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UK VE 5/2023

Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel 14.06.2023

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Nächste Beratung: Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln, Sitzung am 14.06.2023, TOP 6.1

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (2023.05.08. Anfrage zu Amhibienschutzmaßnahmen an der L12 bei Schevenhütte)

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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (UKVE_14062023_L12_Amphibienschutz)

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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte)

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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (2023.05.08. Anfrage zu Amhibienschutzmaßnahmen an der L12 bei Schevenhütte)

3887 Zeichen

Anfrage zur Sitzung der nächsten UK Ville-Eifel am 14.06.2023 
Sehr geehrter Herr Beu, 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung im Juni: 
Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe 
und Schevenhütte 
 
Wie man auf den Seiten von Straßen.NRW  nachlesen kann, ist die Straßenbauverwaltung 
gesetzlich verpflichtet, nicht nur für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen sondern gleichzei-
tig auch negative Auswirkungen von Straßen auf die Natur soweit möglich zu vermeiden. 
In der sog. „Eingriffsregelung “ wird vorgeschrieben, dass erhebliche Beeinträchtigunen des 
Naturhaushaltes, und damit auch der Fauna, soweit wie möglich zu vermeiden sind. 
Straßen, egal welcher Natur, zerschneiden sehr häufig wichtige Wanderrouten von Amphi-
bien zwischen ihren eigentlichen Lebensräumen und ihren Laichgwässern.  
Der Landesbetrieb, so ist nachzulesen, baut daher Leiteinrichtungen und Tunnelanlagen, 
„wobei Bau und Planung solcher Amphibienschutzeinrichtungen heute weitgehend Routine-
aufgaben sind“.  
 
An der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte ist durch Erhebungen einer Natur-
schutzgruppe seit vielen Jahren bekannt, dass es hier hohe Nachweiszahlen für die Amph i-
bienwanderung von Erdkröten, Springfröschen, Grasfröschen, Bergmolchen, Teichmolchen 
und sogar des ausgesprochen selten gewordnenen Feuersalamanders gibt. Dennoch wurde 
es versäumt, diese Daten bei der Fahrbahnsanierung zu Rate zu ziehen und auch der NABU 
Kreisverband Düren wurde nicht zu Rate gezogen, obwohl der Landesbetrieb Straßen.NRW 
auf seinen Seiten schreibt, dass die Straßenmeistereien regelmäßig mit örtlichen ehrenamt-
lichen Naturschützern zusammenarbeiten würden 
 
Als Ergebnis wurde bei der Fahrbahnsanierung nicht nur versäumt, begleitende Amphibieni-
enschutzmaßnahmen mit zu planen und zu bauen. Vielmehr wurde  zur Geröllsicherung so-
gar eine mehrere hundert Meter lange, gut ein Meter hohe Betonschutzmauer errichtet, die 
über keinerlei Durchlässe verfügt.  
Ein bereits vor geraumer Zeit anberaumter Ortstermin des NABU mit Straßen.NRW brachte 
bisher keinerlei Änderung dieser Verhältnisse mit sich obgleich selbst der Landesbetrieb die 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 08.05.2023 
An den 
 
Vorsitzenden der 
Unterkommission Ville-Eifel 
Herrn Rolf Beu 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
 
50667 Köln

Bedenken des NABU teilte und auch die Untere Naturschutzbehörde des Kre ises Düren es 
für wichtig erachtet hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen 
 
Wir fragen daher den Landesbetrieb Straßen NRW: 
 
1. Gab es seinerzeit vor dem Bau der Betonwand Rücksprachen von Straßen.NRW mit 
der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren? 
 
2. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Rücksprachen? 
 
3. Wenn nein, warum nicht? 
 
4. Gab es von Seiten des Landesbetreibes anderweitige Bemühungen, Datenstände zu 
den Amphibienwanderungen an diesem Straßenabschnitt, zum Beispiel durch den 
Kontakt zu Naturschutzgruppierungen, zu erhalten? 
 
