Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 - Planungsbeschluss
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1075/2025 vom 02.07.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 - Erklärung der GW zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 26 16.06.2025 261/33 Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1075/2025- Erklärung zur Stellungnahme RPA-Nr. 143/24/01/2025 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Stellungnahme des RPA und den aufgezeigten Unstimmigkeiten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: • Für die Ermittlung der Kostenschätzung muss häufig auf pauschale Ansätze und Erfahrungswerte zurückgefriffen werden. Soweit möglich wurden konkrete Mengenermittlungen aus vorliegenden Planunterlagen übernommen und auch in der Berechnung ausgewiesen. Andere Positionen wurden mit fachlichem Wissen geschätzt. Kosten für Gutachter wurden auf Grundlage von Erfah- rungswerten aus abgewickelten Projekten angenommen. Eine tiefergehende Kostensicherheit wird sich erst mit fortschreitender Planung ergeben. • Die Differenz zwischen den Kosten des eingereichte n Planungsbeschlusses (370.000 € brutto) und übergebener Kostenannahme (341.000 € brutto) ergibt sich aus einer Anpassung der Honorarzone in der Berechnung. Somit reduzie- ren sich die Planungshonorare für TGA und Statik. • Der Risikozuschlag von 25% basiert auf der aktuell en Fassung der RGWBau vom 16.07.2024 und ist zur Planungssicherheit allgemein anerkannt. Er ist je- doch nicht fest als Budget eingeplant. • Im Laufe der Planung und der erforderlichen baulic hen Eingriffe zur Erstellung der zusätzlichen Fluchtwege (Öffnung der Gebäudehülle, Fassadenarbeiten) ist entschieden worden, Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit einzu- beziehen. Dadurch werden Synergien genutzt und stellen eine wirtschafliche Lösung dar. • Der im Beschluss genannte Fertigstellungstermin fü r 2028 bezieht sich korrek- terweise auf die Fertigstellung der gesamten Planungsphase bis zur Ausfüh- rung. Der Beginn mit der Ausführung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Dies ergibt sich unteranderem aus zeitintensiven Vergabeverfahren und der Bauan- tragsstellung. Der ursprünglich für die Sommerferien 2025 geplante Ausfüh- rungszeitraum konnte bereits zum Zeitpunkt der Projektübergabe zu 261/33 aufgrund des geringen Projektfortschrittes nicht mehr realisiert werden. Eine Beschleunigung des Projekts im weiteren Verlauf ist nicht auszuschließen. - 2 - • Die angenommenen Kosten gem. BKI 2020 wurden entsp rechend des aktuell veröffentlichten Baupreisindex bezuschlagt. Dies ist eine mögliche ange- wandte Praxis und stellt so die aktuellen Kosten dar. • Die Realisierung ohne Interimslösung wird mit Aufn ahme der Planung vertieft geprüft. Die Aufgabenstellung an die zubeauftragenden Fachplaner umfasst die Erarbeitung eines Konzeptes zur Projektrealisierung ohne Interimslösung. -
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage 1075/2025 muss in der Ratssitzung am 03.07.2025 eingebracht werden, da nach dieser Sitzung die Sommerpause beginnt. Außerdem gibt es danach eine weitere Pause wegen der anstehenden Wahlen. Die nächste reguläre Sitzung wäre sonst erst im Jahr 2026. Wenn die Beschlussvorlage nicht im nächsten Sitzungslauf beschlossen wird, verzögert sich die Behebung der Brandschutztechnischen Mängel und der Beginn des Bauvorhabens erheblich. Eine frühzeitigere Vorlage war aufgrund von Verzögerungen im Mitzeichnungsverfahren nicht möglich. -
Anlage 3 - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23.06.2025
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Anlage 3 – Beantwortung einer Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23. Juni 2025 SE Ruch erkundigte sich, ob der externe Planer, der die Feuertreppen installieren solle, nun eine Generalsanierung durchführe. Frau Rinnenburger führt aus, dass sie bis zur Sondersitzung prüfen lassen, ob es eine europaweite Ausschreibung für den zweiten Teil gegeben habe. Antwort der Verwaltung: Die Vergabe zur Errichtung des zweiten Rettungsweges an den bislang beauftragten Architekten erfolgte durch eine Entscheidung der Zuordnungskommission. Die Zuordnungskommission entscheidet auf Grundlage der Kommunalen Vergabegrundsätze NRW