V/0747/2006
Haushaltskonsolidierungspgrogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Fa. Rödl + Partner,
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Berichtsvorlage
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V/0747/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Haushaltskonsolidierungspgrogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner; hier: Zuschussbedarf Volkshochschule, Offene Ganztagsschule und Grundschule - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich Beratungsfolge 24.10.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Vorbemerkung/Berichtsanlass: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- dierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist den Mitgliedern der Ausschüsse zu- geleitet worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a. beschlossen worden. „Der Rat beauftragt die Verwaltung: Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner durch interkommunalen Vergleich erhobe- nen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Unterschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleichstädten zu analy- sieren und zu konkretisieren. Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus dem IKV ein individuelles Stufenraster vorzu- legen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freie Trä- ger hat. Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidierungseffekt erzielt werden kann. Die Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ Vorlagen-Nr.: V/0747/2006 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: MoerchW@stadt-muenster.de Datum: 15.09.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0747/2006 Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage diesem Auftrag nach. Der folgende Bericht analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergleich für das Produkt/den Aufgabenbereich um möglichst Besonderheiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der Ergeb- nisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind herauszuarbeiten und die vermuteten Konsolidie- rungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche u nd zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei be- zieht sich die Verwaltung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Einbezug der nachgereichten Hinweise der Firma Rödl & Partner (Zusammenfassung vom 25.08.2006) zu einigen interkommunalen Vergleichen. Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergleichen hat die Verwaltung dem Haupt- ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.09.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- ren Konkretisierung, Abstimmung und Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personel- len organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssachverhalte an den Ausschuss für Perso- nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen- schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) die federführende, ressortübergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachliche, finan- zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unter Einbezug der Hinwei- se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner . Daher hat der Ausschuss Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. Bericht Zuschussbedarf Volkshochschule 1. Analyse des Vergleichs Nach dem Weiterbildungsgesetz WBG des Landes NRW in der Fassung vom 14.04.2000 geändert durch Gesetz vom 15.02.2005 ist die Einrichtung von Volkshochschulen eine kommunale Pflichtaufgabe. Danach muss ein Bedarf deckendes Angebot an Lehrveranstal- tungen sicher gestellt werden, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen. Das Weiterbildungsangebot der VHS Münster umfasst gemäß § 3 WbG Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördert, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen, kulturellen Weiterbildung und Eltern und Familienbildung. Das Pflichtangebot nach dem WbG beträgt 12.800 Unterrichtsstunden, dafür fördert das Land 8 Stellen für hauptamtlich pädagogische Mitarbeiter. Die VHS hat nur diese 8 förderfähigen pädagogischen Stellen besetzt, das Weiterbildungsangebot der VHS Münster umfasst jähr- lich ca. 50.000 Stunden mit einem Programmangebot in den 3 Geschäftsfeldern „Angebote nach dem Weiterbildungsgesetz für Einzelinteressenten“ (Kurse und Veranstaltungen), „Mitarbeiterfortbildung für Firmen und Verwaltungen“, und „Angebote im Auftrag Dritter im Bereich Qualifizierung“ (Projekte). 