2495/2020
Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, TOP 5.1 aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsaushusses am 12.05.2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 18.08.2020 2495/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, TOP 5.1 aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses am 12.05.2020 In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.05.2020 wurde das Ergebnis der Überört- lichen Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (Vorlage 0692/2020) zur Kenntnis vorgelegt und dem Rat empfohlen, über die Stellungnahmen der Verwaltung zu beschlie- ßen. In der Sitzung ergaben sich zwei Rückfragen an die Verwaltung, die nachfolgend beantwortet werden. 1. Herr Schwanitz erkundigt sich, ob die im Vergleich im oberen Bereich liegenden Per - sonalkosten bei der Hilfe zur Erziehung ausschließlich aus in Köln generell erhöhten L e- benshaltungskosten resultieren. Positiv fände er es, falls sich die Bearbeitungsdauer von Bauantr ägen tatsächlich nicht auf das angenommene Ausmaß belaufen würde. Stellungnahme der Verwaltung: Die GPA stellt im Bericht die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen fest. Das Ergebnis ist der Tatsache geschuldet, dass die Verwaltung einen Personalschl üssel für die Fallbearbeitung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) festgelegt hat, der höher liegt als in einigen anderen Kommunen. Dies führt zu höheren Personalkosten. Die Festlegung wurde vorgenommen um die zu bearbeitenden Fälle im Rahmen der Hilfeplan ung und bei Sicherstellung des Kinderschu t- zes fachlich qualifiziert bearbeiten und steuern zu können. Im Ergebnis sind die – ebenfalls im Bericht untersuchten – Transferausgaben wieder rel a- tiv niedrig. 2. Zwar sei der Stellungnahme von 63 - Bauaufsichtsamt zu entnehmen, dass viele der eig e- nen Ziele mit den Empfehlungen der gpaNRW übereinstimmen würden, eine Verbess e- rung bei den Baugenehmigungsverfahren stelle Frau Möller jedoch nicht fest. Als aktuelles Beispiel könne sie ein mit städtischen Finanzmitteln unt erstütztes Bau - vorhaben des Kölner Zoos aus dem vergangenen Jahr benennen, bei dem die Unter - lagen schon lange vollständig eingereicht worden seien, eine Nachricht bezüglich einer Genehmigung aber immer noch nicht vorläge. Sie sehe monetäre Nachteile und bit- tet um einen aktuellen Sachstand. Stellungnahme der Verwaltung: Frau Möller bittet hier um den aktuellen Sachstand bzgl. eines Bauantrages für den Kölner Zoo. Auf nachgehende telefonische Nachfrage erklärte Frau Möller, dass sie konkret die 2 Bescheidung der Bauanträge für den Bau einer Jaguaranlage sowie zur Sanierung und Umgestaltung der Direktorenvilla gemeint hatte. Als aktuellen Sachstand wird mitgeteilt, dass die Baugenehmigung für die Sanierung und Umgestaltung der Direktorenvilla am 16.06.2020 u nd die Baugenehmigung für den Bau der Jaguaranlage am 20.07.2020 erteilt worden sind. Gez. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2495/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 13.08.2020 11:32