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V/0369/2005/1

Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Straße 26, 48161 Münster

Vorlage 03.06.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 08.06.2005, TOP 12

Hauptvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage

7523 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Straße 26, 48161 Münster 
hier: Zustimmung zum Raumprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Gebäudes der Droste-Hauptschule Roxel 
wird zugestimmt: 
 
 5 Unterrichtsräume    je ca. 54 qm. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Schulgebäudes der Droste -
Hauptschule Roxel um das unter Ziff. 1 aufgeführte Raumprogramm eine Vorentwurfspla-
nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€  
Bemerkung 
2150.940.1320.8 Bauk. Erw.  
Droste-Hauptschule Roxel 
2004 50.000  
  2005 10.000  
  2006 390.000  
  2007 800.000  
  gesamt 1.250.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0369/2005 Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
HaaseG@stadt -muenster.de  
Datum: 
04.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
2150.935.1320.0 Besch. Erw. 
Droste-Hauptschule Roxel 
2007 100.000  
     
2150.939.1320.4 Besch. Lehrm. Erw. 
Droste-Hauptschule Roxel 
2007 75.000  
 
Insgesamt: 1.425.000  
 
 
Begründung: 
 
 
1. Allgemein 
 
 Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen 
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (vgl. § 30 Abs. 1 Schu l-
verwaltungsgesetz).  
 
 
2. Schülerzahlentwicklung der Droste-Hauptschule Roxel 
 
 Die Schüler- und Klassenzahlen der Droste -Hauptschule Roxel sind in den vergangenen 
Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Schule hat sich von einer knapp zweizügigen Haup t-
schule mit 219 Schülern/innen im Schuljahr 1994/95 zu einer dreizügige n Schule mit 418 
Schülern/innen im Schuljahr 2004/05 entwickelt (vgl. Anlage 1). 
 
 Problematisch ist die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Schülerzahlen der Droste-
Hauptschule. Die Schülerprognose (vgl. Anlage 2) wurde auf der Grundlage der Bevölk e-
rungsprognose des Amtes für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik vom März 2003 er-
stellt. Aktuellere Daten liegen nicht vor. 
 
 Die Schülerprognose zeigt auch langfristig eine gesicherte Dreizügigkeit in den Jahrgängen 
7 bis 10. 
 Die prognostizierten Schülerzahlen in den Jahrgängen 5 und 6 liegen niedriger.  
 Der 6. Jahrgang kann unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24 in der 
Hauptschule auch als durchgängig dreizügig eingestuft werden. 
 
 Die Auswertung der Prognose für den 5. Jahrga ng ist aufgrund von erheblichen Schwa n-
kungen schwierig. Nach der Schülerprognose wird dieser Jahrgang nur zweizügig zu führen 
sein. Allerdings wich die tatsächliche Aufnahme in den vergangen Jahren erheblich von den 
Prognosezahlen ab (Prognose 2003/04: 46 Schüler/innen, tatsächliche Zahl: 61; Prognose 
2004/05: 42 Schüler/innen, tatsächliche Zahl: 58). Nach der Prognose waren für das Schul-
jahr 2005/2006 insgesamt 46 Anmeldungen zu erwarten. Im Rahmen des Anmeldeverfah-
rens wurden zunächst lediglich 29 Schüler/innen angemeldet. Erfahrungsgemäß wird diese 
Zahl bis zum Schuljahresbeginn noch steigen, da viele der bisher noch nicht zu einer wei-
terführenden Schule angemeldeten Schüler/innen an den Hauptschulen nachgemeldet 
werden. Darüber hinaus ist auch durch Rückläufer im Laufe des Schuljahres ein Anstieg zu 
erwarten. 
  
 Es wird vorgeschlagen, trotz dieser unsicheren Situation bei der Ermittlung des Raum- und 
Baubedarfs von einer vollen Dreizügigkeit auszugehen.  
 Sofern der 5. Jahrgang in Zukunft lediglich zweizügig wäre, würde sich eine Raumreserve 
von 1 Raum ergeben. Dieser Raum könnte dann für weitere pädagogische Differenzierun-
gen, Förder- und Betreuungsmaßnahmen genutzt werden.

