1869/2017
2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 14.06.2017 Vorlagen-Nummer 1869/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 19.06.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle (Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flücht- lingen außerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlossene Feinkonzept sieht re- gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der 2. Tätigkeitsbericht zum Stand 31.03.2017. Im Berichtszeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017 wurden 42 neue Beschwerden an das Amt für Wohnungswesen herangetragen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Rückmel- dung an die Ombudsstelle liegt bei 5 Arbeitstagen und ist den teilweise umfangreichen Re- cherchearbeiten zur vorgetragenen Beschwerde geschuldet. Im zweiten Tätigkeitsbericht werden unter TOP 4 Empfehlungen ausgesprochen. Im Kern betreffen die Empfehlungen die Themen: - Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im Sinne der „Exit-Option“ - Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie - Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ombudsstelle Die Verwaltung ergänzt die Ausführungen der Ombudsstelle um nachfolgende Ausführun- gen: Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im Sin- ne der „Exit-Option“ Die aktuelle Unterbringungssituation wurde in Vorlagen und Mitteilungen mehrfach und um- fassend erläutert. Die Verwaltung setzt alle verfügbaren Ressourcen ein, um eine den Bedar- fen der Geflüchteten angemessene Unterbringung zu erreichen. Aufgrund der Situation der vergangenen Jahre mussten jedoch ergänzende Unterbringungsformen realisiert werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, so zum Beispiel die Leichtbauhallenstandorte. Derzeit kann geschätzt werden, dass etwa 70-80% der in Köln lebenden Flüchtlinge der Gruppe „besonders schutzbedürftiger Personen“ anzurechnen sind. Allein in Unterkünften mit 2 Gemeinschaftsverpflegung (Leichtbauhallen, Gewerbehallen und Bestandsgebäude) leben noch über 3.000 Personen. Dem daraus resultierenden Handlungsbedarf wird die Verwaltung gerecht, indem sie die Umsetzung der Flächenvorlage 4008/2016 sowie weitere, bereits in Projektion befindliche Standorte schnellstmöglich umsetzen wird. Die in den Mindeststan- dards bewusst formulierte „Exit-Option“ nach einer Woche kann jedoch zum jetzigen Zeit- punkt leider in den seltensten Fällen eingehalten werden. Hierfür wurden dem Rat z.B. neue Standorte in der Vorlage 4008/2016 zur Errichtung vorge- schlagen, weitere Standorte sind darüber hinaus bereits in der Projektion oder Bauphase für die Jahre 2017ff. Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie Die EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wurde bislang nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung ist daher bislang nicht verpflichtend. Es ist selbstverständlich, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten dennoch versucht, mög- lichst viele Punkte der EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen. Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ombudsstelle Die Abteilung Wohnraumversorgung übernimmt die koordinierte Beantwortung aller Anfragen der Ombudsstelle, die das Amt für Wohnungswesen betreffen. Hierdurch ist eine direkte und zielgerichtete Kommunikation mit der Ombudsstelle sichergestellt, es gibt feste Ansprech- partner. Die Beantwortung und Klärung der konkreten Einzelfälle erfolgt stets in Rücksprache mit allen Akteuren. Die Rückmeldungen an die Ombudsstelle entsprechen den ermittelten Sachverhalten bei städtischen Mitarbeitern, beauftragten Trägern sowie Wachdienstunter- nehmen. Die Ombudsstelle wird in ihrer Arbeit umfassend durch die Sicherstellung eines schnellen Informationsaustausches und Angeboten zu persönlichen Gesprächsterminen unterstützt. Angesprochene Sachverhalte konnten bisher schnell und unbürokratisch geklärt werden. Es gibt feste Quartalsgespräche mit der Ombudsstelle im Amt für Wohnungswesen unter Teilnahme der Flüchtlingskoordination OB, die jeweils in der Mitte eines jeden Tätigkeitsbe- richts liegen, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit der Kontaktierung der beiden genannten, städtischen Ansprechpart- ner. Die Verwaltung prüft stets die Umsetzbarkeit aller genannten Empfehlungen bzw. setzt diese bereits in Teilen um. So verfügen die Wachdienstmitarbeiter über alle erforderlichen Qualifi- kationen zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Dennoch erfolgt im Beschwerdefall immer auch die Kommunikation mit den Bewachungsunternehmen, um im Bedarfsfall zusätzliche Schulun- gen für die Mitarbeiter anzubieten. Auch durch die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wohnungswesen, dem Amt für Soziales und Senioren und dem Amt für Kinder Jugend und Familie konnte der Empfehlung, Obdachlosigkeit bei Fällen verwaltungsinterner Schnittstel- len zu vermeiden, bereits durch geregelte Verfahrensabläufe Rechnung getragen werden. gez. Dr. Rau
Ombudsstelle_2._Tätigkeitsbericht
135971 Zeichen
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
2. Tätigkeitsbericht
Stand: 31.03.2017
Ombudsstelle
für Flüchtlinge in Köln
Neue Maastrichter Str. 12-14
(Hinterhof), 50672 Köln
Tel. 0221/1686520-7/-8
Fax 0221/1686520-9
info@ombudsstelle.koeln
http://ombudsstelle.koeln
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 2
Gliederung
Ziffer Titel Seite
1. Kurzzusammenfassung 3
2. Tätigkeit im ersten Quartal 2017 4
2.1 Personal 4
2.2 Vernetzung 4
2.3 Bekanntmachung 4
2.4 Einverständnis zur Datenweitergabe und Mandatsverständnis 4
3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 6
3.1 Kategorienbildung 6
3.2 Übersichtsdarstellung 7
3.3 Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen 11
4. Empfehlungen 19
5. Anhang 22
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 3
1. Kurzzusammenfassung
Die Ombudsstelle legt zum Ende des ersten Quartals 2017, wie im „Feinkonzept zur Einrich-
tung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“1 vorgesehen, ihren zweiten
Tätigkeitsbericht vor. Er knüpft an den ersten Bericht vom 09.12.2016 an und umfasst den
Zeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017.
Dargestellt werden zunächst (Kapitel 2) wesentliche organisatorische Aspekte im ersten
Quartal 2017 hinsichtlich des Personals, der Vernetzung, der Bekanntmachung und des
Mandats. Kapitel 3 widmet sich der Auswertung der im Berichtszeitraum bearbeiteten Be-
schwerdefälle. Dazu wird zuerst die Kategorienbildung erläutert, dann eine quantitative Aus-
wertung der Beschwerdeverfahren im Berichtszeitraum vorgenommen und schließlich wer-
den die Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen dargestellt. Auf dieser Grund-
lage beruhen die Empfehlungen der Ombudsstelle in Kapitel 4. Der Anhang enthält Termin-
übersichten, den Aushang der Ombudsstelle und die Dokumentation der einzelnen Be-
schwerdefälle.
Im Berichtszeitraum bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 59 Beschwerden. Davon wur-
den 17 Verfahren aus dem vorhergehenden Berichtszeitraum fortgeführt und 42 Beschwer-
den neu erfasst. Hinweisgeber waren verstärkt Professionelle; ungefähr im gleichen Umfang
gingen jedoch Beschwerden von Flüchtlingen und Freiwilligen ein. In den Aufgabenbereich
der Ombudsstelle fielen alle fortgeführten Verfahren und nahezu 9 von 10 neuen Beschwer-
defällen. Informationsanfragen richtete die Ombudsstelle an das Amt für Wohnungswesen,
verstärkt auch an das Gesundheitsamt sowie andere Akteure. Wiederum bezogen sich die
Hinweise überwiegend auf die Kategorie „Verstoß gegen Menschenwürde“, gefolgt von „Dis-
kriminierung“ und „Gewalt“. Erneut wurde nur eine Beschwerde der Kategorie „sexueller
Übergriff“ zugeordnet. Thematische Schwerpunkte waren wie zuvor die Unterbringung in
Turnhallen und Notaufnahmen und die Situation schutzbedürftiger Personen. Die Ombuds-
stelle beurteilte die Mehrzahl der fortgeführten Beschwerden als voll (47 %) oder teilweise
(24 %) gerechtfertigt. Unter den neu erfassten Beschwerden, zu rd. einem Drittel noch unab-
geschlossen, wurden 31 % als voll und 12 % als teilweise gerechtfertigt beurteilt. In 55 % der
fortgeführten und in 43 % der neuen Verfahren wurde, bezogen auf die individuelle Be-
schwerde, volle oder teilweise Abhilfe festgestellt. Eine grundsätzliche Abhilfe erschien hin-
gegen als Ausnahme.
Die Ombudsstelle empfiehlt zusätzlich zum Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung auch
die Beendigung der Hallenunterbringung zu planen, mindestens aber die zu erfüllenden be-
sonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen zu defi-
nieren und die Ressourcen für eine „Exit-Option“ bereitzustellen. Weiterhin wird die kommu-
nale Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie empfohlen durch systematische Feststellung der
Schutzbedürftigkeit und Entwicklung von Unterbringungsressourcen. Dazu sollten die Stadt-
verwaltung und die Fachstellen freier Träger zusammenarbeiten. Dies gilt auch für die Ent-
wicklung eines Übergangsmanagements bei Entlassung junger Flüchtlinge aus der Jugend-
hilfe. Weitere Empfehlungen greifen erneut die Transparenz von Regularien und die Qualifi-
zierung des Wachdienstes auf. Abschließende Empfehlungen richten sich auf die Sicherstel-
lung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung: Zum einen sollte der ungehinderte Zugang
der Ombudspersonen zu allen, auch den gewerblichen Unterkünften, abgesichert werden,
zum anderen sollten im Sinne einer „Fehlerkultur“ die Grundlagen für eine transparente Kom-
munikation von Stadtverwaltung und Auftragnehmer_innen mit der Ombudsstelle verbessert
werden. Zu wünschen ist schließlich eine Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle
mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordination und den Fachämtern.
1 Ratsbeschluss v. 28.06.2016, 1826/2016
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 4
2. Organisatorische Entwicklungen im ersten Quartal 2017
2.1. Personal
Frau Cario schied im Februar 2017 aus dem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis als Verwal-
tungskraft aus. Die Stelle wird zum 01.04.2017 neu besetzt mit Frau Julia Wilhelm (Diplom-
Industrie-Archäologin). Unverändert ist die Besetzung der Teilzeitstellen der Ombudsperso-
nen.
2.2. Vernetzung
Die Ombudsstelle setzte ihre Vorstellungs- und Kooperationsgespräche mit Ämtern und Ak-
teur_innen im Flüchtlingsbereich fort.
So wurden die Gespräche mit dem Amt für Wohnungswesen auf verschiedenen Ebenen fort-
gesetzt, ein kontinuierlicher Austausch wurde zugesagt. In der Linie der Gespräche mit
Fachämtern und weiteren Dienststellen fand zudem ein erstes Gespräch mit dem Jobcenter
Köln statt.
Die Tätigkeit der Ombudsstelle wurde weiteren Trägern der Flüchtlingsbetreuung resp. ihren
Teams vorgestellt (Diakonie Köln, Caritas Köln, SKM Köln, Diakonie Michaelshoven, Interna-
tionaler Bund Köln, DRK Köln) sowie Beratungseinrichtungen und Fachstellen (Therapie-
zentrum für Folteropfer, Internationale Familienberatung, AntiDiskriminierungsBüro/ÖgG,
Vingster Treff, Antidiskriminierungsbüro/Caritas, Jugendmigrationsdienst IB, agisra).
Fachlich tauschte sich die Ombudsstelle zudem mit Hochschullehrer_innen der TH Köln aus
(Frau Prof. Dr. Zinsmeister, Herr Prof. Dr. Ottersbach) und nahm an der Fachtagung „Folter-
opfer sehen – Versorgungswege bahnen“ (Universitätsklinikum Düsseldorf) teil.
Der Leiter der Ombudsstelle berichtete über die Tätigkeit der Einrichtung auf Einladung von
politischen Gremien (Ausschuss Soziales und Senioren, Integrationsrat). Zudem referierte er
auf Einladung eines Arbeitskreises einer Ratsfraktion (AK Migration der grünen Ratsfraktion)
und einer Ratsgruppe (Ratsgruppe Die Linke).
Vereinbart ist zudem die Vorstellung bei einer weiteren Teambesprechung der Diakonie Mi-
chaelshoven und im Beratungszentrum rubicon.
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen konnte den Tagesordnungspunkt „Bericht der Om-
budsstelle“ in der Märzsitzung nicht verhandeln und vertagte ihn auf Mai 2017.
2.3. Bekanntmachung
Ein Aushang zur Bekanntmachung der Ombudsstelle wurde erstellt (s. Anhang) und in bis-
lang sieben Sprachen übersetzt. Der Aushang wurde über das Amt für Wohnungswesen an
die Unterkünfte verbreitet und ausgehängt. Die anderen Sprachversionen werden sukzessive
über die Website zur Verfügung gestellt.2
2.4. Einverständnis zur Datenweitergabe und Mandatsverständnis
In Abstimmung mit der Stadtverwaltung entwickelte die Ombudsstelle ein Formular zur Voll-
machtserteilung durch Beschwerdeführende resp. Betroffene i.S. eines Einverständnisses zur
Datenweitergabe an die Ombudspersonen.
Dies entspricht dem Mandatsverständnis der Ombudsstelle. Ihr wesentlicher Zweck ist die „Si-
cherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von
Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
2 Der Internetauftritt befindet sich noch im Ausbau, ebenso die Datenbank.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 5
entstehen“ (Feinkonzept, S. 1).3 Die Aufgabenstellung einer neutralen Beratung und Bewer-
tung von Problemlagen ist der öffentliche Auftrag der Ombudsstelle. Das Mandat der Ombuds-
personen entsteht genuin durch den Ratsauftrag. Hinweise und Beschwerden sind Auslöser
für die unabhängige Entscheidung über das Tätigwerden der Ombudsstelle. Für die Tätigkeit
besteht die Verpflichtung, gesetzliche Vorgaben zu beachten und das Wohl der Betroffenen
vornehmlich zu berücksichtigen. Ausfluss der Orientierung auf das Wohl der Betroffenen ist
u.a. die Aufgabe, sie in bestehende Beratungs- und Hilfsangebote zu vermitteln.
3 Die Ombudsstelle ist als fachlich unabhängige Instanz eingerichtet, der im Falle von Beschwerden
bzgl. der Unterbringung und Betreuung im Bereich der Stadtverwaltung Köln eine eigene Kompetenz
zur Tatsachenermittlung und Beschwerdebewertung zukommt. Die Neutralität und Unabhängigkeit der
Ombudsstelle ist im Feinkonzept in Abgrenzung zur Stadtverwaltung und zu Einrichtungen des Unter-
bringungs- und Betreuungssystems herausgestellt.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 6
3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum
3.1. Kategorienbildung
In Bezug auf die (kommunale) Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bearbeitet die
Ombudsstelle Beschwerden zu den gravierenden Problemen „Gewalt und sexuelle Über-
griffe, Diskriminierungen, Verletzungen der Menschenwürde“ (Ratsbeschluss v. 10.05.2016,
1252/2016, S. 2).4
Im Rahmen der fachlichen Klärung ist jeweils zu prüfen, ob ein eingegangener Hinweis resp.
eine eingegangene Beschwerde einer oder mehreren dieser vorgegebenen Kategorien zuzu-
ordnen ist. Dabei werden diese Kategorien wie folgt ausgelegt:
• Gewalt: Der Begriff „Gewalt" wird je nach Disziplin und Kontext unterschiedlich ge-
fasst. Für den Kontext des Beschwerdeverfahrens werden Formen körperlicher, psy-
chischer und sexualisierter Gewalt eingeschlossen. Damit berücksichtigt die Ombuds-
stelle juristische5 sowie weitere fachliche Definitionen im Blick auf Gewaltverhältnisse
in pädagogischen/sozialen Einrichtungen6 und Gewaltschutzkonzepte für die Flücht-
lingsunterbringung7.
