2090/2017
Filtersysteme nach den OSF Verfahren
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3960 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 2090/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Filtersysteme nach den OSF Verfahren - Antrag der SPD-Fraktion - Die SPD-Fraktion in der BV 5 hat beantragt, dass die Bezirksvertretung Nippes beschließen möge: Die BV 5 bittet die Verwaltung zu prüfen: Ob Filterverfahren nach dem OSF System (organische Sorptionsfilter), wie sie von Areal Alter Tec h- nologies entwickelt wurden, a uch für unseren Stadtbezirk sinnvoll eingesetzt werden können. (AN/0895/2017) Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: In dem Antrag der SPD -Fraktion wird auf Presseberichterstattungen der letzten Zeit hingewiesen, nach der die Nitratbelastung vielerorts zu hoch sei und der Preis für Trinkwasser ansteigen werde, da aufwendige Filtersysteme zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden müssten. Die Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet liegt mit Ausnahme eines Bere i- ches im Kölne r Süden – hier liegt der Eintrag der Nitratbelastung des Grundwassers außerhalb von Köln - unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l nach der Trinkwasser -Verordnung. Im linksrheinischen Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für den gleichen Zeitraum bei 20,2 mg/l. Das geförde rte Rohwasser ist mit Nitrat in einer Größenordnung von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. Als vorsorgende Maßnahme zur weiteren Verringerung der Nitratgehalte des Grundwassers werden von der RheinEnergie AG im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen seit nunmehr 31 Jahren Kooperationen mit den Landwirten betrieben , die der Verminderung der Nitratbeaufschlagung dienen. In allen Wassergewinnungsanlagen der RheinEnergie AG besteht keine Beeinträchtigung des gefö r- derten Rohwassers durch Nitrat. Insofern ist auch nicht mit erhöhten Kosten für Filteranlagen zur Ve r- ringerung von Nitratwerten zu rechnen. Zudem ist in absehbarer Zeit ebenfalls nicht mit einer Ve r- knappung von Trinkwasser zu rechnen. Zusammenfassend kann bezogen auf den Stadtbezirk Nippes im Hinblick auf Nitratbelastu ngen des Grundwassers folgendes festgehalten werden: - Es gibt keine erhöhte Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Stadtbezirk 5. - Es gibt keine nennenswerte landwirtschaftliche Nutzung im Stadtbezirk 5. - Es gibt keine öffentliche Trinkwassergewinnung im Stadtbezirk 5. Der Antrag basiert augensch einlich auf einem Projekt der Verbandsgemeinde Sprendlingen - Gen- singen (Rheinland-Pfalz / Rheinhessen) bzw. einer dort ansässigen „Energieagentur Sprendlingen – Gensingen“. Dabei geht es um technische Verfahren zur Aufbereitung und Verwendung von Gra u- 2 wasser (= fäkalienfreies gering verschmutztes Abwasser vom D uschen, Baden oder Händewaschen) und von Schwarzwasser (= Toilettenabwasser). In den erschlossenen Innenbereichen der Stadt Köln ist aufgrund der wassergesetzlichen und sa t- zungsmäßigen Vorschriften A bwasser grundsätzlich unter Beachtung des kommunalen Anschluss - und Benutzungszwangs nach der Sammlung über die öffentliche Kanalisation in kommunalen Klä r- werken aufzubereiten, um dann schadlos in ein Gewässer eingeleitet zu werden. Sollte in Köln von dies er grundsätzlichen Regelung z.B. für ein Modellprojekt wie in Sprendlingen - Gensingen abgewichen werden, müsste innerhalb der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR von der grundsätzlichen Abwasserbeseitigungspflicht für „Grau- und Schwarzwasser“ durch die Kommune abgewichen werden. Im Hinblick auf das ausreichende Grundwasserdargebot in Köln ist der Bedarf an der Verwendung von „Grau - und Schwarzwasser“ unter teilweiser Aufhebung des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwangs für Abwasser im Ausschuss Umwelt und Grün nicht gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2090/2017
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27