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1869/2017

2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 14.06.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Ombudsstelle_2._Tätigkeitsbericht

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Mitteilung Ausschuss

5241 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
 
14.06.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1869/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 19.06.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
 
2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle 
(Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flücht-
lingen außerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlossene Feinkonzept sieht re-
gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt 
ist der 2. Tätigkeitsbericht zum Stand 31.03.2017.  
 
Im Berichtszeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017 wurden 42 neue Beschwerden an das Amt für 
Wohnungswesen herangetragen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Rückmel-
dung an die Ombudsstelle liegt bei 5 Arbeitstagen und ist den teilweise umfangreichen Re-
cherchearbeiten zur vorgetragenen Beschwerde geschuldet.  
 
Im zweiten Tätigkeitsbericht werden unter TOP 4 Empfehlungen ausgesprochen. Im Kern 
betreffen die Empfehlungen die Themen: 
 
- Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen 
im Sinne der „Exit-Option“ 
- Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie 
- Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ombudsstelle 
 
Die Verwaltung ergänzt die Ausführungen der Ombudsstelle um nachfolgende Ausführun-
gen: 
 
Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im Sin-
ne der „Exit-Option“ 
Die aktuelle Unterbringungssituation wurde in Vorlagen und Mitteilungen mehrfach und um-
fassend erläutert. Die Verwaltung setzt alle verfügbaren Ressourcen ein, um eine den Bedar-
fen der Geflüchteten angemessene Unterbringung zu erreichen. Aufgrund der Situation der 
vergangenen Jahre mussten jedoch ergänzende Unterbringungsformen realisiert werden, um 
Obdachlosigkeit zu vermeiden, so zum Beispiel die Leichtbauhallenstandorte. 
 
Derzeit kann geschätzt werden, dass etwa 70-80% der in Köln lebenden Flüchtlinge der 
Gruppe „besonders schutzbedürftiger Personen“ anzurechnen sind. Allein in Unterkünften mit

2 
 
Gemeinschaftsverpflegung (Leichtbauhallen, Gewerbehallen und Bestandsgebäude) leben 
noch über 3.000 Personen. Dem daraus resultierenden Handlungsbedarf wird die Verwaltung 
gerecht, indem sie die Umsetzung der Flächenvorlage 4008/2016 sowie weitere, bereits in 
Projektion befindliche Standorte schnellstmöglich umsetzen wird. Die in den Mindeststan-
dards bewusst formulierte „Exit-Option“ nach einer Woche kann jedoch zum jetzigen Zeit-
punkt leider in den seltensten Fällen eingehalten werden.  
 
Hierfür wurden dem Rat z.B. neue Standorte in der Vorlage 4008/2016 zur Errichtung vorge-
schlagen, weitere Standorte sind darüber hinaus bereits in der Projektion oder Bauphase für 
die Jahre 2017ff.  
 
Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie 
Die EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wurde bislang nicht in 
nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung ist daher bislang nicht verpflichtend. Es ist 
selbstverständlich, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten dennoch versucht, mög-
lichst viele Punkte der EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen. 
 
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ombudsstelle 
Die Abteilung Wohnraumversorgung übernimmt die koordinierte Beantwortung aller Anfragen 
der Ombudsstelle, die das Amt für Wohnungswesen betreffen. Hierdurch ist eine direkte und 
zielgerichtete Kommunikation mit der Ombudsstelle sichergestellt, es gibt feste Ansprech-
partner. Die Beantwortung und Klärung der konkreten Einzelfälle erfolgt stets in Rücksprache 
mit allen Akteuren. Die Rückmeldungen an die Ombudsstelle entsprechen den ermittelten 
Sachverhalten bei städtischen Mitarbeitern, beauftragten Trägern sowie Wachdienstunter-
nehmen. 
Die Ombudsstelle wird in ihrer Arbeit umfassend durch die Sicherstellung eines schnellen 
Informationsaustausches und Angeboten zu persönlichen Gesprächsterminen unterstützt. 
Angesprochene Sachverhalte konnten bisher schnell und unbürokratisch geklärt werden.  
Es gibt feste Quartalsgespräche mit der Ombudsstelle im Amt für Wohnungswesen unter 
Teilnahme der Flüchtlingskoordination OB, die jeweils in der Mitte eines jeden Tätigkeitsbe-
richts liegen, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus besteht 
jederzeit die Möglichkeit der Kontaktierung der beiden genannten, städtischen Ansprechpart-
ner.  
 
Die Verwaltung prüft stets die Umsetzbarkeit aller genannten Empfehlungen bzw. setzt diese 
bereits in Teilen um. So verfügen die Wachdienstmitarbeiter über alle erforderlichen Qualifi-
kationen zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Dennoch erfolgt im Beschwerdefall immer auch die 
Kommunikation mit den Bewachungsunternehmen, um im Bedarfsfall zusätzliche Schulun-
gen für die Mitarbeiter anzubieten. Auch durch die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für 
Wohnungswesen, dem Amt für Soziales und Senioren und dem Amt für Kinder Jugend und 
Familie konnte der Empfehlung, Obdachlosigkeit bei Fällen verwaltungsinterner Schnittstel-
len zu vermeiden, bereits durch geregelte Verfahrensabläufe Rechnung getragen werden.  
 
 
gez. Dr. Rau

Ombudsstelle_2._Tätigkeitsbericht

135971 Zeichen

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
2. Tätigkeitsbericht 
 
Stand: 31.03.2017 
  
 
Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
info@ombudsstelle.koeln 
http://ombudsstelle.koeln

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  2 
Gliederung 
Ziffer Titel Seite 
1. Kurzzusammenfassung 3 
2. Tätigkeit im ersten Quartal 2017 4 
2.1 Personal 4 
2.2 Vernetzung 4 
2.3 Bekanntmachung 4 
2.4 Einverständnis zur Datenweitergabe und Mandatsverständnis 4 
3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 6 
3.1 Kategorienbildung 6 
3.2 Übersichtsdarstellung 7 
3.3 Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen  11 
4. Empfehlungen 19 
5. Anhang 22

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  3 
1. Kurzzusammenfassung 
 
Die Ombudsstelle legt zum Ende des ersten Quartals 2017, wie im „Feinkonzept zur Einrich-
tung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“1 vorgesehen, ihren zweiten 
Tätigkeitsbericht vor. Er knüpft an den ersten Bericht vom 09.12.2016 an und umfasst den 
Zeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017. 
 
Dargestellt werden zunächst (Kapitel 2) wesentliche organisatorische Aspekte im ersten 
Quartal 2017 hinsichtlich des Personals, der Vernetzung, der Bekanntmachung und des 
Mandats. Kapitel 3 widmet sich der Auswertung der im Berichtszeitraum bearbeiteten Be-
schwerdefälle. Dazu wird zuerst die Kategorienbildung erläutert, dann eine quantitative Aus-
wertung der Beschwerdeverfahren im Berichtszeitraum vorgenommen und schließlich wer-
den die Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen dargestellt. Auf dieser Grund-
lage beruhen die Empfehlungen der Ombudsstelle in Kapitel 4. Der Anhang enthält Termin-
übersichten, den Aushang der Ombudsstelle und die Dokumentation der einzelnen Be-
schwerdefälle. 
 
Im Berichtszeitraum bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 59 Beschwerden. Davon wur-
den 17 Verfahren aus dem vorhergehenden Berichtszeitraum fortgeführt und 42 Beschwer-
den neu erfasst. Hinweisgeber waren verstärkt Professionelle; ungefähr im gleichen Umfang 
gingen jedoch Beschwerden von Flüchtlingen und Freiwilligen ein. In den Aufgabenbereich 
der Ombudsstelle fielen alle fortgeführten Verfahren und nahezu 9 von 10 neuen Beschwer-
defällen. Informationsanfragen richtete die Ombudsstelle an das Amt für Wohnungswesen, 
verstärkt auch an das Gesundheitsamt sowie andere Akteure. Wiederum bezogen sich die 
Hinweise überwiegend auf die Kategorie „Verstoß gegen Menschenwürde“, gefolgt von „Dis-
kriminierung“ und „Gewalt“. Erneut wurde nur eine Beschwerde der Kategorie „sexueller 
Übergriff“ zugeordnet. Thematische Schwerpunkte waren wie zuvor die Unterbringung in 
Turnhallen und Notaufnahmen und die Situation schutzbedürftiger Personen. Die Ombuds-
stelle beurteilte die Mehrzahl der fortgeführten Beschwerden als voll (47 %) oder teilweise 
(24 %) gerechtfertigt. Unter den neu erfassten Beschwerden, zu rd. einem Drittel noch unab-
geschlossen, wurden 31 % als voll und 12 % als teilweise gerechtfertigt beurteilt. In 55 % der 
fortgeführten und in 43 % der neuen Verfahren wurde, bezogen auf die individuelle Be-
schwerde, volle oder teilweise Abhilfe festgestellt. Eine grundsätzliche Abhilfe erschien hin-
gegen als Ausnahme. 
 
Die Ombudsstelle empfiehlt zusätzlich zum Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung auch 
die Beendigung der Hallenunterbringung zu planen, mindestens aber die zu erfüllenden be-
sonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen zu defi-
nieren und die Ressourcen für eine „Exit-Option“ bereitzustellen. Weiterhin wird die kommu-
nale Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie empfohlen durch systematische Feststellung der 
Schutzbedürftigkeit und Entwicklung von Unterbringungsressourcen. Dazu sollten die Stadt-
verwaltung und die Fachstellen freier Träger zusammenarbeiten. Dies gilt auch für die Ent-
wicklung eines Übergangsmanagements bei Entlassung junger Flüchtlinge aus der Jugend-
hilfe. Weitere Empfehlungen greifen erneut die Transparenz von Regularien und die Qualifi-
zierung des Wachdienstes auf. Abschließende Empfehlungen richten sich auf die Sicherstel-
lung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung: Zum einen sollte der ungehinderte Zugang 
der Ombudspersonen zu allen, auch den gewerblichen Unterkünften, abgesichert werden, 
zum anderen sollten im Sinne einer „Fehlerkultur“ die Grundlagen für eine transparente Kom-
munikation von Stadtverwaltung und Auftragnehmer_innen mit der Ombudsstelle verbessert 
werden. Zu wünschen ist schließlich eine Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle 
mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordination und den Fachämtern. 
  
                                                           
1 Ratsbeschluss v. 28.06.2016, 1826/2016

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  4 
2. Organisatorische Entwicklungen im ersten Quartal 2017 
 
 
2.1. Personal  
 
Frau Cario schied im Februar 2017 aus dem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis als Verwal-
tungskraft aus. Die Stelle wird zum 01.04.2017 neu besetzt mit Frau Julia Wilhelm (Diplom-
Industrie-Archäologin). Unverändert ist die Besetzung der Teilzeitstellen der Ombudsperso-
nen. 
 
 
2.2. Vernetzung 
 
Die Ombudsstelle setzte ihre Vorstellungs- und Kooperationsgespräche mit Ämtern und Ak-
teur_innen im Flüchtlingsbereich fort.  
So wurden die Gespräche mit dem Amt für Wohnungswesen auf verschiedenen Ebenen fort-
gesetzt, ein kontinuierlicher Austausch wurde zugesagt. In der Linie der Gespräche mit 
Fachämtern und weiteren Dienststellen fand zudem ein erstes Gespräch mit dem Jobcenter 
Köln statt. 
Die Tätigkeit der Ombudsstelle wurde weiteren Trägern der Flüchtlingsbetreuung resp. ihren 
Teams vorgestellt (Diakonie Köln, Caritas Köln, SKM Köln, Diakonie Michaelshoven, Interna-
tionaler Bund Köln, DRK Köln) sowie Beratungseinrichtungen und Fachstellen (Therapie-
zentrum für Folteropfer, Internationale Familienberatung, AntiDiskriminierungsBüro/ÖgG, 
Vingster Treff, Antidiskriminierungsbüro/Caritas, Jugendmigrationsdienst IB, agisra). 
Fachlich tauschte sich die Ombudsstelle zudem mit Hochschullehrer_innen der TH Köln aus 
(Frau Prof. Dr. Zinsmeister, Herr Prof. Dr. Ottersbach) und nahm an der Fachtagung „Folter-
opfer sehen – Versorgungswege bahnen“ (Universitätsklinikum Düsseldorf) teil. 
Der Leiter der Ombudsstelle berichtete über die Tätigkeit der Einrichtung auf Einladung von 
politischen Gremien (Ausschuss Soziales und Senioren, Integrationsrat). Zudem referierte er 
auf Einladung eines Arbeitskreises einer Ratsfraktion (AK Migration der grünen Ratsfraktion) 
und einer Ratsgruppe (Ratsgruppe Die Linke). 
Vereinbart ist zudem die Vorstellung bei einer weiteren Teambesprechung der Diakonie Mi-
chaelshoven und im Beratungszentrum rubicon. 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen konnte den Tagesordnungspunkt „Bericht der Om-
budsstelle“ in der Märzsitzung nicht verhandeln und vertagte ihn auf Mai 2017.  
 
 
2.3. Bekanntmachung 
 
Ein Aushang zur Bekanntmachung der Ombudsstelle wurde erstellt (s. Anhang) und in bis-
lang sieben Sprachen übersetzt. Der Aushang wurde über das Amt für Wohnungswesen an 
die Unterkünfte verbreitet und ausgehängt. Die anderen Sprachversionen werden sukzessive 
über die Website zur Verfügung gestellt.2 
 
 
2.4. Einverständnis zur Datenweitergabe und Mandatsverständnis 
 
In Abstimmung mit der Stadtverwaltung entwickelte die Ombudsstelle ein Formular zur Voll-
machtserteilung durch Beschwerdeführende resp. Betroffene i.S. eines Einverständnisses zur 
Datenweitergabe an die Ombudspersonen.  
Dies entspricht dem Mandatsverständnis der Ombudsstelle. Ihr wesentlicher Zweck ist die „Si-
cherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von 
Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 
                                                           
2 Der Internetauftritt befindet sich noch im Ausbau, ebenso die Datenbank.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  5 
entstehen“ (Feinkonzept, S. 1).3 Die Aufgabenstellung einer neutralen Beratung und Bewer-
tung von Problemlagen ist der öffentliche Auftrag der Ombudsstelle. Das Mandat der Ombuds-
personen entsteht genuin durch den Ratsauftrag. Hinweise und Beschwerden sind Auslöser 
für die unabhängige Entscheidung über das Tätigwerden der Ombudsstelle. Für die Tätigkeit 
besteht die Verpflichtung, gesetzliche Vorgaben zu beachten und das  Wohl der Betroffenen 
vornehmlich zu berücksichtigen. Ausfluss der Orientierung auf das Wohl der Betroffenen ist 
u.a. die Aufgabe, sie in bestehende Beratungs- und Hilfsangebote zu vermitteln. 
 