• Sexuelle Übergriffe: Der Begriff legt möglicherweise eine Eingrenzung auf Sexual-
straftaten nahe (vgl. dreizehnter Abschnitt des Strafgesetzbuches: Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung). Sexuelle Belästigungen in Form von verbalen und/
oder körperlichen Annäherungen, die unterhalb der Strafbarkeitsschwelle (§ 184h
StGB) liegen, sollten jedoch nach Auffassung der Ombudsstelle einbezogen werden
(vgl. Einbeziehung sexualisierter Aspekte in Bezug auf Gewalt).
• Diskriminierung: Im sozialwissenschaftlichen Sinne bezeichnet der Begriff eine unge-
rechtfertigte Benachteiligung von Großgruppen oder einzelnen Angehörigen solcher
Gruppen entlang der Bewertung konstruierter Merkmale durch dominante Gruppen
oder Einzelne.8 Im rechtlichen Kontext kommt es auf das Zusammentreffen von unge-
rechtfertigter Benachteiligung und normiertem Diskriminierungsgrund9 an. Einge-
schlossen sind neben unmittelbaren bzw. direkten Formen der Diskriminierung auch
4 Das Feinkonzept nennt insbesondere die Themenkomplexe „sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen
und Verletzungen der Menschenwürde“.
5 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Gewalt als körperlich wirkender Zwang, der
die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen beeinträchtigt, gefasst (vgl. BGH
NJW 1995, 2643). Das in Art. 1631 Abs. 2 BGB definierte Recht auf gewaltfreie Erziehung greift wei-
ter, indem es „[k]örperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maß-
nahmen“ untersagt.
6 Vgl. Hafeneger, Benno (2013): Beschimpfen, bloßstellen, erniedrigen: Beschämung in der P ädago-
gik. Frankfurt a.M.
7 Das am 30.03.2017 veröffentlichte „Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des
Landes NRW“ nimmt zum einen Bezug auf die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesgerichtsho-
fes. Zum anderen wird Gewalt als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung verstanden mit Be-
zug auf das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt“: „Unter Gewalt werden demnach alle Handlungen einschließlich ge-
schlechtsspezifischer Gewalt subsumiert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftli-
chen Schäden oder Leiden bei Menschen führen oder führen können, inklusive der Androhung solcher
Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder priva-
ten Leben. Unter psychischer Gewalt ist auch die Herabwürdigung durch Gesten oder verbale Atta-
cken zu verstehen, die die Würde eines Menschen verletzen. Hierunter sind insbesondere auch ras-
sistische, geschlechtsfeindliche sowie trans- und homophobe Äußerungen zu subsumieren“ (S. 8).
8 Vgl. hierzu die von Oliver Trisch (2013: Der Anti-Bias-Ansatz: Beiträge zur theoretischen Fundierung
und Professionalisierung der Praxis. Stuttgart, S. 111) vorgeschlagene zweite Arbeitsdefinition.
9 Gemäß Art. 2 AEMR hat „[j]eder … Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Reli-
gion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt o-
der sonstigem Stand.“ Gem. Art. 3 Abs. 3 GG darf „[n]iemand … wegen seines Geschlechtes, seiner
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 7
mittelbare bzw. indirekte Formen (durch scheinbar neutrale Vorschriften). Zu berück-
sichtigen sind neben der individuellen Ebene insbesondere strukturelle bzw. institutio-
nelle Dimensionen. Schließlich soll intersektional das Zusammenwirken verschiede-
ner Diskriminierungsformen berücksichtigt werden.10
• Verletzungen der Menschenwürde (im Weiteren: Verstoß gegen die Menschen-
würde11): Das Grundgesetz definiert in Art. 1 Abs. 1 die Würde des Menschen als un-
antastbar und verpflichtet den Staat zu ihrer Achtung und ihrem Schutz. Dies schließt
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur den Schutz „vor
Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch
Dritte oder durch den Staat selbst“ ein, der Mensch darf auch nicht „zum bloßen Ob-
jekt des Staates“ gemacht werden (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar
2006 - 1 BvR 357/05 - Rn. 121). Das Menschenwürdeprinzip beinhaltet, wie Dieter
Birnbacher herausstellt (1995: Mehrdeutigkeiten im Begriff der Menschenwürde. In:
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 1/1995, S. 6), einen Minimalstandard der Zumutbar-
keit: Versorgung mit den notwendigen Existenzmitteln, Freiheit von starkem und fort-
dauerndem Schmerz sowie ein Mindestmaß an Freiheit und Selbstachtung. Diese
Grenzsetzung sowohl für inhumanes Handeln als auch für inhumanes Unterlassen
kann erhebliche Folgen haben: „Auch wenn die vom Menschenwürdeprinzip postu-
lierten Rechte minimale Rechte sind, kann der zu ihrem effektiven Schutz erforderli-
che Aufwand beträchtlich sein“ (ebd.).
Insoweit es zu Überschneidungen zwischen den Kategorien kommt, findet je nach Kategori-
sierung eine unterschiedliche Akzentuierung statt.
Hervorzuheben ist, dass die Zuordnung einer Beschwerde zu einer der vier vorgegebenen
Kategorien im Wesentlichen vom Vortrag der Beschwerdeführenden ausgeht und nicht
gleichzusetzen ist mit einer abschließenden Bewertung ihrer Rechtfertigung.
Für die Auswertung der Beschwerdefälle werden zum einen die vom Rat vorgegebenen Be-
griffe als deduktive Kategorien übernommen. Zum anderen werden empirisch begründete
Kategorien und Unterkategorien aufgenommen.12 Soweit sie nicht selbsterklärend sind, wer-
den diese induktiv gebildeten Kategorien bei ihrer Einführung erläutert.
3.2. Übersichtsdarstellung
Die quantitative Auswertung beruht auf der tabellengestützten vorläufigen Fallerfassung, den
Fallakten und einer Übersichtsdarstellung der einzelnen Beschwerden und Hinweise (s. An-
hang).
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner re-
ligiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließlich wen-
det sich in § 1 gegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Her-
kunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität“.
10 Das Konzept der „Intersektionalität“ geht zurück auf die Juristin Kimberlé W. Crenshaw (2005: Car-
tographie des marges: Intersectionnalité, politiques de l'identité et violences contre les femmes de
couleur. In: Cahiers du genre, Heft 39 [2005]. Online unter: http://www.cairn.info/article_p.php?ID_AR-
TICLE=CDGE_039_0051 [01.04.2017]). Z.B. verwendet Sarah Mazouz das Konzept zur sozialwissen-
schaftlichen Analyse der Verwobenheit und des Zusammenwirkens von „Schicht“, „Ethnie“ und „Gen-
der“ als ungleichheitsgenerierenden Faktoren (2009: Rollenteilung und Ausschreitungen in den Ban-
lieues. In: Ottersbach, Markus/Zitzmann, Thomas [Hg.]: Jugendliche im Abseits: Zur Situation in fran-
zösischen und deutschen marginalisierten Stadtquartieren. Leverkusen, S. 77-91).
11 Die Menschenwürde kann nach Auslegung des BVerfG keinem Menschen genommen werden. Ver-
letzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt.
12 Der Kategorienrahmen kann also am Material entsprechend differenziert und ggf. erweitert werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Zahl der induktiven Kategorien fallbezogen auf bis zu vier
beschränkt.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 8
1. BZ13 (Stand
09.12.16)
2. BZ14 (Stand 31.03.17)
fortgeführt
aus 1. BZ
neu im 2.
BZ
absolut % absolut % absolut %
Beschwerdefälle 37 100 17 100 42 100
namentlich / anonym namentlich 36 97 16 94 40 95
anonym 1 3 1 6 2 5
Hinweisgebende15 Flüchtlinge 25 68 14 82 14 33
Freiwillige 9 24 1 6 7 17
Professionelle 10 27 3 18 20 48
andere 0 0 0 0 5 12
Vorermittlung ja 17 46 9 53 15 36
nein 20 54 8 47 27 64
Aufgabenbereich ja 28 76 17 100 37 88
nein 9 24 0 0 5 12
vor Ort ja 15 41 12 71 9 21
nein 22 59 5 29 33 79
Befragung ja 23 62 16 94 34 81
nein 14 38 1 6 8 19
Auskunftsersuchen15 AfW 18 49 13 76 20 48
GA 5 14 4 24 12 29
and. Ämter 0 0 1 6 4 19
and. Akteure 11 30 4 24 14 33
Abgabe/Verweis 9 24 1 6 6 14
Vermittlung 6 16 5 29 6 14
Bearbeitungsstand offen 17 46 3 18 13 31
geschlossen 20 54 14 82 29 69
Kategorisierung der
Beschwerde15
Gewalt 9 24 5 29 5 12
sex. Übergriff 1 3 0 0 1 2
Diskriminierung 12 32 4 24 13 31
MW-Verstoß 24 65 15 88 32 76
Turnhalle/ Notauf-
nahme
21 57 14 82 21 50
schutzbed. Perso-
nen
21 57 13 76 23 55
Rechtfertigung der Be-
schwerde
ja 13 35 8 47 13 31
teilweise 7 19 4 24 5 12
nein 1 3 0 0 3 7
ungeklärt16 16 43 5 29 21 50
Indiv. Abhilfe voll 12 32 4 24 10 24
teilweise 7 19 6 35 8 19
nicht 6 16 5 29 7 17
ungeklärt16 12 32 2 12 17 40
Grds. Abhilfe voll 2 5 0 0 1 2
teilweise 1 3 2 12 2 5
nicht 9 24 15 88 17 40
ungeklärt16 25 68 0 0 22 52
13 Erster Berichtszeitraum: 15.08.2016 – 09.12.2016
14 Zweiter Berichtszeitraum: 10.12.2016 – 31.03.2017
15 Mehrfachnennungen möglich
16 „Ungeklärt“ dient u.a. als Auffangkategorie für zurückgezogene Beschwerden und unabgeschlos-
sene Verfahren, deren Bewertung aussteht.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 9
Im Zeitraum 10.12.2016 - 31.03.2017 bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 59 Beschwer-
den.
In 17 Fällen führte sie die Bearbeitung aus dem Zeitraum 15.08.2016 - 09.12.2016 fort und
schloss sie zumeist ab (14 Fälle, 82 %). Überdurchschnittlich häufig waren Flüchtlinge die
Hinweisgebenden in diesen Fällen gewesen (14 Fälle, 82 %), meist hatten Vorermittlungen
stattgefunden und alle fortgeführten Fälle fielen in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle.
Für Ermittlungen nutzten die Ombudspersonen in diesen Fällen zumeist den Zugang zu den
Unterkünften (71 %), führten bei allen 16 namentlichen Hinweisen Befragungen durch (94 %)
und baten überdurchschnittlich häufig Ämter um Auskunft. Im Vergleich zu den im ersten Be-
richtszeitraum abgeschlossenen Fällen wurde anteilig häufiger in weitere Hilfen vermittelt. In
71 % der fortgeführten Fälle beurteilte die Ombudsstelle die Beschwerden als voll gerechtfer-
tigt (47 %) oder teilweise gerechtfertigt (24 %), für die restlichen Fälle wurde diesbezüglich
keine Klärung erreicht. Eine individuelle Abhilfe der Beschwerde wurde demnach in 24 % der
fortgeführten Beschwerden voll erreicht, in 35 % der Fälle mindestens teilweise. Eine grund-
sätzliche Abhilfe konnte hingegen in keinem der fortgeführten Fälle voll erreicht werden, im-
merhin jedoch eine teilweise Abhilfe in 12 % der Fälle, z.B. durch eine verbesserte ämter-
übergreifende Kooperation beim Übergang aus der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem
des Amtes für Wohnungswesen und durch eine Klärung hinsichtlich des Postversands sei-
tens des Amtes für Wohnungswesen.17 Grundsätzlich ungelöst blieben hingegen Probleme
wie der „Schulplatznotstand“.
Im aktuellen Berichtszeitraum kamen 42 Beschwerden neu hinzu, davon zwei im Dezember
2016, elf im Januar 2017, 16 im Februar 2017 und 13 Fälle im März 2017.18 Zum Stichtag
31.03.2017 sind von diesen neu aufgenommenen Beschwerden 13 (31%) noch offen und 29
(69%) abgeschlossen. Als Hinweisgebende wurden 14 Flüchtlinge, sieben Freiwillige, 20
Professionelle und fünf andere Akteure gezählt.19 Anders als im ersten Berichtszeitraum ka-
men somit mehr Hinweise von Professionellen als von Flüchtlingen.20 Der Anteil anonymer
Hinweise war weiterhin marginal. Vorermittlungen stellte die Ombudsstelle in einem guten
Drittel (36 %) dieser Fälle an und bejahte zu 88 % eine Zuständigkeit im eigenen Aufgaben-
bereich. Für ihre Ermittlungen nutzten die Ombudspersonen den Zugang zu Flüchtlingsunter-
künften in neun neu aufgenommenen Fällen (21 %) und somit seltener im Vergleich zum ers-
ten Berichtszeitraum und als bei den fortgeführten Fällen.21 Befragungen führten die Om-
budspersonen hingegen deutlich häufiger durch als im ersten Berichtzeitraum. Auskunftser-
suchen richtete die Ombudsstelle am häufigsten an das Amt für Wohnwesen. Es kam zudem
zu einem deutlichen Anstieg der Anfragen an das Gesundheitsamt.22 In sechs neu erfassten
Fällen (14%) gab die Ombudsstelle die Beschwerde mindestens in Teilen ab bzw. verwies
an andere Stellen, z.B. an Flüchtlingsberatungsstellen und Rechtsanwält_innen (asyl- und
aufenthaltsrechtliche Fragen) und an das Amt für Wohnwesen (technische Fragen sowie
Hinweis auf möglicherweise unlautere Geschäftsmethoden bei der Wohnungsvermittlung).
17 Ungeklärt blieb der Vorwurf einer ungerechtfertigten ungleichen Anwendung einer neutralen Abwe-
senheitsregelung in der gewerblichen Unterkunft.
18 Der Fall mit der Nummer 16/12/08 wurde aus technischen Gründen nicht vergeben und wird nicht
mitgezählt.
19 Mehrfachnennungen möglich
20 Im ersten Berichtszeitraum wurden 25 Flüchtlinge, neun Freiwillige und zehn Professionelle als Hin-
weisgebende dokumentiert.
21 Hinweisgebende nutzten vermehrt die Möglichkeit, Beschwerden mit Hilfe elektronischer Kommuni-
kationsmittel an die Ombudsstelle weiterzuleiten. Zudem suchten Betroffene vermehrt die Geschäfts-
stelle während der Sprechzeiten auf. Anzunehmen ist, dass dies ein Effekt der zunehmenden Be-
kanntheit infolge der Öffentlichkeitsarbeit ist.
22 Auch Fragen an andere Ämter nahmen zu, so an das Amt für Kinder, Jugend und Familie und an
Dienststellen des Amtes für Soziales und Senioren. Auskunftsersuchen an anderen Akteure richteten
sich an Ärzt_innen, Einrichtungen freier Träger (z.B. Therapiezentrum für Folteropfer, Erziehungsbera-
tung, Antidiskriminierungsbüro, Beschwerdemanagement in Landeseinrichtungen, Wohlfahrtsver-
bände), Freiwillige und Landesbehörden (Bezirksregierungen).
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 10
Vermittlungen (sechs neu erfasste Fälle, 14%) fanden statt zu Psychiater_innen, Rechtsan-
wält_innen und in weitere Hilfs- und Beratungsangebote. Hinsichtlich der Zuordnung zu den
deduktiven Kategorien23 fällt im Vergleich zum ersten Berichtszeitraum die Abnahme der Ka-
tegorisierungen „Gewalt“ auf (Rückgang der Häufigkeit von neun auf fünf) und die Zunahme
bei der Kategorie „Verstoß gegen die Menschenwürde“ (Anstieg von 24 auf 32 Fälle). Wie im
ersten Berichtszeitraum erfolgte wieder eine Kodierung einer Beschwerde als „sexueller
Übergriff“. Nahezu unverändert sind die Nennungen in der Kategorie „Diskriminierung“
(leichte Zunahme von 12 auf 13). Die induktiv gebildete Kategorie „Turnhalle/Notaufnahme“
hat weiterhin eine hohe Bedeutung (21 Nennungen).24 Bei der (Sammel-)Kategorie „schutz-
bedürftige Personen“ nahm die Häufigkeit absolut zu (von 21 auf 23). 25 Als voll gerechtfertigt
weist die Statistik 31 % der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenommenen Fälle aus.
