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0045/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kockerbeck aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 und RM Brust im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 zur Mensa der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule Gellertstraße

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.03.2024, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2780 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  25.01.2024 
 0045/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kockerbeck (Fraktion Die Linke) aus 
der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 und RM Brust 
(Bündnis 90/Die Grünen) im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 zur 
Mensa der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule Gellertstraße 
Anfrage: 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 und im Betriebs-
ausschuss Gebäudewirtschaft am 27.11.2023 fragten RM Kockerbeck, Fraktion Die Linke, 
und RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, ob die Stadt Köln nun als Mieterin eine Mensaküche 
für die Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 4-6, 50733 Köln baue. Er führt an, 
dass das Schulgebäude nicht der Stadt Köln gehöre, sondern einem ÖPP-Betreiber. 
 
Antwort der Verwaltung:  
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 führte die techni-
sche Betriebsleiterin Frau Rinnenburger dazu aus, dass die Firma Schumacher die Mensa im 
Auftrag der Gebäudewirtschaft bauen werde. Der Bedarf wurde durch das Amt für Schulent-
wicklung festgestellt und am 08.01.2019 an die Gebäudewirtschaft zur Umsetzung beauftragt. 
Da die Firma Schumacher ein klassischer ÖPP-Partner ist wird die Liegenschaft für den ver-
traglich vereinbarten Zeitraum durch diesen Partner betrieben und bebaut. Eigentümerin der 
Liegenschaft ist weiterhin die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
 
Bei Vertragsbeginn wurde der Ist-Zustand des Bestandsgebäudes dokumentiert. Außerdem 
wurde das zu erbringende Bausoll für dessen Sanierung definiert. Erforderliche Erweiterungen 
und Zusatzbauten aufgrund von Nutzerbedarfen wurden und werden dabei über Investivmittel 
vorfinanziert. Sonstige Nutzerwünsche werden über Serviceaufträge abgewickelt.  
 
Der Investor erhält für seine monatlichen betrieblichen Aufwendungen ein Betreiberentgelt.  
Im Vertrag ist dies als „Mietzins“ benannt. Es handelt sich jedoch nicht um eine klassisch defi-
nierte Miete. Das Betreiberentgelt „Mietzins“ umfasst unter anderem auch die Kosten für die 
laufende Instandhaltung. Diese Aufwendungen fließen in die Kalkulation des Flächenverrech-
nungspreises ein.  
Die Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterleistungen werden monatlich direkt mit dem Amt 
für Schulentwicklung abgerechnet.  
 
Auch für den Mensabereich ist die Firma Schumacher baulich verantwortlich.  
Die Verpflegungsleistung wird jedoch nicht durch den ÖPP-Partner erbracht, sondern durch 
die Arbeiterwohlfahrt Köln als Trägerin des Ganztags. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

29.01.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0045/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.01.2024
Erstellt
03.01.2024 14:34