3 V/0747/2006 Nach Ziffer 3.2.5.1 des Abschlussberichts der Firma Rödl & Partner liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf dem Produkt „Bildungsangebote im Rahmen des Weiterbildungsge- setzes“. Die dem Vergleich zugrunde gelegten Daten, die auf der Erhebung des Deutschen Institutes für Erwachsenenbildung (DIE 2003) basieren, berücksichtigen jedoch, insbeson- dere im Hinblick auf die finanzwirtschaftlichen Daten, die Volkshochschulen in ihrer Ge- samtheit. Bei der Analyse des Vergleiches mit anderen städtischen Volkshochschulen müssen deshalb Unterschiede in der Struktur von Einrichtungen (z. B. Anzahl der Außen-/ und Nebenstellen, Anzahl des hauptberuflich lehrenden Personals und des hauptberuflich planenden Personals) und in der Angebotsstruktur (Durchführung von Schulabschlüsse nach § 3 WBG, oder Schwerpunkte im Angebot aufgrund der örtlichen Bildungsträgerlandschaft etc.) berücksichtigt werden, die auch Auswirkungen auf die Höhe der Landesförderung haben. So führen beispielsweise die Volkshochschulen Aachen und Mönchengladbach nachträgli- che Schulabschlüsse durch. Diese werden in Münster durch die Abendrealschule und das Abendgymnasium angeboten. An der VHS Münster gibt es lediglich hauptamtlich planen- des Personal, während die Durchführung der Lehrangebote ausschließlich durch freiberuf- lich tätige Dozentinnen und Dozenten erfolgt. In der Stadt Aachen gibt es dagegen insbe- sondere im Angebot Schulabschlüsse festangestellte Lehrkräfte an der dortigen Volks- hochschule. Bei der VHS in Münster umfasst der Bereich „Deutsch als Fremdsprache und Alphabetisie- rung“ alleine 20 % des Gesamtangebotes. Die Auswertung des Vergleiches unter Berücksichtigung der Zusammenfassung der ergän- zenden Stellungnahmen der Firma Rödl & Partner vom 25.8.2006 zeigt, dass die VHS Münster bei den wirtschaftlichen Kennzahlen durchgängig deutlich unter den berechneten Mittelwerten liegt, beim Zuschuss je Unterrichtsstunde sogar den besten Wert aufweist. So liegt der Zuschuss je Einwohner mit 5,67 € in Münster um 2,66 € unter dem Mittelwert. Der Gesamtzuschuss je Unterrichtsstunde in Münster beträgt 30,08 € und liegt damit um 17,56 € unter dem Mittelwert von 47,64 € der Vergleichsstädte. Im Angebotsvolumen liegt die Volkshochschule Münster mit 50.857 durchgeführten Unter- richtsstunden 4.873 Stunden über dem Mittelwert. Dieser hohe „Output“ ist zum einen in dem bereits erwähnten Volumen von rund 10.000 Unterrichtsstunden im Bereich Alphabeti- sierung und Deutsch als Fremdsprache begründet; ist darüber hinaus auch Beleg für die hohe Bildungsnachfrage in der Bildungsstadt Münster. Die im Vergleich sehr guten wirt- schaftlichen Kennzahlen für die VHS Münster machen deutlich, dass sich durch das ver- gleichsweise hohe Angebotsvolumen und der daraus resultierenden Einnahmen (Teilneh- merbeiträge) ein geringerer kommunaler Zuschussbedarf ergibt. Hierin bestätigt sich die langjährige Strategie durch eine Outputsteigerung mit dem vom Land finanzierten pädago- gisch/planenden Personal eine Reduzierung des städtischen Zuschusses zu bewirken. 4 V/0747/2006 2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale Im Rahmen des Beratungsprozesses zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes hat die Fa. Rödl & Partner Konsolidierungsmaßnahmen in einem Umfang von 103.500,00 Euro bis zum Jahr 2010 für die Volkshochschule Münster vorgelegt (vgl. Konsolidierungsblätter 114 und 116 bis 120). Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten einen Mix aus weiterer Angebotsreduzierung in besonders kostenintensiven Bereichen, den weiteren Personalabbau im Verwaltungsbe- reich, Einnahmeerhöhungen im Bereich Bildung auf Bestellung sowie die Aufgabe von VHS Räumen im Stadtteil Hiltrup. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden eine Fortsetzung der bereits im erheblichem Umfang geleistet en Konsolidierungsbeiträge der Volkshoch- schule bedeuten, (seit 2002 Kürzungen der Landesförderung um rd. 130.000,00 Euro und den bereits erfolgten/kommunale Konsolidierungen von rund 287.000,00 Euro). Trotz dieser massiven Zuschusskürzungen der letzten Jahre hat die Volkshochschule Münster versucht, weiter ein attraktives Angebot bereit zu halten. Die Firma Rödl & Partner ermittelt aus dem interkommunalen Vergleich in einer Rückfüh- rung des Angebotes der VHS Münster auf den Mittelwert der Vergleichskommunen ein Ein- sparpotential von rund 146.000,00 Euro (nach Abzug der oben beschriebenen Maßnahmen verblieben noch 42.400,00 Euro). Der Betrag wurde ermittelt aus der Multiplikation des Ge- samtzuschusses je Unterrichtsstunde in 2003 mit dem über dem Mittelwert liegenden Kurs- angebot von 4.873 Unterrichtsstunden. Legt man der Berechnung die bereits bis 2006 re- duzierten Zuschüsse (Land und Kommune) zugrunde, ergibt sich ein theoretisches Konso- lidierungspotential von rund 105.000,00 Euro. Dies entspräche in etwa dem Umfang der oben beschriebenen vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen. Unabhängig von der Schlüssigkeit der vorgenommenen Berechnung des Konsolidierungs- volumens muss berücksichtigt werden, dass das Land NW angekündigt hat, im kommen- den Jahr eine weitere massive Kürzung der Landesförderung um 18 Mio Euro vorzuneh- men. Für die VHS Münster würde dies eine weitere Reduzierung in Höhe von rund 119.000,00 € gegenüber 2006 bedeuten. Die Frage einer erneuten kommunalen Zuschuss- kürzung ist deshalb auch im Focus der zukünftigen Landesförderung zu betrachten. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die beabsichtigte Kürzung der Landesförderung massiv ab und haben dem Land Verhandlungen über eine verlässliche Höhe der Förderung angeboten. Diese Ergebnisse müssen zunächst abgewartet werden. 3. Zusammenfassung Der interkommunale Vergleich zeigt, dass die Volkshochschule Münster wirtschaftlich sehr gut aufgestellt ist, im Verhältnis mit den Vergleichskommunen hat sie den niedrigsten Zu- schussbedarf je Unterrichtsstunde. Dies erklärt auch durch die schlanke Personalausstat- tung. So verfügt die VHS Münster lediglich über pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die planend tätig sind, während die Veranstaltungen mit freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt werden. Die hauptamtlich pädagogische Personalausstattung in Münster betrug 2003 8,3 Stellen und liegt damit deutlich unter dem Mittelwert der Ver- gleichskommunen mit 15,64 Stellen. Danach betreut jede pädagogische Fachkraft in Müns- ter rechnerisch 6.127 Unterrichtsstunden. Der Mittelwert in den Vergleichskommunen lag bei 3.814 Unterrichtsstunden. 5 V/0747/2006 Ein möglicher weiterer kommunaler Konsolidierungsbeitrag hängt auch entscheidend von der Höhe der Landesförderung ab. Die vorgeschlagene Angebotsreduzierung führt nicht automatisch zu einem geringeren Zu- schussbedarf. Die Teilnehmerentgelte aus den Veranstaltungen der Volkshochschule Münster überschreiten die mit der Durchführung der Veranstaltung direkt entstehenden Kosten (dabei sind bis auf die Personalaufwendungen für das stellenplanmäßige Personal und die Gebäudeaufwendungen für die stadteigenen Gebäude alle Aufwendungen berück- sichtigt). Eine Reduzierung des Angebotes würde deshalb zunächst einen höheren Zu- schussbedarf, insbesondere für Deutsch als Fremdsprache Alphabetisierung, Politische Bildung, Kooperation Projekte erfordern, es sei denn, es handelt sich um Angebote, die ei- nen erhöhten Zuschussbedarf haben, oder es k ann in überproportionalem Umfang stellen- planmäßiges Personal abgebaut werden. Ein Abbau von Stellen der hauptamtlich pädago- gischen Mitarbeiter führt jedoch zu weiteren Kürzungen der Landesförderung von derzeit 56.000,00 €, je Stelle. Zuschussbedarf "Offene Ganztagsschule" Rechtsgrundlage/Ratsbeschlüsse Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden die im Schul- und Jugendhilfebereich für Kinder im Grundschulalter vorhandenen Ganztagsangebote schrittweise zu einem Gesamtsystem "Offene Ganztagsschule" qualitativ und quantitativ ausgebaut. Grundlage hierfür ist der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein- Westfalen vom 12.02.2003 "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" in der zurzeit gülti- gen Fassung des Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.01.2006. Der Erlass beschreibt eine inhaltliche Konzeption für das nachmittägliche Angebot in und an der Schule, das Bildung, Erziehung und Freizeitangebote umfasst und von unterschied- lichen Professionen durchgeführt werden soll. