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1283/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 18.03.2025 (AN/0262/2025) betreffend "Zahl der Drogentoten in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.05.2025

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Fachkonzept Suchtprävention - JHA-Fassung 9-2023

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Ansehen

Fachkonzept Suchtprävention - JHA-Fassung 9-2023

34836 Zeichen

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
 
 
Fachkonzept –Suchtprävention 
 
1. Vorwort 
In Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahrzehnten ein differenziertes Suchtpräventions- 
und hilfesystem aufgebaut worden, das seine Angebote flexibel an den jeweiligen regionalen 
bzw. örtlichen Strukturen, den gefährdeten Zielgruppen und sich stetig ändernden Rahmen-
bedingungen ausrichtet. 
Die komplexen Präventions- und Hilfeangebote zielen darauf ab, durch frühzeitige Aufklä-
rung und Intervention eine Suchtentwicklung zu verhindern, die gesundheitliche und soziale 
Lage von Suchtkranken zu verbessern und die für einen langfristigen Ausstieg aus dem 
Suchtmittelkonsum notwendige soziale und berufliche Reintegration zu erleichtern. (Landes-
konzept, S. 7) 
Laut der Deutschen Suchthilfestatistik (IFT) leben in Deutschland Millionen Menschen mit 
durch legale und illegale Substanzen sowie exzessive Verhaltensweisen verursachten 
Suchtproblemen, die neben ihrer eigenen Betroffenheit und den negativen Auswirkungen auf 
ihr direktes soziales Umfeld auch mit erheblichen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen in 
Verbindung stehen. Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) entstehen der 
Volkswirtschaft alleine durch die legalen Suchtstoffe Alkohol und Tabak jährlich Kosten in 
Höhe von rund 57 Mrd. Euro (Jahrbuch Sucht 2021). Hinzu kommen enorme Kosten des Ge-
sundheitssystems durch Folgeerkrankungen. Damit liegt Deutschland im oberen Zehntel des 
internationalen Bereiches. 
Insbesondere Kinder und Jugendliche aus von sucht- oder psychischen Erkrankungen belas-
teten Familien haben ein stark erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens selbst eine Suchter-
krankung zu entwickeln. Daher ist eine frühe, niederschwellige und bedarfsgerechte Präven-
tionsarbeit im Kindes- und Jugendalter unabdingbar, um der Entstehung von eigenen 
Suchterkrankungen frühzeitig vorzubeugen. Suchtprävention richtet sich als eigenständige 
Fachdisziplin daher gezielt an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien. 
Die Arbeitsgrundlage wurde 1992 durch einen Ratsbeschluss bestätigt, welcher die Verstär-
kung der Suchtprävention als wesentlichen Bestandteil des Gesamtkonzeptes zur Behand-
lung der Drogenproblematik in Köln mit der Zielsetzung einer stadtweiten Information und 
Aufklärung über Suchtgefahren insbesondere in den Arbeitsfeldern Jugendhilfe und Schule 
beschreibt. 
Die derzeit fortschreitende Diskussion um eine Legalisierung oder Entkriminalisierung von 
Cannabis erfordert umso mehr eine nachhaltige und zielgruppengerechte Präventionsstrate-
gie, deren Maßnahmen Kinder, Jugendliche sowie deren Familien bereits erreichen, bevor 
sie konsumbezogene Probleme entwickeln. Dies gelingt nur durch eine enge Verzahnung 
der Suchtprävention mit den Angeboten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. 
 
2. Gesetzliche Grundlagen 
Die gesetzliche Grundlage der präventiven Arbeit in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 
bildet der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz als kommunale Pflichtaufgabe mit dem 
Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie gegenüber Beeinträchti-
gungen zu stärken.  
Als eigenständige Aufgabe der Kinder-und Jugendförderung beinhaltet er die Sicherungs-
funktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
körperliche und geistig-seelische Entwicklung und ist ge-
setzlich definiert in §2 sowie § 14 des Sozialgesetzbu-
ches des Bundes (SGB VIII). 
Der erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wird 
durch die Vorgaben des Kinder- und Jugendförderungs-
gesetzes (KJFöG) als Ausführungsgesetz des SGB VIII 
in NRW weiter konkretisiert und stellt als Bestandteil der 
Arbeit aller Träger von Angeboten der Jugendförderung 
eine Querschnittsleistung dar. 
Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutzes richten sich an Kinder, Jugendliche und jun-
gen Erwachsene selbst und zum anderen an Eltern, Er-
ziehungsberechtigte sowie an pädagogisch Verantwort-
liche in Institutionen. Schwerpunkte der Arbeit sind Ge-
waltprävention, Suchtprävention, Medienerziehung, Prä-
vention von sexueller Gewalt, politische Bildung sowie 
der gesetzliche Jugendschutz.  
 