 
  
                                                           
3 Die Ombudsstelle ist als fachlich unabhängige Instanz eingerichtet, der im Falle von Beschwerden 
bzgl. der Unterbringung und Betreuung im Bereich der Stadtverwaltung Köln eine eigene Kompetenz 
zur Tatsachenermittlung und Beschwerdebewertung zukommt. Die Neutralität und Unabhängigkeit der 
Ombudsstelle ist im Feinkonzept in Abgrenzung zur Stadtverwaltung und zu Einrichtungen des Unter-
bringungs- und Betreuungssystems herausgestellt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  6 
3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 
 
3.1. Kategorienbildung 
 
In Bezug auf die (kommunale) Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bearbeitet die 
Ombudsstelle Beschwerden zu den gravierenden Problemen „Gewalt und sexuelle Über-
griffe, Diskriminierungen, Verletzungen der Menschenwürde“ (Ratsbeschluss v. 10.05.2016, 
1252/2016, S. 2).4 
Im Rahmen der fachlichen Klärung ist jeweils zu prüfen, ob ein eingegangener Hinweis resp. 
eine eingegangene Beschwerde einer oder mehreren dieser vorgegebenen Kategorien zuzu-
ordnen ist. Dabei werden diese Kategorien wie folgt ausgelegt: 
 
• Gewalt: Der Begriff „Gewalt" wird je nach Disziplin und Kontext unterschiedlich ge-
fasst. Für den Kontext des Beschwerdeverfahrens werden Formen körperlicher, psy-
chischer und sexualisierter Gewalt eingeschlossen. Damit berücksichtigt die Ombuds-
stelle juristische5 sowie weitere fachliche Definitionen im Blick auf Gewaltverhältnisse 
in pädagogischen/sozialen Einrichtungen6 und Gewaltschutzkonzepte für die Flücht-
lingsunterbringung7. 
• Sexuelle Übergriffe: Der Begriff legt möglicherweise eine Eingrenzung auf Sexual-
straftaten nahe (vgl. dreizehnter Abschnitt des Strafgesetzbuches: Straftaten gegen 
die sexuelle Selbstbestimmung). Sexuelle Belästigungen in Form von verbalen und/ 
oder körperlichen Annäherungen, die unterhalb der Strafbarkeitsschwelle (§ 184h 
StGB) liegen, sollten jedoch nach Auffassung der Ombudsstelle einbezogen werden 
(vgl. Einbeziehung sexualisierter Aspekte in Bezug auf Gewalt). 
• Diskriminierung: Im sozialwissenschaftlichen Sinne bezeichnet der Begriff eine unge-
rechtfertigte Benachteiligung von Großgruppen oder einzelnen Angehörigen solcher 
Gruppen entlang der Bewertung konstruierter Merkmale durch dominante Gruppen 
oder Einzelne.8 Im rechtlichen Kontext kommt es auf das Zusammentreffen von unge-
rechtfertigter Benachteiligung und normiertem Diskriminierungsgrund9 an. Einge-
schlossen sind neben unmittelbaren bzw. direkten Formen der Diskriminierung auch 
                                                           
4 Das Feinkonzept nennt insbesondere die Themenkomplexe „sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen 
und Verletzungen der Menschenwürde“. 
5 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Gewalt als körperlich wirkender Zwang, der 
die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen beeinträchtigt, gefasst (vgl. BGH 
NJW 1995, 2643). Das in Art. 1631 Abs. 2 BGB definierte Recht auf gewaltfreie Erziehung greift wei-
ter, indem es „[k]örperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maß-
nahmen“ untersagt. 
6 Vgl. Hafeneger, Benno (2013): Beschimpfen, bloßstellen, erniedrigen: Beschämung in der P ädago-
gik. Frankfurt a.M. 
7 Das am 30.03.2017 veröffentlichte „Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des 
Landes NRW“ nimmt zum einen Bezug auf die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesgerichtsho-
fes. Zum anderen wird Gewalt als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung verstanden mit Be-
zug auf das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häuslicher Gewalt“: „Unter Gewalt werden demnach alle Handlungen einschließlich ge-
schlechtsspezifischer Gewalt subsumiert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftli-
chen Schäden oder Leiden bei Menschen führen oder führen können, inklusive der Androhung solcher 
Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder priva-
ten Leben. Unter psychischer Gewalt ist auch die Herabwürdigung durch Gesten oder verbale Atta-
cken zu verstehen, die die Würde eines Menschen verletzen. Hierunter sind insbesondere auch ras-
sistische, geschlechtsfeindliche sowie trans- und homophobe Äußerungen zu subsumieren“ (S. 8). 
8 Vgl. hierzu die von Oliver Trisch (2013: Der Anti-Bias-Ansatz: Beiträge zur theoretischen Fundierung 
und Professionalisierung der Praxis. Stuttgart, S. 111) vorgeschlagene zweite Arbeitsdefinition.  
9 Gemäß Art. 2 AEMR hat „[j]eder … Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und 
Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Reli-
gion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt o-
der sonstigem Stand.“ Gem. Art. 3 Abs. 3 GG darf „[n]iemand … wegen seines Geschlechtes, seiner

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  7 
mittelbare bzw. indirekte Formen (durch scheinbar neutrale Vorschriften). Zu berück-
sichtigen sind neben der individuellen Ebene insbesondere strukturelle bzw. institutio-
nelle Dimensionen. Schließlich soll intersektional das Zusammenwirken verschiede-
ner Diskriminierungsformen berücksichtigt werden.10  
• Verletzungen der Menschenwürde (im Weiteren: Verstoß gegen die Menschen-
würde11): Das Grundgesetz definiert in Art. 1 Abs. 1 die Würde des Menschen als un-
antastbar und verpflichtet den Staat zu ihrer Achtung und ihrem Schutz. Dies schließt 
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur den Schutz „vor 
Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch 
Dritte oder durch den Staat selbst“ ein, der Mensch darf auch nicht „zum bloßen Ob-
jekt des Staates“ gemacht werden (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 
2006 - 1 BvR 357/05 - Rn. 121). Das Menschenwürdeprinzip beinhaltet, wie Dieter 
Birnbacher herausstellt (1995: Mehrdeutigkeiten im Begriff der Menschenwürde. In: 
Aufklärung und Kritik, Sonderheft 1/1995, S. 6), einen Minimalstandard der Zumutbar-
keit: Versorgung mit den notwendigen Existenzmitteln, Freiheit von starkem und fort-
dauerndem Schmerz sowie ein Mindestmaß an Freiheit und Selbstachtung. Diese 
Grenzsetzung sowohl für inhumanes Handeln als auch für inhumanes Unterlassen 
kann erhebliche Folgen haben: „Auch wenn die vom Menschenwürdeprinzip postu-
lierten Rechte minimale Rechte sind, kann der zu ihrem effektiven Schutz erforderli-
che Aufwand beträchtlich sein“ (ebd.). 
 
Insoweit es zu Überschneidungen zwischen den Kategorien kommt, findet je nach Kategori-
sierung eine unterschiedliche Akzentuierung statt. 
Hervorzuheben ist, dass die Zuordnung einer Beschwerde zu einer der vier vorgegebenen 
Kategorien im Wesentlichen vom Vortrag der Beschwerdeführenden ausgeht und nicht 
gleichzusetzen ist mit einer abschließenden Bewertung ihrer Rechtfertigung. 
Für die Auswertung der Beschwerdefälle werden zum einen die vom Rat vorgegebenen Be-
griffe als deduktive Kategorien übernommen. Zum anderen werden empirisch begründete 
Kategorien und Unterkategorien aufgenommen.12 Soweit sie nicht selbsterklärend sind, wer-
den diese induktiv gebildeten Kategorien bei ihrer Einführung erläutert. 
 
 
3.2. Übersichtsdarstellung 
 
Die quantitative Auswertung beruht auf der tabellengestützten vorläufigen Fallerfassung, den 
Fallakten und einer Übersichtsdarstellung der einzelnen Beschwerden und Hinweise (s. An-
hang). 
                                                           
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner re-
ligiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen 
seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließlich wen-
det sich in § 1 gegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Her-
kunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der 
sexuellen Identität“. 
10 Das Konzept der „Intersektionalität“ geht zurück auf die Juristin Kimberlé W. Crenshaw (2005: Car-
tographie des marges: Intersectionnalité, politiques de l'identité et violences contre les femmes de 
couleur. In: Cahiers du genre, Heft 39 [2005]. Online unter: http://www.cairn.info/article_p.php?ID_AR-
TICLE=CDGE_039_0051 [01.04.2017]). Z.B. verwendet Sarah Mazouz das Konzept zur sozialwissen-
schaftlichen Analyse der Verwobenheit und des Zusammenwirkens von „Schicht“, „Ethnie“ und „Gen-
der“ als ungleichheitsgenerierenden Faktoren (2009: Rollenteilung und Ausschreitungen in den Ban-
lieues. In: Ottersbach, Markus/Zitzmann, Thomas [Hg.]: Jugendliche im Abseits: Zur Situation in fran-
zösischen und deutschen marginalisierten Stadtquartieren. Leverkusen, S. 77-91). 
11 Die Menschenwürde kann nach Auslegung des BVerfG keinem Menschen genommen werden. Ver-
letzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt. 
12 Der Kategorienrahmen kann also am Material entsprechend differenziert und ggf. erweitert werden. 
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Zahl der induktiven Kategorien fallbezogen auf bis zu vier 
beschränkt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  8 
 1. BZ13 (Stand 
09.12.16) 
2. BZ14 (Stand 31.03.17) 
  fortgeführt 
aus 1. BZ 
 neu im 2. 
BZ 
 
absolut % absolut % absolut % 
Beschwerdefälle 37 100 17 100 42 100 
namentlich / anonym namentlich 36 97 16 94 40 95 
anonym 1 3 1 6 2 5 
Hinweisgebende15 Flüchtlinge 25 68 14 82 14 33 
Freiwillige 9 24 1 6 7 17 
Professionelle 10 27 3 18 20 48 
andere 0 0 0 0 5 12 
Vorermittlung ja 17 46 9 53 15 36 
nein 20 54 8 47 27 64 
Aufgabenbereich ja 28 76 17 100 37 88 
nein 9 24 0 0 5 12 
vor Ort ja 15 41 12 71 9 21 
nein 22 59 5 29 33 79 
Befragung ja 23 62 16 94 34 81 
nein 14 38 1 6 8 19 
Auskunftsersuchen15 AfW 18 49 13 76 20 48 
GA 5 14 4 24 12 29 
and. Ämter 0 0 1 6 4 19 
and. Akteure 11 30 4 24 14 33 
Abgabe/Verweis 9 24 1 6 6 14 
Vermittlung 6 16 5 29 6 14 
Bearbeitungsstand offen 17 46 3 18 13 31 
geschlossen 20 54 14 82 29 69 
Kategorisierung der 
Beschwerde15 
Gewalt 9 24 5 29 5 12 
sex. Übergriff 1 3 0 0 1 2 
Diskriminierung 12 32 4 24 13 31 
MW-Verstoß 24 65 15 88 32 76 
Turnhalle/ Notauf-
nahme 
21 57 14 82 21 50 
schutzbed. Perso-
nen 
21 57 13 76 23 55 
Rechtfertigung der Be-
schwerde 
ja 13 35 8 47 13 31 
teilweise 7 19 4 24 5 12 
nein 1 3 0 0 3 7 
ungeklärt16 16 43 5 29 21 50 
Indiv. Abhilfe voll 12 32 4 24 10 24 
teilweise 7 19 6 35 8 19 
nicht 6 16 5 29 7 17 
ungeklärt16 12 32 2 12 17 40 
Grds. Abhilfe voll 2 5 0 0 1 2 
teilweise 1 3 2 12 2 5 
nicht 9 24 15 88 17 40 
ungeklärt16 25 68 0 0 22 52 
 
                                                           
13 Erster Berichtszeitraum: 15.08.2016 – 09.12.2016 
14 Zweiter Berichtszeitraum: 10.12.2016 – 31.03.2017 
15 Mehrfachnennungen möglich 
16 „Ungeklärt“ dient u.a. als Auffangkategorie für zurückgezogene Beschwerden und unabgeschlos-
sene Verfahren, deren Bewertung aussteht.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  9 
Im Zeitraum 10.12.2016 - 31.03.2017 bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 59 Beschwer-
den. 
In 17 Fällen führte sie die Bearbeitung aus dem Zeitraum 15.08.2016 - 09.12.2016 fort und 
schloss sie zumeist ab (14 Fälle, 82 %). Überdurchschnittlich häufig waren Flüchtlinge die 
Hinweisgebenden in diesen Fällen gewesen (14 Fälle, 82 %), meist hatten Vorermittlungen 
stattgefunden und alle fortgeführten Fälle fielen in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle. 
Für Ermittlungen nutzten die Ombudspersonen in diesen Fällen zumeist den Zugang zu den 
Unterkünften (71 %), führten bei allen 16 namentlichen Hinweisen Befragungen durch (94 %) 
und baten überdurchschnittlich häufig Ämter um Auskunft. Im Vergleich zu den im ersten Be-
richtszeitraum abgeschlossenen Fällen wurde anteilig häufiger in weitere Hilfen vermittelt. In 
71 % der fortgeführten Fälle beurteilte die Ombudsstelle die Beschwerden als voll gerechtfer-
tigt (47 %) oder teilweise gerechtfertigt (24 %), für die restlichen Fälle wurde diesbezüglich 
keine Klärung erreicht. Eine individuelle Abhilfe der Beschwerde wurde demnach in 24 % der 
fortgeführten Beschwerden voll erreicht, in 35 % der Fälle mindestens teilweise. Eine grund-
sätzliche Abhilfe konnte hingegen in keinem der fortgeführten Fälle voll erreicht werden, im-
merhin jedoch eine teilweise Abhilfe in 12 % der Fälle, z.B. durch eine verbesserte ämter-
übergreifende Kooperation beim Übergang aus der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem 
des Amtes für Wohnungswesen und durch eine Klärung hinsichtlich des Postversands sei-
tens des Amtes für Wohnungswesen.17 Grundsätzlich ungelöst blieben hingegen Probleme 
wie der „Schulplatznotstand“. 
Im aktuellen Berichtszeitraum kamen 42 Beschwerden neu hinzu, davon zwei im Dezember 
2016, elf im Januar 2017, 16 im Februar 2017 und 13 Fälle im März 2017.18 Zum Stichtag 
31.03.2017 sind von diesen neu aufgenommenen Beschwerden 13 (31%) noch offen und 29 
(69%) abgeschlossen. Als Hinweisgebende wurden 14 Flüchtlinge, sieben Freiwillige, 20 
Professionelle und fünf andere Akteure gezählt.19 Anders als im ersten Berichtszeitraum ka-
men somit mehr Hinweise von Professionellen als von Flüchtlingen.20 Der Anteil anonymer 
Hinweise war weiterhin marginal. Vorermittlungen stellte die Ombudsstelle in einem guten 
Drittel (36 %) dieser Fälle an und bejahte zu 88 % eine Zuständigkeit im eigenen Aufgaben-
bereich. Für ihre Ermittlungen nutzten die Ombudspersonen den Zugang zu Flüchtlingsunter-
künften in neun neu aufgenommenen Fällen (21 %) und somit seltener im Vergleich zum ers-
ten Berichtszeitraum und als bei den fortgeführten Fällen.21 Befragungen führten die Om-
budspersonen hingegen deutlich häufiger durch als im ersten Berichtzeitraum. Auskunftser-
suchen richtete die Ombudsstelle am häufigsten an das Amt für Wohnwesen. Es kam zudem 
zu einem deutlichen Anstieg der Anfragen an das Gesundheitsamt.22 In sechs neu erfassten 
Fällen (14%) gab die Ombudsstelle die Beschwerde mindestens in Teilen ab bzw. verwies 
an andere Stellen, z.B. an Flüchtlingsberatungsstellen und Rechtsanwält_innen (asyl- und 
aufenthaltsrechtliche Fragen) und an das Amt für Wohnwesen (technische Fragen sowie 
Hinweis auf möglicherweise unlautere Geschäftsmethoden bei der Wohnungsvermittlung). 
                                                           