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Kin- der und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern soll ein neues Verständnis von Schu- le und eine Lernkultur entwickelt werden, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Bega- bungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Der Schulträger entscheidet mit Zustimmung der Schulkonferenz über die Einrichtung einer "Offenen Ganztagsschule". Mit Ratsbeschlüssen vom 16.07.2003 (Ratsvorlage Nr. 433/2003), 09.02.2005 (Ratsvorlage Nr. 1063/2004) und 05.04.2006 (Ratsvorlage Nr.: 114/2006) sind in der Stadt Münster 39 Grundschulen und 3 Förderschulen in "Offene Ganztagsschulen" umgewandelt worden. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der "Offenen Ganztagsschule" ist freiwillig. Die Anmeldung eines Kindes zur "Offenen Ganztagsschule" bindet aber für die Dauer eines Schuljahres. Im Schuljahr 2006/2007 nehmen rund 2.140 Schüler/innen an den Angeboten der "Offenen Ganztagsschulen" teil. 6 V/0747/2006 Finanzierung der Offenen Ganztagsschule nach Erlass Für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote in der "Offenen Ganztagsschule" wird vom Land pro Schuljahr und Kind ein Grundfestbetrag in Höhe von 615,00 Euro bzw. 1.230,00 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrstellen pro 25 Schüler/innen bzw. pro 12 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewie- sen. Anstelle von 0,1 Lehrerstellen kann ein Festbetrag in Höhe von 205,00 Euro pro Schü- ler/innen bzw. 430,00 Euro pro Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ge- währt werden. Vom Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 410,00 Euro pro Schüler/in einzubringen. Auf diesen Eigenanteil können Elternbeiträge angerechnet werden. Seit dem 01.08.2006 können Elternbeiträge bis zu 150,00 Euro pro Monat pro Kind erhoben werden. Unter Berücksichtigung der Landeszuwendung, des kapitalisierten Lehrerstellenanteils und des Pflichtanteils des Schulträgers stehen damit für die Finanzierung der außerunterrichtli- chen Angebote pro Schüler/innen und pro Jahr 1.230,00 Euro bzw. 2.070,00 Euro zur Ver- fügung. Interkommunaler Vergleich der Fa. Rödl & Partner Die Fa. Rödl & Partner hat auf der Basis eines interkommunalen Vergleichs festgestellt, dass die Aufwendungen pro Kind für die Offene Ganztagsschule in Münster mit ca. 2.100,00 Euro die höchsten von allen Vergleichskommunen sind. Der Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 820,00 Euro ist konstant in allen Gemeinden. Der Rest der Aufwendungen stammt aus den Elternbeiträgen, die in Münster die im Ver- gleich geringsten sind sowie den kommunalen Zuschüssen, die den Restbetrag ausma- chen. Münster gibt für diesen Anteil ca. 200,00 Euro pro Kind mehr aus als im Durchschnitt. Stellungnahme der Verwaltung In seiner Sitzung am 14.07.2004 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, parallel zur Auswei- tung der Ganztagsangebote Rahmenziele zu erarbeiten, die den Schulen die notwendige Flexibilität geben sollen, auf örtliche Gegebenheiten zu reagieren und die pädagogische Qualität der Angebote zu sichern und zu optimieren (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 456/2004 einschließlich 1. Ergänzung). Unter Federführung der unteren staatlichen Schulaufsicht hat eine Arbeitsgruppe, beste- hend aus Fachkräften des Amtes für Schule und Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Rahmenziele/Eckpunkte zur Sicherung der pädagogischen Quali- tät der Angebote in der "Offenen Ganztagsschule" entwickelt. Auf der Basis dieses Eckpunktepapiers hat der Rat für die personelle Betreuung und Förde- rung folgende qualitativen Verbesserungen beschlossen: 7 V/0747/2006 Grundbedarf - Jeder