Während gesetzlicher und struktureller Kinder- und Jugendschutz vorrangig darauf zielen, 
Gefahren abzuwenden, umfasst erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorwiegend Prä-
ventionsmaßnahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und ihre Ent-
wicklung und Lernprozesse zu fördern.  
Das Achte Buch des Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - auch Kinder- 
und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt - regelt und beschreibt das Recht junger Menschen, 
in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen 
Persönlichkeit erzogen zu werden. Dabei soll die Jugendhilfe Kinder und Jugendliche sowohl 
durch konkrete Maßnahmen als auch durch spezielle Einrichtungen in ihrer Entwicklung för-
dern, Benachteiligungen vermeiden oder abbauen helfen und sie so vor Gefahren schützen. 
Die Suchtprävention bildet darin eine Teilaufgabe. 
Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutsch-
land und definiert u.a., dass Handlungen wie z.B. Besitz, Weitergabe und Handel mit nicht 
verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (BtmG, Anlage 1) strafbar sind. 
Zum einen wird das BtmG regelmäßig um neue und somit illegale Substanzen erweitert (Be-
täubungsmittelveränderungsverordnung) und zum anderen findet aktuell eine Diskussion um 
eine Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis statt.  
Die Fachstellen für Suchtprävention in Köln integrieren diesbezügliche Veränderungen in 
ihre Angebote. 
 
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Ju-
gendschutz 
(1) Jungen Menschen und Erziehungs-
berechtigten sollen Angebote des erzie-
herischen Kinder- und Jugendschutzes 
gemacht werden. 
(2) Die Maßnahmen sollen 
1. junge Menschen befähigen, sich vor 
gefährdenden Einflüssen zu schützen 
und sie zu Kritikfähigkeit, Entschei-
dungsfähigkeit und Eigenverantwortlich-
keit sowie zur Verantwortung gegenüber 
ihren Mitmenschen führen, 
2. Eltern und andere Erziehungsberech-
tigte besser befähigen, Kinder und Ju-
gendliche vor gefährdenden Einflüssen 
zu schützen. 
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den staatlichen Auftrag zum Schutz der Entwicklung von 
Kindern und Jugendlichen ergeben sich aus  
 Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Recht von Kindern und Jugendli-
chen auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit 
 Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG Staatliches Wächteramt über die Ausübung der Personensorge durch die 
Eltern und  
 Art. 5 Abs. 2 GG Beschränkung der Meinungsfreiheit durch gesetzliche Bestimmungen zum 
Schutze der Jugend.  
 Ebenso ist der Kinder- und Jugendschutz in Art. 6 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung Nordrhein-
Westfalen verankert. Dieser Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche aus der Verfassung wird im 
Hinblick auf den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf Grundlage der Vorschriften des 
Kinder- und Jugendhilferechts umgesetzt.

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
3. Präventionsverständnis / Ziele der Suchtprävention 
Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schäden vor-
zubeugen, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Suchtstoffe sowie den Folgen süchti-
gen Verhaltens verbunden sind. Sie ist somit eine tragende Säule der Suchtpolitik in 
Deutschland. 
Sucht entwickelt sich aus dem Zusammenwirken von Suchtmitteln, Persönlichkeit und Um-
welteinflüssen. Suchtprävention ist besonders wirksam im Rahmen der gesundheitsförderli-
chen Veränderung von Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen.  
Neben der Aufklärung der gesundheitlichen Schädigungen verfolgt die Präventionsarbeit das 
Ziel, eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber dem Konsum von Alkohol und Tabak zu 
entwickeln  
Zu den vorrangigen Zielen der Suchtprävention gehören:  
 Vermeidung und / oder Hinauszögerung des Einstiegs in den Konsum legaler und il-
legaler Drogen  
 Beschränkung des substanz- und verhaltensbezogenen Konsums, aber auch eines 
Missbrauchs legaler wie illegaler Substanzen auf einen experimentellen, zeitlich be-
grenzten Probierkonsum 
 Entwicklung von Unterscheidungskriterien zwischen Genuss, Missbrauch und Abhän-
gigkeit, Sensibilisierung für riskante und weniger riskante Konsummuster, Verbesse-
rung von Selbsteinschätzung und Selbstreflexion 
 Explizite und umfassende, „wahrheitsgemäße“ und glaubwürdige Aufklärung über 
Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen des punktuellen und / oder re-
gelmäßigen Konsums psychoaktiver Substanzen 
 Verhinderung von Abhängigkeitsentwicklungen bei dauerhaftem Missbrauch durch 
Sicherheitsregeln, Ermöglichung eines kontrollierten Konsums mit Gefahrenbegren-
zung und Notfallhilfe 
 Aufbau und Erhalt sozialer Unterstützungs- und Bewältigungsnetzwerke, Einwirkung 
auf negative Sozialisations- bzw. Milieubedingungen von gefährdeten und suchtaffi-
nen Jugendlichen 
Präventive Maßnahmen lassen sich nur wirksam realisieren, wenn daran verschiedene Insti-
tutionen beteiligt werden. Suchtprävention kann dann verstanden werden als eine integrative 
Kooperationsdisziplin unter Einbeziehung aller Institutionen, Vereine und Verbände, als eine 
Gemeinschaftsaufgabe in Kommune oder Kreis. Auf regionaler Ebene bieten sich die Fach-
stellen hier den in der Prävention Tätigen als professioneller Partner an und stellt ihnen ihre 
inhaltliche und methodische Kompetenz zur Verfügung. Sie organisiert die interdisziplinäre 
und institutionenübergreifende Zusammenarbeit vor Ort. (Fachstellenkonzept, S. 12) 
Grundsätzlich unterscheidet die Suchtprävention zwei Ansätze: Die auf das Verhalten von 
Menschen ausgerichtete Suchtprävention und die Suchtprävention, die auf die Beeinflussung 
gesellschaftlicher Strukturen abzielt. Beide Ansätze stehen in direkter Abhängigkeit zueinan-
der. Ein Mangel an klaren Strukturen kann das pädagogische Handeln aushebeln und umge-
kehrt. Erfolgreiche suchtpräventive Maßnahmen verbinden beide Ansätze sinnvoll miteinan-
der. Maßnahmen, die ausschließlich auf die Beeinflussung von Verhalten setzen, werden zu 
kurz greifen, wenn sie nicht auch die Lebensumstände der Personen, die sie beeinflussen 
wollen, mitberücksichtigen. (Qualitätsanforderungen SP, S.4)  
Suchtprävention umfasst alle verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen, die riskan-
ten und abhängigen Gebrauch von Suchtmitteln sowie süchtige Verhaltensweisen verhin-
dern, reduzieren oder risikoärmere Verhaltensmuster fördern. Heute findet sich dieser Ge-
danke im so genannten

