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Ausmaß von und Einnahmen aus Melderegisterauskünften 2015 bis 2018

Parteilos Anfrage nach § 4 AN/0817/2018 vom 24.05.2018

Stand: Am 18.06.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Bunt Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.05.2018 AN/0817/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.06.2018 Ausmaß von und Einnahmen aus Melderegisterauskünften 2015 bis 2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des AVR zu setzen: Auf der Internetseite der Stadt Köln werden unter http://www.stadt - koeln.de/service/produkt/meldeauskunft die Möglichkeiten und Gebühren einer Meldeauskunft b e- schrieben. Demnach kann jeder Bürger über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterau s- kunft erhalten. Diese Aus kunft ist gebührenpflichtig: Eine einfache Meldeauskunft kostet sieben E u- ro, eine erweiterte zehn Euro, und die Preise für eine Archivauskunft mit Recherche kann bis zu 24,50 Euro kosten. Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollen, dass Dritte ihre Personeni nformationen wie Namen oder Adresse erhalten, müssen der Weitergabe durch das Einwohnermeldeamt explizit widersprechen. In Berlin 1 und München 2 kam es in den letzten beiden Jahren zu Verstößen, als Meldedaten von Bürger*innen gegen deren Willen, z. B. an Parteien, herausgegeben wurden. 1 https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/datenschutzverstoss-meldeamt-geldstrafe/ 2 www.sueddeutsche.de/muenchen/wahlwerbung-schwerer-datenschutz-verstoss-bei-der-stadt-entdeckt- 1.3972501 - 2 - Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Wie viele Meldeauskünfte hat die Stadt Köln 2015 bis 2018 pro Monat erteilt? 2. Auf welchen Betrag belaufen sich die eingenommenen Gebühren durch Meldeauskünfte 2015 bis 2018? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln) 3. Wie viele Einwohner*innen Kölns haben seit 2015 der Weitergabe ihrer Meldedaten wide r- sprochen, und wie viele haben ihre Einwilligung erteilt? (Bitte nach Jahr und Monat au f- schlüsseln) 4. An welche Gruppierungen (z. B. Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Pa r- teien) werden, neben privaten Stellen, zielgruppengerecht Auskünfte erteilt und zu welchen Gebühren? 5. Wie wird in Köln sichergestellt, dass Verstöße wie in Berlin und München nicht passiere n? Welche Vorschriften, Erlasse, Gesetze müssen in Köln in Bezug auf die Weitergabe von Meldedaten beachtet werden? Gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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