eingerichteten Offenen Ganztagsschulgruppe wird eine ausgebildete pädago- gische Fachkraft zugewiesen. Für die erste Gruppe ist eine Fachkraft mit 25 Wochenstunden, für jede weitere Gruppe - bedingt durch die zu erzielende Synergieeffekte - eine Fachkraft mit min- destens 19,25 Wochenstunden vorgesehen. - In jeder Betreuungsgruppe können geringfügig Beschäftigte im Umfang von 23 bis 25 Wochenstunden eingesetzt werden. - Es wird eine Gruppenstärke von 25 Kindern je Gruppe zu Grunde gelegt. Eine erste offene Ganztagsschulgruppe kann ab 20 Kindern gebildet werden, die dann die glei- che Personalausstattung erhält. - Bis zur Einrichtung einer zweiten Betreuungsgruppe (ab dem 50. Kind wird ab dem 26. Kind pro Gruppe für jedes weitere Kind ein Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt bis zur Einrichtung einer dritten Gruppe. - Je Kind werden jährlich Sachkostenmittel in Höhe von 100,00 Euro ( 2.500,00 Euro für eine Gruppe) zur Verfügung gestellt. - Für alle Kinder, die an den Angeboten der "Offenen Ganztagsschule" teilnehmen, wird entsprechend dem Bedarf ein Ferienbetreuungsangebot von insgesamt 6 Wo- chen im Jahr vorgehalten. - Für die Qualifizierung/Fortbildung des in der "Offenen Ganztagsschule" eingesetzten Personals wird im Amt für Schule und Weiterbildung vorerst ein Budget in Höhe von 25.000,00 Euro vorgehalten. Förder- und Innovationsbudget Neben dem Grundbetrag erhalten die "Offenen Ganztagsschulen" ein Förderbudget für besondere Förderangebote und für zusätzliche innovative Angebote und/oder Kooperati- onsmodelle in Höhe von insgesamt 275.000,00 Euro. Elternbeitrag - Es wird ein nach den Jahreseinkommen gestaffelter Elternbeitrag erhoben. Bei einem Jahreseinkommen bis 12.271 Euro wird kein Beitrag erhoben. Eltern, deren Kind eine städtische Kindertageeinrichtung, ein Förder- und Betreuungsangebot, eine Schule, eine Offenen Ganztagsschule besuchen oder in Kindertagespflege gefördert werden, zahlen nur ein Entgelt. Bei dieser Regelung bleibt unberücksichtigt, ob es sich um ei- ne Einrichtung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder um ein schuli- sches Förder- und Betreuungsangebot handelt. 8 V/0747/2006 Konsolidierungsvorschlag zum Schuljahr 2006/07 Mit der Umwandlung weiterer Schulen in "Offenen Ganztagsschulen" zum Schuljahr 2006/2007 hatte die Verwaltung im Hinblick auf die unabdingbare erforderliche Haushalts- konsolidierung dem Rat vorgeschlagen, die Finanzformel, nach der sich das Budget für die Betreuung/Förderung der Schüler/innen in den "Offenen Ganztagsschulen" berechnet, ab dem 01.08.2008 wie folgt zu verändern: - An den Grundschulen wird eine Gruppenstärke von 25 Kindern (Förderschulen 12 Kin- der) zugrunde gelegt (bisher konnte eine erste Offene Ganztagsschulgruppe im Grund- schulbereich ab 20 Kinder gebildet werden). - In jeder Betreuungsgruppe können geringfügig Beschäftigte im Umfang von 21 Wo- chenstunden eingesetzt werden (bisher 25 Wochenstunden und in jeder weiteren Gruppe 23 Wochenstunden). - Bis zur Einrichtung einer zweiten Betreuungsgruppe wird ab dem 26. Kind pro Gruppe ein Betrag in Höhe von 1.400,00 Euro (bisher 1.500,00 Euro) zur Verfügung gestellt. - Für Kinder der "Offenen Ganztagsschule" wird bei Bedarf ein Ferienbetreuungsangebot von insgesamt 3 Wochen im Schuljahr vorgehalten (bisher kostenfreies Ferienbetreu- ungsangebot von insgesamt 6 Wochen). - Das bisher bereitgestellte Förderbudget für besondere Förderbedarfe und Kooperati- onsmodelle wird trotz Umwandlung weiterer Schulen in "Offene Ganztagsschulen" nicht erhöht. - Für die Qualifizierung/Fortbildung des in der „Offenen Ganztagsschule“ eingesetzten Personals wird ein Budget in Höhe von 15.000,00 Euro (bisher 25.000,00 Euro) vor- gehalten - Ab dem 01.08.2006 wird pro Monat ein Elternbeitrag in Höhe bis maximal 150,00 Euro statt bisher 100,00 Euro erhoben. - Ab dem Schuljahr 2006/2007 wird die Teilnehmerzahl an den Betreuungsangeboten stadtweit auf 25 % der Gesamtschülerzahl beschränkt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Begrenzung der Teilnehmerzahl an den Betreu- ungsangeboten auf stadtweit 25 % der Gesamtschülerzahl und die Reduzierung des