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0370/2022

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) Rudolf-Sohm-Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2174 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0370/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
 
Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) Rudolf-Sohm-Straße 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.06.2021, 
TOP 7.2.1 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Gibt es bereits Planungen, die Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße mit Ver-
kehrszeichen 325.1) umzuwandeln?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Rudolf-Sohm-Straße ist keine Straßenumplanung für die Umgestaltung als verkehrsberuhigter 
Bereich vorgesehen. Auch ist für die nächsten Jahre dort keine Sanierungsmaßnahme, z. B. im Ge-
neralsanierungsprogramm, vorgesehen. 
 
 
Frage 2: 
„Liegen für die o.g. Straße Anträge zur Einrichtung einer temporären Spielstraße vor?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es liegt noch kein Antrag zur Einrichtung einer temporären Spielstraße für die Rudolf-Sohm-Straße 
vor. 
 
 
Frage 3: 
„Wären beide Einrichtungsformen dort möglich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Von der Charakteristik würde sich diese Straße als temporäre Spielstraße anbieten. Des Weiteren 
befindet sich diese Straße in einer Tempo-30-Zone und gehört nicht zum Vorbehaltsnetz und es sind 
auch keine Firmen, Krankenhäuser oder ähnliches vorzufinden. 
 
Tatsächlich können einzelne Straßen oder Bereiche mit sehr geringem Verkehrsaufkommen auch 
dauerhaft als verkehrsberuhigte Bereiche (oft auch als Spielstraße bezeichnet) ausgewiesen werden. 
Sie müssen jedoch durch ihre bauliche Gestaltung, wie z. B. ein niveaugleicher Ausbau, den Eindruck 
vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rol-
le spielt. Die Rudolf-Sohm-Straße ist jedoch nach dem Trennprinzip mit Gehwegen und Schramm-
borden ausgebaut und erfüllt daher diese grundlegende Voraussetzung nicht. Aus diesem Grund 
kann die Rudolf-Sohm-Straße nicht als verkehrsberuhigter Bereich gem. Verkehrszeichen 325.1 
Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen werden.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rudolf-Sohm-Straße

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Details

Aktenzeichen
0370/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.02.2022
Erstellt
01.02.2022 10:29