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2090/2017

Filtersysteme nach den OSF Verfahren

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 10.2.3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3960 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 2090/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Filtersysteme nach den OSF Verfahren 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die SPD-Fraktion in der BV 5 hat beantragt, dass die Bezirksvertretung Nippes beschließen möge: 
Die BV 5 bittet die Verwaltung zu prüfen:  
Ob Filterverfahren nach dem OSF System (organische Sorptionsfilter), wie sie von Areal Alter Tec h-
nologies entwickelt wurden, a uch für unseren Stadtbezirk sinnvoll eingesetzt werden können.  
(AN/0895/2017) 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
In dem Antrag der SPD -Fraktion wird auf Presseberichterstattungen der letzten Zeit hingewiesen, 
nach der die Nitratbelastung vielerorts zu hoch sei und der Preis für Trinkwasser ansteigen werde, da 
aufwendige Filtersysteme zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden müssten. 
Die Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet liegt mit Ausnahme eines Bere i-
ches im Kölne r Süden – hier liegt der Eintrag der Nitratbelastung des Grundwassers außerhalb von 
Köln - unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l nach der Trinkwasser -Verordnung. Im linksrheinischen 
Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 
bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für 
den gleichen Zeitraum bei 20,2 mg/l. Das geförde rte Rohwasser ist mit Nitrat in einer Größenordnung 
von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. 
Als vorsorgende Maßnahme zur weiteren Verringerung der Nitratgehalte des Grundwassers werden 
von der RheinEnergie AG im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen seit nunmehr 31 Jahren 
Kooperationen mit den Landwirten betrieben , die der Verminderung der Nitratbeaufschlagung dienen. 
In allen Wassergewinnungsanlagen der RheinEnergie AG besteht keine Beeinträchtigung des gefö r-
derten Rohwassers durch Nitrat. Insofern ist auch nicht mit erhöhten Kosten für Filteranlagen zur Ve r-
ringerung von Nitratwerten zu rechnen. Zudem ist in absehbarer Zeit ebenfalls nicht mit einer Ve r-
knappung von Trinkwasser zu rechnen.  
Zusammenfassend kann bezogen auf den Stadtbezirk Nippes im Hinblick auf Nitratbelastu ngen des 
Grundwassers folgendes festgehalten werden: 
- Es gibt keine erhöhte Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Stadtbezirk 5. 
- Es gibt keine nennenswerte landwirtschaftliche Nutzung im Stadtbezirk 5. 
- Es gibt keine öffentliche Trinkwassergewinnung im Stadtbezirk 5. 
 
Der Antrag basiert augensch einlich auf einem Projekt der Verbandsgemeinde Sprendlingen -  Gen-
singen (Rheinland-Pfalz / Rheinhessen) bzw. einer dort ansässigen „Energieagentur Sprendlingen – 
Gensingen“. Dabei geht es um technische Verfahren zur Aufbereitung und Verwendung von Gra u-

2 
 
wasser (= fäkalienfreies gering verschmutztes Abwasser vom D uschen, Baden oder Händewaschen) 
und von Schwarzwasser (= Toilettenabwasser). 
In den erschlossenen Innenbereichen der Stadt Köln ist aufgrund der wassergesetzlichen und sa t-
zungsmäßigen Vorschriften A bwasser grundsätzlich unter Beachtung des kommunalen Anschluss - 
und Benutzungszwangs nach der Sammlung über die öffentliche Kanalisation in kommunalen Klä r-
werken aufzubereiten, um dann schadlos in ein Gewässer eingeleitet zu werden.  
Sollte in Köln von dies er grundsätzlichen Regelung z.B. für ein Modellprojekt wie in Sprendlingen - 
Gensingen abgewichen werden, müsste innerhalb der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR von 
der grundsätzlichen Abwasserbeseitigungspflicht für „Grau- und Schwarzwasser“ durch die Kommune 
abgewichen werden. Im Hinblick auf das ausreichende Grundwasserdargebot in Köln ist der Bedarf 
an der Verwendung von „Grau - und Schwarzwasser“ unter teilweiser Aufhebung des kommunalen 
Anschluss- und Benutzungszwangs für Abwasser im Ausschuss Umwelt und Grün nicht gegeben.

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2090/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27