Teilweise gerechtfertigt waren demnach 12 %, ungerechtfertigt 7 % und für 50 % der Be-
schwerden blieb die Frage der Rechtfertigung (bislang) ungeklärt.26 In zehn der 42 Fälle
(24%) kam es auf individueller Ebene zu einer vollen Abhilfe der Beschwerde, in acht Fällen
(19%) zu einer teilweisen Abhilfe.27 Eine Abhilfe im Grundsatz wurde nur in einem Fall voll
erreicht (Gewährleistung der Warmwasserversorgung für ein Wohnheim) und in zwei Fällen
teilweise (Regelung von Zimmerkontrollen28, verbesserte Abstimmung zwischen dem Sozia-
len Dienst des Amtes für Wohnungswesen und der Fachstelle Wohnen des Amtes für Sozia-
les und Senioren zur Vermeidung von akuter Obdachlosigkeit29). Keine grundsätzliche Ab-
hilfe wurde im zweiten Berichtszeitraum für 17 Beschwerden (40%) dokumentiert (z.B.
schutzbedürftige Personen in Turnhallen, mangelnde Barrierefreiheit in Unterkünften). Als in
dieser Hinsicht „ungeklärt“ wurde die Hälfte der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenom-
menen Beschwerdefälle gewertet.30
Die Bedeutung der (Sammel-)Kategorie „schutzbedürftige Personen“ tritt noch stärker her-
vor, wenn eine personenbezogene Zuordnung erfolgt, indem z.B. ausgewiesen wird, dass
eine Beschwerde mehrere Minderjährige betrifft. Für die im Berichtszeitraum neu aufgenom-
menen 42 Beschwerden wurden personenbezogen 66 Fälle von Schutzbedürftigkeit erfasst
(gegenüber 55 personenbezogenen Fällen von Schutzbedürftigkeit aus 37 Beschwerden des
ersten Berichtszeitraums). Minderjährige stellen in beiden Zeiträumen die größte Gruppe.
23 In der Zuordnung der Fälle in die entsprechenden Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich.
24 Bei der Zuordnung zu den induktiven Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich.
25 Weitere induktive Kategorien, die im Berichtszeitraum gebildet wurden, sind : „Zugang Auszugsma-
nagement“, „Polizei/Verhältnismäßigkeit“, „Gesundheit“ und „Pflege“, „Schutz der Privatsphäre“,
„Transfer“ „Regelungen der Abwesenheit“, „Belastungsfaktoren am Kind und Familie“, „Konflikte mit
Mitarbeiter/in des AfW“, „Verweigerte Unterbringung“, „Briefgeheimnis“ und „Zustellung der Post“, „reli-
giöse Diskriminierung“ und „religiöser Konflikt“, „Verletzung des Rechtes auf eheliches Zusammenle-
ben“, „Beleidigung“, „Zutrittsverbot“ und „Hausverbot“, „Beschulung“, „Rückverlegung in eine Turnhal-
lenunterbringung“ und „Ausstattung der Unterkunft“.
26 „Ungeklärt“ dient u.a. als Auffangkategorie für zurückgezogene Beschwerden und unabgeschlos-
sene Verfahren, deren Bewertung aussteht.
27 Im zweiten Berichtszeitraum sind als individuelle Abhilfe Umzüge in Privatwohnungen, geregelte
Zimmerkontrollen, die den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, die Anbindungen an Hilfe -, Betreu-
ungs- und Beratungsangebote sowie die Anbindungen an Fachärzte, Psychiater und Frühförderzen-
tren, die Behebung der Weitergeleiteten technischen Probleme in den Unterkünften und die Verlegun-
gen aus der Turnhallen in geeignete Unterbringungen gewertet.
28 Ungeklärt blieb jedoch wiederum der Vorwurf einer ungerechtfertigten ungleichen Anwendung einer
neutralen Abwesenheitsregelung in der gewerblichen Unterkunft.
29 Ohne Abhilfe bzw. ungeklärt blieben andere Aspekte der Beschwerde.
30 Als hinsichtlich der grundsätzlichen Abhilfe „ungeklärt“ wurden u.a. Beschwerden gezählt, die zu-
rückgezogen wurden, nicht in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen oder noch nicht abge-
schlossen wurden.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 11
3.3. Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen
3.3.1. Turnhalle/Notaufnahme
Unbeschadet des fortschreitenden Abbaus der Turnhallenunterbringung bezogen sich viele
Beschwerden auf Unterbringungsbedingungen in Turnhallen und anderen Notaufnahmeein-
richtungen, die als dauerhaft unzumutbar erlebt wurden. Als Belastungsfaktoren wurden ins-
besondere ein permanent hoher Lärmpegel, räumliche Enge sowie das Fehlen von Rück-
zugsräumen (Ruhe- und Schutzräumen) genannt. Wiederholter Beschwerdepunkt war zu-
dem die hygienische Situation in gemeinschaftlich genutzten Essensräumen und Sanitäran-
lagen. Als belastend empfunden wurden auch technische Defekte im Sanitärbereich und das
wiederholte Auftreten von Infektionskrankheiten in Massenunterkünften.
Die Belastung durch die Bedingungen in Turnhallen und anderen Notaufnahmen betraf in be-
sonderem Maße schutzbedürftige Personen (s.u.). Die Einhaltung der „Exit-Option“ für
schutzbedürftige Personen entsprechend der Mindeststandards der Stadt Köln31 (bei Vorlie-
gen gesundheitlicher Gründe Verlegung aus Notmaßnahme in bessere Unterkunft binnen ei-
ner Woche)32 konnte nach Angaben der Verwaltung vom 21.02.2017 mangels Unterbrin-
gungsressourcen nicht zugesagt werden. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes vom
13.02.2017 waren zu dieser Zeit „viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen
mit ihren Neugeborenen in Turnhallen untergebracht“. Aber auch alleinstehende Männer
klagten über Belastungen und Konflikte bei langandauernder Unterbringung in Notaufnah-
men. Es kam zu Lösungen in Einzelfällen.
31 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln, Stand 03.08.2016,
0745/2016/1, beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016
32 „Für die Unterbringung in Notmaßnahmen (insbesondere Turnhallen und weiteren Hallenunterkünf-
ten) gelten für alle [schutzbedürftigen] Gruppen besondere Anforderungen oder es besteht eine Exit-
Option. D.h.: Die Betroffenen werden spätestens nach einer Woche in eine bessere Unterkunft umge-
siedelt, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die den Umzug aus gesundheitlichen Gründen
anraten“ (ebd.; Ergänzung d. Verf.).
35
1
0
0
9
2
0
2
3
1
2
41
0
3
1
3
2
1
1
7
7
0
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45
Minderjährige
umF
Menschen m. Behinderung
65+
Schwangere
Alleinerz. m. mj. Kindern
Opfer v. Menschenhandel
schwer körperl. Erkrankte
Menschen m. psychischer Störung
Folter-, Vergewaltigg.s- u. Gewaltopfer (u.a. FGM)
LGBTIQ*
Häufigkeit im 1. (blau) und 2. (orange) Berichtszeitraum
Schutzbedürftige Gruppen
Erfassung von Schutzbedürftigkeit, personenbezogen
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 12
3.3.2. schutzbedürftige Personen
Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Allein-
erziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schwe-
ren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Fol-
ter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien werden in
der nicht abschließenden Aufzählung des Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie33 als vulnerable An-
tragsteller_innen auf internationalen Schutz genannt, die Mindeststandards für die Unterbrin-
gung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln zählen Schwule, Lesben und Transgender
hinzu.34 Den Mitgliedstaaten ist aufgegeben, in dem einzelstaatlichen Recht die spezielle Si-
tuation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen (Art. 21) sowie die besonderen
Bedürfnisse Schutzbedürftiger zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass diesen bei der Auf-
nahme Rechnung getragen wird (Art. 22). Mangels Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht35 sind Regelungen unmittelbar anzuwenden, soweit sie ausreichend konkret be-
stimmte individuelle Rechte betreffen.36
In einer großen Zahl der Fälle war wiederum die Berücksichtigung der besonderen Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger Gegenstand der Beschwerde. Im Folgenden erfolgt eine Differenzie-
rung nach Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen.37
Minderjährige
Begleitete Flüchtlingskinder und -jugendliche waren häufig und vielfältig Betroffene in Be-
schwerdeverfahren. Die Lebenssituation ist, insbesondere bei langer Verweildauer in den
Gemeinschaftsunterkünften, mit hohen Belastungen verbunden,38 die Studien zufolge mit
psychischen Problemen und Auffälligkeiten korrelieren.39
In vier Beschwerdefällen monierten Eltern die dauerhafte Belastung ihrer Kinder in einer
Turnhalle, die zu diesem Zeitpunkt wegen ansteckender Krankheiten von einem Transfer-
stopp betroffen war. Eine Priorisierung der Verlegung dieser Familien aus gesundheitlichen
Gründen wurde abgelehnt.
33 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle-
gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas-
sung)
34 Die Mindeststandards der Stadt Köln zählen als schutzbedürftige Personengruppen insbesondere
auf: Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern; kranke Menschen; Menschen mit Behinderungen;
Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen; Minderjährige, auch im Familienverbund;
Opfer von Menschenhandel; Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen physischer,
psychischer oder sexueller Gewalt erlitten haben; Personen über 65; Schwangere; Schwule, Lesben,
Transgender; traumatisierte Menschen; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
35 Zur Frage der Umsetzung in nationales Recht führte die Bundesregierung unter dem Datum
04.07.2016 u.a. aus, ein besonderes Screening- oder Clearingverfahren sei durch die Richtlinie nicht
vorgeschrieben und für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens seien die Länder zuständig. Unb e-
schadet dessen prüfe die Bundesregierung, ob weiterer bundesrechtlicher Regelungsbedarf bestehe
(Drs. 18/9009, 04.07.2016, Antwort d. Bundesregierung auf d. Kl. Anfrage u.a. der Fraktion B‘ 90/DIE
GRÜNEN. Online unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/090/1809009.pdf [31.03.2017]).
36 Die Regelungen der EU-Aufnahmerichtlinie sind in Deutschland unmittelbar anzuwenden, insoweit
die Umsetzungsfrist (20.07.2015) abgelaufen, eine Umsetzung in nationales Recht nicht erfolgt ist und
ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte enthalten sind (vgl. Frings, Dorothee [2016]: Um-
setzung bzw. Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie. Online unter: downloads.akademie-rs.de/migra-
tion/20160129_frings_aufnahmerichtlinie.pdf [31.03.2017]).
37 Einzelne Fälle sind mehreren Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen zuzuordnen.
38 Vgl. Lewek, Mirjam/Naber, Adam (2017): Kindheit im Wartezustand: Studie zur Situation von Kin-
dern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Hrsgg. v. Deutsches Komitee für
UNICEF.
39 Vgl. Gavranidou, Maria u.a. (2008): Traumatische Erfahrungen, aktuellen Lebensbedingungen im
Exil und psychische Belastung junger Flüchtlinge. In: Kindheit und Entwicklung, Jg. 17, H. 4, S. 224-
231.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 13
In zwei weiteren Fällen wurden die Essenversorgung für Kinder in Notaufnahmeeinrichtun-
gen moniert, ein Problem, das auch die UNICEF-Studie zu begleiteten Flüchtlingskindern ak-
tuell benennt.40 In einem Fall erfolgte entgegen einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes
eine Verlegung der Familie in eine andere Notaufnahme mit Gemeinschaftsverpflegung. Bei
fortbestehenden Problemen der Nahrungsaufnahme des Kindes gelang auch der Zugang zu
Hilfen zur Erziehung nicht,41 schließlich aber zwecks Diagnostik die Anbindung bei einem
Frühförderzentrum. Im zweiten Fall stand für einen untergewichtigen Säugling in der Notauf-
nahmeeinrichtung zeitweise nicht die geeignete Babynahrung zur Verfügung.
Im einem weiteren Fall wurde angegeben, dass aufgrund einer schweren Epilepsieerkran-
kung eines Kindes Betreuungsangebote in der Unterkunft nicht in Anspruch genommen wer-
den konnten.
In einem aus September 2016 fortgeführten Fall wurde eine ungeeignete Unterbringung bei
psychischer Belastung eines Kindes nach einem Polizeieinsatz moniert (s.u.), woraufhin ein
Umzug aus der Notaufnahmehalle in eine gewerbliche Unterkunft erfolgte.
Zu einer fortgeführten Beschwerde wegen fehlender Schulplätze für in einer Turnhalle unter-
gebrachte Kinder räumte das Schulamt generell ein, dass Wartelisten für zugewanderte Kin-
der und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bestehen („Schulplatznotstand“).
Als ungerechtfertigt erschienen eine Beschwerde über die Verweigerung des familiären Zu-
sammenlebens42 sowie eine Beschwerde über eine unzureichende Versorgung eines er-
krankten Kindes.
Behinderte
Bearbeitet wurden drei Beschwerden, die ungeeignete Unterbringungsbedingungen für Kör-
perbehinderte thematisierten. Dies war in zwei Fällen zu bestätigen, wobei in einem der Fälle
Abhilfe durch Verlegung erfolgte und im anderen die Möglichkeit einer Pflegeheimunterbrin-
gung im Raum stand.43 In einem Fall waren möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürf-
nisse gegeneinander abzuwägen.
Schwangere
Verfolgt wurden Beschwerden hinsichtlich der Unterbringung von Schwangeren in Turnhallen
und (infolge von Verlegung nach der Entbindung) von Wöchnerinnen mit Säuglingen in Not-
aufnahmeeinrichtungen. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 waren zu
dieser Zeit „viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren Neugebore-
nen in Turnhallen untergebracht“. In einem Einzelfall wurde ein separater Bereich zum Stillen
eingerichtet, um die Bedürfnisse nach Privatsphäre und Ruhe in der Turnhalle aufzufangen.
Die Verlegung aus der Turnhalle in die Notaufnahme war in der Regel als Verbesserung zu
werten. Den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppen wird die Hallenunterbringung (auch in
Leichtbauhallen) jedoch regelmäßig nicht gerecht.
Opfer des Menschenhandels
Ein Opfer von Menschenhandel beschwerte sich über eine als diskriminierend empfundene
Behandlung und eine unzureichende Unterstützung nach einem Verweis aus dem System
des Wohnungsamtes an die Fachstelle Wohnen (vgl. Themen Obdachlosigkeit, gewerbliche
Unterkünfte und Auszugsmanagement).
40 „Auch die Essensversorgung in Form von Sachleistungen – Kantinenessen oder Lebensmittelpake-
ten – kann sich negativ auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen auswirken. Das kann in bestimm-
ten Fällen zu einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder gesundheitlichen Problemen durch
nicht-bedarfsgerechte oder unzureichende Versorgung führen: Stillende Mütter, Kleinkinder und Kin-
der mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel bei Allergien und Diabetes) sind hiervon besonders be-
droht. Dies ist besorgniserregend, da unzureichende Ernährung gerade bei Kleinkindern bereits nach
kurzen Zeiträumen zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen kann“ (Lewek/Naber, S. 36).
41 Der Grund war die Furcht der Eltern, das Jugendamt werde das Kind wegnehmen.
42 Tatsächlich hatte der bereits länger in Deutschland aufhältige, in einem Wohnheim untergebrachte
Kindsvater abgelehnt, zu seiner Familie in eine Turnhalle zu ziehen.
