Mandari Insight

0126/2020

Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 (AN/0851/2019) betr. Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03 (Session 1106/2019: Mitteilung zur Offenlage)

Beschlussvorlage Ausschuss 26.02.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 16.1

Anlage 1 Tabelle Entwicklung Wohnbauflaeche

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1.1 Bereiche Teilsatzungsbeschuesse

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Text des Dringlichkeitsantrages der Bezirksvertretung Porz

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Tabelle Entwicklung Wohnbauflaeche

1740 Zeichen

Anlage 1 
B-Plan-Entwurf „Südlich Friedensstraße“ --- Genese 
 
Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten 
 
2013: Aufstellungsbeschluss 
 
Session: 2499/2013 
 
Plangebiet: 4,5 ha 
WE: 140, aufgeteilt in 95 in 
MFH und 45 in EFH 
 
Wohnungsbauprogramm 2015 
(beschlossen in 2008) ur-
sprünglich: 25 WE auf 1,7 ha 
 
Beschluss BV 7 am 
24.09.2013: mehrheitlich gegen 
die Grünen zugestimmt 
 
StEA am 12.12.2013: einstim-
mig beschlossen 
 
Flyer/ Aushangplan zur frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 
 
WE: 194, aufgeteilt in 135 in 
MFH und 59 in EFH 
 
2014: Stellungnahme der BV 7 
zur frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung 
 
Session: 1861/2014 
 
Plangebiet: etwas kleiner als 
4,5 ha 
 
Keine Aussage zu WE 
 
BV 7 am 03.07.2014 mehrheit-
lich in ergänzter Form be-
schlossen: Keine Ausdehnung 
Richtung Süden; Keine Über-
planung planfestgestellter Flä-
chen; 
Enthaltung CDU und pro Köln

Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten 
 
2014: Vorgabenbeschluss StEA  
 
Session: 2200/2014 
 
Plangebiet: etwas kleiner als 
4,5 ha 
 
Keine Aussage zu WE 
 
StEA am 25.09.2014 einstim-
mig beschlossen 
 
2019 Offenlage nach § 3 Abs. 2 
BauGB 
 
Mitteilung Session: 1106/2019 
 
Plangebiet: 4,1 ha 
 
WE: 260, aufgeteilt in 199 in 
MFH und 61 in EFH 
 
Aufgrund der Reduzierung  der 
südlichen Ausdehnung des 
Plangebietes wurde entspre-
chend der Darstellung des FNP 
das Plangebiet nach Osten 
erweitert. 
 
 
 
Ausschnitt aus dem Flächen-
nutzungsplan (FNP)

Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten 
 
2020: Umsetzung Maßgaben 
der BV 7 
 
Dringlichkeitsantrag: 
AN/0851/2019 
 
Plangebiet West: 3,4 ha 
 
WE: 180, aufgeteilt in 119 in 
MFH und 61 in EFH 
 
Plangebiet Ost: 0,7 ha 
Grundschulstandort

Anlage 1.1 Bereiche Teilsatzungsbeschuesse

8343 Zeichen

LB
LB
LB
LB
LB
LB
LPB IV LPB IV
LPB IVLPB V
LPB V
LPB V
LPB V
LPB VI
OKG
52,25 müNHN
OKG
52,20 müNHN
OKG
52,16 müNHN
OKG
52,40 müNHN
OKG
52,40 müNHNOKG
52,40 müNHN
OKG
52,20 müNHN
OKG
52,22 müNHN
OKG
52,17 müNHN
OKG
52,42 müNHN
OKG
52,42 müNHN
OKG
52,22 müNHN
OKG
52,16 müNHN
OKG
52,17 müNHN
OKG
52,42 müNHN
OKG
52,32 müNHN
OKG
52,32 müNHN
OKG
52,10 müNHN
OKG
51,90 müNHN
OKG
52,13 müNHN
OKG
52,33 müNHN
OKG
52,33 müNHN
OKG
52,33 müNHN OKG
52,33 müNHN
OKG
52,33 müNHN
OKG
52,33 müNHN
OKG
52,30 müNHN
OKG
52,34 müNHN
OKG
52,18 müNHN
OKG
52,24 müNHN
OKG
52,08 müNHN
OKG
52,35 müNHN OKG
52,40 müNHN OKG
52,40 müNHN
OKG
52,20 müNHN OKG
52,35 müNHN OKG
52,25 müNHN
OKG
52,30 müNHN
Müll
St
St
St
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Müll
5 gSt
5 gSt
Müll
Müll
Müll
Müll
Ga
8 St
8 St
Müll
X
Ga
X
X
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Müll
Müll
0,3H 0,3H 0,3H 0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
0,3H
SG
SG8 St MüllMüll
SGSGSGSGSG
SG
TGa
GFL 2
GFL 2
GFL 1
gTGa
gTGa
Planstraße 3
Ein- / Ausfahrtbereich
GR 2
gTGa GF 1
GR 4
GR 3
GR 5
GR 1
M 2
M 3
M 3
M 1
Ein- / Aus-fahrtbereich
gTGa
GL 2
Fußweg
GF 1
A 1
Öffentliche GrünflächeZweckbestimmung Spielplatz
Planstraße 1
Planstraße 2
GFL 1
GF 1
Planstraße 4
GL 1
Private Grünfläche
Zweckbestimmung Frei- und Spielfläche
M 4
vorh. LWL Kabel (unterirdisch)
Schutzstreifen beidseitig 1 m
vorh. Ferngasleitung 22 Schutzstreifen beidseitig 5 m
nachrichtliche Übernahme einer planfestgestelltenAusgleichsfläche für den Bau der ICE-TrasseKöln-Hauptbahnhof/Flughafen Köln-Bonn/Frankfurt Flughafen
GFL 4
GFL 5
GFL 6
GFL 7
nachrichtliche Übernahme einer planfestgestelltenAusgleichsfläche für den Bau der ICE-TrasseKöln-Hauptbahnhof/Flughafen Köln-Bonn/Frankfurt Flughafen
6.50
3.50
4.0
1.0
1.0
3.50
2.50
2.75
3.50
1.0
6.50
1.50 1.50
5.50
5.50
1.0
1.0
8.50
6.50
1.80
61.70
74.45
18.0
18.0
62.0
17.90
29.40
14.40
11.40
14.80
14.20
15.0
22.80
15.20
15.20
15.20
57.70
18.0
41.10
13.0
15.20
17.30
17.30
14.60
42.70
27.90
3.0
3.0
3.0
3.0
3.0
145.60 145.85
3.0
31.70
31.60
III
H
III
D+H
III
H
III
D
III
H
V
III
D
III
OK max. 68,70 m ü. NHN
OK max. 68,70 m ü. NHN
OK max. 66,00 m ü. NHN
Baufeld 9a / FD
Baufeld 9b / FD
Baufeld 1a / FD
V
Baufeld 1b / FD
V
Baufeld 1c/FD
IV
Baufeld 5a/PD
Baufeld 5b/PD
Baufeld 5c/PD
Baufeld 5d/PD
PD Baufeld 6a
PD Baufeld 6b
PD Baufeld 6c
PD Baufeld 6d
PD Baufeld 6e
Baufeld 7a / FD Baufeld 7b / FD Baufeld 7c / FD
FD/PDBaufeld 4cBaufeld 4b
FD/PD
FD/PDBaufeld 4a
FD/PDBaufeld 3
WA 3
o
GRZ 0,5 GFZ 1,2
OK max.
63,40 m ü. NHN
o
WA 7
GFZ 1,2
OK max.
63,30 m ü. NHN
GRZ 0,6
o
GFZ 1,2
OK max.
63,55 m ü. NHN
GRZ 0,6
o
GFZ 1,2
WA 6
OK max.
63,00 m ü. NHN
GRZ 0,5
o
WA 5
GRZ 0,5 GFZ 1,2
OK max.
63,00 m ü. NHN
MI
GRZ 0,6 GFZ 1,2
a OK max.
68,70 m ü. NHN
WA 1
GRZ 0,4
a
GFZ 1,2
WA 4
o
GFZ 1,2
OK max.
63,20 m ü. NHN
GRZ 0,5
WA 8
Baufeld 8a / FD
Baufeld 8b / FD
GFZ 1,2GRZ 0,8
Fläche für Gemeinbedarf
-Schule-
OK max.
66,00 m ü. NHN
Köln, den
       öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in
Köln, den
Es wird bescheinigt, dass diese Plaunterlage
den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV
entspricht.  (Stand: Februar 2016)
Oberbürgermeisterin
Köln, denKöln, denKöln, denKöln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und
Bauen
Köln, den
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin Beigeordneter Bezirksbürgermeister
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag Oberbürgermeisterin Oberbürgermeisterin
Der  Planentwurf  hat   in  der  Zeit  vom
                         bis                   nach   § 3
Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich
ausgelegen.
Alexander Dieper
Bayenstraße 65
50678 Köln
Der Stadtentwicklungsausschuss hat
die Planaufstellung am 12.12.2013
nach § 2 Abs.  1 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde am 22.01.2014
ortsüblich bekannt gemacht.
gez.: Roters
Oberbürgermeister
Köln, den 15.01.2014 gez.: Stadoll
Köln, den 20.01.2014
Die  frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat   am  16.01.2014  nach  §  3 Abs. 1   
BauGB stattgefunden.
