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1685/2021

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Westerwaldstraße in Köln-Rondorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Spielanlage Westerwaldstraße-Rondorf

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4700 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1685/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Westerwaldstraße in Köln-Rondorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spielplatzes 
„Westerwaldstraße“ in Köln-Rondorf mit Gesamtkosten von 73.000 Euro wie dargestellt durchzufüh-
ren. 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   72.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    im Rahmen der 
Pflege und Wartung € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.200 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Spielplatz Westerwaldstraße liegt in Randlage des Stadtteils Rondorf.  
 
Bereits in der Spielplatzbedarfsplanung 2018 wurde die Umgestaltung des Spielplatzes Westerwald-
straße in Köln-Rondorf als erforderliche Maßnahme festgeschrieben und von der Politik beschlossen. 
Auf dem Spielplatz mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit die Spielgeräte bereits vor gerau-
mer Zeit abgebaut werden, so dass nun lediglich noch eine Tischtennisplatte und eine sehr alte Bock-
rutsche zum Spielen zur Verfügung stehen. 
 
Um den hier lebenden Kindern ein abwechslungsreiches Spielen zu ermöglichen, ist es dringend er-
forderlich, zusätzliche adäquate Spielmöglichkeiten zu schaffen.  
 
Die Beteiligung erfolgte mit den vor Ort lebenden Kindern und Familien.

3 
Es ist vorgesehen die große Fallschutzfläche mit der Spielanlage Forsthaus mit  zwei Spiel-
türmen auszustatten. 
Von den beiden Spieltürmen besitzt einer ein Satteldach und Fenster, der zweite Turm ist offener 
gehalten. Durch die unterschiedlichen Höhen der Türme welche durch eine Dschungelbrücke verbun-
den sind, sowie die unterschiedlichen Auf - und Abgänge, einer ca. 1,80 hohe Rutsche sowie Rutsch-
stange und die alternativen Ausstattungen  bieten Kindern im Schulalter - aber auch jüngeren  Ge-
schwisterkindern -  
Insbesondere die Ergänzung durch das Podest mit Sandspiel, Sandschütten und Sandkran kann be-
reits von jüngeren Kindern vielfältig genutzt werden.  
Verbunden sind die Türme durch eine „Dschungelbrücke“ mit festem Handlauf. 
Der Kletter netzaufgang ist mit dem Sandspielpodest und dem daran anknüpfenden Lauf -Halteseil 
verbunden, dadurch ergibt sich die Spielmöglichkeit eines „Rundlaufs“. Auf- und Übergänge in un-
terschiedlichen Höhen bieten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und eine Herausf orderung 
hinsichtlich der motorischen Geschicklichkeit der spielenden Kinder. Vervollständigt wird das 
vielfältige Spielangebot durch ein Reck und eine Nestschaukel. 
 
Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rah men-
bedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ih-
ren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen 
Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwick eln des eigenen Körpergefühls sowie 
das Erlernen insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 73.000 Euro. 
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des 
Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), 
5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 7.300 € p. a wurden in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im 
Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1533 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Spielanlage Westerwaldstraße-Rondorf

173 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1685/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.06.2021
Erstellt
04.05.2021 13:45