43 Im dritten Fall fehlten bislang ärztliche Nachweise.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 14
Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen:
Abgeschlossen wurden zwei im ersten Berichtszeitraum begonnene Beschwerdeverfahren
schwer erkrankter Personen, deren Unterbringungsbedingungen (Turnhalle resp. Wohnheim)
laut ärztlichen Attesten jeweils ungeeignet waren. Im Einzelfall konnten erhobene Vorwürfe
(unbegründete Antragsablehnung, überlange Bearbeitungszeit) nur unzureichend entkräftet
werden; die Ombudsstelle kritisierte zudem, dass ihr Arbeitsmaterialien des Wohnungsamtes
(Kriterienkatalog Auszugsmanagement) nicht zur Verfügung gestellt wurden. In den Einzel-
fällen kam es jeweils zu (teils deutlichen) Verbesserungen der Wohnsituation.
Personen mit psychischen Störungen:
Moniert wurden ungeeignete Unterbringungsbedingungen für traumatisierte Personen in fünf
Fällen. In drei Fällen erfolgten bei Vorliegen von aussagekräftigen Attesten Verlegungen - in
einem Fall aus einer Turnhalle in eine Notaufnahmeeinrichtung, in zwei Fällen in andere Un-
terkünfte. In einem weiteren Fall erfolgte trotz entsprechender Empfehlung der beauftragten
Stadtärztin44 bislang keine Verlegung aus der Turnhalle, stattdessen sollte die zuständige
Sozialarbeiterin die Familie unterstützen. Eine abschließende Bearbeitung dieses Falles
steht noch aus.
Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physi-
scher oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher
Genitalien
Im Fall eines Folteropfers wurde eine unangemessene Unterbringung in der Turnhalle mo-
niert. Bei der Umsetzung des durch eine psychotherapeutische Stellungnahme nachgewie-
senen Bedarfs einer Einzelunterbringung wurde eine viermonatige Verzögerung festgestellt.
Dies wertet die Ombudsstelle als gravierendes Versäumnis, auch mit Blick auf die Anti-Fol-
ter-Konvention.45
Auch im Fall eines weiteren Folteropfers wurde eine unangemessene Unterbringung in der
Turnhalle beklagt. Deutlich wurde, dass bislang keine psychotherapeutische Versorgung er-
folgte. Das Beschwerdeverfahren ist noch anhängig.
Eine größere Gruppe von Beschwerdeverfahren, die fortgeführt (ein Fall) oder neu aufge-
nommen (vier Beschwerden) wurden, betraf Gewaltopfer (vgl. 3.3.4 Gewalt).
In einem Fall wurde ein versuchter sexueller Übergriff auf eine junge Frau in einer Landesun-
terkunft sowie eine Kopfverletzung durch eine Gewalttat in einer Kölner Turnhallenunterkunft
angegeben. Nach anfänglicher Unklarheit über Abläufe kam es zu einer raschen Reaktion
der Stadtverwaltung und einer für die Betroffenen zufriedenstellenden Unterbringungslösung.
Drei Fälle betrafen Apostat_innen, die angaben, im Herkunftsland, auf der Flucht und/oder in
Deutschland bereits Gewalt erlitten zu haben. Die Beschwerdeführenden gaben religiös mo-
tivierte Diskriminierung resp. Gewalttaten gegen christliche Konvertit_innen, meist durch Mit-
bewohner_innen muslimischen Glaubens, an sowie ungeeignete Unterbringungsbedingun-
gen. Strittige Vorwürfe konnten, religiös motivierte Diskriminierung und Gewalt betreffend,
44 „[E]ine Veränderung der Unterbringung in eine geschlossene Privatwohnung“ wurde als medizinisch
dringend notwendig attestiert.
45 So heißt es in Art. 14 Abs. 1 der Anti-Folter-Konvention CAT: „Jeder Vertragsstaat stellt in seiner
Rechtsordnung sicher, dass das Opfer einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein ein-
klagbares Recht auf gerechte und angemessene Entschädigung einschließlich der Mittel für eine mög-
lichst vollständige Rehabilitation hat“ (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, un-
menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984, BGBl. 1990 II S.
246). Nach Auslegung des mit der Kontrolle der Vertragsumsetzung beauftragten Ausschusses gegen
Folter handelt es sich um unbedingte, nicht zu verschiebende Verpflichtungen des Vertragsstaates.
Die Anwendung sei nicht auf Opfer mit Inlandsbezug beschränkt, sondern es sei sicherzustellen, dass
alle Folteropfer Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung erhalten (Committee against Torture: Ge-
neral comment No. 3 [2012]: Implementation of article 14 by States parties, CAT/C/GC/3, Nrn. 12 und
22).
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 15
bislang in keinem Fall aufgeklärt werden.46 In einem aus dem ersten Berichtszeitraum fortge-
führten Fall einer Beschwerde gegen städtische Auftragnehmer wegen religiös motivierter
Diskriminierung hinterfragte die Ombudsstelle die Sachverhaltsaufklärung der Verwaltung.
Den besonderen Bedürfnissen von Gewaltopfern genügt eine Hallenunterbringung aus Sicht
der Ombudsstelle regelmäßig nicht.
Nicht im Berichtszeitraum in Beschwerden thematisiert wurden die besonderen Bedürfnisse
von unbegleiteten Minderjährigen, von LGBTIQ* u.a. Aufgrund unklarer Altersangaben konn-
ten Betroffene nicht eindeutig als ältere Menschen (65 Jahre und älter) identifiziert werden.
Im Falle einer Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern wurden andere Formen der
Schutzbedürftigkeit als vorrangig gewertet.
Für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürfnisse gegeneinander ab-
zuwägen sind, wären im Sinne von fachlicher Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit
Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien zu beschreiben.
3.3.3. Polizei/Verhältnismäßigkeit47
Im Berichtszeitraum abgeschlossen wurden drei Beschwerden infolge des Polizeieinsatzes
vom 20.09.2016 in der Notaufnahme Turnhalle Dorotheenstraße.48 Zwei der Beschwerden
wurden ohne konkrete Feststellungen abgeschlossen. Im dritten Fall wurde bei einer Minder-
jährigen im frühkindlichen Alter eine Gesundheitsschädigung ärztlich diagnostiziert. Die El-
tern entschieden sich gegen eine weitere medizinische und rechtliche Abklärung, sodass un-
klar bleibt, ob der Polizeieinsatz ursächlich für die Gesundheitsschädigung war und ob evtl.
Entschädigungsansprüche bestehen.
Weiterhin in Bearbeitung ist noch ein Beschwerdefall in diesem Kontext. Im Rahmen einer
laufenden kinderpsychiatrischen Diagnostik soll abgeklärt werden, ob eine dauerhafte Ge-
sundheitsschädigung besteht und ob ggf. der Polizeieinsatz als ursächlich festzustellen ist.
Die Familie wurde aufgrund der Schließung der Turnhalle in eine andere Notaufnahme ver-
legt.
3.3.4. Gewalt
Die Beschwerden richteten sich auf Übergriffe unter Bewohnern. Mehrfach wurde angege-
ben, die Täter hätten Rauschmittel konsumiert. In zwei Fällen erfolgten schnelle Verlegungen
zum Schutz der Betroffenen bzw. zur Vermeidung weiterer Eskalation. In anderen Fällen
wurde Beschwerdeführende von Seiten der Verwaltung anscheinend als Täter angesehen.
Den Beschwerden zufolge waren meist alleinstehende Männer die Opfer und auch die Atta-
cken gingen demnach meist von Männern aus.
Frauen als Gewaltopfer thematisierte die Beschwerde einer Familie. Die Mutter wurde dem-
nach in einer Kölner Notaufnahmeeinrichtung Opfer einer Körperverletzung. In diesem Fall
wurde eine Mitbewohnerin als Täterin benannt. Angegeben wurde zudem ein versuchter se-
xueller Übergriff auf die volljährige Tochter in einer Landesunterkunft.
46 In einem Fall stand Aussage gegen Aussage, in einem zweiten gemeldeten Fall kam der Kontakt
nicht zustande, in einem dritten Fall verzichtete der Beschwerdeführer auf die Klärung zugunsten ei-
nes weniger belastenden Vorgehens, ein vierter Fall befindet sich noch in der Bearbeitung .
47 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass ein Grundrechtseingriff einen legitimen
Zweck verfolgt und geeignet, erforderlich sowie angemessen ist.
48 Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war ein Ju-
gendlicher durch ein Sondereinsatzkommando in der mit Familien belegten Turnhalle festgenommen
worden. Nach dem Einsatz klagten Bewohner_innen der Turnhalle über psychische und körperliche
Belastungen und stellten die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 16
Dies war der einzige Beschwerdefall mit der Kodierung „sexueller Übergriff“. In einem ande-
ren Beschwerdeverfahren wollte die Betroffene ihren Bericht über sexuelle Belästigungen in
einer Hallenunterkunft nicht gegenüber Behörden thematisieren, weil sie fürchtete, vor Sank-
tionen nicht ausreichend geschützt zu werden.49, 50 Im Sinne des Gewaltschutzes und effekti-
ver Beschwerdemöglichkeiten wird im Empfehlungsteil dieses Berichtes eine Verhaltensricht-
linie resp. Selbstverpflichtung der städtischen Auftragnehmer_innen zum Umgang mit Be-
schwerdefällen vorgeschlagen.
3.3.5. Obdachlosigkeit
Fortgeführt und abgeschlossen wurde das Beschwerdeverfahren eines 18-Jährigen, der
nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung nicht durch den Tagesdienst des Amtes für
Wohnungswesen untergebracht worden war. Wie von der Ombudsstelle angeregt, wurde
eine ämterübergreifende Zusammenarbeit zugesagt, um künftig die Problematik zu verhin-
dern.
Bearbeitet wurde zudem eine Beschwerde wegen des Verweises einer obdachlosen Person
durch den Tagesdienst an die zu diesem Zeitpunkt geschlossene Fachstelle Wohnen. Die
Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Sozialen Dienst und der Fachstelle
Wohnen sichergestellt sei, dass im Fall eines Verweises an die jeweils andere Dienststelle
außerhalb der Dienstzeiten weiterhin eine Aufnahme möglich sei. Die Ombudsstelle wertete
dies als Zusicherung, in Fällen akuter Obdachlosigkeit Betroffene nicht an ihnen unzugängli-
che Dienste zu verweisen, sondern Obdachlosigkeit effektiv zu vermeiden.
3.3.6. Gewerbliche Unterkünfte (Hotels u.ä.)
Vereinzelt bezogen sich Beschwerden auf Schwierigkeiten bei der Unterbringung in Hotels.
Bzgl. einer Beschwerde, in der eine Abmeldung einer Person aus einem Hotel infolge von
Konflikten unter Bewohner_innen als ungerechtfertigt beklagt wurde, blieb es bei gegensätz-
lichen Darstellungen. Eine weitere Beschwerde wurde nicht ausreichend konkretisiert, um
den Vorwürfen (Hausverbot gegen Freiwillige, dauerhafte technische Mängel, unerfüllte Be-
dürfnisse von Schutzbedürftigen) konkret nachzugehen. Beide Fällen wiesen auf Fragen zur
rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen der gewerblichen Unterkunftsbetreiber hin sowie
auf Ängste und Abhängigkeitsgefühle. Insofern besteht eine Parallele zu einer im ersten Be-
richtszeitraum zurückgezogenen Beschwerde betr. rassistischer Diskriminierung i.R. einer
Hotelunterbringung.
Eine Diskriminierung wurde in zwei weiteren Beschwerden einer gewerblichen Unterkunfts-
betreiberin vorgeworfen. In beiden Fällen wurde eine ungerechtfertigte Benachteiligung be-
klagt: Durch ungleiche Anwendung der neutralen Abwesenheitsregelung werde eine andere
ethnische Gruppe weniger kontrolliert und insofern bevorzugt. Dieser Vorwurf konnte objektiv
weder verifiziert noch falsifiziert werden, da nach Auskunft der Verwaltung in Hotelbetrieben
keine Dokumentationspflicht hinsichtlich Abwesenheiten besteht. Zudem richtete sich ein
Vorwurf auf eine Verletzung des Postgeheimnisses und ein weiterer auf übermäßige Zim-
merkontrollen. Diesbezüglich sagte die Verwaltung Klarstellungen intern und gegenüber der
Betreiberin zu, sodass Klärung und Abhilfe erreicht wurden.
49 Im Sinne des Wohls der Betroffenen konnte die Vorgehensweise entsprechend angepasst werden.
Ihr Ziel einer Verlegung in einen geschützteren Rahmen erreichte sie. Ungelöst ist jedoch das Prob-
lem, dass in Situationen starken Machtungleichgewichts Abhängigkeit, Verunsicherung und Ein-
schüchterung gefördert werden. Im Sinne des Gewaltschutzes sollte dagegen präventiv gearbeitet
werden.
50 Die grundsätzliche Problematik wurde bereits im ersten Tätigkeitsbericht berührt. Dargestellt war
dort der Fall einer anderen Beschwerdeführerin, der durch einen Auftragnehmer der Stadt Köln ange-
kündigt worden war, von einer Strafanzeige gegen sie abzusehen, wenn sie Vorwürfe einer sexuellen
Belästigung zurücknehme. Die Vorwürfe konnten im Beschwerdeverfahren nicht geklärt werden.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 17
3.3.7. Auszugsmanagement
Die Liste für den Zugang zum Auszugsmanagement wurde im Februar 2017 bis Jahresende
geschlossen.
Beklagt wurden seitens der Hinweisgebenden zuvor zum einen Unklarheiten bzgl. des Zu-
gangs zum Auszugsmanagement über den Sozialen Dienst des Wohnungsamtes. Im Falle
eines epileptisch erkrankten Kindes erfolgte die Aufnahme auf die Liste erst verzögert, nach
dreimonatiger Aufenthaltsdauer in Köln, kurz vor dem Anmeldestopp. In einem anderen Fall
wurde moniert, dass Kommunikationsmängel zwischen Wohnungsamt und Sozialarbeit vor
Ort die Einschreibung in das Hilfsprojekt erschwerten. Auch eine weitere Beschwerde rich-
tete sich auf Probleme des Projektzugangs, wurde aber nicht weiterverfolgt, weil eine zusätz-
liche Belastungssituation befürchtet wurde.
Beschwerden richteten sich zum anderen auf eine Schlechterstellung anerkannter Flücht-
linge, die nach Ausscheiden aus dem Unterbringungssystem des Wohnungsamtes und
Übergang in die Zuständigkeit der Fachstelle Wohnen keinen Zugang zum Auszugsmanage-
ment erhielten.
3.3.8. Konflikte von Bewohner_innen mit dem Sozialen Dienst
Drei Beschwerden betrafen Konflikte von Bewohner_innen mit dem Sozialen Dienstes des
Amtes für Wohnungswesen, das Verhalten von Mitarbeiterinnen wurde als respektlos be-
klagt. In einem Fall fand ein Konfliktgespräch statt, das nicht zur Klärung des ursprünglichen
Vorwurfs führte, jedoch das Handeln der Verwaltung bzgl. Priorisierung und Ablauf einer Ver-
legung verdeutlichte; dies wurde auf Seiten der Beschwerdeführenden teilweise als Abhilfe
empfunden. In einem anderen, noch anhängigen Beschwerdeverfahren fanden sich für die
erhobenen Vorwürfe (Beleidigung, ungerechtfertigtes Zutrittsverbot u.a.) bisher keine Belege.
3.3.9. Mutmaßlicher Betrug bei Wohnungssuche
Einen Hinweis des Antidiskriminierungsbüros der Caritas auf mutmaßlich unlautere Ge-
schäftsmethoden einer Maklerfirma im Zusammenhang der Wohnungsvermittlung an Flücht-
linge leitete die Ombudsstelle an das Wohnungsamt weiter. Zu Fragen der Kriminalpolizei
musste die Ombudsstelle wiederum an das Antidiskriminierungsbüro verweisen.
3.3.10. Zugang zur Gesundheitsversorgung
Fallbezogen trat das Thema nicht erneut auf. Im Nachgang zum Vorbericht teilte das Job-
center mit, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Dolmetscherkostenübernahme
ausschließt.
