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3844/2024

Einwohneranfrage zur Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park, 3374/224

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 03.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

5370 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
512 
Vorlagen-Nummer 
 3844/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 
 
Einwohneranfrage zur Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park, 3374/224 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes liegt die nachfolgend zitierte Einwohneranfrage vor: 
 
„Im Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park finden z.Zt. Bautätigkeiten zum Bau 
eines Kinder-Spielplatzes im nördlichen Teil statt. Dabei handelt sich um Eingriffe in ein Land-
schaftsschutzgebiet, die genehmigungspflichtig sind. Die Eingriffsgenehmigung/ Befreiungs-
bescheid bzw. eine Kopie davon ist auf Aufforderung vor Ort an der Baustelle 
vorzuzeigen. Dies hatte bereits eine Anwohnerin aus Nippes erfolglos versucht.  
Am 25.10.2024 um 09:59 Uhr war dann auch ich mit einer weiteren Person als Zeugin vor Ort 
an der Baustelle, um diese Eingriffsgenehmigung anzufordern. Diese konnte mir nicht vorge-
legt werden. Den Vorgang habe ich dokumentiert.  
 
Folgende Frage habe ich dazu: 
Wie ist die Begründung dafür, daß ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet ohne vorlie-
gende Eingriffsgenehmigung, die entspr. § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Land-
schaftsschutzgesetz NRW, erforderlich sind, erfolgt?“  
 
Die Jugendverwaltung antwortet darauf wie folgt: 
 
Im Bereich Xanthener Str. / Johannes-Giesberts-Park erfolgt derzeit gem. Ratsbeschluss 
(1215/2023) die Neugestaltung und Erweiterung des Kinder-Spielplatzes.  
Der gesamte Park und somit auch der Spielplatz sind Bestandteil eines Landschaftsschutzge-
bietes. Die Corona-bedingten Einschränkungen an Freizeitbeschäftigungs-Möglichkeiten und 
das Fehlen von Spielangeboten im Park haben in den letzten Jahren zu einer Zerstörung der 
natürlichen Vegetation dort geführt. Insbesondere die Strauchzonen wurden durch Trampel-
pfade und Vandalismus zerstört. Um die ökologische Revitalisierung des gesamten Johannes-
Giesberts-Parks gelingen zu lassen, spielt der große und attraktiv geplante Spielplatz eine 
wichtige Rolle, um den Nutzungsdruck auf die Vegetationsflächen zu mindern.  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie als Bauherr der Spielplatzmaßnahme hat hierfür im 
März 2023 bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahme von den Verboten des Land-
schaftsplanes der Stadt Köln gemäß § 23 Abs. 1 LNatSchG NRW beantragt und nach Auffor-
derung durch die Untere Naturschutzbehörde die Planungen für den Spielplatz so angepasst, 
dass eine Genehmigung für den geplanten Spielplatz unter Auflagen in Aussicht gestellt 
wurde.

2 
 
Aufgrund eines Missverständnisses in der verwaltungsinternen Kommunikation ist die Jugend-
verwaltung davon ausgegangen, dass die Ausnahme-Genehmigung der Unteren Landschafts-
behörde unmittelbar bevorstehe und hat die beauftragte Landschaftsbaufirma mit ersten vor-
bereitenden Arbeiten auf dem Spielplatz beginnen lassen, als das Bauunternehmen ein Zeit-
fenster für die Bauausführung anbieten konnte.  
 
Als die Untere Naturschutzbehörde davon Kenntnis erhielt, hat sie umgehend einen vorüber-
gehenden Baustopp veranlasst und eine Aufklärung der noch offenen Fragen gefordert.  
 
Zwischenzeitlich konnten letzte Unklarheiten, die sich auf die Auswahl der im Spielplatzbe-
reich zu pflanzenden Gehölze bezogen, ausgeräumt werden. Die  
Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplans (LP) der Stadt Köln gemäß § 23 Abs. 1 
LNatSchG NRW wurde unter Auflagen beschieden und die Baumaßnahme auf dem Spiel-
platzgelände daraufhin wieder aufgenommen.  
 
Aufgrund der Neuerrichtung und des Umbaus von Wohnquartieren in der Nähe des Johannes-
Giesbert-Parks und dem Zuzug von Familien mit Kinder besteht ein erhöhter Bedarf an Spiel- 
und Freizeitangeboten in unmittelbarer Umgebung. Gemäß Ratsbeschluss zum Kooperativen 
Baulandmodell vom 04.04.2017 sowie den Bestimmungen der Landesbauordnung NRW sind 
pro Einwohner*in eine Fläche von 2 qm als Kinderspielfläche vorzuhalten.   
 
Der geplante Spielplatz besteht aus eine Sandspielfläche mit einer Kletter-Rutschkombinati-
onsgerät und eine Sandspielfläche mit einer Schaukelanlage. Die Anlage soll außerdem eine 
EPDM- oder Kork- Fläche mit Trampolin und Workout Gerät erhalten, sowie eine gepflasterte 
Fläche für zwei Tischtennisplatten. Zentral angeordnet ist eine gepflasterte Aufenthaltsfläche, 
die zugleich als Wartungszufahrt dient.   
Im Vorfeld fanden im Bereich des geplantes Spielplatzes Bodenuntersuchungen statt, die es 
erforderlich machen, den Oberboden entlang der Außenkante des Kinderspielplatzes im un-
versiegelten Randstreifen der Park- und Freizeitfläche auf einer Breite von 2,0 m ca. 40 cm 
auszubauen und durch qualitätsgesicherten Boden (Einhaltung der Vorsorgewerte der 
BBodSchV 2023) zu ersetzen und anschließend Rasen einzusäen. Gehölze sind nicht betrof-
fen. Der nördlich angrenzenden Weg aus wassergebundene Wegedecke wird als Zugangs-
weg erhalten und wiederhergestellt. Zum Clouthgelände wird der Weg ca. 10 m verlängert. 
Der momentan bestehende befestigte Bereich mit Tischtennisplatte sowie den kreisförmigen 
Sandkasten werden abgebaut.  
 
Im Zuge der Maßnahme erfolgen 5 Gehölzpflanzungen (heimische Arten) sowie die Anlage 
einer artenreichen Blühwiese. Dadurch soll auch der Wegfall von ökologischen Funktionen 
durch die Bodenveränderungen ausgeglichen werden.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
3844/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
03.12.2024
Erstellt
30.11.2024 21:35