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Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024, Mehrbedarf in der Teilplanzeile 15 in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung

Beschlussvorlage Ausschuss 2553/2024 vom 06.09.2024

Stand: Am 23.09.2024 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/34/340/2 Vorlagen-Nummer 2553/2024 Freigabedatum 06.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024, Mehrbedarf in der Teilplanzeile 15 in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 für das Jahr 2024 die Mittelbereitstellung für die Veedelszüge in den Bezirken in Höhe von 90.000 € in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen. Finanzausschuss 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 90.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abweichende Verwendung der in Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel. Für die Erhöhung der in Teilplan- zeile 15 veranschlagten Mittel ist ebenfalls ein politischer Beschluss des zuständigen Fach- ausschusses einzuholen. Die Veedelszüge gelten als die ursprünglichsten in Köln, deren Geschichte bis ins Mittelalter zurückreicht. Um die Tradition der Umzüge in den einzelnen Veedeln zu wahren, ist vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kosten insbesondere im Zusammenhang mit den Sicherheitsauflagen eine Bezuschussung der einzelnen Veedelszüge geboten. Deshalb sollen die Züge in den Bezirksvertretungen (Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim) mit jeweils 10.000 € unterstützt wer- den (insgesamt 90.000 €). Die Gelder werden von den einzelnen Bezirksvertretungen eigenständig – unter Einhaltung 3 der Förderrichtlinien der Stadt Köln – verwaltet. Die zur Finanzierung der Veedelszüge benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 90.000 € steht im Teilergebnisplan der Bürgerdienste in der Produktgruppe 0204 – Verkehrs- u. Kfz.-Wesen in der Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 im Haus- haltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden die Mittel überplanmäßig vom Teilergebnisplan der Bürgerdienste in den Teilergebnisplan der Bürgerämter in der Produktgruppe 0416 – Kulturför- derung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Unterstützung der Veedelszüge in den Bezirken bereitgestellt.

Beratungsverlauf

  1. 23.09.2024

    Finanzausschuss

    TOP 8.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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