3.3.11. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombuds-
stelle
Kritische Aspekte bzgl. der Möglichkeiten zur unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch
die Ombudsstelle ergaben sich in verschiedener Hinsicht.
Der Zugang zu Notaufnahmen und Wohnheimen gelang regelmäßig. Allerdings kam es in
einem Einzelfall zu Hindernissen, möglicherweise aufgrund ungenügender Information von
Wachdienstmitarbeitern über die Befugnisse der Ombudspersonen. In einer gewerblichen
Unterkunft wurde in einem Fall der ungehinderte Zugang zu und das vertrauliche Gespräch
mit Bewohner_innen seitens der Betreiberin verweigert. Die Verwaltung verwies auf eine
mangelnde Regelungskompetenz den Zutritt zu gewerblichen Unterkünften betreffend, sagte
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 18
jedoch zu, die konkrete Betreiberin auf die Erwünschtheit der Aufgabenwahrnehmung der
Ombudspersonen hinzuweisen.
Weiterhin waren städtische Auftragnehmer resp. ihre Mitarbeiter_innen angehalten, der Om-
budsstelle keine Auskunft in Beschwerdefällen zu geben. Stattdessen erfolgte wiederum eine
(vereinheitlichte) Darstellung zu den Beschwerden über das Beschwerdemanagement des
Amtes für Wohnungswesen. Die Ombudsstelle äußerte fallbezogen Kritik hinsichtlich der
Sachverhaltsermittlung sowie der Detailliertheit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit von
Angaben.51
Weiterhin erhielt die Ombudsstelle keine Auskunft zu Wachbucheinträgen52; auch amtsin-
terne Richtlinien wurden ihr nicht zugänglich gemacht.53
51 Vgl. etwa Fallnummer 16/11/10: Es erfolgte eine Übertragung wesentlicher Teile der Sachverhalts-
ermittlung auf den beauftragten Wachdienst, gegen dessen Mitarbeiter die Vorwürfe gerichtet waren.
Die der Ombudsstelle zur Verfügung gestellten Angaben waren weder ausreichend detailliert noch
vollständig. Widersprüche blieben ungelöst, ohne dass Konsequenzen konkret absehbar wären.
52 16/11/10
53 16/11/13
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 19
4. Empfehlungen
Die Ombudsstelle empfiehlt:
Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung der Ressourcen für die
„Exit-Option“
Die Ombudsstelle empfiehlt zusätzlich zum Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung
auch eine Perspektive für die Beendigung der Hallenunterbringung zu erarbeiten,
mindestens aber die zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbedürftige
Personen in Notaufnahmesituationen zu definieren und die Ressourcen für eine „Exit-
Option“ bereitzustellen.
Nicht nur die Turnhallen sind über Kurzaufenthalte hinaus für die Unterbringung un-
geeignet, sondern auch die Unterbringung in weiteren Hallen ist offenkundig mit ho-
hen Belastungen für die Bewohner_innen verbunden. Insbesondere den besonderen
Bedürfnissen von schutzbedürftigen Personen genügt eine Hallenunterbringung aus
Sicht der Ombudsstelle regelmäßig nicht.
Solange noch eine Unterbringung in Notmaßnahmen erfolgt, empfiehlt die Ombuds-
stelle unverändert, die dort zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbe-
dürftige Personen weiter zu definieren (Schutzmechanismen, Rückzugsräume54 und
Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die offenbar unzureichenden
Ressourcen für die „Exit-Option“ (Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen
einer Woche in eine bessere Unterkunft) zu schaffen.
Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie
Vor dem Hintergrund der aktuellen Feststellungen, etwa im Falle eines Folteropfers
die verzögerte Umsetzung eines nachgewiesenen Bedarfs an Einzelunterbringung
betreffend, werden die Empfehlungen aus dem 1. Tätigkeitsbericht bekräftigt, erstens
eine systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und besonderer Bedürfnisse
schutzbedürftiger Personen zu verankern, zweitens Konzepte für alternative Unter-
bringungsressourcen (weiter) zu entwickeln und drittens den Begriff „kindgerechte
Umgebung“ in den Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen in Köln zu definieren (altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmög-
lichkeiten, Rückzugsräume für Kinder und Stillende). Anzuregen ist zudem, in jedem
Einzelfall die Ausstattung mit geeigneter Babynahrung sicherzustellen.
An die Stadtverwaltung und die Fachstellen freier Träger gerichtet empfiehlt die Om-
budsstelle nun zudem, eine gemeinsame Konzeption zur Umsetzung der EU-Aufnah-
merichtlinie im kommunalen Kontext zu erarbeiten, die zum einen Verfahren zur sys-
tematischen Feststellung der Schutzbedürftigkeit und der besonderen Bedürfnisse
schutzbedürftiger Personen beinhaltet55 und zum anderen Anforderungen an alterna-
tive Unterbringungsressourcen56 für schutzbedürftige Personen beschreibt.
Vermeidung von Obdachlosigkeit
Die Vermeidung von Obdachlosigkeit ist nicht nur Aufgabe gemäß Ordnungsbehör-
dengesetz, sondern als Versorgung mit dem Lebensnötigsten direkte Folge des Men-
schenwürdeprinzips. Ausdrücklich zu begrüßen sind daher die Absprachen des Sozi-
54 Die Einrichtung von Ruheräumen (wie z.B. Stillzimmern und anderen Rückzugsräumen) sollte als
präventive Maßnahme im Rahmen eines Kinderschutzkonzeptes umgesetzt werden (vgl. Deutsche
Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin [2016]: Handlungsleitfaden zum Kinderschutz in Flücht-
lingsunterkünften, S.11).
55 Aufgegriffen werden sollten Erfahrungen aus dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige
Flüchtlinge.
56 Auch für andere Unterbringungsformen, insb. gewerbliche Unterkünfte, erscheint die Beschreibung
eines Minimalstandards als erforderlich.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 20
alen Dienst des Amtes für Wohnungswesen mit dem Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie und der Fachstelle Wohnen, um von der Ombudsstelle dargestellte Fallkonstel-
lationen zu begegnen, in denen Obdachlosigkeit nicht effektiv vermieden wurde.
Empfohlen wird hierzu, ein städtisches Meldeverfahren für diesbezügliche Problem-
fälle zu implementieren, das erfasst, in welchen Konstellationen und wie häufig eine
Unterbringung Obdachloser erst nachträglich erfolgt, etwa aufgrund eines Antrags auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung oder aus anderen Gründen, und ein evtl. not-
wendiges Nachsteuern erlaubt.
Management des Übergangs junger Flüchtlinge aus der Jugendhilfe in Folgeun-
terbringung
Zu begrüßen ist die angekündigte ämterübergreifende Kooperation zwischen dem
Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Wohnungswesen, um Schwie-
rigkeiten bei der Unterbringung von aus der Jugendhilfe Entlassenen zu vermeiden.
Für die Konzeption und Gestaltung eines umfassenderen Übergangsmanagements
empfiehlt die Ombudsstelle darüber hinaus, freie Träger aus der Jugendhilfe und dem
Flüchtlingsbereich einzubeziehen.
Transparente Regularien
Die Ombudsstelle hält ihre Empfehlung aus dem 1. Tätigkeitsbericht aufrecht. Wie in
den Mindeststandards der Stadt Köln bereits formuliert, sollten in den Einrichtungen
verständliche, altersgerechte Information für die Kinder (und deren Eltern) über ihre
Rechte57 und zu Ansprechpartner/innen bei Sorgen und Problemen zur Verfügung
stehen. Generell sollte eine klare Übersichtsdarstellung der Zuständigkeiten und Be-
schwerdemöglichkeiten an allen Unterbringungsorten erfolgen. Dies schließt auch
Regelungen zur Abmeldung bei Abwesenheit ein.
Zudem sollten der Ombudsstelle in begründeten Fällen auf Anfrage amtsinterne
Richtlinie, Bescheidmuster u.ä. zugänglich gemacht werden.
Qualifizierung des Wachdienstes
Die Ombudsstelle empfiehlt weiterhin, das professionelle Rollenverständnis des
Wachdienstes durch Schulungen weiter zu verbessern.
Präventiver Gewaltschutz
Die Ombudsstelle empfiehlt, im Sinne des präventiven Gewaltschutzes und effektiver
Beschwerdemöglichkeiten eine Verhaltensrichtlinie zum Umgang mit Beschwerdefäl-
len resp. eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auftragnehmer_in-
nen einzuführen, die das Lernen aus Fehlern fördern und verhindern sollte, dass
Missstände aus Furcht vor Sanktionen nicht oder nicht vollumfänglich benannt wer-
den.
Ferner wird empfohlen, für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutz-
bedürfnisse gegeneinander abzuwägen sind, Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien
zu beschreiben, um eine fachliche Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit
herzustellen.
Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombuds-
stelle
Die Ombudsstelle empfiehlt, ihren ungehinderten Zugang zu Unterkünften sicherzu-
stellen durch erneute Instruktion der Wachdienstmitarbeiter_innen und durch Auf-
nahme einer entsprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betreiber_innen
von Unterkünften.
57 Anzuregen wäre auch eine Prüfung, ob vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von untergebrachten
Flüchtlingen vor unlauteren Geschäftsmethoden möglich sind, etwa in Kooperation mit Verbraucherbe-
ratung.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 21
Weiter empfiehlt sie, im Sinne einer „Fehlerkultur“ eine Grundlage für eine transpa-
rente Kommunikation städtischer Bediensteter und Auftragnehmer_innen mit der Om-
budsstelle herzustellen. Wünschenswert wäre eine direkte Auskunftserteilung der Be-
teiligten an die Ombudsstelle, hilfsweise die Sicherstellung einer umfassenden und
detaillierten Auskunftserteilung durch das Amt für Wohnungswesen. In begründeten
Fällen sollten der Ombudsstelle auch Auskünfte zu Wachbucheinträgen sowie zu
amtsinternen Richtlinien und Verfahren erteilt werden. Ggf. kann eine solche Rege-
lung in Verbindung mit der o.g. Verhaltensrichtlinie resp. Selbstverpflichtung zum Um-
gang mit Beschwerdefällen getroffen werden.
Zu wünschen ist schließlich eine Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle mit
der Stabsstelle Flüchtlingskoordination und den Fachämtern.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 22
5. Anhang
5.1. Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum (10.12.2016-
31.03.2017)
14.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle beim Therapiezentrum für Folteropfer (Caritasver-
band Köln): Frau Brandt-Wilhelmy und Team
21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Internationalen Familienberatung (Caritas-
verband Köln): Frau A. Domke
21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Köln (Fachdienst Migration):
Frau M. Domke und Team
05.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Wohnraum für Flücht-
linge): Herr Müller und Team
12.01.2017: Gespräch im Amt für Wohnungswesen mit Herrn Oster, Herrn Ludwig, Frau
Adams und Herrn Käufer
18.01.2017: Bericht zur Tätigkeit der Ombudsstelle auf Einladung des Arbeitskreises Flücht-
linge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement des Integrationsra-
tes
19.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Notaufnahme Luzer-
ner Weg): Herr Kahraman und Team
23.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim SKM Köln: Herr Graf und Team
24.01.2017: Fachgespräch mit dem AntiDiskriminierungsBüro (ÖgG): Frau Karangwa, Frau
Mogultay und Frau Simon
25.01.2017: Empfang des Teams des Vingster Treff e.V. in der Ombudsstelle und Vorstel-
lung der Tätigkeit
25.01.2017: Vorstellung der Tätigkeit der Ombudsstelle bei der Ratsgruppe Die Linke
26.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Antidiskriminierungs-
büro): Frau Angioni, Frau Meder
26.01.2017: Besuch der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren
06.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Team des Jugendmigrationsdienstes des IB
Köln
07.02.2017: Fachgespräch mit Frau Prof. Dr. Zinsmeister (Antidiskriminierungsrecht, TH
Köln)
13.02.2017: Fachgespräch mit Herrn Prof. Dr. Ottersbach (Soziologie, TH Köln)
15.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Jobcenter Köln: Frau Arimond, Frau Lüder,
Frau Trautmann
21.02.2017: Kontinuierlicher Austausch Ombudsstelle / Amt für Wohnungswesen: Frau
Adams, Frau Bokranz, Herr Käufer
22.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Team der Informations- und Beratungsstelle
für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen agisra e.V. Köln
05.03.2017: Teilnahme an Veranstaltung „Sprechen wir über Rassismus…“ , VHS Forum
07.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Dienstbesprechung des Sozialen Dienstes
des Amtes für Wohnungswesen
08.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre-
chung der Unterkunft Eygelshovener Straße)
09.03.2017: Beantwortung von Fragen zum 1. Tätigkeitsberichtes der Ombudsstelle in der
Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren
10./11.03.2017: Teilnahme an der Fachtagung „Folteropfer sehen - Versorgungspfade bah-
nen“, Universitätsklinikum Düsseldorf
14.03.2017: Vorstellung der Tätigkeit der Ombudsstelle beim AK Migration der Fraktion
B’90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln
16.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Dienstbesprechung der Wohnh eimleitun-
gen des IB: Herr Zinken und Team
20.03.2017: Bericht der Ombudsstelle anlässlich der Sitzung des Integrationsrates Köln
23.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim DRK Köln: Frau Machulla und Team
24.03.2017: Teilnahme an der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 23
5.2. Terminplanung April/Mai 2017
25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre-
chung der Notaufnahme Ringstraße)
25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Beratungszentrum rubicon Köln
04.05.2017: Teilnahme an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“, Düssel-
dorf
18.05.2017: Teilnahme an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“, Düssel-
dorf
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 24
5.3. Ombudsstelle: Aushang
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 25
5.4. Einzelfalldokumentation
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/09/01 Erfassung
(TT/MM/JJ)
20.09.16
Namentl./ ano-
nym
N Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 Gewalt unter Bewohnern
○ sex. Übergriff induktiv 2
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Rückverlegung in TH
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Adlerwache Befragung Hinweisgeber
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse AfW untersagt Adlerwache Auskunft an OS.
Kontakt zu Beschwerdeführer abgebrochen.
Bewertung Am Beschwerdefall wird Dissens mit Verwaltung deutlich über Ausge-
staltung der unabhängigen Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 26
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/09/03 Erfassung
(TT/MM/JJ)
22.09.2016
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
x Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit
○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehender mit
minderjährigen Personen
(bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/ NA
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW,GA Befragung Betroffene, Kinder- und
Jugendtherapeutin
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Kinder- und Jugendtherapeutin
Ergebnisse Schulzuweisung des Kindes ist erfolgt.
Einbindung des Kindes in kinderpsychiatrische Diagnostik ist erfolgt.
Transfer aus der NA/TH in eine NA aufgrund im Zuge einer TH- Räu-
mung.
Weiterleitung Attest: Im Rahmen der Beschwerde das Attest der Fach-
ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie weiterge-
leitet. AfW lag das Attest nicht vor. Attest wurde vorher vom Betroffe-
nen dem Träger vorgelegt. Ermittlungen bezüglich der fehlenden Wei-
terleitung des Attestes offen.
Medizinisches Gutachten des GA ausstehend
Bewertung Sprachbarrieren erschweren Zugang und Durchführung einer kinder-
psychiatrischen Behandlung.
Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Alleinerziehender mit min-
derjährigen Personen): s.16/12/02
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 27
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/09/04 Erfassung
(TT/MM/JJ)
22.09.16
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä-
ßigkeit
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
Sozialarbeit/ Wohn-
heime
Befragung Hinweisgeber_in
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be-
schwerden infolge des Einsatzes beklagt.
