gen Personen von Seiten der Flüchtlingsberatung kamen. Bewertung Abhilfe bzgl. Wohnsituation durch Eigeninitiative der Betroffenen. Besondere Bedürfnisse von Gewaltopfern und Apostat_innen sind be- sonders sensible Themen. Übertragung der Ermittlung vom AfW auf Wachdienst erscheint, insb. bei gegen den Wachdienst gerichteter Beschwerde, problematisch. Detailliertere Beantwortung der Ausgangsfragen erst nach mehrfachem Nachfassen, jedoch unverändert keine Information zu möglichem Wachbucheintrag. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 33 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/11 Erfassung (TT/MM/JJ) 28./30.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Gesundheitsamt, AfW Befragung Hinweisgeber Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Lt. Gesundheitsamt Stellungnahme vom 28.11.2016. Verlegung in Notaufnahme mit abgeschlossenen Räumen am 09.12.2016. Geburt des Kindes in Geburtsklinik. Familie gibt an, in Notaufnahme „unglücklich“ zu sein wegen Gemein- schaftsanitäranlage und mangelnder Kochgelegenheit (28.12.16). Frage seitens AfW unbeantwortet, aus welchen Gründen Belegung ei- ner öffentlich geförderten Wohnung nicht erfolgte. Offene Fragen: Inwieweit sind die besonderen Bedürfnisse der Minderjährigen und der Wöchnerin in der Notaufnahme berücksichtigt? Aus welchen Gründen erfolgte nicht die von der Migrationsberatung vorgeschlagene Belegung einer öffentlich geförderten Wohnung? Bewertung Notaufnahmeeinrichtung erscheint für Familie mit Wöchnerin, Neuge- borenem und weiteren Kindern ungeeignet. Mangelnde Kommunikation des AfW bzgl. ungeklärter Fragen. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 34 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/13 Erfassung (TT/MM/JJ) 30.11.16 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Verlegung aus medizin. Gründen ○ sex. Übergriff induktiv 2 Zugang Auszugsma- nagement ○ Diskriminierung induktiv 3 Antragstellung beim So- zialdienst X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Person mit schwerer körperl. Erkrankung (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersuchen Gesundheitsamt, AfW Befragung Hinweisgeberin Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Verlegung in besser geeignetes Wohnheim (Januar 2017). Zugang zum Auszugsmanagement ca. 3 Mon. nach von Beschwer- deführerin angegebener Beantragung gewährt. Ob Antrag gestellt wurde, zunächst strittig; dann Auskunft, dass Inhalte der Sprechstun- den des Sozialdienstes in den Unterkünften nicht dokumentiert. Anwendung des Kriterienkatalogs für den Zugang zum Auszugsma- nagement ist nach Angaben des AfW nicht verbindlich („kein Zwangsinstrument für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“). Der Kriterienkatalog selbst („Kriterien für Auszugsmanagement Liste“) muss die Ombudsstelle sich bei freien Trägern besorgen. Trotz mehrfacher Nachfrage mit konkreter Begründung verweigert das AfW die Zurverfügungstellung. Bewertung Individuelle Abhilfe durch Verlegung in besser geeignetes Wohnheim und Zugang zum Auszugsmanagement. Angaben der Beschwerdeführerin kann nicht widerlegt werden. Frage, ob dem Sozialdienst ausreichende Ressourcen zur Antrags- bearbeitung zur Verfügung stehen. Nichtzurverfügungstellung des Kriterienkatalogs erscheint als Koope- rationsmangel des AfW. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 35 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl, Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 drohende Obdachlosig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 verweigerte Unterbrin- gung ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffener, Betreuerin Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Flüchtlingsberatung Ergebnisse Nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung wird 18-Jähriger nicht durch den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen untergebracht. Betroffener stellt Eilantrag auf Unterbringung beim Verwaltungsgericht Köln. Daraufhin erhält er Zusage für Notunterbringung ab Folgetag. Absprachen des AfW und des Jugendamtes in Aussicht gestellt. Jugendamt stellt „Übergangsmanagement“ bei Entlassung aus der Ju- gendhilfe als wichtiges Thema dar. Bewertung Durch Abstimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wäre bzgl. der aus der Jugendhilfe Entlas- senen Vorsorge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu treffen. Äm- terübergreifende Kooperation zur Vermeidung von Übergangsproble- men erscheint daher aussichtsreich, Einbeziehung von freien Trägern aus Jugendhilfe und Flüchtlingsbereich ggf. sinnvoll. Grundsätzlich, also auch in anderen Fällen, gebietet die Menschen- würde die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Es darf nicht vom Gang zum Verwaltungsgericht abhängig sein, dass eine menschenwürdige Notunterkunft angeboten wird. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 36 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n. Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Transfer- Ablehnung x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Belastungsfaktoren am Kind Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW, Gesundheitsamt Befragung Betroffene, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Projekt Auszugsmanagment Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu Krankheitssymptomen führen. Eine Verlegung in eine andere Notaufnahme wurde abgelehnt, da dies für Betr. keine Verbesserung darstellt. Es gibt keine einsehbaren Dokumente über Transfer- Angebote. Es fehlen Rückzugsräume und Ruheräume für Kinder. Technische Mängel (defekte Toilette) bleiben trotz Weiterleitung beste- hen. Bewertung Dokumentation: Eine Dokumentation ist für die Realisierung eines pro- fessionellen und transparenten Handelns in der Sozialen Arbeit erfor- derlich (Alice Salomon Hochschule Berlin 2016: Soziale Arbeit mit Ge- flüchteten in Gemeinschaftsunterbringungen). Technische Mängel, die nicht behoben werden, sind in prekären Le- benssituationen zusätzliche Belastungsfaktoren. Belastungen bes. Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familienver- bund): Begleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind in den Gemein- schaftsunterkünften über eine lange Verweildauer hinweg wiederkeh- renden Belastungen ausgesetzt. Belastungen, wie die Lebensbedin- gungen in den Hallenunterkünften, beeinflussen das Auftreten von Ver- haltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (vgl. Gavranidou u.a. 2008). Die Einrichtung von Ruheräumen bzw. Rückzugsräumen für Kinder sollten als präventive Maßnahme im Rahmen des Kinderschutz- konzeptes umgesetzt werden (Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin, S.11). 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 37 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Priorisierung Transfer x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Belastungsfaktoren am Kind Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffene, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Beratungsstelle Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu Krankheitssymptomen führen. Familie hat einen Umverteilungsantrag gestellt, weil sie außerhalb von Köln bessere Aussichten auf eine Wohnung haben. Eine Weiterleitung der technischen Probleme hinsichtlich der Sanitär- anlagen ist erfolgt. Technische Mängel (defekte Toilette) bleiben trotz Weiterleitung bestehen. Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien- verbund): s.16/12/02 Technische Mängel, die nicht behoben werden, sind in prekären Le- benssituationen zusätzliche Belastungsfaktoren. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 38 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Belastungsfaktoren am Kind Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Projekt Auszugsmanagment Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu Krankheitssymptomen führen. Dies konnte durch Vorlegen ärztlicher Atteste nicht bestätigt werden. Umzug in Privatwohnung. Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien- verbund): s.16/12/02 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 39 allnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA - NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Belastungsfaktoren am Kind x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Privatsphäre stillender Frauen Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW, Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder und stil- lenden Ehefrau an, die zu Krankheitssymptomen führen. Eingereichtes Attest wurde überprüft. Eine angekündigte genaue Rück- meldung zum Attest eines Familienmitglieds ausstehend. Verlegung von TH/NA in NA. Ein separater Bereich für Stillende im Aufenthaltsraum einer TH/NA wurde eingerichtet. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, Bedarfe von Stillenden aufzufangen. Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien- verbund): s.16/12/02 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 40 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA - NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Schwangere (besondere Bedarfe Schutzbedürfti- ger) ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Ein separater Bereich für Stillende im Aufenthaltsraum einer TH/NA wurde eingerichtet. Verlegung von TH/NA in NA Besondere Bedarfe bezüglich Ernährung und Hygiene während der Schwangerschaft nicht gewährleistet. Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer Frauen sind in den Turnhallen sowie in Gemeinschaftsunterkünften (mit gemeinschaft- lich genutzten Sanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung) nicht re- alisierbar (s.17/01/10) & (s.17/02/13). Weiter fehlt es in den TH/NA an Gemeinschaftsräume, in denen Frauen in einer geschützten Umgebung Informationen über Rechte, Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten können. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 41 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Briefgeheimnis ○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel x Diskriminierung induktiv 3 Zugang Hotel x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene, Hotelbetrei- ber/in Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen g Vermittlung/ Weiterleitung Projekt Auszugsmanagment Ergebnisse Vorwurf der Diskriminierung durch Hotelbetreiberin: Hinweise, die eine Diskriminierung bestätigen, liegen nicht vor. Briefgeheimnis: AfW weist den Vorwurf, das Briefgeheimnis verletzt zu haben, zurück. Es wird aber eingeräumt, dass es Schreiben per mail an Betroffene gegeben hat und dass diese an Dritte zwecks überrei- chen versandt wurden. Das AfW räumt ebenfalls ein, zukünftig Schrei- ben nicht mehr per Mail, sondern ausschließlich auf dem postalischen Wege zuzustellen (Mail 04.01.2017). Beschwerdeführer steht auf der Liste des Projektes Auszugsmanag- ment. Bewertung Der Zutritt der Ombudsfrau mit Zugangsberechtigung eingeschränkt möglich. Zutritt in die Gemeinschaftsräume des Hotels ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung mit Betreiberin möglich. Zutritt in die Zimmer der Bewohner verweigert. Ein vertrauliches Gespräch zwi- schen Betroffene und Ombudsstelle wird von der Betreiberin in den Räumlichkeiten des Hotels untersagt. Im Einzelfall fehlende Abgrenzung der Betreiberin zwischen ehrenamt- lichen Tätigkeiten und gewerblichen Leistungen. Fallnummer 16/12/08 wurde aus technischen Gründen nicht vergeben (Abgrenzung 1. und 2. Berichtszeitraum). Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 42 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/09 Erfassung (TT/MM/JJ) 15.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Verweigerung d. fam. Zusammenlebens ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung vor Ort Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Vorgeworfene Verweigerung gemeinsamer Unterbringung der Fami- lienangehörigen ist widerlegt. Beschwerdeführer/innen ziehen ge- trennte Unterbringung dem Zusammenleben in Turnhalle vor. Bewertung Unzutreffende Darstellung und folglich ungerechtfertigter Vorwurf der Beschwerdeführer. Schlaglicht auf Problematik der Turnhallenunterbringung. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 43 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/10 Erfassung (TT/MM/JJ) 23.12.16 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Hotel ○ sex. Übergriff induktiv 2 Verweigerte Unterbrin- gung / mangelnde Un- terstützung X Diskriminierung induktiv 3 Opfer d. Menschenhan- dels (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Zuständigkeit AfW - FW Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen AfW, Fachstelle Woh- nen Befragung Hinweisgeber, Be- troffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffene wurde aufgrund Streitigkeiten aus gewerbl. Unterkunft ab- gemeldet und anschließend nicht mehr vom AfW untergebracht, son- dern verwiesen an Fachstelle Wohnen; seitdem in gewerbl. OBG-Un- terkunft ohne Zugang zum Auszugsmanagement. Beschwerde über Abmeldung als ungerechtfertigte Sanktion, Unter- bringungsverweigerung durch Tagesdienst und mangelnde Unter- stützung einer Schutzbedürftigen. AfW bestreitet ungerechtfertigte Schlechterstellung und rechtfertigt Verweis an Fachstelle mit aufent- haltsrechtlichem Statuswechsel der Betroffenen. Auf Hinweis der Ombudsstelle, dass der Verweis der Betroffenen an die Fachstelle Wohnen nachweislich außerhalb der Öffnungszeiten dieser Dienststelle geschah (der Zugang war der Betroffenen selbst also nicht möglich), Mitteilung des AfW, dass Rücksprache mit Sozia- lem Dienst und Fachstelle erfolgt ist. Bewertung Die Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Sozialen Dienst und der Fachstelle Wohnen sichergestellt sei, dass im Fall ei- nes Verweises an die jeweils andere Dienststelle außerhalb der Dienstzeiten weiterhin eine Aufnahme möglich sei. Die Ombudsstelle wertet dies als Zusicherung, in Fällen akuter Obdachlosigkeit Be- troffene nicht an ihnen unzugängliche Dienste zu verweisen, sondern Obdachlosigkeit effektiv zu vermeiden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 44 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 02.01.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Med. Versorgung X Diskriminierung induktiv 3 Mangelnde Unterstüt- zung X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbe- dürftiger) Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen GA Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Nach fachl. Einschätzung kein Anhaltspunkt für unzureichende med. Versorgung. Eltern erleichtert. Bewertung Beschwerde erweist sich als ungerechtfertigt. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 45 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 04.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Konflikte mit MA AfW ○ sex. Übergriff induktiv 2 Abmeldung/ Abwesen- heit ○ Diskriminierung induktiv 3 Wohnheim x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Vorwurf der Beschwerde nicht geklärt. Betroffene findet privat Wohnung. Eine Weiterbearbeitung der Beschwerde fand nicht statt, da keine Voll- macht erteilt wurde. An- und Abwesenheit Wohnheime: In den Wohnheimen bestehen bin- dende und einheitliche Regelungen bezüglich An- und Abmeldepflich- ten, die vor Ort dokumentiert werden. Bewertung Dokumentationspflicht bezüglich An- und Abwesenheiten der Wohn- heime für andere Unterkunftsformen wünschenswert. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 46 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.01.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Religion X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen FlB Befragung Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Einstellung, da Kontakt mit Betroffenen nicht zustande kommt. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 47 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 18.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Schutz der Privatsphäre o sex. Übergriff induktiv 2 Zustellung Post x Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Regelung Abwesenheit in gewerblichen Unter- künften Vorermittlung j vor Ort Auskunftsersu- chen AfW, Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen g Vermittlung/ Weiterleitung Auszugsmanagment Ergebnisse Es gibt keine einheitlich geregelte Dokumentationspflicht von Abwesen- heiten in den gewerblichen Unterkünften. AfW streitet Vorwurf der Diskriminierung ab, diesbezüglich keine Auf- klärung. Bezüglich Postzustellung ebenfalls keine Aufklärung. Schutz der Privatsphäre: Geregelte Vorgaben an gewerblichen Betrei- ber seitens AfW erfolgt. Bewertung Dokumentation: Transparenz und einheitliche Dokumentation erforder- lich. Ins besonders, wenn Maßnahmen eine Schlechterstellung bedeu- ten. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 48 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 19.01.