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner
seiner Sitzung am                          nach § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung 
nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
durch den Rat einschließlich des Hinweises 
nach § 10 Abs. 3 BauGB wurde am
ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungs-
plan in Kraft.
Der Planentwurf ist nach § 4a Abs. 3 BauGB
durch Beschluss des Rates am 
geändert worden.
Friedensstraße
Frankfurter StraßeMaßstab 1 : 5.000
WhsI, IIIWhsI, III F / FD KWS / SD
3778/110
45.46
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Flurstücksnummer
vorhandene Höhenlage über NHN
Laterne
Hydrant
Schild
Laubbaum
Baum (Nadelbaum)
Schaltkasten
Kabelschacht
Poller
Fahrradständer
vorhandene Gebäude
Zahl der Vollgeschosse
Wohnhaus
Gebäudefirstrichtung
Dachform Flachdach
Dachform Satteldach
Dachform Krüppelwalmdach
Kanalschacht
P / PD Dachform Pultdach
Planzeichen für Hinweise und Darstellungen
Leitung vorhanden (unterirdisch)
Grenze des Umlegungsbereichs
OKG = Oberkante geplantes Gelände gemessen
über Normalhöhennull (NHN)z.B. OKG
Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich
Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil
Hier: 6 Birnbäume am Mühlenweg
GFL
GF
= Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
= Geh- und Fahrrecht (hier: Radfahrrecht)
GR = Gehrecht
LR = Leitungsrecht
GL = Geh- und Leitungsrecht
X Lärmschutzmaßnahme Grundrissorientierung gemäß
textlichen Festsetzungen
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten  zu belastende
Flächen (Regelungen siehe textliche Festsetzungen)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
Sonstige Planzeichen
LBP IV
LBP V
z.B. M1 Begrünungsmaßnahmen gemäß textlichen
Festsetzungen
z.B. A1
Anpflanzen von Einzelbäumen
Ausgleichsmaßnahmen gemäß textlichen
Festsetzungen
Natur und Landschaft
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum
nicht überbaubare
Grundfläche überbaubare
Grundfläche
Flächen für den Gemeinbedarf
Öffentliche Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung
Straßenbegrenzungslinie
Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich
Zweckbestimmung: Parkplätze
Ein- und Ausfahrtbereich
Umgrenzung von Flächen für Versorgungsanlagen
Zweckbestimmung: Trafo
Öffentliche Grünfläche
Zweckbestimmung: öffentlicher Spielplatz
Private Grünfläche
SG = Zweckbestimmung: Stellplatzeingrünung
Verkehrsflächen
Flächen für Versorgungsanlagen
Grünflächen
nicht überbaubare
Grundfläche
nicht überbaubare
Grundfläche
überbaubare
Grundfläche
überbaubare
Grundfläche
Allgemeines Wohngebiet
Mischgebiet
III
z.B. GFZ 1,2
z.B. GRZ 0,4
z.B.
z.B. OK max.
Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß
Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß
Zahl der Vollgeschosse (als Höchstmaß)
Oberkante als Höchstmaß in Metern gemessen
über Normalhöhennull (NHN)65,00 müNHN
a
o
Abweichende Bauweise
Offene Bauweise
D nur Doppelhäuser zulässig
H nur Hausgruppen zulässig
D+H nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig
PD
FD
Baugrenze
nur Pultdächer zulässig
nur Flachdächer zulässig
Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen
gemäß textlichen Festsetzungen
z.B. 0,3 H
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise, Baugrenzen
Abstandsflächenfaktor
Nachrichtliche Übernahme einer planfestgestellten
Ausgleichsfläche für den Bau der ICE-Trasse
Köln-Hauptbahnhof/Flughafen Köln-Bonn/Frankfurt Flughafen
Zeichenerklärung
Bestand
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen,
Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
= Tiefgarage
= Gemeinschaftstiefgarage
= Stellplätze
TGa
gTGa
St
= Gemeinschaftsstellplätze
= Müllsammelstellplätze
= Garagen oder Carports
gSt
Müll
Ga
52,25 müNHN
LB
Grenze zwischen verschiedenen Nutzungen sowie
des Maßes der Nutzung
Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d.
Abgrenzung der Lärmpegelbereiche
(passive Schallschutzmaßnahmen gemäß textlichen 
Festsetzungen)
z.B. LBP IV = Lärmpegelbereich IV gemäß DIN 4109
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Planung
WA
MI
0,3H
0
Bebauungsplan Entwurf
Maßstab 1:500
25 50 Meter
Gemarkung Langenbrück, Flur 74, Flurstücke 203, 278/100, 100/2, 494, 577
(jeweils teilweise)
Stand: 09.01.2020
Südlich Friedensstraße -Ostteil-
in Köln-Porz-Elsdorf 
76380/03
Teilsatzungsbeschluss
Schulstandort
Teilsatzungsbeschluss
für Mischgebiet und
Wohngebiet
Anlage 1.1