Aufnahme in Bericht
Umzug in andere NA
Abschluss mangels Rückmeldung
Bewertung
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 28
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/09/06 Erfassung
(TT/MM/JJ)
22.09.16
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä-
ßigkeit
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürf-
tiger)
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Personen mit psychi-
schen Störungen
Vorermittlung vor Ort j
Auskunftsersuchen Sozialarbeit/ Wohn-
heim, Arzt, Gesund-
heitsamt, AfW
Befragung Hinweisgeber_in, Sozi-
alarbeit/ Wohnheim,
Arzt
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Fachärztliche Versorgung, psychologische
Beratung, Gruppenangebote, Rechtshilfe
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be-
schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Unterstützung durch Om-
budsstelle beim Zugang zu fachärztlicher Versorgung und Aufnahme
in 1. Bericht.
Umzug in NA (Leichtbauhalle) im Zuge der TH-Räumung (12/16). Di-
agnose: akute PTBS bei Kind (12/16). Anfragen der Ombudsstelle an
56, 53, AM (01/17). Kooperation Ombudsstelle - Erziehungsbera-
tung. Eltern äußern Hoffnung auf Normalisierung in regulärem Wohn-
heim und Furcht vor Sanktionen bei Inanspruchnahme von Rechten.
Umzug in gewerbl. Unterkunft (23.01.17), Zugang zu AM zugesagt.
Weitervermittlung in Hilfen (Rechtshilfe, muttersprachliche psycholo-
gische Beratung und Gruppenangebote, AM) nicht angenommen.
Bewertung Lt. ärztlicher Diagnose liegt Gesundheitsschädigung vor.
Ob der Polizeieinsatz ursächlich für die Schädigung ist und wie in
diesem Fall die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs zu be-
urteilen wäre, bleibt mangels weiterer medizinischer und rechtlicher
Klärung offen.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 29
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/09/07 Erfassung
(TT/MM/JJ)
22.09.16
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä-
ßigkeit
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Asyl-/Aufenthaltsrecht
Vorermittlung vor Ort j
Auskunftsersuchen Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
betr. Aufenthaltsrecht: Flüchtlingsberatung
offen/ geschlossen ge-
schl.
Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be-
schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Aufnahme in 1. Tätigkeits-
bericht.
Bzgl. asyl-/aufenthaltsrechtlicher Probleme Abgabe an Flüchtlingsbe-
ratung. Anwaltliche Vertretung im Asylklageverfahren.
Bewertung Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erlangt asylrechtliche Proble-
matik Priorität.
Beklagte Gesundheitsschädigung durch Polizeieinsatz bleibt unge-
klärt.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 30
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/09/08 Erfassung
(TT/MM/JJ)
23.09.16
Namentl./ ano-
nym
a Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Beschulung
○ Diskriminierung induktiv 3 UN-Kinderrechtskonven-
tion
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger)
Vorermittlung j vor Ort
Auskunftsersu-
chen
Kommunales Integrati-
onszentrum; Schulamt
Befragung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Anfrage unbeantwortet => Wiedervorlage.
Räumung TH in Zwischenzeit.
Antwort Schulamt in 01/17 bestätigt generell Schulplatznotstand, Man-
gel an Schulplätzen (Wartelisten für zugewanderte Kinder und Jugend-
liche).
Bewertung Auf anonyme Beschwerde hin erfolgt generelle Bestätigung des Man-
gels an Schulplätzen mit Wartelisten für zugewanderte Kinder und Ju-
gendliche.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 31
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/10/01 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.10.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
X Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör-
perlicher Erkrankung
(bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Gesundheitsamt, AfW Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Nach Beschwerdeweiterleitung und Vorlage eines Attests über
schwere Erkrankung und Bedarf an eig. Wohnung erhält OS am
06.12.16 Information, dass amtsärztl. Stellungnahme am 04.11.16 er-
gangen.
Verlegung aus Turnhalle am 15.12.16.
Verlegung in gewerbl. Unterkunft (4 Bett-Zimmer) am 09.01.17.
Beschwerdeführer teilt am 31.01.17 mit, dass er privat Wohnung su-
chen will.
Bewertung Verlegung aus Turnhalle nach Beschwerdeeingang.
Teilweise Abhilfe, insoweit Verbesserung d. Wohnsituation ggü. Aus-
gangssituation (Turnhalle).
Individuelle Lösungssuche (priv. Wohnungssuche).
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 32
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/11/10 Erfassung
(TT/MM/JJ)
25.11.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw, Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Religiöse Diskriminie-
rung (Apostasie)
○ sex. Übergriff induktiv 2 Wachdienst
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Person, die sonstige
schwere Form physi-
scher Gewalt erlitten hat
(bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Eine Schlechterstellung oder Benachteiligung der Betroffenen wird sei-
tens des AfW am 09.12.16 verneint. Zum Vorwurf einer Beleidigung
durch Wachdienstmitarbeiter wird eine entlastende Stellungnahme des
Wachdienstes wiedergegeben, die die Heimleitung als Entlastungszeu-
gin benennt.
Auszug der Betroffenen aus Turnhalle in private Wohnung am
15.12.16.
Auf Nachfrage zum konkreten Geschehen wird am 19.01.17 angege-
ben, dass der OS keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt
werden können. Angedeutet wird, Aussage stehe gegen Aussage.
Auf weitere Nachfrage und Anregung konkreter Ermittlungsschritte hin
stellt AfW am 07.03.17 klar, dass 1. die Heimleiterin keine Angaben
zum Beleidigungsvorwurf machen kann, 2. nicht zu ermitteln ist, wer
noch vor Ort war, 3. die Beschwerde beim Tagesdienst erfasst wurde
und 4. Hinweise auf eine Zugehörigkeit zum Kreis der schutzbedürfti-
gen Personen von Seiten der Flüchtlingsberatung kamen.
Bewertung Abhilfe bzgl. Wohnsituation durch Eigeninitiative der Betroffenen.
Besondere Bedürfnisse von Gewaltopfern und Apostat_innen sind be-
sonders sensible Themen.
Übertragung der Ermittlung vom AfW auf Wachdienst erscheint, insb.
bei gegen den Wachdienst gerichteter Beschwerde, problematisch.
Detailliertere Beantwortung der Ausgangsfragen erst nach mehrfachem
Nachfassen, jedoch unverändert keine Information zu möglichem
Wachbucheintrag.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 33
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/11/11 Erfassung
(TT/MM/JJ)
28./30.11.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger)
Vorermittlung vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Gesundheitsamt, AfW Befragung Hinweisgeber
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Lt. Gesundheitsamt Stellungnahme vom 28.11.2016.
Verlegung in Notaufnahme mit abgeschlossenen Räumen am
09.12.2016. Geburt des Kindes in Geburtsklinik.
Familie gibt an, in Notaufnahme „unglücklich“ zu sein wegen Gemein-
schaftsanitäranlage und mangelnder Kochgelegenheit (28.12.16).
Frage seitens AfW unbeantwortet, aus welchen Gründen Belegung ei-
ner öffentlich geförderten Wohnung nicht erfolgte.
Offene Fragen:
Inwieweit sind die besonderen Bedürfnisse der Minderjährigen und der
Wöchnerin in der Notaufnahme berücksichtigt?
Aus welchen Gründen erfolgte nicht die von der Migrationsberatung
vorgeschlagene Belegung einer öffentlich geförderten Wohnung?
Bewertung Notaufnahmeeinrichtung erscheint für Familie mit Wöchnerin, Neuge-
borenem und weiteren Kindern ungeeignet.
Mangelnde Kommunikation des AfW bzgl. ungeklärter Fragen.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 34
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/11/13 Erfassung
(TT/MM/JJ)
30.11.16
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Verlegung aus medizin.
Gründen
○ sex. Übergriff induktiv 2 Zugang Auszugsma-
nagement
○ Diskriminierung induktiv 3 Antragstellung beim So-
zialdienst
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Person mit schwerer
körperl. Erkrankung
(bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort n
Auskunftsersuchen Gesundheitsamt, AfW Befragung Hinweisgeberin
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Verlegung in besser geeignetes Wohnheim (Januar 2017).
Zugang zum Auszugsmanagement ca. 3 Mon. nach von Beschwer-
deführerin angegebener Beantragung gewährt. Ob Antrag gestellt
wurde, zunächst strittig; dann Auskunft, dass Inhalte der Sprechstun-
den des Sozialdienstes in den Unterkünften nicht dokumentiert.
Anwendung des Kriterienkatalogs für den Zugang zum Auszugsma-
nagement ist nach Angaben des AfW nicht verbindlich („kein
Zwangsinstrument für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“).
Der Kriterienkatalog selbst („Kriterien für Auszugsmanagement
Liste“) muss die Ombudsstelle sich bei freien Trägern besorgen.
Trotz mehrfacher Nachfrage mit konkreter Begründung verweigert
das AfW die Zurverfügungstellung.
Bewertung Individuelle Abhilfe durch Verlegung in besser geeignetes Wohnheim
und Zugang zum Auszugsmanagement.
Angaben der Beschwerdeführerin kann nicht widerlegt werden.
Frage, ob dem Sozialdienst ausreichende Ressourcen zur Antrags-
bearbeitung zur Verfügung stehen.
Nichtzurverfügungstellung des Kriterienkatalogs erscheint als Koope-
rationsmangel des AfW.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 35
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/01 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl, Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 drohende Obdachlosig-
keit
○ sex. Übergriff induktiv 2 verweigerte Unterbrin-
gung
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersu-
chen
AfW Befragung Betroffener, Betreuerin
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Flüchtlingsberatung
Ergebnisse Nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung wird 18-Jähriger nicht
durch den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen untergebracht.
Betroffener stellt Eilantrag auf Unterbringung beim Verwaltungsgericht
Köln. Daraufhin erhält er Zusage für Notunterbringung ab Folgetag.
Absprachen des AfW und des Jugendamtes in Aussicht gestellt.
Jugendamt stellt „Übergangsmanagement“ bei Entlassung aus der Ju-
gendhilfe als wichtiges Thema dar.
Bewertung Durch Abstimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie wäre bzgl. der aus der Jugendhilfe Entlas-
senen Vorsorge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu treffen. Äm-
terübergreifende Kooperation zur Vermeidung von Übergangsproble-
men erscheint daher aussichtsreich, Einbeziehung von freien Trägern
aus Jugendhilfe und Flüchtlingsbereich ggf. sinnvoll.
Grundsätzlich, also auch in anderen Fällen, gebietet die Menschen-
würde die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Es darf nicht vom Gang
zum Verwaltungsgericht abhängig sein, dass eine menschenwürdige
Notunterkunft angeboten wird.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 36
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/02 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n. Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3 Transfer- Ablehnung
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Belastungsfaktoren am
Kind
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW, Gesundheitsamt Befragung Betroffene, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Projekt Auszugsmanagment
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu
Krankheitssymptomen führen.
Eine Verlegung in eine andere Notaufnahme wurde abgelehnt, da dies
für Betr. keine Verbesserung darstellt.
Es gibt keine einsehbaren Dokumente über Transfer- Angebote.
Es fehlen Rückzugsräume und Ruheräume für Kinder.
Technische Mängel (defekte Toilette) bleiben trotz Weiterleitung beste-
hen.
Bewertung Dokumentation: Eine Dokumentation ist für die Realisierung eines pro-
fessionellen und transparenten Handelns in der Sozialen Arbeit erfor-
derlich (Alice Salomon Hochschule Berlin 2016: Soziale Arbeit mit Ge-
flüchteten in Gemeinschaftsunterbringungen).
Technische Mängel, die nicht behoben werden, sind in prekären Le-
benssituationen zusätzliche Belastungsfaktoren.
Belastungen bes. Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familienver-
bund): Begleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind in den Gemein-
schaftsunterkünften über eine lange Verweildauer hinweg wiederkeh-
renden Belastungen ausgesetzt. Belastungen, wie die Lebensbedin-
gungen in den Hallenunterkünften, beeinflussen das Auftreten von Ver-
haltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (vgl. Gavranidou u.a.
2008). Die Einrichtung von Ruheräumen bzw. Rückzugsräumen für
Kinder sollten als präventive Maßnahme im Rahmen des Kinderschutz-
konzeptes umgesetzt werden (Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz
in der Medizin, S.11).
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 37
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/03 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3 Priorisierung Transfer
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Belastungsfaktoren am
Kind
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffene, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Beratungsstelle
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu
Krankheitssymptomen führen.
Familie hat einen Umverteilungsantrag gestellt, weil sie außerhalb von
Köln bessere Aussichten auf eine Wohnung haben.
Eine Weiterleitung der technischen Probleme hinsichtlich der Sanitär-
anlagen ist erfolgt. Technische Mängel (defekte Toilette) bleiben trotz
Weiterleitung bestehen.
Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien-
verbund): s.16/12/02
Technische Mängel, die nicht behoben werden, sind in prekären Le-
benssituationen zusätzliche Belastungsfaktoren.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 38
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/04 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Belastungsfaktoren am
Kind
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Projekt Auszugsmanagment
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu
Krankheitssymptomen führen. Dies konnte durch Vorlegen ärztlicher
Atteste nicht bestätigt werden.
Umzug in Privatwohnung.
Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien-
verbund): s.16/12/02
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 39
allnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/05 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA - NA
○ Diskriminierung induktiv 3 Belastungsfaktoren am
Kind
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Privatsphäre stillender
Frauen
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW, Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder und stil-
lenden Ehefrau an, die zu Krankheitssymptomen führen.
Eingereichtes Attest wurde überprüft. Eine angekündigte genaue Rück-
meldung zum Attest eines Familienmitglieds ausstehend.
Verlegung von TH/NA in NA.
Ein separater Bereich für Stillende im Aufenthaltsraum einer TH/NA
wurde eingerichtet. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, Bedarfe von
Stillenden aufzufangen.
Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien-
verbund): s.16/12/02
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 40
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/06 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA - NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Schwangere (besondere
Bedarfe Schutzbedürfti-
ger)
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Ein separater Bereich für Stillende im Aufenthaltsraum einer TH/NA
wurde eingerichtet.
Verlegung von TH/NA in NA
Besondere Bedarfe bezüglich Ernährung und Hygiene während der
Schwangerschaft nicht gewährleistet.
Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer Frauen sind in
den Turnhallen sowie in Gemeinschaftsunterkünften (mit gemeinschaft-
lich genutzten Sanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung) nicht re-
alisierbar (s.17/01/10) & (s.17/02/13).
Weiter fehlt es in den TH/NA an Gemeinschaftsräume, in denen
Frauen in einer geschützten Umgebung Informationen über Rechte,
Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten können.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 41
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/07 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Briefgeheimnis
○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel
x Diskriminierung induktiv 3 Zugang Hotel
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger)
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW Befragung Betroffene, Hotelbetrei-
ber/in
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
g Vermittlung/
Weiterleitung
Projekt Auszugsmanagment
Ergebnisse Vorwurf der Diskriminierung durch Hotelbetreiberin: Hinweise, die eine
Diskriminierung bestätigen, liegen nicht vor.
Briefgeheimnis: AfW weist den Vorwurf, das Briefgeheimnis verletzt zu
haben, zurück. Es wird aber eingeräumt, dass es Schreiben per mail
an Betroffene gegeben hat und dass diese an Dritte zwecks überrei-
chen versandt wurden. Das AfW räumt ebenfalls ein, zukünftig Schrei-
ben nicht mehr per Mail, sondern ausschließlich auf dem postalischen
Wege zuzustellen (Mail 04.01.2017).
Beschwerdeführer steht auf der Liste des Projektes Auszugsmanag-
ment.
Bewertung Der Zutritt der Ombudsfrau mit Zugangsberechtigung eingeschränkt
möglich. Zutritt in die Gemeinschaftsräume des Hotels ausschließlich
mit vorheriger Terminvereinbarung mit Betreiberin möglich. Zutritt in die
Zimmer der Bewohner verweigert. Ein vertrauliches Gespräch zwi-
schen Betroffene und Ombudsstelle wird von der Betreiberin in den
Räumlichkeiten des Hotels untersagt.
Im Einzelfall fehlende Abgrenzung der Betreiberin zwischen ehrenamt-
lichen Tätigkeiten und gewerblichen Leistungen.
Fallnummer 16/12/08 wurde aus technischen Gründen nicht vergeben (Abgrenzung 1. und 2.
