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1075/2025

Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 - Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.07.2025

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Anlage 3 - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23.06.2025

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Anlage 2 - Erklärung der GW zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23.06.2025

1503 Zeichen

Anlage 3 – Beantwortung einer Nachfrage aus dem 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23. Juni 2025 
 
SE Ruch erkundigte sich, ob der externe Planer, der die Feuertreppen installieren 
solle, nun eine Generalsanierung durchführe. 
Frau Rinnenburger führt aus, dass sie bis zur Sondersitzung prüfen lassen, ob es 
eine europaweite Ausschreibung für den zweiten Teil gegeben habe. 
Antwort der Verwaltung: 
Die Vergabe zur Errichtung des zweiten Rettungsweges an den bislang beauftragten 
Architekten erfolgte durch eine Entscheidung der Zuordnungskommission. Die 
Zuordnungskommission entscheidet auf Grundlage der Kommunalen 
Vergabegrundsätze NRW im unterschwelligen/ nationalen Vergaberecht. Aufgrund 
des gemäß Beschlussvorlage erweiterten Projektumfangs und der geltenden 
Wertgrenzen sind die Planungsleistungen insgesamt europaweit auszuschreiben. 
Daher wird die Zusammenarbeit nicht fortgeführt werden können. Es werden keine 
weiteren Leistungen abgerufen. Erst nach Beschlussfassung wird die europaweite 
Ausschreibung gestartet – es hat also noch keine Ausschreibung für den zweiten Teil 
gegeben. 
Der bislang beauftragte Architekt beabsichtigt, sich nach Beschlussfassung im 
Rahmen des folgenden Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe 
öffentlicher Aufträge (VGV-Verfahren) erneut für das Projekt zu bewerben. Es 
werden insoweit Vorkehrungen getroffen, um etwaige Wissensvorsprüge des bislang 
beauftragten Architekten gegenüber potentiellen Mitbewerber*innen auszuschließen.

Anlage 2 - Erklärung der GW zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2817 Zeichen

/ 2 
26 16.06.2025 
261/33  
 
Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1075/2025- 
Erklärung zur Stellungnahme RPA-Nr. 143/24/01/2025 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Bauliche Errichtung 
eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der 
Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu der Stellungnahme des RPA und den aufgezeigten Unstimmigkeiten nimmt die 
Verwaltung wie folgt Stellung: 
• Für die Ermittlung der Kostenschätzung muss häufig  auf pauschale Ansätze 
und Erfahrungswerte zurückgefriffen werden. Soweit möglich wurden konkrete 
Mengenermittlungen aus vorliegenden Planunterlagen übernommen und auch 
in der Berechnung ausgewiesen. Andere Positionen wurden mit fachlichem 
Wissen geschätzt. Kosten für Gutachter wurden auf Grundlage von Erfah- 
rungswerten aus abgewickelten Projekten angenommen. Eine tiefergehende 
Kostensicherheit wird sich erst mit fortschreitender Planung ergeben. 
• Die Differenz zwischen den Kosten des eingereichte n Planungsbeschlusses 
(370.000 € brutto) und übergebener Kostenannahme (341.000 € brutto) ergibt 
sich aus einer Anpassung der Honorarzone in der Berechnung. Somit reduzie- 
ren sich die Planungshonorare für TGA und Statik.  
• Der Risikozuschlag von 25% basiert auf der aktuell en Fassung der RGWBau 
vom 16.07.2024 und ist zur Planungssicherheit allgemein anerkannt. Er ist je- 
doch nicht fest als Budget eingeplant. 
• Im Laufe der Planung und der erforderlichen baulic hen Eingriffe zur Erstellung 
der zusätzlichen Fluchtwege (Öffnung der Gebäudehülle, Fassadenarbeiten) 
ist entschieden worden, Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit einzu- 
beziehen. Dadurch werden Synergien genutzt und stellen eine wirtschafliche 
Lösung dar. 
• Der im Beschluss genannte Fertigstellungstermin fü r 2028 bezieht sich korrek- 
terweise auf die Fertigstellung der gesamten Planungsphase bis zur Ausfüh- 
rung. Der Beginn mit der Ausführung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Dies 
ergibt sich unteranderem aus zeitintensiven Vergabeverfahren und der Bauan- 
tragsstellung. Der ursprünglich für die Sommerferien 2025 geplante Ausfüh- 
rungszeitraum konnte bereits zum Zeitpunkt der Projektübergabe zu 261/33 
aufgrund des geringen Projektfortschrittes nicht mehr realisiert werden. Eine 
Beschleunigung des Projekts im weiteren Verlauf ist nicht auszuschließen.

