RAT/007/2026
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf
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Synopse
935 Zeichen
Anlage zu Vorlage RAT/007/2026 Änderung der Zuständigkeitsordnung Derzeitige Fassung Neue Fassung § 10 Kulturausschuss (Städtische Clara Schumann Musikschule, Kulturamt, Kulturinstitute) (1) … … neu (3) … § 10 Kulturausschuss (Volkshochschule, Städtische Clara Schumann Musikschule, Kulturamt, Kulturinstitute) (1) … … (3) Bevor der Kulturausschuss über bildungsrelevante Angelegenheiten der Volkshochschule entscheidet, steht dem Schulausschuss ein Recht zur Beratung und Abgabe einer Empfehlung zu. (4) … § 16 Schulausschuss (Amt für Schule und Bildung, Volkshochschule) (1) … … neu (3) … § 16 Schulausschuss (Amt für Schule und Bildung) (1) … … (3) Dem Schulausschuss steht im Rahmen von bildungsrelevanten Angelegenheiten der Volkshochschule ein Recht zur Beratung und Abgabe einer Empfehlung zu, bevor der Kulturausschuss darüber entscheidet. (4) …
Beschlussvorlage
899 Zeichen
RAT/007/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf (ZO), wie aus der beiliegenden Anlage 1 – Synopse Spalte neue Fassung – ersichtlich, zu ändern. Sachdarstellung: Die Zuständigkeiten für die Angelegenheiten der Volkshochschule (VHS) werden vom Schulausschuss in den Kulturausschuss verlagert. Hinsichtlich bildungsrelevanter Angelegenheiten der VHS wird dem Schulausschuss ein Recht zur Beratung und Abgabe einer Empfehlung eingeräumt. (§§ 10 und 16). Anlagen: Synopse
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/007/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 10:31