17 Ungeklärt blieb der Vorwurf einer ungerechtfertigten ungleichen Anwendung einer neutralen Abwe-
senheitsregelung in der gewerblichen Unterkunft. 
18 Der Fall mit der Nummer 16/12/08 wurde aus technischen Gründen nicht vergeben und wird nicht 
mitgezählt. 
19 Mehrfachnennungen möglich 
20 Im ersten Berichtszeitraum wurden 25 Flüchtlinge, neun Freiwillige und zehn Professionelle als Hin-
weisgebende dokumentiert.  
21 Hinweisgebende nutzten vermehrt die Möglichkeit, Beschwerden mit Hilfe elektronischer Kommuni-
kationsmittel an die Ombudsstelle weiterzuleiten. Zudem suchten Betroffene vermehrt die Geschäfts-
stelle während der Sprechzeiten auf. Anzunehmen ist, dass dies ein Effekt der zunehmenden Be-
kanntheit infolge der Öffentlichkeitsarbeit ist. 
22 Auch Fragen an andere Ämter nahmen zu, so an das Amt für Kinder, Jugend und Familie und an 
Dienststellen des Amtes für Soziales und Senioren. Auskunftsersuchen an anderen Akteure richteten 
sich an Ärzt_innen, Einrichtungen freier Träger (z.B. Therapiezentrum für Folteropfer, Erziehungsbera-
tung, Antidiskriminierungsbüro, Beschwerdemanagement in Landeseinrichtungen, Wohlfahrtsver-
bände), Freiwillige und Landesbehörden (Bezirksregierungen).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  10 
Vermittlungen (sechs neu erfasste Fälle, 14%) fanden statt zu Psychiater_innen, Rechtsan-
wält_innen und in weitere Hilfs- und Beratungsangebote. Hinsichtlich der Zuordnung zu den 
deduktiven Kategorien23 fällt im Vergleich zum ersten Berichtszeitraum die Abnahme der Ka-
tegorisierungen „Gewalt“ auf (Rückgang der Häufigkeit von neun auf fünf) und die Zunahme 
bei der Kategorie „Verstoß gegen die Menschenwürde“ (Anstieg von 24 auf 32 Fälle). Wie im 
ersten Berichtszeitraum erfolgte wieder eine Kodierung einer Beschwerde als „sexueller 
Übergriff“. Nahezu unverändert sind die Nennungen in der Kategorie „Diskriminierung“ 
(leichte Zunahme von 12 auf 13). Die induktiv gebildete Kategorie „Turnhalle/Notaufnahme“ 
hat weiterhin eine hohe Bedeutung (21 Nennungen).24 Bei der (Sammel-)Kategorie „schutz-
bedürftige Personen“ nahm die Häufigkeit absolut zu (von 21 auf 23). 25 Als voll gerechtfertigt 
weist die Statistik 31 % der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenommenen Fälle aus. 
Teilweise gerechtfertigt waren demnach 12 %, ungerechtfertigt 7 % und für 50 % der Be-
schwerden blieb die Frage der Rechtfertigung (bislang) ungeklärt.26 In zehn der 42 Fälle 
(24%) kam es auf individueller Ebene zu einer vollen Abhilfe der Beschwerde, in acht Fällen 
(19%) zu einer teilweisen Abhilfe.27 Eine Abhilfe im Grundsatz wurde nur in einem Fall voll 
erreicht (Gewährleistung der Warmwasserversorgung für ein Wohnheim) und in zwei Fällen 
teilweise (Regelung von Zimmerkontrollen28, verbesserte Abstimmung zwischen dem Sozia-
len Dienst des Amtes für Wohnungswesen und der Fachstelle Wohnen des Amtes für Sozia-
les und Senioren zur Vermeidung von akuter Obdachlosigkeit29). Keine grundsätzliche Ab-
hilfe wurde im zweiten Berichtszeitraum für 17 Beschwerden (40%) dokumentiert (z.B. 
schutzbedürftige Personen in Turnhallen, mangelnde Barrierefreiheit in Unterkünften). Als in 
dieser Hinsicht „ungeklärt“ wurde die Hälfte der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenom-
menen Beschwerdefälle gewertet.30 
 
Die Bedeutung der (Sammel-)Kategorie „schutzbedürftige Personen“ tritt noch stärker her-
vor, wenn eine personenbezogene Zuordnung erfolgt, indem z.B. ausgewiesen wird, dass 
eine Beschwerde mehrere Minderjährige betrifft. Für die im Berichtszeitraum neu aufgenom-
menen 42 Beschwerden wurden personenbezogen 66 Fälle von Schutzbedürftigkeit erfasst 
(gegenüber 55 personenbezogenen Fällen von Schutzbedürftigkeit aus 37 Beschwerden des 
ersten Berichtszeitraums). Minderjährige stellen in beiden Zeiträumen die größte Gruppe. 
 
                                                           
23 In der Zuordnung der Fälle in die entsprechenden Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich.  
24 Bei der Zuordnung zu den induktiven Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich. 
25 Weitere induktive Kategorien, die im Berichtszeitraum gebildet wurden, sind : „Zugang Auszugsma-
nagement“, „Polizei/Verhältnismäßigkeit“, „Gesundheit“ und „Pflege“, „Schutz der Privatsphäre“, 
„Transfer“ „Regelungen der Abwesenheit“, „Belastungsfaktoren am Kind und Familie“, „Konflikte mit 
Mitarbeiter/in des AfW“, „Verweigerte Unterbringung“, „Briefgeheimnis“ und „Zustellung der Post“, „reli-
giöse Diskriminierung“ und „religiöser Konflikt“, „Verletzung des Rechtes auf eheliches Zusammenle-
ben“, „Beleidigung“, „Zutrittsverbot“ und „Hausverbot“, „Beschulung“, „Rückverlegung in eine Turnhal-
lenunterbringung“ und „Ausstattung der Unterkunft“. 
26 „Ungeklärt“ dient u.a. als Auffangkategorie für zurückgezogene Beschwerden  und unabgeschlos-
sene Verfahren, deren Bewertung aussteht. 
27 Im zweiten Berichtszeitraum sind als individuelle Abhilfe Umzüge in Privatwohnungen, geregelte 
Zimmerkontrollen, die den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, die Anbindungen an Hilfe -, Betreu-
ungs- und Beratungsangebote sowie die Anbindungen an Fachärzte, Psychiater und Frühförderzen-
tren, die Behebung der Weitergeleiteten technischen Probleme in den Unterkünften und die Verlegun-
gen aus der Turnhallen in geeignete Unterbringungen gewertet. 
28 Ungeklärt blieb jedoch wiederum der Vorwurf einer ungerechtfertigten ungleichen Anwendung einer 
neutralen Abwesenheitsregelung in der gewerblichen Unterkunft. 
29 Ohne Abhilfe bzw. ungeklärt blieben andere Aspekte der Beschwerde. 
30 Als hinsichtlich der grundsätzlichen Abhilfe „ungeklärt“ wurden u.a. Beschwerden gezählt, die zu-
rückgezogen wurden, nicht in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen oder noch nicht abge-
schlossen wurden.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  11 
 
 
 
3.3. Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen 
 
3.3.1. Turnhalle/Notaufnahme 
 
Unbeschadet des fortschreitenden Abbaus der Turnhallenunterbringung bezogen sich viele 
Beschwerden auf Unterbringungsbedingungen in Turnhallen und anderen Notaufnahmeein-
richtungen, die als dauerhaft unzumutbar erlebt wurden. Als Belastungsfaktoren wurden ins-
besondere ein permanent hoher Lärmpegel, räumliche Enge sowie das Fehlen von Rück-
zugsräumen (Ruhe- und Schutzräumen) genannt. Wiederholter Beschwerdepunkt war zu-
dem die hygienische Situation in gemeinschaftlich genutzten Essensräumen und Sanitäran-
lagen. Als belastend empfunden wurden auch technische Defekte im Sanitärbereich und das 
wiederholte Auftreten von Infektionskrankheiten in Massenunterkünften. 
Die Belastung durch die Bedingungen in Turnhallen und anderen Notaufnahmen betraf in be-
sonderem Maße schutzbedürftige Personen (s.u.). Die Einhaltung der „Exit-Option“ für 
schutzbedürftige Personen entsprechend der Mindeststandards der Stadt Köln31 (bei Vorlie-
gen gesundheitlicher Gründe Verlegung aus Notmaßnahme in bessere Unterkunft binnen ei-
ner Woche)32 konnte nach Angaben der Verwaltung vom 21.02.2017 mangels Unterbrin-
gungsressourcen nicht zugesagt werden. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes vom 
13.02.2017 waren zu dieser Zeit „viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen 
mit ihren Neugeborenen in Turnhallen untergebracht“. Aber auch alleinstehende Männer 
klagten über Belastungen und Konflikte bei langandauernder Unterbringung in Notaufnah-
men. Es kam zu Lösungen in Einzelfällen. 
                                                           
31 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln,  Stand 03.08.2016, 
0745/2016/1, beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 
32 „Für die Unterbringung in Notmaßnahmen (insbesondere Turnhallen und weiteren Hallenunterkünf-
ten) gelten für alle [schutzbedürftigen] Gruppen besondere Anforderungen oder es besteht eine Exit-
Option. D.h.: Die Betroffenen werden spätestens nach einer Woche in eine bessere Unterkunft umge-
siedelt, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die den Umzug aus gesundheitlichen Gründen 
anraten“ (ebd.; Ergänzung d. Verf.). 
35
1
0
0
9
2
0
2
3
1
2
41
0
3
1
3
2
1
1
7
7
0
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45
Minderjährige
umF
Menschen m. Behinderung
65+
Schwangere
Alleinerz. m. mj. Kindern
Opfer v. Menschenhandel
schwer körperl. Erkrankte
Menschen m. psychischer Störung
Folter-, Vergewaltigg.s- u. Gewaltopfer (u.a. FGM)
LGBTIQ*
Häufigkeit im 1. (blau) und 2. (orange) Berichtszeitraum
Schutzbedürftige Gruppen
Erfassung von Schutzbedürftigkeit, personenbezogen

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  12 
3.3.2. schutzbedürftige Personen 
 
Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Allein-
erziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schwe-
ren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Fol-
ter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller 
Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien werden in 
der nicht abschließenden Aufzählung des Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie33 als vulnerable An-
tragsteller_innen auf internationalen Schutz genannt, die Mindeststandards für die Unterbrin-
gung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln zählen Schwule, Lesben und Transgender 
hinzu.34 Den Mitgliedstaaten ist aufgegeben, in dem einzelstaatlichen Recht die spezielle Si-
tuation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen (Art. 21) sowie die besonderen 
Bedürfnisse Schutzbedürftiger zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass diesen bei der Auf-
nahme Rechnung getragen wird (Art. 22). Mangels Umsetzung der Richtlinie in nationales 
Recht35 sind Regelungen unmittelbar anzuwenden, soweit sie ausreichend konkret be-
stimmte individuelle Rechte betreffen.36 
In einer großen Zahl der Fälle war wiederum die Berücksichtigung der besonderen Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger Gegenstand der Beschwerde. Im Folgenden erfolgt eine Differenzie-
rung nach Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen.37 
 
Minderjährige 
Begleitete Flüchtlingskinder und -jugendliche waren häufig und vielfältig Betroffene in Be-
schwerdeverfahren. Die Lebenssituation ist, insbesondere bei langer Verweildauer in den 
Gemeinschaftsunterkünften, mit hohen Belastungen verbunden,38 die Studien zufolge mit 
psychischen Problemen und Auffälligkeiten korrelieren.39 
In vier Beschwerdefällen monierten Eltern die dauerhafte Belastung ihrer Kinder in einer 
Turnhalle, die zu diesem Zeitpunkt wegen ansteckender Krankheiten von einem Transfer-
stopp betroffen war. Eine Priorisierung der Verlegung dieser Familien aus gesundheitlichen 
Gründen wurde abgelehnt.  
                                                           
33 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle-
gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas-
sung) 
34 Die Mindeststandards der Stadt Köln zählen als schutzbedürftige Personengruppen insbesondere 
auf: Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern; kranke Menschen; Menschen mit Behinderungen; 
Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen; Minderjährige, auch im Familienverbund; 
Opfer von Menschenhandel; Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen physischer, 
psychischer oder sexueller Gewalt erlitten haben; Personen über 65; Schwangere; Schwule, Lesben, 
Transgender; traumatisierte Menschen; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.  
35 Zur Frage der Umsetzung in nationales Recht führte die Bundesregierung unter dem Datum 
04.07.2016 u.a. aus, ein besonderes Screening- oder Clearingverfahren sei durch die Richtlinie nicht 
vorgeschrieben und für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens seien die Länder zuständig. Unb e-
schadet dessen prüfe die Bundesregierung, ob weiterer bundesrechtlicher Regelungsbedarf bestehe 
(Drs. 18/9009, 04.07.2016, Antwort d. Bundesregierung auf d. Kl. Anfrage u.a. der Fraktion B‘ 90/DIE 
GRÜNEN. Online unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/090/1809009.pdf [31.03.2017]). 
36 Die Regelungen der EU-Aufnahmerichtlinie sind in Deutschland unmittelbar anzuwenden, insoweit 
die Umsetzungsfrist (20.07.2015) abgelaufen, eine Umsetzung in nationales Recht nicht erfolgt ist und 
ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte enthalten sind (vgl. Frings, Dorothee [2016]: Um-
setzung bzw. Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie. Online unter: downloads.akademie-rs.de/migra-
tion/20160129_frings_aufnahmerichtlinie.pdf [31.03.2017]).  
37 Einzelne Fälle sind mehreren Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen zuzuordnen. 
38 Vgl. Lewek, Mirjam/Naber, Adam (2017): Kindheit im Wartezustand: Studie zur Situation von Kin-
dern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Hrsgg. v. Deutsches Komitee für 
UNICEF. 
39 Vgl. Gavranidou, Maria u.a. (2008): Traumatische Erfahrungen, aktuellen Lebensbedingungen im 
Exil und psychische Belastung junger Flüchtlinge. In: Kindheit und Entwicklung, Jg. 17, H. 4, S. 224-
231.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  13 
In zwei weiteren Fällen wurden die Essenversorgung für Kinder in Notaufnahmeeinrichtun-
gen moniert, ein Problem, das auch die UNICEF-Studie zu begleiteten Flüchtlingskindern ak-
tuell benennt.40 In einem Fall erfolgte entgegen einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes 
eine Verlegung der Familie in eine andere Notaufnahme mit Gemeinschaftsverpflegung. Bei 
fortbestehenden Problemen der Nahrungsaufnahme des Kindes gelang auch der Zugang zu 
Hilfen zur Erziehung nicht,41 schließlich aber zwecks Diagnostik die Anbindung bei einem 
Frühförderzentrum. Im zweiten Fall stand für einen untergewichtigen Säugling in der Notauf-
nahmeeinrichtung zeitweise nicht die geeignete Babynahrung zur Verfügung. 
Im einem weiteren Fall wurde angegeben, dass aufgrund einer schweren Epilepsieerkran-
kung eines Kindes Betreuungsangebote in der Unterkunft nicht in Anspruch genommen wer-
den konnten. 
In einem aus September 2016 fortgeführten Fall wurde eine ungeeignete Unterbringung bei 
psychischer Belastung eines Kindes nach einem Polizeieinsatz moniert (s.u.), woraufhin ein 
Umzug aus der Notaufnahmehalle in eine gewerbliche Unterkunft erfolgte. 
Zu einer fortgeführten Beschwerde wegen fehlender Schulplätze für in einer Turnhalle unter-
gebrachte Kinder räumte das Schulamt generell ein, dass Wartelisten für zugewanderte Kin-
der und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bestehen („Schulplatznotstand“). 
Als ungerechtfertigt erschienen eine Beschwerde über die Verweigerung des familiären Zu-
sammenlebens42 sowie eine Beschwerde über eine unzureichende Versorgung eines er-
krankten Kindes. 
 