- 2 - 
 
 
• Die angenommenen Kosten gem. BKI 2020 wurden entsp rechend des aktuell 
veröffentlichten Baupreisindex bezuschlagt. Dies ist eine mögliche ange- 
wandte Praxis und stellt so die aktuellen Kosten dar. 
• Die Realisierung ohne Interimslösung wird mit Aufn ahme der Planung vertieft 
geprüft. Die Aufgabenstellung an die zubeauftragenden Fachplaner umfasst 
die Erarbeitung eines Konzeptes zur Projektrealisierung ohne Interimslösung.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1510 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1075/2025
Stand: 23.01.2026 
Sachstandsbericht  
Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische 
Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 - 
Planungsbeschluss 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Bedarf für die Errichtung eines zweiten Rettungsweges sowie für die gleich-
zeitig durchzuführende energetische Sanierung der Grundschule an der Godorfer Straße 29 
fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI.  
 
Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wurde ein*e Energieberater*in beauftragt und es wurde die Schadstofffreiheit bereits durch 
eine*n Schadstoffgutachter*in bestätigt. Der Vertragsabteilung wird hinsichtlich der Fach-
planerausschreibungen zugearbeitet. 
Nächste Schritte: 
Die Gebäudewirtschaft stellt den Förderantrag auf Grundlage der Leistungen der Energiebera-
tung. Im Anschluss erstellt der*die beauftragte Energieberater*in ein Gutachten zur Festle-
gung sinnvoller energetischer Sanierungsmaßnahmen. Parallel dazu erfolgt eine brandschutz-
technische Begutachtung des Gebäudes durch eine*n Brandschutzsachverständige*n. Ergän-
zend sind weitere Zuarbeiten sowie die Abstimmung mit der Vertragsabteilung zur Vorberei-
tung der Fachplanerausschreibung vorgesehen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
23.01.2027

Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

5046 Zeichen

/ 2 
14           04.06.2025 
143 
 
26 
über 
Dez.VI 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1075/2025 (Stand vom 22.05.2025) 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Bauliche Errichtung 
eines zweiten Rettungsweges und energetische Generalinstandsetzung der 
Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29  
RPA-Nr. 143/24/01/2025 
 
Eingereichte Planungskosten (Beschlussvorlage)  rd.   370.000 € brutto 
Korrigierte Planungskosten Lph 1-3  rd.    341.000 € brutto 
Voraussichtliche Gesamtplanungskosten (alle Lph)  r d.    701.450 € brutto 
Voraussichtliche Gesamtkosten Planung und Bau  rd. 3.648.000 € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26) beabsichtigt einen Bedarfsfeststellungs- 
und Planungsbeschluss für die o. g. Maßnahme zu erwirken. Beschlussgegenstand 
ist die externe Vergabe von Planungsleistungen für die Herstellung eines zweiten 
Rettungsweges und die energetische Generalinstandsetzung der Grundschule im 
Süden, Godorfer Str. 29. 
Dieser Beschluss umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundla- 
genermittlung bis zur Entwurfsplanung). Die Planungsleistungen sollen durch ein ex- 
ternes Planungsbüro mit Beteiligung von Gutachtern sowie Projektsteuerungs- und 
leitungsaufgaben durch die Gebäudewirtschaft erbracht werden.  
Für die Grundschule im Süden forderte das Bauaufsichtsamt bereits Anfang des Jah- 
res 2023, dass Maßnahmen zu treffen seien, um die Entfluchtung der Klassenräume 
im 1. Obergeschoss zu gewährleisten. Es war entweder die Sicherung des 1. Ret- 
tungsweges oder die Erstellung eines zweiten Rettungsweges umzusetzen. Gemäß 
Aussage von 26 zeigte die Planung dazu, dass die Sicherung des 1. Fluchtwegs 
durch bauliche Maßnahme wie z. B. die bauliche Einhausung des Treppenraums

