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Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) Rudolf-Sohm-Straße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0370/2022 vom 07.02.2022
Stand: Am 10.03.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0370/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) Rudolf-Sohm-Straße hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.06.2021, TOP 7.2.1 Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Gibt es bereits Planungen, die Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße mit Ver- kehrszeichen 325.1) umzuwandeln?“ Antwort der Verwaltung: Für die Rudolf-Sohm-Straße ist keine Straßenumplanung für die Umgestaltung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Auch ist für die nächsten Jahre dort keine Sanierungsmaßnahme, z. B. im Ge- neralsanierungsprogramm, vorgesehen. Frage 2: „Liegen für die o.g. Straße Anträge zur Einrichtung einer temporären Spielstraße vor?“ Antwort der Verwaltung: Es liegt noch kein Antrag zur Einrichtung einer temporären Spielstraße für die Rudolf-Sohm-Straße vor. Frage 3: „Wären beide Einrichtungsformen dort möglich?“ Antwort der Verwaltung: Von der Charakteristik würde sich diese Straße als temporäre Spielstraße anbieten. Des Weiteren befindet sich diese Straße in einer Tempo-30-Zone und gehört nicht zum Vorbehaltsnetz und es sind auch keine Firmen, Krankenhäuser oder ähnliches vorzufinden. Tatsächlich können einzelne Straßen oder Bereiche mit sehr geringem Verkehrsaufkommen auch dauerhaft als verkehrsberuhigte Bereiche (oft auch als Spielstraße bezeichnet) ausgewiesen werden. Sie müssen jedoch durch ihre bauliche Gestaltung, wie z. B. ein niveaugleicher Ausbau, den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rol- le spielt. Die Rudolf-Sohm-Straße ist jedoch nach dem Trennprinzip mit Gehwegen und Schramm- borden ausgebaut und erfüllt daher diese grundlegende Voraussetzung nicht. Aus diesem Grund kann die Rudolf-Sohm-Straße nicht als verkehrsberuhigter Bereich gem. Verkehrszeichen 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen werden.
Beratungsverlauf
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