V/1012/2014
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII-
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A .R. " Araußenzeit % draußenzeit e.V. ; Natur- und draußenzeit e.V. Pleistermühlenweg 164 48157 Münster“ Pan, Wildnispädagogik i 5 lnitiatische An Prozessbegleltung Amt für Kinder Jugendliche und Anschrift Pleistermühlenweg 164 Ausschussangelegenheiten 48157 Münster Hafenstraße 30 48153 Münster Fon 0251.9226290 Mail info@draussenzeit.de Web www.draussenzeit.de Münster, den 10.11. 2014 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 875 KJHG Sehr geehrte Damen und Herren, unser seit Januar 2011 in Münster ansässiger Verein möchte gerne die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 875 KJHG erwerben. Anbei eine Vereinssatzung, der Vereinsregisterauszug, der Freistellungsbescheid, sowie das Jahresprogramm der letzten drei Jahre. Weitere Informationen zum Verein und seinen Tätigkeiten finden Sie auch unter www.draussenzeit.de Der draußenzeit e.V. bietet natur- und wildnispädagogische Veranstaltungen und Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und für Schulen an. Für Institutionen der Jugendhilfe bietet der draußenzeit e.V. zudem auch pädagogische Einzelarbeit (Prozessbegleitung), Kriseninterventionen, Clearing und Soziale Gruppenarbeit an. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Christiane Brosat (1.Vorstand) Bankverbindung: GLS Gemeinschaftbank Bochum - IBAN: DE97430609674042709200 BIC: GENODEM1GLS Steuernummer: 336/5754/4904 - Finanzamt Münster Außenstadt - Spenden sind steuerlich absetzbar 81 1.1 1.2 1.3 82 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 draußenzeit e.V. Verein für Natur- und Wildnispädagogik und Initiatische Prozessbegleitung Satzung Name und Sitz Der Verein führt den Namen „draußenzeit e.V. - Verein für Natur- und Wildnispädagogik und Initiatische Prozessbegleitung‘. Der Verein hat seinen Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck und Aufgaben des Vereins Zweck des Vereins ist die pädagogische ‚Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere nach den Methoden der Natur- und Wildnispädagogik sowie nach den Methoden der Initiatischen Prozessbegleitung (Erklärung des Begriffs unter $11) und der Naturerlebnis-Pädagogik. Ziel des Vereins ist es naturbezogenes Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene pädagogisch zu begleiten und sie bei der Bewältigung von entwicklungsspezifischen Aufgaben und Übergangskrisen kraftentfaltend zu unterstützen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von natur- und wildnispädagogischen Projekten, Seminaren, Tagesprogrammen, Ferienfreizeiten, Klassenfahrten etc. im Rahmen einer offenen Jugend- und Erwachsenenarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Konzeption und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung von Menschen in Krisen, Übergängen und besonders herausfordernden Lebensphasen wie z.B. Pubertät, Erwachsenwerden, Berufsorientierung, Trennung, Sterben, Verlust u.ä. sowie für Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter der Jugendhilfe unter anderem auch in Form von Hilfen zur Erziehung, Beratung und Therapie. Ein weiterer Vereinszweck ist es, die Anwendbarkeit der genannten Methoden in den Feldern der Jugendhilfe zu erforschen und sie tiefer in der gesellschaftlichen, speziell der schul- und sozialpädagogischen Diskussion zu verankern. Der Verein "draußenzeit e.V." vermittelt ganzheitlich und mit allen Sinnen das Konzept der Nachhaltigkeit und die Bedeutung und Schutzwürdigkeit unserer Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft, Feuer, Pflanzen- und Tierwelt etc.). Die Erlebnisse und Erfahrungen unserer Projekte berühren Kopf, Hand und Herz und können so zu einem veränderten Verhalten im Alltag in Bezug auf einen umweitverträglichen und bewussten Umgang mit unseren endlichen Ressourcen im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung. 83 3.1 3.2 3.3 3.4. 84 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Der Vereinszweck wird durch professionelle Mitarbeit von qualifizierten Fachkräften und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von weiteren Personen erfüllt, die aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen dazu geeignet sind. Gemeinnützigkeit Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Spenden sind nur im Sinne des gemeinnützigen Zweckes zu verwenden. Der Verein, bzw. der Vorstand, soll alles Notwendige tun, um vom Finanzamt Münster als gemeinnützig anerkannt zu werden. Mitgliedschaft und Beiträge Mitglieder des Vereins können werden: natürliche und juristische Personen, die die Ziele des Vereins mittragen und fördern möchten. Die Mitgliedschaft wird erworben auf schriftlichen Antrag und durch schriftlichen Bescheid des Vorstandes. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung über die Aufnahme muss einstimmig erfolgen. Gegen seine Entscheidung ist Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammiung mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft erlischt mit Tod oder schriftlicher Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder auf Antrag mindestens zwei seiner Mitglieder oder einem Zehntel der Mitglieder. Der Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dem vom Ausschluss bedrohten Mitglied ist vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung und Stellungnahme zu geben. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder bei der Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Jahresmitgliederversammlung festgesetzt. Personen, die den Verein finanziell und ideell unterstützen möchten, können dem Verein als Fördermitglieder beitreten. Fördermitglieder verfügen über kein Stimmrecht und beeinflussen nicht die Anwesenheitsquote gemäß $ 6 der Satzung. 8 4 (4.5) der Satzung (Höhe des Mitgliedsbeitrages) gilt entsprechend auch für Fördermitglieder. Ein Fördermitglied kann durch schriftlichen Antrag zum Vollmitglied werden und umgekehrt. 84 (4.2) der Satzung (Schriftliche Beitrittserklärung, Entscheidung durch den Vorstand) gilt entsprechend. 85 86 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 87 7.1 72 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: -die Mitgliederversammlung -der Vorstand Mitgliederversammlung Der Vorstand beruft jährlich eine Mitgliederversammlung ein. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn die Interessen des Vereins dies notwendig machen oder wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder eine solche unter Angabe eines Grundes verlangen. Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder, mindestens aber vier Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlunggsleiter und einen Protokollführer. Dieser führt das Protokoll der Mitgliederversammlung. Das Protokoll muss vom Protokollführer und Versammlunggsleiter unterschrieben werden. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich durch einfachen Brief einzuberufen. Soweit Mitglieder bei ihrem Antrag auf Mitgliedschaft eine e-mail-Adresse angegeben haben, können sie anstelle eines einfachen Briefs in Form elektronischer Post benachrichtigt werden. Die Mitgliederversammlung ist unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung und der Beschlussfassungspunkte und unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand und beschließt über seine Entlastung. Sie beschließt über Satzungs- änderungen (siehe $8), Mitgliedsbeiträge und ablehnende Entscheidungen des Vorstands bezüglich der Mitgliedschaft. Natürliche und juristische Personen als Mitglieder haben regelmäßig ein einfaches Stimmrecht. Wenn ein Mitglied im Beschäftigungsverhältnis zum Verein steht, ruht das aktive und passive Stimmrecht während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Vorstand Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes können während ihrer Amtszeit durch eine 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder abberufen werden. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt jeweils für eine Zeitdauer von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, besteht der Vorstand bis zur Neuwahl aus den verbliebenen Vorstandsmitgliedern. 73 7.4 75 7.6 88 8.1 8.2 89 9.1 9.2 810 10.1 10.2 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Ein Konsens ist anzustreben. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins einen oder mehrere Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter bestellen. Der Geschäftsführer kann an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teilnehmen. Der Geschäftsführer und alle anderen Mitarbeiter sind dem Vorstand rechenschaftspflichtig und können vom Vorstand unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wieder abbestellt werden. Der Geschäftsführer sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter können zugleich Mitglied des Vorstands sein. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes jederzeit von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreien und derartige Befreiung auch jederzeit widerrufen. Satzungsänderung Der Vorstand hat das Recht, Satzungsänderungen zu verabschieden, soweit es zur Eintragung des Vereins ins Vereinsregister oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforderlich sein sollte. Sonstige Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung vorgenommen. Ein Antrag auf Satzungsänderung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein. Änderungen der Satzung können nur mit 2/3 der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen des Vereins einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft übertragen, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Dabei ist in erster Linie der Verein Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. oder eine andere gemeinnützige Einrichtung zu berücksichtigen. Rechnungsprüfung und Revision Die Mitgliederversammlung wählt einen oder mehrere Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören. Diese prüfen die Buchführung einschließlich des Jahresabschlußberichtes und berichten der Mitgliederversammlung. Rechnungsprüfer werden für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt. 811 Anlage: Erklärung des Begriffs Initiatische Prozessbegleitung Lebensübergänge wie Pubertät, Schulabgang, Elternschaft, Trennung, Burn-out, Sinnsuche, Trauer und viele mehr sind Schwellenzustände in denen das Alte nicht mehr und das Neue noch nicht trägt. Diese Wachstumskrisen gilt es anzunehmen und kraftentfaltend zu gestalten. Daher sieht es die Initiatische Prozessbegleitung als Ihre Aufgabe, Menschen in wichtigen Lebensphasen und Prozessen professionell