5. Wenn nein, warum nicht? 
 
6. Warum wurde an diesem Straßenabschnitt die Fahrbahn saniert und mit viel Auf-
wand eine Betonmauer errichtet ohne gleichzeitig beim Bau auch für den unser Er-
achtens zwingend erforderlichen Amphibienschutz zu sorgen obgleich die Natur-
schutzgesetzgebung (Landschaftsgesetz NRW) die Straßenverwaltung verpflichtet, 
solche Schutzmaßnahmen wo immer möglich zu errichten? 
 
7. Gibt es Pläne, diesen Missstand zubeseitigen und wenn ja, wann und in welcher 
Form? 
 
8. Wenn nein, warum nicht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
             
Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt  
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (UKVE_14062023_L12_Amphibienschutz)

5701 Zeichen

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Postfach 120161 - 53874 Euskirchen

Geschäftsstelle des Regionalrates
Vorsitzender UkVilleEifel, Herr Rolf Beu
Bezirksregierung

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln

Straßen.NRW

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Regionalniederlassung Ville-Eifel

Kontakt: Bernd Egenter
Telefon: 02251/796-100, Mobil: 0162/2398022
Fax:
E-Mail: bernd.egenter@strassen.nrw.de
Zeichen: 7L

(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum: 26.05.2023

L 12, fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Landerwehe und Scheven-

hütte

Schreiben Frau Gudrun Zentis, Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.05.2023

Sehr geehrte Frau Zentis,

in Ihrem Schreiben vom 08.05.2023 werden Verbesserungen der Amphibienquerungen zwischen
Langerwehe und Schevenhütte - Nähe „Krichelsmühle“ angeregt.

In der Einleitung des Schreibens wird zur vorhandenen Lebensraumsituation der Amphibien die Situation
geschildert und die Erwartungshaltung aus Sicht des Naturschutzes analog der Vorgehensweise zur
Berücksichtigung des Artenschutzes wie bei Neuplanung von Straßen aufgezeigt. Die von Straßen. NRW
im Internet nachzulesenden Informationen werden im Rahmen der Baurechtserlangung von
Straßenprojekten des Neubaus bzw. Um-und Ausbaus beachtet.

Aus nachfolgender Übersicht ist zu entnehmen, welche Teilstrecke der L12 im Abschnitt 14 angesprochen

wird.

Der Höhenlinienverlauf zeigt den steilen Anstieg des bewaldeten Geländes östlich der L12.

Straßen.NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen -
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE2030 0500 0000 0400 5815 BIC: WELADEDD
Steuernummer: 307/5918/0848

Regionalniederlassung Ville-Eifel

Jülicher Ring 101 - 103 - 53879 Euskirchen
Postfach 120161 - 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de

Ihre Fragestellungen aus dem Schreiben lauten:

1. Gab es seinerzeit vor dem Bau der Betonwand Rücksprachen von Straßen.NRW mit
der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren?

2. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Rücksprachen?
3. Wenn nein, warum nicht?

4. Gab es von Seiten des Landesbeireibes anderweitige Bemühungen, Datenstände zu
den Amphibienwanderungen an diesem Straßenabschnitt, zum Beispiel durch den
Kontakt zu Naturschutzgruppierungen, zu erhalten?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Warum wurde an diesem Straßenabschnitt die Fahrbahn saniert und mit viel Auf-
wand eine Betonmauer errichtet ohne gleichzeitig beim Bau auch für den unser Er-
achtens zwingend erforderlichen Amphibienschutz zu sorgen obgleich die Natur-
schutzgesetzgebung (Landschaftsgesetz NRW) die Straßenverwaltung verpflichtet,
solche Schutzmaßnahmen wo immer möglich zu errichten?

