Mandari Insight

V/1012/2014

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII-

Vorlagen 29.12.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.01.2015, TOP 13

Unterlagen_darußenzeit_§75SGBVIII komplett

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Unterlagen_darußenzeit_§75SGBVIII komplett

42702 Zeichen

A .R. " Araußenzeit %

draußenzeit e.V.

; Natur- und
draußenzeit e.V. Pleistermühlenweg 164 48157 Münster“ Pan, Wildnispädagogik
i 5 lnitiatische
An Prozessbegleltung
Amt für Kinder Jugendliche und Anschrift Pleistermühlenweg 164

Ausschussangelegenheiten 48157 Münster

Hafenstraße 30
48153 Münster

Fon 0251.9226290

Mail info@draussenzeit.de

Web www.draussenzeit.de

Münster, den 10.11. 2014

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 875 KJHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser seit Januar 2011 in Münster ansässiger Verein möchte gerne die Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe nach 875 KJHG erwerben. Anbei eine Vereinssatzung,
der Vereinsregisterauszug, der Freistellungsbescheid, sowie das Jahresprogramm der
letzten drei Jahre. Weitere Informationen zum Verein und seinen Tätigkeiten finden
Sie auch unter www.draussenzeit.de

Der draußenzeit e.V. bietet natur- und wildnispädagogische Veranstaltungen und
Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und für Schulen an. Für Institutionen
der Jugendhilfe bietet der draußenzeit e.V. zudem auch pädagogische Einzelarbeit
(Prozessbegleitung), Kriseninterventionen, Clearing und Soziale Gruppenarbeit an.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Christiane Brosat (1.Vorstand)

Bankverbindung: GLS Gemeinschaftbank Bochum - IBAN: DE97430609674042709200 BIC: GENODEM1GLS
Steuernummer: 336/5754/4904 - Finanzamt Münster Außenstadt - Spenden sind steuerlich absetzbar

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draußenzeit e.V.

Verein für Natur- und Wildnispädagogik
und Initiatische Prozessbegleitung

Satzung

Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „draußenzeit e.V. - Verein für Natur- und Wildnispädagogik und
Initiatische Prozessbegleitung‘.

Der Verein hat seinen Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen
werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck und Aufgaben des Vereins

Zweck des Vereins ist die pädagogische ‚Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen insbesondere nach den Methoden der Natur- und Wildnispädagogik sowie
nach den Methoden der Initiatischen Prozessbegleitung (Erklärung des Begriffs unter $11)
und der Naturerlebnis-Pädagogik. Ziel des Vereins ist es naturbezogenes Wissen und
Fähigkeiten zu vermitteln, sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene pädagogisch zu
begleiten und sie bei der Bewältigung von entwicklungsspezifischen Aufgaben und
Übergangskrisen kraftentfaltend zu unterstützen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von natur- und
wildnispädagogischen Projekten, Seminaren, Tagesprogrammen, Ferienfreizeiten,
Klassenfahrten etc. im Rahmen einer offenen Jugend- und Erwachsenenarbeit.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Konzeption und Durchführung von Angeboten zur
Unterstützung von Menschen in Krisen, Übergängen und besonders herausfordernden
Lebensphasen wie z.B. Pubertät, Erwachsenwerden, Berufsorientierung, Trennung,
Sterben, Verlust u.ä. sowie für Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter der Jugendhilfe unter
anderem auch in Form von Hilfen zur Erziehung, Beratung und Therapie.

Ein weiterer Vereinszweck ist es, die Anwendbarkeit der genannten Methoden in den
Feldern der Jugendhilfe zu erforschen und sie tiefer in der gesellschaftlichen, speziell der
schul- und sozialpädagogischen Diskussion zu verankern.

Der Verein "draußenzeit e.V." vermittelt ganzheitlich und mit allen Sinnen das Konzept
der Nachhaltigkeit und die Bedeutung und Schutzwürdigkeit unserer
Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft, Feuer, Pflanzen- und Tierwelt etc.). Die

Erlebnisse und Erfahrungen unserer Projekte berühren Kopf, Hand und Herz und
können so zu einem veränderten Verhalten im Alltag in Bezug auf einen
umweitverträglichen und bewussten Umgang mit unseren endlichen Ressourcen im
Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

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Der Vereinszweck wird durch professionelle Mitarbeit von qualifizierten Fachkräften und im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von weiteren Personen erfüllt, die aufgrund ihrer
persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen dazu geeignet sind.

Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche,
sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

Spenden sind nur im Sinne des gemeinnützigen Zweckes zu verwenden.

Der Verein, bzw. der Vorstand, soll alles Notwendige tun, um vom Finanzamt Münster als
gemeinnützig anerkannt zu werden.

Mitgliedschaft und Beiträge

Mitglieder des Vereins können werden: natürliche und juristische Personen, die die Ziele
des Vereins mittragen und fördern möchten.

Die Mitgliedschaft wird erworben auf schriftlichen Antrag und durch schriftlichen

Bescheid des Vorstandes. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung
über die Aufnahme muss einstimmig erfolgen. Gegen seine Entscheidung ist Widerspruch
zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammiung mit einfacher
Mehrheit.

Die Mitgliedschaft erlischt mit Tod oder schriftlicher Austrittserklärung gegenüber dem
Vorstand oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit
einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder auf Antrag mindestens zwei seiner
Mitglieder oder einem Zehntel der Mitglieder. Der Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes möglich. Dem vom Ausschluss bedrohten Mitglied ist vor
Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung und Stellungnahme zu geben.

Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder bei der
Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Jahresmitgliederversammlung festgesetzt.

