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AN/1998/2023

Neue Kinderseilbahn auf dem Spielplatz Merkenicher Hauptstraße

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 16.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.2.1

Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV6)

1341 Zeichen

CDU-FRAKTION 
in der Bezirksvertretung des  
Stadtbezirks 6 der Stadt Köln 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1998/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 
 
Neue Kinderseilbahn auf dem Spielplatz Merkenicher Hauptstraße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Antrag: 
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob zur Verbesserung des Spielangebotes 
auf dem Kinderspielplatz Merkenicher Hauptstraße eine Kinderseilbahn (siehe Photos) 
aufgestellt werden kann.  
 
Begründung: 
Gerade auch durch Zuzug junger Familien nach Merkenich - insbesondere in die 
Neubaugebiete- steht der Bedarf an der Bereitstellung ausreichender 
Kinderbetreuungsplätzen aber auch der Bedarf an Spielmöglichkeiten für die Kinder ganz 
oben auf der Liste.  
Durch die Errichtung einer neuen Kinderseilbahn würde der Spielplatz Merkenicher 
Hauptstraße eine Verbesserung des Spielangebotes erhalten und somit noch intensiver 
durch die Kinder genutzt werden können. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

- 2 -

Sachstandsbericht BV

1294 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1998/2023
Stand: 10.01.2025 
Sachstandsbericht   
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung zu prüfen, ob zur Verbesserung des 
Spielangebotes auf dem Kinderspielplatz Merkenicher Hauptstraße eine Kinderseilbahn (siehe 
Photos) aufgestellt werden kann. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit Session-Nr. 1825/2024 hat die Verwaltung erläutert, dass es aufgrund der örtlichen Gege-
benheiten nicht möglich ist, dem Wunsch der antragstellenden Fraktion und der Bezirksvertre-
tung nachzukommen. Details können der Stellungnahme unter 1825/2024 entnommen wer-
den.  
Die Fläche ist im Rahmen des Deichschutzes (Schutzzone 2) nur begrenzt bebaubar.  
Die Bodenbeschaffenheit lässt das Aufstellen weiterer Spielgeräte, die eine tiefergehende 
Gründung und Verankerung bedürfen, nicht zu.  
 
Weiterhin ist auf dem Grundstück eine Brandschutzbaulast für einen etwa 5 m breiten Brand-
schutzstreifen eingetragen, die unter strengen Auflagen genehmigt wurde. So konnte zwar die 
Spielfläche beibehalten werden, aber eine Aufstellung von weiteren Spielgeräten ist jetzt auch 
in den Randbereichen nicht mehr möglich. 
 
Nächste Schritte: keine, der Antrag ist erledigt.

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1998/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
16.11.2023
Erstellt
15.11.2023 10:55