Berichtszeitraum).
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 42
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/09 Erfassung
(TT/MM/JJ)
15.12.16
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Verweigerung d. fam.
Zusammenlebens
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger)
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersu-
chen
AfW Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Vorgeworfene Verweigerung gemeinsamer Unterbringung der Fami-
lienangehörigen ist widerlegt. Beschwerdeführer/innen ziehen ge-
trennte Unterbringung dem Zusammenleben in Turnhalle vor.
Bewertung Unzutreffende Darstellung und folglich ungerechtfertigter Vorwurf der
Beschwerdeführer.
Schlaglicht auf Problematik der Turnhallenunterbringung.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 43
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
16/12/10 Erfassung
(TT/MM/JJ)
23.12.16
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Hotel
○ sex. Übergriff induktiv 2 Verweigerte Unterbrin-
gung / mangelnde Un-
terstützung
X Diskriminierung induktiv 3 Opfer d. Menschenhan-
dels (bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Zuständigkeit AfW -
FW
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen AfW, Fachstelle Woh-
nen
Befragung Hinweisgeber, Be-
troffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffene wurde aufgrund Streitigkeiten aus gewerbl. Unterkunft ab-
gemeldet und anschließend nicht mehr vom AfW untergebracht, son-
dern verwiesen an Fachstelle Wohnen; seitdem in gewerbl. OBG-Un-
terkunft ohne Zugang zum Auszugsmanagement.
Beschwerde über Abmeldung als ungerechtfertigte Sanktion, Unter-
bringungsverweigerung durch Tagesdienst und mangelnde Unter-
stützung einer Schutzbedürftigen. AfW bestreitet ungerechtfertigte
Schlechterstellung und rechtfertigt Verweis an Fachstelle mit aufent-
haltsrechtlichem Statuswechsel der Betroffenen.
Auf Hinweis der Ombudsstelle, dass der Verweis der Betroffenen an
die Fachstelle Wohnen nachweislich außerhalb der Öffnungszeiten
dieser Dienststelle geschah (der Zugang war der Betroffenen selbst
also nicht möglich), Mitteilung des AfW, dass Rücksprache mit Sozia-
lem Dienst und Fachstelle erfolgt ist.
Bewertung Die Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Sozialen
Dienst und der Fachstelle Wohnen sichergestellt sei, dass im Fall ei-
nes Verweises an die jeweils andere Dienststelle außerhalb der
Dienstzeiten weiterhin eine Aufnahme möglich sei. Die Ombudsstelle
wertet dies als Zusicherung, in Fällen akuter Obdachlosigkeit Be-
troffene nicht an ihnen unzugängliche Dienste zu verweisen, sondern
Obdachlosigkeit effektiv zu vermeiden.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 44
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/01 Erfassung
(TT/MM/JJ)
02.01.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Med. Versorgung
X Diskriminierung induktiv 3 Mangelnde Unterstüt-
zung
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbe-
dürftiger)
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen GA Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Nach fachl. Einschätzung kein Anhaltspunkt für unzureichende med.
Versorgung. Eltern erleichtert.
Bewertung Beschwerde erweist sich als ungerechtfertigt.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 45
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/02 Erfassung
(TT/MM/JJ)
04.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Konflikte mit MA AfW
○ sex. Übergriff induktiv 2 Abmeldung/ Abwesen-
heit
○ Diskriminierung induktiv 3 Wohnheim
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
AfW Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Vorwurf der Beschwerde nicht geklärt.
Betroffene findet privat Wohnung.
Eine Weiterbearbeitung der Beschwerde fand nicht statt, da keine Voll-
macht erteilt wurde.
An- und Abwesenheit Wohnheime: In den Wohnheimen bestehen bin-
dende und einheitliche Regelungen bezüglich An- und Abmeldepflich-
ten, die vor Ort dokumentiert werden.
Bewertung Dokumentationspflicht bezüglich An- und Abwesenheiten der Wohn-
heime für andere Unterkunftsformen wünschenswert.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 46
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/03 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.01.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Religion
X Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen FlB Befragung
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Einstellung, da Kontakt mit Betroffenen nicht zustande kommt.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 47
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/04 Erfassung
(TT/MM/JJ)
18.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Schutz der Privatsphäre
o sex. Übergriff induktiv 2 Zustellung Post
x Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Regelung Abwesenheit
in gewerblichen Unter-
künften
Vorermittlung j vor Ort
Auskunftsersu-
chen
AfW, Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
g Vermittlung/
Weiterleitung
Auszugsmanagment
Ergebnisse Es gibt keine einheitlich geregelte Dokumentationspflicht von Abwesen-
heiten in den gewerblichen Unterkünften.
AfW streitet Vorwurf der Diskriminierung ab, diesbezüglich keine Auf-
klärung. Bezüglich Postzustellung ebenfalls keine Aufklärung.
Schutz der Privatsphäre: Geregelte Vorgaben an gewerblichen Betrei-
ber seitens AfW erfolgt.
Bewertung Dokumentation: Transparenz und einheitliche Dokumentation erforder-
lich. Ins besonders, wenn Maßnahmen eine Schlechterstellung bedeu-
ten.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 48
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/05 Erfassung
(TT/MM/JJ)
19.01.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Zugang zum Auszugs-
management
○ sex. Übergriff induktiv 2
X Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Schlechterstellung ei-
nes anerk. Flüchtlings
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Anerk. Flüchtling legt dar, nach Scheitern priv. Unterbringung (Kon-
flikt mit weiteren Verwandten) im Juni 2016 nach zeitweiliger Ob-
dachlosigkeit verzögert (in gewerbl. OBG-Unterkunft) untergebracht
worden zu sein. Diskriminierungsvorwurf richtet sich auf mangelnden
Zugang zum Auszugsmanagement aus dem System der Fachstelle
Wohnen.
Aufnahme in Bericht zugesagt.
Abhilfe nicht in Aussicht, zumal Liste des Auszugsmanagements im
Februar 2017 geschlossen.
Bewertung Das Auszugsmanagement als Unterstützungsoption für Bewoh-
ner_innen von Flüchtlingsunterkünften stellt keine Regelleistung dar.
Die Zugangsliste wurde aus Kapazitätsgründen im Februar 2017 bis
Jahresende geschlossen.
Bis zur Listenschließung bestand für Personen mit Schutzstatus, die
über die Fachstelle Wohnen untergebracht waren, keine Zugangs-
möglichkeit, sodass sie insofern objektiv schlechter gestellt waren als
Schutzsuchende oder Geschützte, die über das Amt für Wohnungs-
wesen untergebracht waren.
Anzuregen wäre eine Prüfung, ob künftig auch den über die Fach-
stelle Wohnen untergebrachten Schutzsuchenden eine entspre-
chende Hilfe gewährt werden könnte.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 49
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/06 Erfassung
(TT/MM/JJ)
24.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Zugang Projekt Auszugs-
managment
○ sex. Übergriff induktiv 2 Technische Probleme
x Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW Befragung Betroffene, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
Ge-
schl.
Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Eine Einschreibung in das Projekt Auszugsmanagement konnte auf-
grund technischer Mängel (fehlender Internetzugang der Unterkunft)
nicht erfolgen.
Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erfolgte eine Einschreibung in
das Projekt, auch die technischen Mittel zur Kommunikation zwischen
Wohnheim und AfW wurden bereitgestellt.
Die Weiterleitung technischer Probleme (unzureichende Warmwasser-
versorgung) erfolgte.
Bewertung Technische Probleme können ggf. negative Auswirkungen auf ein fried-
liches Zusammenleben haben und auch zur sozialen Stigmatisierung
beitragen.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 50
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/07 Erfassung
(TT/MM/JJ)
27.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n. Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Auswirkungen/ Konse-
quenzen der Be-
schwerde
○ sex. Übergriff induktiv 2
X Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Befragung Heimleitung, Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
Ge-
schl.
Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Eine namentliche Weiterleitung wird abgelehnt. Es werden negative
Konsequenzen befürchtet.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 51
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/08 Erfassung
(TT/MM/JJ)
30.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
GA,JA,AfW Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
Ge-
schl.
Vermittlung/
Weiterleitung
Diakonie Michaelshoven, Bezirksjugendamt
Ergebnisse Gesundheitsamt (GA) in einer medizinischen Stellungnahme: Wechsel
in eine abgeschlossene Wohneinheit dringend notwendig.
Verlegung in eine abgeschlossene Wohneinheit aufgrund fehlender Ka-
pazitäten vom AfW nicht umgesetzt. Betroffene werden in eine andere
Notaufnahme verlegt. Beschwerdegegenstand (u.a. die geminderte
Nahrungsaufnahme des Kindes) bleibt weiterhin bestehen.
Anbindung an das Frühförderzentrum erfolgt.
Eine Anbindung an das Jugendamt wird von den Eltern abgelehnt, sie
befürchten, das Kind werde ihnen entzogen.
Bewertung Empfehlung des GA nicht umgesetzt.
Eltern assoziieren JA mit Kindesentzug. Dies schränkt den Zugang zu
Leistungen der Jugendhilfe ein.
Möglicher Einfluss der Belastungsfaktoren (Gemeinschaftsverpflegung)
in der Notaufnahme auf Nahrungsverweigerung des Kindes mit Risiko
langfristiger Gesundheitsschäden.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 52
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/09 Erfassung
(TT/MM/JJ)
30.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere
Bedarfe Schutzbedürfti-
ger)
○ Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Befragung Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Ein Transfer in die NA stellte keine Verbesserung der Wohnsituation
dar und wurde abgelehnt. Umzug in Privatwohnung.
Bewertung Ungeeignete Unterbringung eines Folteropfers in einer TH/NA.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 53
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/10 Erfassung
(TT/MM/JJ)
30.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 NA/TH
○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehende (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwanger/ Wöchnerin
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort ja
Auskunftsersu-
chen
AfW, GA. Befragung Betroffene, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Beratungsstelle
Ergebnisse Verlegung von TH/NA in NA im Rahmen einer Schutzisolierung.
Die besonderen Bedarfe der Betroffenen bezüglich Privatsphäre,
schwangerschaftsbedingter Ernährung und Hygiene während der
Schwangerschaft und nach der Entbindung nicht gewährleistet.
Trotz eingereichter Atteste AfW kein Auftrag für eine medizinische Prü-
fung erteilt / Keine Stellungnahme des Gesundheitsamtes
Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer und stillender
Frauen sind in den Turnhallen sowie in Gemeinschaftsunterkünften
(gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen und Gemeinschaftsver-
pflegung) nicht realisierbar. (s.16/12/06) & (s.17/02/13)
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 54
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/01/11 Erfassung
(TT/MM/JJ)
31.01.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Konflikt mit MA AfW
○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel
○ Diskriminierung induktiv 3 Technische Probleme
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW. Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Im Rahmen der Beschwerde gab es zum einen beim Betroffenen Un-
klarheiten bezüglich dem Handeln der Verwaltung. Zum anderen wurde
der Mitarbeiterin (MA) des AfW vorgeworfen, den Betroffenen respekt-
los behandelt zu haben.
AfW bietet Konfliktgespräch mit beteiligten Akteuren an.
Der Vorwurf der Beschwerde bezüglich dem respektlosen Verhalten
von der MA des AfW wurde nicht geklärt. Das Handeln der Verwaltung
konnte verdeutlicht werden.
Weiterleitung technischer Probleme erfolgt.
Bewertung Transparenz: Verwaltungshandeln ist für Betroffene nicht deutlich er-
kennbar. Maßnahmen und deren Konsequenzen nicht transparent.
Um Konflikte mit Hilfe eines Gespräches effektiv zu lösen, sind Metho-
den aus der Sozialen Arbeit sinnvoll.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 55
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/01 Erfassung
(TT/MM/JJ)
01.02.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
○ Diskriminierung induktiv 3 Betreuungsangebot NA
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Zugang Auszugsma-
nagement
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
AfW., GA Befragung Betroffene, Freiwillige
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Transfer aus der Turnhalle in eine Notaufnahme folgt 1,5 Monate nach-
dem Gesundheitsamt medizinisches Gutachten erstellt hat. Unterkunft
entspricht nicht den empfohlenen Anforderungen.
Psychische Krankheit des Kindes stellt Beteiligungshürde bezüglich
Betreuungsangeboten vor Ort dar. Ermittlungen diesbezüglich nicht ab-
geschlossen.
Verzögerung bei der Einschreibung für das Auszugsmanagement
durch Forderung einer Mindestaufenthaltsdauer in Köln von drei Mona-
ten.
Bewertung Bei psychischer Erkrankung des Kindes werden vom Gesundheitsamt
empfohlene Unterbringungsbedingungen nicht erfüllt.
Die Verzögerung der Einschreibung für das Auszugsmanagement
durch Abwarten einer Mindestaufenthaltsdauer in Köln von drei Mona-
ten erscheint nicht nachvollziehbar.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 56
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/02 Erfassung
(TT/MM/JJ)
08.02.17
Namentl./ anonym N Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige, Wöch-
nerin (bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort ja
Auskunftsersuchen GA Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen offen Vermittlung/
Weiterleitung
Frühe Hilfen
Ergebnisse Fünfköpfige Familie. Nach Krankenhausentlassung muss Wöchnerin
mit Neugeborenem zunächst in Turnhalle zurückkehren, Verlegung
in Leichtbauhalle mit Kojen in Folgewoche.
Dort zunächst weiterhin Stillprobleme bei Fehlen geeigneter Baby-
nahrung, dann nach Unterstützung durch Frühe Hilfen Gewichtsnor-
malisierung.
Nach Auskunft des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 „zur Zeit
viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren
Neugeborenen in den Turnhallen untergebracht“.
Bewertung Problematik der Notunterbringung vieler Hochschwangerer sowie
Wöchnerinnen und Neugeborener in Turnhallen.
Anzuregen wäre, in jedem Einzelfall die Ausstattung mit geeigneter
Babynahrung sicherzustellen.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 57
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/03 Erfassung
(TT/MM/JJ)
08.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige, Schwan-
gere, Pers. m. psych.
Störung, Gewaltopfer
(bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen FlB, AM Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
Rechtsanwalt
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Psychiater_in, Psych. Psychotherapeut_in
bzw. Psych. Beraterin (muttersprachlich)
Ergebnisse Unterbringung: Nach von Flüchtlingsberatung unterstütztem Antrag
Verlegung aus Turnhalle in Notaufnahmeeinrichtung sowie Makler-
schein, jedoch keine Aufnahme auf (mittlerweile geschlossene) Liste
des Auszugsmanagements.
Gesundheit: Weiterleitung an muttersprachl. Fachkräfte
Asylverfahren: Empfehlung, anstelle von Mittelspersonen direkt den
im Klageverfahren beauftragten Rechtsanwalt zu kontaktieren
Bewertung Problematik der Notunterbringung vieler Schutzbedürftiger in Turn-
hallen und anderen Notaufnahmen.
Aufgrund von Mehrfachbelastungen besteht in diesem Fall ein hoher
Unterstützungs- und Koordinationsbedarf.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 58
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/04 Erfassung
(TT/MM/JJ)
10.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Mgl. Betrug zum Nach-
teil wohnungssuchen-
der Flüchtlinge
○ sex. Übergriff induktiv 2
X Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen Antidiskriminierungs-
büro, AfW
Befragung
Aufgabenbereich
OS
nein Abgabe/ Ver-
weis
AfW
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Antidiskriminierungsbüro berichtet über mutmaßlich unlautere Ge-
schäftsmethoden einer Maklerfirma im Zusammenhang der Woh-
nungsvermittlung an Flüchtlinge, auf die auch die Staatsanwaltschaft
hingewiesen sei.
Information des AfW durch Ombudsstelle
Rückfragen der Kripo Köln an Ombudsstelle
Bewertung Anzuregen wäre eine Prüfung, ob vorbeugende Maßnahmen zum
Schutz von Flüchtlingen vor unlauteren Methoden möglich sind etwa
in Kooperation mit Verbraucherberatung.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 59
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/05 Erfassung
(TT/MM/JJ)
10.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Pers. m. psych. Stö-
rung (bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen GA, AfW Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Gesundheitsamt befürwortet am 13.02.17 Verlegung in abgeschl.