Fe- rienbetreuungsangebotes von bisher 6 auf 3 Wochen ist vom Rat abgelehnt worden. Den übrigen Veränderungen der Finanzformel wurde zugestimmt Städtischer Zuschuss Offene Ganztagsschule Auf der Basis des vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards werden pro Kind, das an den Angeboten der "Offenen Ganztagsschulen" teilnimmt pro Jahr insgesamt 2.210 Euro auf- gewendet. Dieser Gesamtbetrag finanziert sich wie folgt: - Landesmittel 820,00 Euro, Elternbeitrag durchschnittlich 429,00 Euro sowie ein kom- munaler freiwilliger Beitrag in Höhe von 961 Euro. 9 V/0747/2006 Der relativ geringe durchschnittliche Elternbeitrag resultiert im Wesentlichen aus den Rege- lungen der Geschwisterermäßigung und der Einstufung der Eltern in die niedrigste Ein- kommensgruppe. Die Auswertung der Anmeldungen für die Betreuungsangebote hat erge- ben, dass 27,5 % der Familien im Schuljahr 2005/2006 ein Geschwisterkind in einer Ta- geseinrichtung und mindestens ein weiteres Kind in einem schulischen Angebot haben und hierfür keine Entgelte erhoben werden. Darüber hinaus befinden sich 32,5 % der Eltern in der niedrigsten Einkommensstufe und zahlen damit ebenfalls kein Entgelt. Der hohe Qualitätsstandard, die Befreiungstatbestände der Entgeltordnung und die hohen Ferienbetreuungskosten in Höhe von 90 Euro pro Kind/pro Woche führen in Münster dazu, dass die Aufwendungen pro Kind ca. 200 Euro über den Durchschnitt vergleichbarer Kom- munen liegen. Zu dem interkommunalem Vergleich hat am 15.09.2006 ein Klärungsge- spräch mit der Fa. Rödl & Partner stattgefunden. Nach dem Ergebnis dieses Gespräches ist der Vergleich lediglich auf der Basis der Haushaltsplandaten angestellt und nicht hinter- fragt worden, welche Leistungen mit den jeweiligen Geldern erbracht werden. Um dieses bewerten zu können, wäre es wichtig zu wissen, welche Leistungen im Rahmen der "Offe- nen Ganztagsschule" in den Vergleichsstädten angeboten werden. Hierzu gehören insbe- sondere - Welche Betreuungszeit wird in den Vergleichsstädten abgedeckt? - Wie viel Personal pro Gruppe wird zur Verfügung gestellt? - Auf welcher Basis wird dieses Personal eingestellt? - Handelt es sich um freie Mitarbeiter auf Basis eines freien Dienstvertrages? - Wie hoch ist die Stundenvergütung? - Werden die Mitarbeiter nach dem zurzeit gültigen TVöD eingestellt oder sind sie nach dem früheren BAT eingestellt worden, wenn ja in welcher Vergütungsgruppe? - Werden außer der Finanzierung der Betreuungszeit weitere Gelder z. B. für besondere Fördermaßnahmen bereit gestellt? - Wie sehen die Regelungen zur Ferienbetreuung aus? Nur über diesen tatsächlichen Vergleich der Leistungen kann der OGTS-Zuschuss in Rela- tion zu den Vergleichsstädten gesetzt werden. Die Verwaltung wird in den Vergleichskommunen Bonn, Bielefeld und Mönchengladbach diese Leistungen erfragen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Schule und Weiterbil- dung vorlegen. Bezüglich einer möglichen Reduzierung des OGTS-Zuschusses wird auf das Konsolidie- rungsblatt Nr. 84 verwiesen, dass dem Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner beigefügt ist. 10 V/0747/2006 Würde die Stadt Münster zukünftig nur die Gelder für die Offene Ganztagsschule bereit stellen, zu denen sie nach dem gültigen Runderlass verpflichtet ist (410,00 € pro Kind pro Jahr), hätte dieses erhebliche Konsequenzen auf die qualitative Arbeit der Schulen. Unter Berücksichtigung des Landesanteils in Höhe von 820,00 € pro Kind pro Jahr würden für ei- ne Betreuungsgruppe mit 25 Kindern pro Jahr insgesamt 30.750,00 € zur Verfügung ste- hen. Mit diesem Betrag könnte Folgendes finanziert werden: - 44,5 Stunden für den Einsatz geringfügig Beschäftigter oder - 25 Stunden für eine Erzieherin + 4,1 Stunden für geringfügig Beschäftigte. Qualitative Angebote sowie Fördermaßnahmen, die Hausaufgabenbetreuung in kleineren Gruppen sowie die gewünschten Kooperationen mit anderen Institutionen wären damit nicht mehr finanzierbar. Die Ferienbetreuung ist in diesem Betrag nicht enthalten. Da eine Ferienbetreuung angeboten werden muss, wäre der vorgenannte Betrag je Gruppe nicht einmal ausreichend, um die tägliche Betreuung sicher zu