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AN/0817/2018

Ausmaß von und Einnahmen aus Melderegisterauskünften 2015 bis 2018

Parteilos Anfrage nach § 4 24.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 18.06.2018, TOP 6.3

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2820 Zeichen

An den Vorsitzenden 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.05.2018 
 
AN/0817/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 18.06.2018 
 
Ausmaß von und Einnahmen aus Melderegisterauskünften 2015 bis 2018 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des AVR 
zu setzen:  
 
Auf der Internetseite der Stadt Köln werden unter http://www.stadt - 
koeln.de/service/produkt/meldeauskunft die Möglichkeiten und Gebühren einer Meldeauskunft b e-
schrieben. Demnach kann jeder Bürger über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterau s-
kunft erhalten. Diese Aus kunft ist gebührenpflichtig: Eine einfache Meldeauskunft kostet sieben E u-
ro, eine erweiterte zehn Euro, und die Preise für eine Archivauskunft mit Recherche kann bis zu 
24,50 Euro kosten. 
Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollen, dass Dritte ihre Personeni nformationen wie Namen oder 
Adresse erhalten, müssen der Weitergabe durch das Einwohnermeldeamt explizit widersprechen. 
  
In Berlin 1 und München 2 kam es in den letzten beiden Jahren zu Verstößen, als Meldedaten von 
Bürger*innen gegen deren Willen, z. B. an Parteien, herausgegeben wurden. 
 
                                                 
1  https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/datenschutzverstoss-meldeamt-geldstrafe/ 
2  www.sueddeutsche.de/muenchen/wahlwerbung-schwerer-datenschutz-verstoss-bei-der-stadt-entdeckt-
1.3972501

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Wie viele Meldeauskünfte hat die Stadt Köln 2015 bis 2018 pro Monat erteilt? 
 
2. Auf welchen Betrag belaufen sich die eingenommenen Gebühren durch Meldeauskünfte 
2015 bis 2018? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln) 
 
3. Wie viele Einwohner*innen Kölns haben seit 2015 der Weitergabe ihrer Meldedaten wide r-
sprochen, und wie viele haben ihre Einwilligung erteilt? (Bitte nach Jahr und Monat au f-
schlüsseln) 
 
4. An welche Gruppierungen (z. B. Unternehmen, privatrechtliche Religionsgesellschaften, Pa r-
teien) werden, neben privaten Stellen, zielgruppengerecht Auskünfte erteilt und zu welchen 
Gebühren? 
 
5. Wie wird in Köln sichergestellt, dass Verstöße wie in Berlin und München nicht passiere n? 
Welche Vorschriften, Erlasse, Gesetze müssen in Köln in Bezug auf die Weitergabe von 
Meldedaten beachtet werden? 
 
 
Gez. Thomas Hegenbarth   gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0817/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
24.05.2018
Erstellt
23.05.2018 07:08