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AN/0293/2017

Widerrechtliches Parken auf Grünflächen

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 23.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.03.2017, TOP 8.3.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

3225 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0293/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
 
Widerrechtliches Parken auf Grünflächen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass die Verwaltung  im gesamten Stadtbezirk 
Chorweiler das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen verstärkt ahndet   
(Ordnungswidrigkeit nach § 22 der Kölner Stadtordnung), um die dadurch entstehenden Schäden 
an Baumscheiben und Grünflächen deutlich zu reduzieren. 
 
Kölner Stadtordnung nach §22:  Hier : Fahrzeuge: 
Das Fahren, das Parken, das Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, 
Anhängern und mehrspurigen Fahrrädern 
 - auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem, 
 - auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen, 
 - in öffentlichen Grünflächen und 
 - auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen 
 sind verboten!. 
Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und 
Rettungsfahrzeuge. 
 
Begründung: 
Leider ist es immer häufiger der Fall, dass KFZ auf Grünflächen parken, die nicht für das Parken 
freigegeben sind, wie z.Bsp. am Freibad Fühlinger See und im Bereich Chrysanthemenweg, 
Dahlienweg, oder Asternweg, wo Badegäste Ihre Fahrzeuge im Sommer sogar z.T. über mehrere 
Tage dort auf den Grünflächen parken.  
Dies führt zu einer Zerstörung der Pflanzen auf der Grünfläche und einer Verdichtung des Bodens, 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

welche eine Neubepflanzung erst nach einer intensiven Bearbeitung des Bodens wieder möglich 
macht. Eine Verdichtung des Bodens auf Baumscheiben durch parkende KFZ führt außerdem 
dazu, dass Bäume geschädigt werden und absterben. 
Es ist nicht nachvollziehbar, dass zur Verhinderung des Parkens auf Grünflächen finanzielle Mittel 
für Poller, Haarnadeln, Wiederherstellung der Grünfläche usw. seitens der Stadt Köln aufgewendet 
werden, die Ordnungswidrigkeit selbst jedoch nicht geahndet wird. Die Verursacher der Kosten 
bleiben unbehelligt und wälzen so die Kosten an die Gemeinschaft aller Steuerzahler ab. 
Auch ist es für uns nicht hinnehmbar, dass z. B. Straßenzüge, die durch die Begrünung eine hohe 
Aufenthaltsqualität besitzen, diese dadurch verlieren, dass dann Blech und Beton das Straßenbild 
dominieren. 
Durch eine breit angelegte und regelmäßige Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit nach § 22 der 
Kölner Stadtordnung würden die Grünflächen im gesamten Stadtbezirk Chorweiler dann nachhaltig 
geschützt, ohne die hohen Folgekosten zur Wiederherstellung der Grünflächen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans                     Lilo Heinrich 
Fraktionsvorsitzender   Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

09.03.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0293/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
23.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27