Mandari Insight

0151/2024

Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung des BV Nippes am 25.01.2024 (Vorlagen-Nummer 0110/2024)

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 17.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

2667 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/212/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0151/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung des BV Nippes am 25.01.2024 
(Vorlagen-Nummer 0110/2024) 
 
Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park 
Einwohnerfrage zur Sitzung der BV Nippes am 25.01.2024 
 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
1. Wie hoch waren die Hundesteuereinahmen 2023? 
2. Wie hoch waren die Hundesteuereinnahmen 2019? 
3. Wie viele Hunde waren 2023 im Bezirk Nippes angemeldet? 
4. Wie viele Hunde waren 2019 im Bezirk Nippes angemeldet? 
5. Soll in Köln für Hunde ohne Gegenleistung einfach nur so gezahlt werden?  (in Ham-
burg werden 90 €, in Düsseldorf 96 e, in München 100 €, in Berlin 120 € p.a. erhoben 
und hier in Kölle zahle ich für meinen Havapoo 156 € p.a. und muss mich mit fußläufig 
erreichbaren MiniMiniWiesen zufriedengeben!?) 
6. Da Hunde anscheinend unerwünscht sind, warum wird kein Verbot ausgesprochen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1:  
Die Hundesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2023 auf 6.677.535,58 Euro. 
 
Zu 2:  
Die Hundesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2019 auf 5.750.096,86 Euro. 
 
Zu 3: 
Im Jahr 2023 waren für den Bezirk Nippes 3.503 Hunde steuerlich gemeldet. 
 
Zu 4: 
Im Jahr 2019 waren für den Bezirk Nippes 2.990 Hunde steuerlich gemeldet.  
 
Zu 5: 
Steuern sind kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung, sondern dienen der allgemeinen 
Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens. Steuern sind also vor allem eins: Einnahmen 
zur Finanzierung von Leistungen, wie Bildung, öffentliche Infrastruktur, Gesundheitsfürsorge,

2 
 
allgemeine Sicherheit und Ordnung etc., die dem Gemeinwohl unserer Stadt zu Gute kom-
men.  
 
Steuern sind daher nicht zweckgebunden. Jede steuerliche Einnahme, unabhängig von der 
Steuerart, fließt in den Gesamthaushalt, aus dem wiederum alle städtischen Ausgaben finan-
ziert werden. 
 
Zu 6: 
Hunde spielen oft eine wichtige Rolle im privaten und im beruflichen Leben der Menschen und 
sind selbstverständlich auch in Köln willkommen. Die Stadt Köln hat daher zum Beispiel in je-
dem Stadtbezirk Hundefreilaufflächen eingerichtet. Alleine im Stadtbezirk Nippes gibt es 20 
Freilaufflächen.  
 
Neben der Finanzierungsmöglichkeit des Gesamthaushaltes wird durch die Erhebung der 
Hundesteuer zugleich aber auch ein ordnungspolitisches Ziel verfolgt (Lenkungssteuer), in-
dem die durch die Hundehaltung verbundenen Verunreinigungen reduziert und ggf. auch er-
höhte Gefahren vermindert werden sollen. 
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0151/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
17.01.2024
Erstellt
10.01.2024 09:44