Behinderte 
Bearbeitet wurden drei Beschwerden, die ungeeignete Unterbringungsbedingungen für Kör-
perbehinderte thematisierten. Dies war in zwei Fällen zu bestätigen, wobei in einem der Fälle 
Abhilfe durch Verlegung erfolgte und im anderen die Möglichkeit einer Pflegeheimunterbrin-
gung im Raum stand.43 In einem Fall waren möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürf-
nisse gegeneinander abzuwägen. 
 
Schwangere 
Verfolgt wurden Beschwerden hinsichtlich der Unterbringung von Schwangeren in Turnhallen 
und (infolge von Verlegung nach der Entbindung) von Wöchnerinnen mit Säuglingen in Not-
aufnahmeeinrichtungen. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 waren zu 
dieser Zeit „viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren Neugebore-
nen in Turnhallen untergebracht“. In einem Einzelfall wurde ein separater Bereich zum Stillen 
eingerichtet, um die Bedürfnisse nach Privatsphäre und Ruhe in der Turnhalle aufzufangen. 
Die Verlegung aus der Turnhalle in die Notaufnahme war in der Regel als Verbesserung zu 
werten. Den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppen wird die Hallenunterbringung (auch in 
Leichtbauhallen) jedoch regelmäßig nicht gerecht.  
 
Opfer des Menschenhandels 
Ein Opfer von Menschenhandel beschwerte sich über eine als diskriminierend empfundene 
Behandlung und eine unzureichende Unterstützung nach einem Verweis aus dem System 
des Wohnungsamtes an die Fachstelle Wohnen (vgl. Themen Obdachlosigkeit, gewerbliche 
Unterkünfte und Auszugsmanagement). 
                                                           
40 „Auch die Essensversorgung in Form von Sachleistungen – Kantinenessen oder Lebensmittelpake-
ten – kann sich negativ auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen auswirken. Das kann in  bestimm-
ten Fällen zu einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder gesundheitlichen Problemen  durch 
nicht-bedarfsgerechte oder unzureichende Versorgung führen: Stillende Mütter, Kleinkinder und Kin-
der mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel bei Allergien und Diabetes) sind hiervon besonders be-
droht. Dies ist besorgniserregend, da unzureichende Ernährung gerade bei Kleinkindern bereits nach 
kurzen Zeiträumen zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen kann“ (Lewek/Naber, S. 36). 
41 Der Grund war die Furcht der Eltern, das Jugendamt werde das Kind wegnehmen. 
42 Tatsächlich hatte der bereits länger in Deutschland aufhältige, in einem Wohnheim untergebrachte 
Kindsvater abgelehnt, zu seiner Familie in eine Turnhalle zu ziehen. 
43 Im dritten Fall fehlten bislang ärztliche Nachweise.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  14 
 
Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen: 
Abgeschlossen wurden zwei im ersten Berichtszeitraum begonnene Beschwerdeverfahren 
schwer erkrankter Personen, deren Unterbringungsbedingungen (Turnhalle resp. Wohnheim) 
laut ärztlichen Attesten jeweils ungeeignet waren. Im Einzelfall konnten erhobene Vorwürfe 
(unbegründete Antragsablehnung, überlange Bearbeitungszeit) nur unzureichend entkräftet 
werden; die Ombudsstelle kritisierte zudem, dass ihr Arbeitsmaterialien des Wohnungsamtes 
(Kriterienkatalog Auszugsmanagement) nicht zur Verfügung gestellt wurden. In den Einzel-
fällen kam es jeweils zu (teils deutlichen) Verbesserungen der Wohnsituation. 
 
Personen mit psychischen Störungen: 
Moniert wurden ungeeignete Unterbringungsbedingungen für traumatisierte Personen in fünf 
Fällen. In drei Fällen erfolgten bei Vorliegen von aussagekräftigen Attesten Verlegungen - in 
einem Fall aus einer Turnhalle in eine Notaufnahmeeinrichtung, in zwei Fällen in andere Un-
terkünfte. In einem weiteren Fall erfolgte trotz entsprechender Empfehlung der beauftragten 
Stadtärztin44 bislang keine Verlegung aus der Turnhalle, stattdessen sollte die zuständige 
Sozialarbeiterin die Familie unterstützen. Eine abschließende Bearbeitung dieses Falles 
steht noch aus. 
 
Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physi-
scher oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher 
Genitalien 
Im Fall eines Folteropfers wurde eine unangemessene Unterbringung in der Turnhalle mo-
niert. Bei der Umsetzung des durch eine psychotherapeutische Stellungnahme nachgewie-
senen Bedarfs einer Einzelunterbringung wurde eine viermonatige Verzögerung festgestellt. 
Dies wertet die Ombudsstelle als gravierendes Versäumnis, auch mit Blick auf die Anti-Fol-
ter-Konvention.45 
Auch im Fall eines weiteren Folteropfers wurde eine unangemessene Unterbringung in der 
Turnhalle beklagt. Deutlich wurde, dass bislang keine psychotherapeutische Versorgung er-
folgte. Das Beschwerdeverfahren ist noch anhängig. 
Eine größere Gruppe von Beschwerdeverfahren, die fortgeführt (ein Fall) oder neu aufge-
nommen (vier Beschwerden) wurden, betraf Gewaltopfer (vgl. 3.3.4 Gewalt). 
In einem Fall wurde ein versuchter sexueller Übergriff auf eine junge Frau in einer Landesun-
terkunft sowie eine Kopfverletzung durch eine Gewalttat in einer Kölner Turnhallenunterkunft 
angegeben. Nach anfänglicher Unklarheit über Abläufe kam es zu einer raschen Reaktion 
der Stadtverwaltung und einer für die Betroffenen zufriedenstellenden Unterbringungslösung. 
Drei Fälle betrafen Apostat_innen, die angaben, im Herkunftsland, auf der Flucht und/oder in 
Deutschland bereits Gewalt erlitten zu haben. Die Beschwerdeführenden gaben religiös mo-
tivierte Diskriminierung resp. Gewalttaten gegen christliche Konvertit_innen, meist durch Mit-
bewohner_innen muslimischen Glaubens, an sowie ungeeignete Unterbringungsbedingun-
gen. Strittige Vorwürfe konnten, religiös motivierte Diskriminierung und Gewalt betreffend, 
                                                           
44 „[E]ine Veränderung der Unterbringung in eine geschlossene Privatwohnung“ wurde als medizinisch 
dringend notwendig attestiert. 
45 So heißt es in Art. 14 Abs. 1 der Anti-Folter-Konvention CAT: „Jeder Vertragsstaat stellt in seiner 
Rechtsordnung sicher, dass das Opfer einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein ein-
klagbares Recht auf gerechte und angemessene Entschädigung einschließlich der Mittel für eine mög-
lichst vollständige Rehabilitation hat“ (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, un-
menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984, BGBl. 1990 II S. 
246). Nach Auslegung des mit der Kontrolle der Vertragsumsetzung beauftragten Ausschusses gegen 
Folter handelt es sich um unbedingte, nicht zu verschiebende Verpflichtungen des Vertragsstaates. 
Die Anwendung sei nicht auf Opfer mit Inlandsbezug beschränkt, sondern es sei sicherzustellen, dass 
alle Folteropfer Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung erhalten (Committee against Torture: Ge-
neral comment No. 3 [2012]: Implementation of article 14 by States parties, CAT/C/GC/3, Nrn. 12 und 
22).

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  15 
bislang in keinem Fall aufgeklärt werden.46 In einem aus dem ersten Berichtszeitraum fortge-
führten Fall einer Beschwerde gegen städtische Auftragnehmer wegen religiös motivierter 
Diskriminierung hinterfragte die Ombudsstelle die Sachverhaltsaufklärung der Verwaltung. 
Den besonderen Bedürfnissen von Gewaltopfern genügt eine Hallenunterbringung aus Sicht 
der Ombudsstelle regelmäßig nicht. 
 
Nicht im Berichtszeitraum in Beschwerden thematisiert wurden die besonderen Bedürfnisse 
von unbegleiteten Minderjährigen, von LGBTIQ* u.a. Aufgrund unklarer Altersangaben konn-
ten Betroffene nicht eindeutig als ältere Menschen (65 Jahre und älter) identifiziert werden. 
Im Falle einer Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern wurden andere Formen der 
Schutzbedürftigkeit als vorrangig gewertet. 
 
Für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürfnisse gegeneinander ab-
zuwägen sind, wären im Sinne von fachlicher Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit 
Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien zu beschreiben. 
 
 
3.3.3. Polizei/Verhältnismäßigkeit47 
 
Im Berichtszeitraum abgeschlossen wurden drei Beschwerden infolge des Polizeieinsatzes 
vom 20.09.2016 in der Notaufnahme Turnhalle Dorotheenstraße.48 Zwei der Beschwerden 
wurden ohne konkrete Feststellungen abgeschlossen. Im dritten Fall wurde bei einer Minder-
jährigen im frühkindlichen Alter eine Gesundheitsschädigung ärztlich diagnostiziert. Die El-
tern entschieden sich gegen eine weitere medizinische und rechtliche Abklärung, sodass un-
klar bleibt, ob der Polizeieinsatz ursächlich für die Gesundheitsschädigung war und ob evtl. 
Entschädigungsansprüche bestehen. 
Weiterhin in Bearbeitung ist noch ein Beschwerdefall in diesem Kontext. Im Rahmen einer 
laufenden kinderpsychiatrischen Diagnostik soll abgeklärt werden, ob eine dauerhafte Ge-
sundheitsschädigung besteht und ob ggf. der Polizeieinsatz als ursächlich festzustellen ist. 
Die Familie wurde aufgrund der Schließung der Turnhalle in eine andere Notaufnahme ver-
legt. 
 
 
3.3.4. Gewalt 
 
Die Beschwerden richteten sich auf Übergriffe unter Bewohnern. Mehrfach wurde angege-
ben, die Täter hätten Rauschmittel konsumiert. In zwei Fällen erfolgten schnelle Verlegungen 
zum Schutz der Betroffenen bzw. zur Vermeidung weiterer Eskalation. In anderen Fällen 
wurde Beschwerdeführende von Seiten der Verwaltung anscheinend als Täter angesehen. 
Den Beschwerden zufolge waren meist alleinstehende Männer die Opfer und auch die Atta-
cken gingen demnach meist von Männern aus. 
Frauen als Gewaltopfer thematisierte die Beschwerde einer Familie. Die Mutter wurde dem-
nach in einer Kölner Notaufnahmeeinrichtung Opfer einer Körperverletzung. In diesem Fall 
wurde eine Mitbewohnerin als Täterin benannt. Angegeben wurde zudem ein versuchter se-
xueller Übergriff auf die volljährige Tochter in einer Landesunterkunft. 
                                                           
46 In einem Fall stand Aussage gegen Aussage, in einem zweiten gemeldeten Fall kam der Kontakt 
nicht zustande, in einem dritten Fall verzichtete der Beschwerdeführer auf die Klärung zugunsten ei-
nes weniger belastenden Vorgehens, ein vierter Fall befindet sich noch in der Bearbeitung .  
47 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass ein Grundrechtseingriff einen legitimen 
Zweck verfolgt und geeignet, erforderlich sowie angemessen ist. 
48 Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war ein Ju-
gendlicher durch ein Sondereinsatzkommando in der mit Familien belegten Turnhalle festgenommen 
worden. Nach dem Einsatz klagten Bewohner_innen der Turnhalle über psychische und körperliche 
Belastungen und stellten die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  16 
Dies war der einzige Beschwerdefall mit der Kodierung „sexueller Übergriff“. In einem ande-
ren Beschwerdeverfahren wollte die Betroffene ihren Bericht über sexuelle Belästigungen in 
einer Hallenunterkunft nicht gegenüber Behörden thematisieren, weil sie fürchtete, vor Sank-
tionen nicht ausreichend geschützt zu werden.49, 50 Im Sinne des Gewaltschutzes und effekti-
ver Beschwerdemöglichkeiten wird im Empfehlungsteil dieses Berichtes eine Verhaltensricht-
linie resp. Selbstverpflichtung der städtischen Auftragnehmer_innen zum Umgang mit Be-
schwerdefällen vorgeschlagen. 
 
 
3.3.5. Obdachlosigkeit 
 
Fortgeführt und abgeschlossen wurde das Beschwerdeverfahren eines 18-Jährigen, der 
nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung nicht durch den Tagesdienst des Amtes für 
Wohnungswesen untergebracht worden war. Wie von der Ombudsstelle angeregt, wurde 
eine ämterübergreifende Zusammenarbeit zugesagt, um künftig die Problematik zu verhin-
dern. 
Bearbeitet wurde zudem eine Beschwerde wegen des Verweises einer obdachlosen Person 
durch den Tagesdienst an die zu diesem Zeitpunkt geschlossene Fachstelle Wohnen. Die 
Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Sozialen Dienst und der Fachstelle 
Wohnen sichergestellt sei, dass im Fall eines Verweises an die jeweils andere Dienststelle 
außerhalb der Dienstzeiten weiterhin eine Aufnahme möglich sei. Die Ombudsstelle wertete 
dies als Zusicherung, in Fällen akuter Obdachlosigkeit Betroffene nicht an ihnen unzugängli-
che Dienste zu verweisen, sondern Obdachlosigkeit effektiv zu vermeiden. 
 
 
3.3.6. Gewerbliche Unterkünfte (Hotels u.ä.) 
 
Vereinzelt bezogen sich Beschwerden auf Schwierigkeiten bei der Unterbringung in Hotels. 
Bzgl. einer Beschwerde, in der eine Abmeldung einer Person aus einem Hotel infolge von 
Konflikten unter Bewohner_innen als ungerechtfertigt beklagt wurde, blieb es bei gegensätz-
lichen Darstellungen. Eine weitere Beschwerde wurde nicht ausreichend konkretisiert, um 
den Vorwürfen (Hausverbot gegen Freiwillige, dauerhafte technische Mängel, unerfüllte Be-
dürfnisse von Schutzbedürftigen) konkret nachzugehen. Beide Fällen wiesen auf Fragen zur 
rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen der gewerblichen Unterkunftsbetreiber hin sowie 
auf Ängste und Abhängigkeitsgefühle. Insofern besteht eine Parallele zu einer im ersten Be-
richtszeitraum zurückgezogenen Beschwerde betr. rassistischer Diskriminierung i.R. einer 
Hotelunterbringung.  
Eine Diskriminierung wurde in zwei weiteren Beschwerden einer gewerblichen Unterkunfts-
betreiberin vorgeworfen. In beiden Fällen wurde eine ungerechtfertigte Benachteiligung be-
klagt: Durch ungleiche Anwendung der neutralen Abwesenheitsregelung werde eine andere 
ethnische Gruppe weniger kontrolliert und insofern bevorzugt. Dieser Vorwurf konnte objektiv 
weder verifiziert noch falsifiziert werden, da nach Auskunft der Verwaltung in Hotelbetrieben 
keine Dokumentationspflicht hinsichtlich Abwesenheiten besteht. Zudem richtete sich ein 
Vorwurf auf eine Verletzung des Postgeheimnisses und ein weiterer auf übermäßige Zim-
merkontrollen. Diesbezüglich sagte die Verwaltung Klarstellungen intern und gegenüber der 
Betreiberin zu, sodass Klärung und Abhilfe erreicht wurden.  
                                                           
49 Im Sinne des Wohls der Betroffenen konnte die Vorgehensweise entsprechend angepasst werden. 
Ihr Ziel einer Verlegung in einen geschützteren Rahmen erreichte sie. Ungelöst ist jedoch das Prob-
lem, dass in Situationen starken Machtungleichgewichts Abhängigkeit, Verunsicherung und Ein-
schüchterung gefördert werden. Im Sinne des Gewaltschutzes sollte dagegen präventiv gearbeitet 
werden. 
50 Die grundsätzliche Problematik wurde bereits im ersten Tätigkeitsbericht berührt. Dargestellt war 
dort der Fall einer anderen Beschwerdeführerin, der durch einen Auftragnehmer der Stadt Köln ange-
kündigt worden war, von einer Strafanzeige gegen sie abzusehen, wenn sie Vorwürfe einer sexuellen 
Belästigung zurücknehme. Die Vorwürfe konnten im Beschwerdeverfahren nicht geklärt werden.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  17 
3.3.7. Auszugsmanagement 
 
Die Liste für den Zugang zum Auszugsmanagement wurde im Februar 2017 bis Jahresende 
geschlossen. 
Beklagt wurden seitens der Hinweisgebenden zuvor zum einen Unklarheiten bzgl. des Zu-
gangs zum Auszugsmanagement über den Sozialen Dienst des Wohnungsamtes. Im Falle 
eines epileptisch erkrankten Kindes erfolgte die Aufnahme auf die Liste erst verzögert, nach 
dreimonatiger Aufenthaltsdauer in Köln, kurz vor dem Anmeldestopp. In einem anderen Fall 
wurde moniert, dass Kommunikationsmängel zwischen Wohnungsamt und Sozialarbeit vor 
Ort die Einschreibung in das Hilfsprojekt erschwerten. Auch eine weitere Beschwerde rich-
tete sich auf Probleme des Projektzugangs, wurde aber nicht weiterverfolgt, weil eine zusätz-
liche Belastungssituation befürchtet wurde. 
Beschwerden richteten sich zum anderen auf eine Schlechterstellung anerkannter Flücht-
linge, die nach Ausscheiden aus dem Unterbringungssystem des Wohnungsamtes und 
Übergang in die Zuständigkeit der Fachstelle Wohnen keinen Zugang zum Auszugsmanage-
ment erhielten. 
 