Anlage 2 Text des Dringlichkeitsantrages der Bezirksvertretung Porz

2298 Zeichen

Anlage 2 
 
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian: Wohnungsbau-
programm Südlich Friedensstraße AN/0851/2019 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat und die Verwaltung den Bebauungsplan in der vorlie-
genden Form abzulehnen. Die Aufweitung der vorgesehenen Bebauung im Wohnungsbau-
programm von 2015 von 1,7 ha und 25 WE und der geplanten Erweiterung auf 3,3 ha 
Wohnbaufläche und 194 WE in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 
08.01.2014 folgt nun eine Erweiterung auf 4,3 ha und 259 WE. 
Diesem zusätzlichen Flächenverbrauch und der zusätzlichen Wohnungsverdichtung wider-
spricht die Bezirksvertretung Porz und lehnt ihn wegen fehlender Infrastruktur ab. Es sollen 
nicht mehr als 194 WE auf der Fläche entstehen, die Fläche der Bebauung ist auf 3,3 ha zu 
begrenzen. Ausgleichsflächen sollen im Porzer Bezirk entwickelt werden. Der öffentlich ge-
förderte Anteil soll 30 % nicht übersteigen.   
Entsprechend der Aussage der Oberbürgermeisterin am 11.06.2019 (Hinweis der Verwal-
tung: hier ist das Stadtgespräch in Porz gemeint), dass Bebauungen erst dann vollzogen 
werden dürfen, wenn die Infrastruktur stimmt, bittet die Bezirksvertretung weitere Entschei-
dungen für Verdichtungen oder Neubauplanungen erst dann wieder vorzulegen, wenn in den 
Planungen die Zeitabläufe für die notwendigen Erschließungen mit Schulen, Kindergarten, 
Spielplätzen, Kanalisation, Entwässerung, Strom, Gas, Wasser, Wege, ÖPNV, Straßen- und 
Verkehrsausbau klar genannt werden können. 
Die oben genannten Erschließungsmaßnahmen müssen zwingend vor dem Bezug der ers-
ten Wohnungen fertig und sicher gestellt sein. 
Es soll geprüft werden, ob sich nach Baugesetzbuch die oben genannten Erschließungen als 
textliche Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt werden können. Eventuell in Anlehnung 
an BauBG § 9 Satz Abschnitt (2) Satz 2 --- (2) Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen 
festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nut-
zungen und Anlagen nur 1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder 2. bis zum Eintritt 
bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt wer-
den. 
Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) 
mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorlage Ausschuss

8724 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Läng Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0126/2020 
Freigabedatum  26.02.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 (AN/0851/2019) 
betr. Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03  
(Session 1106/2019:  Mitteilung zur Offenlage) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Maßgaben 
aus dem Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 das städtebauliche Konzept 
des Bebauungsplanes „Südlich Friedensstraße“ in Köln-Porz-Elsdorf zu modifizieren.  
 
Das beinhaltet eine Teilung des Plangebietes in einen West- und einen Ostteil, die Weiterführung der 
bisherigen städtebaulichen Konzeption für den Westteil mit einer zeitnahen Einholung eines Teilsat-
zungsbeschlusses sowie die Einarbeitung eines Schulstandortes in den Ostteil mit der Einholung des 
Teilsatzungsbeschlusses zu einem späteren Zeitpunkt.  
 