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
„Setting“-Ansatz wieder. Gemeint sind dabei nicht ausschließlich Interventionen in den ver-
schiedenen „Settings“ (z.B. Familie, Schule, Betrieb), sondern eine insgesamt gesundheits-
förderliche Veränderung der Lebenswelten mit dem Ziel, die gemeinschaftlichen gesund-
heitsfördernden Ressourcen der Menschen innerhalb eines Settings zu nutzen (Empower-
ment) und sie an der aktiven Mitgestaltung eines gesundheitsfördernden Umfelds zu beteili-
gen (Partizipation). Dazu zählt auch die Förderung der Ressourcen und Fähigkeiten aller im 
Setting lebenden Personen auf individueller Ebene.  
Verhältnispräventionsstrategien zielen somit auf eine Veränderung der unmittelbaren kultu-
rellen, sozialen, psychischen und ökonomischen Umwelt ab, in der Menschen ihre Entschei-
dungen zum Konsum von Suchtmittelnfällen. Diese Strategie berücksichtigt, dass Personen 
nicht nur aufgrund persönlicher Merkmale mit Drogen in Berührung kommen, sondern be-
sonders durch Faktoren in ihrem Umfeld beeinflusst werden, wie Normen, Werte und Rituale 
in der Gemeinschaft; nationale Regularien wie Steuern, Jugendschutzgesetz; Werbebot-
schaften und Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen. 
(Europ. Qualitätsstandards, S. 10) 
Die Gestaltung der Verhältnisse in den Lebens- und Arbeitsbereichen von Kindern, Jugendli-
chen und Erwachsenen hat suchtpräventive und gesundheitsfördernde Bedeutung. 
Suchtfördernde Strukturen und Gewohnheiten müssen erkannt und über alle Bereiche des 
gesellschaftlichen Lebens – von der frühen Kindheit bis zu den Lebensbedingungen alter 
Menschen – stärker in den Blick genommen werden, indem den Erfordernissen der Sucht-
prävention sowie der Gesundheitsförderung Rechnung getragen wird. 
Eine so geartete verhältnisbezogene Prävention schafft die Grundlage, auf der verhaltensbe-
zogene Prävention epidemiologisch erst wirken kann. Durch die Verbesserung der Lebens-
verhältnisse in Familie und Lebensgemeinschaft, Schule und Freizeit, Studium und Arbeits-
welt wird die Grundlage für einen eigenständigen und kritischen Umgang mit Suchtmitteln er-
reicht (Risikokompetenz in Bezug auf selbstschädigendes Verhalten). Dazu gehört auch, den 
Einfluss kulturell verankerter Konsumsitten und -rituale zu thematisieren und ein realistisches 
Bild von Suchtmittelwirkungen und -risiken zu vermitteln (DHS Positionspapier Suchtpräven-
tion 2014, S. 4)  
Eine große Herausforderung der Prävention besteht darin, junge Menschen dabei zu unter-
stützen, ihr Verhalten, ihre Fähigkeiten und ihr Wohlbefinden in Bereichen mit vielfältigen 
Einflüssen, wie sozialen Normen, Peer-Interaktionen, Lebensbedingungen und ihren eigenen 
Persönlichkeitsmerkmalen anzupassen. Diese Ansicht spiegelt sich in aktuellen Präventions-
ansätzen (universelle, selektive und indizierte Prävention sowie Verhältnisprävention) wider. 
(Europ. Qualitätsstandards, S. 8) 
3.1 Universelle Prävention – Einflussnahme auf die Gesamtbevölkerung 
Universelle Präventionsstrategien richten sich an die gesamte Bevölkerung (z.B. regionale 
Gemeinschaften, Schüler, Nachbarschaften). Ziel der universellen Prävention ist es, den 
Konsum von Suchtmitteln durch Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Fähig-
keiten zu verhindern oder zu verzögern. Universelle Präventionsprogramme richten sich an 
große Gruppen, ohne vorheriges Screening für deren Risiko zum Suchtmittelkonsum; statt-
dessen wird angenommen, dass alle Mitglieder der Bevölkerung ein gleiches Risiko für einen 
erstmaligen Konsum haben. Empfehlenswert sind evidenzbasierte Aktivitäten, wie beispiels-
weise soziale und persönliche Kompetenztrainings, sorgfältig durchgeführte Peer-Ansätze 
sowie strukturierte Interventionsprotokolle / „Programme“. Diese zielen vor allem darauf ab, 
Kommunikationsfähigkeiten sowie Fähigkeiten zum Umgang mit Konflikten, Stress und 
Frustration zu stärken. 
3.2 Selektive Prävention – Eingreifen in (vulnerable) Gruppen 
Selektive Prävention befasst sich mit bestimmten Subpopulationen, die ein signifikant höhe-
res Risiko haben, eine Abhängigkeit zu entwickeln, als der Durchschnitt. Häufig entstammt 
diese höhere Vulnerabilität zum Suchtmittelkonsum sozialer Exklusion. Der Hauptvorteil, sich