Personen, die den Verein finanziell und ideell unterstützen möchten, können dem

Verein als Fördermitglieder beitreten. Fördermitglieder verfügen über kein Stimmrecht und
beeinflussen nicht die Anwesenheitsquote gemäß $ 6 der Satzung. 8 4 (4.5) der Satzung
(Höhe des Mitgliedsbeitrages) gilt entsprechend auch für Fördermitglieder. Ein
Fördermitglied kann durch schriftlichen Antrag zum Vollmitglied werden und umgekehrt.

84 (4.2) der Satzung (Schriftliche Beitrittserklärung, Entscheidung durch den Vorstand) gilt
entsprechend.

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Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:

-die Mitgliederversammlung
-der Vorstand

Mitgliederversammlung
Der Vorstand beruft jährlich eine Mitgliederversammlung ein.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn die
Interessen des Vereins dies notwendig machen oder wenn wenigstens ein Drittel der
Mitglieder eine solche unter Angabe eines Grundes verlangen.

Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der
erschienenen Mitglieder, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die
Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder, mindestens
aber vier Mitglieder anwesend sind.

Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlunggsleiter und einen Protokollführer.
Dieser führt das Protokoll der Mitgliederversammlung. Das Protokoll muss vom
Protokollführer und Versammlunggsleiter unterschrieben werden.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich durch einfachen Brief
einzuberufen. Soweit Mitglieder bei ihrem Antrag auf Mitgliedschaft eine e-mail-Adresse
angegeben haben, können sie anstelle eines einfachen Briefs in Form elektronischer Post
benachrichtigt werden. Die Mitgliederversammlung ist unter gleichzeitiger Bekanntgabe der
Tagesordnung und der Beschlussfassungspunkte und unter Wahrung einer Frist von zwei
Wochen einzuberufen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie wählt
den Vorstand und beschließt über seine Entlastung. Sie beschließt über Satzungs-
änderungen (siehe $8), Mitgliedsbeiträge und ablehnende Entscheidungen des Vorstands
bezüglich der Mitgliedschaft.

Natürliche und juristische Personen als Mitglieder haben regelmäßig ein einfaches
Stimmrecht. Wenn ein Mitglied im Beschäftigungsverhältnis zum Verein steht, ruht das
aktive und passive Stimmrecht während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Vorstand

Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder
gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes können während ihrer Amtszeit durch eine 2/3
Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder abberufen werden.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt jeweils für eine Zeitdauer von einem Jahr. Eine
Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf
ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Scheidet ein Mitglied des
Vorstands vorzeitig aus, besteht der Vorstand bis zur Neuwahl aus den verbliebenen
Vorstandsmitgliedern.

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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Ein Konsens ist anzustreben.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und zur Erfüllung der
satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins einen oder mehrere Geschäftsführer und

weitere Mitarbeiter bestellen. Der Geschäftsführer kann an den Sitzungen des Vorstands mit
beratender Stimme teilnehmen. Der Geschäftsführer und alle anderen Mitarbeiter sind dem
Vorstand rechenschaftspflichtig und können vom Vorstand unter Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen wieder abbestellt werden. Der Geschäftsführer sowie die
hauptamtlichen Mitarbeiter können zugleich Mitglied des Vorstands sein.

Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes jederzeit von den
Beschränkungen des $ 181 BGB befreien und derartige Befreiung auch jederzeit
widerrufen.

Satzungsänderung

Der Vorstand hat das Recht, Satzungsänderungen zu verabschieden, soweit es zur
Eintragung des Vereins ins Vereinsregister oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit
erforderlich sein sollte.

Sonstige Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung vorgenommen. Ein
Antrag auf Satzungsänderung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung
enthalten sein. Änderungen der Satzung können nur mit 2/3 der anwesenden Mitglieder
gefasst werden.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
2/3 der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen des Vereins einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft übertragen, die es ausschließlich und unmittelbar für
steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Dabei ist in erster Linie der Verein
Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. oder eine andere gemeinnützige Einrichtung zu
berücksichtigen.

Rechnungsprüfung und Revision
Die Mitgliederversammlung wählt einen oder mehrere Rechnungsprüfer, die dem
Vorstand nicht angehören. Diese prüfen die Buchführung einschließlich des

Jahresabschlußberichtes und berichten der Mitgliederversammlung.

Rechnungsprüfer werden für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt.

811 Anlage: Erklärung des Begriffs Initiatische Prozessbegleitung

Lebensübergänge wie Pubertät, Schulabgang, Elternschaft, Trennung, Burn-out,
Sinnsuche, Trauer und viele mehr sind Schwellenzustände in denen das Alte nicht mehr und
das Neue noch nicht trägt. Diese Wachstumskrisen gilt es anzunehmen und kraftentfaltend
zu gestalten. Daher sieht es die Initiatische Prozessbegleitung als Ihre Aufgabe, Menschen
in wichtigen Lebensphasen und Prozessen professionell zu begleiten, mit der Kraft von
Naturerfahrungen, natur- und entwicklungspsychologischen Grundlagen und darauf
basierenden Methoden tiefer Selbstreflexion die eigene Standortbestimmung und das
Treffen von Entscheidungen zu erleichtern.

Münster, den 14.11.2010 (Gründungsversammlung)
Zuletzt geändert bei der Mitgliederversammlung am 25.6.2014

draußenzeit X

Natur-&Wildnispädagogik | Prozessbegleitung

draußenzeit e.V. - pädagogisches Konzept
Grundlagen und Ziele

Der gemeinnützige Verein draußenzeit e.V. schafft Angebote, in denen Menschen und ihre
Rückverbindung zur Natur im Mittelpunkt stehen.

Die Arbeit wird getragen von der Überzeugung, dass Aufenthalte in der Natur eine heilsame Wirkung
auf den Menschen haben, der in der Ursprünglichkeit seiner ‚menschlichen Natur“ ja auch einen Platz
in der äußeren Natur inne hat. Da das alltägliche Leben in unserer Gesellschaft sich sehr weit von der
Natur entfernt hat, ist das oft nicht mehr zu spüren. Durch die wildnispädaogischen Angebote des
Vereins, wird ein Rahmen geschaffen, in dem Menschen wieder in Kontakt mit sich und der sie
umgebenden Natur kommen können.