stellen. Darüber hinaus wurden für die Offenen Ganztagsschulen neue Stellen für Erzieher/innen geschaffen, die zu einem großen Teil mittlerweile unbefristet bei der Stadt Münster be- schäftigt sind. Für diese Mitarbeiter/innen müssten neue Einsatzorte gefunden werden. Die zurzeit geltenden Elternbeiträge müssten erheblich reduziert werden, da eine Beibehal- tung der derzeitigen Sätze bei einer Reduzierung des Zuschusses auf den Mindeststandard nicht kommunizierbar wäre. Würden die Elternbeiträge in der jetzigen Höhe beibehalten, würden pro Fördergruppe zusätzlich 12.560,00 € zur Verfügung stehen. Zuschussbedarf Grundschulen Vergleichsanalyse Die Konsolidierungsvorschläge für Schulen sind in den Konsolidierungsblättern 83 bis 114 dargestellt. Übergreifend bei der Betrachtung ist das für den Grundschulbereich relevante Konsolidierungsblatt 104 zu sehen. Zur Klärung der Zahlen hat ein Abstimmungsgespräch mit einem Mitarbeiter von Rödl & Partner stattgefunden. Hier wird ein rechnerisches Einsparpotenzial im Vergleich zu den Vergleichsstädten Aa- chen, Bonn und Mönchengladbach von 1.900.000,00 € benannt. Hierbei sind im Vergleich die Haushaltsdaten der Unterabschnitte 21.. „Grundschulen“ verglichen worden. Diese be- stehen in Münster aus folgenden Haushaltspositionen: 11 V/0747/2006 Haushaltstelle Bezeichnung Ansatz 06 2100 115 0000 9 Ganztagsbetreuung -Elternbeiträge- 1.062.250,00 € 2100 116 0000 X Kostenerst, Mitbenutzung Sporthallen durch Ver- eine 572.290,00 € 2100 140 1000 5 Dienstwohnungsvergütungen 122.200,00 € 2100 140 2000 0 Schulraumvermietung 58.300,00 € 2100 171 0000 6 Ganztagsbetreuung -Zuweisung Land 1.435.560,00 € 2100 171 4000 8 Projekt Selbstständige Schule Innovationsfonds Zuw. L. 12.500,00 € Einnahmen gesamt 3.263.100,00 € 2100 401 0000 4 Personalausgaben ZA 10 2.393.400,00 € 2100 402 0000 5 Personalausgaben ZA 30 28.230,00 € 2101 401 0000 1 Personalausgaben ZA 10 3.930.210,00 2101 402 0000 2 Personalausgaben ZA 30 14.170,00 2100 500 0000 7 Sachausgaben ZA 10 24.130,00 € 2100 503 0000 X Sachausgaben ZA 30 384.600,00 € 2100 509 1000 0 Erstattungen für Leistungen an AWM 20.150,00 € 2100 562 2000 0 Fortbildung für Personal in Ganztagsangeboten 0,00 € 2100 570 0000 X Erstattung der IuK-Kosten für Schulen an citeq 339.640,00 € 2100 580 0010 8 Entgelt für Mitbenutzung vereinseigener Übungs- stätten 13.620,00 € 2100 591 0000 4 Entgelt für Benutzung städtischer Bäder 78.000,00 € 2100 591 0010 0 Kostenerstattung für die Benutzung von Sportstät- ten 14.830,00 € 2100 601 1000 7 Schulbedarf allgemein 361.720,00 € 2100 627 1000 6 Ganztägige Betreuung Sachkosten 130.250,00 € 2100 627 1100 9 Ganztägige Betreuung Übernahme Verpflegungs- kosten 150.000,00 € 2100 627 2000 1 Ganztagsschulen Sachkosten 26.610,00 € 2100 627 2100 4 Offene Ganztagsschule 289.590,00 € 2100 627 2110 0 Offene Ganztagsschule -Ferienbetreuung- 606.800,00 € 2100 628 4000 3 Projekt Selbstständige Schule Sachkosten 113.450,00 € 2100 631 0000 7 Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 162.760,00 € 2100 631 4000 9 Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG 27.490,00 € 2100 639 0000 4 Schülerfahrkosten 732.320,00 2100 679 9000 0 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaus- halts 1.810,00 Ausgaben gesamt 9.843.780,00 € Zuschuss gesamt 6.580.680,00 € 12 V/0747/2006 Hierbei handelt es sich insbesondere • um dem Grunde nach pflichtige aber in der Höhe nicht näher definierte Ausgaben (Lt. Schulgesetz „ordnungsgemäße Sach- und Personalausstattung“) wie z.B. Erstattung der IuK-Kosten an die citeq, Schulbedarf allgemein • grundsätzlich pflichtige Ausgaben wie z.B. Schulbücher nach dem LFG oder Schüler- fahrkosten (bei denen in Einzelfällen allerdings zusätzliche „freiwillige“ Leistungsteile enthalten sind) • freiwillige Ausgaben, die aber zum Teil durch korrespondierende Einnahmen gedeckt werden (z.B. Ganztagsangebote entsprechend der verschiedenen Ratsbeschlüsse) • interne Verrechungen (z.B. Sportstättennutzung, Winterdienst/AWM). Es wurde nicht dargestellt, wodurch die Unterschiede im Gesamtzuschuss enthalten sind, da nur die Gesamtbudgets verglichen wurden. Insoweit ist ein Einzelabgleich der