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2553/2024

Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024, Mehrbedarf in der Teilplanzeile 15 in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung

Beschlussvorlage Ausschuss 06.09.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2024, TOP 8.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3277 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/340/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2553/2024 
Freigabedatum 06.09.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024, Mehrbedarf in der 
Teilplanzeile 15 in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2023/2024 für das Jahr 2024 die Mittelbereitstellung für die Veedelszüge in 
den Bezirken in Höhe von 90.000 € in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Finanzausschuss 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    90.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abweichende Verwendung der in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel. Für die Erhöhung der in Teilplan-
zeile 15 veranschlagten Mittel ist ebenfalls ein politischer Beschluss des zuständigen Fach-
ausschusses einzuholen. 
 
Die Veedelszüge gelten als die ursprünglichsten in Köln, deren Geschichte bis ins Mittelalter 
zurückreicht. 
 
Um die Tradition der Umzüge in den einzelnen Veedeln zu wahren, ist vor dem Hintergrund 
der enorm gestiegenen Kosten insbesondere im Zusammenhang mit den Sicherheitsauflagen 
eine Bezuschussung der einzelnen Veedelszüge geboten. 
Deshalb sollen die Züge in den Bezirksvertretungen (Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, 
Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim) mit jeweils 10.000 € unterstützt wer-
den (insgesamt 90.000 €). 
 
Die Gelder werden von den einzelnen Bezirksvertretungen eigenständig – unter Einhaltung

3 
der Förderrichtlinien der Stadt Köln – verwaltet. 
 
Die zur Finanzierung der Veedelszüge benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 90.000 € steht 
im Teilergebnisplan der Bürgerdienste in der Produktgruppe 0204 – Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 
in der Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 im Haus-
haltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
Im Rahmen der Bewirtschaftung werden die Mittel überplanmäßig vom Teilergebnisplan der 
Bürgerdienste in den Teilergebnisplan der Bürgerämter in der Produktgruppe 0416 – Kulturför-
derung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Unterstützung der Veedelszüge in den 
Bezirken bereitgestellt.

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2553/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.09.2024
Erstellt
22.08.2024 13:31