AN/0293/2017
Widerrechtliches Parken auf Grünflächen
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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0293/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Widerrechtliches Parken auf Grünflächen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass die Verwaltung im gesamten Stadtbezirk Chorweiler das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen verstärkt ahndet (Ordnungswidrigkeit nach § 22 der Kölner Stadtordnung), um die dadurch entstehenden Schäden an Baumscheiben und Grünflächen deutlich zu reduzieren. Kölner Stadtordnung nach §22: Hier : Fahrzeuge: Das Fahren, das Parken, das Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, Anhängern und mehrspurigen Fahrrädern - auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem, - auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen, - in öffentlichen Grünflächen und - auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind verboten!. Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und Rettungsfahrzeuge. Begründung: Leider ist es immer häufiger der Fall, dass KFZ auf Grünflächen parken, die nicht für das Parken freigegeben sind, wie z.Bsp. am Freibad Fühlinger See und im Bereich Chrysanthemenweg, Dahlienweg, oder Asternweg, wo Badegäste Ihre Fahrzeuge im Sommer sogar z.T. über mehrere Tage dort auf den Grünflächen parken. Dies führt zu einer Zerstörung der Pflanzen auf der Grünfläche und einer Verdichtung des Bodens, Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker welche eine Neubepflanzung erst nach einer intensiven Bearbeitung des Bodens wieder möglich macht. Eine Verdichtung des Bodens auf Baumscheiben durch parkende KFZ führt außerdem dazu, dass Bäume geschädigt werden und absterben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass zur Verhinderung des Parkens auf Grünflächen finanzielle Mittel für Poller, Haarnadeln, Wiederherstellung der Grünfläche usw. seitens der Stadt Köln aufgewendet werden, die Ordnungswidrigkeit selbst jedoch nicht geahndet wird. Die Verursacher der Kosten bleiben unbehelligt und wälzen so die Kosten an die Gemeinschaft aller Steuerzahler ab. Auch ist es für uns nicht hinnehmbar, dass z. B. Straßenzüge, die durch die Begrünung eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen, diese dadurch verlieren, dass dann Blech und Beton das Straßenbild dominieren. Durch eine breit angelegte und regelmäßige Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit nach § 22 der Kölner Stadtordnung würden die Grünflächen im gesamten Stadtbezirk Chorweiler dann nachhaltig geschützt, ohne die hohen Folgekosten zur Wiederherstellung der Grünflächen. Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0293/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
- Datum
- 23.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27