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
auf vulnerable Populationen zu fokussieren, ist, dass sie bereits in vielen Orten und Kontex-
ten identifiziert sind. Allerdings werden Risikobedingungen von jungen vulnerablen Gruppen, 
wie etwa jungen Straftätern, Obdachlosen, Schulschwänzern, Benachteiligten und Jugendli-
che aus Minderheitsgruppen selten erreicht, ungeachtet der steigenden politischen Bedeu-
tung. 
3.3 Indizierte Prävention – Eingreifen bei (vulnerablen) Einzelpersonen 
Indizierte Prävention zielt darauf ab, Einzelpersonen zu identifizieren und anzuvisieren, die 
Indikatoren aufweisen, die in hohem Maße mit dem individuellen Risiko verbunden sind, spä-
ter in ihrem Leben einen problematischen Suchtmittelkonsum zu entwickeln (z.B. bei psychi-
schen Störungen, Schulversagen, „antisozialem“ Verhalten) oder die frühe Anzeichen von 
problematischem Drogenkonsum zeigen (jedoch keine klinischen Kriterien für Abhängigkeit). 
Das Ziel der indizierten Prävention ist nicht den anfänglichen Suchtmittelkonsum, sondern 
die (schnelle) Entwicklung einer Abhängigkeit zu verhindern, die Häufigkeit des Konsums zu 
verringern oder das Fortschreiten in schädlichere Muster des Suchtmittelkonsum zu unter-
binden (z.B. Injektionen). Ursachen für ein gesteigertes individuelles Risiko können fallende 
Schulnoten oder Entfremdung von Eltern, Schule und positiven Peer-Gruppen sein. Kinder 
und Jugendliche mit Verhaltensstörungen, wie z.B. Aufmerksamkeitsdefizitstörung/Hyperakti-
vität, stehen ebenfalls unter hohem Risiko, später im Leben Suchtmittelprobleme zu entwi-
ckeln. Mit dieser Zielgruppe arbeiten zu können, erfordert enge sektorenübergreifende Ko-
operationen auf kommunaler Ebene zwischen medizinischen und sozialen Dienstleistungen 
sowie Jugenddienstleistungen. (Europ. Qualitätsstandards, S. 9-10) 
4. Handlungsfelder „Suchtprävention“ 
Die suchtpräventive Arbeit verbindet die Suchthilfe mit den Arbeitsfeldern Erziehung, Bil-
dung, Gesundheit und weiteren Handlungsfeldern. Diese Schnittstellenfunktion ist besonders 
sinnvoll in den Bereichen Jugendhilfe und Schule. Neben der Klärung der Bedarfe und pas-
sender Angebote sind gute Kenntnisse und eine enge Einbindung in politische und administ-
rative kommunale Gremien sowie ein intensiver Kontakt zu entsprechenden Einrichtungen 
erforderlich.  
Über alle Handlungsfelder hinweg stellt die Öffentlichkeitsarbeit und die Herstellung von Öf-
fentlichkeitswirksamkeit eine Kernaufgabe der Suchtprävention dar. 
Handlungsfelder der Suchtprävention sind: 
4.1 Familie / Eltern / Erziehungsberechtigte 
Da sich ein wesentlicher Teil der Suchtprävention über Erziehung vermittelt, sind Familien 
ein entscheidendes Arbeitsfeld. Frühzeitig kann mit Eltern bzw. Pflegeeltern im Bereich der 
Lebenskompetenzförderung gearbeitet werden. Thematische Schwerpunkte sind die Umset-
zung grundlegender pädagogischer Aufgaben wie Grenzen setzen, Vermittlung von Strate-
gien zur Konfliktlösung, Förderung der Selbstständigkeit, Schaffung geschützter Frei- und 
Spielräume und das Erlernen eines adäquaten Umgangs mit Frustrationen. Die Vermittlung 
substanzspezifischer Informationen in Bezug auf aktuelle Rauschmittel ist ein weiterer 
Schwerpunkt zur Kompetenzbildung bei Eltern und sonstigen familiären Bezugspersonen. 
4.2 Elementarbereich 
Im außerfamiliären Bereich der (frühzeitigen) Kinderbetreuung - z.B. in Kindertagesstätten – 
gestalten die Erzieher*innen das Umfeld der Kinder. Sie sind wichtige Multiplikator*innen, die 
die Kompetenzen der ihnen anvertrauten Kinder fördern können. Zu den elementaren Aufga-
ben der Suchtprävention gehört es, Erzieher*innen mit suchtpräventiven Strategien im Ar-
beitsalltag vertraut zu machen und sie zu befähigen, die Kinder in oben genannten Verhal-
tensbereichen zu stärken. Dies setzt weit vor einer offensichtlichen Gefährdung an.  
Suchtprävention im Kindergarten beinhaltet eine frühzeitige Stärkung der Persönlichkeitsent-
wicklung und gezielte Beeinflussung gesundheitsfördernder Verhaltensweisen von Kindern 
und bildet einen wichtigen Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitserziehung. Es geht 
nicht um isolierte Einzelaktionen. Suchtpräventive Angebote müssen in ein Gesamtkonzept