zu begleiten, mit der Kraft von Naturerfahrungen, natur- und entwicklungspsychologischen Grundlagen und darauf basierenden Methoden tiefer Selbstreflexion die eigene Standortbestimmung und das Treffen von Entscheidungen zu erleichtern. Münster, den 14.11.2010 (Gründungsversammlung) Zuletzt geändert bei der Mitgliederversammlung am 25.6.2014 draußenzeit X Natur-&Wildnispädagogik | Prozessbegleitung draußenzeit e.V. - pädagogisches Konzept Grundlagen und Ziele Der gemeinnützige Verein draußenzeit e.V. schafft Angebote, in denen Menschen und ihre Rückverbindung zur Natur im Mittelpunkt stehen. Die Arbeit wird getragen von der Überzeugung, dass Aufenthalte in der Natur eine heilsame Wirkung auf den Menschen haben, der in der Ursprünglichkeit seiner ‚menschlichen Natur“ ja auch einen Platz in der äußeren Natur inne hat. Da das alltägliche Leben in unserer Gesellschaft sich sehr weit von der Natur entfernt hat, ist das oft nicht mehr zu spüren. Durch die wildnispädaogischen Angebote des Vereins, wird ein Rahmen geschaffen, in dem Menschen wieder in Kontakt mit sich und der sie umgebenden Natur kommen können. Ziel des Vereins ist es naturbezogenes Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, sowie Kinder und Jugendliche pädagogisch zu begleiten und sie bei der Bewältigung von entwicklungsspezifischen Aufgaben und Übergangskrisen kraftentfaltend zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Konzeption und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung von jungen Menschen in Krisen und besonders herausfordernden Lebensphasen wie z.B. Pubertät, Erwachsenwerden, Berufsorientierung und Perspektivklärung. Da die Methoden der Wildnispädaogik und der Prozessbegleitung auch wichtiges Handwerkszeug für den Umgang in Gruppen und Teams vermitteln, liegt eine weitere Aufgabe des Vereins auch in der Arbeit mit Multiplikatoren, z.b. der Durchführung von Fortbildungen für ErzieherInnen und Teams in der Sozialen Arbeit. Inhalte Umgesetzt werden die Ziele durch verschiedene pädagogische Angebote. Diese finden statt im Rahmen von: freizeitpädagogischen Angeboten Klassenfahrten und Schulprogrammen informellen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche individuellen Jugendhilfemaßnahmen Kooperationen mit Bildungshäusern freies eigenes Jahresprogramm Buchungen auf Anfrage 0000000 Die pädagogischen Angebote variieren je nach Zielgruppe und Format (Dauer und Intensität einer Veranstaltung, Alter der Teilnehmer, etc..) Zielgruppenübergreifend wird jedoch viel Wert gelegt auf oO wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander in Gruppen,Klassen und Teams © _ Unterstützung und Begleitung bei persönlichen Entwicklungs- und Wachstumsprozessen ° Erwerb von Wissen über die Natur wie z.B. Spurenlesen, traditionelles Handwerk, Feuertechniken und Feuer-kochen, Pflanzen und Tiere. © _ Draußen sein rund ums Jahr © _ Wertschätzung der Natur O _ bewusster Umgang mit den natürlichen Ressourcen Qualität Die pädagogische Leitung des Vereins (Christiane Brosat / Felix von Schoenebeck) sind Dipl. Sozialpädagogen mit Zusatzausbildungen im Bereich Wildnis- und Erlebnispädagogik und Prozessbegleitung. Die freien Mitarbeiter verfügen ebenfalls über Weiterbildungen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen oder wurden Vereinsintern geschult. Bereich Jugendhilfe Draußenzeit wurde mit der Vision gegründet, den wohltuenden Nutzen des „draußen seins“ für die Jugendhilfe nutzbar zu machen. Aus den Jahren unserer eigenen Arbeit in der ambulanten, bzw. stationären Jugendhilfe ist uns die Bedürfnislage von Jugendlichen vertraut. Wir haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Jugendlichen, die mit der Jugendhilfe in Kontakt sind, durch das Fehlen stabiler, verlässlicher Beziehungen in frühen Jahren der Aufbau eines gesunden Selbstwertgefühls und einer Ich-Stärke schwerfällt. Dementsprechend schwer gestaltet sich auch der Übergang ins Erwachsenenleben und das Finden von Perspektiven im beruflichen, wie im sozialen Kontext. Unsere Arbeit stützt sich auf die Annahme, dass > durch Aufenthalte in der Natur und in einer Gemeinschaft korrigierende Erfahrungen möglich werden, > durch die Übungen und Aktionen, die wir draußen unternehmen, die Wahrnehmungsfähigkeit, die motorische Integration und nicht zuletzt die Intuition gefördert werden, > durch Erfahrungslernen und das Erlemen lebenspraktischer Kompetenzen eine Steigerung im Selbstwertgefühl eines jeden Menschen passiert, > der erweiterte Handlungsspielraum übertragen wird auf alltägliche Situationen und eine Verbesserung.derer zur Folge haben kann, > durch einen Aufenthalt in der Natur ohne Handy, MP3, Fernsehen, Internet, etc. eine Besinnung auf das Wesentliche möglich wird, sowie eine Konfrontation, bzw. Begegnung mit sich unumgänglich wird, Auch Jugendliche werdendadurch aufgefordert, sich den grundlegenden Fragen ihres Lebens zu stellen, . > die Natur einen geeigneten Raum anbietet, um innere Wachstums- und Übergangsprozesse zu begleiten, und die Wildnis im Äußeren letztlich ein Spiegel der Wildnis im Inneren ist Diese Überzeugungen werden in ganz verschiedenen Formaten mit Jugendlichen der Jugendhilfe umgesetzt. Sie erfordern ein kreatives Kooperieren der verschiedenen beteiligten Hilfesysteme um die Intervention durch draußenzeit