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Zugang zum Auszugs- management ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Schlechterstellung ei- nes anerk. Flüchtlings Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Anerk. Flüchtling legt dar, nach Scheitern priv. Unterbringung (Kon- flikt mit weiteren Verwandten) im Juni 2016 nach zeitweiliger Ob- dachlosigkeit verzögert (in gewerbl. OBG-Unterkunft) untergebracht worden zu sein. Diskriminierungsvorwurf richtet sich auf mangelnden Zugang zum Auszugsmanagement aus dem System der Fachstelle Wohnen. Aufnahme in Bericht zugesagt. Abhilfe nicht in Aussicht, zumal Liste des Auszugsmanagements im Februar 2017 geschlossen. Bewertung Das Auszugsmanagement als Unterstützungsoption für Bewoh- ner_innen von Flüchtlingsunterkünften stellt keine Regelleistung dar. Die Zugangsliste wurde aus Kapazitätsgründen im Februar 2017 bis Jahresende geschlossen. Bis zur Listenschließung bestand für Personen mit Schutzstatus, die über die Fachstelle Wohnen untergebracht waren, keine Zugangs- möglichkeit, sodass sie insofern objektiv schlechter gestellt waren als Schutzsuchende oder Geschützte, die über das Amt für Wohnungs- wesen untergebracht waren. Anzuregen wäre eine Prüfung, ob künftig auch den über die Fach- stelle Wohnen untergebrachten Schutzsuchenden eine entspre- chende Hilfe gewährt werden könnte. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 49 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 24.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Zugang Projekt Auszugs- managment ○ sex. Übergriff induktiv 2 Technische Probleme x Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen Ge- schl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Eine Einschreibung in das Projekt Auszugsmanagement konnte auf- grund technischer Mängel (fehlender Internetzugang der Unterkunft) nicht erfolgen. Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erfolgte eine Einschreibung in das Projekt, auch die technischen Mittel zur Kommunikation zwischen Wohnheim und AfW wurden bereitgestellt. Die Weiterleitung technischer Probleme (unzureichende Warmwasser- versorgung) erfolgte. Bewertung Technische Probleme können ggf. negative Auswirkungen auf ein fried- liches Zusammenleben haben und auch zur sozialen Stigmatisierung beitragen. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 50 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 27.01.2017 Namentl./ ano- nym n. Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Auswirkungen/ Konse- quenzen der Be- schwerde ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Heimleitung, Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen Ge- schl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Eine namentliche Weiterleitung wird abgelehnt. Es werden negative Konsequenzen befürchtet. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 51 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/08 Erfassung (TT/MM/JJ) 30.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen GA,JA,AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen Ge- schl. Vermittlung/ Weiterleitung Diakonie Michaelshoven, Bezirksjugendamt Ergebnisse Gesundheitsamt (GA) in einer medizinischen Stellungnahme: Wechsel in eine abgeschlossene Wohneinheit dringend notwendig. Verlegung in eine abgeschlossene Wohneinheit aufgrund fehlender Ka- pazitäten vom AfW nicht umgesetzt. Betroffene werden in eine andere Notaufnahme verlegt. Beschwerdegegenstand (u.a. die geminderte Nahrungsaufnahme des Kindes) bleibt weiterhin bestehen. Anbindung an das Frühförderzentrum erfolgt. Eine Anbindung an das Jugendamt wird von den Eltern abgelehnt, sie befürchten, das Kind werde ihnen entzogen. Bewertung Empfehlung des GA nicht umgesetzt. Eltern assoziieren JA mit Kindesentzug. Dies schränkt den Zugang zu Leistungen der Jugendhilfe ein. Möglicher Einfluss der Belastungsfaktoren (Gemeinschaftsverpflegung) in der Notaufnahme auf Nahrungsverweigerung des Kindes mit Risiko langfristiger Gesundheitsschäden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 52 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/09 Erfassung (TT/MM/JJ) 30.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere Bedarfe Schutzbedürfti- ger) ○ Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Ein Transfer in die NA stellte keine Verbesserung der Wohnsituation dar und wurde abgelehnt. Umzug in Privatwohnung. Bewertung Ungeeignete Unterbringung eines Folteropfers in einer TH/NA. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 53 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/10 Erfassung (TT/MM/JJ) 30.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 NA/TH ○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehende (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ Diskriminierung induktiv 3 Schwanger/ Wöchnerin x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort ja Auskunftsersu- chen AfW, GA. Befragung Betroffene, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Beratungsstelle Ergebnisse Verlegung von TH/NA in NA im Rahmen einer Schutzisolierung. Die besonderen Bedarfe der Betroffenen bezüglich Privatsphäre, schwangerschaftsbedingter Ernährung und Hygiene während der Schwangerschaft und nach der Entbindung nicht gewährleistet. Trotz eingereichter Atteste AfW kein Auftrag für eine medizinische Prü- fung erteilt / Keine Stellungnahme des Gesundheitsamtes Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer und stillender Frauen sind in den Turnhallen sowie in Gemeinschaftsunterkünften (gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen und Gemeinschaftsver- pflegung) nicht realisierbar. (s.16/12/06) & (s.17/02/13) Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 54 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/01/11 Erfassung (TT/MM/JJ) 31.01.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Konflikt mit MA AfW ○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel ○ Diskriminierung induktiv 3 Technische Probleme x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW. Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Im Rahmen der Beschwerde gab es zum einen beim Betroffenen Un- klarheiten bezüglich dem Handeln der Verwaltung. Zum anderen wurde der Mitarbeiterin (MA) des AfW vorgeworfen, den Betroffenen respekt- los behandelt zu haben. AfW bietet Konfliktgespräch mit beteiligten Akteuren an. Der Vorwurf der Beschwerde bezüglich dem respektlosen Verhalten von der MA des AfW wurde nicht geklärt. Das Handeln der Verwaltung konnte verdeutlicht werden. Weiterleitung technischer Probleme erfolgt. Bewertung Transparenz: Verwaltungshandeln ist für Betroffene nicht deutlich er- kennbar. Maßnahmen und deren Konsequenzen nicht transparent. Um Konflikte mit Hilfe eines Gespräches effektiv zu lösen, sind Metho- den aus der Sozialen Arbeit sinnvoll. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 55 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 01.02.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) ○ Diskriminierung induktiv 3 Betreuungsangebot NA x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Zugang Auszugsma- nagement Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen AfW., GA Befragung Betroffene, Freiwillige Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Transfer aus der Turnhalle in eine Notaufnahme folgt 1,5 Monate nach- dem Gesundheitsamt medizinisches Gutachten erstellt hat. Unterkunft entspricht nicht den empfohlenen Anforderungen. Psychische Krankheit des Kindes stellt Beteiligungshürde bezüglich Betreuungsangeboten vor Ort dar. Ermittlungen diesbezüglich nicht ab- geschlossen. Verzögerung bei der Einschreibung für das Auszugsmanagement durch Forderung einer Mindestaufenthaltsdauer in Köln von drei Mona- ten. Bewertung Bei psychischer Erkrankung des Kindes werden vom Gesundheitsamt empfohlene Unterbringungsbedingungen nicht erfüllt. Die Verzögerung der Einschreibung für das Auszugsmanagement durch Abwarten einer Mindestaufenthaltsdauer in Köln von drei Mona- ten erscheint nicht nachvollziehbar. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 56 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 08.02.17 Namentl./ anonym N Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige, Wöch- nerin (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort ja Auskunftsersuchen GA Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen offen Vermittlung/ Weiterleitung Frühe Hilfen Ergebnisse Fünfköpfige Familie. Nach Krankenhausentlassung muss Wöchnerin mit Neugeborenem zunächst in Turnhalle zurückkehren, Verlegung in Leichtbauhalle mit Kojen in Folgewoche. Dort zunächst weiterhin Stillprobleme bei Fehlen geeigneter Baby- nahrung, dann nach Unterstützung durch Frühe Hilfen Gewichtsnor- malisierung. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 „zur Zeit viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren Neugeborenen in den Turnhallen untergebracht“. Bewertung Problematik der Notunterbringung vieler Hochschwangerer sowie Wöchnerinnen und Neugeborener in Turnhallen. Anzuregen wäre, in jedem Einzelfall die Ausstattung mit geeigneter Babynahrung sicherzustellen. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 57 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 08.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige, Schwan- gere, Pers. m. psych. Störung, Gewaltopfer (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen FlB, AM Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis Rechtsanwalt offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Psychiater_in, Psych. Psychotherapeut_in bzw. Psych. Beraterin (muttersprachlich) Ergebnisse Unterbringung: Nach von Flüchtlingsberatung unterstütztem Antrag Verlegung aus Turnhalle in Notaufnahmeeinrichtung sowie Makler- schein, jedoch keine Aufnahme auf (mittlerweile geschlossene) Liste des Auszugsmanagements. Gesundheit: Weiterleitung an muttersprachl. Fachkräfte Asylverfahren: Empfehlung, anstelle von Mittelspersonen direkt den im Klageverfahren beauftragten Rechtsanwalt zu kontaktieren Bewertung Problematik der Notunterbringung vieler Schutzbedürftiger in Turn- hallen und anderen Notaufnahmen. Aufgrund von Mehrfachbelastungen besteht in diesem Fall ein hoher Unterstützungs- und Koordinationsbedarf. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 58 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 10.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Mgl. Betrug zum Nach- teil wohnungssuchen- der Flüchtlinge ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Antidiskriminierungs- büro, AfW Befragung Aufgabenbereich OS nein Abgabe/ Ver- weis AfW offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Antidiskriminierungsbüro berichtet über mutmaßlich unlautere Ge- schäftsmethoden einer Maklerfirma im Zusammenhang der Woh- nungsvermittlung an Flüchtlinge, auf die auch die Staatsanwaltschaft hingewiesen sei. Information des AfW durch Ombudsstelle Rückfragen der Kripo Köln an Ombudsstelle Bewertung Anzuregen wäre eine Prüfung, ob vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen vor unlauteren Methoden möglich sind etwa in Kooperation mit Verbraucherberatung. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 59 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 10.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Pers. m. psych. Stö- rung (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen GA, AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Gesundheitsamt befürwortet am 13.02.17 Verlegung in abgeschl. Wohneinheit mit eig. Kochgelegenheit u. eig. sanit. Einrichtungen resp. Privatwohnung. Verlegung der Betroffenen aus Turnhalle in Notaufnahme am 22.02.17. Unter Verweis auf Schließung der Liste keine Aufnahme in Auszugsmanagement. Bewertung Problematik der Schließung des Zugangs zum Auszugsmanage- ment. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 60 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 10.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl, and Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Beschwerdeführer erscheint nicht zu vereinbartem Termin. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 61 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 10.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Religiös aufgeladener Konflikt (Apostasie) X Diskriminierung induktiv 3 Gewalt- u. Folteropfer, Pers. m. psych. Stö- rung (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen TzFo, GA, AfW Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Rechtsanwalt Ergebnisse 27.10.16: Schreiben des Therapiezentrums für Folteropfer (TzFo) an Betreuungsverband: Betroffener schwertraumatisiert, kann nicht Schlafraum teilen. 09.11.16: Übermittlung psychoth. Stellungnahme des TzFo an 56: Betroffener traumatisiert infolge extremer Folter, Suizidversuch, dro- hende Dekompensation, schnellstmöglicher Wechsel in Einzelzim- mer dringend angezeigt. 14.02.17: Ersttermin des zu diesem Zeitpunkt Obdachlosen in Om- budsstelle. Schilderung div. Konflikte in Unterkünften, u.a. aufgr. Konversion. Vorsprache bei 56, Unterbringung in Turnhalle. 16./17.02.17: Ombudsstelle sendet an 53 und 56 psychoth. Stellung- nahme v. 03.11.16 u. chirurgisches Attest v. 19.09.16 („Multiple schmerzhafte und zum Teil tastbare Fremdkörper“ in versch. Körper- bereichen, bei denen es sich nach Eigenangabe um Projektile eines Angriffs mit einer Schusswaffe handele.) 21.02.17: Ombudsstelle weist auf Dramatik des Falles X im Ge- spräch mit 56 hin. 53 verfasst Stellungnahme, wonach Unterbringung in Einzelzimmer notwendig ist. 01.03.17: 56 lehnt Verlegung ab, keine Priorisierung, kein Zugang zum Auszugsmanagement. Ombudsstelle weist auf Stellungnahme von 53 hin. 02.03.17: Verlegung aus Turnhalle in Notaufnahme (Koje). 15.03.17: Umzug in Einzelzimmer in andere Unterkunft. Bewertung Verfahren zur Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen und zur Feststellung ihrer bes. Bedürfnisse (Umsetzung der EU-Aufnah- merichtlinie) fehlt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 62 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/08 Erfassung (TT/MM/JJ) 16.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 TH/NA X sex. Übergriff induktiv 2 Gewaltopfer, Pers. m. psych. Störung, Min- derjährige (bes. Bedürf- nisse Schutzbedürfti- ger) ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Beschwerdemanage- ment, AfW, GA, Be- zirksregierung D‘dorf Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffene schildern versuchten sex. Übergriff auf volljährige Tochter in Landesunterkunft, Kopfverletzung der Mutter durch Gewalt in Köl- ner Turnhallenunterkunft sowie Verängstigung infolge dieser Vorfälle. Anpassungsstörung psychotherapeutisch bescheinigt. Gesundheitsamt empfiehlt Umzug in Privatwohnung. Verlegung in Appartement ist erfolgt. Bewertung Nach anfänglicher Unklarheit über Abläufe rasche Reaktion der Stadtverwaltung und für Betroffene zufriedenstellende Lösung. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 63 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/09 Erfassung (TT/MM/JJ) 17.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Hotel ○ sex. Übergriff induktiv 2 Hausverbot gg. Freiwil- lige ○ Diskriminierung induktiv 3 Dauerhafte technische Mängel X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Hinweisgeberin Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Hinweisgeberin möchte Beschwerde aktuell nicht konkretisieren und belegen. Bewertung Wie zuvor im Fall 16/11/12, wird Hinweis auf Probleme in gewerbli- cher Unterkunft/Hotel nicht ausreichend konkretisiert resp. zurückge- zogen. Wiederum Hinweis u.a. auf Abhängigkeit von Eigentümer. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 64 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/10 Erfassung (TT/MM/JJ) 17.02.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH / NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Psychische Erkrankung ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen o Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Gesundheitsamt (GA): „Veränderung der Unterbringung in eine ge- schlossene Privatwohnung medizinisch als dringend notwendig erach- tet“ (fachärztliches Attest 25.01.2017). Verlegung aufgrund fehlender Unterkunft nicht umgesetzt. Betroffene weiterhin in der Turnhalle untergebracht. Rückmeldung bezüglich mögl. Hilfen seitens GA ausstehend. AfW ver- weist auf MA vor Ort um Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Bewertung Zu fragen ist, welche kompensatorische Rolle der Soziale Arbeit zuge- wiesen wird, wenn Empfehlung der Stadtärztin nicht umgesetzt wer- den. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 65 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/11 Erfassung (TT/MM/JJ) 17.02.2017 Namentl./ ano- nym N Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere Bedarfe Schutzbedürfti- ger) ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger) x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Belastungsfaktoren Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW, GA Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen o Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffene in Hilfeangebot für Folteropfer eingebunden. Rückmeldung ausstehend Anbindung des Kindes an Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ausste- hend Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Familie an. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 66 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/12 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Besuch von Notunter- gebrachten bei auswär- tigen Angehörigen ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung ja vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Sozialdienst offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Freiwillige beschwert sich darüber, dass Bewohnern einer Turnhalle seitens der Heimleitung ein Besuch bei auswärtigen Angehörigen nicht erlaubt werde. Verweis an Sozialdienst. Bewertung Es scheint z.T. Unklarheit über die Abwesenheitsregelung zu beste- hen. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 67 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/13 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.02.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Schwangere Alleinerziehende (besondere Bedarfe Schutzbedürftiger) ○ sex. Übergriff induktiv 2 2. Ehefrau ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen o Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Besondere Bedarfe bezüglich Privatsphäre, schwangerschaftsbeding- ter Ernährung und Hygiene während der Schwangerschaft nicht ge- währleistet Transfer spätestens nach der Entbindung indiziert. AfW möchte auf die Wünsche der Familie eingehen und die 2. Ehefrau vom restlichen Familienverbund nicht trennen. Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer sind in den Turn- hallen nicht realisierbar (s.16/12/06) & (s.17/01/10). Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 68 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/14 Erfassung (TT/MM/JJ) 24.02.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Transfer ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/ NA ○ Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Bertoffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen Ge- schl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Der Transfer in unerwünschte Unterkunft durch Familienangehörige verhindert. Verlegung in erwünschte Unterkunft stattgefunden. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 69 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/15 Erfassung (TT/MM/JJ) 28.02.2017 Namentl./ ano- nym a Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (bes. Be- darfe Schutzsuchender) ○ sex. Übergriff induktiv 2 Informationsweitergabe Auszugsmanagment ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Aufgaben der Ombudsstelle erläutert. Informationen bezüglich Hilfepro- jekt telefonisch weitergeleitet. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 70 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/02/16 Erfassung (TT/MM/JJ) 28.02.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Hinweisgeberin vereinbart Termin für Bewohner einer Flüchtlingsun- terkunft. Termin wird kurzfristig von Hinweisgeberin storniert. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 71 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.03.2017 Namentl./ ano- nym a Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Technische Probleme ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung n vor Ort n Auskunftsersu- chen n Befragung n Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis AfW offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Meldung beinhaltete: Technische Probleme weiterhin bestehen (s. Fall 17/01/06) Nach einem Zeitungsartikel über die Missstände wurde zeitnah Lösun- gen bezügl. Warmwasserversorgung gefunden. Bewertung Mögliche Wirksamkeit der Medienpräsenz. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 72 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.03.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung ja vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Hinweisgeber erklärt im Vorfeld eines Termins Beschwerde für erle- digt. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 73 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 08.03.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 x Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Ausstehend Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 74 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 08.03.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Ausstattung der Unter- kunft ○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheitsbeschwer- den ○ Diskriminierung induktiv 3 Fehlende Privatsphäre X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Pers. m. psych. Stö- rung, Minderjährige, Behinderte (bes. Be- dürfnisse Schutzbe- dürftiger) Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen offen Vermittlung/ Weiterleitung Erwerbslosenberatung, Fachärzt_innen Ergebnisse Fachliches Clearing zur Orientierung. Rückmeldung aus SGB II-Beratung und Vorlage von Attesten stehen aus. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 75 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 13.03.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Notaufnahmeeinrich- tung ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger Vorermittlung vor Ort ja Auskunftsersuchen AfW Befragung Betroffener, Betreu- ungsverband Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffener führt Beschwerde über Rauschmittelkonsum, nächtlichen Lärm und Drohungen seitens Mitbewohnern sowie mangelndes Ge- hör bei Professionellen. Situation in Notaufnahme wird als ausweglos empfunden. Situation eskaliert gewaltsam, Beschwerdeführer berichtet von Mes- serangriff durch Mitbewohner. Ombudsstelle regt Verlegung des Be- schwerdeführers an. Verlegung in andere Notaufnahme erfolgt. Im Gespräch lehnt Beschwerdeführer die angebotene Weitervermitt- lung in psychiatrische resp. psychotherapeutische Unterstützung ab und beschreibt eine Verletzung seiner Rechte als das ursächliche Problem. Bewertung Schlaglicht auf Problematik langfristiger Unterbringung in Notauf- nahme. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 76 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 14.03.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl, and Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Verletzung des Rech- tes auf eheliches Zu- sammenleben ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Gewaltopfer, Behin- derte (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen Arzt, AfW Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Augenscheinlich körperbehinderter Ehemann getrennt von Ehefrau in Turnhalle untergebracht. Trennung der Eheleute soll nach einem vom Ehemann eingeräum- tem Schlagen eines Nachbarkindes erfolgt sein. Nach Angaben seines Sohnes ist der Vater auf Hilfe Dritter bei tägli- chen Verrichtungen angewiesen. AfW teilt mit, dass auf Initiative des städt. Sozialarbeiters die Verle- gung der Eheleute in ein gemeinsames Appartement bereits erfolgt ist. Unbeantwortet bleibt, ob die getrennte Unterbringung des Eheman- nes aus Interessen des Kinderschutzes veranlasst wurde und wie die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse im Einzelfall auf Seiten des AfWs abgewogen wurden. Bewertung Für Turnhalle zuständiger Sozialarbeiter des AfW nimmt Verantwor- tung wahr, besondere Bedürfnisse des körperbehinderten Schutzsu- chenden zu berücksichtigen. Für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürf- nisse gegeneinander abzuwägen sind, wären im Sinne von fachlicher Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien zu beschreiben. 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 77 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 14.03.17 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl, Fw, and Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Beleidigung ○ sex. Übergriff induktiv 2 Ungerechtfertigtes Zu- trittsverbot X Diskriminierung induktiv 3 Pflege ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Behinderte (bes. Bedürf- nisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort ja Auskunftsersu- chen Arzt, Freiwillige, Wohl- fahrtsverband, GA, AfW, Sozialamt Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Ermittlungen nicht abgeschlossen; bislang keine Bestätigung für gegen Sozialdienst des AfW erhobene Diskriminierungsvorwürfe. Bewertung Unterkunft nicht barrierefrei und daher für Rollstuhlfahrerin ungeeignet. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 78 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/08 Erfassung (TT/MM/JJ) 15.03.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Betroffene, Beratungs- stelle Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Sozialdienst AfW Ergebnisse ausstehend Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 79 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/09 Erfassung (TT/MM/JJ) 15.03.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof. Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Zugang Auszugsmanag- ment ○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson- dere Bedarfe Schutzbe- dürftiger ○ Diskriminierung induktiv 3 x Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Betroffene, Auszugsma- nagment Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen Ge- schl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffene entscheiden sich gegen eine Aufnahme der Beschwerde. Bewertung Aufgrund eines akuten persönlichen Schicksals wird das Einreichen ei- ner Beschwerde als zusätzliche Belastung empfunden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 80 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/10 Erfassung (TT/MM/JJ) 21.03.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Flüchtlingsberatungsstelle offen/ geschlos- sen geschl Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an Beratungsstelle verwiesen. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 81 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/11 Erfassung (TT/MM/JJ) 17.03.17 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung j vor Ort Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Detaillierte Beschwerdeaufnahme ausstehend wg. kurzfristiger Termin- verschiebung. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 82 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/12 Erfassung (TT/MM/JJ) 21.03.2017 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Flüchtlingsberatungsstelle offen/ geschlos- sen geschl Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an Beratungsstelle verwiesen. Bewertung 2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 83 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 17/03/13 Erfassung (TT/MM/JJ) 28.03.17 Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Religion (Apostasie) X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersuchen AfW, Beschwerdema- nagement, Bezirksre- gierung Befragung Betroffener Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlossen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Betroffener beklagt, als Apostat Diskriminierung und Gewalttaten durch muslimische Mitbewohner bereits in verschiedenen Unterkünf- ten erfahren zu haben und aktuell zu erfahren. Nach Anfrage an AfW wird dort aktuell geprüft, ob der Beschwerde- führer in eine Unterkunft mit anderen christlichen Bewohnern verlegt werden kann. Zur Vorgeschichte in Landesunterkunft laufen Anfragen an Be- schwerdemanagement und zuständige Bezirksregierung. Bewertung Hinweis auf mögliche Gefährdung von Apostat_innen.
Beratungsverlauf
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22.06.2017 zuletzt
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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