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
eingebettet werden, das gemeinsam von den dort tätigen Erzieher*innen sowie betroffenen 
Eltern getragen wird.  
Mitarbeitende aus dem Bereich der Frühen Hilfen stellen eine wichtige Zielgruppe frühzeiti-
ger Präventionsaktivitäten dar. 
4.3 Schulbereich 
Schule ist sowohl Lernort als auch sozialer Lebensraum. Keine andere Institution bietet ver-
lässlich und lange Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen. Aufgrund dessen können hier 
zeitgemäße suchtpräventive Konzepte, die auf Kontinuität bauen, durchgeführt werden. In 
den Schulen NRWs werden eine Vielzahl an Programmen und Angeboten mit suchtpräventi-
vem Kontext eingesetzt. Dazu gehören u.a. ALF, Lions Quest, BASS-Bausteinprogramm 
schulische Suchtvorbeugung, Schul-Move, Eigenständig werden, LoQ-Parcours, Alk-Par-
cours und verschiedene Methodenkoffer zur Alkohol- und Cannabisprävention sowie zur Prä-
vention der Glücksspielsucht. 
Als Teil der Gesundheitsförderung sollte Suchtprävention verstärkt im schulischen Alltag und 
den Angeboten des Ganztags verankert sein. Langfristig angelegte Präventionsarbeit erfolgt 
durch Unterricht, Information und Beratung. Sie gehört insofern zum Bildungs- und Erzie-
hungsauftrag der Schulen. Sachinformationen sollten in emotionale und soziale Erfahrungen 
der Schülerinnen und Schüler eingebettet werden. 
Eine frühzeitige Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und gezielte Beeinflussung ge-
sundheitsfördernder Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen wird durch Umsetzung 
entsprechender Präventionsprogramme auf Grundlage des Konzepts der guten gesunden 
Schule umgesetzt. 
Neben der Durchführung spezieller Veranstaltungen im Schulbereich ist die Hauptaufgabe 
der Prophylaxefachkräfte, Lehrkräfte dafür zu gewinnen, selbst suchtpräventiv zu arbeiten 
und sich entsprechend fortzubilden. Nur so kann Suchtprävention Teil des schulischen All-
tagslebens werden und bleibt nicht auf isolierte Sonderaktionen wie Projekttage o.ä. be-
schränkt.  
4.4 Kinder- und Jugendbereich 
Typische Institutionen der Jugendhilfe sind Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen 
und Einrichtungen, in denen Hilfe zur Erziehung angeboten wird. Gerade im Freizeitbereich 
suchen Jugendliche einen Ausgleich für Spannungen und Probleme, die im Elternhaus oder 
in der Schule entstanden sind. Fehlen ihnen Möglichkeiten der Bewältigung, so schlägt sich 
dies nicht selten in Aggressivität oder im Missbrauch von Suchtmitteln nieder. Suchtpräven-
tion setzt hier an und vermittelt den Jugendlichen Fähigkeiten wie Risikokompetenz und Risi-
komanagement. Dies realisiert sich über eine direkte Vermittlung im Rahmen von Projekten 
oder durch Fortbildungen für Multiplikatoren (z.B. im Jugendfreizeitbereich).  
4.5 Ausbildungsbereich 
Der Arbeitsplatz ist ein geeigneter Ort, um Heranwachsende und / oder Erwachsene kontinu-
ierlich zu erreichen. Die betriebliche Suchtprävention umfasst alle Maßnahmen, die auf einen 
gesundheitsgerechten und den Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechenden Umgang 
mit Suchtmitteln zielen bzw. diesen fördern: Angebote, die über die Auswirkungen von 
Suchtmittelgebrauch und -missbrauch auf die allgemeine Gesundheit, auf die Leistungsfähig-
keit und über die Arbeitssicherheit informieren. Ferner sind strukturelle Rahmenbedingungen 
wie konkrete Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgestaltung vor dem Hintergrund einer Ver-
besserung der gesundheitsgerechten Bedingungen anzusprechen. 
Fortbildungen für Führungskräfte sind ein weiteres Instrument betrieblicher Suchtprävention. 
Darin werden z.B. geeignete Schritte im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter*innen entwickelt 
und Bausteine eines betrieblichen Programms zur Suchtprävention erarbeitet.