Ziel des Vereins ist es naturbezogenes Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, sowie Kinder und
Jugendliche pädagogisch zu begleiten und sie bei der Bewältigung von entwicklungsspezifischen
Aufgaben und Übergangskrisen kraftentfaltend zu unterstützen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Konzeption und Durchführung von Angeboten zur
Unterstützung von jungen Menschen in Krisen und besonders herausfordernden

Lebensphasen wie z.B. Pubertät, Erwachsenwerden, Berufsorientierung und Perspektivklärung.

Da die Methoden der Wildnispädaogik und der Prozessbegleitung auch wichtiges Handwerkszeug für
den Umgang in Gruppen und Teams vermitteln, liegt eine weitere Aufgabe des Vereins auch in der
Arbeit mit Multiplikatoren, z.b. der Durchführung von Fortbildungen für ErzieherInnen und Teams in der
Sozialen Arbeit.

Inhalte

Umgesetzt werden die Ziele durch verschiedene pädagogische Angebote. Diese finden statt im
Rahmen von:

freizeitpädagogischen Angeboten

Klassenfahrten und Schulprogrammen

informellen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche

individuellen Jugendhilfemaßnahmen

Kooperationen mit Bildungshäusern

freies eigenes Jahresprogramm

Buchungen auf Anfrage

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Die pädagogischen Angebote variieren je nach Zielgruppe und Format (Dauer und Intensität einer
Veranstaltung, Alter der Teilnehmer, etc..)
Zielgruppenübergreifend wird jedoch viel Wert gelegt auf

oO wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander in Gruppen,Klassen und Teams
© _ Unterstützung und Begleitung bei persönlichen Entwicklungs- und Wachstumsprozessen
° Erwerb von Wissen über die Natur wie z.B. Spurenlesen, traditionelles Handwerk,
Feuertechniken und Feuer-kochen, Pflanzen und Tiere.

© _ Draußen sein rund ums Jahr

© _ Wertschätzung der Natur

O _ bewusster Umgang mit den natürlichen Ressourcen

Qualität

Die pädagogische Leitung des Vereins (Christiane Brosat / Felix von Schoenebeck) sind Dipl.
Sozialpädagogen mit Zusatzausbildungen im Bereich Wildnis- und Erlebnispädagogik und
Prozessbegleitung. Die freien Mitarbeiter verfügen ebenfalls über Weiterbildungen in den jeweiligen
Tätigkeitsbereichen oder wurden Vereinsintern geschult.

Bereich Jugendhilfe

Draußenzeit wurde mit der Vision gegründet, den wohltuenden Nutzen des „draußen seins“ für die
Jugendhilfe nutzbar zu machen.

Aus den Jahren unserer eigenen Arbeit in der ambulanten, bzw. stationären Jugendhilfe ist uns die
Bedürfnislage von Jugendlichen vertraut. Wir haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass
Jugendlichen, die mit der Jugendhilfe in Kontakt sind, durch das Fehlen stabiler, verlässlicher
Beziehungen in frühen Jahren der Aufbau eines gesunden Selbstwertgefühls und einer Ich-Stärke
schwerfällt. Dementsprechend schwer gestaltet sich auch der Übergang ins Erwachsenenleben und
das Finden von Perspektiven im beruflichen, wie im sozialen Kontext.

Unsere Arbeit stützt sich auf die Annahme, dass

> durch Aufenthalte in der Natur und in einer Gemeinschaft korrigierende Erfahrungen möglich
werden,

> durch die Übungen und Aktionen, die wir draußen unternehmen, die Wahrnehmungsfähigkeit,
die motorische Integration und nicht zuletzt die Intuition gefördert werden,

> durch Erfahrungslernen und das Erlemen lebenspraktischer Kompetenzen eine Steigerung im
Selbstwertgefühl eines jeden Menschen passiert,

> der erweiterte Handlungsspielraum übertragen wird auf alltägliche Situationen und eine
Verbesserung.derer zur Folge haben kann,

> durch einen Aufenthalt in der Natur ohne Handy, MP3, Fernsehen, Internet, etc. eine Besinnung

auf das Wesentliche möglich wird, sowie eine Konfrontation, bzw. Begegnung mit sich unumgänglich
wird, Auch Jugendliche werdendadurch aufgefordert, sich den grundlegenden Fragen ihres Lebens zu
stellen, .

> die Natur einen geeigneten Raum anbietet, um innere Wachstums- und Übergangsprozesse zu
begleiten, und die Wildnis im Äußeren letztlich ein Spiegel der Wildnis im Inneren ist

Diese Überzeugungen werden in ganz verschiedenen Formaten mit Jugendlichen der Jugendhilfe
umgesetzt. Sie erfordern ein kreatives Kooperieren der verschiedenen beteiligten Hilfesysteme um die
Intervention durch draußenzeit nachhaltig zu verknüpfen mit dem Alltag des/ der Jugendlichen.

Die Begleitung von Jugendlichen durch draußenzeit kann z.B. so aussehen:

. Abenteuer „draußen“:
Gestalten wildnis- und erlebnispädagogischer Aktionen, z.B. Kanu fahren, Klettern,
Bogenschießen, Survivaltraning,etc.

. Krisenintervention:
In einer akuten Krise verbringt der/die Jugendliche einige Tage im Tipicamp und übt sich im
draußen leben. Dies kann sowohl mit einem Bezugsbetreuuer oder Elternteil passieren,
wenn die Beziehungspflege zentral ist, oder auch nur mit einem Teamer von draußenzeit,
wenn es eine akute Entspannung/räumliche Trennung von der Familie braucht.