 
3.3.8. Konflikte von Bewohner_innen mit dem Sozialen Dienst 
 
Drei Beschwerden betrafen Konflikte von Bewohner_innen mit dem Sozialen Dienstes des 
Amtes für Wohnungswesen, das Verhalten von Mitarbeiterinnen wurde als respektlos be-
klagt. In einem Fall fand ein Konfliktgespräch statt, das nicht zur Klärung des ursprünglichen 
Vorwurfs führte, jedoch das Handeln der Verwaltung bzgl. Priorisierung und Ablauf einer Ver-
legung verdeutlichte; dies wurde auf Seiten der Beschwerdeführenden teilweise als Abhilfe 
empfunden. In einem anderen, noch anhängigen Beschwerdeverfahren fanden sich für die 
erhobenen Vorwürfe (Beleidigung, ungerechtfertigtes Zutrittsverbot u.a.) bisher keine Belege. 
 
 
3.3.9. Mutmaßlicher Betrug bei Wohnungssuche 
 
Einen Hinweis des Antidiskriminierungsbüros der Caritas auf mutmaßlich unlautere Ge-
schäftsmethoden einer Maklerfirma im Zusammenhang der Wohnungsvermittlung an Flücht-
linge leitete die Ombudsstelle an das Wohnungsamt weiter. Zu Fragen der Kriminalpolizei 
musste die Ombudsstelle wiederum an das Antidiskriminierungsbüro verweisen. 
 
 
3.3.10. Zugang zur Gesundheitsversorgung 
 
Fallbezogen trat das Thema nicht erneut auf. Im Nachgang zum Vorbericht teilte das Job-
center mit, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Dolmetscherkostenübernahme 
ausschließt. 
 
 
3.3.11. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombuds-
stelle 
 
Kritische Aspekte bzgl. der Möglichkeiten zur unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch 
die Ombudsstelle ergaben sich in verschiedener Hinsicht. 
Der Zugang zu Notaufnahmen und Wohnheimen gelang regelmäßig. Allerdings kam es in 
einem Einzelfall zu Hindernissen, möglicherweise aufgrund ungenügender Information von 
Wachdienstmitarbeitern über die Befugnisse der Ombudspersonen. In einer gewerblichen 
Unterkunft wurde in einem Fall der ungehinderte Zugang zu und das vertrauliche Gespräch 
mit Bewohner_innen seitens der Betreiberin verweigert. Die Verwaltung verwies auf eine 
mangelnde Regelungskompetenz den Zutritt zu gewerblichen Unterkünften betreffend, sagte

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  18 
jedoch zu, die konkrete Betreiberin auf die Erwünschtheit der Aufgabenwahrnehmung der 
Ombudspersonen hinzuweisen. 
Weiterhin waren städtische Auftragnehmer resp. ihre Mitarbeiter_innen angehalten, der Om-
budsstelle keine Auskunft in Beschwerdefällen zu geben. Stattdessen erfolgte wiederum eine 
(vereinheitlichte) Darstellung zu den Beschwerden über das Beschwerdemanagement des 
Amtes für Wohnungswesen. Die Ombudsstelle äußerte fallbezogen Kritik hinsichtlich der 
Sachverhaltsermittlung sowie der Detailliertheit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit von 
Angaben.51 
Weiterhin erhielt die Ombudsstelle keine Auskunft zu Wachbucheinträgen52; auch amtsin-
terne Richtlinien wurden ihr nicht zugänglich gemacht.53  
                                                           
51 Vgl. etwa Fallnummer 16/11/10: Es erfolgte eine Übertragung wesentlicher Teile der Sachverhalts-
ermittlung auf den beauftragten Wachdienst, gegen dessen Mitarbeiter die Vorwürfe gerichtet waren. 
Die der Ombudsstelle zur Verfügung gestellten Angaben waren weder ausreichend detailliert noch 
vollständig. Widersprüche blieben ungelöst, ohne dass Konsequenzen konkret absehbar wären. 
52 16/11/10 
53 16/11/13

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  19 
4. Empfehlungen 
 
Die Ombudsstelle empfiehlt: 
 
Beendigung der Hallenunterbringung und Bereitstellung der Ressourcen für die 
„Exit-Option“ 
Die Ombudsstelle empfiehlt zusätzlich zum Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung 
auch eine Perspektive für die Beendigung der Hallenunterbringung zu erarbeiten, 
mindestens aber die zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbedürftige 
Personen in Notaufnahmesituationen zu definieren und die Ressourcen für eine „Exit-
Option“ bereitzustellen. 
Nicht nur die Turnhallen sind über Kurzaufenthalte hinaus für die Unterbringung un-
geeignet, sondern auch die Unterbringung in weiteren Hallen ist offenkundig mit ho-
hen Belastungen für die Bewohner_innen verbunden. Insbesondere den besonderen 
Bedürfnissen von schutzbedürftigen Personen genügt eine Hallenunterbringung aus 
Sicht der Ombudsstelle regelmäßig nicht. 
Solange noch eine Unterbringung in Notmaßnahmen erfolgt, empfiehlt die Ombuds-
stelle unverändert, die dort zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbe-
dürftige Personen weiter zu definieren (Schutzmechanismen, Rückzugsräume54 und 
Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die offenbar unzureichenden 
Ressourcen für die „Exit-Option“ (Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen 
einer Woche in eine bessere Unterkunft) zu schaffen. 
 
Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Feststellungen, etwa im Falle eines Folteropfers 
die verzögerte Umsetzung eines nachgewiesenen Bedarfs an Einzelunterbringung 
betreffend, werden die Empfehlungen aus dem 1. Tätigkeitsbericht bekräftigt, erstens 
eine systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und besonderer Bedürfnisse 
schutzbedürftiger Personen zu verankern, zweitens Konzepte für alternative Unter-
bringungsressourcen (weiter) zu entwickeln und drittens den Begriff „kindgerechte 
Umgebung“ in den Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen in Köln zu definieren (altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmög-
lichkeiten, Rückzugsräume für Kinder und Stillende). Anzuregen ist zudem, in jedem 
Einzelfall die Ausstattung mit geeigneter Babynahrung sicherzustellen. 
An die Stadtverwaltung und die Fachstellen freier Träger gerichtet empfiehlt die Om-
budsstelle nun zudem, eine gemeinsame Konzeption zur Umsetzung der EU-Aufnah-
merichtlinie im kommunalen Kontext zu erarbeiten, die zum einen Verfahren zur sys-
tematischen Feststellung der Schutzbedürftigkeit und der besonderen Bedürfnisse 
schutzbedürftiger Personen beinhaltet55 und zum anderen Anforderungen an alterna-
tive Unterbringungsressourcen56 für schutzbedürftige Personen beschreibt. 
 
Vermeidung von Obdachlosigkeit 
Die Vermeidung von Obdachlosigkeit ist nicht nur Aufgabe gemäß Ordnungsbehör-
dengesetz, sondern als Versorgung mit dem Lebensnötigsten direkte Folge des Men-
schenwürdeprinzips. Ausdrücklich zu begrüßen sind daher die Absprachen des Sozi-
                                                           
54 Die Einrichtung von Ruheräumen (wie z.B. Stillzimmern und anderen Rückzugsräumen) sollte als 
präventive Maßnahme im Rahmen eines Kinderschutzkonzeptes umgesetzt werden (vgl. Deutsche 
Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin [2016]: Handlungsleitfaden zum Kinderschutz in Flücht-
lingsunterkünften, S.11). 
55 Aufgegriffen werden sollten Erfahrungen aus dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige 
Flüchtlinge. 
56 Auch für andere Unterbringungsformen, insb. gewerbliche Unterkünfte, erscheint die Beschreibung 
eines Minimalstandards als erforderlich.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  20 
alen Dienst des Amtes für Wohnungswesen mit dem Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie und der Fachstelle Wohnen, um von der Ombudsstelle dargestellte Fallkonstel-
lationen zu begegnen, in denen Obdachlosigkeit nicht effektiv vermieden wurde. 
Empfohlen wird hierzu, ein städtisches Meldeverfahren für diesbezügliche Problem-
fälle zu implementieren, das erfasst, in welchen Konstellationen und wie häufig eine 
Unterbringung Obdachloser erst nachträglich erfolgt, etwa aufgrund eines Antrags auf 
Erlass einer einstweiligen Anordnung oder aus anderen Gründen, und ein evtl. not-
wendiges Nachsteuern erlaubt. 
 
Management des Übergangs junger Flüchtlinge aus der Jugendhilfe in Folgeun-
terbringung 
Zu begrüßen ist die angekündigte ämterübergreifende Kooperation zwischen dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Wohnungswesen, um Schwie-
rigkeiten bei der Unterbringung von aus der Jugendhilfe Entlassenen zu vermeiden. 
Für die Konzeption und Gestaltung eines umfassenderen Übergangsmanagements 
empfiehlt die Ombudsstelle darüber hinaus, freie Träger aus der Jugendhilfe und dem 
Flüchtlingsbereich einzubeziehen. 
 
Transparente Regularien 
Die Ombudsstelle hält ihre Empfehlung aus dem 1. Tätigkeitsbericht aufrecht. Wie in 
den Mindeststandards der Stadt Köln bereits formuliert, sollten in den Einrichtungen 
verständliche, altersgerechte Information für die Kinder (und deren Eltern) über ihre 
Rechte57 und zu Ansprechpartner/innen bei Sorgen und Problemen zur Verfügung 
stehen. Generell sollte eine klare Übersichtsdarstellung der Zuständigkeiten und Be-
schwerdemöglichkeiten an allen Unterbringungsorten erfolgen. Dies schließt auch 
Regelungen zur Abmeldung bei Abwesenheit ein.  
Zudem sollten der Ombudsstelle in begründeten Fällen auf Anfrage amtsinterne 
Richtlinie, Bescheidmuster u.ä. zugänglich gemacht werden. 
 
Qualifizierung des Wachdienstes 
Die Ombudsstelle empfiehlt weiterhin, das professionelle Rollenverständnis des 
Wachdienstes durch Schulungen weiter zu verbessern.  
 
Präventiver Gewaltschutz 
Die Ombudsstelle empfiehlt, im Sinne des präventiven Gewaltschutzes und effektiver 
Beschwerdemöglichkeiten eine Verhaltensrichtlinie zum Umgang mit Beschwerdefäl-
len resp. eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auftragnehmer_in-
nen einzuführen, die das Lernen aus Fehlern fördern und verhindern sollte, dass 
Missstände aus Furcht vor Sanktionen nicht oder nicht vollumfänglich benannt wer-
den.  
Ferner wird empfohlen, für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutz-
bedürfnisse gegeneinander abzuwägen sind, Verfahrenswege und ggf. Prüfkriterien 
zu beschreiben, um eine fachliche Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit 
herzustellen. 
 
Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombuds-
stelle 
Die Ombudsstelle empfiehlt, ihren ungehinderten Zugang zu Unterkünften sicherzu-
stellen durch erneute Instruktion der Wachdienstmitarbeiter_innen und durch Auf-
nahme einer entsprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betreiber_innen 
von Unterkünften. 
                                                           
57 Anzuregen wäre auch eine Prüfung, ob vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von untergebrachten 
Flüchtlingen vor unlauteren Geschäftsmethoden möglich sind, etwa in Kooperation mit Verbraucherbe-
ratung.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  21 
Weiter empfiehlt sie, im Sinne einer „Fehlerkultur“ eine Grundlage für eine transpa-
rente Kommunikation städtischer Bediensteter und Auftragnehmer_innen mit der Om-
budsstelle herzustellen. Wünschenswert wäre eine direkte Auskunftserteilung der Be-
teiligten an die Ombudsstelle, hilfsweise die Sicherstellung einer umfassenden und 
detaillierten Auskunftserteilung durch das Amt für Wohnungswesen. In begründeten 
Fällen sollten der Ombudsstelle auch Auskünfte zu Wachbucheinträgen sowie zu 
amtsinternen Richtlinien und Verfahren erteilt werden. Ggf. kann eine solche Rege-
lung in Verbindung mit der o.g. Verhaltensrichtlinie resp. Selbstverpflichtung zum Um-
gang mit Beschwerdefällen getroffen werden. 
Zu wünschen ist schließlich eine Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle mit 
der Stabsstelle Flüchtlingskoordination und den Fachämtern.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  22 
5. Anhang 
 
5.1. Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum (10.12.2016-
31.03.2017) 
  
