Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße
Antrag nach § 3 BV6 (SPD) AN/0593/2024 vom 22.04.2024
Stand: Am 02.05.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV6)
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SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0593/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister , sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pescher Straße an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße Begründung: hiermit möchte wir einen offiziellen Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße stellen. Die genannte Kreuzung stellt eine bedeutende Verbindungsstelle in unserem Wohnviertel dar und wird insbesondere während belebter Veranstaltungen wie Fußballspielen oder Turnieren stark frequentiert. Es ist festzustellen, dass es sich bei der Kreuzung um eine bedeutende Verkehrsader handelt, an der zwei Straßen aufeinandertreffen und sich jenseits der Schnittpunkte fortsetz en. Insbesondere während solcher Veranstaltungen kommt es häufig zu Verkehrsstaus und Parkplatzmangel, was die Situation für Fußgänger, insbesondere für Kinder, äußerst problematisch macht. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle würde nicht nur die Sicherheit der Fußgänger erhöhen, sondern auch dazu beitragen, den Verkehr zu regulieren und die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Angesichts der erhöhten Gefahr für Fußgänger und der zunehmenden Bedeutung der Verkehrssicherheit sollte die Einrichtung eines Zebrastreifens als dringende Maßnahme betrachtet werden. Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens eine sorgfältige Prüfung und Planung erfordert. Dennoch appellieren wir an Ihre Sensibilität für dieses Anliegen und bitten um eine baldige Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung dieser Maßnahme SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 22. April 2024 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Ayfer Sevim Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0593/2024 Stand: 11.09.2025 Sachstandsbericht Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Pescher Straße / Escher Straße Geänderter Beschluss: Die BV Chorweiler beschließt einen Ortstermin mit der Fachverwaltung Verkehrsamt an der Stelle Kreuzung Pescher Straße Ecke Escher Straße, um entsprechend die Situation vor Ort zu besprechen und entsprechend die Regelungen im Bereich Fußgängerüberweg und Ver- kehrsinseln zu klären. Entsprechend sollen auch die Schulstraße und Mengenicher Straße be- gangen werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgän- gerüberwegs geprüft. In einer seitens der Verwaltung beauftragten Verkehrszählung wurde festgestellt, dass sowohl das querende Fußgängeraufkommen, als auch die er- mittelte Fahrzeugbelastung außerhalb des für die Anlage von Fußgängerüberwegen möglichen respektive empfohlenen Bereiches liegt. In der Spitzenstunde wurden auf der Pescher Straße 777 Fahrzeuge bei lediglich zwei Fußgängerquerungen registriert. Auch im weiteren Tagesverlauf war der Anteil des querenden Fußverkehrs äußerst gering. Ein Fußgängerüberweg würde diesen Relationen im Alltag nicht gerecht wer- den. Zwar kann in begründeten Fällen von den Richtlinien abgewichen werden; für eine Ausnahme in diesem Bereich sprechen weder die in der Verkehrserhebung ermittelten Fußgängerzahlen, noch das zu hohe Aufkommen an motorisiertem Verkehr noch die örtlichen Gegebenheiten. So finden sich im Kreuzungsbereich sowohl über die Escher Straße als auch über die Pescher Straße jeweils eine bauliche Querungshilfe, die eine gesicherte Querung ermöglicht. Auch wurden der Verwaltung in dem genannten Be- reich keine auffälligen Unfalllagen seitens der Polizei zur Kenntnis gebracht. Zutreffend ist sicherlich, dass bei singulären Ereignissen insbesondere auf der nahe- gelegenen Sportstätte neben weiter zunehmendem Kfz-Verkehr ein zeitweiser Anstieg von Fußgängerquerungen zu verzeichnen ist. 2 Von weiteren verkehrstechnischen Maßnahmen an der Örtlichkeit sieht die Verwal- tung aus vorgenannten Gründen ab.
Beratungsverlauf
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