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
4.6 Quartiersarbeit 
Wirksame Suchtprävention orientiert sich an den Lebenswelten und den Lebensweisen der 
jeweiligen Zielgruppe. Bestimmte Stadtteile bzw. Gemeinden sind durch besondere, zumeist 
gegensätzliche Strukturmerkmale gekennzeichnet. Eine Anhäufung von Strukturmerkmalen, 
die soziale und ökonomische Belastungen für die Bevölkerung bedeuten, macht die jeweilige 
Region oder den Stadtteil zum „sozialen Brennpunkt“ resp. zum Stadtteil mit besonderem 
Förderbedarf. Kinder und Jugendliche, die in solchen Quartieren leben, sind besonderen so-
zialen und gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Häufig ist hier dann ein problemati-
scher Suchtmittelkonsum eine angewendete, individuelle Lösungsstrategie, um Probleme 
besser zu ertragen. 
Angebote der Suchtprävention sind daher besonders dringlich. Zunehmende Bedeutung er-
fahren ferner kulturspezifische Besonderheiten und die Entwicklung kultursensibler Präventi-
onsansätze für Menschen mit Migrationsgeschichte und Fluchthintergrund.  
4.7 Kommunale / Regionale Netzwerke 
Gemeindenahe oder stadtteilbezogene suchtpräventive Arbeit erfordert kooperative und ver-
netzte Vorgehensweisen. In einem Netzwerk sollten daher viele soziale Einrichtungen der 
jeweiligen Kommune oder des jeweiligen Stadtteils eingebunden sein. Mittels kooperativer 
Netzwerkarbeit können Strukturprobleme analysiert, Ansätze für Verbesserungsmaßnahmen 
entwickelt und Projekte ressortübergreifend erarbeitet werden. Eine gemeinsame Strategie 
für Veränderungsprozesse und die Schaffung geeigneter Infrastrukturen liefert hierfür eine 
gute Basis. Entscheidend ist, dass eine Institution oder Person die Federführung übernimmt, 
damit Abstimmungs-, Planungs- und Umsetzungsprozesse koordiniert ablaufen können (vgl. 
Netzwerkmanagement – GigA-Projekt). 
(Leitfaden Suchtprävention, S. 5-9) 
 
5. Träger mit dem Auftrag „Suchtprävention“ 
Die Koordinierungsstelle für Suchtprävention ist im Amt für Kinder, Jugend und Familie ange-
siedelt.  
Die fachlich- und inhaltliche Arbeit der Suchtprävention wird im Rahmen des Subsidiaritäts-
prinzips überwiegend durch Träger der freien Jugendhilfe ausgeführt. Sie wird als Speziali-
sierung im jeweiligen Verbundsystem in Anbindung an eine anerkannte Fachstelle, bzw. als 
Suchthilfeangebot umgesetzt und durch kommunale Mittel gefördert.  
Die Träger mit dem Auftrag der Stadt Köln für Suchtprävention sind im Kölner Stadtgebiet tä-
tig. 
Dies sind im Bereich der Suchtprävention des Jugendamtes derzeit:  
 Drogenhilfe Köln 
 SKM Köln 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln 
Die Darstellung der aktuellen Angebote sind der entsprechenden Anlage zu entnehmen. 
 
6. Qualitätssicherung, Evaluation und Wirksamkeit  
o Die Förderung setzt die Einhaltung der im Leistungskatalog beschriebenen 
Qualitätsstandards voraus. 
o Dieser wird in Kooperation mit der Koordination bedarfsorientiert konzeptionell 
in einem laufenden Prozess überprüft und bei Bedarf angepasst. 
o Das Förderprogramm setzt die Selbstevaluation der geförderten Maßnahmen 
voraus.