 
14.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle beim Therapiezentrum für Folteropfer (Caritasver-
band Köln): Frau Brandt-Wilhelmy und Team 
21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Internationalen Familienberatung (Caritas-
verband Köln): Frau A. Domke 
21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Köln (Fachdienst Migration): 
Frau M. Domke und Team 
05.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Wohnraum für Flücht-
linge): Herr Müller und Team 
12.01.2017: Gespräch im Amt für Wohnungswesen mit Herrn Oster, Herrn Ludwig, Frau 
Adams und Herrn Käufer 
18.01.2017: Bericht zur Tätigkeit der Ombudsstelle auf Einladung des Arbeitskreises Flücht-
linge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement des Integrationsra-
tes 
19.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Notaufnahme Luzer-
ner Weg): Herr Kahraman und Team 
23.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim SKM Köln: Herr Graf und Team  
24.01.2017: Fachgespräch mit dem AntiDiskriminierungsBüro (ÖgG): Frau Karangwa, Frau 
Mogultay und Frau Simon  
25.01.2017: Empfang des Teams des Vingster Treff e.V. in der Ombudsstelle und Vorstel-
lung der Tätigkeit  
25.01.2017: Vorstellung der Tätigkeit der Ombudsstelle bei der Ratsgruppe Die Linke  
26.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Caritasverband Köln (Antidiskriminierungs-
büro): Frau Angioni, Frau Meder 
26.01.2017: Besuch der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren 
06.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Team des Jugendmigrationsdienstes des IB 
Köln 
07.02.2017: Fachgespräch mit Frau Prof. Dr. Zinsmeister (Antidiskriminierungsrecht, TH 
Köln) 
13.02.2017: Fachgespräch mit Herrn Prof. Dr. Ottersbach (Soziologie, TH Köln)  
15.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Jobcenter Köln: Frau Arimond, Frau Lüder, 
Frau Trautmann 
21.02.2017: Kontinuierlicher Austausch Ombudsstelle / Amt für Wohnungswesen: Frau 
Adams, Frau Bokranz, Herr Käufer 
22.02.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Team der Informations- und Beratungsstelle 
für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen agisra e.V. Köln 
05.03.2017: Teilnahme an Veranstaltung „Sprechen wir über Rassismus…“ , VHS Forum 
07.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Dienstbesprechung des Sozialen Dienstes 
des Amtes für Wohnungswesen 
08.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre-
chung der Unterkunft Eygelshovener Straße) 
09.03.2017: Beantwortung von Fragen zum 1. Tätigkeitsberichtes der Ombudsstelle in der 
Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren 
10./11.03.2017: Teilnahme an der Fachtagung „Folteropfer sehen - Versorgungspfade bah-
nen“, Universitätsklinikum Düsseldorf 
14.03.2017: Vorstellung der Tätigkeit der Ombudsstelle beim AK Migration der Fraktion  
B’90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
16.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Dienstbesprechung der Wohnh eimleitun-
gen des IB: Herr Zinken und Team 
20.03.2017: Bericht der Ombudsstelle anlässlich der Sitzung des Integrationsrates Köln  
23.03.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim DRK Köln: Frau Machulla und Team 
24.03.2017: Teilnahme an der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  23 
5.2.  Terminplanung April/Mai 2017 
 
 
 
  
 
25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre-
chung der Notaufnahme Ringstraße) 
25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Beratungszentrum rubicon Köln 
04.05.2017: Teilnahme an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“, Düssel-
dorf 
18.05.2017: Teilnahme an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“, Düssel-
dorf

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  24 
5.3. Ombudsstelle: Aushang

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  25 
5.4. Einzelfalldokumentation 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
20.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
N Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Gewalt unter Bewohnern 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Rückverlegung in TH 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Adlerwache Befragung Hinweisgeber 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse AfW untersagt Adlerwache Auskunft an OS. 
Kontakt zu Beschwerdeführer abgebrochen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Am Beschwerdefall wird Dissens mit Verwaltung deutlich über Ausge-
staltung der unabhängigen Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  26 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.2016 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehender mit 
minderjährigen Personen 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/ NA  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW,GA Befragung Betroffene, Kinder- und 
Jugendtherapeutin 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Kinder- und Jugendtherapeutin 
Ergebnisse Schulzuweisung des Kindes ist erfolgt. 
Einbindung des Kindes in kinderpsychiatrische Diagnostik ist erfolgt. 
Transfer aus der NA/TH in eine NA aufgrund im Zuge einer TH- Räu-
mung. 
Weiterleitung Attest: Im Rahmen der Beschwerde das Attest der Fach-
ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie weiterge-
leitet. AfW lag das Attest nicht vor. Attest wurde vorher vom Betroffe-
nen dem Träger vorgelegt. Ermittlungen bezüglich der fehlenden Wei-
terleitung des Attestes offen.  
Medizinisches Gutachten des GA ausstehend 
 
 
 
 
 
Bewertung Sprachbarrieren erschweren Zugang und Durchführung einer kinder-
psychiatrischen Behandlung.  
Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Alleinerziehender mit min-
derjährigen Personen): s.16/12/02

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  27 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä-
ßigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
Sozialarbeit/ Wohn-
heime 
Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be-
schwerden infolge des Einsatzes beklagt. 
Aufnahme in Bericht 
Umzug in andere NA 
Abschluss mangels Rückmeldung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  28 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä-
ßigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürf-
tiger) 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Personen mit psychi-
schen Störungen 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersuchen Sozialarbeit/ Wohn-
heim, Arzt, Gesund-
heitsamt, AfW 
Befragung Hinweisgeber_in, Sozi-
alarbeit/ Wohnheim, 
Arzt 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Fachärztliche Versorgung, psychologische 
Beratung, Gruppenangebote, Rechtshilfe 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be-
schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Unterstützung durch Om-
budsstelle beim Zugang zu fachärztlicher Versorgung und Aufnahme 
in 1. Bericht. 
Umzug in NA (Leichtbauhalle) im Zuge der TH-Räumung (12/16). Di-
agnose: akute PTBS bei Kind (12/16). Anfragen der Ombudsstelle an 
56, 53, AM (01/17). Kooperation Ombudsstelle - Erziehungsbera-
tung. Eltern äußern Hoffnung auf Normalisierung in regulärem Wohn-
heim und Furcht vor Sanktionen bei Inanspruchnahme von Rechten. 
Umzug in gewerbl. Unterkunft (23.01.17), Zugang zu AM zugesagt. 
Weitervermittlung in Hilfen (Rechtshilfe, muttersprachliche psycholo-
gische Beratung und Gruppenangebote, AM) nicht angenommen.  
 
 
 
 
 
Bewertung Lt. ärztlicher Diagnose liegt Gesundheitsschädigung vor.  
Ob der Polizeieinsatz ursächlich für die Schädigung ist und wie in 
diesem Fall die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs zu be-
urteilen wäre, bleibt mangels weiterer medizinischer und rechtlicher 
Klärung offen.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  29 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismä-
ßigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Asyl-/Aufenthaltsrecht 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersuchen  Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
betr. Aufenthaltsrecht: Flüchtlingsberatung 
 
offen/ geschlossen ge-
schl. 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Be-
schwerden infolge des Einsatzes beklagt. Aufnahme in 1. Tätigkeits-
bericht. 
Bzgl. asyl-/aufenthaltsrechtlicher Probleme Abgabe an Flüchtlingsbe-
ratung. Anwaltliche Vertretung im Asylklageverfahren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erlangt asylrechtliche Proble-
matik Priorität. 
Beklagte Gesundheitsschädigung durch Polizeieinsatz bleibt unge-
klärt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  30 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
23.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Beschulung 
○ Diskriminierung induktiv 3 UN-Kinderrechtskonven-
tion 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung j vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
Kommunales Integrati-
onszentrum; Schulamt 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Anfrage unbeantwortet => Wiedervorlage. 
Räumung TH in Zwischenzeit. 
Antwort Schulamt in 01/17 bestätigt generell Schulplatznotstand, Man-
gel an Schulplätzen (Wartelisten für zugewanderte Kinder und Jugend-
liche).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Auf anonyme Beschwerde hin erfolgt generelle Bestätigung des Man-
gels an Schulplätzen mit Wartelisten für zugewanderte Kinder und Ju-
gendliche.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  31 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
X Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör-
perlicher Erkrankung 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Gesundheitsamt, AfW Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Nach Beschwerdeweiterleitung und Vorlage eines Attests über 
schwere Erkrankung und Bedarf an eig. Wohnung erhält OS am 
06.12.16 Information, dass amtsärztl. Stellungnahme am 04.11.16 er-
gangen. 
Verlegung aus Turnhalle am 15.12.16. 
Verlegung in gewerbl. Unterkunft (4 Bett-Zimmer) am 09.01.17. 
Beschwerdeführer teilt am 31.01.17 mit, dass er privat Wohnung su-
chen will. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Verlegung aus Turnhalle nach Beschwerdeeingang. 
Teilweise Abhilfe, insoweit Verbesserung d. Wohnsituation ggü. Aus-
gangssituation (Turnhalle). 
Individuelle Lösungssuche (priv. Wohnungssuche).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  32 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
25.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw, Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Religiöse Diskriminie-
rung (Apostasie) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Wachdienst 
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Person, die sonstige 
schwere Form physi-
scher Gewalt erlitten hat 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Eine Schlechterstellung oder Benachteiligung der Betroffenen wird sei-
tens des AfW am 09.12.16 verneint. Zum Vorwurf einer Beleidigung 
durch Wachdienstmitarbeiter wird eine entlastende Stellungnahme des 
Wachdienstes wiedergegeben, die die Heimleitung als Entlastungszeu-
gin benennt. 
Auszug der Betroffenen aus Turnhalle in private Wohnung am 
15.12.16. 
Auf Nachfrage zum konkreten Geschehen wird am 19.01.17 angege-
ben, dass der OS keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt 
werden können. Angedeutet wird, Aussage stehe gegen Aussage. 
Auf weitere Nachfrage und Anregung konkreter Ermittlungsschritte hin 
stellt AfW am 07.03.17 klar, dass 1. die Heimleiterin keine Angaben 
zum Beleidigungsvorwurf machen kann, 2. nicht zu ermitteln ist, wer 
noch vor Ort war, 3. die Beschwerde beim Tagesdienst erfasst wurde 
und 4. Hinweise auf eine Zugehörigkeit zum Kreis der schutzbedürfti-
gen Personen von Seiten der Flüchtlingsberatung kamen. 
Bewertung Abhilfe bzgl. Wohnsituation durch Eigeninitiative der Betroffenen. 
Besondere Bedürfnisse von Gewaltopfern und Apostat_innen sind be-
sonders sensible Themen. 
Übertragung der Ermittlung vom AfW auf Wachdienst erscheint, insb. 
bei gegen den Wachdienst gerichteter Beschwerde, problematisch. 
Detailliertere Beantwortung der Ausgangsfragen erst nach mehrfachem 
Nachfassen, jedoch unverändert keine Information zu möglichem 
Wachbucheintrag.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  33 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
28./30.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Gesundheitsamt, AfW Befragung Hinweisgeber 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Lt. Gesundheitsamt Stellungnahme vom 28.11.2016. 
Verlegung in Notaufnahme mit abgeschlossenen Räumen am 
09.12.2016. Geburt des Kindes in Geburtsklinik. 
Familie gibt an, in Notaufnahme „unglücklich“ zu sein wegen Gemein-
schaftsanitäranlage und mangelnder Kochgelegenheit (28.12.16). 
Frage seitens AfW unbeantwortet, aus welchen Gründen Belegung ei-
ner öffentlich geförderten Wohnung nicht erfolgte. 
Offene Fragen: 
Inwieweit sind die besonderen Bedürfnisse der Minderjährigen und der 
Wöchnerin in der Notaufnahme berücksichtigt? 
Aus welchen Gründen erfolgte nicht die von der Migrationsberatung 
vorgeschlagene Belegung einer öffentlich geförderten Wohnung? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Notaufnahmeeinrichtung erscheint für Familie mit Wöchnerin, Neuge-
borenem und weiteren Kindern ungeeignet. 
Mangelnde Kommunikation des AfW bzgl. ungeklärter Fragen.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  34 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.11.16 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Verlegung aus medizin. 
Gründen 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Zugang Auszugsma-
nagement 
○ Diskriminierung induktiv 3 Antragstellung beim So-
zialdienst 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Person mit schwerer 
körperl. Erkrankung 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersuchen Gesundheitsamt, AfW Befragung Hinweisgeberin 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Verlegung in besser geeignetes Wohnheim (Januar 2017). 
Zugang zum Auszugsmanagement ca. 3 Mon. nach von Beschwer-
deführerin angegebener Beantragung gewährt. Ob Antrag gestellt 
wurde, zunächst strittig; dann Auskunft, dass Inhalte der Sprechstun-
den des Sozialdienstes in den Unterkünften nicht dokumentiert. 
Anwendung des Kriterienkatalogs für den Zugang zum Auszugsma-
nagement ist nach Angaben des AfW nicht verbindlich („kein 
Zwangsinstrument für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“). 
Der Kriterienkatalog selbst („Kriterien für Auszugsmanagement 
Liste“) muss die Ombudsstelle sich bei freien Trägern besorgen. 
Trotz mehrfacher Nachfrage mit konkreter Begründung verweigert 
das AfW die Zurverfügungstellung. 
 
 
 
Bewertung Individuelle Abhilfe durch Verlegung in besser geeignetes Wohnheim 
und Zugang zum Auszugsmanagement. 
Angaben der Beschwerdeführerin kann nicht widerlegt werden. 
Frage, ob dem Sozialdienst ausreichende Ressourcen zur Antrags-
bearbeitung zur Verfügung stehen. 
Nichtzurverfügungstellung des Kriterienkatalogs erscheint als Koope-
rationsmangel des AfW.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  35 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl, Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 drohende Obdachlosig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 verweigerte Unterbrin-
gung 
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffener, Betreuerin 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Flüchtlingsberatung 
Ergebnisse Nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung wird 18-Jähriger nicht 
durch den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen untergebracht. 
Betroffener stellt Eilantrag auf Unterbringung beim Verwaltungsgericht 
Köln. Daraufhin erhält er Zusage für Notunterbringung ab Folgetag. 
Absprachen des AfW und des Jugendamtes in Aussicht gestellt. 
Jugendamt stellt „Übergangsmanagement“ bei Entlassung aus der Ju-
gendhilfe als wichtiges Thema dar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Durch Abstimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie wäre bzgl. der aus der Jugendhilfe Entlas-
senen Vorsorge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu treffen. Äm-
terübergreifende Kooperation zur Vermeidung von Übergangsproble-
men erscheint daher aussichtsreich, Einbeziehung von freien Trägern 
aus Jugendhilfe und Flüchtlingsbereich ggf. sinnvoll. 
Grundsätzlich, also auch in anderen Fällen, gebietet die Menschen-
würde die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Es darf nicht vom Gang 
zum Verwaltungsgericht abhängig sein, dass eine menschenwürdige 
Notunterkunft angeboten wird.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  36 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n. Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Transfer- Ablehnung 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Belastungsfaktoren am 
Kind 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, Gesundheitsamt Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Projekt Auszugsmanagment 
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu 
Krankheitssymptomen führen.  
Eine Verlegung in eine andere Notaufnahme wurde abgelehnt, da dies 
für Betr. keine Verbesserung darstellt. 
Es gibt keine einsehbaren Dokumente über Transfer- Angebote.  
Es fehlen Rückzugsräume und Ruheräume für Kinder.  
Technische Mängel (defekte Toilette) bleiben trotz Weiterleitung beste-
hen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Dokumentation: Eine Dokumentation ist für die Realisierung eines pro-
fessionellen und transparenten Handelns in der Sozialen Arbeit erfor-
derlich (Alice Salomon Hochschule Berlin 2016: Soziale Arbeit mit Ge-
flüchteten in Gemeinschaftsunterbringungen).  
Technische Mängel, die nicht behoben werden, sind in prekären Le-
benssituationen zusätzliche Belastungsfaktoren. 
Belastungen bes. Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familienver-
bund): Begleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind in den Gemein-
schaftsunterkünften über eine lange Verweildauer hinweg wiederkeh-
renden Belastungen ausgesetzt. Belastungen, wie die Lebensbedin-
gungen in den Hallenunterkünften, beeinflussen das Auftreten von Ver-
haltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (vgl. Gavranidou u.a. 
2008). Die Einrichtung von Ruheräumen bzw. Rückzugsräumen für 
Kinder sollten als präventive Maßnahme im Rahmen des Kinderschutz-
konzeptes umgesetzt werden (Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz 
in der Medizin, S.11).