. Wildniswanderung:
Statt eines Aufenthaltes im Tipi-camp kann einige mehrtägige Wanderung /Kanutour
unternommen werden. Mitgenommen wird nur das nötigste — geschlafen wird je nach
Anforderungsprofil unter freiem Himmel oder in einfachen Häusern/Camps auf dem Weg.
Das (Kanu-)Wandern gibt Gelegenheit zum auspowern, runterkommen, wichtigen
Gesprächen zwischendurch, Klärungen, Grenzerfahrungen, bzw. Umgang mit
Frustrationen.

. Reifeprüfung:
Hierbei geht es um einen bewussten Schritt in die Reife, das Erwachsenen leben, darum,
Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Nach inhaltlicher Vorbereitung und sensibles
Heranführen an diese Aufgabe verbringt der/die Jugendliche eine Nacht allein unter freiem
Himmel. Vorher lernt er alles, was er/sie darüber wissen muß. Diese Nacht fördert und
fordert junge Menschen, da das Bewusstsein für die eigene Leistungsfähigkeit und das
Überwinden von Ängsten eine wirkliche Reifeprüfung und Initiation ins Erwachsenenleben
darstellt. \

Araußenzeit %

draußenzeit e.V.

Natur- und Wildnispädagogik
Initiatische Prozessbegleitung

Anschrift Pleistermühlenweg 164
48157 Münster

Fon 0251.9226290
Mail

info@draussenzeit.de
Web www.draussenzeit.de

Ambulante Hilfen, ISE/Krisenintervention, Soziale Gruppenarbeit

Ambulante Einzelfallarbeit: Wildnispädagogisches Mentoring und Prozessbegleitung (827, 30 KJHG)
Unterstützend bei Erziehungsbeistandschaften und Familienhilfe, ggf. im Rahmen von
Erziehungsbeistandschaften

- Beziehungsaufbau

- Entwicklung von Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Selbstwahrnehmnung
- Anregungen zur Freizeitgestaltung

- Perspektivenentwicklung, Thematische Arbeit

-Biografiearbeit _

- Gestaltung von Übergängen und biografischen Brüchen

- Psychomotorische Förderung

Krisenintervention/ISE-Maßnahmen/Clearing (835 KJHG)

- 1:1, ggf. zusammen mit Bezugsbetreuer

- mehrtägige Auszeiten: Wildniscamp, Wanderungen, Kanutour, Radtour

- Ziele: Beruhigung, Perspektivenwechsel, Klärung der Situation, Entwicklung von Lösungsansätzen,
auch zur Perspektivklärung bei Einrichtungswechseln und nach Inobhutnahmen.

Leistung: Vor- und Nachgespräche mit dem Klienten und dem Helfersystem, Organisation und
Durchführung der Maßnahme, Bericht.

Soziale Gruppenarbeit im Wildniscamp (829 KJHG)
wöchentliche Treffen a 3h
-max.8 TN

Themen:

Kampfesspiele und Faires Kämpfen, Antiaggressionstraining
Sozialkompetenztraining, Kooperationsfähigkeit

Jungen-/Mädchengruppen

Biografiearbeit .

Lebenspraktische Fertigkeiten (Lagerleben, Essen zubereiten, Überlebenstechniken)
Sinnesschulung, Konzentration, Wahrnehmung (u.a. mit Bogenschießen)

Werk- und Bauprojekte im Wildniscamp

Bankverbindung: GLS Gemeinschaftbank Bochum - IBAN: DE97430609674042709200 BIC: GENODEM1GLS
Steuernummer: 336/5754/4904 - Finanzamt Münster Außenstadt - Spenden sind steuerlich absetzbar

draußenzeit X

Natur-&Wildnispädagogik | Prozessbegleitung
draußenzeit e.V. Tätigkeitsbericht 2013

Pädagogische Arbeit und Teilnehmerzahlen

Der Verein draußenzeit hat wie in den Vorjahren im Jahr 2013 ein breit gefächertes Jahresprogramm
mit wildnispädagogischen Angeboten vorgehalten, die die Naturverbindung von Kindern und
Jugendlichen stärken und und Umweltbildung vermitteln. Sie nehmen Gruppen, sowie Einzelpersonen
in den Blick, bieten alternative Freizeitgestaltung draußen an und geben gezielte pädagogische
Hilfestellungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Zusätzlich zum Jahresprogramm wurde ein Angebot für Vereine, Schulen, Kindergärten und
Jugendhilfeeinrichtungen vorgehalten und weiter entwickelt. In diesem Bereich der Buchungen auf
Nachfrage wurden 36 Veranstaltungen durchgeführt.

Insgesamt hat der Verein hat im Jahr 2013 60 pädagogische Programme durchgeführt.

Davon waren 8 Programme im Schulbereich,10 Programme mit Erwachsenen, 6 Programme für
Familien, 10 Kindergeburtstage (6-12 Jahre), 26 Programme mit Kindern und Jugendlichen (6-14
Jahre), 3 Programme für Einrichtungen der Jugendhilfe und 5 Teamtrainings für Unternehmen.

In dieser Auflistung nicht enthalten ist die wöchentliche Kindergruppe (6-10 Jahre), die außerhalb der
Ferien das ganze Jahr stattfand (37 weitere Veranstaltungstage), sowie die monatlich stattfindende
Waldläufergruppe für Jugendliche (10-15 Jahre), die an 12 weiteren Veranstaltungstagen stattfand.

Mit diesen eingerechnet ergeben sich 109 Veranstaltungen.