nachhaltig zu verknüpfen mit dem Alltag des/ der Jugendlichen. Die Begleitung von Jugendlichen durch draußenzeit kann z.B. so aussehen: . Abenteuer „draußen“: Gestalten wildnis- und erlebnispädagogischer Aktionen, z.B. Kanu fahren, Klettern, Bogenschießen, Survivaltraning,etc. . Krisenintervention: In einer akuten Krise verbringt der/die Jugendliche einige Tage im Tipicamp und übt sich im draußen leben. Dies kann sowohl mit einem Bezugsbetreuuer oder Elternteil passieren, wenn die Beziehungspflege zentral ist, oder auch nur mit einem Teamer von draußenzeit, wenn es eine akute Entspannung/räumliche Trennung von der Familie braucht. . Wildniswanderung: Statt eines Aufenthaltes im Tipi-camp kann einige mehrtägige Wanderung /Kanutour unternommen werden. Mitgenommen wird nur das nötigste — geschlafen wird je nach Anforderungsprofil unter freiem Himmel oder in einfachen Häusern/Camps auf dem Weg. Das (Kanu-)Wandern gibt Gelegenheit zum auspowern, runterkommen, wichtigen Gesprächen zwischendurch, Klärungen, Grenzerfahrungen, bzw. Umgang mit Frustrationen. . Reifeprüfung: Hierbei geht es um einen bewussten Schritt in die Reife, das Erwachsenen leben, darum, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Nach inhaltlicher Vorbereitung und sensibles Heranführen an diese Aufgabe verbringt der/die Jugendliche eine Nacht allein unter freiem Himmel. Vorher lernt er alles, was er/sie darüber wissen muß. Diese Nacht fördert und fordert junge Menschen, da das Bewusstsein für die eigene Leistungsfähigkeit und das Überwinden von Ängsten eine wirkliche Reifeprüfung und Initiation ins Erwachsenenleben darstellt. \ Araußenzeit % draußenzeit e.V. Natur- und Wildnispädagogik Initiatische Prozessbegleitung Anschrift Pleistermühlenweg 164 48157 Münster Fon 0251.9226290 Mail info@draussenzeit.de Web www.draussenzeit.de Ambulante Hilfen, ISE/Krisenintervention, Soziale Gruppenarbeit Ambulante Einzelfallarbeit: Wildnispädagogisches Mentoring und Prozessbegleitung (827, 30 KJHG) Unterstützend bei Erziehungsbeistandschaften und Familienhilfe, ggf. im Rahmen von Erziehungsbeistandschaften - Beziehungsaufbau - Entwicklung von Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Selbstwahrnehmnung - Anregungen zur Freizeitgestaltung - Perspektivenentwicklung, Thematische Arbeit -Biografiearbeit _ - Gestaltung von Übergängen und biografischen Brüchen - Psychomotorische Förderung Krisenintervention/ISE-Maßnahmen/Clearing (835 KJHG) - 1:1, ggf. zusammen mit Bezugsbetreuer - mehrtägige Auszeiten: Wildniscamp, Wanderungen, Kanutour, Radtour - Ziele: Beruhigung, Perspektivenwechsel, Klärung der Situation, Entwicklung von Lösungsansätzen, auch zur Perspektivklärung bei Einrichtungswechseln und nach Inobhutnahmen. Leistung: Vor- und Nachgespräche mit dem Klienten und dem Helfersystem, Organisation und Durchführung der Maßnahme, Bericht. Soziale Gruppenarbeit im Wildniscamp (829 KJHG) wöchentliche Treffen a 3h -max.8 TN Themen: Kampfesspiele und Faires Kämpfen, Antiaggressionstraining Sozialkompetenztraining, Kooperationsfähigkeit Jungen-/Mädchengruppen Biografiearbeit . Lebenspraktische Fertigkeiten (Lagerleben, Essen zubereiten, Überlebenstechniken) Sinnesschulung, Konzentration, Wahrnehmung (u.a. mit Bogenschießen) Werk- und Bauprojekte im Wildniscamp Bankverbindung: GLS Gemeinschaftbank Bochum - IBAN: DE97430609674042709200 BIC: GENODEM1GLS Steuernummer: 336/5754/4904 - Finanzamt Münster Außenstadt - Spenden sind steuerlich absetzbar draußenzeit X Natur-&Wildnispädagogik | Prozessbegleitung draußenzeit e.V. Tätigkeitsbericht 2013 Pädagogische Arbeit und Teilnehmerzahlen Der Verein draußenzeit hat wie in den Vorjahren im Jahr 2013 ein breit gefächertes Jahresprogramm mit wildnispädagogischen Angeboten vorgehalten, die die Naturverbindung von Kindern und Jugendlichen stärken und und Umweltbildung vermitteln. Sie nehmen Gruppen, sowie Einzelpersonen in den Blick, bieten alternative Freizeitgestaltung draußen an und geben gezielte pädagogische Hilfestellungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Zusätzlich zum Jahresprogramm wurde ein Angebot für Vereine, Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen vorgehalten und weiter entwickelt. In diesem Bereich der Buchungen auf Nachfrage wurden 36 Veranstaltungen durchgeführt. Insgesamt hat der Verein hat im Jahr 2013 60 pädagogische Programme durchgeführt. Davon waren 8 Programme im Schulbereich,10 Programme mit Erwachsenen, 6 Programme für Familien, 10 Kindergeburtstage (6-12 Jahre), 26 Programme mit Kindern und Jugendlichen (6-14 Jahre), 3 Programme für Einrichtungen der Jugendhilfe und 5 Teamtrainings für Unternehmen. In dieser Auflistung nicht enthalten ist die wöchentliche Kindergruppe (6-10 Jahre), die außerhalb der Ferien das ganze Jahr stattfand (37 weitere Veranstaltungstage), sowie die monatlich stattfindende Waldläufergruppe für Jugendliche (10-15 Jahre), die an 12 weiteren Veranstaltungstagen stattfand. Mit diesen eingerechnet ergeben sich 109 Veranstaltungen. Von diesen Programmen waren 14 mehrtägig, insgesamt fanden an 190 Tagen Veranstaltungen statt. Es wurden insgesamt 875 Teilnehmer erreicht, von denen 523 Kinder und Jugendliche waren. Damit stellt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 15 Jahren weiterhin mit insgesamt 47 