3548/2019
Mobiles Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 3548/2019 Freigabedatum 25.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mobiles Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 04.04.2019 (0558/2019) den Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Ge- sundheitsamtes. 2. Der Rat beschließt, die dafür benötigten 2,625 Stellen medizinische Fachkräfte, 2,625 soziale Fachkräfte und 5,25 Servicekräfte einzurichten. 3. Hinsichtlich der Finanzierung des Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2020/2021, die durch Beschluss vom 04.04.2019 zu Vorlage 0558/2019 freigegebenen Haushaltsmittel im Teiler- gebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht haushaltsneutral für den Haushalt 2020/2021 ff. umzuschichten: - in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 594.300 € - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 40.000 € - in Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen in Höhe 25.800 € - sowie in Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.550 €. Gesundheitsausschuss 29.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ab 2020 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen 594.300 € b) Sachaufwendungen etc. 65.550 € c) bilanzielle Abschreibungen 25.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Einrichtung eines mobilen Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe Der Rat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 (2360/2017) die Verwaltung mit der Realisierung eines Drogenhilfeangebotes mit Konsumraum in Neumarktnähe beauftragt. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten gestaltete sich äußerst schwierig, insbesondere aufgrund des begrenzten Immobilienangebotes im Innenstadtbereich. Daher hat der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 (0558/2019) den Betrieb eines mobilen Drogenhil- feangebotes in Neumarktnähe beschlossen. Das Angebot soll aus zwei Fahrzeugen bestehen, die sowohl für Beratung als auch für Drogenkonsum genutzt werden. Damit soll dem Konsum illegaler Drogen im öffentlichen Raum entgegengewirkt werden. Die Beschaffung der beiden Fahrzeuge erfolgt über die AWB aufgrund bestehender Rahmenverträge. Der Liefertermin der Fahrzeuggestelle erfolgt im Oktober. Die speziell angefertigten Aufbauten für die beiden Fahrzeuge werden daraufhin montiert. Die Auslieferung der beiden einsatzfähigen Fahrzeuge ist für Ende November terminiert, so dass bei einem reibungslosen Ablauf am 03.12.2019 der Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes aufge- nommen werden kann. Als Standort für die beiden Fahrzeuge hat die Kirchengemeinde Sankt Peter den Cäcilienhof in der Jabachstraße 1a zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung steht mit dem Eigentümer in Mietverhand- lungen. Die polizeiliche Zustimmung für den Standort liegt der Verwaltung vor. Mit dem Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes sollte zunächst ein Suchthilfeträger beauftragt werden. Aufgrund der Höhe der Personalkosten oberhalb des EU-Schwellenwertes erfolgte eine europaweite Ausschreibung. Die Kölner Träger wurden frühzeitig von der Verwaltung über das zweistufige Verga- 3 beverfahren informiert. Jedoch lagen bereits in der ersten Stufe der Ausschreibung sukzessiv zahlreiche Bieteranfragen vor. Die Folge war eine Verschiebung der Abgabefrist. Der anvisierte Betriebsbeginn zum 03.12.2019 war gefährdet. Dies hätte erhebliche gesundheitliche Nachteile für die Zielgruppe mit sich gebracht. Auch wären Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln der hohen Belastung durch den Drogenkonsum im öffentlichen Raum weiterhin ausgesetzt. Zum Teil bezogen sich die Bieteranfragen auf das kalkulierte Budget. Die Träger signalisierten, dass die eingeplanten Mittel ein zu hohes Risiko für sie bedeute und eine Umsetzung nur schwer bis gar nicht zu realisieren sei. Der Handlungsdruck am Neumarkt ist bezüglich des offenen Drogenkonsums sehr groß. Im öffentli- chen Interesse und auch im Interesse der Drogenkonsumierenden muss der Betriebsbeginn am 03.12.2019 zwingend gehalten werden. Dies entspricht auch dem Ratsauftrag vom 04.04.2019. Da- her hat die Verwaltung nach sorgfältiger Prüfung der Umsetzungsfähigkeit entschieden, das Verga- beverfahren abzubrechen und den Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes in Eigenregie mit städ- tischem Personal durchzuführen. Das Personal wird im Gesundheitsamt verortet. Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 04.04.2019 müssen zur Realisierung des mobilen Drogenhil- feangebotes in Eigenregie weiterhin 10,5 Stellen dauerhaft eingerichtet werden. Da die Kirchengemeinde St. Peter bereit ist den Cäcilienhof von Montag bis Freitag zur Verfügung zu stellen, soll das Angebot an diesen Tagen durchgehend von 08:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Eine mögliche Erweiterung des Angebotes auf die Wochenendtage wird nach einer Erprobungszeit zusammen mit der Kirchengemeinde neu überlegt. Die dauerhafte Einrichtung der Stellen ist erforderlich im Hinblick auf die angestrebte zügige Stellen- besetzung. Bei einer Befristung ist nicht davon auszugehen, dass die Stellen des Fachpersonals in diesem besonderen Arbeitsfeld kurzfristig besetzt werden können. Eine Finanzierung der Stellen ist sichergestellt. Das Gesundheitsamt verfügt über sehr gute und umfassende Erfahrung im Betrieb niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote, wie z.B. durch die Substitutionsambulanz in der Lungengasse. Das aufsuchen- de Suchtclearing (ASC) des Gesundheitsamtes arbeitet eng mit den Ordnungspartnern (Ordnungs- amt und Polizei) zusammen. Zudem betreibt das Gesundheitsamt seit vielen Jahren die mobilen An- gebote B.O.J.E.-Bus (Beratung und Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene am Kölner Hauptbahnhof) und den Bus des Mobilen Medizinischen Dienstes (Medizinische und psychosoziale Grund- und Notfallversorgung für Wohnungslose, Drogenabhängige sowie Jugendliche und junge Erwachsene im Bahnhofsmilieu). Parallel zur Prüfung des mobilen Drogenhilfeangebots arbeitet die eingerichtete Projektgruppe wei- terhin daran, die Realisierung eines Drogenhilfeangebotes mit Konsumraum an einem festen Standort in Neumarktnähe zu realisieren, das über ein bedarfsdeckendes Angebot (10 Plätze zum gleichzeiti- gen Konsum) verfügt. 2. Interimslösung ab dem 03.12.2019 Da die Stellen erst nach dem Beschluss des Rates eingerichtet, danach ausgeschrieben und besetzt werden können, muss ab Dezember 2019 eine Übergangslösung realisiert werden: Das mobile Drogenhilfeangebot wird zunächst durch Personal des Gesundheitsamtes in einge- schränktem Umfang von Montag bis Freitag voraussichtlich in den Vormittagsstunden betrieben. Mit Gewinnung des zusätzlichen Personals werden die Betriebszeiten des mobilen Drogenhilfeange- botes sukzessiv erweitert. 4 3. Finanzierung des mobilen Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe Aufgrund der Inbetriebnahme des mobilen Drogenhilfeangebotes in Eigenregie ergeben sich folgende Jahresaufwendungen: Personal- und Sachaufwendungen Stellenanteile Personalkosten Gesamt medizinische Fachkraft max. P 9 2,625 163.800 € Fachkraft soz. Arbeit: S 12 2,625 183.750 € - -Sozialarbeiter/in - -Sozialpädagoge/in Servicekraft: EG 3 5,25 246.750 € - -stud. Hilfskraft - -FSJler, BfD o.ä. Summe 10,5 594.300 € Die konkret notwendige fachliche Qualifikation sowie die Bewertung für die Stellen „medizinische Fachkraft“ wird die Verwaltung nach der Beschlussfassung des Rates festlegen. Des Weiteren werden für den Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes in Eigenregie zwei Büro- Arbeitsplätze mit einem Pauschalwert von ca. 25.550 € kalkuliert. Neben den oben aufgeschlüsselten Personal- und Sachaufwendungen eines Büroarbeitsplatzes fal- len für den Betrieb des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum Sachkosten (40.000 €) sowie Abschreibungsaufwendungen für die beiden Fahrzeuge (25.800 €) an. Aufgrund der aktuell absehbaren Haushaltsentwicklung 2019 können die Personal- und Sachaufwen- dungen für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste innerhalb der Teil- planzeilenveranschlagungen aufgefangen werden. Für die Folgejahre sind die mit Beschlussvorlage 0558/2019 freigegebenen Haushaltsmittel im Teiler- gebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die Dauer des mobilen Drogenhilfeangebotes haushaltsneutral wie folgt umzuschichten: nach Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen: Personalaufwendungen für 2020 ff.: 594.300 € nach Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Sachaufwendungen für den Betrieb für 2020 ff.: 40.000 € nach Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen: Abschreibungsaufwendungen für 2020 ff.: 25.800 € nach Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen: Sachaufwendungen eines Arbeitsplatzes für 2020 ff.: 25.550 € Begründung der Dringlichkeit: Der Handlungsdruck am Neumarkt ist bezüglich des offenen Drogenkonsums immens. Im öffentlichen Interesse und auch im Interesse der Drogenkonsumierenden muss der Betriebsbeginn am 03.12.2019 zwingend gehalten werden. Dies entspricht auch dem Ratsauftrag vom 04.04.2019. Des- halb ist eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 07.11.2019 dringend erforderlich.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3548/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.10.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 11:44