1437/2025
Beantwortung einer Anfrage bzgl. Bürgerbeteiligung und Bedarfsanalyse zum Bebauungsplan Nr. 63569/01 („Heinrichshofweg“)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7173 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 11.06.2025 1437/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Beantwortung einer Anfrage bzgl. Bürgerbeteiligung und Bedarfsanalyse zum Bebauungsplan Nr. 63569/01 („Heinrichshofweg„) Die AFD stellt im Stadtentwicklungsausschuss eine Anfrage zum Bebauungsplan Nr. 63569/01 („Heinrichshofweg“), AN/0474/2025. Sie stellen Fragen zu den Themen Kinderspiel- plätze, Einzelhandel, Grundstücksvergabe, Stellplätze und städtebauliche Dichte, die von der Verwaltung untenstehend beantwortet werden. 1.) Wurde bei der Planung berücksichtigt, ob in Fühlingen altersgerechte Aufenthalts- und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche benötigt werden, anstatt ausschließlich Kleinkinderspielplätze vorzusehen? Neben den öffentlichen Spielflächen besteht für den Wohnungsbau die Verpflichtung zur Er- richtung von privaten Kleinkinderspielplätzen gem. § 8 Absatz 4 BauO NRW und gem. der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für Kleinkinder“. Diese sind in der Machbarkeits- studie in den Blockinnenbereichen/ Wohnhöfen und somit möglichst in Ruf und Sichtweite der entstehenden Wohnungen verortet. Die Planung am Heinrichshofweg sieht - je nach Anzahl der Wohneinheiten - die Schaffung von ca. 900-1.200 m² öffentliche Spielplatzfläche vor. Diese ist in der Machbarkeitsstudie öst- lich der Wohnbebauung im Übergang zur Landschaft verortet. Öffentliche Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen stehen in erster Linie Kindern und Jugendlichen von 6-18 Jahren zur Ver- fügung. Daher werden sie als diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 20 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt. Ergänzend findet zuvor eine Analyse der im Umfeld be- reits vorhandenen Flächen statt. So wird sichergestellt, dass die neu entstehenden Spielflä- chen bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Ideen und Wünsche der Kinder und Ju- gendlichen vor Ort gestaltet werden. 2.) Aus welchen Gründen wurden die derzeitigen Anwohner Fühlingens nicht befragt, ob Interesse am Erwerb oder an der eigenständigen Bebauung der Grundstücke be- steht? Auf dem Grundstück können mehr als 10 Wohneinheiten realisiert werden. Aufgrund des Be- schlusses des Rates zur Konzeptvergabe (Vorlagen-Nr. 1775/2016) ist es daher grundsätzlich im Rahmen eines Konzeptwettbewerbes zu vergeben. Hierzu wird ein Exposé veröffentlicht und Interessierten die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb einer noch festzulegenden Frist zu bewerben und entsprechende Konzepte vorzulegen. 2 Es kommt aufgrund der erforderlichen gemeinsamen Planung und Erschließung nur ein/e In- vestor*in/ Investorengemeinschaft in Frage. Es können sich jedoch Akteure mit komplementä- ren Kernkompetenzen zusammenfinden. Daher ist es möglich, dass sich z.B. Anwohnende zusammen mit Akteuren, die im Bereich Einzelhandel bzw. Pflege spezialisiert sind, gemein- schaftlich bewerben. 3.) Wurde bzgl. des Bedarfs an einem Nahversorger eine spezifische Bedarfsanalyse durchgeführt oder basiert die Planung primär auf der Tatsache, dass in Fühlingen bis- lang kein Nahversorger vorhanden ist? Der Stadtteil Fühlingen ist deutlich unterversorgt – es ist kein Lebensmittelmarkt vorhanden. Momentan erfolgt die Mitversorgung durch Lebensmittelmärkte in Chorweiler sowie durch das Bezirkszentrum Chorweiler und die Nahversorgungslage Blumenberg, daher empfiehlt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2023 für den Stadtteil Fühlingen den Ausbau der Nahversorgung durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts im Stadtteil in in- tegrierter Lage. Mit dem geplanten Nahversorgungsstandort soll eine Verbesserung der Ver- sorgung der Wohnbevölkerung Fühlingens sowie der weiteren Rheinorte im o.g. planungs- rechtlichen Rahmen erzielt werden. 