Programmen für diese Zielgruppe den Tätigkeitsschwerpunkt des Vereins dar. Die Ferienbetreuungen, die in Münster stattfinden, bieten einen zusätzlichen Baustein neben den dort üblichen Betreuungsangeboten. Der Ansatz, in der Stadt liegende Brachflächen für Umweltbildung zu nutzen gilt als innovativ. Der Verein will das erprobte Konzept weiter überarbeiten und das stadtnahe Angebot in Münster in den nächsten Jahren weiter vorhalten. Ein leichter Rückgang war im Bereich der mehrtägigen Klassenfahrten zu verzeichnen, hier fanden dieses Jahr lediglich 3 Klassenfahrten statt. Regionales Das Tipicamp in Hembergen stellt nach wie vor den am häufigsten besuchten Veranstaltungsort des in Münster ansässigen Vereins dar. Die ihn umgebende Natur macht einen großen Teil der angestrebten Naturverbindung und inhaltlichen Arbeit des Vereins erst möglich. Teilnehmer, die aus Münster kommen berichten oft von der wohltuenden Wirkung dieser Umgebung. draußenzeit * Natur-&Wildnispädagogik || Prozessbegleitung Das veröffentlichte Jahresprogramm hatte 88 Teilnehmer aus Münster, davon waren 26 unter 18 Jahren. Durch den Bereich der freien Buchungen kamen 135 TeilnehmerInnen aus Münster, davon 97 Kinder und Jugendliche. Durch die Familienwochenenden in Kooperation mit dem asb wurden weitere 55 MünsteranerInnen erreicht. Insgesamt kamen also 278 der Teilnehmer aus Münster. Kooperationspartner Bestehende Kooperationspartner wurden aus dem letzten Jahr übernommen und beibehalten: Es bestanden in 2013 Kooperationen mit: - asb- Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung Münster im Bereich Familienbildung -Jugendbildungsstätte Nordwalde im Bereich Sommerlager für Jgdl. -Andante Jugendhilfe gGmbH, -Karderie Greven (offene Jugendarbeit des Jugendamtes Greven) im Bereich Ferienbetreuung, -FH-Münster, Stellen von Praktikumsplätzen für das Praxissemester von Studierenden der Sozialen Arbeit / Bereitstellung des Tipicamps für Seminare mit Studierenden -Natur-und Wildnisschule Teutoburger Wald im Bereich Klassenfahrten Personal Die pädagogische Arbeit wurde von Felix v. Schoenebeck und Christiane Brosat geleitet und koordiniert und in wechselnder Besetzung zusammen mit-insgesamt 12 freien Mitarbeitern auf ‘ Honorarbasis für den draußenzeit e.V. durchgeführt. Die Mitarbeiter wurden nach fachlicher Eignung ausgewählt. Es wurden zudem Referenten für spezielle Angebote eingeladen, wie Erste Hilfe Outdoor, Pflanzenexkursionen, Pilzwanderungen, Bogenbau. Der Verein wird durch ehrenamtliches Engagemant der Mitarbeiter unterstützt, sei es durch die Pflege des Tipicamps, oder die Präsenz auf Kinder-und Umweltfesten der Region, das Instandhalten von Equipment und anderen Tätigkeiten. Finanzen Der Verein besteht derzeit aus s acht Mitgliedern, die sich aktiv sowohl in der Gestaltung von Programmen als auch bei den Tätigkeiten im Hintergrund engagieren. Da sich das System bewährt; dass die Mitglieder Ihren Mitgliedsbeitrag bei der Camp-Pflege durch ihre Arbeitszeit leisten, ‚gibt es im Jahr 2013 keine Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge mehr. Die Arbeit des Vereins wurde weiterhin nahezu ausschließlich durch Teilnahmebeiträge ermöglicht. Desweiteren bekam der Verein ein Preisgeld von 5000€ für den Waldpädagogikpreis 2012 des SDW ‚Die größten Kostenpositionen sind die Honorare, die Platzpacht und die Werbungskosten. Aufgrund des stetig wachsenden Verwaltungsaufwandes soll im nächsten Jahr eine Bürokraft eingestellt werden. Das Einstellen eines Geschäftsführers bleibt ebenfalls anzustreben. Araußenzeit X Natur-&Wildnispädagogik | Prozessbegleitung Sonstiges: In 2014 wird eine Projektförderung für ein groß angelegtes Projekt im Rahmen von Trauerbegleitung in Familien angestrebt. Hierbei sollen vor allem Familien aus Münster angesprochen werden, in denen ein Kind gestorben ist oder vom Tod bedroht wird. draußenzeit e.V. Tätigkeitsbericht 2012 Pädagogische Arbeit Der Verein hat im Jahr 2012 ein breit gefächertes Jahresprogramm mit wildnispädagogischen Angeboten vorgehalten, die sich zum Ziel setzen, Menschen, besonders Kinder und Jugendliche in die Natur zu bringen und in ihrer individuellen Entwicklung zu stärken und zu fördern. Das Jahresprogramm 2012 wurde in Münster, Greven und Umgebung verteilt und im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zum Jahresprogramm wurde ein Angebot für Vereine, Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen vorgehalten und weiter entwickelt. Hier gab es viele Nachfragen und es wurden 43 Veranstaltungen durchgeführt. Der Verein hat im Jahr 2012 insgesamt 72 pädagogische Programme durchgeführt. Davon waren 14 Programme im Schulbereich, 9 Programme mit Erwachsenen, 5 Programme für Familien, 9 Kindergeburtstage, 17 Programme mit Kindern und Jugendlichen, 14 Programme für Einrichtungen der Jugendhilfe und 4 Kriseninterventionen mit einer Familie des Jugendamtes. In dieser Auflistung nicht enthalten ist die wöchentliche Kindergruppe, die außerhalb der Ferien das ganze Jahr stattfand. Insgesamt 15 Programme waren mehrtägig (in der Regel drei bis fünftägig). Es gab 5 Klassenfahrten in Kooperation mit der Natur- und Wildnisschule Teutoburger Wald. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt mit 58 Programmen deutlich bei der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Kooperationspartner Bestehende Kooperationspartner wurden aus dem letzten Jahr übernommen und beibehalten: Es bestanden in 2012 Kooperationen mit: - asb- Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung Münster im Bereich Familienbildung -Karderie Greven (offene Jugendarbeit des Jugendamtes Greven) im Bereich Ferienbetreuung,., -Jugendamt Greven (Jugendhilfe) im Bereich Krisenintervention -FH-Münster, Bereitstellung des Tipicamps für Seminare innerhalb eines Lehrauftrags -Natur-und Wildnisschule Teutoburger Wald im Bereich Klassenfahrten Vertieft wurde die Kooperation mit -Andante Jugendhilfe gGmbH, Hier entstanden neben den Bereichen Krisenintervention und Freizeitprogramm auch eine Mitarbeiterschulung, sowie Übergangsrituale in die Jugendhilfe hinein oder aus ihr heraus. Neu hinzugekommen sind Kooperationen mit: -Jugendbildungsstätte Nordwalde im Bereich Sommerlager für Jgdl. -VIP :Nutzung des Tipicamps im Rahmen eines Sozialen draußenzeit® Trainingskurses -VSE: Durchführung eines Sommerfestes für Pflegefamilien Personal Die pädagogische Arbeit wurde von Felix v. Schoenebeck und Christiane Brosat geleitet und koordiniert und in wechselnder Besetzung zusammen mit insgesamt 12 freien Mitarbeitern auf Honorarbasis für den draußenzeit e.V. durchgeführt. Die Mitarbeiter wurden nach fachlicher Eignung ausgewählt. Es wurden zudem Referenten für spezielle Angebote eingeladen, wie Erste Hilfe Outdoor, Pflanzenexkursionen, Pilzwanderungen, Bogenbau. Regionalität Da die meisten Veranstaltungen des in Münster ansässigen Vereins auf dem Gelände des Tipicamps in Hembergen stattfinden, vergrößert sich dadurch der Einzugsbereich. Einige Programme, die kürzeren Formate wie die wöchentliche Wildnisgruppe oder die Ferienbetreuungen werden überwiegend von Menschen aus Greven, Emsdetten, Reckenfeld oder Saerbeck besucht. Die längeren Programme ’(z.b. Wochenendkurse oder Ferienangebote), sowie die Familienangebote werden überwiegend von Menschen aus Münster besucht. Im Bereich der Jugendhilfe stellt Andante aus Münster den größten Kooperationspartner dar. Weitere Kooperationen mit dem Jugendamt Münster und dort ansässigen freien Trägern werden angestrebt. Die Tagesprogramme werden häufig von Schulen aus der Region im Umkreis von 30km gebucht. Bei den Klassenfahrten vergrößert sich dieser Einzugsbereich aufgrund der längeren Dauer. Am weitesten angereist ist eine Klasse aus Cuxhaven. Bei den Angeboten für Erwachsene kommen die meisten Teilnehmer aus Münster. Kurze Angebote wie z.b. die Pilz- und Pflanzenexkursionen finden an anderen Standorten, z.b. Kattmanskamp oder Nienberge statt. Ötfentlichkeitsarbeit \ Der Verein erhielt den Deutschen Waldpädagogikpreis 2012! Dieser wird von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) verliehen und zeichnet besonderes Engagement in der Waldpädagogik aus. Draußenzeit bewarb sich mit einem neuen Projekt „Brachlandnutzung in Städten“, in dem es zentral darum ging, die wildnispädaogischen Ansätze der Arbeit auch Kindern in der Stadt (auch in Brennpunktgebieten) nahe zu bringen. Das bedeutet, den Standort auf kleine Brachflächen inmitten der Stadt zu verlegen und mit wenig. Mitteln Anknüpfungspunkte an die Natur zu schaffen und Wissen und Naturverbindung zu vermitteln. Der Preis ist mit 5000,-€ dotiert. Das Preisgeld wird in 2013 zur Umsetzung des Projekts verwendet. Geplant sind mehrere Ferienbetreuungen im Jahr in Gievenbeck und Coerde: Im Rahmen dieser Preisverleihung wurden einige Bericht über den Verein in Presse, Internet, Radio und Fernsehen (WDR) ausgestrahlt. Es wurde über das unten beschriebene Projekt und den Verein im allgemeinen berichtet und auch ein Studio Interview mit Christiane Brosat durchgeführt. Darüberhinaus war der Verein mit einem Stand auf Umwelt-, Kinder- und Hoffesten in und um Münster präsent. Finanzen Durch die Umstellung auf variable Mitgliedsbeiträge, bzw. auf die Option diesen auch durch Mithilfe bei der Camp-Pflege zu leisten ist der Gesamtbetrag der Mitgliedsbeiträge weiter gesunken. Es gab in 2012 keine Spenden. Der Verein bestand in 2012 weiterhin aus 7 Mitgliedern. Die Arbeit des Vereins wurde auch in 2012 nahezu ausschließlich durch Teilnahmebeiträge ermöglicht. Desweiteren bekommt der Verein ein Preisgeld von 5000€ für den Waldpädagogikpreis 2012 des SDW. Die größten Kostenpositionen sind die Honorare, die Platzpacht und die Werbungskosten. Es ist wünschenswert eine Geschäftsführung sowie eine Verwaltungskraft einzustellen. Dafür sollen weitere Förderungsmöglichkeiten erschlossen werden. v draußenzeit e.V. Tätigkeitsbericht 2011 Pädagogische Arbeit Der Verein hat im Jahr 2011 ein breit gefächertes Jahresprogramm mit wildnispädagogischen Angeboten vorgehalten (siehe Jahresprogramm 2011). Das Jahresprogramm wurde in Münster, Greven und Umgebung verteilt und im Internet veröffentlicht. Von den 21 im Jahresprogramm angebotenen Kursen und Seminaren haben 11 tatsächlich stattgefunden. Es gab Tagesaktionen, Wochenden und 5 tägige Ferienbetreuungen. Die Wildpflanzenwanderungen fanden von April bis Oktober einmal im Monat statt. Der Frauen Council traf sich durchgehend einmal im Monat. Die Wildniskindergruppe traf sich wöchentlich. Die Weiterbidung für Tourenbegleiter und die Angebote für (Pflege)familien sind