Des Weiteren soll im Westteil der Anteil am sozialen Wohnungsbau nicht 30 % betragen, sondern auf 
66 % erhöht werden, um die Versorgungssituation gerade auch der einkommensschwächeren Haus-
halte Kölns bei dem enormen Wohnungsbedarf und dem hohen Mietenniveau Kölns zu verbessern. 
 
 
 
Alternative:   
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich nicht der Auffassung der Bezirksvertretung Porz an 
und beauftragt die Verwaltung, das Plangebiet in der bisherigen Größe und bisherigen Konzeption 
(Stand Offenlage-Entwurf von 06/2019) weiterzubearbeiten. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
X  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Ziele der Kölner Wohnungsbaupolitik sind u.a. im Wohnungsbauprogramm 2015 niedergelegt, 
welches im Januar 2008 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Mit der Bezeichnung W 708-003 
ist in Porz-Elsdorf ein Gelände südlich der Friedensstraße aufgeführt, dass die Entwicklung von 25 
Wohneinheiten (WE) in Form von Einfamilienhäusern auf 1,7 ha vorsah. Der ursprüngliche Plange-
bietszuschnitt wurde im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes „Südlich Friedensstraße“ 
erweitert. Dabei stimmte die Bezirksvertretung Porz bereits am 24.09.2013 mehrheitlich  dem Aufstel-
lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Südlich Friedensstraße“ mit einer Plangebietsgröße von 4,5 ha 
und 140 WE zu. Der StEA fasste dazu am 12.12.2013 einen einstimmigen Beschluss.  
 
In welcher Form sich die Plangebietsgröße und die Anzahl der WE sich geändert und weiter entwi-
ckelt habe, ist in der Anlage 1 übersichtlich dargestellt. Der Plangebietszuschnitt zur Offenlage ergibt 
sich aus einer Verlagerung einer südlichen Fläche an die Ostseite. Die Plangebietsgröße hat sich 
dabei von 4,5 ha auf 4,1 ha verringert.  
 
Mit dem veränderten Plangebietszuschnitt war bisher die Möglichkeit verbunden, entlang der Frie-
densstraße mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen lassen zu können. Diese städtebauliche 
Zielsetzung resultiert aus der gegenüberliegenden bis zu 9-geschossigen Bebauung. Stadträumlich 
ist es nicht geboten, auf die vorhandenen hohen Gebäude mit Einfamilienhäusern zu reagieren. Aus 
den vorgenommenen Anpassungen des städtebaulichen Entwurfes resultiert eine Erhöhung der 
Wohneinheiten von 140 WE aus dem Aufstellungsbeschluss auf 260 WE zur Offenlage des Bebau-
ungsplan-Entwurfes. Dies entspricht durchaus den Intentionen des Stadtentwicklungskonzeptes StEK 
Wohnen, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und gleichzeitig verstärkt Wohnungen zu schaf-
fen.  
 
Das Planungskonzept der Offenlage wurde nun nach Maßgaben des Dringlichkeitsantrags der Be-
zirksvertretung Porz überarbeitet. Im Ergebnis soll das bisherige Plangebiet in einen Westteil und 
einen Ostteil getrennt werden. Der Westteil soll mit seinen bisherigen Festsetzungen für einen Teil-
satzungsbeschluss vorbereitet werden, der Ostteil soll anstelle von zwei Mehrfamilienhäusern einen 
Standort für eine zweizügige Grundschule planungsrechtlich sichern. Durch die Überplanung der dor-
tigen bisherigen Wohnbaufläche mit einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule 
müssen für den Ostteil bestimmte Verfahrensschritte der Bebauungsplanbearbeitung wiederholt wer-
den, sodass der zweite Teilsatzungsbeschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet werden 
kann.  
 
Die Plangebietsgröße des Westteiles beträgt ca. 3,4 ha. Hier sind nun rund 180 Wohneinheiten (WE) 
vorgesehen, davon 119 WE für Mehrfamilienhäuser und 61 WE für Doppel- und Reihenhäuser. Somit 
ist eine deutliche Reduzierung der WE von 260 auf 180 erfolgt. Im Geschosswohnungsbau könnten 
gemäß den eingereichten Förderanträgen 118 WE im sozialen Wohnungsbau errichtet werden; Woh-
nung Nr. 119 soll frei finanziert werden. Es handelt sich um die ehemalige Wohnung für die nicht 
mehr benötigte Großtagespflege. Daneben sind 61 WE in Einfamilienhäusern frei finanziert geplant. 
Somit wird sich ein Wohnungsmix von ca. 34 % frei finanziertem und 66 % öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau ergeben. Dies entspricht nicht dem von der Bezirksvertretung Porz geäußerten