- 3 - 
3. Raum- und Baubedarf  
 
 
3.1 Allgemein 
 
 Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs sind die Grundsätze für die Aufstellung von 
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen (Runderlass des Mi-
nisteriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995). 
 In diesen Grundsätzen sind die nach den entsprechenden Zügigkeiten vorzuhaltenden Un-
terrichts- und Fachräume festgelegt. Bei einer Erhöhung der Zügigkeit ist durch Gege n-
überstellung des Raumbedarfs mit dem Raumbestand im jeweiligen Schulgebäude zu ü-
berprüfen, inwieweit sich ein zusätzlicher Raum- und Baubedarf an Unterrichts- und Fach-
räumen ergibt. 
 
 
3.2 Prinzip der Schulzentren 
 
 Die Droste-Hauptschule Roxel ist gemeinsam mit der Realschule Roxel in dem Gebäude-
komplex des Schulzentrums Roxel untergebracht. Bei Schulzentren ist die Raumsituation 
aller Schulen zusammen zu beurteilen. Nur durch dieses Verfahren kann der gewollte Ein-
spareffekt von Schulzentren erzielt werden.  
 Das Berechnungsverfahren hat Auswirkungen auf den anzuerkennenden Fachraumbedarf, 
nicht auf den Klassenraumbedarf. Bei einer isolierten Betrachtung der  dreizügigen Haupt-
schule und der ebenfalls dreizügigen Realschule wären für jede Schule neben 18 Unte r-
richtsräumen 12 Fachräume, somit insgesamt 24 Fachräume, anzuerkennen. Unter B e-
rücksichtigung, dass die Schulen in einem Schulzentrum untergebracht sind, ist nach den 
o.g. Grundsätzen das Raumprogramm für eine 6 -zügige Schule der Sekundarstufe I 
zugrunde zu legen. Danach ergibt sich lediglich ein Bedarf von 19 Fachräumen.  
 
 
3.3 Fachräume 
 
 Im Schulzentrum Roxel insgesamt sind die nach Raumprogramm anzuerke nnenden 19 
Fachräume vorhanden. Die Anzahl der vorhandenen Fachräume wird grundsätzlich auch 
als ausreichend angesehen.  
 
 Die Situation ist zur Zeit  lediglich deshalb unbefriedigend, weil einige Fachräume (z.B. 
Kunstraum, Mehrzweckraum) als Stammklassenräume umfunktioniert werden mussten, um 
die gebildeten Klassen unterbringen zu können. Nach Fertigstellung der Erweiterung kön-
nen die Räume wieder als Fachräume genutzt werden.  
 
 Über das Raumprogramm hinaus verfügt die Droste-Hauptschule über einen zweiten Raum 
für Neue Technologien. Dieser Raum wird intensiv für Zwecke der Lehrerfortbildung genutzt 
und hat eine spezielle Ausstattung. Eine Anrechnung z.B. als Mehrzweckraum sollte de s-
halb nicht erfolgen.  
  
  
3.4 Unterrichtsräume 
 
 Im Bereich der Hauptschule sind insgesamt 13 Unterrichtsräume vorhanden. Unter Berück-
sichtigung der vollen Dreizügigkeit besteht somit ein Bedarf zur Schaffung von 5 Unte r-
richtsräumen.

- 4 - 
3.5 Raumgrößen 
 
 In den Grundsätzen sind für die Unterrichtsräume keine absoluten Größenang aben mehr 
vorgegeben. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.1997 beschlossen, 
grundsätzlich auch künftig einheitliche Raumgrößen bei der Ermittlung des Raumbedarfs 
zugrunde zu legen.  
 Für Unterrichtsräume der Sekundarstufe I wurde eine Größe v on 54 qm festgelegt. Von 
dieser Raumgröße kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern es z.B. die Orientierung 
an der vorhandenen Bausubstanz erfordert. Inwieweit dies bei der Erweiterung der Droste-
Hauptschule Roxel erforderlich wird, kann erst im Zuge d er Erarbeitung der Bauplanung 
festgelegt werden. 
 
 
 I.V. 
 
 
 
 Dr. Hanke 
 Stadträtin

Ergänzungsvorlage Beschluss

4641 Zeichen

... 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Straße 26, 48161 Münster 
hier: Zustimmung zum Raumprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in Ihrer Sitzung am 24.05.2005 den Beschlussvorschlag 
der Verwaltung ergänzt und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, wie folgt zu 
beschließen: ( Ergänzung ist fett gedruckt)  
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Gebäudes der Droste-Hauptschule Roxel 
wird zugestimmt: 
 
 5 Unterrichtsräume    je ca. 54 qm. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Schulgebäudes der Droste-
Hauptschule Roxel um das unter Ziff. 1 aufgeführte Raumprogramm eine Vorentwurfspla-
nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. 
 