leider nicht angenommen worden. Für die Wildniswanderung Eifel, die Kanufreizeit und das Lebenswege Seminar gab es nicht genug Anmeldungen. Zusätzlich zum Jahresprogramm wurde ein Angebot für Vereine, Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen vorgehalten und weiter entwickelt. Hier gab es viele Nachfragen und es wurden 41 Veranstaltungen durchgeführt. ‘Insgesamt wurden in 2011 somit 52 pädagogische Veranstaltungen durchgeführt. Davon waren 13 Programme im Schulbereich, 10 Programme mit Erwachsenen, 10 Kindergeburtstage, 9 Programme mit Kindern und Jugendlichen, 8 Programme für Einrichtungen der Jugendhilfe und 3 Kriseninterventionen mit Jugendlichen. Insgesamt 18 Programme waren mehrtägig. Es gab 4 Klassenfahrten in Kooperation mit der Natur- und Wildnisschule Teutoburger Wald. Kooperationspartner Der draußenzeit e.V. bemühte sich um Kooperationen mit verschiedenen Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen der Region. Es fanden viele Gespräche und Treffen statt um eventuelle Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Der Verein kooperierte in 2011 mit -Karderie Greven (offene Jugendarbeit des Jugendamtes Greven) im Bereich Ferienbetreuung,, - Andante Jugendhilfe gGmbH, im Bereich Kriseintervention und Freizeitprogramm -Jugendamt Greven (Jugendhilfe) im Bereich Krisenintervention -FH-Münster, BEritstellung des Tipicamps für Seminare innerhalb eines Lehrauftrags -Natur-und Wildnisschule Teutoburger Wald im Bereich Klassenfahrten -.asb- Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung Münster im Bereich Familienbildung draußenzeit Personal Die pädagogische Arbeit wurde von Felix v. Schoenebeck und Christiane Brosat koordiniert und in wechselnder Besetzung zusammen mit insgesamt 12 freien Mitarbeitern auf Honorarbasis für den draußenzeit e.V. durchgeführt. Die Mitarbeiter wurden nach fachlicher Eignung ausgewählt. Es wurden zudem Referenten für spezielle Angebote eingeladen, wie Erste Hilfe Outdoor, Pflanzenexkursionen, Pilzwanderungen, Bogenbau. Tipicamp Hembergen Das Tipicamp hat sich zum wichtigsten Ort für die Durchführung der Programme entwickelt. 40 der Programme wurde hier durchgeführt. Verschiedene gemeinschaftliche Bauaktionen haben den Platz gestaltet. Eine große Bauaktion fand am ersten Aprilwochenende und eine im Juni statt und es kamen viele Helfer und Vereinsmitglieder. Auf dem Gelände stehen zwei Tipis, eine einfache Draußenküche, eine einfache Waschstelle, eine Komposttoilette und ein kleines Dach für Holz. Es wurden Weiden gepflanzt um Schatten zu erhalten und den Platz weiter zu strukturieren. Die Pflege der Tipis und der ‚gemähten Flächen sind eine wichtige Aufgabe und wurden wechselnd von Veereinsmitgliedern durchgeführt. Finanzen . Die Arbeit des Vereins wurde in 2011 nahezu ausschließlich durch Teilnahmebeiträge ermöglicht. Große Kostenpositionen sind neben den Honoraren für die freien Mitarbeiter, die Platzpacht und die Baumaterialien für die Bauprojekte. Der Vorstand muss herausfinden wieviel Geld für die laufenden Kosten einplanen muss und wieviel er den Honorarkräften anbieten kann. Um an Förderungen zu gelangen soll sobald wie möglich die Anerkennung zum Jugendhilfeträger beantragt werden. ' Bemühungen um ein Sponsoring durch die Fiege Stiftung waren nicht erfolgreich. Es sollen weitere .. Förderungsmöglichkeiten erschlossen werden. j 71°90°0€ FL’0L’v0 91:60°02 FI60°EL kvse-'se Eh 902 > PKOob hr vivorl. 9 9 9 9 .g. or. $g 19 Lk Lz: Li: El 2 8: 2 as uassalyosua og sont nu ' 100PINO SJIIH.j513 - 3Msipülm:: -ojna 28 Bunsapuemsiupim 9 emuolloy Bunisspuemsiu IA € x NEMSSLÜNS ınjeuuaneuy usßunapuemziig "uoßunIspuemuszuejdg:: ussseosusßoguegnüeg: ussssiosusßoquaiiiuieg 5 aegesbod PUM ASIEN: »BunJopuemusljiwüe . AUnN A eroz “ Bunuysiszeg. -wwelßoldseßej: Jeumuag. :jeulwag. ‚JeulWeg JEUNLISS: Jeuluss Jeulwsg uoisinyxg. UOISINYyXg.:. 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Pleistermühlenweg 164, 48145 Münster Feststellungen Die Körperschaft ist nach $ 5 Abs. I Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach $ 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünst igten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der 85 51 ff. AO dient. . Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(en). Hinweis zur Aussteilung von Zuwendungsbestätigungen Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: - Förderung der Jugendhilfe Die Satzungszwecke entsprechen 5 52 Abs. 2 Satz I Nr. 4 AO. Behandlung der Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( $ 50 Abs. 1 EStDV ) auszustellen. Behandlung der Mitgliedsbeiträge Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge- schriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. - 4 *:*% Fortsetzung siehe Seite 2 *+**** = 3 L g 13 > 2} [e} 2} 8 2 >>> WinGF <<< *46.020* Amtsgericht Münster v3 . ie Alntsgericht Münster 48149 Münster . ö 02.10.2014 Aktenzeichen: Frau . - VR 5030 Christiane Brosat Fall 2 2 Pleistermühlenweg 4 64 bei Antwort bitte angeben 48157 Münster Bearbeiter/in: Leve Durchwahl 0251 494-2300 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Gerichtsstr. 