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AN/0664/2020

Änderungsantrag zu TOP 4.1, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, DS 0418/2020

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 25.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.05.2020, TOP 4.1.2

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4988 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2020 
AN/0664/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.1, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, DS 
0418/2020: Ablehnungen an Gesamtschulen nicht erst in zehn Jahren auf "0" senken! 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der heutigen 
Sitzung zu nehmen. 
 
 
Der Beschluss wird folgendermaßen geändert: 
1. Zwischen Beschlusspunkt 1 und 2 wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt: 
(2) beschließt, die Rahmenplanung dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Plätze an 
Gesamtschulen bis zum Schuljahr 2025/26 in einer Zahl geschaffen werden, so dass die 
für dieses Schuljahr prognostizierte Nachfrage von rund 3.270 städtischen 
Gesamtschulplätzen gedeckt werden kann. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein 
Verfahren zu entwickeln und dem Ausschuss bis zum 24.8.2020 zur Diskussion und zum 
Beschluss vorzulegen, mit dem nötige Flächen und Interimsgebäude rechtzeitig zur 
Verfügung stehen sowie die Neubauten erstellt werden können.  
2. Der ursprüngliche Beschlusspunkt 2 wird zu Beschlusspunkt 3. 
 
 
Begründung:

Die Schulentwicklungsplanung postuliert das Ziel, die Wünsche von Kölner Eltern und Kindern 
nach Gesamtschulplätzen erst zum Schuljahr 2029/30 vollständig zu erfüllen. Damit wird der 
Wunsch, die langjährigen hohen Ablehnungszahlen an Gesamtschulen auf "0" zu senken, 
weiterhin nicht als Aufgabe von höchster Priorität betrachtet. Eltern, die ihr Kind auf eine Schule 
des traditionellen dreigliedrigen Systems schicken möchten, haben dagegen einen 
Rechtsanspruch auf einen Platz dort. Aufgrund des steigenden Bedarfes an Gymnasialplätzen 
durch die Rückkehr von G8 zu G9 reagierte die Stadt Köln mit einem Ausbauprogramm für 
Gymnasien.  
Schon allein die 10-Jahres-Frist stellt eine Ohrfeige für Eltern und Kinder mit dem Wunsch nach 
einem Platz an einer Gesamtschule dar. Auch wenn Schulbaunotstand herrscht, dürfen die 
Wünsche nach einem Gesamtschulplatz nicht weiter in so auffallend hohem Maße benachteiligt 
werden.  
Im Schuljahr 2020/21 sind 951 Schülerinnen an Gesamtschulen abgelehnt worden. In Anbetracht 
der seit zehn Jahren "rasant" steigenden Nachfrage (S. 27) wird sich diese Zahl möglicherweise 
noch erhöhen. Diese Möglichkeit wird im vorliegenden Planungspapier eingeräumt (S. 28). Denn 
bereits in diesem Jahr wurde mit 3.219 Anmeldungen an Gesamtschulen die für 2029/30 
prognostizierte Zahl von 3.240 Anmeldungen nahezu erreicht. Eine weitere Verschiebung des 
Anteils der Eltern und Kinder, die Gesamtschulen wählen, würde die vorliegenden Planungen 
zunichte machen. Sie sind zu langfristig ausgerichtet. 
Hinzu kommt: NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer hatte vor zwei Jahren im Zuge der 
Neuausrichtung der Inklusion eine Verkleinerung der Klassen an inklusiven Schulen von 27 auf 
durchschnittlich 25 Schüler*innen angekündigt. Die Stadt Köln hatte sich frühzeitig von diesem Ziel 
distanziert. Sie verwies auf einen daraus folgenden Mehrbedarf von 150 Schulplätzen an 
Gesamtschulen, die grundsätzlich inklusiv arbeiten. Das Land räumte Kommunen wie Köln, die 
große Probleme beim Schulbau und einen Mangel an Schulplätzen hatten, dann die Möglichkeit 
ein, kleinere Klassen zu verweigern und bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 27 
Schüler*innen zu bleiben. Die Fortschreibung 2020 geht stillschweigend bis 2030 von einer 
durchschnittlichen Klassengröße von 27 Schüler*innen an allen inklusiv arbeitenden Schulen aus. 
Der "Schulbaunotstand" wird bis 2030 fortgeschrieben und zum Dauerzustand. Bildungspolitische 
Fortschritte durch kleinere Gruppen mit einem besseren Personalschlüssel werden verhindert. 
Bereits bei den Anmeldungen an weiterführenden Schulen im Jahr 2007 fehlten 903 Plätze an 
Gesamtschulen. Damit die seit langem bestehende große Gesamtschullücke in Köln endlich 
geschlossen wird und nicht für ein weiteres Jahrzehnt die städtische Planungsgrundlage darstellt, 
müssen sich Rat und Verwaltung ein Planungsziel setzen, dass dem immensen langjährigen 
Bedarf gerecht wird. Zudem sprechen eigene Annahmen der Verwaltung, die Vorgaben des 
Landes und Argumente aus der bildungspolitischen Diskussion dafür, dass die aktuellen 
Prognosezahlen der Stadt sehr niedrig angesetzt sind und zukünftig nach oben korrigiert werden 
müssen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0664/2020
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
25.05.2020
Erstellt
25.05.2020 09:17