7. Gibt es Pläne, diesen Missstand zubeseitigen und wenn ja, wann und in welcher
Form?

8. Wenn nein, warum nicht?

Die Erwartungshaltung und die Fragestellungen werden in Gesamtheit folgend beantwortet:

In 2019 erfolgte eine Deckensanierung des in Rede stehenden Straßenzuges an der L 12 - Abschnitt 14.
Dabei wurde eine infolge von Hangrutschungen bereits im Jahr 2012 erstellte mobile Gleitwand durch
eine feste Wand ersetzt. Diese Wand ist sowohl ein Sicherungselement gegenüber abrutschendem Hang-
material wie auch ein Abkommensschutz für Verkehrsteilnehmer. Die Wand wurde als Abkommensschutz
bereits in 2012 alternativ zur herkömmlichen passiven Schutzeinrichtung gewählt, um die zwischen Fahr-
bahnrand und aufsteigendem Hang liegenden Entwässerungseinrichtungen (Kanal mit Kontrollschächten,
Zuläufen aus Straßeneinläufen, Absturzschacht zur Ableitung unter der Straße) zu schützen.

Beide Maßnahmen stellen reine Unterhaltungsmaßnahmen des Landesbetrieb Straßenbau NRW als Un-
terhaltungsträger dar, welche entsprechend den straßenrechtlichen Rechtsgrundlagen in hoheitlicher
Verantwortung erledigt werden.

Eine regelrechte Beteiligung der Unteren Naturschutzverwaltung und der Naturschutzverbände erfolgt
bei Unterhaltungsmaßnahmen nicht. Dieses ist auch in den einschlägigen Vorschriften zur Verbandsbe-
teiligung nicht vorgesehen bzw. dort auf Straßenprojekte mit Genehmigungsverfahren abgestellt.

Somit ergeben sich zu den 8 gestellten Fragen folgende Antworten:

Zu1bis5:
„Nein“, bzw. siehe vorstehende Erläuterungen.

Zu 6:
Im Rahmen der baulichen Erhaltung bestehender Anlagen (d.h. hier Erneuerung von Straße und Schutz-
wand in 2019) besteht dazu keine Veranlassung.

Zu 7+8:
Technische Bedingungen, welche gegen eine dauerhafte Anlage von Amphibien- bzw. Kleintierschutzan-
lagen sprechen, bestehen im zur Rede stehenden Streckenabschnitt der L12. Das kritische Element wäre

2

dabei u.a. die nach Regelwerk geforderte Dimensionierung von Durchlässen, welche mit den bestehenden
Entwässerungseinrichtungen und dem unmittelbaren steilen Anstieg des Geländes kollidieren würden.
Eigentumsverhältnisse und ggfs. erforderliche Erschließungen der zwischen Landesstraße und Wehebach
gelegenen Grundstücke wären zu klären.

Die Verwendung mobiler Amphibienleitelemente und organisierte freiwillige Personen ermöglichen bis-
lang vielen Amphibien z.B. im Sammeleimer die Landesstraße zu queren. Die Wanderungszeit der Amphi-
bien, der personelle Aufwand und die Sicherheit der freiwilligen Helfer im Straßenraum nehmen wir zum
Anlass eine ggfs. pragmatische/ punktuelle dauerhafte Verbesserung der Amphibienquerung im Rahmen
verfügbarer Ressourcen zu prüfen. Die von der Landesregierung im Zukunftsvertrag für NRW gesetzten
Prioritäten steuern jedoch vorrangig die Aufgabenerledigung des Landesbetriebes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

TIRG

Bernd Egenter
Leiterdder Niederlassung

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und Schevenhütte)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Unterkom-
mission Ville-Eifel 
- öffentlich - 
UK VE 5/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 31.05.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskom-
mission Köln 14.06.2023 6.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 08.05.2023 
Fehlender bzw. unzureichender Amphibienschutz an der L12 zwischen Langerwehe und 
Schevenhütte 
 
Vorschlag: 
Die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Köln nimmt die Ant-
wort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 2023.05.08. Anfrage zu Amhibienschutzmaßnahmen an der L12 bei Schevenhütte  
2. UKVE_14062023_L12_Amphibienschutz

Beratungsverlauf (1)

14.06.2023 Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln
TOP 6.1
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
UK VE 5/2023
Typ
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel
Datum
14.06.2023
Erstellt
31.05.2023 11:32