2-6 48149 Münster Telefon 0251 494-0 Telefax 0251 494-2580 , Sprechstunden: \ ' Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Internet: www.ag-muenster.nrw.de Vereinsregister des draußenzeit e. V. - Verein für Natur- und Wildnispädagogik und. Initiatische Prozessbegleitung, Münster Eintragung im Vereinsregister ; Anlage Eintragungsnachricht Sehr geehrte Frau Brosat, auf.dem Registerblatt VR 5030 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung erfolgt. "Mit freundlichen Grüßen Leve Justizamtfrau Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam. Warnhinweis Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen. im' Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen. In letzter Zeit. häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter “ Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen (2. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de) - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliiche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht .. Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet. j Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist. Solche Schreiben entfalten für “sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser. Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen. Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen der Registergerichte für Registereintragungen ausschließlich über die Justizkassen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. . Das Handelsregister ist jetzt auch bundesweit Online. Eine einfache und kostensparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister bundesweit abzurufen, bietet das Gemeinsame Registerportal der Länder. Nähere Informationen zur Registrierung und zum Abruf finden Sie unter www.handelsregister.de Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 5030 1. Nummer der Eintragung: 2 3. . a) Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: Nicht mehr 1. Vorsitzender: . von Schoenebeck, Felix, Münster, *12.06.1980 Gewählt als 1. Vorsitzende: - Brosat, Christiane, Münster, *12.04.1977 4. . a) Satzung: Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2014 hat die Änderung der Satzung in & 6 (Mitgliederversammlung) und $ 7 (Vorstand) beschlossen. 5, . a) Tag der Eintragung: 02.10.2014 Leve ’ b) Bemerkungen: Beschluss Bl. 19 ff d. A. vollständiger Wortlaut der Satzung Bl. 24 ff d. A.
Beschlussvorlage
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V/1012/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Draußenzeit e.V., Natur- und Wildnispädagogik Beratungsfolge 28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verein „Draußenzeit e.V. “ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Ver- bindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten. Begründung: Der Verein „ draußenzeit e.V.“ hat am 10.11.2014 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „draußenzeit e.V.“, Münster ist seit Januar 2011 in der Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Fragen der Umwelt - und Wildnispädagogik sowie in der sozialpädagogischen Prozessbegleitung tätig. Mit Naturerlebnisangeboten und -projekten, gruppenpädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie Schulungen in Kooperation mit Schulen und Einrichtungen der Kinder - und Ju- gendarbeit ist der Verein in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mi t Kindern und Jugendlichen aktiv. Im Segment der Ferienbetreuungsmaßnahmen bietet der Verein mit seinen Angeboten eine naturerlebnisnahe und sehr gut angefragte Ergänzung der Münsteraner Angebotspalette. Vorlagen-Nr.: V/1012/2014 Auskunft erteilt: Herr Kentrup Ruf: 492-5894 E-Mail: kentrup@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1012/2014 Laut Satzung mit Stand vom 14.11.2010 verfolgt der Verein den Zweck, - Die pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere nach den Methoden der Natur - und Wildnispädagogik in Form von Projekten, Seminaren, Tag e- sprogrammen, Ferienfreizeiten, Klassenfahrten etc. sowie der initiatis chen Prozessbeglei- tung (pädagogische Begleitung bei Lebensübergängen wie z.B. der Pubertät, sowie Kr i- senbegleitung, z.B. bei Trennung, Verlust und Trauer). - Die Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Fragen des Natur- und Umweltschutzes, sowie der Konzepte von Nachhaltigkeit Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: - Satzung des Vereins - Auszug aus dem Vereinsregister - Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes - Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. Den vorgenannten Unterlagen ist zu ent nehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Informat i- onsgespräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhalten der Aktivitäten hat im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er e i- nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke n- nen, wenn er die v.g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent- liche Förderung abgeleitet werden. I.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Antrag auf Anerkennung Anlage 2: Satzung des Vereins Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister Anlage 4: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Anlage 5: Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hafenstraße 30
- Friedrich-Ebert-Straße 46
- Gerichtsstraße 2
- Pleistermühlenweg 164
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Details
- Aktenzeichen
- V/1012/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37