im unterschwelligen/ nationalen Vergaberecht. Aufgrund des gemäß Beschlussvorlage erweiterten Projektumfangs und der geltenden Wertgrenzen sind die Planungsleistungen insgesamt europaweit auszuschreiben. Daher wird die Zusammenarbeit nicht fortgeführt werden können. Es werden keine weiteren Leistungen abgerufen. Erst nach Beschlussfassung wird die europaweite Ausschreibung gestartet – es hat also noch keine Ausschreibung für den zweiten Teil gegeben. Der bislang beauftragte Architekt beabsichtigt, sich nach Beschlussfassung im Rahmen des folgenden Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV-Verfahren) erneut für das Projekt zu bewerben. Es werden insoweit Vorkehrungen getroffen, um etwaige Wissensvorsprüge des bislang beauftragten Architekten gegenüber potentiellen Mitbewerber*innen auszuschließen. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1075/2025 Stand: 23.01.2026 Sachstandsbericht Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 - Planungsbeschluss Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die Errichtung eines zweiten Rettungsweges sowie für die gleich- zeitig durchzuführende energetische Sanierung der Grundschule an der Godorfer Straße 29 fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI. Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Es wurde ein*e Energieberater*in beauftragt und es wurde die Schadstofffreiheit bereits durch eine*n Schadstoffgutachter*in bestätigt. Der Vertragsabteilung wird hinsichtlich der Fach- planerausschreibungen zugearbeitet. Nächste Schritte: Die Gebäudewirtschaft stellt den Förderantrag auf Grundlage der Leistungen der Energiebera- tung. Im Anschluss erstellt der*die beauftragte Energieberater*in ein Gutachten zur Festle- gung sinnvoller energetischer Sanierungsmaßnahmen. Parallel dazu erfolgt eine brandschutz- technische Begutachtung des Gebäudes durch eine*n Brandschutzsachverständige*n. Ergän- zend sind weitere Zuarbeiten sowie die Abstimmung mit der Vertragsabteilung zur Vorberei- tung der Fachplanerausschreibung vorgesehen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 23.01.2027 -
Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 04.06.2025 143 26 über Dez.VI Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1075/2025 (Stand vom 22.05.2025) Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 RPA-Nr. 143/24/01/2025 Eingereichte Planungskosten (Beschlussvorlage) rd. 370.000 € brutto Korrigierte Planungskosten Lph 1-3 rd. 341.000 € brutto Voraussichtliche Gesamtplanungskosten (alle Lph) r d. 701.450 € brutto Voraussichtliche Gesamtkosten Planung und Bau rd. 3.648.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26) beabsichtigt einen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die o. g. Maßnahme zu erwirken. Beschlussgegenstand ist die externe Vergabe von Planungsleistungen für die Herstellung eines zweiten Rettungsweges und die energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29. Dieser Beschluss umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundla- genermittlung bis zur Entwurfsplanung). Die Planungsleistungen sollen durch ein ex- ternes Planungsbüro mit Beteiligung von Gutachtern sowie Projektsteuerungs- und leitungsaufgaben durch die Gebäudewirtschaft erbracht werden. Für die Grundschule im Süden forderte das Bauaufsichtsamt bereits Anfang des Jah- res 2023, dass Maßnahmen zu treffen seien, um die Entfluchtung der Klassenräume im 1. Obergeschoss zu gewährleisten. Es war entweder die Sicherung des 1. Ret- tungsweges oder die Erstellung eines zweiten Rettungsweges umzusetzen. Gemäß Aussage von 26 zeigte die Planung dazu, dass die Sicherung des 1. Fluchtwegs durch bauliche Maßnahme wie z. B. die bauliche Einhausung des Treppenraums - 2 - / 3 nicht umsetzbar sei, so dass nur die Realisierung eines 2. Rettungsweges in Betracht kommt. Die seit Sommer 2024 durch einen externen Architekten erstellte Planung eines au- ßenliegenden Treppenhauses als zweiten Rettungsweg sollte bereits in den Som- merferien 2025 realisiert werden. Aus 14 nicht bekannt Gründen wurde das Projekt Anfang 2025 dann intern neu aufgestellt. Da erhebliche Eingriffen in die Bausubstanz notwendig seien, wurde der Maßnahmenumfang von der reinen Erstellung des 2. Fluchtweges um eine energetische Generalinstandsetzung