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1064/2021

Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe DIE PARTEI betreffend „Werbeanlagen Stadt Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 23.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2681 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 23.03.2021 
 1064/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 23.03.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe DIE PARTEI betreffend „Werbeanlagen Stadt 
Köln" 
AN/0330/2021 
Anfrage: 
 
Das Stadtbild Kölns ist geprägt von Werbung. Die unterschiedlichen Präsentationsformen reichen von 
Litfasssäulen über großflächige Plakate bis zu Flatscreens. Der öffentliche Raum wird zunehmend 
durch Werbetreibende in Anspruch genommen.  
Dazu stellt die Gruppe Die PARTEI folgende Fragen:  
 
1. Mit welchen Unternehmen der Werbeindustrie bestehen hierzu vertragliche Beziehungen der 
Stadt Köln? 
2. Wie viele Genehmigungen der Anlagen der Außenwerbung wurden für das Kölner Stadtgebiet 
an diese Unternehmen erteilt? 
3. Inwiefern bestehen hinsichtlich der bestehenden Werbeflächen vertragliche Vereinbarungen 
mit den Werbetreibenden? 
4. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln durch die bestehenden vertraglichen Verbindungen 
mit diesen Unternehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
 
Die Stadt hat das ausschließliche Recht zur Ausübung von Werberechten auf städtischen Flächen 
durch Abschluss des ab dem 01.01.2015 gültigen Werbenutzungsvertrages (WNV) an die Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) übertragen. Gemäß den Vertragsbestimmungen konnte SWK das Recht zur Wer-
bung ganz oder teilweise an Konzessionäre vergeben oder von diesen ausüben lassen. SWK hat von 
diesem Recht Gebrauch gemacht und die vertraglichen Rechte und Pflichten nach Durchführung ei-
nes europaweiten Ausschreibungsverfahrens in zwei Losen an die Firmen Ströer KAW GmbH 
(Ströer) und Wall GmbH (Wall) vergeben. Zwischen der Stadt und den Konzessionären bestehen 
keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, ferner bestehen keinerlei vertragliche Beziehungen 
über Werbung im öffentlichen Raum zwischen der Stadt und weiteren Unternehmen der Werbeindust-
rie. 
 
Zu 2.: 
 
Die im Werbenutzungsvertrag vereinbarten Werbeträgerkontingente wurden weitestgehend ausge-
schöpft. Die erteilten Sondernutzungserlaubnisse und Baugenehmigungen sind tabellarisch darge-
stellt (siehe Anlage).

2 
 
Zu 3.: 
 
Hinsichtlich der vorhandenen Werbeflächen bestehen zwischen der Stadt Köln und den Werbetrei-
benden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, siehe auch die Antwort zu Frage 1. 
 
Zu 4.: 
 
Die tatsächlichen Einnahmen für ein Vertragsjahr sind nach den Regelungen des WNV erst zum 
31.05. des Folgejahres seitens SWK vorzulegen. Für das zuletzt schlussabgerechnete Jahr 2019 
betrugen die Einnahmen der Stadt rund 4,8 Mio. Euro netto. 
 
Gez. Reker

Anlage

2014 Zeichen

- 1 - 
 
Anlage 
 
Werbeformate nach dem Werbenutzungsvertrag (WNV) 
 
Werbeträger Konzessionär max. zulässige 
Anzahl gemäß 
WNV 
Anzahl der Werbe-
anlagen, für die 
Erlaubnisse bzw. 
Genehmigungen 
erteilt wurden 
Hinterleuchtete und digitale 
Großflächen Mega-Light-
Anlagen  
Ströer max. 200 170 
Hinterleuchtete und digitale 
Werbesäulen City-Light-
Säulen 
Ströer max. 300 275 
Großflächen mit geklebten 
Plakaten im ca. 18/1-Format,  
maximal 35 geklebte Groß-
flächen können durch ein-
seitige hinterleuchtete Groß-
flächen getauscht werden 
Premium-Billboards  
Ströer max. 220 220 
hinterleuchtete Großflächen 
mit Wechselvorrichtungen im 
U-Bahnbereich Premium-Bill-
boards  
Ströer max. 70 70 
Stadtinformationsanlagen  Wall max. 350 339 
Fahrgastunterstände 
 
Wall 1482 (fest) +  
68 (Option) 
1463 
Litfaßsäulen als Allgemein-
stellen 
Ströer max. 525 525 
 
Digitale Werbeflächen im U-
Bahnbereich mit maximaler 
Größe (Anlagengröße) von 
2,80 m x 2,50 m 
Ströer max. 227 194 
DIN-A1-Wechselrahmen Ströer 450 im U-Bahn-
bereich, 2000 
an sonstigen 
Standorten an 
Strom- und 
Lichtsignal-
kästen 
2.253 
 
Gewerbehinweisanlagen Ströer Je nach Bedarf 
und Nachfrage 
zurzeit 109

- 2 - 
 
Werbe-Mastschilder Ströer Je nach Bedarf 
und Nachfrage 
zurzeit 1561 
Verkehrswachttafeln Ströer max. 37 wurden abgebaut 
Blow-Ups Ströer Je nach Bedarf 
und Nachfrage 
lfd. Verfahren, nach 
Bedarf 
Fahrradständer Ströer Nach am Stich-
tag 31.12.2017 
vorhandener 
Anzahl und je 
nach Bedarf 
1186 
Messedreiecksständer 
(Standorte: Deutzer Brücke) 
Ströer Netz mit 10 oder 
20 Stück 
lfd. Verfahren, nach 
Bedarf 
Zirkuswerbung Ströer max. 219  
(73 Standorte x 
drei (3) Netze x 
ein (1) Plakat) 
lfd. Verfahren, nach 
Bedarf 
Private Bauzäune Ströer Je nach Bedarf 
und Nachfrage 
zurzeit keine kom-
merzielle Werbung 
(Abgrenzung zur 
Hinweiswerbung auf 
das Bauvorhaben)  
Uhrenwerbung Ströer max. 97 88 
Stadt-Informationsvitrinen Ströer max. 4 3 
aus FGU ausgelagerte 
Werbeträger AWT 
Wall max. 120 37

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutzer Brücke

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Details

Aktenzeichen
1064/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
23.03.2021
Erstellt
18.03.2021 12:20