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  37 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Priorisierung Transfer 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Belastungsfaktoren am 
Kind 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Beratungsstelle  
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu 
Krankheitssymptomen führen.  
Familie hat einen Umverteilungsantrag gestellt, weil sie außerhalb von 
Köln bessere Aussichten auf eine Wohnung haben.  
Eine Weiterleitung der technischen Probleme hinsichtlich der Sanitär-
anlagen ist erfolgt. Technische Mängel (defekte Toilette) bleiben trotz 
Weiterleitung bestehen. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien-
verbund): s.16/12/02 
Technische Mängel, die nicht behoben werden, sind in prekären Le-
benssituationen zusätzliche Belastungsfaktoren.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  38 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Belastungsfaktoren am 
Kind 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Projekt Auszugsmanagment 
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder an, die zu 
Krankheitssymptomen führen. Dies konnte durch Vorlegen ärztlicher 
Atteste nicht bestätigt werden.  
Umzug in Privatwohnung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien-
verbund): s.16/12/02

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  39 
allnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA - NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Belastungsfaktoren am 
Kind 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Privatsphäre stillender 
Frauen 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Kinder und stil-
lenden Ehefrau an, die zu Krankheitssymptomen führen.   
Eingereichtes Attest wurde überprüft. Eine angekündigte genaue Rück-
meldung zum Attest eines Familienmitglieds ausstehend. 
Verlegung von TH/NA in NA. 
Ein separater Bereich für Stillende im Aufenthaltsraum einer TH/NA 
wurde eingerichtet. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, Bedarfe von 
Stillenden aufzufangen.  
 
 
 
 
 
Bewertung Belastungen besonderer Schutzbedürftiger (Minderjährige im Familien-
verbund): s.16/12/02

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  40 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA - NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Schwangere (besondere 
Bedarfe Schutzbedürfti-
ger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Ein separater Bereich für Stillende im Aufenthaltsraum einer TH/NA 
wurde eingerichtet.  
Verlegung von TH/NA in NA 
Besondere Bedarfe bezüglich Ernährung und Hygiene während der 
Schwangerschaft nicht gewährleistet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer Frauen sind in 
den Turnhallen sowie in Gemeinschaftsunterkünften (mit gemeinschaft-
lich genutzten Sanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung) nicht re-
alisierbar (s.17/01/10) & (s.17/02/13). 
Weiter fehlt es in den TH/NA an Gemeinschaftsräume, in denen 
Frauen in einer geschützten Umgebung Informationen über Rechte, 
Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten können.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  41 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Briefgeheimnis 
○ sex. Übergriff induktiv 2  Hotel 
x Diskriminierung induktiv 3 Zugang Hotel 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene, Hotelbetrei-
ber/in 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
g Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Projekt Auszugsmanagment 
Ergebnisse Vorwurf der Diskriminierung durch Hotelbetreiberin: Hinweise, die eine 
Diskriminierung bestätigen, liegen nicht vor.  
Briefgeheimnis: AfW weist den Vorwurf, das Briefgeheimnis verletzt zu 
haben, zurück. Es wird aber eingeräumt, dass es Schreiben per mail 
an Betroffene gegeben hat und dass diese an Dritte zwecks überrei-
chen versandt wurden. Das AfW räumt ebenfalls ein, zukünftig Schrei-
ben nicht mehr per Mail, sondern ausschließlich auf dem postalischen 
Wege zuzustellen (Mail 04.01.2017).    
Beschwerdeführer steht auf der Liste des Projektes Auszugsmanag-
ment.   
 
 
 
 
 
 
Bewertung Der Zutritt der Ombudsfrau mit Zugangsberechtigung eingeschränkt 
möglich. Zutritt in die Gemeinschaftsräume des Hotels ausschließlich 
mit vorheriger Terminvereinbarung mit Betreiberin möglich. Zutritt in die 
Zimmer der Bewohner verweigert. Ein vertrauliches Gespräch zwi-
schen Betroffene und Ombudsstelle wird von der Betreiberin in den 
Räumlichkeiten des Hotels untersagt. 
Im Einzelfall fehlende Abgrenzung der Betreiberin zwischen ehrenamt-
lichen Tätigkeiten und gewerblichen Leistungen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fallnummer 16/12/08 wurde aus technischen Gründen nicht vergeben (Abgrenzung 1. und 2. 
Berichtszeitraum).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  42 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
15.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Verweigerung d. fam. 
Zusammenlebens 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Vorgeworfene Verweigerung gemeinsamer Unterbringung der Fami-
lienangehörigen ist widerlegt. Beschwerdeführer/innen ziehen ge-
trennte Unterbringung dem Zusammenleben in Turnhalle vor. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Unzutreffende Darstellung und folglich ungerechtfertigter Vorwurf der 
Beschwerdeführer. 
Schlaglicht auf Problematik der Turnhallenunterbringung.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  43 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
23.12.16 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Verweigerte Unterbrin-
gung / mangelnde Un-
terstützung 
X Diskriminierung induktiv 3 Opfer d. Menschenhan-
dels (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Zuständigkeit AfW - 
FW 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen AfW, Fachstelle Woh-
nen 
Befragung Hinweisgeber, Be-
troffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffene wurde aufgrund Streitigkeiten aus gewerbl. Unterkunft ab-
gemeldet und anschließend nicht mehr vom AfW untergebracht, son-
dern verwiesen an Fachstelle Wohnen; seitdem in gewerbl. OBG-Un-
terkunft ohne Zugang zum Auszugsmanagement. 
Beschwerde über Abmeldung als ungerechtfertigte Sanktion, Unter-
bringungsverweigerung durch Tagesdienst und mangelnde Unter-
stützung einer Schutzbedürftigen. AfW bestreitet ungerechtfertigte 
Schlechterstellung und rechtfertigt Verweis an Fachstelle mit aufent-
haltsrechtlichem Statuswechsel der Betroffenen. 
Auf Hinweis der Ombudsstelle, dass der Verweis der Betroffenen an 
die Fachstelle Wohnen nachweislich außerhalb der Öffnungszeiten 
dieser Dienststelle geschah (der Zugang war der Betroffenen selbst 
also nicht möglich), Mitteilung des AfW, dass Rücksprache mit Sozia-
lem Dienst und Fachstelle erfolgt ist. 
 
 
Bewertung Die Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Sozialen 
Dienst und der Fachstelle Wohnen sichergestellt sei, dass im Fall ei-
nes Verweises an die jeweils andere Dienststelle außerhalb der 
Dienstzeiten weiterhin eine Aufnahme möglich sei. Die Ombudsstelle 
wertet dies als Zusicherung, in Fällen akuter Obdachlosigkeit Be-
troffene nicht an ihnen unzugängliche Dienste zu verweisen, sondern 
Obdachlosigkeit effektiv zu vermeiden.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  44 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
02.01.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Med. Versorgung 
X Diskriminierung induktiv 3 Mangelnde Unterstüt-
zung  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbe-
dürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen GA Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Nach fachl. Einschätzung kein Anhaltspunkt für unzureichende med. 
Versorgung. Eltern erleichtert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Beschwerde erweist sich als ungerechtfertigt.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  45 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
04.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Konflikte mit MA AfW 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Abmeldung/ Abwesen-
heit 
○ Diskriminierung induktiv 3 Wohnheim 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Vorwurf der Beschwerde nicht geklärt.  
Betroffene findet privat Wohnung.  
Eine Weiterbearbeitung der Beschwerde fand nicht statt, da keine Voll-
macht erteilt wurde. 
An- und Abwesenheit Wohnheime: In den Wohnheimen bestehen bin-
dende und einheitliche Regelungen bezüglich An- und Abmeldepflich-
ten, die vor Ort dokumentiert werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Dokumentationspflicht bezüglich An- und Abwesenheiten der Wohn-
heime für andere Unterkunftsformen wünschenswert.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  46 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.01.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Religion 
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen FlB Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Einstellung, da Kontakt mit Betroffenen nicht zustande kommt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  47 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
18.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Schutz der Privatsphäre 
o sex. Übergriff induktiv 2 Zustellung Post 
x Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Regelung Abwesenheit 
in gewerblichen Unter-
künften 
Vorermittlung j vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
AfW,  Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
g Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Auszugsmanagment 
Ergebnisse Es gibt keine einheitlich geregelte Dokumentationspflicht von Abwesen-
heiten in den gewerblichen Unterkünften. 
AfW streitet Vorwurf der Diskriminierung ab, diesbezüglich keine Auf-
klärung. Bezüglich Postzustellung ebenfalls keine Aufklärung. 
Schutz der Privatsphäre: Geregelte Vorgaben an gewerblichen Betrei-
ber seitens AfW erfolgt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Dokumentation: Transparenz und einheitliche Dokumentation erforder-
lich. Ins besonders, wenn Maßnahmen eine Schlechterstellung bedeu-
ten.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  48 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
19.01.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Zugang zum Auszugs-
management 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Schlechterstellung ei-
nes anerk. Flüchtlings 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Anerk. Flüchtling legt dar, nach Scheitern priv. Unterbringung (Kon-
flikt mit weiteren Verwandten) im Juni 2016 nach zeitweiliger Ob-
dachlosigkeit verzögert (in gewerbl. OBG-Unterkunft) untergebracht 
worden zu sein. Diskriminierungsvorwurf richtet sich auf mangelnden 
Zugang zum Auszugsmanagement aus dem System der Fachstelle 
Wohnen.  
Aufnahme in Bericht zugesagt.  
Abhilfe nicht in Aussicht, zumal Liste des Auszugsmanagements im 
Februar 2017 geschlossen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Das Auszugsmanagement als Unterstützungsoption für Bewoh-
ner_innen von Flüchtlingsunterkünften stellt keine Regelleistung dar. 
Die Zugangsliste wurde aus Kapazitätsgründen im Februar 2017 bis 
Jahresende geschlossen. 
Bis zur Listenschließung bestand für Personen mit Schutzstatus, die 
über die Fachstelle Wohnen untergebracht waren, keine Zugangs-
möglichkeit, sodass sie insofern objektiv schlechter gestellt waren als 
Schutzsuchende oder Geschützte, die über das Amt für Wohnungs-
wesen untergebracht waren. 
Anzuregen wäre eine Prüfung, ob künftig auch den über die Fach-
stelle Wohnen untergebrachten Schutzsuchenden eine entspre-
chende Hilfe gewährt werden könnte.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  49 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
24.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Zugang Projekt Auszugs-
managment 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Technische Probleme 
x Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
Ge-
schl. 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Eine Einschreibung in das Projekt Auszugsmanagement konnte auf-
grund technischer Mängel (fehlender Internetzugang der Unterkunft) 
nicht erfolgen. 
Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erfolgte eine Einschreibung in 
das Projekt, auch die technischen Mittel zur Kommunikation zwischen 
Wohnheim und AfW wurden bereitgestellt.  
Die Weiterleitung technischer Probleme (unzureichende Warmwasser-
versorgung) erfolgte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Technische Probleme können ggf. negative Auswirkungen auf ein fried-
liches Zusammenleben haben und auch zur sozialen Stigmatisierung 
beitragen.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  50 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
27.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n. Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Auswirkungen/ Konse-
quenzen der Be-
schwerde 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Heimleitung, Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
Ge-
schl. 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Eine namentliche Weiterleitung wird abgelehnt. Es werden negative 
Konsequenzen befürchtet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  51 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
GA,JA,AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
Ge-
schl. 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Diakonie Michaelshoven, Bezirksjugendamt  
 
Ergebnisse Gesundheitsamt (GA) in einer medizinischen Stellungnahme: Wechsel 
in eine abgeschlossene Wohneinheit dringend notwendig.  
Verlegung in eine abgeschlossene Wohneinheit aufgrund fehlender Ka-
pazitäten vom AfW nicht umgesetzt. Betroffene werden in eine andere 
Notaufnahme verlegt. Beschwerdegegenstand (u.a. die geminderte 
Nahrungsaufnahme des Kindes) bleibt weiterhin bestehen. 
Anbindung an das Frühförderzentrum erfolgt. 
Eine Anbindung an das Jugendamt wird von den Eltern abgelehnt, sie 
befürchten, das Kind werde ihnen entzogen. 
 
 
 
 
 
Bewertung Empfehlung des GA nicht umgesetzt.  
Eltern assoziieren JA mit Kindesentzug. Dies schränkt den Zugang zu 
Leistungen der Jugendhilfe ein. 
Möglicher Einfluss der Belastungsfaktoren (Gemeinschaftsverpflegung) 
in der Notaufnahme auf Nahrungsverweigerung des Kindes mit Risiko 
langfristiger Gesundheitsschäden.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  52 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere 
Bedarfe Schutzbedürfti-
ger) 
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Ein Transfer in die NA stellte keine Verbesserung der Wohnsituation 
dar und wurde abgelehnt. Umzug in Privatwohnung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Ungeeignete Unterbringung eines Folteropfers in einer TH/NA.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  53 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 NA/TH 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehende (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwanger/ Wöchnerin 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort ja 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, GA. Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Beratungsstelle 
Ergebnisse Verlegung von TH/NA in NA im Rahmen einer Schutzisolierung. 
Die besonderen Bedarfe der Betroffenen bezüglich Privatsphäre, 
schwangerschaftsbedingter Ernährung und Hygiene während der 
Schwangerschaft und nach der Entbindung nicht gewährleistet.  
Trotz eingereichter Atteste AfW kein Auftrag für eine medizinische Prü-
fung erteilt / Keine Stellungnahme des Gesundheitsamtes  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer und stillender 
Frauen sind in den Turnhallen sowie in Gemeinschaftsunterkünften 
(gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen und Gemeinschaftsver-
pflegung) nicht realisierbar. (s.16/12/06) & (s.17/02/13)

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  54 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/01/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
31.01.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Konflikt mit MA AfW 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel 
○ Diskriminierung induktiv 3 Technische Probleme 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW. Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Im Rahmen der Beschwerde gab es zum einen beim Betroffenen Un-
klarheiten bezüglich dem Handeln der Verwaltung. Zum anderen wurde 
der Mitarbeiterin (MA) des AfW vorgeworfen, den Betroffenen respekt-
los behandelt zu haben.  
AfW bietet Konfliktgespräch mit beteiligten Akteuren an.  
Der Vorwurf der Beschwerde bezüglich dem respektlosen Verhalten 
von der MA des AfW wurde nicht geklärt. Das Handeln der Verwaltung 
konnte verdeutlicht werden. 
Weiterleitung technischer Probleme erfolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Transparenz: Verwaltungshandeln ist für Betroffene nicht deutlich er-
kennbar. Maßnahmen und deren Konsequenzen nicht transparent. 
Um Konflikte mit Hilfe eines Gespräches effektiv zu lösen, sind Metho-
den aus der Sozialen Arbeit sinnvoll.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  55 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
01.02.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 Betreuungsangebot NA 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Zugang Auszugsma-
nagement 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
AfW., GA Befragung Betroffene, Freiwillige 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Transfer aus der Turnhalle in eine Notaufnahme folgt 1,5 Monate nach-
dem Gesundheitsamt medizinisches Gutachten erstellt hat. Unterkunft 
entspricht nicht den empfohlenen Anforderungen. 
Psychische Krankheit des Kindes stellt Beteiligungshürde bezüglich 
Betreuungsangeboten vor Ort dar. Ermittlungen diesbezüglich nicht ab-
geschlossen. 
Verzögerung bei der Einschreibung für das Auszugsmanagement 
durch Forderung einer Mindestaufenthaltsdauer in Köln von drei Mona-
ten. 
 