Wohneinheit mit eig. Kochgelegenheit u. eig. sanit. Einrichtungen
resp. Privatwohnung.
Verlegung der Betroffenen aus Turnhalle in Notaufnahme am
22.02.17. Unter Verweis auf Schließung der Liste keine Aufnahme in
Auszugsmanagement.
Bewertung Problematik der Schließung des Zugangs zum Auszugsmanage-
ment.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 60
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/06 Erfassung
(TT/MM/JJ)
10.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl, and
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Beschwerdeführer erscheint nicht zu vereinbartem Termin.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 61
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/07 Erfassung
(TT/MM/JJ)
10.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Religiös aufgeladener
Konflikt (Apostasie)
X Diskriminierung induktiv 3 Gewalt- u. Folteropfer,
Pers. m. psych. Stö-
rung (bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen TzFo, GA, AfW Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Rechtsanwalt
Ergebnisse 27.10.16: Schreiben des Therapiezentrums für Folteropfer (TzFo) an
Betreuungsverband: Betroffener schwertraumatisiert, kann nicht
Schlafraum teilen.
09.11.16: Übermittlung psychoth. Stellungnahme des TzFo an 56:
Betroffener traumatisiert infolge extremer Folter, Suizidversuch, dro-
hende Dekompensation, schnellstmöglicher Wechsel in Einzelzim-
mer dringend angezeigt.
14.02.17: Ersttermin des zu diesem Zeitpunkt Obdachlosen in Om-
budsstelle. Schilderung div. Konflikte in Unterkünften, u.a. aufgr.
Konversion. Vorsprache bei 56, Unterbringung in Turnhalle.
16./17.02.17: Ombudsstelle sendet an 53 und 56 psychoth. Stellung-
nahme v. 03.11.16 u. chirurgisches Attest v. 19.09.16 („Multiple
schmerzhafte und zum Teil tastbare Fremdkörper“ in versch. Körper-
bereichen, bei denen es sich nach Eigenangabe um Projektile eines
Angriffs mit einer Schusswaffe handele.)
21.02.17: Ombudsstelle weist auf Dramatik des Falles X im Ge-
spräch mit 56 hin. 53 verfasst Stellungnahme, wonach Unterbringung
in Einzelzimmer notwendig ist.
01.03.17: 56 lehnt Verlegung ab, keine Priorisierung, kein Zugang
zum Auszugsmanagement. Ombudsstelle weist auf Stellungnahme
von 53 hin.
02.03.17: Verlegung aus Turnhalle in Notaufnahme (Koje).
15.03.17: Umzug in Einzelzimmer in andere Unterkunft.
Bewertung Verfahren zur Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen und
zur Feststellung ihrer bes. Bedürfnisse (Umsetzung der EU-Aufnah-
merichtlinie) fehlt.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 62
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/08 Erfassung
(TT/MM/JJ)
16.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 TH/NA
X sex. Übergriff induktiv 2 Gewaltopfer, Pers. m.
psych. Störung, Min-
derjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürfti-
ger)
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen Beschwerdemanage-
ment, AfW, GA, Be-
zirksregierung D‘dorf
Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffene schildern versuchten sex. Übergriff auf volljährige Tochter
in Landesunterkunft, Kopfverletzung der Mutter durch Gewalt in Köl-
ner Turnhallenunterkunft sowie Verängstigung infolge dieser Vorfälle.
Anpassungsstörung psychotherapeutisch bescheinigt.
Gesundheitsamt empfiehlt Umzug in Privatwohnung. Verlegung in
Appartement ist erfolgt.
Bewertung Nach anfänglicher Unklarheit über Abläufe rasche Reaktion der
Stadtverwaltung und für Betroffene zufriedenstellende Lösung.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 63
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/09 Erfassung
(TT/MM/JJ)
17.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Hotel
○ sex. Übergriff induktiv 2 Hausverbot gg. Freiwil-
lige
○ Diskriminierung induktiv 3 Dauerhafte technische
Mängel
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung Hinweisgeberin
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Hinweisgeberin möchte Beschwerde aktuell nicht konkretisieren und
belegen.
Bewertung Wie zuvor im Fall 16/11/12, wird Hinweis auf Probleme in gewerbli-
cher Unterkunft/Hotel nicht ausreichend konkretisiert resp. zurückge-
zogen. Wiederum Hinweis u.a. auf Abhängigkeit von Eigentümer.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 64
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/10 Erfassung
(TT/MM/JJ)
17.02.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH / NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Psychische Erkrankung
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
o Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Gesundheitsamt (GA): „Veränderung der Unterbringung in eine ge-
schlossene Privatwohnung medizinisch als dringend notwendig erach-
tet“ (fachärztliches Attest 25.01.2017). Verlegung aufgrund fehlender
Unterkunft nicht umgesetzt.
Betroffene weiterhin in der Turnhalle untergebracht.
Rückmeldung bezüglich mögl. Hilfen seitens GA ausstehend. AfW ver-
weist auf MA vor Ort um Verschlechterung des Gesundheitszustandes
zu vermeiden.
Bewertung Zu fragen ist, welche kompensatorische Rolle der Soziale Arbeit zuge-
wiesen wird, wenn Empfehlung der Stadtärztin nicht umgesetzt wer-
den.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 65
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/11 Erfassung
(TT/MM/JJ)
17.02.2017
Namentl./ ano-
nym
N Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere
Bedarfe Schutzbedürfti-
ger)
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger)
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Belastungsfaktoren
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW, GA Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
o Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffene in Hilfeangebot für Folteropfer eingebunden. Rückmeldung
ausstehend
Anbindung des Kindes an Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ausste-
hend
Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Familie an.
Bewertung
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 66
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/12 Erfassung
(TT/MM/JJ)
22.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Besuch von Notunter-
gebrachten bei auswär-
tigen Angehörigen
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung ja vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
n Abgabe/ Ver-
weis
Sozialdienst
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Freiwillige beschwert sich darüber, dass Bewohnern einer Turnhalle
seitens der Heimleitung ein Besuch bei auswärtigen Angehörigen
nicht erlaubt werde.
Verweis an Sozialdienst.
Bewertung Es scheint z.T. Unklarheit über die Abwesenheitsregelung zu beste-
hen.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 67
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/13 Erfassung
(TT/MM/JJ)
22.02.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Schwangere
Alleinerziehende
(besondere Bedarfe
Schutzbedürftiger)
○ sex. Übergriff induktiv 2 2. Ehefrau
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort j
Auskunftsersu-
chen
AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
o Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Besondere Bedarfe bezüglich Privatsphäre, schwangerschaftsbeding-
ter Ernährung und Hygiene während der Schwangerschaft nicht ge-
währleistet
Transfer spätestens nach der Entbindung indiziert.
AfW möchte auf die Wünsche der Familie eingehen und die 2. Ehefrau
vom restlichen Familienverbund nicht trennen.
Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer sind in den Turn-
hallen nicht realisierbar (s.16/12/06) & (s.17/01/10).
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 68
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/14 Erfassung
(TT/MM/JJ)
24.02.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Transfer
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/ NA
○ Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Befragung Bertoffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
Ge-
schl.
Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Der Transfer in unerwünschte Unterkunft durch Familienangehörige
verhindert. Verlegung in erwünschte Unterkunft stattgefunden.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 69
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/15 Erfassung
(TT/MM/JJ)
28.02.2017
Namentl./ ano-
nym
a Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (bes. Be-
darfe Schutzsuchender)
○ sex. Übergriff induktiv 2 Informationsweitergabe
Auszugsmanagment
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersu-
chen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Aufgaben der Ombudsstelle erläutert. Informationen bezüglich Hilfepro-
jekt telefonisch weitergeleitet.
Bewertung
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 70
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/02/16 Erfassung
(TT/MM/JJ)
28.02.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Hinweisgeberin vereinbart Termin für Bewohner einer Flüchtlingsun-
terkunft.
Termin wird kurzfristig von Hinweisgeberin storniert.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 71
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/01 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.03.2017
Namentl./ ano-
nym
a Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Technische Probleme
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung n vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
n Befragung n
Aufgabenbereich
OS
n Abgabe/ Ver-
weis
AfW
offen/ geschlos-
sen
geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Meldung beinhaltete: Technische Probleme weiterhin bestehen (s. Fall
17/01/06)
Nach einem Zeitungsartikel über die Missstände wurde zeitnah Lösun-
gen bezügl. Warmwasserversorgung gefunden.
Bewertung Mögliche Wirksamkeit der Medienpräsenz.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 72
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/02 Erfassung
(TT/MM/JJ)
06.03.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung ja vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Hinweisgeber erklärt im Vorfeld eines Termins Beschwerde für erle-
digt.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 73
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/03 Erfassung
(TT/MM/JJ)
08.03.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA
○ sex. Übergriff induktiv 2
x Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Ausstehend
Bewertung
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 74
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/04 Erfassung
(TT/MM/JJ)
08.03.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Ausstattung der Unter-
kunft
○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheitsbeschwer-
den
○ Diskriminierung induktiv 3 Fehlende Privatsphäre
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Pers. m. psych. Stö-
rung, Minderjährige,
Behinderte (bes. Be-
dürfnisse Schutzbe-
dürftiger)
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen
Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen offen Vermittlung/
Weiterleitung
Erwerbslosenberatung, Fachärzt_innen
Ergebnisse Fachliches Clearing zur Orientierung.
Rückmeldung aus SGB II-Beratung und Vorlage von Attesten stehen
aus.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 75
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/05 Erfassung
(TT/MM/JJ)
13.03.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 Notaufnahmeeinrich-
tung
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger
Vorermittlung vor Ort ja
Auskunftsersuchen AfW Befragung Betroffener, Betreu-
ungsverband
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffener führt Beschwerde über Rauschmittelkonsum, nächtlichen
Lärm und Drohungen seitens Mitbewohnern sowie mangelndes Ge-
hör bei Professionellen. Situation in Notaufnahme wird als ausweglos
empfunden.
Situation eskaliert gewaltsam, Beschwerdeführer berichtet von Mes-
serangriff durch Mitbewohner. Ombudsstelle regt Verlegung des Be-
schwerdeführers an.
Verlegung in andere Notaufnahme erfolgt.
Im Gespräch lehnt Beschwerdeführer die angebotene Weitervermitt-
lung in psychiatrische resp. psychotherapeutische Unterstützung ab
und beschreibt eine Verletzung seiner Rechte als das ursächliche
Problem.
Bewertung Schlaglicht auf Problematik langfristiger Unterbringung in Notauf-
nahme.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 76
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/06 Erfassung
(TT/MM/JJ)
14.03.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl, and
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Verletzung des Rech-
tes auf eheliches Zu-
sammenleben
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Gewaltopfer, Behin-
derte (bes. Bedürfnisse
Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen Arzt, AfW Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Augenscheinlich körperbehinderter Ehemann getrennt von Ehefrau in
Turnhalle untergebracht.
Trennung der Eheleute soll nach einem vom Ehemann eingeräum-
tem Schlagen eines Nachbarkindes erfolgt sein.
Nach Angaben seines Sohnes ist der Vater auf Hilfe Dritter bei tägli-
chen Verrichtungen angewiesen.
AfW teilt mit, dass auf Initiative des städt. Sozialarbeiters die Verle-
gung der Eheleute in ein gemeinsames Appartement bereits erfolgt
ist.
Unbeantwortet bleibt, ob die getrennte Unterbringung des Eheman-
nes aus Interessen des Kinderschutzes veranlasst wurde und wie die
unterschiedlichen Schutzbedürfnisse im Einzelfall auf Seiten des
AfWs abgewogen wurden.
Bewertung Für Turnhalle zuständiger Sozialarbeiter des AfW nimmt Verantwor-
tung wahr, besondere Bedürfnisse des körperbehinderten Schutzsu-
chenden zu berücksichtigen.
Für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürf-
nisse gegeneinander abzuwägen sind, wären im Sinne von fachlicher
Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit Verfahrenswege und
ggf. Prüfkriterien zu beschreiben.
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 77
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/07 Erfassung
(TT/MM/JJ)
14.03.17
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl, Fw, and
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Beleidigung
○ sex. Übergriff induktiv 2 Ungerechtfertigtes Zu-
trittsverbot
X Diskriminierung induktiv 3 Pflege
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Behinderte (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger)
Vorermittlung vor Ort ja
Auskunftsersu-
chen
Arzt, Freiwillige, Wohl-
fahrtsverband, GA,
AfW, Sozialamt
Befragung Betroffene
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Ermittlungen nicht abgeschlossen; bislang keine Bestätigung für gegen
Sozialdienst des AfW erhobene Diskriminierungsvorwürfe.
Bewertung Unterkunft nicht barrierefrei und daher für Rollstuhlfahrerin ungeeignet.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 78
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/08 Erfassung
(TT/MM/JJ)
15.03.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fw
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Befragung Betroffene, Beratungs-
stelle
Aufgabenbereich
OS
j Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Sozialdienst AfW
Ergebnisse ausstehend
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 79
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/09 Erfassung
(TT/MM/JJ)
15.03.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof.
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1 Zugang Auszugsmanag-
ment
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger
○ Diskriminierung induktiv 3
x Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung j vor Ort n
Auskunftsersu-
chen
Befragung Betroffene, Auszugsma-
nagment
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
Ge-
schl.
Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffene entscheiden sich gegen eine Aufnahme der Beschwerde.
Bewertung Aufgrund eines akuten persönlichen Schicksals wird das Einreichen ei-
ner Beschwerde als zusätzliche Belastung empfunden.
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 80
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/10 Erfassung
(TT/MM/JJ)
21.03.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersu-
chen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
n Abgabe/ Ver-
weis
Flüchtlingsberatungsstelle
offen/ geschlos-
sen
geschl Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an Beratungsstelle verwiesen.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 81
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/11 Erfassung
(TT/MM/JJ)
17.03.17
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
X Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger)
Vorermittlung j vor Ort
Auskunftsersu-
chen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlos-
sen
offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Detaillierte Beschwerdeaufnahme ausstehend wg. kurzfristiger Termin-
verschiebung.
Bewertung
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 82
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/12 Erfassung
(TT/MM/JJ)
21.03.2017
Namentl./ ano-
nym
n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Fl
Kategorisierung
○ Gewalt induktiv 1
○ sex. Übergriff induktiv 2
○ Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersu-
chen
Befragung
Aufgabenbereich
OS
n Abgabe/ Ver-
weis
Flüchtlingsberatungsstelle
offen/ geschlos-
sen
geschl Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an Beratungsstelle verwiesen.
Bewertung
2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017 83
Fallnummer
(JJ/MM/ZZ)
17/03/13 Erfassung
(TT/MM/JJ)
28.03.17
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in
(Fl/Fw/Prof/and)
Prof
Kategorisierung
X Gewalt induktiv 1 TH/NA
○ sex. Übergriff induktiv 2 Religion (Apostasie)
X Diskriminierung induktiv 3
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde
induktiv 4
Vorermittlung vor Ort
Auskunftsersuchen AfW, Beschwerdema-
nagement, Bezirksre-
gierung
Befragung Betroffener
Aufgabenbereich
OS
ja Abgabe/ Ver-
weis
offen/ geschlossen offen Vermittlung/
Weiterleitung
Ergebnisse Betroffener beklagt, als Apostat Diskriminierung und Gewalttaten
durch muslimische Mitbewohner bereits in verschiedenen Unterkünf-
ten erfahren zu haben und aktuell zu erfahren.
Nach Anfrage an AfW wird dort aktuell geprüft, ob der Beschwerde-
führer in eine Unterkunft mit anderen christlichen Bewohnern verlegt
werden kann.
Zur Vorgeschichte in Landesunterkunft laufen Anfragen an Be-
schwerdemanagement und zuständige Bezirksregierung.
Bewertung Hinweis auf mögliche Gefährdung von Apostat_innen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1869/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27