AFO/0006/2023
Planungs- und Ausbaustand Sanierung Hessenweg
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Originalanfrage der CDU-Fraktion
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AFO/0006/2023 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-Ost Anfrage Zum Planungs- und Ausbaustand Sanierung Hessenweg. Laut Verwaltung sollte im März dieses Jahres mit der Verlegung der Druckwasserleitung entlang des Hessenweges begonnen werden. Bis zum heutigen Tag ist noch nicht zu erkennen das überhaupt Bautätigkeiten begonnen haben. Daher unsere Fragen: . Wann ist mit dem Ausbau entlang des Hessenweges zu rechnen? Was ist mit den Zuschüssen des Landes NRW, sind diese zeitlich gebunden und können die Zuschüsse noch rechtzeitig abgerufen werden? Kann der Baubeginn des Radweges auf dem Stück, wo keine Druckwasserleitung verlegt wird, vorgezogen werden? Ist Mittlerweile eine Entscheidung über einen provisorischen Radweg während der Bauphase getroffen worden? Ist der noch zu tätigende Grunderwerb erfolgt? Für die CDU Fraktion Münster, 11.04.2023 CDU-Kreisverband Münster e.V. Maurltzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4.18 42-44 post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de
Stellungnahme zur AFO/0006/2023
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66.32.0014 21.08.2023 Frau Ritter 6642 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtbaurat Denstorff Hessenweg - DEK-Brücke bis Schifffahrter Damm hier: Anfrage Nr. AFO/0006/2023 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 11.04.2023 Mit der Anfrage (Nr. AFO/0006/2023) zum „Planungs- und Ausbaustand Sanierung Hessen- weg“ der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 11.04.2023 wurden an die Verwaltung folgende Fragen gestellt: 1) Wann ist mit dem Ausbau entlang des Hessenweges zu rechnen? 2) Was ist mit den Zuschüssen des Landes NRW, sind diese zeitlich gebunden und können die Zuschüsse noch rechtzeitig abgerufen werden? 3) Kann der Baubeginn des Radweges auf dem Stück, wo keine Druckwasserleitung verlegt wird, vorgezogen werden? 4) Ist mittlerweile eine Entscheidung über einen provisorischen Radweg während der Bau- phase getroffen worden? 5) Ist der noch zu tätigende Grunderwerb erfolgt? — Nachfolgend die Antworten des „Amtes für Mobilität und Tiefbau“ auf diese Fragestellungen: zu 1) Nach aktueller Einschätzung des „Amtes für Mobilität und Tiefbau“ kann der Baubeginn für die Gesamtmaßnahme am Hessenweg (DEK-Brücke bis Schifffahrter Damm) - unter der Voraus- setzung, dass sich der für die bauliche Umsetzung erforderliche Grunderwerb unproblematisch gestaltet - im 2. Quartal 2024 erfolgen. Zeitliche Verzögerungen gab es zuletzt im Zusammen- hang mit den für die weitere Projektbearbeitung notwendige Baugrundgutachten. Das Bau- grundgutachten konnte wegen Überlastung des beauftragten Bodengutachters und der zu- nächst einzuholenden Erlaubnisse für die erforderlichen Baugrunduntersuchungen auf den teils noch im Privatbesitz befindlicher Flächen erst mit zeitlicher Verzögerung starten. Inzwi- schen liegt aber dem „Amt für Mobilität und Tiefbau“ das fertig gestellte Baugrundgutachten vor, sodass die weitere Projektbearbeitung darauf aufbauend fortgeführt werden kann. zu 2) Die Maßnahme teilt sich in zwei Anträge. Der Zuwendungsantrag für die Nebenanlagen ist bereits bewilligt. Bei dem Zuwendungsantrag für die Fahrbahn liegt bereits die Zulassung des vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginns gemäß Nr. 1.3.1 der VVG zu $ 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) vor; die Bewilligung wird in 2023 erwartet. Es ist geplant die Zu- wendungen entsprechend der Ausgaben bzw. des Baufortschrittes zeitnah abzurufen. = Dr zu 3) Alle Vorbereitungen und Planungen zum Bau der Abwasserdruckrohrleitung sind abgeschlos- sen und stellen somit keine Restriktion zum Bau des Geh-/ Radweges dar. Die genauen Bau- abläufe werden im Rahmen der angelaufenen Bauvorbereitung geplant und festgelegt. Bei der Planung der Bauabläufe wird u.a. auch eine Bauzeitbeschleunigung, z.B. durch paralleles bauen in verschiedenen Streckenabschnitten berücksichtigt. Die Frage, inwiefern die Errich- tung des gepl. Geh-/ Radwegs auf dem Stück, wo keine Druckwasserleitung verlegt wird, pa- rallel zur Errichtung der gepl. DRL möglich bzw. zweckmäßig ist, kann erst nach Planung/ Festlegung der genauen Bauabläufe beantwortet werden. zu 4) Wie bereits im Antwort-Schreiben vom 22.03.2023 des Amtes für Mobilität und Tiefbau zur Anregung (Nr. An0/0017/2022) beschrieben, wird bei der geplanten Baumaßnahme am Hes- senweg die „Verkehrsführung während der Bauzeit“ unter Berücksichtigung des im Planungs- raum verkehrenden Radverkehr im Rahmen der angelaufenen Bauvorbereitung aufgegriffen und gemeinsam mit dem Ordnungsamt, der Feuerwehr und der Polizei geplant. Diese umfang- reichen Abstimmungen stehen noch bevor. Ziel ist es in jedem Fall alle Verkehrsteilnehmen- den, insbesondere Fußgänger und Radfahrer sicher den Baustellenbereich passieren lassen zu können sowie die Erreichbarkeit der Grundstücke im Industriegebiet zu gewährleisten. zu 5) Eines der vom Grunderwerb betroffenen Grundstücke am Hessenweg konnte bereits durch die Stadt Münster erworben werden. Für den Erwerb der anderen betroffenen privaten (Teil-) ‚Flächen sind die Entwürfe der Grunderwerbsverträge für die weiteren Verhandlungen/ Gesprä- che mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Erarbeitung; einem betroffenen Grund- stückseigentümer wurde der fertig gestellte Vertragsentwurf bereits zugesandt. Die Abarbei- tung der weiteren Arbeitsschritte zum Flächenerwerb (Fortführung der Gespräche mit den be- troffenen Grundstückseigentümern sowie die vertraglichen Abwicklungen) werden seitens der Stadt Münster mit hoher Priorität bearbeitet, sodass möglichst zeitnah der Kauf aller betroffe- nen privaten (Teil-JFlächen abgeschlossen werden kann. gez. Marengwa
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hessenweg
- Schifffahrter Damm
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0006/2023
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 27.04.2023
- Erstellt
- 27.04.2023 12:31