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Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 (AN/0851/2019) betr. Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03 (Session 1106/2019: Mitteilung zur Offenlage)

Beschlussvorlage Ausschuss 0126/2020 vom 26.02.2020

Stand: Am 16.06.2020 im Stadtentwicklungsausschuss zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.

Dokumente

  • Anlage 1 Tabelle Entwicklung Wohnbauflaeche

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    Anlage 1 B-Plan-Entwurf „Südlich Friedensstraße“ --- Genese Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten 2013: Aufstellungsbeschluss Session: 2499/2013 Plangebiet: 4,5 ha WE: 140, aufgeteilt in 95 in MFH und 45 in EFH Wohnungsbauprogramm 2015 (beschlossen in 2008) ur- sprünglich: 25 WE auf 1,7 ha Beschluss BV 7 am 24.09.2013: mehrheitlich gegen die Grünen zugestimmt StEA am 12.12.2013: einstim- mig beschlossen Flyer/ Aushangplan zur frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung: WE: 194, aufgeteilt in 135 in MFH und 59 in EFH 2014: Stellungnahme der BV 7 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung Session: 1861/2014 Plangebiet: etwas kleiner als 4,5 ha Keine Aussage zu WE BV 7 am 03.07.2014 mehrheit- lich in ergänzter Form be- schlossen: Keine Ausdehnung Richtung Süden; Keine Über- planung planfestgestellter Flä- chen; Enthaltung CDU und pro Köln Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten 2014: Vorgabenbeschluss StEA Session: 2200/2014 Plangebiet: etwas kleiner als 4,5 ha Keine Aussage zu WE StEA am 25.09.2014 einstim- mig beschlossen 2019 Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Mitteilung Session: 1106/2019 Plangebiet: 4,1 ha WE: 260, aufgeteilt in 199 in MFH und 61 in EFH Aufgrund der Reduzierung der südlichen Ausdehnung des Plangebietes wurde entspre- chend der Darstellung des FNP das Plangebiet nach Osten erweitert. Ausschnitt aus dem Flächen- nutzungsplan (FNP) Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten 2020: Umsetzung Maßgaben der BV 7 Dringlichkeitsantrag: AN/0851/2019 Plangebiet West: 3,4 ha WE: 180, aufgeteilt in 119 in MFH und 61 in EFH Plangebiet Ost: 0,7 ha Grundschulstandort
  • Anlage 1.1 Bereiche Teilsatzungsbeschuesse

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    LB LB LB LB LB LB LPB IV LPB IV LPB IVLPB V LPB V LPB V LPB V LPB VI OKG 52,25 müNHN OKG 52,20 müNHN OKG 52,16 müNHN OKG 52,40 müNHN OKG 52,40 müNHNOKG 52,40 müNHN OKG 52,20 müNHN OKG 52,22 müNHN OKG 52,17 müNHN OKG 52,42 müNHN OKG 52,42 müNHN OKG 52,22 müNHN OKG 52,16 müNHN OKG 52,17 müNHN OKG 52,42 müNHN OKG 52,32 müNHN OKG 52,32 müNHN OKG 52,10 müNHN OKG 51,90 müNHN OKG 52,13 müNHN OKG 52,33 müNHN OKG 52,33 müNHN OKG 52,33 müNHN OKG 52,33 müNHN OKG 52,33 müNHN OKG 52,33 müNHN OKG 52,30 müNHN OKG 52,34 müNHN OKG 52,18 müNHN OKG 52,24 müNHN OKG 52,08 müNHN OKG 52,35 müNHN OKG 52,40 müNHN OKG 52,40 müNHN OKG 52,20 müNHN OKG 52,35 müNHN OKG 52,25 müNHN OKG 52,30 müNHN Müll St St St Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Müll 5 gSt 5 gSt Müll Müll Müll Müll Ga 8 St 8 St Müll X Ga X X Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Müll Müll 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H 0,3H SG SG8 St MüllMüll SGSGSGSGSG SG TGa GFL 2 GFL 2 GFL 1 gTGa gTGa Planstraße 3 Ein- / Ausfahrtbereich GR 2 gTGa GF 1 GR 4 GR 3 GR 5 GR 1 M 2 M 3 M 3 M 1 Ein- / Aus-fahrtbereich gTGa GL 2 Fußweg GF 1 A 1 Öffentliche GrünflächeZweckbestimmung Spielplatz Planstraße 1 Planstraße 2 