Von diesen Programmen waren 14 mehrtägig, insgesamt fanden an 190 Tagen Veranstaltungen statt.
Es wurden insgesamt 875 Teilnehmer erreicht, von denen 523 Kinder und Jugendliche waren.
Damit stellt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 15 Jahren weiterhin mit
insgesamt 47 Programmen für diese Zielgruppe den Tätigkeitsschwerpunkt des Vereins dar.

Die Ferienbetreuungen, die in Münster stattfinden, bieten einen zusätzlichen Baustein neben den dort
üblichen Betreuungsangeboten. Der Ansatz, in der Stadt liegende Brachflächen für Umweltbildung zu
nutzen gilt als innovativ. Der Verein will das erprobte Konzept weiter überarbeiten und das stadtnahe
Angebot in Münster in den nächsten Jahren weiter vorhalten.

Ein leichter Rückgang war im Bereich der mehrtägigen Klassenfahrten zu verzeichnen, hier fanden
dieses Jahr lediglich 3 Klassenfahrten statt.

Regionales

Das Tipicamp in Hembergen stellt nach wie vor den am häufigsten besuchten Veranstaltungsort des in
Münster ansässigen Vereins dar. Die ihn umgebende Natur macht einen großen Teil der angestrebten
Naturverbindung und inhaltlichen Arbeit des Vereins erst möglich. Teilnehmer, die aus Münster
kommen berichten oft von der wohltuenden Wirkung dieser Umgebung.

draußenzeit *

Natur-&Wildnispädagogik || Prozessbegleitung
Das veröffentlichte Jahresprogramm hatte 88 Teilnehmer aus Münster, davon waren 26 unter 18
Jahren. Durch den Bereich der freien Buchungen kamen 135 TeilnehmerInnen aus Münster, davon 97
Kinder und Jugendliche. Durch die Familienwochenenden in Kooperation mit dem asb wurden weitere
55 MünsteranerInnen erreicht. Insgesamt kamen also 278 der Teilnehmer aus Münster.

Kooperationspartner

Bestehende Kooperationspartner wurden aus dem letzten Jahr übernommen und beibehalten:

Es bestanden in 2013 Kooperationen mit:

- asb- Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung Münster im Bereich Familienbildung
-Jugendbildungsstätte Nordwalde im Bereich Sommerlager für Jgdl.

-Andante Jugendhilfe gGmbH,

-Karderie Greven (offene Jugendarbeit des Jugendamtes Greven) im Bereich Ferienbetreuung,
-FH-Münster, Stellen von Praktikumsplätzen für das Praxissemester von Studierenden der Sozialen
Arbeit / Bereitstellung des Tipicamps für Seminare mit Studierenden

-Natur-und Wildnisschule Teutoburger Wald im Bereich Klassenfahrten

Personal

Die pädagogische Arbeit wurde von Felix v. Schoenebeck und Christiane Brosat geleitet und
koordiniert und in wechselnder Besetzung zusammen mit-insgesamt 12 freien Mitarbeitern auf

‘ Honorarbasis für den draußenzeit e.V. durchgeführt. Die Mitarbeiter wurden nach fachlicher Eignung
ausgewählt.

Es wurden zudem Referenten für spezielle Angebote eingeladen, wie Erste Hilfe Outdoor,
Pflanzenexkursionen, Pilzwanderungen, Bogenbau.

Der Verein wird durch ehrenamtliches Engagemant der Mitarbeiter unterstützt, sei es durch die Pflege
des Tipicamps, oder die Präsenz auf Kinder-und Umweltfesten der Region, das Instandhalten von
Equipment und anderen Tätigkeiten.

Finanzen

Der Verein besteht derzeit aus s acht Mitgliedern, die sich aktiv sowohl in der Gestaltung von
Programmen als auch bei den Tätigkeiten im Hintergrund engagieren. Da sich das System bewährt;
dass die Mitglieder Ihren Mitgliedsbeitrag bei der Camp-Pflege durch ihre Arbeitszeit leisten, ‚gibt es
im Jahr 2013 keine Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge mehr.

Die Arbeit des Vereins wurde weiterhin nahezu ausschließlich durch Teilnahmebeiträge ermöglicht.
Desweiteren bekam der Verein ein Preisgeld von 5000€ für den Waldpädagogikpreis 2012 des SDW

‚Die größten Kostenpositionen sind die Honorare, die Platzpacht und die Werbungskosten.

Aufgrund des stetig wachsenden Verwaltungsaufwandes soll im nächsten Jahr eine Bürokraft
eingestellt werden. Das Einstellen eines Geschäftsführers bleibt ebenfalls anzustreben.

Araußenzeit X

Natur-&Wildnispädagogik | Prozessbegleitung

Sonstiges:

In 2014 wird eine Projektförderung für ein groß angelegtes Projekt im Rahmen von Trauerbegleitung
in Familien angestrebt. Hierbei sollen vor allem Familien aus Münster angesprochen werden, in denen
ein Kind gestorben ist oder vom Tod bedroht wird.

draußenzeit e.V. Tätigkeitsbericht 2012

Pädagogische Arbeit

Der Verein hat im Jahr 2012 ein breit gefächertes Jahresprogramm mit wildnispädagogischen
Angeboten vorgehalten, die sich zum Ziel setzen, Menschen, besonders Kinder und Jugendliche in die
Natur zu bringen und in ihrer individuellen Entwicklung zu stärken und zu fördern.

Das Jahresprogramm 2012 wurde in Münster, Greven und Umgebung verteilt und im Internet
veröffentlicht.

Zusätzlich zum Jahresprogramm wurde ein Angebot für Vereine, Schulen, Kindergärten und
Jugendhilfeeinrichtungen vorgehalten und weiter entwickelt. Hier gab es viele Nachfragen und es
wurden 43 Veranstaltungen durchgeführt.

Der Verein hat im Jahr 2012 insgesamt 72 pädagogische Programme durchgeführt.