des Gesamtgebäudes er- weitert, wie nun in der Beschlussvorlage dargestellt. Derzeit wird der Forderung des Bauaufsichtsamtes durch verschiedene, kleinere Si- cherungsmaßnahmen in der Schule übergangsweise nachgekommen (automatische Türschließer etc.). Es wird davon ausgegangen, dass diese Sicherungsmaßnahmen bis zur Fertigstellung der Sanierung im Jahr 2030 vom Bauaufsichtsamt mitgetragen werden. Bei der Prüfung wurde folgendes festgestellt: • Die von 26 vorgelegten Unterlagen sind im Wesentlichen plausibel, lassen sich wegen pauschaler Ansätze und fehlender Mengenermittlungen jedoch nicht im Detail nachvollziehen. Die Ermittlung der Planungskosten gemäß HOAI kann nachvollzogen werden. Für die Planungskosten der weiteren Be- teiligten wie Gutachter etc. liegen keine Berechnungen vor. • Zwischen der übergebenen Kostenermittlung und der Beschlussvorlage gibt es sowohl in Bezug auf die Kosten als auch auf die Termine Abweichungen. Demnach liegen die Planungskosten nicht wie in der Beschlussvorlage ausge- wiesen bei 370.000 € brutto, sondern nur bei rund 341.000 € brutto. Der im Beschluss genannte Fertigstellungstermin für 2028 kann sich gemäß dem vor- liegenden Rahmenterminplan nur auf die Fertigstellung der Planung bis Leis- tungsphase 3 beziehen. Gemäß dem Terminplan soll mit der Ausführung der Bauleistungen erst 2029 begonnen werden. • Der eingerechnete Risikozuschlag in Höhe von 25%, der weder beschrieben noch begründet wird, sowie weitere pauschale Ansätze sind dem Planungs- stand angemessen, dürfen jedoch nicht grundsätzlich als zur Verfügung ste- hendes Budget angesehen werden. • Der Maßnahmenumfang hat sich im Laufe der Planung enorm erhöht. Ur- sprünglich lagen die Schätzkosten für die Realisierung des 2. Rettungsweges bei rd. 350.000 € und als Ausführungszeitraum waren der Sommerferien 2025 vorgesehen. Nunmehr betragen die geschätzten Gesamtkosten rd. 3,65 Mio. € und die Fertigstellung erfolgt Anfang 2030. die - 3 - • Die zugrundeliegenden Schätzkosten stammen von BKI Werten aus dem Jahr 2020 auf die ein Preissteigerungsfaktor von ca. 45% zugeschlagen wurden. Hier wären aktuellere Zahlen sinnvoll, um mehr Kostensicherheit zu erhalten. • Gemäß Angabe von 26 sieht das Schulamt keine Interimslösung für die Schule vor. Wie die Realisierung bei laufendem Schulbetrieb funktionieren soll, muss noch geklärt werden. Grundsätzlich ist die Fortführung des Projektes notwendig, um den Forderungen des Bauaufsichtsamtes nachzukommen. 14 hat diesbezüglich keine Bedenken, sowohl zeit- als auch kostenmäßig sind jedoch noch die oben dargestellten Unstimmigkeiten zu klären. Mit freundlichen Grüßen Anne Runge -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1075/2025 Freigabedatum 04.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 - Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die Errichtung eines zweiten Rettungsweges sowie für die gleich- zeitig durchzuführende energetische Sanierung der Grundschule an der Godorfer Straße 29 fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI. Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die energetische Sanierung des Gebäudes führt zu einer Reduktion der langfristigen Betriebs- kosten und einer Verringerung der Umweltbelastung. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachverhalt Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung durch das Bauaufsichtsamt am 31.03.2023 wurde die Sicherstellung des 1. Rettungsweges oder alternativ die bauliche Herstellung eines 2. Ret- tungsweges gefordert, um das Entfluchten aus den Klassenräumen des 1. Obergeschosses der Grundschule an der Godorfer Straße zu gewährleisten. Nach eingehender Prüfung unter Einbeziehung eines externen Objektplaners wurde aufgrund der baulichen Gegebenheiten die Errichtung von zwei Außentreppen als 2. Rettungsweg festgelegt – eine an der Nordwestseite und eine an der Südostseite des Gebäudes. Aufgrund diverser baulicher Schnittstellen und Eingriffe in den Bestandsbau, die durch die Er- richtung des 2. Rettungswegs erforderlich werden, sowie des Alters der Bausubstanz, wurde die Entscheidung getroffen, die Maßnahme als parallele Generalinstandsetzung durchzufüh- ren. Dabei soll der Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung des Gebäudes gemäß den Energieleitlinien der Stadt Köln liegen. 