GFL 1 GF 1 Planstraße 4 GL 1 Private Grünfläche Zweckbestimmung Frei- und Spielfläche M 4 vorh. LWL Kabel (unterirdisch) Schutzstreifen beidseitig 1 m vorh. Ferngasleitung 22 Schutzstreifen beidseitig 5 m nachrichtliche Übernahme einer planfestgestelltenAusgleichsfläche für den Bau der ICE-TrasseKöln-Hauptbahnhof/Flughafen Köln-Bonn/Frankfurt Flughafen GFL 4 GFL 5 GFL 6 GFL 7 nachrichtliche Übernahme einer planfestgestelltenAusgleichsfläche für den Bau der ICE-TrasseKöln-Hauptbahnhof/Flughafen Köln-Bonn/Frankfurt Flughafen 6.50 3.50 4.0 1.0 1.0 3.50 2.50 2.75 3.50 1.0 6.50 1.50 1.50 5.50 5.50 1.0 1.0 8.50 6.50 1.80 61.70 74.45 18.0 18.0 62.0 17.90 29.40 14.40 11.40 14.80 14.20 15.0 22.80 15.20 15.20 15.20 57.70 18.0 41.10 13.0 15.20 17.30 17.30 14.60 42.70 27.90 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 145.60 145.85 3.0 31.70 31.60 III H III D+H III H III D III H V III D III OK max. 68,70 m ü. NHN OK max. 68,70 m ü. NHN OK max. 66,00 m ü. NHN Baufeld 9a / FD Baufeld 9b / FD Baufeld 1a / FD V Baufeld 1b / FD V Baufeld 1c/FD IV Baufeld 5a/PD Baufeld 5b/PD Baufeld 5c/PD Baufeld 5d/PD PD Baufeld 6a PD Baufeld 6b PD Baufeld 6c PD Baufeld 6d PD Baufeld 6e Baufeld 7a / FD Baufeld 7b / FD Baufeld 7c / FD FD/PDBaufeld 4cBaufeld 4b FD/PD FD/PDBaufeld 4a FD/PDBaufeld 3 WA 3 o GRZ 0,5 GFZ 1,2 OK max. 63,40 m ü. NHN o WA 7 GFZ 1,2 OK max. 63,30 m ü. NHN GRZ 0,6 o GFZ 1,2 OK max. 63,55 m ü. NHN GRZ 0,6 o GFZ 1,2 WA 6 OK max. 63,00 m ü. NHN GRZ 0,5 o WA 5 GRZ 0,5 GFZ 1,2 OK max. 63,00 m ü. NHN MI GRZ 0,6 GFZ 1,2 a OK max. 68,70 m ü. NHN WA 1 GRZ 0,4 a GFZ 1,2 WA 4 o GFZ 1,2 OK max. 63,20 m ü. NHN GRZ 0,5 WA 8 Baufeld 8a / FD Baufeld 8b / FD GFZ 1,2GRZ 0,8 Fläche für Gemeinbedarf -Schule- OK max. 66,00 m ü. NHN Köln, den öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in Köln, den Es wird bescheinigt, dass diese Plaunterlage den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht. (Stand: Februar 2016) Oberbürgermeisterin Köln, denKöln, denKöln, denKöln, den Für den Planentwurf Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und Bauen Köln, den Für den Planentwurf Stadtplanungsamt Amtsleiterin Beigeordneter Bezirksbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Im Auftrag Oberbürgermeisterin Oberbürgermeisterin Der Planentwurf hat in der Zeit vom bis nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegen. Alexander Dieper Bayenstraße 65 50678 Köln Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Planaufstellung am 12.12.2013 nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 22.01.2014 ortsüblich bekannt gemacht. gez.: Roters Oberbürgermeister Köln, den 15.01.2014 gez.: Stadoll Köln, den 20.01.2014 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 16.01.2014 nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner seiner Sitzung am nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Rat einschließlich des Hinweises nach § 10 Abs. 3 BauGB wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungs- plan in Kraft. Der Planentwurf ist nach § 4a Abs. 3 BauGB durch Beschluss des Rates am geändert worden. Friedensstraße Frankfurter StraßeMaßstab 1 : 5.000 WhsI, IIIWhsI, III F / FD KWS / SD 3778/110 45.46 Flurgrenze Flurstücksgrenze Flurstücksnummer vorhandene Höhenlage über NHN Laterne Hydrant Schild Laubbaum Baum (Nadelbaum) Schaltkasten Kabelschacht Poller Fahrradständer vorhandene Gebäude Zahl der Vollgeschosse Wohnhaus Gebäudefirstrichtung Dachform Flachdach Dachform Satteldach Dachform Krüppelwalmdach Kanalschacht P / PD Dachform Pultdach Planzeichen für Hinweise und Darstellungen Leitung vorhanden (unterirdisch) Grenze des Umlegungsbereichs OKG = Oberkante geplantes Gelände gemessen über Normalhöhennull (NHN)z.B. OKG Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil Hier: 6 Birnbäume am Mühlenweg GFL GF = Geh-, Fahr- und Leitungsrecht = Geh- und Fahrrecht (hier: Radfahrrecht) GR = Gehrecht LR = Leitungsrecht GL = Geh- und Leitungsrecht X Lärmschutzmaßnahme Grundrissorientierung gemäß textlichen Festsetzungen Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (Regelungen siehe textliche Festsetzungen) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Sonstige Planzeichen LBP IV LBP V z.B. M1 Begrünungsmaßnahmen gemäß textlichen Festsetzungen z.B. A1 Anpflanzen von Einzelbäumen Ausgleichsmaßnahmen gemäß textlichen Festsetzungen Natur und Landschaft Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum nicht überbaubare Grundfläche überbaubare Grundfläche Flächen für den Gemeinbedarf Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenbegrenzungslinie Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich Zweckbestimmung: Parkplätze Ein- und Ausfahrtbereich Umgrenzung von Flächen für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung: Trafo Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: öffentlicher Spielplatz Private Grünfläche SG = Zweckbestimmung: Stellplatzeingrünung Verkehrsflächen Flächen für Versorgungsanlagen Grünflächen nicht überbaubare Grundfläche nicht überbaubare Grundfläche überbaubare Grundfläche überbaubare Grundfläche Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet III z.B. GFZ 1,2 z.B. GRZ 0,4 z.B. z.B. OK max. Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse (als Höchstmaß) Oberkante als Höchstmaß in Metern gemessen über Normalhöhennull (NHN)65,00 müNHN a o Abweichende Bauweise Offene Bauweise D nur Doppelhäuser zulässig H nur Hausgruppen zulässig D+H nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig PD FD Baugrenze nur Pultdächer zulässig nur Flachdächer zulässig Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen gemäß textlichen Festsetzungen z.B. 0,3 H Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise, Baugrenzen Abstandsflächenfaktor Nachrichtliche Übernahme einer planfestgestellten Ausgleichsfläche für den Bau der ICE-Trasse Köln-Hauptbahnhof/Flughafen Köln-Bonn/Frankfurt Flughafen Zeichenerklärung Bestand Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen = Tiefgarage = Gemeinschaftstiefgarage = Stellplätze TGa gTGa St = Gemeinschaftsstellplätze = Müllsammelstellplätze = Garagen oder Carports gSt Müll Ga 52,25 müNHN LB Grenze zwischen verschiedenen Nutzungen sowie des Maßes der Nutzung Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (passive Schallschutzmaßnahmen gemäß textlichen Festsetzungen) z.B. LBP IV = Lärmpegelbereich IV gemäß DIN 4109 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Planung WA MI 0,3H 0 Bebauungsplan Entwurf Maßstab 1:500 25 50 Meter Gemarkung Langenbrück, Flur 74, Flurstücke 203, 278/100, 100/2, 494, 577 (jeweils teilweise) Stand: 09.01.2020 Südlich Friedensstraße -Ostteil- in Köln-Porz-Elsdorf 76380/03 Teilsatzungsbeschluss Schulstandort Teilsatzungsbeschluss für Mischgebiet und Wohngebiet Anlage 1.1
  • Anlage 2 Text des Dringlichkeitsantrages der Bezirksvertretung Porz

