AN/0817/2018
Ausmaß von und Einnahmen aus Melderegisterauskünften 2015 bis 2018
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Bunt Anfrage nach § 4
2820 Zeichen
An den Vorsitzenden
Herrn Bernd Petelkau
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Thomas Hegenbarth
Lisa Gerlach
Rathaus - Spanischer Bau
50667 Köln
Tel.: +49 (221) 221 - 25541
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.05.2018
AN/0817/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales 18.06.2018
Ausmaß von und Einnahmen aus Melderegisterauskünften 2015 bis 2018
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des AVR
zu setzen:
Auf der Internetseite der Stadt Köln werden unter http://www.stadt -
koeln.de/service/produkt/meldeauskunft die Möglichkeiten und Gebühren einer Meldeauskunft b e-
schrieben. Demnach kann jeder Bürger über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterau s-
kunft erhalten. Diese Aus kunft ist gebührenpflichtig: Eine einfache Meldeauskunft kostet sieben E u-
ro, eine erweiterte zehn Euro, und die Preise für eine Archivauskunft mit Recherche kann bis zu
24,50 Euro kosten.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollen, dass Dritte ihre Personeni nformationen wie Namen oder
Adresse erhalten, müssen der Weitergabe durch das Einwohnermeldeamt explizit widersprechen.
In Berlin 1 und München 2 kam es in den letzten beiden Jahren zu Verstößen, als Meldedaten von
Bürger*innen gegen deren Willen, z. B. an Parteien, herausgegeben wurden.
1 https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/datenschutzverstoss-meldeamt-geldstrafe/
2 www.sueddeutsche.de/muenchen/wahlwerbung-schwerer-datenschutz-verstoss-bei-der-stadt-entdeckt-
1.3972501
- 2 -
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele Meldeauskünfte hat die Stadt Köln 2015 bis 2018 pro Monat erteilt?
2. Auf welchen Betrag belaufen sich die eingenommenen Gebühren durch Meldeauskünfte
2015 bis 2018? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln)
3. Wie viele Einwohner*innen Kölns haben seit 2015 der Weitergabe ihrer Meldedaten wide r-
sprochen, und wie viele haben ihre Einwilligung erteilt? (Bitte nach Jahr und Monat au f-
schlüsseln)
4. An welche Gruppierungen (z. B. Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Pa r-
teien) werden, neben privaten Stellen, zielgruppengerecht Auskünfte erteilt und zu welchen
Gebühren?
5. Wie wird in Köln sichergestellt, dass Verstöße wie in Berlin und München nicht passiere n?
Welche Vorschriften, Erlasse, Gesetze müssen in Köln in Bezug auf die Weitergabe von
Meldedaten beachtet werden?
Gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0817/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 23.05.2018 07:08