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
o Sie dient sowohl dazu, das eigene professionelle Handeln als auch die erziel-
ten Ergebnisse der Maßnahmen hinsichtlich ihrer präventiven Wirkung syste-
matisch zu beobachten, zu analysieren und zu bewerten und auf diesem 
Wege die Qualität der Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln.  
Die Suchtprävention stellt neben den Säulen Beratung und Behandlung einen eigenständi-
gen Bereich der Sucht- und Drogenhilfe in NRW dar. Dies ermöglicht zugleich den Zugang 
zum Bereich Gesundheitsförderung als auch eine enge Kooperation mit den Sucht- und Dro-
genberatungsstellen. Durch die organisatorische Anbindung an die örtlichen Sucht- und Dro-
genberatungsstellen können Mitarbeitende aus der Beratung in die Präventionsarbeit einbe-
zogen werden. Die Fachkraft für Suchtvorbeugung besitzt eine eigenständige fachliche Iden-
tität und kann sich losgelöst vom auf das Individuum bezogenen Beratungsdruck einen aktu-
ellen Wissensstand in Bezug auf präventionsrelevante Sucht-Themen aneignen. Dieses 
Handlungswissen, das sich sowohl aus der Kooperation mit den Beratungsdiensten als auch 
aus der aktuellen Präventionsforschung ergibt, bildet eine wichtige Ressource für die Ent-
wicklung und Umsetzung praxisnaher und nachhaltiger Präventionskonzepte. 
Die Balance zwischen eigenständiger innovativer Präventionsarbeit und enger Kooperation 
mit der Suchtberatung verschafft den Fachkräften für Suchtvorbeugung ein glaubwürdiges 
Renommee in der Öffentlichkeit und in der Diskussion mit politischen Gremien. Damit stellt 
sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der Sucht- und Drogenhilfe und der gesellschaftlichen 
und politischen Öffentlichkeit dar. 
Die Maßnahmen der Fachstellen orientieren sich an den anerkannten europäischen Quali-
tätsstandards für Suchtprävention und einem evidenzbasierten Vorgehen. 
Evidenzbasierte Suchtprävention entspricht der gewissenhaften, vernünftigen und systemati-
schen Nutzung der gegenwärtig bestmöglichen theoretisch und empirisch ermittelten wissen-
schaftlichen Erkenntnisse als auch des Praxiswissens sowie des Wissens der Zielgruppen 
für die Planung, Implementierung, Evaluation, Verbreitung und Weiterentwicklung von ver-
hältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen.  
Evidenzbasierte Suchtprävention ist dementsprechend nicht gleichzusetzen mit der Erstel-
lung von Wirksamkeitsnachweisen. Evidenzbasiertes Handeln in der Suchtprävention benö-
tigt einen klaren, realistischen Auftrag vonseiten der Auftraggeber, eine angemessene finan-
zielle Ausstattung und genügend qualifiziertes Personal. Wenn diese Rahmenbedingungen 
nicht gegeben sind, ist evidenzbasierte Suchtprävention nicht möglich. (vgl. Kölner Memo-
randum) 
Die suchtpräventive Arbeit wird durch professionelle Fachkräfte durchgeführt. Fachlich be-
gleitet wird die Arbeit durch die Koordination Suchtprävention der Stadt Köln. 
 
Anforderungsprofil fachliche Qualifikation 
Die Komplexität des Arbeitsfeldes der Suchtprävention erfordert für Fachkräfte die Ausübung 
spezialisierter / höherwertiger Tätigkeiten und Tätigkeiten von herausgehobener Bedeutung 
(z.B. besondere Referententätigkeiten, Erstellen von Fachkonzepten).  
Dies setzt zusätzliche Qualifikationen voraus, wie zum Beispiel: 
 Grundlagenwissen in den Themenfeldern Sucht, Suchtmittel und Suchtprävention sowie 
gender- und kultursensible Grundkenntnisse, um passgenaue (geschlechtergerechte und 
kultursensible) Angebote für Mädchen und Jungen entwickeln und umsetzen zu können; 
 Kompetenz, eigenes präventives Handeln fachlich zu begründen, sich Fakten und Infor-
mationen aus Wissenschaft und fachfremden Bereichen anzueignen und fachliche In-
halte unter Berücksichtigung politisch-administrativer Prozesse und Abläufe in der Re-
gion umzusetzen,

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
 Kommunikative Kompetenzen zur geeigneten Vermittlung der Inhalte suchtpräventiver 
Arbeit an unterschiedliche Zielgruppen und zur zielgerichteten und erfolgsorientierten Ge-
sprächsführung, d.h. gute rhetorische Fähigkeiten, klarer sprachlicher Ausdruck in Wort 
und Schrift, überdurchschnittliche Fähigkeiten in Argumentation und Diskussion sowie 
Empathie und die Fähigkeit des aktiven Zuhörens, 
 Fähigkeit zum Aufbau von Kooperationen, Vernetzung verschiedener Hilfen auf örtlicher 
und regionaler Ebene und deren Koordinierung, damit verbunden Konzept- und Projekt-
entwicklung zur Erarbeitung und Erprobung sektorenübergreifender Präventionsansätze 
(z. B. Suchthilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kita, Schule) 
 Kenntnisse in Öffentlichkeitsarbeit und im Umgang mit PR-Medien (Print und Social Me-
dia sowie Entwicklung internetgestützter Präventionsangebote zur verbesserten Erreich-
barkeit suchtgefährdeter Jugendlicher), 
 Didaktische Kompetenzen zur kontinuierlichen Qualifizierung von Fachkräften in Bera-
tung / Behandlung sowie von Multiplikator*innen (z. B. Lehrende, Fachkräfte in der Ju-
gendhilfe, Erziehungsberechtigte) und (Weiter-)Entwicklung der Konzepte zur Lehrkräfte-
fortbildung bzw. Entwicklung von Rahmenfortbildungskonzeptionen. 
 