Davon waren 14 Programme im Schulbereich, 9 Programme mit Erwachsenen, 5 Programme für
Familien, 9 Kindergeburtstage, 17 Programme mit Kindern und Jugendlichen, 14 Programme für
Einrichtungen der Jugendhilfe und 4 Kriseninterventionen mit einer Familie des Jugendamtes.

In dieser Auflistung nicht enthalten ist die wöchentliche Kindergruppe, die außerhalb der Ferien das
ganze Jahr stattfand.

Insgesamt 15 Programme waren mehrtägig (in der Regel drei bis fünftägig).
Es gab 5 Klassenfahrten in Kooperation mit der Natur- und Wildnisschule Teutoburger Wald.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt mit 58 Programmen deutlich bei der Zielgruppe der Kinder und
Jugendlichen.

Kooperationspartner

Bestehende Kooperationspartner wurden aus dem letzten Jahr übernommen und beibehalten:
Es bestanden in 2012 Kooperationen mit:

- asb- Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung Münster im Bereich Familienbildung
-Karderie Greven (offene Jugendarbeit des Jugendamtes Greven) im Bereich Ferienbetreuung,.,
-Jugendamt Greven (Jugendhilfe) im Bereich Krisenintervention

-FH-Münster, Bereitstellung des Tipicamps für Seminare innerhalb eines Lehrauftrags
-Natur-und Wildnisschule Teutoburger Wald im Bereich Klassenfahrten

Vertieft wurde die Kooperation mit

-Andante Jugendhilfe gGmbH,

Hier entstanden neben den Bereichen Krisenintervention und Freizeitprogramm auch eine
Mitarbeiterschulung, sowie Übergangsrituale in die Jugendhilfe hinein oder aus ihr heraus.
Neu hinzugekommen sind Kooperationen mit:

-Jugendbildungsstätte Nordwalde im Bereich Sommerlager für Jgdl.

-VIP :Nutzung des Tipicamps im Rahmen eines Sozialen draußenzeit®
Trainingskurses
-VSE: Durchführung eines Sommerfestes für Pflegefamilien

Personal

Die pädagogische Arbeit wurde von Felix v. Schoenebeck und Christiane Brosat geleitet und
koordiniert und in wechselnder Besetzung zusammen mit insgesamt 12 freien Mitarbeitern auf
Honorarbasis für den draußenzeit e.V. durchgeführt. Die Mitarbeiter wurden nach fachlicher Eignung
ausgewählt.

Es wurden zudem Referenten für spezielle Angebote eingeladen, wie Erste Hilfe Outdoor,
Pflanzenexkursionen, Pilzwanderungen, Bogenbau.

Regionalität

Da die meisten Veranstaltungen des in Münster ansässigen Vereins auf dem Gelände des Tipicamps in
Hembergen stattfinden, vergrößert sich dadurch der Einzugsbereich. Einige Programme, die kürzeren
Formate wie die wöchentliche Wildnisgruppe oder die Ferienbetreuungen werden überwiegend von
Menschen aus Greven, Emsdetten, Reckenfeld oder Saerbeck besucht.

Die längeren Programme ’(z.b. Wochenendkurse oder Ferienangebote), sowie die Familienangebote
werden überwiegend von Menschen aus Münster besucht.

Im Bereich der Jugendhilfe stellt Andante aus Münster den größten Kooperationspartner dar.

Weitere Kooperationen mit dem Jugendamt Münster und dort ansässigen freien Trägern werden
angestrebt.

Die Tagesprogramme werden häufig von Schulen aus der Region im Umkreis von 30km gebucht.

Bei den Klassenfahrten vergrößert sich dieser Einzugsbereich aufgrund der längeren Dauer. Am
weitesten angereist ist eine Klasse aus Cuxhaven.

Bei den Angeboten für Erwachsene kommen die meisten Teilnehmer aus Münster. Kurze Angebote
wie z.b. die Pilz- und Pflanzenexkursionen finden an anderen Standorten, z.b. Kattmanskamp oder
Nienberge statt.

Ötfentlichkeitsarbeit \

Der Verein erhielt den Deutschen Waldpädagogikpreis 2012! Dieser wird von der Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald (SDW) verliehen und zeichnet besonderes Engagement in der Waldpädagogik aus.
Draußenzeit bewarb sich mit einem neuen Projekt „Brachlandnutzung in Städten“, in dem es zentral
darum ging, die wildnispädaogischen Ansätze der Arbeit auch Kindern in der Stadt (auch in
Brennpunktgebieten) nahe zu bringen.

Das bedeutet, den Standort auf kleine Brachflächen inmitten der Stadt zu verlegen und mit wenig.
Mitteln Anknüpfungspunkte an die Natur zu schaffen und Wissen und Naturverbindung zu vermitteln.
Der Preis ist mit 5000,-€ dotiert. Das Preisgeld wird in 2013 zur Umsetzung des Projekts verwendet.
Geplant sind mehrere Ferienbetreuungen im Jahr in Gievenbeck und Coerde:

Im Rahmen dieser Preisverleihung wurden einige Bericht über den Verein in Presse, Internet, Radio
und Fernsehen (WDR) ausgestrahlt. Es wurde über das unten beschriebene Projekt und den Verein im
allgemeinen berichtet und auch ein Studio Interview mit Christiane Brosat durchgeführt.
Darüberhinaus war der Verein mit einem Stand auf Umwelt-, Kinder- und Hoffesten in und um
Münster präsent.

Finanzen

Durch die Umstellung auf variable Mitgliedsbeiträge, bzw. auf
die Option diesen auch durch Mithilfe bei der Camp-Pflege zu leisten ist der Gesamtbetrag der
Mitgliedsbeiträge weiter gesunken. Es gab in 2012 keine Spenden. Der Verein bestand in 2012
weiterhin aus 7 Mitgliedern.