 
 
 
Bewertung Bei psychischer Erkrankung des Kindes werden vom Gesundheitsamt 
empfohlene Unterbringungsbedingungen nicht erfüllt.  
Die Verzögerung der Einschreibung für das Auszugsmanagement 
durch Abwarten einer Mindestaufenthaltsdauer in Köln von drei Mona-
ten erscheint nicht nachvollziehbar.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  56 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
08.02.17 
Namentl./ anonym N Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige, Wöch-
nerin (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort ja 
Auskunftsersuchen GA Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Frühe Hilfen 
Ergebnisse Fünfköpfige Familie. Nach Krankenhausentlassung muss Wöchnerin 
mit Neugeborenem zunächst in Turnhalle zurückkehren, Verlegung 
in Leichtbauhalle mit Kojen in Folgewoche. 
Dort zunächst weiterhin Stillprobleme bei Fehlen geeigneter Baby-
nahrung, dann nach Unterstützung durch Frühe Hilfen Gewichtsnor-
malisierung. 
Nach Auskunft des Gesundheitsamtes vom 13.02.2017 „zur Zeit 
viele hochschwangere Frauen ebenso wie Wöchnerinnen mit ihren 
Neugeborenen in den Turnhallen untergebracht“. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Problematik der Notunterbringung vieler Hochschwangerer sowie 
Wöchnerinnen und Neugeborener in Turnhallen. 
Anzuregen wäre, in jedem Einzelfall die Ausstattung mit geeigneter 
Babynahrung sicherzustellen.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  57 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
08.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige, Schwan-
gere, Pers. m. psych. 
Störung, Gewaltopfer 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen FlB, AM Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
Rechtsanwalt 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Psychiater_in, Psych. Psychotherapeut_in 
bzw. Psych. Beraterin (muttersprachlich) 
Ergebnisse Unterbringung: Nach von Flüchtlingsberatung unterstütztem Antrag 
Verlegung aus Turnhalle in Notaufnahmeeinrichtung sowie Makler-
schein, jedoch keine Aufnahme auf (mittlerweile geschlossene) Liste 
des Auszugsmanagements. 
Gesundheit: Weiterleitung an muttersprachl. Fachkräfte 
Asylverfahren: Empfehlung, anstelle von Mittelspersonen direkt den 
im Klageverfahren beauftragten Rechtsanwalt zu kontaktieren 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Problematik der Notunterbringung vieler Schutzbedürftiger in Turn-
hallen und anderen Notaufnahmen. 
Aufgrund von Mehrfachbelastungen besteht in diesem Fall ein hoher 
Unterstützungs- und Koordinationsbedarf.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  58 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Mgl. Betrug zum Nach-
teil wohnungssuchen-
der Flüchtlinge 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen Antidiskriminierungs-
büro, AfW 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
nein Abgabe/ Ver-
weis 
AfW 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Antidiskriminierungsbüro berichtet über mutmaßlich unlautere Ge-
schäftsmethoden einer Maklerfirma im Zusammenhang der Woh-
nungsvermittlung an Flüchtlinge, auf die auch die Staatsanwaltschaft 
hingewiesen sei. 
Information des AfW durch Ombudsstelle 
Rückfragen der Kripo Köln an Ombudsstelle  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Anzuregen wäre eine Prüfung, ob vorbeugende Maßnahmen zum 
Schutz von Flüchtlingen vor unlauteren Methoden möglich sind etwa 
in Kooperation mit Verbraucherberatung.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  59 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Pers. m. psych. Stö-
rung (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen GA, AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Gesundheitsamt befürwortet am 13.02.17 Verlegung in abgeschl. 
Wohneinheit mit eig. Kochgelegenheit u. eig. sanit. Einrichtungen 
resp. Privatwohnung. 
Verlegung der Betroffenen aus Turnhalle in Notaufnahme am 
22.02.17. Unter Verweis auf Schließung der Liste keine Aufnahme in 
Auszugsmanagement. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Problematik der Schließung des Zugangs zum Auszugsmanage-
ment.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  60 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl, and 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer erscheint nicht zu vereinbartem Termin. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  61 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Religiös aufgeladener 
Konflikt (Apostasie) 
X Diskriminierung induktiv 3 Gewalt- u. Folteropfer, 
Pers. m. psych. Stö-
rung (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen TzFo, GA, AfW Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Rechtsanwalt 
Ergebnisse 27.10.16: Schreiben des Therapiezentrums für Folteropfer (TzFo) an 
Betreuungsverband: Betroffener schwertraumatisiert, kann nicht 
Schlafraum teilen. 
09.11.16: Übermittlung psychoth. Stellungnahme des TzFo an 56: 
Betroffener traumatisiert infolge extremer Folter, Suizidversuch, dro-
hende Dekompensation, schnellstmöglicher Wechsel in Einzelzim-
mer dringend angezeigt. 
14.02.17: Ersttermin des zu diesem Zeitpunkt Obdachlosen in Om-
budsstelle. Schilderung div. Konflikte in Unterkünften, u.a. aufgr. 
Konversion. Vorsprache bei 56, Unterbringung in Turnhalle. 
16./17.02.17: Ombudsstelle sendet an 53 und 56 psychoth. Stellung-
nahme v. 03.11.16 u. chirurgisches Attest v. 19.09.16 („Multiple 
schmerzhafte und zum Teil tastbare Fremdkörper“ in versch. Körper-
bereichen, bei denen es sich nach Eigenangabe um Projektile eines 
Angriffs mit einer Schusswaffe handele.) 
21.02.17: Ombudsstelle weist auf Dramatik des Falles X im Ge-
spräch mit 56 hin. 53 verfasst Stellungnahme, wonach Unterbringung 
in Einzelzimmer notwendig ist. 
01.03.17: 56 lehnt Verlegung ab, keine Priorisierung, kein Zugang 
zum Auszugsmanagement. Ombudsstelle weist auf Stellungnahme 
von 53 hin. 
02.03.17: Verlegung aus Turnhalle in Notaufnahme (Koje). 
15.03.17: Umzug in Einzelzimmer in andere Unterkunft. 
Bewertung Verfahren zur Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen und 
zur Feststellung ihrer bes. Bedürfnisse (Umsetzung der EU-Aufnah-
merichtlinie) fehlt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  62 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
16.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 TH/NA 
X sex. Übergriff induktiv 2 Gewaltopfer, Pers. m. 
psych. Störung, Min-
derjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürfti-
ger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen Beschwerdemanage-
ment, AfW, GA, Be-
zirksregierung D‘dorf 
Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffene schildern versuchten sex. Übergriff auf volljährige Tochter 
in Landesunterkunft, Kopfverletzung der Mutter durch Gewalt in Köl-
ner Turnhallenunterkunft sowie Verängstigung infolge dieser Vorfälle. 
Anpassungsstörung psychotherapeutisch bescheinigt. 
Gesundheitsamt empfiehlt Umzug in Privatwohnung. Verlegung in 
Appartement ist erfolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Nach anfänglicher Unklarheit über Abläufe rasche Reaktion der 
Stadtverwaltung und für Betroffene zufriedenstellende Lösung.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  63 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Hausverbot gg. Freiwil-
lige 
○ Diskriminierung induktiv 3 Dauerhafte technische 
Mängel 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeberin 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Hinweisgeberin möchte Beschwerde aktuell nicht konkretisieren und 
belegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Wie zuvor im Fall 16/11/12, wird Hinweis auf Probleme in gewerbli-
cher Unterkunft/Hotel nicht ausreichend konkretisiert resp. zurückge-
zogen. Wiederum Hinweis u.a. auf Abhängigkeit von Eigentümer.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  64 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.02.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH / NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Psychische Erkrankung 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
o Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Gesundheitsamt (GA): „Veränderung der Unterbringung in eine ge-
schlossene Privatwohnung medizinisch als dringend notwendig erach-
tet“ (fachärztliches Attest 25.01.2017). Verlegung aufgrund fehlender 
Unterkunft nicht umgesetzt.  
Betroffene weiterhin in der Turnhalle untergebracht. 
Rückmeldung bezüglich mögl. Hilfen seitens GA ausstehend. AfW ver-
weist auf MA vor Ort um Verschlechterung des Gesundheitszustandes 
zu vermeiden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Zu fragen ist, welche kompensatorische Rolle der Soziale Arbeit zuge-
wiesen wird, wenn Empfehlung der Stadtärztin nicht umgesetzt wer-
den.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  65 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.02.2017 
Namentl./ ano-
nym 
N Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere 
Bedarfe Schutzbedürfti-
ger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Belastungsfaktoren 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, GA Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
o Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffene in Hilfeangebot für Folteropfer eingebunden. Rückmeldung 
ausstehend  
Anbindung des Kindes an Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ausste-
hend 
Betroffene geben dauerhafte Belastungssituation der Familie an.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  66 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/12 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Besuch von Notunter-
gebrachten bei auswär-
tigen Angehörigen 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung ja vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Sozialdienst 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Freiwillige beschwert sich darüber, dass Bewohnern einer Turnhalle 
seitens der Heimleitung ein Besuch bei auswärtigen Angehörigen 
nicht erlaubt werde.  
Verweis an Sozialdienst. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Es scheint z.T. Unklarheit über die Abwesenheitsregelung zu beste-
hen.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  67 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.02.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Schwangere                  
Alleinerziehende         
(besondere Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 2. Ehefrau 
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
o Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Besondere Bedarfe bezüglich Privatsphäre, schwangerschaftsbeding-
ter Ernährung und Hygiene während der Schwangerschaft nicht ge-
währleistet  
Transfer spätestens nach der Entbindung indiziert. 
AfW möchte auf die Wünsche der Familie eingehen und die 2. Ehefrau 
vom restlichen Familienverbund nicht trennen.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Die Anforderungen besonderer Bedarfe schwangerer sind in den Turn-
hallen nicht realisierbar (s.16/12/06) & (s.17/01/10).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  68 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/14 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
24.02.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Transfer 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/ NA 
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Bertoffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
Ge-
schl. 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Der Transfer in unerwünschte Unterkunft durch Familienangehörige 
verhindert. Verlegung in erwünschte Unterkunft stattgefunden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  69 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/15 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
28.02.2017 
Namentl./ ano-
nym 
a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (bes. Be-
darfe Schutzsuchender) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Informationsweitergabe 
Auszugsmanagment 
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
 Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Aufgaben der Ombudsstelle erläutert. Informationen bezüglich Hilfepro-
jekt telefonisch weitergeleitet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  70 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/16 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
28.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Hinweisgeberin vereinbart Termin für Bewohner einer Flüchtlingsun-
terkunft.  
Termin wird kurzfristig von Hinweisgeberin storniert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  71 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.03.2017 
Namentl./ ano-
nym 
a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Technische Probleme 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung n vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
n Befragung n 
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
AfW 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Meldung beinhaltete: Technische Probleme weiterhin bestehen (s. Fall 
17/01/06) 
Nach einem Zeitungsartikel über die Missstände wurde zeitnah Lösun-
gen bezügl. Warmwasserversorgung gefunden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Mögliche Wirksamkeit der Medienpräsenz.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  72 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung ja vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Hinweisgeber erklärt im Vorfeld eines Termins Beschwerde für erle-
digt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  73 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
08.03.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
x Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Ausstehend 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  74 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
08.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Ausstattung der Unter-
kunft 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheitsbeschwer-
den 
○ Diskriminierung induktiv 3 Fehlende Privatsphäre 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Pers. m. psych. Stö-
rung, Minderjährige, 
Behinderte (bes. Be-
dürfnisse Schutzbe-
dürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Erwerbslosenberatung, Fachärzt_innen 
Ergebnisse Fachliches Clearing zur Orientierung. 
Rückmeldung aus SGB II-Beratung und Vorlage von Attesten stehen 
aus. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  75 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
13.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Notaufnahmeeinrich-
tung 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger 
Vorermittlung  vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW Befragung Betroffener, Betreu-
ungsverband 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffener führt Beschwerde über Rauschmittelkonsum, nächtlichen 
Lärm und Drohungen seitens Mitbewohnern sowie mangelndes Ge-
hör bei Professionellen. Situation in Notaufnahme wird als ausweglos 
empfunden. 
Situation eskaliert gewaltsam, Beschwerdeführer berichtet von Mes-
serangriff durch Mitbewohner. Ombudsstelle regt Verlegung des Be-
schwerdeführers an. 
Verlegung in andere Notaufnahme erfolgt. 
Im Gespräch lehnt Beschwerdeführer die angebotene Weitervermitt-
lung in psychiatrische resp. psychotherapeutische Unterstützung ab 
und beschreibt eine Verletzung seiner Rechte als das ursächliche 
Problem. 
 
Bewertung Schlaglicht auf Problematik langfristiger Unterbringung in Notauf-
nahme.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  76 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl, and 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Verletzung des Rech-
tes auf eheliches Zu-
sammenleben 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Gewaltopfer, Behin-
derte (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen Arzt, AfW Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Augenscheinlich körperbehinderter Ehemann getrennt von Ehefrau in 
Turnhalle untergebracht. 
Trennung der Eheleute soll nach einem vom Ehemann eingeräum-
tem Schlagen eines Nachbarkindes erfolgt sein. 
Nach Angaben seines Sohnes ist der Vater auf Hilfe Dritter bei tägli-
chen Verrichtungen angewiesen. 
AfW teilt mit, dass auf Initiative des städt. Sozialarbeiters die Verle-
gung der Eheleute in ein gemeinsames Appartement bereits erfolgt 
ist.  
Unbeantwortet bleibt, ob die getrennte Unterbringung des Eheman-
nes aus Interessen des Kinderschutzes veranlasst wurde und wie die 
unterschiedlichen Schutzbedürfnisse im Einzelfall auf Seiten des 
AfWs abgewogen wurden. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Für Turnhalle zuständiger Sozialarbeiter des AfW nimmt Verantwor-
tung wahr, besondere Bedürfnisse des körperbehinderten Schutzsu-
chenden zu berücksichtigen. 
Für Fälle, in denen möglicherweise unterschiedliche Schutzbedürf-
nisse gegeneinander abzuwägen sind, wären im Sinne von fachlicher 
Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit Verfahrenswege und 
ggf. Prüfkriterien zu beschreiben.

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  77 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.03.17 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl, Fw, and 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Beleidigung 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Ungerechtfertigtes Zu-
trittsverbot 
X Diskriminierung induktiv 3 Pflege 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Behinderte (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort ja 
Auskunftsersu-
chen 
Arzt, Freiwillige, Wohl-
fahrtsverband, GA, 
AfW, Sozialamt 
Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Ermittlungen nicht abgeschlossen; bislang keine Bestätigung für gegen 
Sozialdienst des AfW erhobene Diskriminierungsvorwürfe. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Unterkunft nicht barrierefrei und daher für Rollstuhlfahrerin ungeeignet.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  78 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
15.03.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Betroffene, Beratungs-
stelle 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Sozialdienst AfW 
Ergebnisse ausstehend 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  79 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
15.03.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Zugang Auszugsmanag-
ment 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (beson-
dere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger 
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Betroffene, Auszugsma-
nagment 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
Ge-
schl. 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffene entscheiden sich gegen eine Aufnahme der Beschwerde. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Aufgrund eines akuten persönlichen Schicksals wird das Einreichen ei-
ner Beschwerde als zusätzliche Belastung empfunden.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  80 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
21.03.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Flüchtlingsberatungsstelle 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an Beratungsstelle verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  81 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.03.17 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung j vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Detaillierte Beschwerdeaufnahme ausstehend wg. kurzfristiger Termin-
verschiebung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  82 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/12 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
21.03.2017 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Flüchtlingsberatungsstelle 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an Beratungsstelle verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

2. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2017  83 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
28.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Religion (Apostasie) 
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersuchen AfW, Beschwerdema-
nagement, Bezirksre-
gierung 
Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffener beklagt, als Apostat Diskriminierung und Gewalttaten 
durch muslimische Mitbewohner bereits in verschiedenen Unterkünf-
ten erfahren zu haben und aktuell zu erfahren. 
Nach Anfrage an AfW wird dort aktuell geprüft, ob der Beschwerde-
führer in eine Unterkunft mit anderen christlichen Bewohnern verlegt 
werden kann. 
Zur Vorgeschichte in Landesunterkunft laufen Anfragen an Be-
schwerdemanagement und zuständige Bezirksregierung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Hinweis auf mögliche Gefährdung von Apostat_innen.

Beratungsverlauf (2)

19.06.2017 Integrationsrat
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1869/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27