3 
Wunsch einer Deckelung bis max. 30 % für den sozialen Wohnungsbau.  
 
Der Zugewinn von gefördertem und damit preiswertem Wohnraum entspricht jedoch der wichtigen 
wohnungspolitischen Zielsetzung und der Beschlusslage, die Versorgungssituation gerade auch der 
einkommensschwächeren Haushalte Kölns bei dem enormen Wohnungsbedarf und dem hohen Mie-
tenniveau Kölns zu verbessern. Dies ist umso mehr im Hinblick auf den zu erwartenden Verlust von 
zahlreichen Wohnungsbindungen in den nächsten Jahren und damit auch im Lichte der dringenden 
Kompensierungserfordernisse geboten. Neben einer geeigneten Belegungssteuerung in den geplan-
ten Objekten des modernen und qualitativen Geschosswohnungsbaus in Elsdorf signalisiert auch der 
Vorhabenmix mit Einfamilienhäusern die Chance auf angemessene Bewohnerstrukturen im Plange-
biet. Mit der Umsetzung des beschriebenen Wohnungsbauvorhabens bleibt der Anteil des geförder-
ten Mietwohnungsbaus in Porz mit 5, 2 % (Stand 2018) weiter unterhalb des städtischen Durch-
schnitts. Für das gesamte Stadtgebiet von Köln beträgt der Anteil 6,9 %, im benachbarten Stadtbezirk 
Kalk 11,9 %. Die Wohnungsbauvorhaben „Südlich Friedensstraße“ werden innerhalb der Verwaltung 
in dieser Form begrüßt, dessen Umsetzung gewünscht und befürwortet. 
 
Im Ostteil des Plangebietes soll eine zweizügige Grundschule planungsrechtlich gesichert werden. 
Die Schule ist bereits seit 12/2019 in die Schulbaumaßnahmenliste in der Priorität A aufgenommen 
worden und in der Sortierzeile 121 zu finden. Die Sortierzeile bildet keine Rangfolge ab. Ein verbindli-
cher Terminplan kann, da sich das Projekt derzeit in Priorität 0 befindet, noch nicht angegeben wer-
den. Für die benachbarte KGS Kupfergasse ist im Schulentwicklungsplan ist eine Zügigkeitserweite-
rung von 5 auf 6 Zügen empfohlen worden.   
 
Die Nachbesserung der sozialen Infrastruktur beinhaltet ebenfalls die Verortung eines Standortes für 
eine fünfgruppige Kindertagesstätte im benachbarten Baugebiet „Fuchskaule“. Diese Kindertagesstät-
te deckt den Bedarf an Plätzen aus beiden Baugebieten. Die zeitnahe Realisierung der Kindertages-
stätte wird in dem noch zu erarbeitenden Durchführungsvertrag geregelt. 
 
Im städtebaulichen Vertrag bzw. Erschließungsvertrag werden Regelungen zur verkehrliche Erschlie-
ßung, Entwässerung und Starkregenvorsorge enthalten sein, sodass auch die Umsetzung der Maß-
nahmen zur technischen Infrastruktur gewährleistet ist. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Maßgaben der Bezirksvertretung weitgehend zu folgen und 
- das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfes „Südlich Friedensstraße“ zu teilen,  
- den Westteil aufgrund des fortgeschrittenen, abgestimmten Planungsstandes mit einem Teil-
satzungsbeschluss zur Rechtskraft zu führen und damit zeitnah Baurecht für den dringend 
benötigten Wohnungsbau zu schaffen und 
- den Ostteil nach den noch abzuarbeitenden Verfahrensschritten zu einem späteren Zeitpunkt 
nachträglich zu einem Teilsatzungsbeschluss zu führen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt des Weiteren, den Anteil am sozialen Wohnungsbau nicht auf 30 % zu de-
ckeln, sondern im Plangebiet West auf 66 % zu erhöhen.  
  
Anlagen 
Anlage 1 Tabelle Entwicklung Wohnbaufläche 
Anlage 1.1 Bereiche der Teilsatzungsbeschlüsse 
Anlage 2 Text des Dringlichkeitsantrages der Bezirksvertretung Porz 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Friedensstraße
  • Kupfergasse
  • Mühlenweg
  • Bayenstraße 65
  • Fuchskaule
  • Elsdorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0126/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.02.2020
Erstellt
15.01.2020 14:46