Die Arbeit des Vereins wurde auch in 2012 nahezu ausschließlich durch Teilnahmebeiträge ermöglicht.
Desweiteren bekommt der Verein ein Preisgeld von 5000€ für den Waldpädagogikpreis 2012 des
SDW.

Die größten Kostenpositionen sind die Honorare, die Platzpacht und die Werbungskosten.

Es ist wünschenswert eine Geschäftsführung sowie eine Verwaltungskraft einzustellen. Dafür sollen
weitere Förderungsmöglichkeiten erschlossen werden.

v

draußenzeit e.V. Tätigkeitsbericht 2011

Pädagogische Arbeit

Der Verein hat im Jahr 2011 ein breit gefächertes Jahresprogramm mit wildnispädagogischen
Angeboten vorgehalten (siehe Jahresprogramm 2011). Das Jahresprogramm wurde in Münster, Greven
und Umgebung verteilt und im Internet veröffentlicht. Von den 21 im Jahresprogramm angebotenen
Kursen und Seminaren haben 11 tatsächlich stattgefunden. Es gab Tagesaktionen, Wochenden und 5
tägige Ferienbetreuungen. Die Wildpflanzenwanderungen fanden von April bis Oktober einmal im
Monat statt. Der Frauen Council traf sich durchgehend einmal im Monat. Die Wildniskindergruppe traf
sich wöchentlich.

Die Weiterbidung für Tourenbegleiter und die Angebote für (Pflege)familien sind leider nicht
angenommen worden. Für die Wildniswanderung Eifel, die Kanufreizeit und das Lebenswege Seminar
gab es nicht genug Anmeldungen.

Zusätzlich zum Jahresprogramm wurde ein Angebot für Vereine, Schulen, Kindergärten und
Jugendhilfeeinrichtungen vorgehalten und weiter entwickelt. Hier gab es viele Nachfragen und es
wurden 41 Veranstaltungen durchgeführt.

‘Insgesamt wurden in 2011 somit 52 pädagogische Veranstaltungen durchgeführt.

Davon waren 13 Programme im Schulbereich, 10 Programme mit Erwachsenen, 10 Kindergeburtstage,
9 Programme mit Kindern und Jugendlichen, 8 Programme für Einrichtungen der Jugendhilfe und 3
Kriseninterventionen mit Jugendlichen.

Insgesamt 18 Programme waren mehrtägig.

Es gab 4 Klassenfahrten in Kooperation mit der Natur- und Wildnisschule Teutoburger Wald.

Kooperationspartner

Der draußenzeit e.V. bemühte sich um Kooperationen mit verschiedenen Bildungs- und
Jugendhilfeeinrichtungen der Region. Es fanden viele Gespräche und Treffen statt um eventuelle
Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Der Verein kooperierte in 2011 mit

-Karderie Greven (offene Jugendarbeit des Jugendamtes Greven) im Bereich Ferienbetreuung,, -
Andante Jugendhilfe gGmbH, im Bereich Kriseintervention und Freizeitprogramm

-Jugendamt Greven (Jugendhilfe) im Bereich Krisenintervention

-FH-Münster, BEritstellung des Tipicamps für Seminare innerhalb eines Lehrauftrags
-Natur-und Wildnisschule Teutoburger Wald im Bereich Klassenfahrten

-.asb- Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung Münster im Bereich Familienbildung

draußenzeit

Personal

Die pädagogische Arbeit wurde von Felix v. Schoenebeck und Christiane Brosat koordiniert und in
wechselnder Besetzung zusammen mit insgesamt 12 freien Mitarbeitern auf Honorarbasis für den
draußenzeit e.V. durchgeführt. Die Mitarbeiter wurden nach fachlicher Eignung ausgewählt.

Es wurden zudem Referenten für spezielle Angebote eingeladen, wie Erste Hilfe Outdoor,
Pflanzenexkursionen, Pilzwanderungen, Bogenbau.

Tipicamp Hembergen

Das Tipicamp hat sich zum wichtigsten Ort für die Durchführung der Programme entwickelt. 40 der
Programme wurde hier durchgeführt. Verschiedene gemeinschaftliche Bauaktionen haben den Platz
gestaltet. Eine große Bauaktion fand am ersten Aprilwochenende und eine im Juni statt und es kamen
viele Helfer und Vereinsmitglieder. Auf dem Gelände stehen zwei Tipis, eine einfache Draußenküche,
eine einfache Waschstelle, eine Komposttoilette und ein kleines Dach für Holz. Es wurden Weiden
gepflanzt um Schatten zu erhalten und den Platz weiter zu strukturieren. Die Pflege der Tipis und der
‚gemähten Flächen sind eine wichtige Aufgabe und wurden wechselnd von Veereinsmitgliedern
durchgeführt.

Finanzen

. Die Arbeit des Vereins wurde in 2011 nahezu ausschließlich durch Teilnahmebeiträge ermöglicht.
Große Kostenpositionen sind neben den Honoraren für die freien Mitarbeiter, die Platzpacht und die
Baumaterialien für die Bauprojekte. Der Vorstand muss herausfinden wieviel Geld für die laufenden
Kosten einplanen muss und wieviel er den Honorarkräften anbieten kann. Um an Förderungen zu
gelangen soll sobald wie möglich die Anerkennung zum Jugendhilfeträger beantragt werden.
' Bemühungen um ein Sponsoring durch die Fiege Stiftung waren nicht erfolgreich. Es sollen weitere
.. Förderungsmöglichkeiten erschlossen werden. j

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2013

Seite 2

Finanzamt Münster-Außenstadt 48153 Münster 02.05.2012
Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46

Steuernummer 336/5754/4904

(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145754

Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster

DV 05 055 Deutsche Post je) Freistellungsbescheid

*640°00020059*02" für 2011 zur

Darpel & Dr. Allhoff
Steuerberater GbR Körperschaftsteuer
im Hs. draußenzeit e.V.
Pleistermühlenweg 164 und Gewerbesteuer

48145 Münster

als Empfangsbevol lmächtigter für

graußenzeit e.V.

