0045/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kockerbeck aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 und RM Brust im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 zur Mensa der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule Gellertstraße
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2780 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 25.01.2024 0045/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kockerbeck (Fraktion Die Linke) aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 und RM Brust (Bündnis 90/Die Grünen) im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 zur Mensa der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule Gellertstraße Anfrage: In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 und im Betriebs- ausschuss Gebäudewirtschaft am 27.11.2023 fragten RM Kockerbeck, Fraktion Die Linke, und RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, ob die Stadt Köln nun als Mieterin eine Mensaküche für die Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 4-6, 50733 Köln baue. Er führt an, dass das Schulgebäude nicht der Stadt Köln gehöre, sondern einem ÖPP-Betreiber. Antwort der Verwaltung: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 führte die techni- sche Betriebsleiterin Frau Rinnenburger dazu aus, dass die Firma Schumacher die Mensa im Auftrag der Gebäudewirtschaft bauen werde. Der Bedarf wurde durch das Amt für Schulent- wicklung festgestellt und am 08.01.2019 an die Gebäudewirtschaft zur Umsetzung beauftragt. Da die Firma Schumacher ein klassischer ÖPP-Partner ist wird die Liegenschaft für den ver- traglich vereinbarten Zeitraum durch diesen Partner betrieben und bebaut. Eigentümerin der Liegenschaft ist weiterhin die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bei Vertragsbeginn wurde der Ist-Zustand des Bestandsgebäudes dokumentiert. Außerdem wurde das zu erbringende Bausoll für dessen Sanierung definiert. Erforderliche Erweiterungen und Zusatzbauten aufgrund von Nutzerbedarfen wurden und werden dabei über Investivmittel vorfinanziert. Sonstige Nutzerwünsche werden über Serviceaufträge abgewickelt. Der Investor erhält für seine monatlichen betrieblichen Aufwendungen ein Betreiberentgelt. Im Vertrag ist dies als „Mietzins“ benannt. Es handelt sich jedoch nicht um eine klassisch defi- nierte Miete. Das Betreiberentgelt „Mietzins“ umfasst unter anderem auch die Kosten für die laufende Instandhaltung. Diese Aufwendungen fließen in die Kalkulation des Flächenverrech- nungspreises ein. Die Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterleistungen werden monatlich direkt mit dem Amt für Schulentwicklung abgerechnet. Auch für den Mensabereich ist die Firma Schumacher baulich verantwortlich. Die Verpflegungsleistung wird jedoch nicht durch den ÖPP-Partner erbracht, sondern durch die Arbeiterwohlfahrt Köln als Trägerin des Ganztags. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0045/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 03.01.2024 14:34