AN/0664/2020
Änderungsantrag zu TOP 4.1, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, DS 0418/2020
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Linke Änderungsantrag nach § 13
4988 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2020 AN/0664/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Änderungsantrag zu TOP 4.1, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, DS 0418/2020: Ablehnungen an Gesamtschulen nicht erst in zehn Jahren auf "0" senken! Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen. Der Beschluss wird folgendermaßen geändert: 1. Zwischen Beschlusspunkt 1 und 2 wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt: (2) beschließt, die Rahmenplanung dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Plätze an Gesamtschulen bis zum Schuljahr 2025/26 in einer Zahl geschaffen werden, so dass die für dieses Schuljahr prognostizierte Nachfrage von rund 3.270 städtischen Gesamtschulplätzen gedeckt werden kann. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln und dem Ausschuss bis zum 24.8.2020 zur Diskussion und zum Beschluss vorzulegen, mit dem nötige Flächen und Interimsgebäude rechtzeitig zur Verfügung stehen sowie die Neubauten erstellt werden können. 2. Der ursprüngliche Beschlusspunkt 2 wird zu Beschlusspunkt 3. Begründung: Die Schulentwicklungsplanung postuliert das Ziel, die Wünsche von Kölner Eltern und Kindern nach Gesamtschulplätzen erst zum Schuljahr 2029/30 vollständig zu erfüllen. Damit wird der Wunsch, die langjährigen hohen Ablehnungszahlen an Gesamtschulen auf "0" zu senken, weiterhin nicht als Aufgabe von höchster Priorität betrachtet. Eltern, die ihr Kind auf eine Schule des traditionellen dreigliedrigen Systems schicken möchten, haben dagegen einen Rechtsanspruch auf einen Platz dort. Aufgrund des steigenden Bedarfes an Gymnasialplätzen durch die Rückkehr von G8 zu G9 reagierte die Stadt Köln mit einem Ausbauprogramm für Gymnasien. Schon allein die 10-Jahres-Frist stellt eine Ohrfeige für Eltern und Kinder mit dem Wunsch nach einem Platz an einer Gesamtschule dar. Auch wenn Schulbaunotstand herrscht, dürfen die Wünsche nach einem Gesamtschulplatz nicht weiter in so auffallend hohem Maße benachteiligt werden. Im Schuljahr 2020/21 sind 951 Schülerinnen an Gesamtschulen abgelehnt worden. In Anbetracht der seit zehn Jahren "rasant" steigenden Nachfrage (S. 27) wird sich diese Zahl möglicherweise noch erhöhen. Diese Möglichkeit wird im vorliegenden Planungspapier eingeräumt (S. 28). Denn bereits in diesem Jahr wurde mit 3.219 Anmeldungen an Gesamtschulen die für 2029/30 prognostizierte Zahl von 3.240 Anmeldungen nahezu erreicht. Eine weitere Verschiebung des Anteils der Eltern und Kinder, die Gesamtschulen wählen, würde die vorliegenden Planungen zunichte machen. Sie sind zu langfristig ausgerichtet. Hinzu kommt: NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer hatte vor zwei Jahren im Zuge der Neuausrichtung der Inklusion eine Verkleinerung der Klassen an inklusiven Schulen von 27 auf durchschnittlich 25 Schüler*innen angekündigt. Die Stadt Köln hatte sich frühzeitig von diesem Ziel distanziert. Sie verwies auf einen daraus folgenden Mehrbedarf von 150 Schulplätzen an Gesamtschulen, die grundsätzlich inklusiv arbeiten. Das Land räumte Kommunen wie Köln, die große Probleme beim Schulbau und einen Mangel an Schulplätzen hatten, dann die Möglichkeit ein, kleinere Klassen zu verweigern und bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 27 Schüler*innen zu bleiben. Die Fortschreibung 2020 geht stillschweigend bis 2030 von einer durchschnittlichen Klassengröße von 27 Schüler*innen an allen inklusiv arbeitenden Schulen aus. Der "Schulbaunotstand" wird bis 2030 fortgeschrieben und zum Dauerzustand. Bildungspolitische Fortschritte durch kleinere Gruppen mit einem besseren Personalschlüssel werden verhindert. Bereits bei den Anmeldungen an weiterführenden Schulen im Jahr 2007 fehlten 903 Plätze an Gesamtschulen. Damit die seit langem bestehende große Gesamtschullücke in Köln endlich geschlossen wird und nicht für ein weiteres Jahrzehnt die städtische Planungsgrundlage darstellt, müssen sich Rat und Verwaltung ein Planungsziel setzen, dass dem immensen langjährigen Bedarf gerecht wird. Zudem sprechen eigene Annahmen der Verwaltung, die Vorgaben des Landes und Argumente aus der bildungspolitischen Diskussion dafür, dass die aktuellen Prognosezahlen der Stadt sehr niedrig angesetzt sind und zukünftig nach oben korrigiert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0664/2020
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 25.05.2020 09:17