Pleistermühlenweg 164, 48145 Münster

Feststellungen

Die Körperschaft ist nach $ 5 Abs. I Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach $ 3 Nr. 6
GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünst igten
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der 85 51 ff. AO dient. .

Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(en).

Hinweis zur Aussteilung von Zuwendungsbestätigungen

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Jugendhilfe

Die Satzungszwecke entsprechen 5 52 Abs. 2 Satz I Nr. 4 AO.

Behandlung der Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( $ 50 Abs. 1 EStDV )
auszustellen.

Behandlung der Mitgliedsbeiträge

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. -

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Amtsgericht Münster v3
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Alntsgericht Münster 48149 Münster . ö 02.10.2014
Aktenzeichen:
Frau . - VR 5030
Christiane Brosat Fall 2
2 Pleistermühlenweg 4 64 bei Antwort bitte angeben
48157 Münster Bearbeiter/in: Leve

Durchwahl 0251 494-2300

Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Gerichtsstr. 2-6
48149 Münster

Telefon 0251 494-0
Telefax 0251 494-2580 ,
Sprechstunden:

\ ' Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie Mo. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Internet: www.ag-muenster.nrw.de
Vereinsregister des draußenzeit e. V. - Verein für Natur- und Wildnispädagogik und.

Initiatische Prozessbegleitung, Münster
Eintragung im Vereinsregister

; Anlage

Eintragungsnachricht

Sehr geehrte Frau Brosat,

auf.dem Registerblatt VR 5030 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung erfolgt.
"Mit freundlichen Grüßen

Leve
Justizamtfrau

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam.
Warnhinweis

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen. im'
Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes
und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und
Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

In letzter Zeit. häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter
“ Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen (2. B.

www.handelsregisterbekanntmachungen.de) - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in

nichtamtliiche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht
.. Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet. j

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser
Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil

auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist. Solche Schreiben entfalten für
“sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem
Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser. Angebote hat keine
Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.

Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen der
Registergerichte für Registereintragungen ausschließlich über die Justizkassen des
Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. .

Das Handelsregister ist jetzt auch bundesweit Online.
Eine einfache und kostensparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister bundesweit abzurufen,
bietet das Gemeinsame Registerportal der Länder.

Nähere Informationen zur Registrierung und zum Abruf finden Sie unter
www.handelsregister.de

Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 5030

1.
Nummer der Eintragung: 2

3. .
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Nicht mehr

1. Vorsitzender: .

von Schoenebeck, Felix, Münster, *12.06.1980

Gewählt als

1. Vorsitzende: -

Brosat, Christiane, Münster, *12.04.1977

4.

. a) Satzung:

Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2014 hat die Änderung der Satzung in &
6 (Mitgliederversammlung) und $ 7 (Vorstand) beschlossen.

5, .
a) Tag der Eintragung:
02.10.2014

Leve ’

b) Bemerkungen:
Beschluss Bl. 19 ff d. A.
vollständiger Wortlaut der Satzung Bl. 24 ff d. A.

Beschlussvorlage

4391 Zeichen

V/1012/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Draußenzeit e.V., Natur- 
und Wildnispädagogik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Verein „Draußenzeit e.V. “ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Ver-
bindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Verein „ draußenzeit e.V.“ hat am 10.11.2014 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der 
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden 
beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „draußenzeit e.V.“, Münster 
ist seit Januar 2011 in der Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in 
Fragen der Umwelt - und Wildnispädagogik sowie in der sozialpädagogischen Prozessbegleitung  
tätig. 
 
Mit Naturerlebnisangeboten und -projekten, gruppenpädagogischen Angeboten für Kinder und 
Jugendliche sowie Schulungen in Kooperation mit Schulen und Einrichtungen der Kinder - und Ju-
gendarbeit ist der Verein in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mi t Kindern und Jugendlichen 
aktiv. Im Segment der Ferienbetreuungsmaßnahmen bietet der Verein mit seinen Angeboten eine 
naturerlebnisnahe und sehr gut angefragte Ergänzung der Münsteraner Angebotspalette. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1012/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Ruf: 
492-5894 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1012/2014 
Laut Satzung mit Stand vom 14.11.2010 verfolgt der Verein den Zweck, 
 
- Die pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere nach 
den Methoden der Natur - und Wildnispädagogik in Form von Projekten, Seminaren, Tag e-
sprogrammen, Ferienfreizeiten, Klassenfahrten etc. sowie der initiatis chen Prozessbeglei-
tung (pädagogische Begleitung bei Lebensübergängen wie z.B. der Pubertät, sowie Kr i-
senbegleitung, z.B. bei Trennung, Verlust und Trauer). 
 
- Die Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Fragen des 
Natur- und Umweltschutzes, sowie der Konzepte von Nachhaltigkeit 
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Satzung des Vereins  
- Auszug aus dem Vereinsregister  
- Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes  
- Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden  
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu ent nehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet 
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Informat i-
onsgespräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhalten der Aktivitäten 
hat im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er e i-
nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande 
ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke n-
nen, wenn er die v.g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig 
ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der 
freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent-
liche Förderung abgeleitet werden. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Satzung des Vereins 
Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister 
Anlage 4: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes 
Anlage 5: Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden

Beratungsverlauf (1)

28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hafenstraße 30
  • Friedrich-Ebert-Straße 46
  • Gerichtsstraße 2
  • Pleistermühlenweg 164

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1012/2014
Typ
Vorlagen
Datum
29.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37