- 2 - 
 
/ 3 
nicht umsetzbar sei, so dass nur die Realisierung eines 2. Rettungsweges in Betracht 
kommt. 
Die seit Sommer 2024 durch einen externen Architekten erstellte Planung eines au-
ßenliegenden Treppenhauses als zweiten Rettungsweg sollte bereits in den Som-
merferien 2025 realisiert werden. Aus 14 nicht bekannt Gründen wurde das Projekt 
Anfang 2025 dann intern neu aufgestellt. Da erhebliche Eingriffen in die Bausubstanz 
notwendig seien, wurde der Maßnahmenumfang von der reinen Erstellung des 2. 
Fluchtweges um eine energetische Generalinstandsetzung des Gesamtgebäudes er-
weitert, wie nun in der Beschlussvorlage dargestellt. 
Derzeit wird der Forderung des Bauaufsichtsamtes durch verschiedene, kleinere Si-
cherungsmaßnahmen in der Schule übergangsweise nachgekommen (automatische 
Türschließer etc.). Es wird davon ausgegangen, dass diese Sicherungsmaßnahmen 
bis zur Fertigstellung der Sanierung im Jahr 2030 vom Bauaufsichtsamt mitgetragen 
werden.  
Bei der Prüfung wurde folgendes festgestellt: 
• Die von 26 vorgelegten Unterlagen sind im Wesentlichen plausibel, lassen 
sich wegen pauschaler Ansätze und fehlender Mengenermittlungen jedoch 
nicht im Detail nachvollziehen. Die Ermittlung der Planungskosten gemäß 
HOAI kann nachvollzogen werden. Für die Planungskosten der weiteren Be-
teiligten wie Gutachter etc. liegen keine Berechnungen vor. 
• Zwischen der übergebenen Kostenermittlung und der Beschlussvorlage gibt 
es sowohl in Bezug auf die Kosten als auch auf die Termine Abweichungen. 
Demnach liegen die Planungskosten nicht wie in der Beschlussvorlage ausge-
wiesen bei 370.000 € brutto, sondern nur bei rund 341.000 € brutto. Der im 
Beschluss genannte Fertigstellungstermin für 2028 kann sich gemäß dem vor-
liegenden Rahmenterminplan nur auf die Fertigstellung der Planung bis Leis-
tungsphase 3 beziehen. Gemäß dem Terminplan soll mit der Ausführung der 
Bauleistungen erst 2029 begonnen werden. 
• Der eingerechnete Risikozuschlag in Höhe von 25%, der weder beschrieben 
noch begründet wird, sowie weitere pauschale Ansätze sind dem Planungs-
stand angemessen, dürfen jedoch nicht grundsätzlich als zur Verfügung ste-
hendes Budget angesehen werden. 
• Der Maßnahmenumfang hat sich im Laufe der Planung enorm erhöht. Ur-
sprünglich lagen die Schätzkosten für die Realisierung des 2. Rettungsweges 
bei rd. 350.000 € und als Ausführungszeitraum waren der Sommerferien 2025 
vorgesehen. Nunmehr betragen die geschätzten Gesamtkosten rd. 3,65 Mio. € 
und die Fertigstellung erfolgt Anfang 2030. 
die

- 3 - 
 
 
• Die zugrundeliegenden Schätzkosten stammen von BKI Werten aus dem Jahr 
2020 auf die ein Preissteigerungsfaktor von ca. 45% zugeschlagen wurden. 
Hier wären aktuellere Zahlen sinnvoll, um mehr Kostensicherheit zu erhalten. 
• Gemäß Angabe von 26 sieht das Schulamt keine Interimslösung für die 
Schule vor. Wie die Realisierung bei laufendem Schulbetrieb funktionieren 
soll, muss noch geklärt werden. 
Grundsätzlich ist die Fortführung des Projektes notwendig, um den Forderungen des 
Bauaufsichtsamtes nachzukommen. 14 hat diesbezüglich keine Bedenken, sowohl 
zeit- als auch kostenmäßig sind jedoch noch die oben dargestellten Unstimmigkeiten 
zu klären.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Anne Runge

Beschlussvorlage Rat

8205 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1075/2025 
Freigabedatum 
04.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges und energetische 
Generalinstandsetzung der Grundschule im Süden, Godorfer Str. 29 - 
Planungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Bedarf für die Errichtung eines zweiten Rettungsweges sowie für die gleich-
zeitig durchzuführende energetische Sanierung der Grundschule an der Godorfer Straße 29 
fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI.  
 
Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive  Reinigung und sonstige Nebenkosten) 
    siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Die energetische Sanierung des Gebäudes führt zu einer Reduktion der langfristigen Betriebs-
kosten und einer Verringerung der Umweltbelastung. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Sachverhalt 
Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung durch das Bauaufsichtsamt am 31.03.2023 wurde 
die Sicherstellung des 1. Rettungsweges oder alternativ die bauliche Herstellung eines 2. Ret-
tungsweges gefordert, um das Entfluchten aus den Klassenräumen des 1. Obergeschosses 
der Grundschule an der Godorfer Straße zu gewährleisten. Nach eingehender Prüfung unter 
Einbeziehung eines externen Objektplaners wurde aufgrund der baulichen Gegebenheiten die 
Errichtung von zwei Außentreppen als 2. Rettungsweg festgelegt – eine an der Nordwestseite 
und eine an der Südostseite des Gebäudes.  
Aufgrund diverser baulicher Schnittstellen und Eingriffe in den Bestandsbau, die durch die Er-
richtung des 2. Rettungswegs erforderlich werden, sowie des Alters der Bausubstanz, wurde 
die Entscheidung getroffen, die Maßnahme als parallele Generalinstandsetzung durchzufüh-
ren. Dabei soll der Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung des Gebäudes gemäß den 
Energieleitlinien der Stadt Köln liegen.

