1893/2021/2
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld vom 14.06.2021
4099 Zeichen
Vorlagen-Nummer 1893/2021/1 1} ER Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle V1/26 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen. Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Ehrenfeld nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst eine Schule zu bauen. Damit der Bedarf an Schulplätzen auch künftig sichergestellt werden kann, ist eine Ausschreibung notwendig. Coronabedingt bestehen für diese Ausschreibung erst jetzt freie Kapazitäten. Es ist ein Beschluss noch in der letzten Ratssitzung vor den Ferien erforderlich. Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (SO NRW) in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per Mitteilung über den Beschluss informiert.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschpi Unterschrift AYOe.Do2 Ausyohinmt ER VAR Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Begründung Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken. Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen können. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus- sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt. Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nr. 122 in Priorität A. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben 1/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen.
Mitteilung Ausschuss
1178 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 19.07.2021 1893/2021/2 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Sportausschuss 09.09.2021 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken. Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen können. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Inves- tors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk Ehrenfeld beschlossen (Vorlagen-Nummer 1893/2021). Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde vorab im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung informiert. gez. Greitemann Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1893/2021/2
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.07.2021
- Erstellt
- 13.07.2021 08:27