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    Anlage 2 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian: Wohnungsbau- programm Südlich Friedensstraße AN/0851/2019 Die Bezirksvertretung bittet den Rat und die Verwaltung den Bebauungsplan in der vorlie- genden Form abzulehnen. Die Aufweitung der vorgesehenen Bebauung im Wohnungsbau- programm von 2015 von 1,7 ha und 25 WE und der geplanten Erweiterung auf 3,3 ha Wohnbaufläche und 194 WE in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.01.2014 folgt nun eine Erweiterung auf 4,3 ha und 259 WE. Diesem zusätzlichen Flächenverbrauch und der zusätzlichen Wohnungsverdichtung wider- spricht die Bezirksvertretung Porz und lehnt ihn wegen fehlender Infrastruktur ab. Es sollen nicht mehr als 194 WE auf der Fläche entstehen, die Fläche der Bebauung ist auf 3,3 ha zu begrenzen. Ausgleichsflächen sollen im Porzer Bezirk entwickelt werden. Der öffentlich ge- förderte Anteil soll 30 % nicht übersteigen. Entsprechend der Aussage der Oberbürgermeisterin am 11.06.2019 (Hinweis der Verwal- tung: hier ist das Stadtgespräch in Porz gemeint), dass Bebauungen erst dann vollzogen werden dürfen, wenn die Infrastruktur stimmt, bittet die Bezirksvertretung weitere Entschei- dungen für Verdichtungen oder Neubauplanungen erst dann wieder vorzulegen, wenn in den Planungen die Zeitabläufe für die notwendigen Erschließungen mit Schulen, Kindergarten, Spielplätzen, Kanalisation, Entwässerung, Strom, Gas, Wasser, Wege, ÖPNV, Straßen- und Verkehrsausbau klar genannt werden können. Die oben genannten Erschließungsmaßnahmen müssen zwingend vor dem Bezug der ers- ten Wohnungen fertig und sicher gestellt sein. Es soll geprüft werden, ob sich nach Baugesetzbuch die oben genannten Erschließungen als textliche Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt werden können. Eventuell in Anlehnung an BauBG § 9 Satz Abschnitt (2) Satz 2 --- (2) Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nut- zungen und Anlagen nur 1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder 2. bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt wer- den. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) mehrheitlich beschlossen
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Läng Sa Vorlagen-Nummer 0126/2020 Freigabedatum 26.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 (AN/0851/2019) betr. Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03 (Session 1106/2019: Mitteilung zur Offenlage) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Maßgaben aus dem Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes „Südlich Friedensstraße“ in Köln-Porz-Elsdorf zu modifizieren. Das beinhaltet eine Teilung des Plangebietes in einen West- und einen Ostteil, die Weiterführung der bisherigen städtebaulichen Konzeption für den Westteil mit einer zeitnahen Einholung eines Teilsat- zungsbeschlusses sowie die Einarbeitung eines Schulstandortes in den Ostteil mit der Einholung des Teilsatzungsbeschlusses zu einem späteren Zeitpunkt. Des Weiteren soll im Westteil der Anteil am sozialen Wohnungsbau nicht 30 % betragen, sondern auf 66 % erhöht werden, um die Versorgungssituation gerade auch der einkommensschwächeren Haus- halte Kölns bei dem enormen Wohnungsbedarf und dem hohen Mietenniveau Kölns zu verbessern. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich nicht der Auffassung der Bezirksvertretung Porz an und beauftragt die Verwaltung, das Plangebiet in der bisherigen Größe und bisherigen Konzeption (Stand Offenlage-Entwurf von 06/2019) weiterzubearbeiten. Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Ziele der Kölner Wohnungsbaupolitik sind u.a. im Wohnungsbauprogramm 2015 niedergelegt, welches im Januar 2008 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Mit der Bezeichnung W 708-003 ist in Porz-Elsdorf ein Gelände südlich der Friedensstraße aufgeführt, dass die Entwicklung von 25 Wohneinheiten (WE) in Form von Einfamilienhäusern auf 1,7 ha vorsah. Der ursprüngliche Plange- bietszuschnitt wurde im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes „Südlich Friedensstraße“ erweitert. Dabei stimmte die Bezirksvertretung Porz bereits am 24.09.2013 mehrheitlich dem Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Südlich Friedensstraße“ mit einer Plangebietsgröße von 4,5 ha und 140 WE zu. Der StEA fasste dazu am 12.12.2013 einen einstimmigen Beschluss. In welcher Form sich die Plangebietsgröße und die Anzahl der WE sich geändert und weiter entwi- ckelt habe, ist in der Anlage 1 übersichtlich dargestellt. Der Plangebietszuschnitt zur Offenlage ergibt sich aus einer Verlagerung einer südlichen Fläche an die Ostseite. Die Plangebietsgröße hat sich dabei von 4,5 ha auf 4,1 ha verringert. Mit dem veränderten Plangebietszuschnitt war bisher die Möglichkeit verbunden, entlang der Frie- densstraße mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen lassen zu können. Diese städtebauliche Zielsetzung resultiert aus der gegenüberliegenden bis zu 9-geschossigen Bebauung. Stadträumlich ist es nicht geboten, auf die vorhandenen hohen Gebäude mit Einfamilienhäusern zu reagieren. Aus den vorgenommenen Anpassungen des städtebaulichen Entwurfes resultiert eine Erhöhung der Wohneinheiten von 140 WE aus dem Aufstellungsbeschluss auf 260 WE zur Offenlage des Bebau- ungsplan-Entwurfes. Dies entspricht durchaus den Intentionen des Stadtentwicklungskonzeptes StEK Wohnen, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und gleichzeitig verstärkt Wohnungen zu schaf- fen. Das Planungskonzept der Offenlage wurde nun nach Maßgaben des Dringlichkeitsantrags der Be- zirksvertretung Porz überarbeitet. Im Ergebnis soll das bisherige Plangebiet in einen Westteil und einen Ostteil getrennt werden. Der Westteil soll mit seinen bisherigen Festsetzungen für einen Teil- satzungsbeschluss vorbereitet werden, der Ostteil soll anstelle von zwei Mehrfamilienhäusern einen Standort für eine zweizügige Grundschule planungsrechtlich sichern. Durch die Überplanung der dor- tigen bisherigen Wohnbaufläche mit einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule müssen für den Ostteil bestimmte Verfahrensschritte der Bebauungsplanbearbeitung wiederholt wer- den, sodass der zweite Teilsatzungsbeschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet werden kann. Die Plangebietsgröße des Westteiles beträgt ca. 3,4 ha. Hier sind nun rund 180 Wohneinheiten (WE) vorgesehen, davon 119 WE für Mehrfamilienhäuser und 61 WE für Doppel- und Reihenhäuser. Somit ist eine deutliche Reduzierung der WE von 260 auf 180 erfolgt. Im Geschosswohnungsbau könnten gemäß den eingereichten Förderanträgen 118 WE im sozialen Wohnungsbau errichtet werden; Woh- nung Nr. 119 soll frei finanziert werden. Es handelt sich um die ehemalige Wohnung für die nicht mehr benötigte Großtagespflege. Daneben sind 61 WE in Einfamilienhäusern frei finanziert geplant. Somit wird sich ein Wohnungsmix von ca. 34 % frei finanziertem und 66 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau ergeben. Dies entspricht nicht dem von der Bezirksvertretung Porz geäußerten 3 Wunsch einer Deckelung bis max. 30 % für den sozialen Wohnungsbau. Der Zugewinn von gefördertem und damit preiswertem