4.) Wurde analysiert, ob die aktuelle Parkplatzsituation in Fühlingen einen zusätzlichen Stellplatzbedarf erfordert, der auf einem Teil des Grundstücks eingeplant werden kann? Es werden ausschließlich die Stellplatzbedarfe berücksichtigt, die durch das Vorhaben selbst ausgelöst werden. Darüberhinausgehende Stellplatzbedarfe werden nicht berücksichtigt. 5.) Der Köln-Katalog sieht für die Äußere Stadt eine durchschnittliche Quartiersdichte von 0,8 vor. Allerdings berücksichtigt diese allgemeine Vorgabe nicht die spezifischen Charakteristika einzelner Stadtteile des Kölner Nordens. In urban geprägten Gebieten wie Chorweiler, Chorweiler-Nord oder Seeberg könnten höhere Dichten realisiert wer- den, so dass in Fühlingen eine geringere Dichte ausgeglichen werden könnte. Obwohl die geplante Quartiersdichte für Fühlingen mit 0,7 geringfügig unter dem emp- fohlenen Wert liegt, stellt sich folgende Frage: Inwiefern wurden bei der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 63569/01 diese quartiersspezifischen Unterschiede berücksichtigt, um dem dörflichen Charakter des Viertels Rechnung zu tragen? Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner Sitzung am 22.05.2025 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel „Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen“ entschei- den (Vorlage 0001/2025). Ein Bebauungsplanentwurf liegt noch nicht vor. Im Vorfeld des Ver- fahrens wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt zur Ermittlung der angestrebten Baumasse im Quartier. Der Köln Katalog verfolgt die Zielstellung, eine adäquate Dichte in Neubauquartieren umzu- setzen, damit auf den wenig verbleibenden Flächenpotenzialen ausreichend Wohnraum ge- schaffen werden kann. Er ist damit keine Nachverdichtungsstrategie zum Umbau von Be- standsquartieren wie Chorweiler, Chorweiler-Nord oder Seeberg. In der äußeren Stadt soll eine Quartiersdichte von höher als 0,8 erzielt werden. In ausgewähl- ten Versorgungszentren wie Chorweiler Zentrum und Heimersdorf Zentrum wird jeweils die nächst höhere Dichtekategorie, also 1,2 empfohlen. Der Köln Katalog zeigt Anwendungsbeispiele auf Entwicklungsflächen in dörflich geprägten Gebieten wie Meschenich, Esch/ Auweiler und Porz-Elsdorf mit zwei- bis vier- und stellen- weise sechsgeschossigen unterschiedlichen Gebäudetypologien. (vgl. Seite 76 – 94). Die Bestandsbebauung in der Umgebung des Heinrichshofwegs ist geprägt von ein- bis drei- geschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie größeren Hofstrukturen in Süden. Die Machbarkeitsstudie schlägt drei- bis viergeschossige Gebäudekubaturen vor, was angesichts der Flächenknappheit eine angemessene Höhenentwicklung im Neubau zur Abrundung des Ortsteils darstellt. 3 Eine qualitätvolle Dichte wird entsprechend den Vorgaben des Köln Katalogs über die Nut- zungsmischung, attraktive private und öffentliche Freiräume und einen hohen Anteil an Grün- raum mit hoher stadtklimatischer Ausgleichsfunktion erzielt. Die Machbarkeitsstudie zeigt nur zwei Varianten einer möglichen Baustruktur im Gebiet auf. Über die letztendliche Baustruktur, die verwendeten Typologien und Dachformen wird im Rah- men des o.g. Konzeptvergabeverfahrens entschieden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Heinrichshofweg
- Elsdorf
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Details
- Aktenzeichen
- 1437/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 13:37