3. Hierbei sollten die Kosten pro qm die Höhe nicht überschreiten, die beim Erweite-
rungsbau der Realschule Roxel zugrunde gelegt worden sind. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0369/2005/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
HaaseG@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
... 
Kosten/Folgekosten 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
2150.940.1320.8 Bauk. Erw.  
Droste-Hauptschule Roxel 
2004 50.000  
  2005 10.000  
  2006 390.000  
  2007 800.000  
  gesamt 1.250.000  
     
2150.935.1320.0 Besch. Erw. 
Droste-Hauptschule Roxel 
2007 100.000  
     
2150.939.1320.4 Besch. Lehrm. Erw. 
Droste-Hauptschule Roxel 
2007 75.000  
 
Insgesamt: 1.425.000  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Begründung wird zunächst auf die Beschlussvorlage an den Ausschuss für Schule und Wei-
terbildung Nr. V/369/2005 verwiesen. 
 
Die Vorlage wurde in der Sitzung Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 beraten. Die 
Bezirksvertretung hat einstimmig beschlossen, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die 
Annahme des Beschlussvorschlages mit der unter Ziffer 3 aufgeführten Ergänzung zu empfehlen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann der Ergänzung unter folgenden Hinweisen gefolgt werden: 
 
• Der Beschluss, dass die Kosten pro Quadratmeter die Höhe nicht überschreiten sollten, die 
beim Erweiterungsbau der Realschule Roxel zugrunde gelegt wurden, beinhaltet zwar eine 
Zielvorgabe, jedoch keine absolute Festschreibung des Baupreises auf diesen Wert. Zielvor-
gabe für die Sollwerte der Kostenkennwerte der Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel 
sind zunächst die dem Baubeschluss zur Realschule Roxel zugrunde liegenden Kostenkenn-
werte. 
 
• Bei der anstehenden Baumaßnahme zur Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel wird kein 
höherer Qualitätsstandard zugrunde gelegt wie bei der Erweiterung der Realschule Roxel.  
 
Der günstige abgerechnete
 Preis pro Quadratmeter beim Bau der Realschule Roxel ist insbeson-
dere auf folgende Faktoren zurückzuführen: 
 
- einfache und geradlinige Gebäudeform mit wenigen Sonderdetails bei sehr kompakter Bauform 
- großes Bauvolumen aufgrund des Raumprogramms  
- günstiges A/V Verhältnis (Verhältnis von Gebäudehülle zum Volumen) aufgrund der Dreige-
schossigkeit 
- günstige Ausschreibungsergebnisse.

- 3 - 
 
 
Es wird angestrebt, die bei der Erweiterung der Realschule Roxel angefallenen Baukosten pro 
Quadratmeter auch bei der Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel zu erreichen. Allerdings 
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die abgerechneten
 Kosten bei gleichen Qualitätsstan-
dards höher liegen werden als bei der Realschul-Erweiterung, da 
 
- das Bauvolumen bei der Erweiterung der Hauptschule (5 Unterrichtsräume) wesentlich geringer 
ist als bei der Realschule (17 Unterrichts räume, Foyer, Verwaltungsräume und Umbaumaßnah-
men) und  
- aufgrund der zu erwartenden Eingeschossigkeit der Hauptschul-Erweiterung das A/V Verhältnis 
deutlich ungünstiger ist.  
- noch kein Entwurf erarbeitet und mit der Droste-Hauptschule Roxel abgestimmt wurde. 
 
Ein Festschreiben des Baupreises auf den bei der Erweiterung der Realschule Roxel erzielten und 
abgerechneten Wert hätte aus den aufgeführten Gr ünden einen deutlichen Qualitätsverlust bei der 
Erweiterung der Droste-Hauptschule zur Folge und kann deshalb nicht empfohlen werden. Der bei 
der Realschule zugrunde gelegte Qualitätsstandard sollte auch aus Gründen der Gleichbehand-
lung der Schulen nicht unterschritten werden.  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Tilbecker Straße 26

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0369/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
03.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37