Wohnraum entspricht jedoch der wichtigen wohnungspolitischen Zielsetzung und der Beschlusslage, die Versorgungssituation gerade auch der einkommensschwächeren Haushalte Kölns bei dem enormen Wohnungsbedarf und dem hohen Mie- tenniveau Kölns zu verbessern. Dies ist umso mehr im Hinblick auf den zu erwartenden Verlust von zahlreichen Wohnungsbindungen in den nächsten Jahren und damit auch im Lichte der dringenden Kompensierungserfordernisse geboten. Neben einer geeigneten Belegungssteuerung in den geplan- ten Objekten des modernen und qualitativen Geschosswohnungsbaus in Elsdorf signalisiert auch der Vorhabenmix mit Einfamilienhäusern die Chance auf angemessene Bewohnerstrukturen im Plange- biet. Mit der Umsetzung des beschriebenen Wohnungsbauvorhabens bleibt der Anteil des geförder- ten Mietwohnungsbaus in Porz mit 5, 2 % (Stand 2018) weiter unterhalb des städtischen Durch- schnitts. Für das gesamte Stadtgebiet von Köln beträgt der Anteil 6,9 %, im benachbarten Stadtbezirk Kalk 11,9 %. Die Wohnungsbauvorhaben „Südlich Friedensstraße“ werden innerhalb der Verwaltung in dieser Form begrüßt, dessen Umsetzung gewünscht und befürwortet. Im Ostteil des Plangebietes soll eine zweizügige Grundschule planungsrechtlich gesichert werden. Die Schule ist bereits seit 12/2019 in die Schulbaumaßnahmenliste in der Priorität A aufgenommen worden und in der Sortierzeile 121 zu finden. Die Sortierzeile bildet keine Rangfolge ab. Ein verbindli- cher Terminplan kann, da sich das Projekt derzeit in Priorität 0 befindet, noch nicht angegeben wer- den. Für die benachbarte KGS Kupfergasse ist im Schulentwicklungsplan ist eine Zügigkeitserweite- rung von 5 auf 6 Zügen empfohlen worden. Die Nachbesserung der sozialen Infrastruktur beinhaltet ebenfalls die Verortung eines Standortes für eine fünfgruppige Kindertagesstätte im benachbarten Baugebiet „Fuchskaule“. Diese Kindertagesstät- te deckt den Bedarf an Plätzen aus beiden Baugebieten. Die zeitnahe Realisierung der Kindertages- stätte wird in dem noch zu erarbeitenden Durchführungsvertrag geregelt. Im städtebaulichen Vertrag bzw. Erschließungsvertrag werden Regelungen zur verkehrliche Erschlie- ßung, Entwässerung und Starkregenvorsorge enthalten sein, sodass auch die Umsetzung der Maß- nahmen zur technischen Infrastruktur gewährleistet ist. Die Verwaltung empfiehlt, den Maßgaben der Bezirksvertretung weitgehend zu folgen und - das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfes „Südlich Friedensstraße“ zu teilen, - den Westteil aufgrund des fortgeschrittenen, abgestimmten Planungsstandes mit einem Teil- satzungsbeschluss zur Rechtskraft zu führen und damit zeitnah Baurecht für den dringend benötigten Wohnungsbau zu schaffen und - den Ostteil nach den noch abzuarbeitenden Verfahrensschritten zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu einem Teilsatzungsbeschluss zu führen. Die Verwaltung empfiehlt des Weiteren, den Anteil am sozialen Wohnungsbau nicht auf 30 % zu de- ckeln, sondern im Plangebiet West auf 66 % zu erhöhen. Anlagen Anlage 1 Tabelle Entwicklung Wohnbaufläche Anlage 1.1 Bereiche der Teilsatzungsbeschlüsse Anlage 2 Text des Dringlichkeitsantrages der Bezirksvertretung Porz Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 16.06.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.1, Anhörung (BV). Ergebnis: zurückgestellt
  2. 16.06.2020 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 16.1, Entscheidung. Ergebnis: zurückgestellt

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