Quantitative Ausstattung 
Eine effizient agierende suchtvorbeugende Arbeit erfordert eine entsprechende Ausstattung 
an Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln.  
 
Evaluation und Wirksamkeit 
Die Prozessqualität bewertet die Umsetzung der Maßnahmen und die Reaktion der Teil-
nehmenden. Zentrale Fragestellungen sind: Hat die Maßnahme / Intervention stattgefunden 
und wenn ja, wie und vor allem: wurde die vorgesehene Zielgruppe erreicht.  
Die Ergebnisqualität prüft, ob die zu Beginn und im Laufe des Prozesses formulierten Ziele 
erreicht und die gewünschte Wirkung erzielt wurde. Dazu werden die Maßnahmen und Pro-
jekte durch Evaluation in Hinblick auf Effektivität und Effizienz überprüft.  
Die Träger mit dem Auftrag der Durchführung der Suchtprävention verfügen über ein Quali-
tätsmanagementsystem.

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
6.1 Qualitative Kriterien der Fördervoraussetzung 
 Vorhalten einer Fachstelle, Anbindung der Leistungen an diese 
 Vorhaltung eines Konzeptes und Leistungskataloges mit Darstellung der Umset-
zung von  
- Zielen und fachlicher Methoden zur Umsetzung dieser, 
- Qualitätsstandards,  
- Niederschwellige Zugänge  
- Überregionale Kooperation  
- Zielgruppenadäquate, aktuellen Bedarfen begegnende Angebote auf Grund-
lage aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis (vgl. Kölner Memoran-
dum)  
- Maßnahmen der Partizipation, 
- Schutzkonzept und Maßnahmen nach § 8a SGB VIII 
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. 
 Qualitätsentwicklung und Evaluation beim Träger  
 Teilnahme und Mitwirkung der AG 78 der Koordinationsstelle Suchtprävention und 
Gesundheitsförderung sowie aktive Zusammenarbeit in Arbeitsgremien 
 Kooperation und Vernetzung  
 Mitwirkung am jährlichem Wirksamkeitsdialog mit der Koordination für Suchtprä-
vention des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
 Einreichung des standardisierten Jahresberichtes und eines ausführlichen Verwen-
dungsnachweises (s. Förderprogramm unter Punkt 8.1) 
 Personalentwicklung, z.B. durch Fortbildung, Supervision, Fachberatung 
 
6.2 Quantitative Kriterien der Leistungserbringung 
 Anzahl der Fachkräfte (hauptamtliche Fachkräfte, sonstige Mitarbeiter*innen, z.B. 
Honorarkräfte, Ehrenamtliche) / jeweilige Arbeitszeit, tarifliche Eingruppierung  
 Qualifikation der Mitarbeiter*innen 
 Erreichbarkeit und Öffnungszeiten (vor Ort, digital und telefonisch) 
 Kooperation mit und Teilnahme an Netzwerken, z.B. Austausch mit Bezirksjugend-
ämtern 
 Anzahl der Veranstaltungen  
 Anzahl der durchgeführten Fortbildungstage  
 Anzahl der Teilnehmenden von Gruppenangeboten / Projekten  
 Anzahl der Beratungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen  
 Anzahl der Beratungen von Erziehungsberechtigten 
 Anzahl der Beratungen von Multiplikator*innen  
 Anzahl der Beratungen der Fachöffentlichkeit / Institutionen  
 Anzahl der Betreuungen  
 Anzahl der Vermittlung in parallele / fortführende Hilfen

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Fachkonzept Suchtprävention, Stand 20.06.2022 
6.3 Jährlicher Wirksamkeitsdialog und Sachbericht 
 Neben der Selbstevaluation findet eine gemeinsame Auswertung in Kooperation mit 
der Koordination statt. 
 Der Sachbericht findet in einem vereinheitlichten Verfahren statt. Ziel ist die Vereinfa-
chung des Berichtswesens und Bewilligungsverfahrens für alle Parteien. Der Bericht 
wird in Form einer Excel-Tabelle inkl. Abfrage der Kennzahlen in einem gemeinsa-
men Qualitätssicherungsprozess mit den Trägern als einheitliche Vorlage erstellt. 
 Der Sachbericht dient gleichzeitig als Vorlage eines jährlichen Wirksamkeitsdialoges, 
der jeweils im ersten Quartal des Folgejahres in den Einrichtungen zum gemeinsa-
men Austausch und der weiteren Planung dient.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2025 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1283/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.05.2025
Erstellt
25.04.2025 15:21