Berech- nungsfaktoren nicht möglich. Folgende Faktoren könnten eine Rolle spielen: • Andere Möglichkeiten oder Notwendigkeiten im Zusammenhang mit dem Schülertrans- port • Anders organisierte bzw. finanzierte ganztägige Betreuung (abweichende Teilnehmer- zahlen; andere Personalausstattung; höhere Elternbeiträge, geringere oder keine Fe- rienbetreuung). • Keine Bereitstellung der EDV-Ausstattung und Netzanbindung im Rahmen eines Medien- entwicklungsplanes (Erstattung IuK-Kosten citeq = 339.640,- €; Hinweis: Dies würde bei der citeq zu geringeren Einnahmen führen und damit dort den städtischen Haushalt be- lasten). • Unterschiedliche Zuordnung von „Servicepersonal“ für Schulen (Hausmeister, Reini- gungskräfte) z.B. zu einem separaten Gebäudemanagement. • Unterschiedliche Verrechnungsstrukturen innerhalb der städtischen Ämter (u.a. Sport- stätten- und Bädernutzung • Nur Berücksichtigung der pflichtigen Leistungsbündel im Bereich Schulbücher (keine anteilige Ausschüttung der Einsparungen) und Schülerfahrkosten (z.B. Schülerspezial- verkehre) 13 V/0747/2006 Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale Das im Konsolidierungsblatt 104 benannte Einsparpotential berücksichtigt nicht die in den anderen Konsolidierungsblättern bereits erfassten Einsparsummen. Nur auf den Bereich der Grundschulen bezogen müssten folgende Teilbeträge mit angerechnet werden: Position Kons.-Blatt Einsparvolumen 2008 Schülerbeförderung (einschließlich Förderschulen) 83 490.000 € Finanzformel OGTS 84 532.930 € Finanzformel OGTS 85 430.000 € Sondermittel „Selbstständige Schule“ 86 42.720 € Schuletats 90 53.870 € Schulbuchetats 97 7.850 € Schulbuchetats „Selbstständige Schule 103 1.330 € gesamt 1.558.700 € Vorgabe 1.900.000 € Noch zu reduzierender Rest 341.300 € Insoweit reduziert sich das im Vergleich zu den Vergleichsstädten ermittelte Einsparpoten- tial auf ca. 341.300,00 € in 2008. Weitere Konsolidierungspotentiale werden derzeit -vor dem Hintergrund der bereits in der Konsolidierungsrunde I erbrachten Einsparungen, den o.g. „neuen“ Konsolidierungsvor- schlägen und den bisherigen Ratsbeschlüssen (hier insbesondere „Ganztagsbetreuung“, Schülerspezialverkehre und Medienentwicklungsplan) nicht gesehen. Soweit man die bisherigen Bildungsschwerpunktsetzungen reduzieren will, wäre es denk- bar • den Schülerspezialverkehr weiter einzuschränken und stattdessen nur Schulwegjahres- karten oder Kilometergelderstattung zu gewähren. • die Standards in der OGTS weiter herunterzufahren, die Ferienbetreuung zu reduzieren und die Elternbeiträge zu erhöhen • die Schuletats weiter als die seit 2005 vorgesehenen ca. 40 % zu reduzieren • die Einnahmen aus Schulraumvermietung zu verbessern (und dadurch andere städti- sche Ämter, Vereine oder freie Träger zusätzlich belasten). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass grundlegende Veränderungen auch Auswirkungen auf andere Schulformen haben werden. 14 V/0747/2006 Zusammenfassung Es bleibt festzustellen, dass nach Abzug der einzeln genannten Konsolidierungsvorschläge sich das Einsparpotential im Konsolidierungsblatt 104 von den genannten 1.900.000,00 € auf 341.300,00 € reduziert. Um diesen Betrag würde Münster nach Um- setzung der anderen Konsolidierungsvorschläge bei den Grundschulen über dem Durch- schnittsbetrag der Vergleichsstädte liegen. Zu den verschiedenen Bereichen wurden von der Verwaltung bereits weitergehende Kon- solidierungsvorschläge gemacht. Soweit darüber hinaus noch eine weitere Reduzierung umgesetzt werden sollen, bedarf es der Veränderung von bestehenden Ratsbeschlüssen, die zum Teil erst im letzten Jahr gefasst worden sind (Schülerbeförderung, Ausweitung OGTS). Alternativ dazu könnte theoretisch die Einnahmeseite des Amtes 40 durch Erhöhung der „Miete“ bei der Schulraumvermietung verbessert werden. Dies führt jedoch zwangsläufig zu einer Belastung anderer städtischer Ämter oder -häufig von anderen städtischen Ämtern geförderter- Dritter und somit im Endeffekt gesamtstädtisch gesehen zu keiner nennens- werten Entlastung des Haushalts. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0747/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37