3 Zielsetzung Ziel der geplanten Baumaßnahme ist es, die erforderlichen brandschutzrelevanten Rettungs- wege herzustellen und gleichzeitig die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig zu verbes- sern. Damit sollen sowohl die Sicherheitsanforderungen für die Nutzung der Räume erfüllt als auch die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes optimiert werden. Dies führt zu einer Re- duktion der langfristigen Betriebskosten und einer Verringerung der Umweltbelastung. Durch die Kombination beider Maßnahmen – Rettungsweg und energetische Sanierung – wird eine effiziente und kostensparende Lösung ermöglicht, indem beispielsweise auf doppelte Planungen, eine doppelte Baustelleneinrichtung und doppelte Interimsmaßnahmen verzichtet werden kann und der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Finanzierung Die Planungskosten für die Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf rund 370.000 Euro brutto. Hierin sind das Honorar für ex- terne Planer*innen, Gutachter*innen und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten. Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung für 2028 geplant und es fallen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung folgende Haushaltsbelastungen an: Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in 2028 aus dem Instandhaltungsbudget der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen- dungen. Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2028 ff. im Budget des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistel- liger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung den erfor- derlichen Durchführungsbeschluss (Baubeschluss) einholen. Hierin werden sodann die ent- sprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick- lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentli- che Aufwendungen dargestellt. Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz Die Durchführung der geplanten Baumaßnahme ist notwendig, da sie sowohl den aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Brandschutz als auch den notwendigen Anpassungen an moderne energieeffiziente Standards gerecht wird. Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde die Notwendigkeit eines zusätzlichen 2. Rettungsweges festgestellt, um die Si- cherheit der Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes zu gewährleisten. Diese brandschutztech- 4 nische Anforderung muss dringend umgesetzt werden, um die Nutzung des Gebäudes weiter- hin verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es im Hinblick auf die energetische Sanierung unabdingbar, diese Maßnahme umzusetzen, um die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern. Das Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen energetischen Standards, was zu unnötig hohen Betriebs- kosten und einer erhöhten Umweltbelastung führt. Durch die Generalinstandsetzung im Zu- sammenhang mit der energetischen Sanierung können diese Mängel nachhaltig behoben werden, was sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile mit sich bringt. Eine Reduzie- rung des Energieverbrauchs trägt aktiv zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei und leistet damit einen direkten Beitrag zum Klimaschutz. Dies entspricht den Zielen der Stadt Köln, eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung zu fördern, und stellt sicher, dass das Gebäude auch in Zukunft effizient und umweltbewusst betrieben werden kann. Daher ist die Durchführung der Baumaßnahme sowohl aus rechtlichen Gründen als auch im Hinblick auf die Klimaschutzstrategie der Stadt unverzichtbar. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit der Baumaßnahme ergibt sich aus der Notwendigkeit, sowohl die brand- schutztechnischen Anforderungen als auch die energetischen Mängel des Gebäudes unver- züglich zu beheben. Anlagen Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (wird spätestens bis zur ersten Sit- zung im Sitzungslauf nachgereicht)
Beratungsverlauf
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16.06.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
23.06.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
30.06.2025
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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