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AN/0593/2024

Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße

Antrag nach § 3 BV6 (SPD) 22.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.05.2024, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (SPD BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV6)

2621 Zeichen

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0593/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
 
Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße  
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister , 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Beschluss: 
Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Zebrastreifens 
auf der Pescher Straße an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße  
 
Begründung: 
hiermit möchte wir einen offiziellen Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher 
Straße / Escher Straße stellen. Die genannte Kreuzung stellt eine bedeutende Verbindungsstelle in 
unserem Wohnviertel dar und wird insbesondere während  belebter Veranstaltungen wie Fußballspielen 
oder Turnieren stark frequentiert.  
Es ist festzustellen, dass es sich bei der Kreuzung um eine bedeutende Verkehrsader handelt, an der 
zwei Straßen aufeinandertreffen und sich jenseits der Schnittpunkte fortsetz en. Insbesondere während 
solcher Veranstaltungen kommt es häufig zu Verkehrsstaus und Parkplatzmangel, was die Situation für 
Fußgänger, insbesondere für Kinder, äußerst problematisch macht.  
Ein Zebrastreifen an dieser Stelle würde nicht nur die Sicherheit der Fußgänger erhöhen, sondern auch 
dazu beitragen, den Verkehr zu regulieren und die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer zu 
verbessern. Angesichts der erhöhten Gefahr für Fußgänger und der zunehmenden Bedeutung der 
Verkehrssicherheit sollte die Einrichtung eines Zebrastreifens als dringende Maßnahme betrachtet 
werden. 
Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens eine sorgfältige Prüfung und Planung 
erfordert. Dennoch appellieren wir an Ihre Sensibilität für dieses Anliegen und bitten um eine baldige 
Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung dieser Maßnahme  
 
 
 
SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
22. April 2024 
 
 0221/221 96303   0221/221 96304    spd-bv6@stadt-koeln.de

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 
 2 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Für die SPD-Fraktion 
 
Inan Gökpinar                                     Ayfer Sevim  
Fraktionsvorsitzender                         Bezirksvertreterin

Sachstandsbericht BV

2243 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0593/2024
Stand: 11.09.2025 
Sachstandsbericht  
Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher 
Straße 
Geänderter Beschluss:  
Die BV Chorweiler beschließt einen Ortstermin mit der Fachverwaltung Verkehrsamt an der 
Stelle Kreuzung Pescher Straße Ecke Escher Straße, um entsprechend die Situation vor Ort 
zu besprechen und entsprechend die Regelungen im Bereich Fußgängerüberweg und Ver-
kehrsinseln zu klären. Entsprechend sollen auch die Schulstraße und Mengenicher Straße be-
gangen werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgän-
gerüberwegs geprüft. In einer seitens der Verwaltung beauftragten Verkehrszählung 
wurde festgestellt, dass sowohl das querende Fußgängeraufkommen, als auch die er-
mittelte Fahrzeugbelastung außerhalb des für die Anlage von Fußgängerüberwegen 
möglichen respektive empfohlenen Bereiches liegt. In der Spitzenstunde wurden auf 
der Pescher Straße 777 Fahrzeuge bei lediglich zwei Fußgängerquerungen registriert. 
Auch im weiteren Tagesverlauf war der Anteil des querenden Fußverkehrs äußerst 
gering. Ein Fußgängerüberweg würde diesen Relationen im Alltag nicht gerecht wer-
den. 
 
Zwar kann in begründeten Fällen von den Richtlinien abgewichen werden; für eine 
Ausnahme in diesem Bereich sprechen weder die in der Verkehrserhebung ermittelten 
Fußgängerzahlen, noch das zu hohe Aufkommen an motorisiertem Verkehr noch die 
örtlichen Gegebenheiten. So finden sich im Kreuzungsbereich sowohl über die Escher 
Straße als auch über die Pescher Straße jeweils eine bauliche Querungshilfe, die eine 
gesicherte Querung ermöglicht. Auch wurden der Verwaltung in dem genannten Be-
reich keine auffälligen Unfalllagen seitens der Polizei zur Kenntnis gebracht. 
 
Zutreffend ist sicherlich, dass bei singulären Ereignissen insbesondere auf der nahe-
gelegenen Sportstätte neben weiter zunehmendem Kfz-Verkehr ein zeitweiser Anstieg 
von Fußgängerquerungen zu verzeichnen ist.

2 
 
Von weiteren verkehrstechnischen Maßnahmen an der Örtlichkeit sieht die Verwal-
tung aus vorgenannten Gründen ab.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0593/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
Datum
22.04.2024
Erstellt
16.04.2024 18:27