3 
 
Zielsetzung 
Ziel der geplanten Baumaßnahme ist es, die erforderlichen brandschutzrelevanten Rettungs-
wege herzustellen und gleichzeitig die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig zu verbes-
sern. Damit sollen sowohl die Sicherheitsanforderungen für die Nutzung der Räume erfüllt als 
auch die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes optimiert werden. Dies führt zu einer Re-
duktion der langfristigen Betriebskosten und einer Verringerung der Umweltbelastung. 
Durch die Kombination beider Maßnahmen – Rettungsweg und energetische Sanierung – wird 
eine effiziente und kostensparende Lösung ermöglicht, indem beispielsweise auf doppelte 
Planungen, eine doppelte Baustelleneinrichtung und doppelte Interimsmaßnahmen verzichtet 
werden kann und der Verwaltungsaufwand reduziert wird. 
 
Finanzierung 
Die Planungskosten für die Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen 
sich gemäß Kostenschätzung auf rund 370.000 Euro brutto. Hierin sind das Honorar für ex-
terne Planer*innen, Gutachter*innen und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten.  
 
Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung für 2028 geplant und es fallen im Rahmen der 
mittelfristigen Finanzplanung folgende Haushaltsbelastungen an: 
 
 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in 2028 aus dem Instandhaltungsbudget der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen-
dungen.  
Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2028 ff. im Budget des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies 
ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und 
Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistel-
liger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge 
weiterer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten 
Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 
 
Auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung den erfor-
derlichen Durchführungsbeschluss (Baubeschluss) einholen. Hierin werden sodann die ent-
sprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick-
lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentli-
che Aufwendungen dargestellt. 
 
Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz 
Die Durchführung der geplanten Baumaßnahme ist notwendig, da sie sowohl den aktuellen 
gesetzlichen Anforderungen im Bereich Brandschutz als auch den notwendigen Anpassungen 
an moderne energieeffiziente Standards gerecht wird. Im Rahmen einer wiederkehrenden 
Prüfung wurde die Notwendigkeit eines zusätzlichen 2. Rettungsweges festgestellt, um die Si-
cherheit der Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes zu gewährleisten. Diese brandschutztech-

4 
nische Anforderung muss dringend umgesetzt werden, um die Nutzung des Gebäudes weiter-
hin verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu ermöglichen. 
Gleichzeitig ist es im Hinblick auf die energetische Sanierung unabdingbar, diese Maßnahme 
umzusetzen, um die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern. Das Gebäude 
entspricht nicht mehr den heutigen energetischen Standards, was zu unnötig hohen Betriebs-
kosten und einer erhöhten Umweltbelastung führt. Durch die Generalinstandsetzung im Zu-
sammenhang mit der energetischen Sanierung können diese Mängel nachhaltig behoben 
werden, was sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile mit sich bringt. Eine Reduzie-
rung des Energieverbrauchs trägt aktiv zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei und leistet 
damit einen direkten Beitrag zum Klimaschutz. 
Dies entspricht den Zielen der Stadt Köln, eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung 
zu fördern, und stellt sicher, dass das Gebäude auch in Zukunft effizient und umweltbewusst 
betrieben werden kann. 
Daher ist die Durchführung der Baumaßnahme sowohl aus rechtlichen Gründen als auch im 
Hinblick auf die Klimaschutzstrategie der Stadt unverzichtbar. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Dringlichkeit der Baumaßnahme ergibt sich aus der Notwendigkeit, sowohl die brand-
schutztechnischen Anforderungen als auch die energetischen Mängel des Gebäudes unver-
züglich zu beheben. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (wird spätestens bis zur ersten Sit-
zung im Sitzungslauf nachgereicht)

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

590 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit  
 
Die Vorlage 1075/2025 muss in der Ratssitzung am 03.07.2025 eingebracht werden, da 
nach dieser Sitzung die Sommerpause beginnt. Außerdem gibt es danach eine weitere 
Pause wegen der anstehenden Wahlen. Die nächste reguläre Sitzung wäre sonst erst im 
Jahr 2026. 
Wenn die Beschlussvorlage nicht im nächsten Sitzungslauf beschlossen wird, verzögert sich 
die Behebung der Brandschutztechnischen Mängel und der Beginn des Bauvorhabens 
erheblich. 
Eine frühzeitigere Vorlage war aufgrund von Verzögerungen im Mitzeichnungsverfahren 
nicht möglich.

Beratungsverlauf (5)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1075/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.07.2025
Erstellt
10.04.2025 14:01