UK VE 5/2023
Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte
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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (2023.05.08. Anfrage zu Amhibienschutzmaßnahmen an der L12 bei Schevenhütte)
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Anfrage zur Sitzung der nächsten UK Ville-Eifel am 14.06.2023
Sehr geehrter Herr Beu,
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung im Juni:
Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe
und Schevenhütte
Wie man auf den Seiten von Straßen.NRW nachlesen kann, ist die Straßenbauverwaltung
gesetzlich verpflichtet, nicht nur für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen sondern gleichzei-
tig auch negative Auswirkungen von Straßen auf die Natur soweit möglich zu vermeiden.
In der sog. „Eingriffsregelung “ wird vorgeschrieben, dass erhebliche Beeinträchtigunen des
Naturhaushaltes, und damit auch der Fauna, soweit wie möglich zu vermeiden sind.
Straßen, egal welcher Natur, zerschneiden sehr häufig wichtige Wanderrouten von Amphi-
bien zwischen ihren eigentlichen Lebensräumen und ihren Laichgwässern.
Der Landesbetrieb, so ist nachzulesen, baut daher Leiteinrichtungen und Tunnelanlagen,
„wobei Bau und Planung solcher Amphibienschutzeinrichtungen heute weitgehend Routine-
aufgaben sind“.
An der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte ist durch Erhebungen einer Natur-
schutzgruppe seit vielen Jahren bekannt, dass es hier hohe Nachweiszahlen für die Amph i-
bienwanderung von Erdkröten, Springfröschen, Grasfröschen, Bergmolchen, Teichmolchen
und sogar des ausgesprochen selten gewordnenen Feuersalamanders gibt. Dennoch wurde
es versäumt, diese Daten bei der Fahrbahnsanierung zu Rate zu ziehen und auch der NABU
Kreisverband Düren wurde nicht zu Rate gezogen, obwohl der Landesbetrieb Straßen.NRW
auf seinen Seiten schreibt, dass die Straßenmeistereien regelmäßig mit örtlichen ehrenamt-
lichen Naturschützern zusammenarbeiten würden
Als Ergebnis wurde bei der Fahrbahnsanierung nicht nur versäumt, begleitende Amphibieni-
enschutzmaßnahmen mit zu planen und zu bauen. Vielmehr wurde zur Geröllsicherung so-
gar eine mehrere hundert Meter lange, gut ein Meter hohe Betonschutzmauer errichtet, die
über keinerlei Durchlässe verfügt.
Ein bereits vor geraumer Zeit anberaumter Ortstermin des NABU mit Straßen.NRW brachte
bisher keinerlei Änderung dieser Verhältnisse mit sich obgleich selbst der Landesbetrieb die
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 08.05.2023
An den
Vorsitzenden der
Unterkommission Ville-Eifel
Herrn Rolf Beu
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle des Regionalrates
50667 Köln
Bedenken des NABU teilte und auch die Untere Naturschutzbehörde des Kre ises Düren es
für wichtig erachtet hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen
Wir fragen daher den Landesbetrieb Straßen NRW:
1. Gab es seinerzeit vor dem Bau der Betonwand Rücksprachen von Straßen.NRW mit
der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren?
2. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Rücksprachen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Gab es von Seiten des Landesbetreibes anderweitige Bemühungen, Datenstände zu
den Amphibienwanderungen an diesem Straßenabschnitt, zum Beispiel durch den
Kontakt zu Naturschutzgruppierungen, zu erhalten?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Warum wurde an diesem Straßenabschnitt die Fahrbahn saniert und mit viel Auf-
wand eine Betonmauer errichtet ohne gleichzeitig beim Bau auch für den unser Er-
achtens zwingend erforderlichen Amphibienschutz zu sorgen obgleich die Natur-
schutzgesetzgebung (Landschaftsgesetz NRW) die Straßenverwaltung verpflichtet,
solche Schutzmaßnahmen wo immer möglich zu errichten?
7. Gibt es Pläne, diesen Missstand zubeseitigen und wenn ja, wann und in welcher
Form?
8. Wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (UKVE_14062023_L12_Amphibienschutz)
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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach 120161 - 53874 Euskirchen Geschäftsstelle des Regionalrates Vorsitzender UkVilleEifel, Herr Rolf Beu Bezirksregierung Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Kontakt: Bernd Egenter Telefon: 02251/796-100, Mobil: 0162/2398022 Fax: E-Mail: bernd.egenter@strassen.nrw.de Zeichen: 7L (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 26.05.2023 L 12, fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Landerwehe und Scheven- hütte Schreiben Frau Gudrun Zentis, Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.05.2023 Sehr geehrte Frau Zentis, in Ihrem Schreiben vom 08.05.2023 werden Verbesserungen der Amphibienquerungen zwischen Langerwehe und Schevenhütte - Nähe „Krichelsmühle“ angeregt. In der Einleitung des Schreibens wird zur vorhandenen Lebensraumsituation der Amphibien die Situation geschildert und die Erwartungshaltung aus Sicht des Naturschutzes analog der Vorgehensweise zur Berücksichtigung des Artenschutzes wie bei Neuplanung von Straßen aufgezeigt. Die von Straßen. NRW im Internet nachzulesenden Informationen werden im Rahmen der Baurechtserlangung von Straßenprojekten des Neubaus bzw. Um-und Ausbaus beachtet. Aus nachfolgender Übersicht ist zu entnehmen, welche Teilstrecke der L12 im Abschnitt 14 angesprochen wird. Der Höhenlinienverlauf zeigt den steilen Anstieg des bewaldeten Geländes östlich der L12. Straßen.NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE2030 0500 0000 0400 5815 BIC: WELADEDD Steuernummer: 307/5918/0848 Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 - 53879 Euskirchen Postfach 120161 - 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de Ihre Fragestellungen aus dem Schreiben lauten: 1. Gab es seinerzeit vor dem Bau der Betonwand Rücksprachen von Straßen.NRW mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren? 2. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Rücksprachen? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Gab es von Seiten des Landesbeireibes anderweitige Bemühungen, Datenstände zu den Amphibienwanderungen an diesem Straßenabschnitt, zum Beispiel durch den Kontakt zu Naturschutzgruppierungen, zu erhalten? 5. Wenn nein, warum nicht? 6. Warum wurde an diesem Straßenabschnitt die Fahrbahn saniert und mit viel Auf- wand eine Betonmauer errichtet ohne gleichzeitig beim Bau auch für den unser Er- achtens zwingend erforderlichen Amphibienschutz zu sorgen obgleich die Natur- schutzgesetzgebung (Landschaftsgesetz NRW) die Straßenverwaltung verpflichtet, solche Schutzmaßnahmen wo immer möglich zu errichten? 7. Gibt es Pläne, diesen Missstand zubeseitigen und wenn ja, wann und in welcher Form? 8. Wenn nein, warum nicht? Die Erwartungshaltung und die Fragestellungen werden in Gesamtheit folgend beantwortet: In 2019 erfolgte eine Deckensanierung des in Rede stehenden Straßenzuges an der L 12 - Abschnitt 14. Dabei wurde eine infolge von Hangrutschungen bereits im Jahr 2012 erstellte mobile Gleitwand durch eine feste Wand ersetzt. Diese Wand ist sowohl ein Sicherungselement gegenüber abrutschendem Hang- material wie auch ein Abkommensschutz für Verkehrsteilnehmer. Die Wand wurde als Abkommensschutz bereits in 2012 alternativ zur herkömmlichen passiven Schutzeinrichtung gewählt, um die zwischen Fahr- bahnrand und aufsteigendem Hang liegenden Entwässerungseinrichtungen (Kanal mit Kontrollschächten, Zuläufen aus Straßeneinläufen, Absturzschacht zur Ableitung unter der Straße) zu schützen. Beide Maßnahmen stellen reine Unterhaltungsmaßnahmen des Landesbetrieb Straßenbau NRW als Un- terhaltungsträger dar, welche entsprechend den straßenrechtlichen Rechtsgrundlagen in hoheitlicher Verantwortung erledigt werden. Eine regelrechte Beteiligung der Unteren Naturschutzverwaltung und der Naturschutzverbände erfolgt bei Unterhaltungsmaßnahmen nicht. Dieses ist auch in den einschlägigen Vorschriften zur Verbandsbe- teiligung nicht vorgesehen bzw. dort auf Straßenprojekte mit Genehmigungsverfahren abgestellt. Somit ergeben sich zu den 8 gestellten Fragen folgende Antworten: Zu1bis5: „Nein“, bzw. siehe vorstehende Erläuterungen. Zu 6: Im Rahmen der baulichen Erhaltung bestehender Anlagen (d.h. hier Erneuerung von Straße und Schutz- wand in 2019) besteht dazu keine Veranlassung. Zu 7+8: Technische Bedingungen, welche gegen eine dauerhafte Anlage von Amphibien- bzw. Kleintierschutzan- lagen sprechen, bestehen im zur Rede stehenden Streckenabschnitt der L12. Das kritische Element wäre 2 dabei u.a. die nach Regelwerk geforderte Dimensionierung von Durchlässen, welche mit den bestehenden Entwässerungseinrichtungen und dem unmittelbaren steilen Anstieg des Geländes kollidieren würden. Eigentumsverhältnisse und ggfs. erforderliche Erschließungen der zwischen Landesstraße und Wehebach gelegenen Grundstücke wären zu klären. Die Verwendung mobiler Amphibienleitelemente und organisierte freiwillige Personen ermöglichen bis- lang vielen Amphibien z.B. im Sammeleimer die Landesstraße zu queren. Die Wanderungszeit der Amphi- bien, der personelle Aufwand und die Sicherheit der freiwilligen Helfer im Straßenraum nehmen wir zum Anlass eine ggfs. pragmatische/ punktuelle dauerhafte Verbesserung der Amphibienquerung im Rahmen verfügbarer Ressourcen zu prüfen. Die von der Landesregierung im Zukunftsvertrag für NRW gesetzten Prioritäten steuern jedoch vorrangig die Aufgabenerledigung des Landesbetriebes. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag TIRG Bernd Egenter Leiterdder Niederlassung
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Unterkom- mission Ville-Eifel - öffentlich - UK VE 5/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Landesbetrieb Stra- ßenbau NRW Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 31.05.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskom- mission Köln 14.06.2023 6.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte Vorschlag: Die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Köln nimmt die Ant- wort zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2023.05.08. Anfrage zu Amhibienschutzmaßnahmen an der L12 bei Schevenhütte 2. UKVE_14062023_L12_Amphibienschutz
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- UK VE 5/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel
- Datum
- 14.06.2023
- Erstellt
- 31.05.2023 11:32